Die Rundfunkgebühr kann nur dann einen erträglichen Rahmen haben, wenn die Basis für deren Erhebung breit bleibt und nicht verengt wird.Wenn für den Empfang des Rundfunks immer mehr neue Geräte auf den Markt kommen, muss man, um die Höhe der Rundfunkgebühr erträglich zu halten, die Breite, also die Basis der Geräte, für die man erheben will, berücksichtigen.
Ich will an dieser Stelle nicht auf die Zahlen eingehen, die Herr Siebel richtig dargelegt und kommentiert hat und die aus einer Erhebung der BITKOM stammen. Ich könnte das noch ergänzen, indem ich sage, dass vorhergesagt wird, dass im Jahr 2010 europaweit 32 Millionen internetfähige PCs als Rundfunkempfangsgeräte genutzt werden sollen. Wenn man das auf Deutschland herunterbricht, kommt man zu dem Ergebnis, dass es sich um eine Zahl handelt, die nicht vernachlässigt werden kann.Wenn man das nicht berücksichtigen würde – über die Wege, über die man das berücksichtigt, kann man sich streiten –, würde das zu einer Verengung der Basis der Erhebung der Gebühr und damit zu einer Verteuerung der Gebühr für diejenigen, die übrig bleiben, führen. Das gilt unter der Voraussetzung, dass man das duale System aufrechterhalten will.
Die Verlängerung des Moratoriums ist also überhaupt nicht sinnvoll. Vielmehr muss man sich jetzt darüber Gedanken machen, welchen Weg man einschlagen will, um zukünftig eine breite Basis der Erhebung aufrechterhalten zu können.
Der Rundfunkänderungsstaatsvertrag,der die Aufhebung des Gebührenmoratoriums zum 1.Januar des nächsten Januars vorsieht, spricht von einer Rundfunkgebühr. Aufgrund der Definition als Rundfunkgebühr ist die Empfehlung folgerichtig, die die Intendanten der ARD abgegeben haben. Sie haben gesagt: Die Rundfunkgebühr be
Sie geben auch eine Begründung dafür. Mit internetfähigen PCs kann über das Internet zwar das volle Hörfunkprogramm empfangen werden, Programme des Fernsehens können aber nur aufgearbeitet und in Teilbereichen empfangen werden. Sie kamen deswegen zu dem Schluss, dass nach dieser Definition eine Gebühr von 5,52 c angemessen ist. Dabei wird nur die Gebühr für den Hörfunk berücksichtigt.
Das ist eine Empfehlung, mit der man sich auf der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien auseinandersetzen wird, die in der nächsten Woche stattfinden wird und die der Vorbereitung der Ministerpräsidentenkonferenz dienen wird, die im Oktober 2006 stattfinden wird.
Meiner Auffassung nach ist das ein gangbarer Weg,um zumindest einmal die Basis zu verdeutlichen, die wir brauchen, um einerseits zukünftig die Rundfunkgebühr erträglich zu halten, andererseits die Entwicklung zu anderen als herkömmlichen Empfangsgeräten offen zu halten.
Im Privatbereich ändert sich durch das Ablaufen des Moratoriums in der Regel erst einmal überhaupt nichts. Es bleibt hier bei der Gebührenpflicht für das Erstgerät,egal, ob es sich um ein Radio oder um einen Fernseher handelt. Jedes weitere Empfangsgerät ist gebührenfrei, damit auch der internetfähige PC der Privatperson. Erst wenn in einem Privathaushalt überhaupt kein klassisches Empfangssystem vorhanden ist, sei es ein Radio oder ein Fernseher, dann wird für einen internetfähigen PC eine Grundgebühr fällig; alle weiteren Gebühren sind frei.
Schätzungen der GEZ sagen, 98 % der Privathaushalte unterliegen einer solchen Regelung und werden zukünftig nicht noch einmal herangezogen.Wichtig ist die Frage,wie es mit den gewerblichen Nutzern aussieht. Herr Posch hat von einer weltweit einmaligen Gebühr gesprochen und eine Zahl in den Raum gestellt, in welcher Größenordnung hier eine Belastung für mittelständische Unternehmen, für das Handwerk und Freiberufler zu sehen ist.
