Herr Abgeordneter, eine weitere Frage? –
Frau Senatorin, können Sie
zumindest etwas konkreter beziffern, in welchem Finanzvolumenbereich Sie
eine Förderung planen und bis wann Sie diese umgesetzt haben möchten?
Das kann ich im Moment noch nicht sagen. Wir
haben Eckwerte und wie Sie alle wissen, ist der Haushalt knapp. Ich kenne
das Volumen, was wir uns wünschen, was wir intern im Ressort analog zu
dem, was Niedersachsen auch für angemessen hält, – –.
Aber im Moment sind wir im Eckwerteverfahren und dazu kann ich nichts
sagen. Das ist einfach so, wir haben sie beschlossen. Wir müssen jetzt
hausintern bewerten, was wir machen, was wir damit nicht machen.
Ansonsten gibt es ja auch noch die parlamentarischen Verfahren. Das wäre
zum jetzigen Zeitpunkt relativ fahrlässig, wenn ich dazu irgendeine konkrete
Aussage machen würde. Ich muss ja dann auch woanders etwas
wegnehmen. Das gehört ja zur Wahrheit auch dazu.
Frau Senatorin, weitere Nachfragen sehe ich
Anfrage 6: Wie viele drogenabhängige Menschen leben in
Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Sina
Dertwinkel, Frank Imhoff und Fraktion der CDU
Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
1. Unter welchen Bedingungen gilt eine Person in der vom Senat
verwendeten behördlichen Definition als drogenabhängig und wie viele
drogenabhängige Personen halten sich aktuell (Stichtag: 15. August 2023)
nach Kenntnis des Senats dauerhaft im Land Bremen auf (bitte für Bremen
und Bremerhaven getrennt angeben)?
2. Wie hat sich die Zahl der drogenabhängigen Personen, die sich dauerhaft
im Land Bremen aufhalten, in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis
des Senats entwickelt und welcher Einfluss ist in diesem Zusammenhang
der vorherrschenden permissiven Drogenpolitik zuzuschreiben?
3. Inwieweit erzeugt besagte Politik, welche unter anderem durch offensiv
zur Schau gestellte Toleranz gegenüber Drogenkonsum, einem
unaufhaltsam wachsenden, attraktiven Versorgungs- und Hilfsangebot für
Drogenabhängige sowie der deutschlandweit höchsten Freimenge für den
Cannabisbesitz charakterisiert werden kann, nach Einschätzung des Senats
einen Anreiz für drogenabhängige Menschen, um ebenfalls nach Bremen zu
Diese Anfrage wird beantwortet durch
Senatorin Claudia Bernhard.
Sehr geehrte Frau Präsidenten, sehr geehrte
Abgeordnete, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Diagnose einer Abhängigkeitserkrankung erfolgt durch
ärztliches Personal in Praxen oder Krankenhäusern, wenn Betroffene dort
Hilfe suchen. Die Diagnosestellung richtet sich nach der medizinischen
Klassifikationsliste der Weltgesundheitsorganisation ICD-10.
Hier werden unter anderem Abhängigkeitssyndrome durch Alkohol, Opioide,
Cannabinoide, Sedativa, Kokain, Stimulantien, Halluzinogene und multipler