Hier ist gesagt worden, nur Sparkassen in öffentlichrechtlicher Trägerschaft seien in der Lage, gemeinnützige, soziale oder karitative Projekte zu unterstützen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wo leben wir denn? Wo steht denn geschrieben,dass nur eine öffentlich-rechtliche Struktur das machen kann und nicht auch eine Sparkasse in Form einer GmbH? Steht denn geschrieben, dass eine GmbH keine gemeinnützige Organisation unterstützen darf? Steht denn geschrieben, dass eine GmbH, die unter Umständen, wie Sie befürchten, mehr Gewinne macht, nicht auch mehr Gemeinnützigkeit an den Tag legen darf? Wir haben auf einmal beides. Durch diese Möglichkeit sind wir herausgefordert, dass wir ein besseres Augenmerk auf die Gewinnorientiertheit der Sparkassen legen können und dadurch auch mehr Operationsspielraum haben, um gemeinnützige, soziale und kulturelle Projekte in Zukunft unterstützen zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unser Ziel.
Wenn ich mir die Geschäftsberichte anschaue, stelle ich fest, dass es gar nichts schadet, dass vielleicht im einen oder anderen Fall die Sparkassen auch ein bisschen mehr auf die Gewinnorientiertheit schauen. Denn das gehört auch dazu. Nur wer Gewinne macht, kann sich in der Zukunft behaupten. Nur auf der Grundlage von Gemeinwohlorientiertheit wird das in Zukunft nicht klappen.
Etwas muss von unserer Seite zurückgewiesen werden, weil es ganz einfach nicht stimmt. Sie wissen auch, dass es nicht stimmt. Die Umwandlung in Stammkapital hat doch überhaupt nichts damit zu tun, ob eine Sparkasse in der Fläche 20, 40 oder 60 Filialen hat.
Das hat doch überhaupt nichts damit zu tun. Das ist damit überhaupt nicht verbunden. Ganz im Gegenteil, sie ist da
durch unter Umständen in der Lage, ihre flächenmäßige Verbreitung zu unterhalten. Ich war doch selbst jahrelang Mitglied zweier Verwaltungsräte von Sparkassen.Ich sage Ihnen: 1974 oder 1975 haben wir in den kleinsten Dörfern Filialen eröffnet. Wir haben möglicherweise für 30, 35 Jahre Mietverträge mit Mietgleitklauseln abgeschlossen und haben möglichst auch noch in innerörtlicher Lage Gebäude gekauft.Heute sind die gleichen Sparkassen,die damals die Gebäude gekauft haben und langfristige Mietverträge abgeschlossen haben, liebend gerne in der Lage, diese wieder loszuwerden. Denn das Bankenwesen hat sich geändert.Man kann nicht mehr noch im kleinsten Ort alle Dienstleistungen anbieten, sondern man bietet dem Kredit suchenden Privatmann oder auch dem Kredit suchenden mittelständischen Unternehmer die Möglichkeit an, in die nächste Stadt zu fahren und sich professionell von dem Kundenberater im Privatkundenbereich oder im Kreditkundenbereich beraten zu lassen.
Das ist doch die Realität.Sie können nicht alle Leistungen im kleinsten Dorf anbieten. Das geht heute auch überhaupt nicht mehr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das eine oder andere, was ich hier gehört habe, grenzt an romantische Vorstellungen über Banken im Speziellen und Kreditinstitute und Geldinstitute im Besonderen.
Wir stärken das Eigentum der Kommunen an den Sparkassen. Wir machen keinerlei gesetzliche Vorgaben für irgendwelche Zusammenschlüsse oder Fusionen.
Auch die Bildung von Stammkapital liegt einzig und allein im Ermessen der Kreistage,der Stadtverordnetenversammlungen oder der Gemeindevertretungen bzw. der Zweckverbände.
Allerdings ist es die Aufgabe der hessischen Landespolitik, wie ich bereits betont habe, die Verantwortung der kommunalen Familie zu stärken. Die Möglichkeit zur Bildung von Stammkapital ist ein Beitrag, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit jedes einzelnen Instituts zu optimieren und sicher im Blick zu halten. Wenn es von den kommunalen Trägern, dem Verwaltungsrat gewünscht ist, besteht die Option – d. h. die Möglichkeit, wie Frank Lortz das eben gesagt hat –,sie durch eine formelle Kooperation mit einem anderen Institut aus der Sparkassenfamilie auszubauen und sie hervorragend für die Zukunft vorzubereiten, und das unter Umständen auch mit der Helaba gemeinsam.
Hier wurde in der letzten Zeit immer gefragt: Was passiert, wenn sie alle Sparkassen kaufen? – Erstens kaufen sie nicht alle Sparkassen.
