Protokoll der Sitzung vom 11.10.2023

Zu Frage 2: Die Ausländerbehörde Bremerhaven hat etwa 170 Personen

eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG erteilt. Etwa 50 Anträge

befinden sich in Bearbeitung.

Das Migrationsamt in Bremen hat von den 380 eingegangenen Anträgen

bisher 211 Anträge positiv beschieden. Von diesen positiv entschiedenen

Fällen hat das Migrationsamt 141 Aufenthaltserlaubnisse nach

§ 104c AufenthG erteilt und in 70 Fällen konnte das Migrationsamt den

Antragsteller:innen sogar anstatt des beantragten Chancen

Aufenthaltsrechts eine Aufenthaltserlaubnis nach einer anderen

Rechtsgrundlage, d. h. nach § 25 Abs. 5, § 25a oder § 25b AufenthG

erteilen. Rund 150 Anträge werden derzeit noch bearbeitet.

Aufgrund der Vorprüfung sind in Bremerhaven bislang keine Anträge

ablehnt worden, die restlichen 50 Anträge befinden sich derzeit in

Bearbeitung. Das Migrationsamt in Bremen hat 20 Anträge auf Gewährung

des Chancenaufenthaltsrechts nach § 104c AufenthG abgelehnt. Grund

hierfür war, dass der fünfjährige Voraufenthalt nicht nachgewiesen werden

konnte. Weitere 150 Anträge befinden sich hier derzeit in Bearbeitung.

Zu Frage 3: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat

gemeinsam mit dem Senator für Inneres und Sport, dem Migrationsamt,

Jobcenter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der

Migrationsberatung für Erwachsene und dem Bremer und Bremerhavener

Integrationsnetz als Informationsangebot FAQs erarbeitet. Ein runder Tisch

der relevanten Akteur:innen findet regelmäßig statt, um den Stand der

Umsetzung im Blick zu behalten und mögliche Problemlagen frühzeitig zu

identifizieren und zu lösen.

Das Migrationsamt sendet diese FAQs mit der Verlängerung der Duldung

an Personen, für die die Erteilung eines Chancenaufenthaltsrecht in

Betracht kommt. Aufgrund der regelmäßig notwendigen Verlängerungen der

Duldungsbescheinigungen wird hier jeder Kandidat und jede Kandidatin

einmal persönlich angeschrieben und informiert und auch während der

Vorsprache darauf hingewiesen. Auf ein Anschreiben losgelöst von der

ohnehin notwendigen Bearbeitung des jeweiligen Einzelfalls wurde daher,

auch aufgrund personeller Engpässe, verzichtet.

In Bremerhaven wird ebenso verfahren. Zusätzlich ermittelt die

Ausländerbehörde die Berechtigten und spricht diese ebenfalls aktiv an. –

So weit die Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke

mich für die Beantwortung.

Anfrage 2: Neues Dateninstitut im Land Bremen?

Anfrage der Abgeordneten Martin Günthner, Mustafa

Güngör und

Fraktion der SPD

vom 31. August 2023

Bitte, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Wir fragen den Senat:

1. Inwieweit ist der Senat in den Prozess der Gründung eines (Bundes

)Dateninstituts eingebunden?

2. Welche Strategie verfolgt der Senat, damit Bremen und Bremerhaven bei

der Standortsuche für das Dateninstitut berücksichtigt werden?

3. Welche Argumente sprechen aus Sicht des Senats für eine Ansiedlung

des Dateninstituts im Land Bremen?