Ja, für den Mittelstand. Für den Freiberufler haben Sie von 500.000 zukünftigen neuen Gebührenzahlern gesprochen und das Volumen der Gebühren, die zu bezahlen sind, auf über 100 Millionen c per anno beziffert. Das waren die Zahlen, die Sie hier genannt haben. Sie können sie gerne korrigieren, wenn ich sie falsch aufgeschrieben habe.Aber das waren die Zahlen, die Sie hier genannt haben.
Das war ein Zitat, das Sie sich zu eigen gemacht haben, um die Belastung der Wirtschaft deutlich zu machen.
Nein, um auf die Belastung der Wirtschaft aufmerksam zu machen. Ob Sie damit auf das Problem hingewiesen haben, weiß ich noch nicht einmal.
Zum gewerblichen Bereich. Solange in einem Unternehmen ein klassisches Rundfunkgerät bereitgehalten wird, wird in Zukunft jedes weitere Gerät gebührenfrei sein,sofern es sich nicht um ein klassisches Gerät, sondern um einen internetfähigen PC handelt. Hat das Unternehmen weitere klassische Rundfunkgeräte dort stehen, so wird es
auch, wie in der Vergangenheit, für jedes weitere Gerät eine Gebühr entrichten müssen. Für das Gewerbe gibt es die Zweitgerätefreiheit nicht. Sie gab es auch nie. Das ist überhaupt keine Neuigkeit. Sie wird, analog zum privaten Bereich, jetzt zur Entlastung der Wirtschaft eingeführt.
Das bedeutet: Hat ein Unternehmen ein klassisches Gerät, sind alle weiteren Geräte gebührenfrei. Kein klassisches Gerät in einem Unternehmen bedeutet, es fallen Gebühren für einen internetfähigen PC an, in welcher Höhe auch immer.Anschließend gibt es die Zweitgerätefreiheit auch im gewerblichen Bereich für internetfähige PCs. In diesem Zusammenhang ist vollkommen klar: Wenn sich ein Unternehmen auf einem zusammenhängenden Grundstück befindet,wie beispielsweise eine Universität, ist eine Gebühr fällig. Gibt es verschiedene Betriebsstätten auf verschiedenen Grundstücken, fällt überall eine Gebühr an. Man muss in der Sache nur wissen, worüber man redet. Fakten sind etwas besser darstellbar und leichter zu verdauen als der Versuch, hier mit Papieroder Wattebäuschlein zu werfen.
Herr Weinmeister hat es berichtet: In diesem Zusammenhang schreckte die Öffentlichkeit durch ein Horrorgemälde der Universitäten in Sachsen auf, sie müssten 700.000 c Gebühren nachzahlen und zukünftig 1,1 Millionen c Gebühren entrichten. Das stimmt nicht, die Regelung gilt auch für Universitäten. Diese Universitäten hatten bisher vergessen, überhaupt eine Gebühr für Rundfunk- oder Fernsehgeräte zu zahlen. Dann werden eben auch Nachforderungen gestellt. Das kennen wir von vielen Petitionen, wenn Leute keine Rundfunkgebühren bezahlt haben. Es gibt keine Änderungen für die Hochschulen durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Aufhebung des Gebührenmoratoriums.
Jetzt kommen wir zu dieser „Spiegel-Online“-Zahl von 163 Millionen c, die im Jahr anfallen, respektive der Fragestellung von Herrn Posch, der die Zahlen wiedergegeben hat, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Damit sagt er auch, was für ein Handlungsbedarf besteht: Es sind 500.000 Freiberufler und Handwerksbetriebe und 100 Millionen c Gebühren per anno, die anfallen. – Dies ist nach jeglicher fachlichen Darstellung nicht nachvollziehbar und schlicht und einfach falsch. Wir können uns auf die GEZ-Zahlen beziehen. Hier werden ungefähr 50.000 nicht angemeldete Geräte zum jetzigen Zeitpunkt genannt, wo kein klassisches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist, aber ein internetfähiger PC. Sollte dies wirklich so sein,bedeutet das in einem Endausbau ein Gebührenvolumen von 10 Millionen c per anno.Wer glaubt, dass dies zur Finanzierung der Rundfunkanstalten einen wesentlichen Beitrag leistet, der irrt. Zu einem jährlichen Gebührenvolumen von rund 7 Milliarden c muss man diese 10 Millionen c in Relation setzen.
