Protokoll der Sitzung vom 16.06.2004

Durch die IGLU-Studie wissen wir doch, dass Lernen in heterogenen Lerngruppen zu besseren Ergebnissen füh

ren kann, als das in getrennten Bildungsgängen der Fall ist. Herr Irmer, wenn Sie diese Studien lesen, müssten Sie das eigentlich verstehen.

Laut IGLU-Studie sind die Grundschulempfehlungen, auf die Sie stark bauen, zu 50 % falsch. Zu 50 % werden die Kinder falsch einsortiert, ein Problem, das Sie nachher mit Querversetzungen lösen wollen.

(Zuruf von der CDU)

Natürlich stimmt es. Es sind doch empirische Grundlagen. Es sind doch die Untersuchungen, die Sie unbedingt haben wollen: Schulvergleiche, Leistungsuntersuchungen. Die haben dieses ergeben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, leider ist es aber so, dass sich 80 % der Lehrerinnen und Lehrer nicht für das Schulversagen ihrer Schülerinnen und Schüler verantwortlich fühlen. Das ist ein anderer Punkt. Deswegen wird die Möglichkeit der Querversetzung dazu führen, dass Lehrer verschärft darüber nachdenken werden, wie sie schwierige Kinder, Kinder, die nicht so gut mitkommen, möglichst schnell an andere Schulen bringen, und nicht darüber nachdenken, wie sie Förderung so einsetzen können, dass sie die Kinder in ihrer Schulklasse im Unterricht behalten und zum Klassenziel bringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir sind überzeugt, dass die Schulen in Hessen nicht besser werden, wenn das Versagen der Schülerinnen und Schüler auf die Kinder und Jugendlichen abgewälzt wird. Das macht keine Unterrichtsstunde besser. Wir brauchen in Hessen stattdessen mehr Schülerinnen und Schüler, die bessere Abschlüsse machen. Wir brauchen die Möglichkeit, dass sehr viel weniger Jugendliche die Schule abbrechen. Wir haben eine Schulabbruchquote von 9 bis 10 %. Das ist viel zu hoch. Wie wäre es denn stattdessen mit Zielsetzungen wie: „Wir wollen die Abbrecherquote in den nächsten fünf Jahren halbieren

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Was haben Sie selber gemacht?)

und installieren ein Fördersystem im hessischen Schulwesen“? Das wäre eine Maßnahme, für die man ein Gesetz benutzen könnte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Oder wie wäre es mit der Zielsetzung,die Abiturquote auf 50 % zu erhöhen, weil wir im internationalen Vergleich völlig hinterherhinken?

(Zuruf des Abg. Dr. Norbert Herr (CDU))

Auch dies würde das Denken darüber anregen,wie wir ein Fördersystem etablieren, und nicht, wie wir Kinder möglichst schnell vom Gymnasium in die Realschule oder von der Realschule in die Hauptschule und dann in die Sonderschule bringen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nur die Statistik zu bereinigen, die uns bescheinigt hat, dass wir eine viel zu hohe Sitzenbleiberquote haben, ist keine Lösung.Wenn man das Sitzenbleiben durch eine andere pädagogisch unsinnige Maßnahme, nämlich durch die Querversetzung, ersetzt, bringt es überhaupt nichts. Stattdessen müssten wir die 100 Millionen c, die das Sitzenbleiben jährlich kostet, dafür einsetzen, mehr und unterschiedliches Personal einzustellen,um die Kinder individuell zu fördern.Wir können es uns aus sozialen, aber

auch aus handfesten ökonomischen Gründen gar nicht leisten, Kinder abzuhängen und zurückzulassen, im Gegenteil. Das müsste eigentlich auch die CDU verstehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Qualität wäre stattdessen individuelle Förderung eines jeden Kindes im Rahmen einer Lernkultur, die auf Förderung ausgerichtet ist. Dafür wären Zeit und Rahmenbedingungen in den Schulen zu schaffen.Dafür wäre ein Gesetz zur Qualitätsverbesserung in Hessen dringend notwendig.

Herr Irmer, Sie hätten doch von Schottland lernen können.Dort gibt es keine homogenen Lerngruppen,sondern längeres gemeinsames Lernen. Sie waren doch in Finnland. Sie erzählten uns auf einer Podiumsdiskussion, warum wir uns immer über Finnland so freuen. Die würden ganz extreme Binnendifferenzierung machen. – Das ist genau der Punkt. Jedes Kind individuell nach seinen Fähigkeiten, nach seinen Talenten fördern und die Differenzen ausgleichen, sollte Aufgabe einer jeden Schule sein. Dazu müsste die Landesregierung die hessischen Schulen, die hessischen Lehrerinnen und Lehrer auch bewegen. Das wäre das richtige Ziel.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Dazu braucht es bei den Lehrerinnen und Lehrern ohne Frage Unterstützung und Kompetenzen, die sie derzeit in der Ausbildung nicht erhalten, in der Fortbildung leider auch nur unzureichend. Auf die Ausbildung geht nachher meine Kollegin Sarah Sorge ein, weil das neue Lehrerbildungsgesetz nur unzureichend Antworten darauf gibt.

