Protokoll der Sitzung vom 11.10.2023

des Dateninstituts im Land Bremen?

Diese Anfrage wird beantwortet durch

Senatorin Kristina Vogt.

Frau Präsidentin, für den Senat beantworte ich

die Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Nach Angabe der Bundesregierung soll mit dem

Dateninstitut ein schlagkräftiger nationaler Akteur entstehen, der das

Datenökosystem koordiniert, über Sektorengrenzen hinweg vernetzt und

Innovationen ermöglicht. Es soll auf den zahlreichen bereits existierenden

Initiativen im Datenbereich aufsetzen und diese miteinander vernetzen.

Der Senat begrüßt die Einrichtung eines Dateninstituts vor allem angesichts

der Möglichkeit, dass Schnittstellen in der Datenabfrage zukünftig

harmonisiert werden können und eine bessere Nutzung und Vernetzung der

verfügbaren Daten der öffentlichen Hand möglich wird. Diese Datenbasis ist

sowohl für Politik und Verwaltung, für Wissenschaft und perspektivisch auch

für wirtschaftliche Akteure von Interesse als Entscheidungsgrundlage, zur

Gewinnung neuer Erkenntnisse oder Entwicklung digitaler

Geschäftsmodelle. Der Senat teilt die Auffassung der Bundesregierung, die

in der Datennutzung für technologische und soziale Innovationen rund um

die wirtschaftliche Transformation, für die Entwicklung und Umsetzung

neuer Geschäftsmodelle – insbesondere für KMU (kleine und mittlere

Unternehmen) und Start-ups – und im Bereich der Wissenschaft großes

Potenzial sieht, das bisher noch nicht hinreichend genutzt wird.

Die Bundesregierung – federführende Ressorts: Bundesministerium für

Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium des Innern

und für Heimat (BMI) – hat auf Basis der Empfehlungen der

Gründungskommission ein Konzept zum Aufbau des Dateninstituts erstellt.

Dem Senat liegen hierzu aktuell keine weiteren Informationen jenseits des

Konzeptes vor.

In dem Konzept heißt es, dass mit den Vorarbeiten bereits begonnen

wurde. Zu den Vorarbeiten gehören die Vorbereitung des Marktdialogs

sowie die Abstimmung zur Auswahl des Anwendungsfalls (Use Case).

Weiterhin wurde mit der Vorbereitung der Ausschreibungen der drei Module

„Pilot Use Case“, „Use Case Energie“ und Vorarbeiten zur Gründung des

Dateninstituts begonnen, denen eine fundierte Leistungsbeschreibung und

ein kohärentes Gesamtkonzept zugrunde liegen müssen.

Zu den Vorarbeiten gehören die Erarbeitung von Governance und

Rechtsform, das heißt, das Aufgabenportfolio des Instituts definieren, die

Personalplanung betreiben, Finanzierungsmöglichkeiten entwickeln, eine

geeignete Rechtsform für das Institut und den Grad der Beteiligung des

Bundes darlegen, eine Organisationsstruktur entwickeln und dabei die

nötige Transparenz sicherstellen sowie das Monitoring der Use Cases und

die Umsetzung der Planung in die Praxis.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch nicht bekannt, ob oder inwiefern die

Gründung eines physischen Instituts geplant ist oder ob es sich eher um

ein virtuelles Bundesdateninstitut handeln wird. Im Konzept heißt es

lediglich, dass für die Umsetzung verschiedene Verfahren in Betracht

kommen, beispielsweise Gründung durch die Bundesregierung oder durch

Dritte, von denen eines basierend auf den Ergebnissen des Marktdialogs

ausgewählt wird.

Bei der Ausgestaltung des Verfahrens sollen nicht nur große, etablierte