Das Gesetz – ich habe es schon angesprochen – ist nicht evaluiert worden.Anscheinend finden Sie das nicht nötig. Sie legen wenig Wert auf Rat von Fachleuten, und so entsteht der Verdacht, dass der einzige Sinn dieser Neuvorlage ist, sich den Anschein zu geben, als wolle man etwas verbessern, aber Gleichberechtigung für Frauen ist offenbar nicht das, was die Hessische Landesregierung erreichen will.
Unsere Verfassung und das europäische Gemeinschaftsrecht formulieren Anforderungen an ein Gleichberechtigungsgesetz. Das Land ist demnach als Gesetzgeber und Arbeitgeber gefordert,die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz in gezielter und systematischer Weise zu fördern. Frau Ravensburg, ich habe mich schon gewundert, dass das in Ihrer Rede überhaupt keinen Stellenwert gehabt hat.
Dies ist natürlich mit Arbeit verbunden, es ist mit Anstrengung verbunden, es ist auch nicht zum Nulltarif zu
haben. Da ist es relativ billig, wenn Herr Wintermeyer dann in seiner Presseerklärung auf die Bürokratie hinweist. Wenn man Änderungen erreichen will, muss man natürlich auch etwas dazu einsetzen.Wenn Sie sagen,Frau Ravensburg,Sie setzen irgendwie auf Gemeinsamkeit von Frauen und Männern, dann denke ich: Diese Chance haben wir seit 50 Jahren; besonders weit sind wir nicht gekommen. Daher ist es an der Zeit, dort Regelungen zu ergreifen.
Aber Sie haben das ja ganz geschickt gemacht: In Ihrem Gesetzentwurf haben Sie auch nette Dinge stehen. Die CDU-Fraktion setzt ja immer darauf, dass es Sanktionen geben muss, dass etwas Konsequenzen haben muss. Da finde ich es erstaunlich,dass wir an dieser Stelle nichts finden. Da bleiben Sanktionen plötzlich aus. Da habe ich gedacht:Was ist denn bei Ihnen los? So viel Liberalität sind wir von Ihnen nicht gewohnt.Aber genau an dieser Stelle ist sie nicht sinnvoll, und genau an dieser Stelle wird deutlich, was Sie nicht wollen: Sie wollen nicht, dass dieses Gesetz irgendeine Wirkung zur Gleichstellung von Frauen entfaltet.
Denn um das Ganze durchzusetzen, hätten Sie rechtlich verbindliche Vorgaben hineinschreiben müssen, und Sie hätten auch die Rechte und Positionen derer stärken müssen, die an dieser Stelle darüber wachen und neue Vorschläge einbringen, nämlich der Frauenbeauftragten.
Sie hätten noch Gelegenheit, mit den jetzt vorgelegten Änderungsvorschlägen der SPD die gravierendsten Mängel dieses Gesetzes zu beheben, damit das Hessische Gleichberechtigungsgesetz ein wirklich effektives Förderinstrument werden könnte. Das Wort „fördern“, Frau Ravensburg, habe ich bei Ihnen nicht gehört.
Aber ich habe mich auch gefragt:Was ist eigentlich von einem Gesetzentwurf zu erwarten, in dem Sie es noch nicht einmal geschafft haben, überhaupt das Ziel deutlich zu formulieren? Es ist so einfach: Das Ziel ist, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern tatsächlich zu verwirklichen. Das haben Sie nicht hingekriegt. Wenn Sie nicht in der Lage sind, das als Zielvorstellung zu formulieren, ist klar: Das ist an dieser Stelle nicht Ihr Ziel. Da nützen Lippenbekenntnisse nichts, und es nützt bei Ihnen offenbar auch nicht der Verweis darauf, dass es Verfassungsrang haben sollte. Der Verfassungsrang besteht darin, Diskriminierungen zu beseitigen oder sie gar nicht entstehen zu lassen.
Ich habe mich auch gefragt: Wie entsteht so etwas? – Sie sind ja eine Partei, die stolz darauf ist, eine Frauenquote von 30 % zu haben.