Der Knaller ist, was die Landesregierung mit der Lehrerfortbildung macht.Anstatt zu überlegen, dass die Lehrerfortbildung eigentlich der Schlüssel zum Erfolg der Veränderung der Unterrichtsqualität ist, weil wir mit den jetzigen Lehrerinnen und Lehrern an den Schulen arbeiten müssen, die Kinder von diesen unterrichtet werden – die neu ausgebildeten Lehrer kommen in zehn Jahren, und bis in 15 Jahren ist vielleicht ein Drittel des Kollegiums ersetzt; das heißt, jetzt spielt die Musik –, anstatt einen Schwerpunkt auf die Fortbildung zu legen, zerschlagen Sie erst einmal die Fortbildungsstruktur. Das darf doch wohl nicht wahr sein. Das ist doch kein Gesetz mit Perspektive.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Da wird das AfL für die zentrale Lehrerfortbildung zuständig. Das IfQ wird für die Akkreditierung privater Anbieter zuständig. Die Hochschulen sollen ein bisschen was in Weiterbildung machen. Die staatliche Schulaufsicht darf sich als Trostpflaster darüber freuen, dass sie die regionale Lehrerfortbildung bekommt.

Das ist doch keine Lehrerfortbildung aus einem Guss.Damit kann man keine zentralen Vorhaben an den Schulen umsetzen. Sie machen einen eklatanten Fehler. Anstatt bessere Angebote zu schaffen, reduzieren Sie Fortbildungsangebote und zerschlagen die Struktur, nur weil Herr Irmer immer meint, das sei ein „rotes“ HeLP gewesen. Das war es schon lange nicht mehr; ich kann Sie beruhigen.

Es gäbe die Möglichkeit,tatsächlich zu Qualitätsverbesserungen in einem immens wichtigen Bereich des hessi

schen Schulwesens zu kommen. Aber Sie vertun diese Chance. Erstaunlicherweise gibt es heute eine Pressemitteilung der VhU, die Ihnen ins Stammbuch schreibt, dass sich mit dieser Art von Lehrerfortbildung an den Schulen nichts wesentlich verbessern, sondern im Gegenteil verschlechtern wird.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, die Landesregierung behauptet, durch die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur könnte man die Qualität an hessischen Schulen sichern. Was wird aber geschehen? – Schülerinnen und Schüler werden in der kürzeren Zeit mit weniger Unterrichtsstunden als bisher mehr lernen müssen, und das im Nachmittagsunterricht an Schulen,die nicht auf einen guten Ganztagsbetrieb eingestellt sind. Die Kultusministerin ist bislang noch nicht einmal bereit, darüber nachzudenken, wie man diese gymnasialen Bildungsgänge zu offenen Ganztagsschulen umbaut, die etwas von dem Druck auffangen könnten,der dann auf den Schülerinnen und Schülern lastet. Sie hat überhaupt ein Problem mit ihrem Ganztagsprogramm. Sie hangelt sich von Jahr zu Jahr, um pädagogische Mittagsbetreuung einzurichten.

(Zuruf des Abg.Volker Hoff (CDU))

Für die wesentlichen Dinge, für offene Ganztagsangebote, die Förderung ernst meinen, hat die Landesregierung kein Geld. Damit werden künftig an den Gymnasien vor allem die Kinder durchstarten können, die ein Elternhaus haben, das sie unterstützt, oder deren Eltern genügend Geld haben, um die Nachhilfe zu finanzieren, damit die Kinder bis zur 9. Klasse durchkommen.

Es ist zu Recht von den Schulträgern – von Landkreistag und Städtetag – darauf hingewiesen worden, dass durch diesen Nachmittagsbetrieb enormer Druck auf sie zukommen wird, zusätzliche Räume zur Verfügung zu stellen, Mensen und Schulküchen zu bauen. Da fragt man sich, wo das Konnexitätsprinzip bleibt.

Wenn Sie Nachmittagsunterricht per Schulgesetz auf Landesebene einführen wollen, dann müssen Sie auch den Schulträgern das Geld zur Verfügung stellen, damit sie die Schulen entsprechend ausstatten können. Das sind alles leere Worte gewesen, die Sie früher in Oppositionszeiten über Konnexität von sich gegeben haben. Da nützt anscheinend auch die Verfassung nichts mehr. Hier haben Sie einfach diese Klagen zurückgewiesen, und die Schulträger werden im Regen stehen gelassen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, in den Genuss des frühzeitigen Schulabschlusses werden nur Jugendliche kommen, die genügend Unterstützung im Gymnasium haben; das habe ich schon gesagt.Aber das Interessante ist, dass Realschülerinnen und -schüler und Schülerinnen und Schüler von integrierten Gesamtschulen für diese wunderbare und notwendige Errungenschaft, die international so wichtig ist, nämlich die Schulzeitverkürzung, nicht infrage kommen. Das ist anscheinend nicht notwendig. Die können sozusagen ein Jahr ihrer Lebenszeit verplempern, oder was soll das eigentlich bedeuten?

