„Das schwöre ich“ oder „Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe“.
(Herr Dr. Dieter Riemer: Das schwöre ich, so wahr mir Gott helfe!)
Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Sitzung für die Möglichkeit
zur Gratulation für 10 Minuten.
(Unterbrechung der Sitzung 10:07 Uhr)
Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die Sitzung wieder um 10:16 Uhr.
Wir setzen die unterbrochene Sitzung der
Bürgerschaft (Landtag) fort.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 25 frist- und
formgerecht eingebrachte Anfragen vor.
Anfrage 1: Wahrnehmung des Chancen-Aufenthaltsrechts
Anfrage der Abgeordneten Valentina Tuchel, Kevin Lenkeit,
Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Bitte sehr, Frau Kollegin.
1. Wie viele Personen, die die Voraussetzungen für eine Beantragung des
Chancen-Aufenthaltsrechts erfüllen, leben in Bremen und Bremerhaven und
wie viele von ihnen haben bereits einen entsprechenden Antrag gestellt?
2. Wie viele Anträge sind bisher bewilligt worden, wie viele sind abgelehnt
worden und was waren die Gründe für eine Ablehnung?
3. Welche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für
Anspruchsberechtigte gibt es derzeit und für wie sinnvoll hält der Senat
eine Ausweitung der Angebote zum Beispiel durch eine aktive Ansprache
von Anspruchsberechtigen?
Die Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und
Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In Bremerhaven leben etwa 280 Personen, die hinsichtlich der
erforderlichen Aufenthaltsdauer die Voraussetzungen für das Chancen
Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllen. In
Bremen sind es etwa 800 Personen.
Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat zunächst eine Vorprüfung
durchgeführt, wo bereits nach Aktenlage bei einigen Personen
Ausschlussgründe vorlagen. Danach wurden 220 Personen schriftlich
darüber informiert, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG in
ihrem Fall möglich sei. Die meisten dieser Personen haben daraufhin
entsprechende Anträge gestellt.
In Bremen sind bisher 380 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach § 104c AufenthG eingegangen. Ein allgemeines Anschreiben wurde
nicht versandt, bei jeder Duldungsverlängerung wird aber auf
§ 104c AufenthG geprüft und es erfolgt gegebenenfalls ein entsprechender
Hinweis bei der Übersendung der Duldungsbescheinigung.
Zu Frage 2: Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat etwa 170 Personen