Protokoll der Sitzung vom 15.09.2004

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte auch sagen, dass der Intoleranz deutlich entgegengetreten werden muss. Ich denke, wer für Integration ist, muss unserem Gesetzentwurf in dieser Form zustimmen. Denn die Treuepflicht und die Eignung der Beamtinnen verbietet geradezu eine verfassungswidrige Demonstration. Wir haben das Ziel des friedlichen Zusammenlebens auf der Grundlage unserer Verfassung. Des

halb bitten wir Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

Lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen. Denn auch das wurde diskutiert.Wir haben in unserem Gesetzentwurf formuliert, dass die Erkennungsmerkmale, die der christlichen und humanistischen geprägten Tradition des Landes Hessen entsprechen, weiterhin zulässig bleiben. Ich glaube, das ist sachgerecht und sinnvoll. Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Auch das ist hier hinzuzufügen: Auch im Hessischen Schulgesetz ist die christlich-humanistische Tradition festgehalten. Im Grundgesetz steht in der Präambel:

Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen...

Das entspricht der Werteorientierung, die wir haben. Deshalb ist die Formulierung zulässig, die wir vorgesehen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Bundespräsident in dem Interview, das er letzten Montag gegeben hat und über das viel diskutiert wurde – aus meiner Sicht waren die Formulierungen zutreffend –, Folgendes gesagt hat:

Wir haben nicht immer die Kraft gehabt, unsere eigenen Werte im eigenen Land couragiert zu verteidigen. Das sollte sich ändern. Natürlich können wir Religionslehrer aus Ägypten oder der Türkei haben, aber nur unter der Verpflichtung, nicht gegen unser Grundgesetz zu arbeiten und keine aggressive Lehre zu verbreiten.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Logisch!)

Wer das islamische Kopftuch als Lehrerin oder Beamtin tragen will, symbolisiert damit eindeutig, dass sie sich gegen unsere Verfassung wenden will. Deshalb kann und darf das nicht zulässig sein. Ich bitte Sie deshalb, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Besten Dank.

(Lang anhaltender Beifall bei der CDU)

Herr Dr.Jung,vielen Dank.– Ich darf Frau Wagner für die FDP-Fraktion das Wort erteilen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat am 24. September 2003 mehrheitlich allen Landesgesetzgebern aufgetragen, zu entscheiden,wie wir mit Lehrerinnen umgehen,die als Zeichen einer religiösen oder politischen Haltung das Symbol des Kopftuchs im Unterricht tragen wollen. Der Prozess ging von einer Lehrerin aus. Herr Dr. Jung, Sie sind als Jurist, wie Sie wissen,wahrscheinlich auf hoher See,wenn Sie bei Ihrem Gesetzentwurf bleiben, der in Hessen als einzigem Bundesland dies auf alle Beamten ausweiten will

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU))

Es ist in allen Ländern, in allen Gesellschaftsschichten eine heftige Diskussion darüber entstanden, wie man mit diesem Symbol umgeht. Ich will ganz deutlich sagen, dass wir als Landesregierung und als Länderparlamente in einer schwierigen Abwägungssituation sind, nämlich zwischen unterschiedlichen Rechtsgütern, zum einen der Glaubensfreiheit von Lehrerinnen, aber auch der Glaubensfreiheit von Schülerinnen und Schülern und vor allem deren Schutz vor Indoktrination, drittens dem Erziehungsrecht der Eltern und viertens dem Neutralitätsgebot des Staates. Da sind wir, glaube ich, völlig einer Meinung.

Juristen nennen einen solchen Abwägungsprozess praktische Konkordanz, nämlich eine Aufgabe wirklich abzuwägen und nicht mit einer vorgeprägten Meinung in eine solche Diskussion und dann in eine Neuordnung einzutreten.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns bei dieser Abwägung von den Werten und der Grundhaltung des Grundgesetzes, der Hessischen Verfassung und natürlich auch von unserem Schulgesetz leiten lassen, das sich darauf bezieht. Ich will das noch einmal nennen.

Art. 2 des Grundgesetzes sichert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit nicht Rechte anderer verletzt werden und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird.

