Für den Übergang in die nach Bremischem Schulgesetz verpflichtende
Sprachstandsfeststellung – –. Eine hohe Bedeutung. Sie kann einen Hinweis
auf nötige weiterführende Diagnostik durch externe Spezialistinnen geben,
um Sprachentwicklungsstörungen vor Schuleintritt auszuschließen
beziehungsweise zu erkennen. Auch im Rahmen der
Schuleingangsuntersuchung werden Hinweise auf mögliche
Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern festgestellt und den Schulen
bereits bestehende Förderungen oder die Notwendigkeit logopädischer
Förderangebote mitgeteilt. Die Schulen können sich bei Auffälligkeiten an
das regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum wenden, sofern keine
Sonderpädagogin mit dem studierten Schwerpunkt „Sprache“ an der Schule
tätig ist. Im ReBUZ findet dann eine eingehende Diagnostik und in der
Folge die Beratung der Schule sowie der Eltern statt.
Zudem erhalten die Bremerhavener Grundschulen vom Schulamt
Bremerhaven finanzielle Mittel für die sogenannte außerschulische
Förderung. Für dieses Geld kann jede Grundschule für die Erstklässler in
Gruppen Förderangebote durch Therapeuten anbieten, wenngleich es sich
zunehmend schwieriger gestaltet, Logopädinnen, Sprachtherapeutinnen
oder Ergotherapeutinnen für diese Arbeit zu gewinnen.
Zu Frage 3: Präventive Erkennung, Prävention und Förderung im Bereich der
Sprachentwicklungsstörung sind besonders wirksam, je eher sie einsetzen.
Die Ressorts Soziales, Gesundheit sowie „Kinder und Bildung“ arbeiten
gemeinsam daran, die Angebotslandschaft hin zu Förderketten in Bezug auf
mögliche Sprach- und Sprachentwicklungsstörungen zu entwickeln. Im
Zuge der Umsetzung des Konzepts für durchgängige Sprachbildung für das
Land Bremen, das 2022 in der Deputation für Kinder und Bildung
verabschiedet wurde, soll verstärkt der Fokus auf die Durchgängigkeit der
Sprachbildung und -förderung gelegt werden.
Über Fortbildungen des Landesinstituts, Netzwerke und Beratung der
regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren wie auch regelmäßige
Informationen auf den Dienstbesprechungen der Leitungen für
unterstützende Pädagogik soll weiterhin ein Bewusstsein für und das
Wissen über die Auswirkungen einer Sprachentwicklungsstörung an den
Schulen gesichert werden.
Langfristig prüft das Bildungsressort Möglichkeiten der Einbindung von
Logopädinnen und Sprachheiltherapeutinnen in multiprofessionellen Teams
an Schulen und die Entwicklung von Kooperationen mit logopädischen
Praxen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen
in den Schulen frühzeitig erkannt und angemessen gefördert werden. – So
weit die Antwort des Senats, vielen Dank!
Herr Abgeordneter, haben Sie eine
zusätzliche Frage? – Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Staatsrat, für
die ausführliche Antwort! Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie zu
Frage 2 gesagt, dass in den Bremerhavener Grundschulen Mittel
bereitgestellt werden, damit in Kleingruppen logopädisch mit externen
Therapeuten gearbeitet werden kann. Ist das in Bremen also noch nicht der
Fall? Ist das in Bremen geplant?
Ich hatte ja in der Antwort zu Frage 3 gesagt,
dass wir uns langfristig auch auf solche Konzepte vorbereiten, auch wenn
wir wissen, dass wir wahrscheinlich nicht jede Schule mit einer eigenen