Protokoll der Sitzung vom 11.10.2023

Kanten, und ich finde nicht, dass man daraus ableiten kann, das würde auf

unserer Prioritätenliste weiter runterrutschen. Das fände ich nicht in

Ordnung.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich

bedanke mich für die Beantwortung!

Anfrage 7: Bezahlkarten für Asylbewerber auch im Land

Bremen?

Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Frank Imhoff und

Fraktion der CDU

vom 5. September 2023

Bitte sehr, Frau Kollegin!

Auch, wenn wir gestern das Thema

bereits debattiert haben, fragen wir den Senat:

1. Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat in der Nutzung von

Bezahlkarten für Asylbewerber?

2. Plant der Senat wie zum Beispiel Hamburg, Hannover oder Bayern

ebenfalls Bezahlkarten für Asylbewerber einzuführen? (Eine Ablehnung bitte

begründen.)

Diese Anfrage wird beantwortet durch

Staatsrätin Kirsten Kreuzer.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte

Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Die Einführung von Bezahlkarten wird derzeit debattiert im

Zusammenhang mit der Auszahlung des Barbetrages zur Deckung des

„notwendigen persönlichen Bedarfs“ nach dem

Asylbewerberleistungsgesetz. Der Barbetrag beträgt zurzeit für eine

alleinstehende Person 182 Euro im Monat und ist gedacht für die

individuellen Bedarfe wie Fahrkarten, Telefonkommunikation oder

Hygieneartikel.

Bezahlkarten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber können

unterschiedliche Funktionen haben. Ziel kann die Verminderung des

Verwaltungsaufwands sein, der mit einer Scheckausgabe oder Barzahlung

verbunden ist. Teilweise wird damit auch die Erwartung verbunden, dass das

Taschengeld ausschließlich für die Zwecke genutzt wird, die der

Gesetzgeber vorgesehen hat. Die Einführung einer Bezahlkarte kann auch

den Zweck haben, die Einsatzmöglichkeit gegebenenfalls weiter zu

verengen, was sie gegenüber Bargeld unattraktiver macht.

Der Senat sieht den Vorteil einer Bezahlkarte primär in der Verminderung

des Verwaltungsaufwandes. Aus diesem Grund hat das Amt für Soziale

Dienste bereits im Februar eine ähnliche Lösung umgesetzt:

Leistungsbeziehende ohne eigenes Konto bekommen im zuständigen

Fachdienst eine Karte ausgehändigt, die mit dem jeweils individuellen

Barbetrag aufgeladen ist. Der Geldbetrag kann dann am Geldautomaten im

Gebäude des Fachdienstes abgehoben werden.

Zu Frage 2: Derzeit befindet sich die Einführung von Bezahlkarten in

Hamburg und Hannover erst in der Vorbereitung und Ausschreibung. Sie

werden dann zunächst modellhaft erprobt. Wenn sich das System dort

bewährt, dann kann eine Übertragung auf Bremen durchaus geprüft werden.

Dabei ist für den Senat entscheidend, dass die Bezahlkarte ohne

Einschränkungen im Alltag genutzt werden kann, und dass sie keine

diskriminierende Wirkung hat. Auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die