Protokoll der Sitzung vom 11.10.2023

Für den Übergang in die nach Bremischem Schulgesetz verpflichtende

Sprachstandsfeststellung – –. Eine hohe Bedeutung. Sie kann einen Hinweis

auf nötige weiterführende Diagnostik durch externe Spezialistinnen geben,

um Sprachentwicklungsstörungen vor Schuleintritt auszuschließen

beziehungsweise zu erkennen. Auch im Rahmen der

Schuleingangsuntersuchung werden Hinweise auf mögliche

Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern festgestellt und den Schulen

bereits bestehende Förderungen oder die Notwendigkeit logopädischer

Förderangebote mitgeteilt. Die Schulen können sich bei Auffälligkeiten an

das regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum wenden, sofern keine

Sonderpädagogin mit dem studierten Schwerpunkt „Sprache“ an der Schule

tätig ist. Im ReBUZ findet dann eine eingehende Diagnostik und in der

Folge die Beratung der Schule sowie der Eltern statt.

Zudem erhalten die Bremerhavener Grundschulen vom Schulamt

Bremerhaven finanzielle Mittel für die sogenannte außerschulische

Förderung. Für dieses Geld kann jede Grundschule für die Erstklässler in

Gruppen Förderangebote durch Therapeuten anbieten, wenngleich es sich

zunehmend schwieriger gestaltet, Logopädinnen, Sprachtherapeutinnen

oder Ergotherapeutinnen für diese Arbeit zu gewinnen.

Zu Frage 3: Präventive Erkennung, Prävention und Förderung im Bereich der

Sprachentwicklungsstörung sind besonders wirksam, je eher sie einsetzen.

Die Ressorts Soziales, Gesundheit sowie „Kinder und Bildung“ arbeiten

gemeinsam daran, die Angebotslandschaft hin zu Förderketten in Bezug auf

mögliche Sprach- und Sprachentwicklungsstörungen zu entwickeln. Im

Zuge der Umsetzung des Konzepts für durchgängige Sprachbildung für das

Land Bremen, das 2022 in der Deputation für Kinder und Bildung

verabschiedet wurde, soll verstärkt der Fokus auf die Durchgängigkeit der

Sprachbildung und -förderung gelegt werden.

Über Fortbildungen des Landesinstituts, Netzwerke und Beratung der

regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren wie auch regelmäßige

Informationen auf den Dienstbesprechungen der Leitungen für

unterstützende Pädagogik soll weiterhin ein Bewusstsein für und das

Wissen über die Auswirkungen einer Sprachentwicklungsstörung an den

Schulen gesichert werden.

Langfristig prüft das Bildungsressort Möglichkeiten der Einbindung von

Logopädinnen und Sprachheiltherapeutinnen in multiprofessionellen Teams

an Schulen und die Entwicklung von Kooperationen mit logopädischen

Praxen, um sicherzustellen, dass Kinder mit Sprachentwicklungsstörungen

in den Schulen frühzeitig erkannt und angemessen gefördert werden. – So

weit die Antwort des Senats, vielen Dank!

Herr Abgeordneter, haben Sie eine

zusätzliche Frage? – Bitte sehr!

Vielen Dank, Herr Staatsrat, für

die ausführliche Antwort! Wenn ich es richtig verstanden habe, haben Sie zu

Frage 2 gesagt, dass in den Bremerhavener Grundschulen Mittel

bereitgestellt werden, damit in Kleingruppen logopädisch mit externen

Therapeuten gearbeitet werden kann. Ist das in Bremen also noch nicht der

Fall? Ist das in Bremen geplant?

Ich hatte ja in der Antwort zu Frage 3 gesagt,

dass wir uns langfristig auch auf solche Konzepte vorbereiten, auch wenn

wir wissen, dass wir wahrscheinlich nicht jede Schule mit einer eigenen