Zweitens. Ein Beispiel: Als die Helaba die Fraspa übernommen hat, wurde der Unternehmenswert der Helaba nicht gesenkt, nein, er wurde gesteigert.
Ein Letztes zur EU-Festigkeit. Meine Damen und Herren, wenn alles das stimmen würde, was Sie bezüglich der
EU-Festigkeit sagen, müsste das Gesetz in RheinlandPfalz, das das gleiche ist, wie wir es hier haben, schon seit acht Jahren von der EU gestürzt sein.
(Hildegard Pfaff (SPD): Das stimmt doch gar nicht! Das ist gar nicht das gleiche Gesetz! – Zuruf der Abg. Margaretha Hölldobler-Heumüller (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wir warnen vor Kassandrarufen, die von Ihnen immer wieder in die Bevölkerung hinausposaunt werden, und bitten, von der Beantragung der dritten Lesung abzusehen.
Zurück in die Zukunft, wie es die SPD und die GRÜNEN wollen, ist kein Modell für die Zukunft. Wir wollen das Sparkassenwesen fit machen. Wir stehen zu diesem Gesetzentwurf, und wir bitten Sie, diesem Ihre Zustimmung zu geben. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben die Novelle des Hessischen Sparkassengesetzes umfangreich beraten: im Ausschuss, in der Anhörung, in Gesprächen mit Verbänden, mit Kommunen, und erneut wieder hier im Plenum des Landtags. Es kristallisiert sich heraus, dass der Entwurf, den die Landesregierung vorgelegt hat,eine breite Zustimmung verdient,auch weil all die Punkte, die wir in den Anhörungen gehört haben, die hier heute noch einmal deutlich gemacht worden sind, die Richtigkeit dieses Gesetzentwurfs bestätigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,das,was wir Ihnen vorgelegt haben, ist ein Entwurf für eine sichere, für eine gute und leistungsfähige Zukunft der Sparkassen. Wie jedes Unternehmen müssen sich auch die Sparkassen am Markt bewähren. Das heißt, sie müssen die Erwartungen der Kunden befriedigen. Die Erwartungen der Kunden haben sich verändert, und die Methoden des Zugangs zu den Kunden haben sich erweitert. Deswegen sind die Sparkassen heute in einer anderen Wettbewerbssituation als in den Jahren zuvor, gemeinsam mit den übrigen Kreditinstituten.
Das wird schon allein an der Art und Weise deutlich, wie mittelständische Betriebe heute in die Wirtschaftsprozesse eingebunden sind,nämlich nicht mehr nur in lokalen Märkten, sondern im Rahmen einer internationalen Arbeitsteilung, selbstverständlich im internationalen Kontext grenzüberschreitend. Dazu brauchen sie die wichtige Funktion der Finanzierung, die sich nicht nur in der Innenfinanzierung darstellen lässt, sondern auch Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute. Das erfordert von den Kreditinstituten und hier von den Sparkassen als den regionalen Partnern, dass sie mit Know-how, mit Können und mit Kapitalkraft diese Wege mitgehen können.
Deswegen war es richtig, dass die hessische Sparkassenorganisation im Rahmen des Verbundkonzepts einen wichtigen Schritt gegangen ist, um die Qualifizierung, das Miteinander von Verbundsparkasse – sprich: Landesbank – und den örtlichen Sparkassen in die Waagschale zu werfen, um mit den Produkten sowohl im Aktiv- als auch im Passivgeschäft den Kundenwünschen zu entsprechen.
Das Zweite ist, was ich eben angedeutet habe, dass sich die Vertriebsformen, nicht zuletzt wegen der Kommunikationstechnologien, verändert haben: E-Banking, Direct-Banking. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen doch, dass dies heute wesentliche Wettbewerber sind,die es früher nicht gegeben hat.Wenn Sie mit den Kreditabteilungen der Sparkassen sprechen,dann werden die Ihnen sagen, dass sie allein bei der Hypothekenfinanzierung heute schon nicht nur einen wichtigen zusätzlichen Wettbewerber in dieser Form bekommen haben, sondern auch Marktanteile abgeben mussten, die sie wieder zurückholen müssen.
Meine Damen und Herren, all das sind Gründe, um die Sparkassen leistungsfähig für die Zukunft zu machen.Das ist das Ziel dieses Gesetzentwurfs. Die Sparkassen sowohl im Ballungsraum als auch in den ländlichen Regionen in den Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit neu auszurichten,ein zusätzliches Element hinzuzufügen,neben der Fusion, die eine Möglichkeit ist und auch wahrgenommen wurde, auch Kooperation durch kapitalmäßige Beteiligung zu stützen und zu unterlegen und dieser Kooperation damit eine größere Verbindlichkeit zu geben – das ist der Kern dieses Entwurfs des Sparkassengesetzes.