(Zuruf des Abg. Dr.Walter Lübcke (CDU))

Wissen Sie, was die Konsequenz dieser einseitigen Schulzeitverkürzung für einen bestimmten Bildungsgang ist? Das ist Folgendes: Es wird die Botschaft vermittelt, der gymnasiale Bildungsgang ist besonders exklusiv und nur für einen kleinen Teil der Bevölkerung vorgesehen. – Das

ist nicht nur die Botschaft, die Sie damit vermitteln, sondern das ist auch die Konsequenz, die sich aus diesem Gesetzentwurf ergeben wird. Diese einseitige Auslegung schafft nämlich Schulstrukturen, mit denen die Abschottung der Bildungsgänge gegeneinander zementiert wird. Frau Wolff, Sie haben vorhin wieder gesagt, es gehe nicht um die Schulstrukturen, sondern es gehe um die Unterrichtsqualität. Ich möchte Ihnen da erwidern: Es geht Ihnen mit diesem Gesetzentwurf ganz klar um die Schulstrukturen, nämlich um die Zementierung und Abschottung der einzelnen Bildungsgänge.Dabei soll nur noch die Möglichkeit bestehen, die Kinder nach unten abzuschieben. Das wird mit der Annahme des Gesetzes mit den Stimmen der Mitglieder der CDU-Fraktion wohl leider beschlossen werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich kann man sich da auch andere Wege vorstellen. Wir haben keine generellen Bedenken gegen eine Verkürzung der Schulzeit. Andere Länder zeigen, dass das möglich ist. Wenn die frühkindliche Bildung gestärkt würde – davon ist in dem Gesetzentwurf nichts zu lesen –, wenn wir in allen Grundschulen eine gleitende Eingangsphase hätten – das ist so nicht vorgesehen im Gesetzentwurf –, wenn wir an allen Grundschulen die Betreuungsangebote in Bildungsangebote umwandeln würden, wenn wir ein Ausbauprogramm für offene Ganztagsschulen auflegen würden – das darf kein Landesprogramm sein, bei dem die Schulen jährlich darum bangen müssen,ob sie Mittel erhalten oder nicht –, wenn wir ein verbindliches individuelles Fördersystem in den Schulen einrichten würden und wenn wir die Lehrerfortbildung konsequent durchführen würden, dann könnten wir erreichen, dass die Schülerinnen und Schüler generell ihren ersten Abschluss nach der 9. Klasse erwerben können. Das würde dann aber, bitte schön, auch für die Realschüler und nicht nur für die Gymnasiasten gelten. Dann würden die verschiedenen Schulausbildungen wieder synchron verlaufen. Dann könnte wieder kooperiert werden. Die Durchlässigkeit des Systems wäre dann wieder hergestellt.Aber das wollen Sie schlicht und einfach nicht. Sie wollen für einen bestimmten Teil Ihrer Klientel eine bestimmte Bildung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Uwe Frankenberger und Bernd Riege (SPD) – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Meine Güte!)

Kann Qualitätssicherung durch Einschränkung des Schulangebotes oder der Wahlfreiheit erreicht werden? Auch wenn die Pflichtwerte für die Klassengrößen nach massiven Protesten korrigiert wurden, bleibt festzuhalten: Die Schulträger, die Eltern und die Kinder müssen das Sparprogramm der Landesregierung ausbaden. 200 so genannte Schülerlenkungsmaßnahmen – –

(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Herr Klee, darauf habe ich gewartet, danke schön.

(Horst Klee (CDU): Das tut mir Leid!)

Es soll 200 so genannte Schülerlenkungsmaßnahmen geben. 90 davon müssen in den Schulentwicklungsplänen verankert werden. Das wird schlicht und einfach bedeuten: Manche Schulstandorte können dann nicht mehr aufrechterhalten werden. – Damit wird die Wahlmöglichkeit natürlich eingeschränkt werden.Gerade in ländlichen Gebieten wird das zur Ausdünnung des Angebotes führen. Das ist doch gar keine Frage.

Frau Wolff, Sie haben heute Nachmittag als Beispiel angeführt, eine Schule habe 17, 18 oder 19 Kinder, und daneben gebe es eine Schule, die wesentlich mehr Schülerinnen und Schüler habe. Das trifft auf ländliche Räume so nicht zu. Denn die Schule nebenan ist 15 oder 20 km oder noch viel weiter entfernt.Das ist doch der Punkt.Das können Sie doch nicht schlichtweg negieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Sie haben behauptet, es würden auch regionale Gegebenheiten berücksichtigt. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Nach dem Vertrauensbruch, den Sie mit der Unterrichtsgarantie begangen haben, glaubt Ihnen das kein Mensch mehr.