Meine Damen und Herren, mit dem Sittengesetz ist etwas Uraltes gemeint, nämlich das Erbe der Aufklärung, das am besten Immanuel Kant als eine Handlungsmaxime für freie und aufgeklärte Menschen formuliert hat: Handle so, dass die Maxime deines Handelns jederzeit ein allgemeines Gesetz werden könnte.

Das heißt, das Grundgesetz und alle Länderverfassungen lassen keine politische und religiöse Missionierung in unserem Lande zu. Wir müssen darauf achten, dass es eine solche Missionierung im ideologischen Sinne nicht gibt, die die Rechte des Einzelnen und des Individuums verletzt. Das ist zum Glück – ich glaube, keine Fraktion in diesem Hause bestreitet das – Staatsphilosophie seit 1949 in Deutschland.

Die Hessische Verfassung, die bereits 1946 formuliert wurde, hat in dem wichtigen Kapitel „Erziehung und Schule“ Entscheidendes formuliert.Der Art.56 ist ein historischer Kompromiss, der am Ende zur Annahme der Verfassung geführt hat, nämlich durch CDU, SPD, KPD und LDP, die damals Mitglieder dieses Hauses waren und die in unserer Lobby diese Verfassung verabschiedet haben. Es geht am Ende darum, dass in diesem Kompromiss nicht gesagt wurde, dass die christliche Gemeinschaftsschule das Leitbild in Hessen sei, sondern Folgendes:

Grundsatz eines jeden Unterrichts muss die Duldsamkeit sein. Der Lehrer hat in jedem Fach auf die religiösen und weltanschaulichen Empfindungen aller Schüler Rücksicht zu nehmen und die religiösen und weltanschaulichen Auffassungen sachlich darzulegen.

Ziel der Erziehung ist, den jungen Menschen zur sittlichen Persönlichkeit zu bilden, seine berufliche Tüchtigkeit und die politische Verantwortung vorzubereiten zum selbstständigen und verantwortlichen Dienst am Volk und der Menschheit durch Ehrfurcht und Nächstenliebe, Achtung und Duldsamkeit, Rechtlichkeit und Wahrhaftigkeit.

Meine Damen und Herren, das sind Bildungsziele, die wir in ehernen Lettern über bestimmte Schulen schlagen

müssten und die in vielen Bereichen manchmal in der Tat gefährdet sind.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren,das Hessische Schulgesetz,das CDU und FDP gemeinsam im August 2002 verabschiedet haben, hat diese Wertbestimmung präzisiert. Wir haben mit Bezug auf Art. 56 gesagt:

Die Schulen sollen die Schülerinnen und Schüler befähigen, in Anerkennung der Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen die Grundrechte für sich und andere wirksam werden zu lassen, eigene Rechte zu wahren und die Rechte anderer auch gegen sich selbst gelten zu lassen...

Ich finde, das war eine sehr kluge Formulierung, die wir dort hineingeschrieben haben. Sie verpflichtet nämlich jeden selbst, immer nachzudenken, von welchen Vorurteilen und Motiven er geleitet wird. – Dann wird klar und deutlich gesagt, die Schüler sollen befähigt werden,

die christlichen und humanistischen Traditionen zu erfahren, nach ethischen Grundsätzen zu handeln und religiöse und kulturelle Werte zu achten...

An einer anderen Stelle ist ausdrücklich die Gleichberechtigung von Mann und Frau und die Anerkennung der Leistungen der Frauen in Geschichte, Wissenschaft, Kultur und Gesellschaft angesprochen.

Meine Damen und Herren, verehrter Herr Jung, ich will für meine Fraktion feststellen, dass Sie nach den Beratungen und nach dem, was Sie eben vorgetragen haben, nach unserer Auffassung diesem Abwägungserfordernis nicht entsprochen haben. Wir hätten es begrüßt, wenn sich die Landesregierung selbst dazu durchgerungen hätte, eine eigene Position zu vertreten. Das haben wir nur durch Reden gehört und nicht durch einen Regierungsentwurf.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben es uns in unserer Fraktion nicht leicht gemacht, und wir haben die Anhörung ernst genommen.Wir haben sie gründlich ausgewertet, und wir haben uns durchaus aus unterschiedlichen Positionen von neun Abgeordneten zu einem Kompromiss durchgerungen, den wir Ihnen heute vorschlagen und der nach meiner Meinung in der Tat einen Abwägungsprozess wiedergibt, den man in diesem schwierigen Fall wirklich so unternehmen muss.

