Protokoll der Sitzung vom 13.06.2004

(Beifall der Abg. Nicola Beer (FDP))

Wir unterstützen die Versorgungswerke und haben sie in der Vergangenheit auch unterstützt. Sie sollten für den Personenkreis erhalten bleiben, der dafür infrage kommt. Wir sehen uns durch die Antwort auf die Große Anfrage in unserer Auffassung bestätigt. – Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der FDP – Beifall bei Ab- geordneten der CDU)

Vielen Dank. – Herr Staatssekretär Krämer, Sie haben das Wort für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einige wenige Bemerkungen machen. Zunächst freue ich mich über den Dank, der an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung und insbesondere an die des Hessischen Sozialministeriums gerichtet wurde. Ich werde ihn gerne weitergeben. Ich habe Lob für die Arbeit,für die Ergebnisse der Arbeit und unterschiedliche Bewertungen gehört.Das ist in einer Demokratie normal.

Die Frage ist:Worum geht es im Kern? – Im Kern geht es um Folgendes: Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor großen Veränderungen. Dafür gibt es zwei wesentliche Ursachen. Eine wesentliche Ursache besteht in der wirtschaftlichen Schwäche und der hohen Dauerarbeitslosigkeit, die es in den letzten Jahren gegeben hat. Die zweite Ursache rührt von der demographischen Entwicklung her, die insbesondere ein umlagefinanziertes System vor erhebliche Herausforderungen stellen wird.

Die Antwort der Bundesregierung auf die wirtschaftliche Schwäche und die dauerhafte Massenarbeitslosigkeit besteht im Wesentlichen in der Rente nach Kassenlage. Die Rente nach Kassenlage zerstört aber das Vertrauen in die gesetzliche Alterssicherung und ist insofern außerordentlich problematisch.

Ich komme zur Antwort der Bundesregierung auf die demographische Entwicklung. Zunächst einmal wurde der demographische Faktor zurückgenommen. Wir haben jetzt vier Jahre Zeit verloren.Dieser Faktor wird nunmehr als Nachhaltigkeitsfaktor wieder eingeführt. Immerhin geschieht dies aber. Die zweite Antwort auf die demographische Entwicklung bestand in der Erkenntnis, dass der kapitalgedeckte Anteil der Altersversorgung stärker werden muss. Bei der Bundesregierung führte das zu dem, was man die Riester-Rente nennt.

Die Riester-Rente ist gut gemeint. Aber gut gemeint ist häufig das Gegenteil von gut gemacht.Darunter leidet die Riester-Rente bis heute.Es fehlt ihr die nötige Akzeptanz.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wir werden in Zukunft aber noch stärker einen kapitalgedeckten Beitrag zur Altersversicherung brauchen, wenn sie gegenüber der demographischen Entwicklung sicher gemacht werden soll.

Das ist im Wesentlichen der Kern der Debatte. Nun kommen Sie und stellen offensichtlich die Existenz der ständischen Versorgungswerke infrage,die für rund 50.000 Menschen in Hessen die Alterssicherung übernommen haben. Unserer Auffassung nach fängt man damit die Diskussion völlig falsch an. Denn Sie stellen damit eine Institution in Zweifel, die außerordentlich gut ist, sich bewährt hat und erfolgreich arbeitet. Ständische Versorgungswerke erfüllen andere Aufgaben als die gesetzliche Rentenversicherung.Aus diesem Grund kommen sie auch ohne einen einzigen Euro staatlichen Zuschusses aus.

Wir sehen keine Notwendigkeit, die bewährte berufsständische Alterssicherung infrage zu stellen. Jeder, der sich ein bisschen in die Thematik eingelesen hat, weiß, dass diese Versorgungswerke ohnehin nicht zur Sanierung der gesetzlichen Alterssicherung taugen.Dies gilt sowohl vom systematischen Ansatz her als auch von der Masse, die dort zur Disposition steht. Es kann also höchstens ein ideologisch bedingter Ansatz sein, aufgrund dessen man die ständischen Versorgungswerke infrage stellt. Vielleicht hat das bei dieser Frage eine Rolle gespielt.

Da mag der Hinweis auf die Hessische Verfassung und den Artikel, den Sie, Herr Dr. Spies, zitiert haben, eine Rolle spielen. Diese Frage ist hier schon mehrfach diskutiert und geprüft worden, zuletzt sehr intensiv Anfang der Neunzigerjahre. Damals kam sowohl das seinerzeitige Hessische Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung wie auch die damalige Staatskanzlei zu der Auffassung, dass die Hessische Verfassung der Existenz von berufsständischen Versorgungswerken in keiner Weise entgegensteht und keinen Anhaltspunkt dafür bietet, berufsständischen Versorgungswerken auf Dauer die Existenzgrundlage zu entziehen.

Dieser Beurteilung schließen wir uns vollumfänglich an. Wir sehen keine Notwendigkeit, die Existenz dieser Versorgungswerke infrage zu stellen.Im Gegenteil,wir halten sie für einen außerordentlich wichtigen und interessanten Beitrag zur Alterssicherung.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, damit ist die Große Anfrage der SPD betreffend ständische Versorgungswerke in Hessen, Drucks. 16/1963, besprochen.

Verabredungsgemäß wollen wir jetzt noch die Beschlussempfehlungen zu Petitionen behandeln. Ich rufe Tagesordnungspunkt 80 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 16/1993 –

Abweichende Voten liegen uns nicht vor. Ich stelle diese Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Wer ihr zustim

men will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Alle vier Fraktionen stimmen diesen Beschlussempfehlungen zu.

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Tagesordnung für heute. Wir beginnen morgen mit den Aktuellen Stunden.

Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Abend.

(Schluss: 18.12 Uhr)