Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat sich mit dieser Frage beschäftigt. Er hat formuliert:
Das Gebot des Kopftuchtragens ist schwerlich mit dem Grundsatz der Gleichheit der Geschlechter vereinbar. Auch ist das Tragen des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz, des Respekts gegenüber dem anderen und vor allem der Gleichheit und der Nichtdiskriminierung schwer vereinbar.
Diese Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind zutreffend. Auch als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist in Hessen ein Verbot notwendig.
Wir knüpfen mit unserem Gesetzentwurf an das Beamtenrecht an. Das heißt, das soll für die Lehrerinnen und die anderen Beamtinnen gelten. Ich glaube, das dürfte unstreitig sein: Wir sind der Auffassung, dass der Beamte eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat und damit auch gegenüber der Verfassung hat. Wer als Beamtin auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, widerspricht geradezu der Verfassung.Wer das tut, macht deutlich, dass er sich gegen die Verfassung wendet. Das kann nicht zugelassen werden.
Es kann nicht richtig sein, dass Lehrerinnen in einem solchen Geiste versuchen, im Sinne unserer Verfassung die Kinder zu erziehen. Das Gegenteil wird dabei herauskommen. Insofern ist dieses Verbot notwendig. Wir sind der Auffassung: Es ist geradezu ein Gebot der Verfassung,
Im Zusammenhang mit der Anhörung hat es eine Diskussion gegeben, auf die ich eingehen will und in der unterschiedliche Argumente vorgetragen wurden. Die öffentliche Berichterstattung hat sich aus meiner Sicht etwas mehr auf die 16 Stellungnahmen derer konzentriert,die in der mündlichen Anhörung zugegen waren, als auf die vielen anderen, die ebenfalls zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen haben.
Ich bitte, zunächst im Zusammenhang vortragen zu können. – Ich glaube, es ist schon notwendig, darauf noch einmal hinzuweisen: Der namhafte Verfassungsrechtler Herr Prof. Dr. Kirchhof hat in der schriftlichen Anhörung formuliert:
Insgesamt ist der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion des Hessischen Landtags... verfassungsrechtlich ausgewogen und zur Lösung des Problems geeignet und angemessen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die vom Land Hessen geplante gesetzliche Neuregelung in jeder Hinsicht verfassungsmäßig ist...
Herr Kollege Al-Wazir, Sie haben hier zu der Äußerung eines namhaften Verfassungsrechtlers „Quatsch“ gerufen. Ich muss in aller Deutlichkeit sagen: Ich kann Ihnen eine solche Kompetenz nicht unterstellen.
(Beifall bei der CDU – Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann sagen Sie doch einmal, was die anderen namhaften Verfassungsrechtler vorgetragen haben! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Dr. Jung, im Gegensatz zu Ihnen war ich bei der Anhörung zugegen!)
Die DBB-Frauenvertretung Hessen erhebt gegen den Gesetzentwurf... keine Einwände und bringt keine Vorbehalte entgegen.
Der ehemalige Bundesminister und Verfassungsrechtler an der Universität Kiel, Herr Prof. Dr. Edzard SchmidtJortzig, ist in diesem Haus durchaus bekannt. Er hat formuliert:
Ich denke,das sind eindeutige Stellungnahmen namhafter Persönlichkeiten, die bestätigen, dass der Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist. Deshalb ist es richtig und sinnvoll, diesen Gesetzentwurf heute zu verabschieden.
Ich muss schon sagen, ich bedauere es. Aber ich muss sagen, dass ich das, was Sie beantragen, verfassungsrechtlich gesehen, als problematisch erachte.
Ja, ich halte das für verfassungswidrig. Ich will das auch begründen. Ich glaube, man darf nicht zwischen Lehrerinnen und Beamtinnen differenzieren. Denn dann würde man Gleiches ungleich behandeln.
Worin soll denn der Unterschied zwischen einer Lehrerin, einer Richterin,einer Staatsanwältin oder einer Polizeibeamtin bestehen? Alle müssen im Interesse unserer Verfassung tätig werden und sich zu dieser bekennen.
Wer der Meinung ist, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs ein Ausdruck dessen ist, was diesem Ziel entgegengerichtet ist, der muss klar und deutlich sagen, dass das für alle gelten muss, die diesem Staat verpflichtet sind.
Ich füge hinzu: Für uns ist das Kriterium des Beamtenstatus ausschlaggebend, nicht die Frage der Ausbildung. Auch in diesem Punkt halte ich den Änderungsantrag der Fraktion der FDP für mehr als verfassungsrechtlich problematisch.Denn die Ausbildung ist eine andere Situation und damit anders zu beurteilen. Für die Referendarinnen haben wir eine entsprechende Formulierung vorgesehen. Ich glaube, wir berücksichtigen hier von dem „Apothekerurteil“ bis zu der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alles. Deshalb kann ich klar und deutlich sagen, dass wir auch in dieser Frage einen verfassungsgemäßen Gesetzentwurf vorlegen.
Meine Damen und Herren, es wurde vorgetragen, dies könne doch nicht für Beamtinnen gelten, die in Hinterzimmern arbeiteten. Dazu möchte ich zunächst einmal feststellen: Beamtinnen werden grundsätzlich nicht für Arbeit in Hinterzimmern eingestellt.Vielmehr werden sie dafür eingestellt, diesem Staat im Interesse der Verfassung zu dienen.Eine solche Differenzierung kann deshalb überhaupt nicht vorgenommen werden.
Im Verlauf der weiteren Diskussion haben wir auch erlebt, dass eine ganze Reihe muslimischer Frauen bittet, in dieser Frage konsequent zu bleiben, weil sie der Meinung sind, dass wir damit einen Beitrag auch für ihre Freiheit leisten. Denn gerade das Gegenteil von dem, was immer behauptet wird, ist der Fall: Hier wird, politisch instrumentalisiert, versucht, gegen das Kopftuchgesetz vorzugehen.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Umfrage habe ich Ihnen schon einmal vorgetragen.Von 37.000 Befragten haben 36.500 unserem Gesetzentwurf zugestimmt. Das Tragen des islamischen Kopftuchs ist eben kein Ausdruck des eigenen Glaubens. Darin besteht der große Unterschied in der Beurteilung. Vielmehr handelt es sich um eine politische Demonstration, die sich eindeutig gegen unsere Verfassung richtet. Deshalb kann und darf das in Hessen nicht zulässig sein.