Da habe ich gedacht: Grandios! Wenn Sie das schon festschreiben müssen, weil Sie sonst Sorgen haben, dass es noch weniger als 30 % sind, die bei Ihnen etwas zu sagen haben,dann ist es natürlich konsequent,dass Sie sagen,im Land Hessen wollen Sie keine Gleichstellung von Frauen; denn das hieße ein Teilen der Macht zwischen Männern und Frauen, und das wollen weder die CDU-Fraktion noch die Hessische Landesregierung.
Machen Sie es, wie es die GRÜNEN seit ihrer Gründung halten: Machen Sie 50/50. Wir fahren recht gut damit. Bei uns sind viele kompetente Frauen an vielen wichtigen Stellen.
Oft entsteht das Gefühl, es sei schon viel geschafft worden, was die Gleichstellung von Männern und Frauen betrifft. Wenn man sich die Berichte anguckt, sieht man: In den mittleren Bereichen ist auch etwas erreicht worden; es ist ja nicht so, dass das bisherige Gesetz völlig wirkungslos war.Aber gerade in den Randbereichen wie z. B. Führungspositionen hat sich wenig verändert.Auch in den unteren Lohngruppen hat sich wenig verändert; darauf ist in der Anhörung deutlich hingewiesen worden.
Es ist heute auf die PVS hingewiesen worden. Das fand ich schon interessant. Sie sagten, wie stolz Sie auf die Erfolge sind, dass die Menschen nicht mehr in der PVS sind. Was haben Sie denn z. B. mit den unteren Lohngruppen von Putz- und Kocharbeiten gemacht? Die haben Sie ausgegliedert. Natürlich sind sie nicht mehr in der PVS. Sie sind ausgegliedert worden; für sie gilt das HGlG nicht mehr. Diese Frauen haben keine ausreichende Interessenvertretung. Gerade das wären Frauen, die auch der Förderung bedürften und die die Vorzüge eines Gleichberechtigungsgesetzes dringend benötigten.
Das ist unsozial. Das trifft schwache Frauen, die auch die Möglichkeit haben sollten, von diesem Gesetz zu profitieren.
nein – völlig entsetzt, weil ich festgestellt habe, dass Sie Frauenförderung nicht verstanden haben. Sie haben den Unterschied zwischen Frauenförderung und GenderMainstreaming bis heute nicht verstanden.
Das Einzige, was ich Ihnen zugutehalten kann, ist, dass es die Sozialministerin bis heute auch noch nicht verstanden hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Michael Boddenberg (CDU): Erklären Sie es doch noch einmal!)
Es handelt sich einfach um unterschiedliche Maßnahmen, und es sind Maßnahmen, bei denen das eine nicht durch das andere zu ersetzen ist. Frauenförderung heißt, die Nachteile, die Frauen bisher in der Verwaltung haben, auszugleichen, die Frauen dort zu fördern, für neue Strukturen zu sorgen. Gender-Mainstreaming ist ein Instrument, das dazu führen soll – das ist in der Anhörung sehr gut herausgearbeitet worden –, dass bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Entscheidungen von vornherein und schon in der Planungsphase berücksichtigt wird, welche unterschiedlichen Auswirkungen eine Regelung auf Männer und auf Frauen hat. Das ist ein grundsätzlicher Unterschied zur Frauenförderung. Aber ich erkläre Ihnen das in jeder Plenarsitzung, in der dieses
Thema aufkommt,immer wieder gerne,weil ich weiß,dass man das bei der CDU nicht wissen will, weil man glaubt, durch das Bekenntnis zu den Methoden des GenderMainstreaming die Frauenförderung endgültig begraben zu können, die Sie überhaupt nicht wollen.
Gerade weil es so kompliziert ist, hatten wir auch gefordert, dass die Schulung von Führungskräften für GenderMainstreaming verbindlich eingeführt werden muss. Sonst ist es natürlich schwierig, wenn die Leute nicht wissen, was sie dort tun sollen. Das ist überwiegend immer noch so. Es wäre auch schön, wenn es bei Personalentscheidungen über Führungskräfte ein Qualitätskriterium einer Führungskraft wäre, dass sie Gender-Mainstreaming kennt und auch in der Lage ist, es anzuwenden.
