Protokoll der Sitzung vom 11.10.2023

Auswirkungen auf Bildung und soziale Integration zu minimieren?

Auch diese Anfrage wird beantwortet durch

Staatsrat Torsten Klieme.

Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie

folgt:

Zu Frage 1: Vorab ist es wichtig, zwischen einem Sprachförderbedarf bei

mangelnden Kompetenzen beim Sprechen der deutschen Sprache und

einer Sprachentwicklungsstörung, die sprachtherapeutische Maßnahmen

voraussetzt, zu unterscheiden. Eine Sprachentwicklungsstörung betrifft die

grundlegenden Fähigkeiten zur Informationsverarbeitung von Sprache. Sie

kann neurologische Ursachen haben, vererbt werden und/oder im

Zusammenhang mit anderen Beeinträchtigungen oder mangelnden

sprachlichen Anregungen in früher Kindheit auftreten. Es wird davon

ausgegangen, dass acht bis zehn Prozent eines Jahrgangs betroffen sind.

Sowohl bei den Einschulungsuntersuchungen wie auch bei den

Sprachstandserhebungen PRIMO wird deutlich, dass sich der Anteil der

Kinder mit auffälligen Befunden in den zurückliegenden Jahren auf aktuell

45,6 Prozent erhöht hat. Der dort festgestellte Sprachförderbedarf bezieht

sich überwiegend auf die noch nicht ausreichende Beherrschung der

deutschen Sprache. Der Senat geht davon aus, dass die Zunahme mit

mangelnden sprachlichen Anregungen in der frühen Kindheit zu begründen

ist. Kontaktbeschränkungen während der Pandemiemaßnahmen, die hohe

Anzahl an von Armut belasteten Familien im Land Bremen, die gerade in

dieser Gruppe unzureichende Partizipation an Angeboten der

frühkindlichen Bildung sowie zunehmende und oft ungesteuerte

Mediennutzung sind weitere Faktoren.

Zu Frage 2: Eine frühe Erkennung und Behandlung der

Sprachentwicklungsstörung ist wichtig, um schwere Folgestörungen, wie

hohe Förderbedarfe in den Bereichen Lernen oder sozialemotionale

Entwicklung zu verhindern. Präventiv wirken frühe und gezielte

Interventionen und Begleitprogramme, durch die die Familien darin

unterstützt werden, mit ihren Kindern eine Bindung aufzubauen und

sprachlich zu kommunizieren. Der Senat plant die Verstetigung und

Ausweitung bestehender Programme wie zum Beispiel die

Familienhebammen, Kinderkrankenpflegende bei den Gesundheitsämtern

und dezentrale, niedrigschwellige Beratungsangebote der Frühen Hilfen, die

in Quartierszentren und „Häusern der Familie“ in den Bremer Stadtteilen

vorgehalten werden. In Bremerhaven sind die kommunal finanzierten

Familienzentren ein wichtiger Bestandteil der altersbezogenen

Präventionskette im Bereich Frühe Hilfen.

Von zentraler Bedeutung sind auch Kindertagesstätten als Orte, an denen

Anzeichen für Sprachentwicklungsstörungen entdeckt und Eltern bei den

weiteren Schritten beraten werden können. Für Kinder mit

Sprachentwicklungsstörungen reichen einfache Sprachfördermaßnahmen

nicht aus. Sie benötigen sprachtherapeutische Maßnahmen wie Logopädie,

die nicht von den Kitafachkräften durchgeführt werden können. Wichtig ist,

dass Kitas mit den Logopädinnen zusammenarbeiten, um die Maßnahmen

in der Kita möglichst unterstützend zu gestalten. Dazu werden bereits

entsprechende Kooperationen zwischen den Kitas und dem Bereich der

interdisziplinären Frühförderung umgesetzt.

Für den Übergang in die nach Bremischem Schulgesetz verpflichtende