Die Entwicklungsrichtung zeigt, es gibt schlicht und einfach auch den Unehrlichen, der erst nach und nach entdeckt wird, und deswegen geht man erst einmal von 2 Millionen c im ersten Jahr aus. Dies bei einer Gebühr von hochgerechnet 17 c.Wenn wir 5 c annehmen, reden wir von einer Größenordnung von 250.000 bis 300.000 c per anno, die GEZ-Zahlen unterstellt.
Wenn ich die Schreiben der IHKs, der Handwerkskammern und von den Freiberuflern sehe, macht es Sinn, an dieser Stelle deutlich zu machen, wie das aussieht. Ich bin gefragt worden, wie es mit dem Landtag und dem Abgeordnetenzimmer aussieht.Das hat in den Reden auch eine Rolle gespielt. Gehen Sie davon aus, dass ich unterstelle, dass der Landtag als Betriebsstätte mindestens einmal für einen Fernseher – und sei es der, der im Restaurant steht und uns ab und zu unterhält, wenn Fußballspiele sind – eine Rundfunkgebühr bezahlt.
Sie fallen unter die Zweitgerätefreiheit. Die Abgeordneten-Notebooks, die über den Landtag inventarisiert sind, gehören dann zur Betriebsstätte und unterfallen damit der Zweitgerätefreiheit.Insofern braucht man sich an dieser Stelle keine Gedanken zu machen.
Was ist mit dem berühmten Mann, der ein Privathaus hat, im Dachgeschoss ein Büro als Freiberufler betreibt, dazu für seine Umsatzsteuermeldung auch den internetfähigen PC hat, der verheiratet ist und dessen Frau im Souterrain als Freiberuflerin ein eigenes Geschäft betreibt? Was macht er jetzt? Welches Problem hat er? – Er hat ein Problem, wenn er beispielsweise keinen Dienstwagen hat, in dem ein Autoradio ist.Als Freiberufler, vermute ich, wird er ihn haben. Das Radio dieses Dienstautos muss er angemeldet haben.Das gehört zur Gebührenpflicht.Mit dieser Gebührenpflicht ist sein dienstlich genutzter PC, mit dem er die Umsatzsteuerzahlen ans Finanzamt übermittelt, gebührenfrei.Das Gleiche gilt auch für seine Frau.Hat seine Frau keinen Dienstwagen – –
Ich sage Ihnen das in aller Deutlichkeit, um dort einmal Sachlichkeit hineinzubekommen. Das sind die Horrorgemälde, die wir alle kennen. Sie kennen doch die Schreiben, die uns erreichen. Herr Al-Wazir hat die heutige Tageszeitung sehr intensiv gelesen, deswegen weiß er, auf welches Beispiel ich mich beziehe.
Hat die Frau, die selbstständig im Souterrain tätig ist, dort ein Radio stehen, muss sie für den PC, mit dem sie die Umsatzsteuer meldet, auch keine Gebühren entrichten – immer unter der Annahme, dass sie ihr Gerät angemeldet hat.
Mir wird immer wieder verdeutlicht, wie schlimm das für den Teleheimarbeiter ist, der mit einer zusätzlichen Gebührenpflicht belastet würde, wenn er einen internetfähigen PC hat. Wenn der Teleheimarbeiter nicht im klassischen Sinne freiberuflich oder gewerblich tätig ist, sondern weil er im Rahmen der Familienphase freigestellt ist oder eben Telearbeit macht, ist er selbstverständlich von der Gebührenpflicht freigestellt.
