Zu Frage 2: Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat etwa 170 Personen
eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt. Etwa 50 Anträge
befinden sich in Bearbeitung.
Das Migrationsamt in Bremen hat von den 380 eingegangenen Anträgen
bisher 211 Anträge positiv beschieden. Von diesen positiv entschiedenen
Fällen hat das Migrationsamt 141 Aufenthaltserlaubnisse nach
§ 104c AufenthG erteilt und in 70 Fällen konnte das Migrationsamt den
Antragsteller:innen sogar anstatt des beantragten Chancen
Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen
Rechtsgrundlage, d. h. nach § 25 Abs. 5, § 25a oder § 25b AufenthG
erteilen. Rund 150 Anträge werden derzeit noch bearbeitet.
Aufgrund der Vorprüfung sind in Bremerhaven bislang keine Anträge
ablehnt worden, die restlichen 50 Anträge befinden sich derzeit in
Bearbeitung. Das Migrationsamt in Bremen hat 20 Anträge auf Gewährung
des Chancenaufenthaltsrechts nach § 104c AufenthG abgelehnt. Grund
hierfür war, dass der fünfjährige Voraufenthalt nicht nachgewiesen werden
konnte. Weitere 150 Anträge befinden sich hier derzeit in Bearbeitung.
Zu Frage 3: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat
gemeinsam mit dem Senator für Inneres und Sport, dem Migrationsamt,
Jobcenter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der
Migrationsberatung für Erwachsene und dem Bremer und Bremerhavener
Integrationsnetz als Informationsangebot FAQs erarbeitet. Ein runder Tisch
der relevanten Akteur:innen findet regelmäßig statt, um den Stand der
Umsetzung im Blick zu behalten und mögliche Problemlagen frühzeitig zu
identifizieren und zu lösen.
Das Migrationsamt sendet diese FAQs mit der Verlängerung der Duldung
an Personen, für die die Erteilung eines Chancenaufenthaltsrecht in
Betracht kommt. Aufgrund der regelmäßig notwendigen Verlängerungen der
Duldungsbescheinigungen wird hier jeder Kandidat und jede Kandidatin
einmal persönlich angeschrieben und informiert und auch während der
Vorsprache darauf hingewiesen. Auf ein Anschreiben losgelöst von der
ohnehin notwendigen Bearbeitung des jeweiligen Einzelfalls wurde daher,
auch aufgrund personeller Engpässe, verzichtet.
In Bremerhaven wird ebenso verfahren. Zusätzlich ermittelt die
Ausländerbehörde die Berechtigten und spricht diese ebenfalls aktiv an. –
So weit die Antwort des Senats!
Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke
mich für die Beantwortung.
Anfrage 2: Neues Dateninstitut im Land Bremen?
Anfrage der Abgeordneten Martin Günthner, Mustafa
Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
1. Inwieweit ist der Senat in den Prozess der Gründung eines (Bundes
)Dateninstituts eingebunden?
2. Welche Strategie verfolgt der Senat, damit Bremen und Bremerhaven bei
der Standortsuche für das Dateninstitut berücksichtigt werden?
3. Welche Argumente sprechen aus Sicht des Senats für eine Ansiedlung
des Dateninstituts im Land Bremen?