Wir bleiben dabei, dass dies ein Zukunftsentwurf ist, auch im Hinblick auf die Verlässlichkeit. Denn mit diesem Gesetzentwurf, der Ihnen zur Verabschiedung vorliegt, geben wir den Sparkassen und ihren Trägern eine klare Zukunftsorientierung, die da lautet: ein Bekenntnis zum Regionalprinzip, ein Bekenntnis zum öffentlichen Auftrag, ein Bekenntnis zur öffentlichen Rechtsform und ein Bekenntnis zur öffentlichen Trägerschaft. Das sind die wesentlichen Punkte, die Sicherheit geben, wenn wir den Herausforderungen der sich permanent verändernden Zeiten begegnen müssen.
(Margaretha Hölldobler-Heumüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sie wissen, dass das nicht stimmt, was Sie sagen!)
Meine Damen und Herren, so gesehen ist dieses Gesetz zukunftssicher. So gesehen gibt dieses Gesetz den Kommunen eine Option, die sie annehmen können oder auch nicht. So gesehen erweitern wir das, was wir unter dem Stichwort der kommunalen Selbstverantwortung immer als hohes Gut postulieren.
Wir haben diesen Gesetzentwurf breit beraten.Wir haben Verlässlichkeit und Zuverlässigkeit gezeigt. Wir haben eine Einigung mit Thüringen herbeigeführt, auch im Staatsvertrag, in dem noch einmal festgelegt worden ist, was oft bezweifelt worden ist, nämlich dass wir klar bei der öffentlich-rechtlichen Situation bleiben, dass wir keine Privatisierung anstreben oder durch diesen Gesetzentwurf möglich machen. Letztlich haben wir damit auch die Ängste zur Seite schieben können,
dass durch eine vertikale Integration möglicherweise die Vielfalt der Sparkassenlandschaft beendet werden sollte. Denn wir haben im Staatsvertrag eingeräumt, dass eine
mögliche und durchaus auch sinnvolle Übernahme oder Beteiligung am Stammkapital durch die Helaba oder sogar die Frankfurter Sparkasse als Tochter der Helaba die Zustimmung beider Länder, sowohl des Landes Hessen als auch des Landes Thüringen, benötigt. Damit ist deutlich geworden, worum es wirklich geht, nämlich um die Stärkung der Kraft der Sparkassen in ihrer unmittelbaren regionalen Verantwortung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Stichwort „EU-rechtsfest“ ist immer wieder gefallen. Es hat auch für Sie, die Sie dieses Sparkassengesetz bekämpft haben, immer wieder als Munitionierung für Gegnerschaft gedient. Das ist nicht redlich. Eines ist klar: Wir haben die EU-Tauglichkeit dieses Gesetzes sorgfältig geprüft, durch Gutachten hoher Qualität.Wir haben darüber hinaus, was übrigens nicht üblich ist, was einmalig ist, durch ein schriftliches Dokument des zuständigen Kommissars die Akzeptanz, die Beschreibung und Bewertung der EURechtskonformität dieses Gesetzes erhalten. Wenn Sie hier dennoch Ängste schüren, dann tun Sie, ob gewollt oder nicht gewollt, eines: Sie unterstellen den verantwortlichen Gremien der Europäischen Union Willkürlichkeit.
Wir haben ganz im Gegenteil erfahren, dass die Europäische Kommission, die europäischen Gremien, auch bezogen auf Vorgänge in den Mitgliedstaaten, das Wächteramt immer sehr objektiv wahrgenommen haben, aber nach den einschlägigen Kriterien des EU-Rechts, so auch des EU-Vertrags, der vorsieht, dass in der Frage, wie die Bankenlandschaft gestaltet ist, nationales Recht autonom wirken kann, ungeachtet der europäischen Rechtsposition. Das gibt uns Sicherheit, sodass wir auch heute sagen können, dieses Gesetz wird EU-rechtskonform sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,wenn wir heute noch einmal für dieses Gesetz werben, dann gleichzeitig auch für die Vielfalt der Bankenlandschaft in Deutschland und in Hessen. Denn wir wollen das dreigliedrige System nicht beseitigen, sondern im Sinne des Wettbewerbs und damit im Sinne der Kunden erhalten.Wenn wir dieses Gesetz verabschieden, dann haben wir ein deutliches Zeichen für die Zukunft, für diesen Standort Hessen, für die Leistungsfähigkeit der Betriebe, für die Kundenorientierung der Sparkassen gesetzt und damit letztlich auch einen Beitrag für Wohlstand und Entwicklung in diesem Land geleistet. – Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung in dritter Lesung zu behandeln. Damit würden wir den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Wirtschaftsausschuss überweisen. Der Wirtschaftsausschuss tagt heute Abend.