Protokoll der Sitzung vom 11.10.2023

„Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“.

(Herr Dr. Dieter Riemer: Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe!)

Herzlichen Glückwunsch!

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für die Möglichkeit

zur Gratulation für 10 Minuten.

(Beifall)

(Unterbrechung der Sitzung 10:07 Uhr)

Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die Sitzung wieder um 10:16 Uhr.

Wir setzen die unterbrochene Sitzung der

Bürgerschaft (Landtag) fort.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 25 frist- und

formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Anfrage 1: Wahrnehmung des Chancen-Aufenthaltsrechts

im Land Bremen

Anfrage der Abgeordneten Valentina Tuchel, Kevin Lenkeit,

Katharina Kähler,

Mustafa Güngör und Fraktion der SPD

vom 31. August 2023

Bitte sehr, Frau Kollegin.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Personen, die die Voraussetzungen für eine Beantragung des

Chancen-Aufenthaltsrechts erfüllen, leben in Bremen und Bremerhaven und

wie viele von ihnen haben bereits einen entsprechenden Antrag gestellt?

2. Wie viele Anträge sind bisher bewilligt worden, wie viele sind abgelehnt

worden und was waren die Gründe für eine Ablehnung?

3. Welche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für

Anspruchsberechtigte gibt es derzeit und für wie sinnvoll hält der Senat

eine Ausweitung der Angebote zum Beispiel durch eine aktive Ansprache

von Anspruchsberechtigen?

Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat

Olaf Bull.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und

Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: In Bremerhaven leben etwa 280 Personen, die hinsichtlich der

erforderlichen Aufenthaltsdauer die Voraussetzungen für das Chancen

Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllen. In

Bremen sind es etwa 800 Personen.

Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat zunächst eine Vorprüfung

durchgeführt, wo bereits nach Aktenlage bei einigen Personen

Ausschlussgründe vorlagen. Danach wurden 220 Personen schriftlich

darüber informiert, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG in

ihrem Fall möglich sei. Die meisten dieser Personen haben daraufhin

entsprechende Anträge gestellt.

In Bremen sind bisher 380 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

nach § 104c AufenthG eingegangen. Ein allgemeines Anschreiben wurde

nicht versandt, bei jeder Duldungsverlängerung wird aber auf

§ 104c AufenthG geprüft und es erfolgt gegebenenfalls ein entsprechender

Hinweis bei der Übersendung der Duldungsbescheinigung.

Zu Frage 2: Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat etwa 170 Personen