des Dateninstituts im Land Bremen?
Diese Anfrage wird beantwortet durch
Frau Präsidentin, für den Senat beantworte ich
Zu den Fragen 1 bis 3: Nach Angabe der Bundesregierung soll mit dem
Dateninstitut ein schlagkräftiger nationaler Akteur entstehen, der das
Datenökosystem koordiniert, über Sektorengrenzen hinweg vernetzt und
Innovationen ermöglicht. Es soll auf den zahlreichen bereits existierenden
Initiativen im Datenbereich aufsetzen und diese miteinander vernetzen.
Der Senat begrüßt die Einrichtung eines Dateninstituts vor allem angesichts
der Möglichkeit, dass Schnittstellen in der Datenabfrage zukünftig
harmonisiert werden können und eine bessere Nutzung und Vernetzung der
verfügbaren Daten der öffentlichen Hand möglich wird. Diese Datenbasis ist
sowohl für Politik und Verwaltung, für Wissenschaft und perspektivisch auch
für wirtschaftliche Akteure von Interesse als Entscheidungsgrundlage, zur
Gewinnung neuer Erkenntnisse oder Entwicklung digitaler
Geschäftsmodelle. Der Senat teilt die Auffassung der Bundesregierung, die
in der Datennutzung für technologische und soziale Innovationen rund um
die wirtschaftliche Transformation, für die Entwicklung und Umsetzung
neuer Geschäftsmodelle – insbesondere für KMU (kleine und mittlere
Unternehmen) und Start-ups – und im Bereich der Wissenschaft großes
Potenzial sieht, das bisher noch nicht hinreichend genutzt wird.
Die Bundesregierung – federführende Ressorts: Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI) – hat auf Basis der Empfehlungen der
Gründungskommission ein Konzept zum Aufbau des Dateninstituts erstellt.
Dem Senat liegen hierzu aktuell keine weiteren Informationen jenseits des
In dem Konzept heißt es, dass mit den Vorarbeiten bereits begonnen
wurde. Zu den Vorarbeiten gehören die Vorbereitung des Marktdialogs
sowie die Abstimmung zur Auswahl des Anwendungsfalls (Use Case).
Weiterhin wurde mit der Vorbereitung der Ausschreibungen der drei Module
„Pilot Use Case“, „Use Case Energie“ und Vorarbeiten zur Gründung des
Dateninstituts begonnen, denen eine fundierte Leistungsbeschreibung und
ein kohärentes Gesamtkonzept zugrunde liegen müssen.
Zu den Vorarbeiten gehören die Erarbeitung von Governance und
Rechtsform, das heißt, das Aufgabenportfolio des Instituts definieren, die
Personalplanung betreiben, Finanzierungsmöglichkeiten entwickeln, eine
geeignete Rechtsform für das Institut und den Grad der Beteiligung des
Bundes darlegen, eine Organisationsstruktur entwickeln und dabei die
nötige Transparenz sicherstellen sowie das Monitoring der Use Cases und
die Umsetzung der Planung in die Praxis.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist auch nicht bekannt, ob oder inwiefern die
Gründung eines physischen Instituts geplant ist oder ob es sich eher um
ein virtuelles Bundesdateninstitut handeln wird. Im Konzept heißt es
lediglich, dass für die Umsetzung verschiedene Verfahren in Betracht
kommen, beispielsweise Gründung durch die Bundesregierung oder durch
Dritte, von denen eines basierend auf den Ergebnissen des Marktdialogs
Bei der Ausgestaltung des Verfahrens sollen nicht nur große, etablierte