Kommen wir zu den Frauenförderplänen: Sie nützen wenig, wenn sie nicht verbindlich sind. Die Dienststellen sollen den Anforderungen des Amsterdamer Vertrages genügen. Daher ist es mit Goodwill an dieser Stelle nicht getan. Ich finde es unglaublich naiv, nach so vielen Jahren, in denen wir für die Gleichberechtigung von Frauen gekämpft haben, immer noch zu hoffen, es würde sich etwas Wesentliches ändern, wenn man hier vorne steht und ein bisschen etwas Nettes erzählt. Da können wir noch 200 Jahre warten, bis etwas passiert. Es sind dann unsere Urururenkel, die davon profitieren.
Immerhin haben Sie dazugelernt und inzwischen den Bereich der Belästigung und sexuellen Belästigung aufgenommen. Es war mir völlig unverständlich, wie man diesen Bereich aus diesem Gesetz herauslassen konnte.
Kommen wir einmal zu den Fragen der Personalentwicklung; darauf haben Sie sich ja auch verlegt. Jeder, der in der Wirtschaft auch nur annähernd so Personalentwicklung betreiben würde, wie Sie glauben, dass das hier stattfinden könnte, könnte sofort seinen Hut nehmen und gehen. Denn es ist völlig klar, dass man für Personalentwicklung Zielquoten braucht, dass man sagen muss, wie man diese Ziele erreichen will, dass man das Ganze anständig evaluieren muss, dass man die Wirkung überprüft und dass man das Ganze immer wieder angleicht und entsprechend modifiziert. Davon ist in diesem Gesetz nichts vorgesehen.
Sie machen das ja ganz geschickt: Am Schluss haben wir einen ganzen Zahlenberg, zu dem Sie sagen, diese ganzen Zahlen bringen nichts, also bringt das ganze Gesetz auch irgendwie nichts. Das hängt daran, dass Sie nicht in der Lage sind, festzustellen, wie Personalentwicklungsmaßnahmen wirklich stattzufinden haben. Sie rühmen sich ja immer der ganzen Menschen aus der Wirtschaft in Ihren Reihen. Dann fragen Sie die doch einfach einmal, wie in Betrieben eine sinnvolle Personalentwicklung aussieht, wie man das macht, wenn man bestimmte Menschen fördern möchte. Da könnten Sie für das Hessische Gleichberechtigungsgesetz ziemlich viel lernen.
Kommen wir zur Experimentierklausel: Frau Ravensburg, es tut mir allmählich ernsthaft leid, aber ich muss Ihnen auch an dieser Stelle attestieren: Sie haben es einfach nicht verstanden.
Wir GRÜNEN sind für Experimente.Wir sind dafür, dass neue Maßnahmen ausprobiert werden. Niemand kann uns ernsthaft unterstellen, wir seien dagegen, neue Ideen umzusetzen.
Sie haben unsere Kritik an der Stelle aber nicht verstanden.Unsere Kritik besagt:Warum soll man,wenn man Experimente macht, diese dann nicht auch mit den Frauenförderplänen in Übereinstimmung bringen? Wo liegt das Problem? Wenn ich etwas ändern will, dann muss ich einen Plan haben,dann muss ich sagen,welche Maßnahmen ich machen will, und dann muss ich sagen, wie der Weg aussieht. Zwischendrin muss ich schauen, ob das Ganze auch funktioniert. Einfach zu sagen: „Wir experimentieren ein bisschen vor uns hin“, das ist relativ wirkungslos. Das muss man an der Stelle sagen.
Der Versuch, der im RP läuft, ist gelungen und eine gute Maßnahme. Es ist aber schon sehr entlarvend, dass das noch immer die einzige Maßnahme ist, die hier vorne zitiert wird – nach immerhin schon fast vier Jahren, die das existiert. Wir sagen: Experimente sind gut, aber warum sollen sie die Frauenförderpläne ersetzen? Das zu tun zeugt von mangelndem Mut und auch von mangelnder Überzeugtheit von der Wirksamkeit dieser Maßnahmen.
Wir begrüßen das, was Sie zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesagt haben, und dass Sie etwas dazu gesagt haben. Es war uns allerdings etwas dünn. Wir hätten es lieber etwas konkreter, sodass an der Stelle auch Rechtssicherheit gegeben wäre.Wir hätten z. B. gern auch klare Aussagen zu den Themen Recht auf Teilzeitbeschäftigung, Führungsaufgaben in Teilzeit, Rückkehr von Frauen an ihre Arbeitsplätze und Qualifizierung.