Auswirkungen auf Bildung und soziale Integration zu minimieren?
Auch diese Anfrage wird beantwortet durch
Staatsrat Torsten Klieme.
Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie
Zu Frage 1: Vorab ist es wichtig, zwischen einem Sprachförderbedarf bei
mangelnden Kompetenzen beim Sprechen der deutschen Sprache und
einer Sprachentwicklungsstörung, die sprachtherapeutische Maßnahmen
voraussetzt, zu unterscheiden. Eine Sprachentwicklungsstörung betrifft die
grundlegenden Fähigkeiten zur Informationsverarbeitung von Sprache. Sie
kann neurologische Ursachen haben, vererbt werden und/oder im
Zusammenhang mit anderen Beeinträchtigungen oder mangelnden
sprachlichen Anregungen in früher Kindheit auftreten. Es wird davon
ausgegangen, dass acht bis zehn Prozent eines Jahrgangs betroffen sind.
Sowohl bei den Einschulungsuntersuchungen wie auch bei den
Sprachstandserhebungen PRIMO wird deutlich, dass sich der Anteil der
Kinder mit auffälligen Befunden in den zurückliegenden Jahren auf aktuell
45,6 Prozent erhöht hat. Der dort festgestellte Sprachförderbedarf bezieht
sich überwiegend auf die noch nicht ausreichende Beherrschung der
deutschen Sprache. Der Senat geht davon aus, dass die Zunahme mit
mangelnden sprachlichen Anregungen in der frühen Kindheit zu begründen
ist. Kontaktbeschränkungen während der Pandemiemaßnahmen, die hohe
Anzahl an von Armut belasteten Familien im Land Bremen, die gerade in
dieser Gruppe unzureichende Partizipation an Angeboten der
frühkindlichen Bildung sowie zunehmende und oft ungesteuerte
Mediennutzung sind weitere Faktoren.
Zu Frage 2: Eine frühe Erkennung und Behandlung der
Sprachentwicklungsstörung ist wichtig, um schwere Folgestörungen, wie
hohe Förderbedarfe in den Bereichen Lernen oder sozialemotionale
Entwicklung zu verhindern. Präventiv wirken frühe und gezielte
Interventionen und Begleitprogramme, durch die die Familien darin
unterstützt werden, mit ihren Kindern eine Bindung aufzubauen und
sprachlich zu kommunizieren. Der Senat plant die Verstetigung und
Ausweitung bestehender Programme wie zum Beispiel die
Familienhebammen, Kinderkrankenpflegende bei den Gesundheitsämtern
und dezentrale, niedrigschwellige Beratungsangebote der Frühen Hilfen, die
in Quartierszentren und „Häusern der Familie“ in den Bremer Stadtteilen
vorgehalten werden. In Bremerhaven sind die kommunal finanzierten
Familienzentren ein wichtiger Bestandteil der altersbezogenen
Präventionskette im Bereich Frühe Hilfen.
Von zentraler Bedeutung sind auch Kindertagesstätten als Orte, an denen
Anzeichen für Sprachentwicklungsstörungen entdeckt und Eltern bei den
weiteren Schritten beraten werden können. Für Kinder mit
Sprachentwicklungsstörungen reichen einfache Sprachfördermaßnahmen
nicht aus. Sie benötigen sprachtherapeutische Maßnahmen wie Logopädie,
die nicht von den Kitafachkräften durchgeführt werden können. Wichtig ist,
dass Kitas mit den Logopädinnen zusammenarbeiten, um die Maßnahmen
in der Kita möglichst unterstützend zu gestalten. Dazu werden bereits
entsprechende Kooperationen zwischen den Kitas und dem Bereich der
interdisziplinären Frühförderung umgesetzt.
Für den Übergang in die nach Bremischem Schulgesetz verpflichtende