Protokoll der Sitzung vom 11.10.2023

sondern weil diese unterschiedlichen Professionalitäten im

Zusammenwirken das Beste sind für die Schülerinnen und Schüler.

Das ist gut, das ist schon lange so, und da brauchen wir auch keine

Neuausrichtung der Denkweise, sondern diese Denkweise hat in unseren

Schulen Einzug gehalten, das ist ja hier in der Debatte auch deutlich

geworden. Allein an der Fraktion Bündnis Deutschland scheint das vorbei-

und vorübergegangen zu sein. Aber da geben wir dann vielleicht gerne auch

Nachhilfe. Zu diesen Teams gehören auch, aber beileibe nicht nur

pädagogische Fachkräfte, und es ist gut und essenziell für die Schülerinnen

und Schüler, dass es auch Küchenkräfte, Hausmeister, Verwaltungs-,

Gesundheits- und IT-Fachkräfte gibt als integralen Bestandteil der

Schulkollegien.

Ich möchte hier, leider aus gegebenem Anlass, die Gelegenheit nutzen,

dass ich die Diffamierung der Kolleginnen und Kollegen mit den

Unterstellungen, die Bündnis Deutschland hier im ersten Wortbeitrag

geleistet hat, entschieden zurückweise und mich ganz ausdrücklich vor die

hier unbotmäßig angegriffenen Kolleginnen und Kollegen stelle.

(Beifall SPD, DIE LINKE)

Die Kosten für dieses sogenannte nicht unterrichtende Personal werden

übrigens ebenso wie die des unterrichtenden Personals vom Land an die

Stadtgemeinden erstattet. Das ist, wenn ich das so sagen darf, durchaus

auch eine Besonderheit, dass da das Land originäre Aufgabe der

Schulträger, also der Kommunen, übernimmt. Das gibt es in keinem

anderen Bundesland. Damit kommen wir auch zum Kern des Anliegens und

dessen, was hier diskutiert wurde, nämlich eine größere Flexibilität beim

Einsatz der Mittel für unterrichtendes und nicht unterrichtenden Personal

und dass Geld, das der Haushaltsgesetzgeber für Schulen vorgesehen hat,

auch dann für Schulen ausgegeben werden kann, wenn nicht ausreichend

Lehrkräfte eingestellt werden können.

Um das ein bisschen einzuordnen, möchte ich ein wenig in die

bildungspolitische Vergangenheit gucken. Jahrzehntelang war die Frage,

wie viele Lehrkräfte werden eigentlich an Schulen – übrigens in Bremen und

in Bremerhaven – benötigt, Streitthema bei den Haushaltsaufstellungen.

Immer war die Frage: Brauchst du tatsächlich mehr Stellen an den Schulen?

Also alle meine Vorgängerinnen und Vorgänger durften sich bis zum ersten

Schulkonsens genau damit auseinandersetzen. Auch wenn alle sich

prinzipiell einig waren, man braucht Personal für gute Schule, war man sich

im Senat und in der Bürgerschaft nicht so richtig einig, wie viel gutes

Personal man eigentlich für gute Schule braucht.

Der Erlass der Landes- und kommunalen Zuweisungsrichtlinien hat diesen

Streit beendet. Wenn auch nicht immer unstreitig, aber jedenfalls immer

unangefochten haben wir dann letztendlich die Zuweisungsrichtlinien

immer zugrunde gelegt, und auch dem jetzigen Eckwertebeschluss für die

kommenden beiden Haushalte ist die Zuweisungsrichtlinie zugrunde gelegt.

Das ist ein hohes Gut für die Schülerinnen und Schüler, für die Kolleginnen

und Kollegen an den Schulen in Bremen und Bremerhaven.

Von daher, dass wir jetzt überhaupt darüber reden, dass es so was gibt wie

nicht verausgabte, nicht verbrauchte Mittel, die bei den Schulen bleiben

können, das ist eine Errungenschaft, die auf diese Zuweisungsrichtlinie

zurückgeht, und dafür möchte ich mich noch mal bedanken, auch bei

meinen Kollegen. Da kann ruhig auch – –.