Protokoll der Sitzung vom 05.10.2006

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Verkündungsgesetzes – Drucks. 16/6046 zu Drucks. 16/5760 –

Die Behandlung soll ohne Aussprache erfolgen. Wir können also abstimmen.

(Reinhard Kahl (SPD): Trotzdem muss ein Bericht gegeben werden!)

Richtig. Wer ist der Berichterstatter? – Frau ZieglerRaschdorf.

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Rechtsausschuss in der 107. Plenarsitzung am 12. Juli 2006 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden.

Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 20. September 2006 beraten und ist einstimmig zu der eben wiedergegebenen Beschlussempfehlung gekommen.

(Beifall bei der CDU)

Herzlichen Dank. – Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Verkündungsgesetzes, Drucks. 16/6046 zu Drucks. 16/5760.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Damit ist das Verkündungsgesetz angenommen und zum Gesetz erhoben.

Ich freue mich, dass Sie jetzt einen schönen Abend haben werden. Morgen früh um 9 Uhr setzen wir fort.

(Schluss: 18.56 Uhr)