Herr Jung, die Anhörung hat ergeben, dass die große Mehrheit aller Juristen verfassungsrechtlich deutlich gemacht hat, dass Sie mit Ihrem Gesetz scheitern werden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es ist in der Tat außerordentlich schwierig, wenn Sie behaupten, dass die Geltung für die Beamten – bisher hat kein anderes Bundesland das so ausgeweitet, auch nicht die CDU-regierten Bundesländer – eine Chance hat, in Karlsruhe zu bestehen. Verehrter Herr Dr. Jung, Sie haben völlig Recht: Der Eid auf die Verfassung, auf das Grundgesetz gilt für alle Beamten und alle Menschen, die in den öffentlichen Dienst unseres Landes eintreten.Aber die Tätigkeiten sind doch verschieden. Das, was Lehrerinnen und Lehrer auszuüben haben, betrifft in ganz besonderer Weise die Unterschutzstellung von Kindern, von Heranwachsenden, von Menschen, die noch nicht abwägen können. Die Verantwortung, die Fürsorge und der

Schutz, das hat kein Postbeamter. Der hat Briefe auszutragen.

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass Lehrerinnen und Lehrer – das ist die Kernüberlegung, zu der wir uns am Ende durchgerungen haben – eine ganz besondere Verpflichtung, eine ganz besondere Vorbildsituation haben.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Deshalb wollen wir eine differenzierte Behandlung dieses Themas. Der Europäische Gerichtshof – darauf haben Sie zu Recht hingewiesen – hat die pädagogische Verantwortung in besonderer Weise angesprochen. Das Kopftuch kann als religiöses und politisches Symbol gewertet werden. Es ist in der Anhörung durchaus klar geworden, dass das so oder so ist.

Aber wir neun Abgeordneten sind der tiefen Überzeugung, dass das Kopftuch nicht nur eine Kleidersitte ist, sondern immer als Symbol verstanden werden will – deshalb wird es auch getragen, in bestimmten Situationen getragen –, weil man nicht nur seine Religion dokumentieren will, sondern sozusagen mit diesem Symbol zeigen will, dass sie besser ist als die der anderen.

(Armin Klein (Wiesbaden) (CDU): So ist es!)

Es ist natürlich auch als politisches Symbol zu verstehen. Wir glauben, dass vor allem bei Grundschülern, bei jungen Kindern nicht auszuschließen ist – so will ich es vorsichtig sagen –, dass eine Indoktrination über Religion oder Politik stattfinden wird. Hier setzt die Schutzfunktion ein, die wir als Abgeordnete unseren Lehrerinnen und Lehrern aufgeben müssen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, deshalb sind wir der Meinung, dass in aller Regel – ich benutze diese Formulierung ganz bewusst; viele, die sich an eine andere geschichtliche Situation erinnern können, wissen, was ich damit meine – ein Kopftuchverbot notwendig ist, dass aber in besonders gelagerten Ausnahmefällen auch eine andere Entscheidung möglich sein muss. Das, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, hat die niedersächsische CDU gemacht. Die niedersächsische CDU hat gemeinsam mit SPD und FDP

(Günter Rudolph (SPD): Jawohl!)

eine ganz andere Formulierung gefunden, die Grundlage unseres Änderungsantrags ist, nämlich dass man bei der Entscheidung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Einstellung einer Lehrerin durchaus noch einmal in besonderen Fällen nachprüfen muss, ob das so ist.

Meine Damen und Herren, damit haben wir den Vorschlag gemacht – natürlich muss dann das Gesetz einen anderen Titel bekommen –, dass es kein Kopftuchverbot für alle Beamtinnen und Beamten in Hessen gibt,sondern ausschließlich für die Schule eine Begrenzung der Geltung dieses Gesetzes eintreten soll.