Unter diesen Gesichtspunkten ist all das, was an Zahlen genannt wird, grundfalsch. Wir reden letztendlich über eine relativ marginale Summe, aber über einen wichtigen Fakt, der in der Frage der Verbreiterung der Basis für zukünftige Entwicklungen wichtig ist. In Zukunft werden wir unter dem Gesichtspunkt Triple-Play in der Situation sein, dass immer mehr Fernseher dazu genutzt werden,
Vollkommen falsch ist der Ansatz, sich auf eine Medienabgabe zu beziehen. Jetzt brauche ich mich gar nicht über den ökonomischen Ansatz einer Abgabe zu unterhalten, dem ein genaues Äquivalent entgegenstehen muss. Ich wüsste nicht, wie ich das beim Rundfunk darstellen sollte. Mit einer Abgabe würden die Dualität des Rundfunksystems und auch das Gebot des Bundesverfassungsgerichts der Staatsferne nicht beachtet werden.Ich denke,wir werden einen vernünftigen Weg finden, den zukünftigen Entwicklungen Rechnung zu tragen und im Hinblick auf die Verbreiterung der Basis zu einer Lösung zu kommen, ohne dass Handwerk, Freiberufler, gewerbliche Wirtschaft oder Unternehmen über Gebühr belastet werden. Es wird sich letztendlich um Beträge und Belastungen handeln, die von jedem ohne Probleme zu verkraften sind.
Danke,Herr Grüttner.– Den Oppositionsparteien sind jeweils zwei Minuten Redezeit zugewachsen. Herr Posch, Sie haben sich gemeldet. Sie haben damit sieben Minuten Redezeit.
Herr Staatsminister Grüttner, wenn ich das zusammenfasse und die Reaktion bei den Kollegen versuche, richtig zu ermitteln, dann habe ich den Eindruck, Sie haben mit Ihrem Beitrag mehr für Verwirrung als für Aufklärung gesorgt.
Eines ist zumindest klar geworden. Die Frage, wann Zweitgeräte tatsächlich zur Gebührenbefreiung bzw. nicht zum Entstehen einer Gebühr führen, haben Sie in hervorragender Weise problematisiert. Klarheit habe ich nach dem, was Sie gesagt haben, beim besten Willen nicht.
Herr Kollege Grüttner, mit diesen Ausführung ist zumindest klar geworden, dass es eigentlich Sinn macht – Herr Al-Wazir hat darauf hingewiesen –, über diese Frage noch einmal nachzudenken. Es ist Ihnen gelungen, uns über diese Frage in der Weise nachdenklich zu machen, wie ich das jetzt selbst noch einmal problematisiere: Wenn das kein Grund ist, das Moratorium noch einmal zu verlängern, dann weiß ich nicht, was Gründe für die Verlängerung eines Moratoriums sind.
Herr Kollege Grüttner, erlauben Sie mir noch ein Wort, weil wir auch manchmal über Stil reden sollen.Wissen Sie, wenn Sie Ihren Debattenbeitrag damit eröffnen – und damit die Beiträge der Kollegen einschließlich meinem so kommentiert haben –: „Ich bin dagegen. Worum geht es denn eigentlich?“, dann bezeichne ich das als arrogant und als nichts anderes.
In Ihren nachfolgenden Ausführungen haben Sie den Beweis dafür erbracht, dass sich alle drei Kollegen – mich
eingeschlossen – in sachlicher Weise mit einem schwierigen Themenkomplex befasst haben. Da verbitte ich mir solche Kommentierungen, wie Sie das gemacht haben.
Ich will Ihnen noch etwas sagen. Wenn Sie meinen, sich auf das Niveau in der Weise einlassen zu müssen, dass Sie sagen, unter welchen Voraussetzungen sich damals – 1999 und Folgejahre – die FDP-Fraktion zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag verhalten hat, dann darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir Ihnen untereinander immer wieder gesagt haben, dass wir gegen die Rundfunkgebührenpflicht für Internetwege per se sind. Wir haben dann hinzugefügt: Das Moratorium gab es einmal, das Moratorium gab es zweimal. – Wir haben Ihnen gesagt: Wir haben vier Jahre Zeit, über diese Frage nachzudenken. – Ich lasse mir von Ihnen nicht vorhalten, wir hätten dem zugestimmt. Entweder leiden Sie unter Gedächtnisschwäche, oder Sie benutzen das auf ganz billige Art und Weise, um sich hier zu produzieren.