Protokoll der Sitzung vom 15.09.2004

Meine Damen und Herren, schwerwiegender erscheint mir allerdings die Formulierung in § 9 Abs. 2. Er lautet:

Die kommunalen Gebietskörperschaften, ihre Behörden und Dienststellen sowie die sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, an denen sie maßgeblich beteiligt sind, haben zu prüfen, ob sie im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten die Ziele dieses Gesetzes bei ihren Planungen und Maßnahmen umsetzen können.

Meine Damen und Herren,das ist ein wirklich eindeutiger Finanzierungsvorbehalt. Nach unserer Meinung konterkariert er an dieser Stelle schon sehr stark das Vorhaben des Gesetzes. Frau Ministerin, ich bin gespannt, wie Sie das sehen – ob Sie nicht der Meinung sind, dass man ehrlicherweise hier auch darüber sprechen müsste, ob man nicht einen Haushaltstitel für diesen Bereich einführt.

Zum Thema Verbandsklagerecht.Wir erinnern uns an die Diskussion und die Position der FDP in diesem Hause,die lautet, das Verbandsklagerecht kann oft auch dazu benutzt werden,Vorhaben auf Eis zu legen.

(Zuruf der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Wir haben es im Planungsbereich oft erlebt. – Frau Kollegin Hammann, abwarten. Oft ist es besser, den Redner zu Ende reden zu lassen; dann erübrigt sich der eine oder der andere Zwischenruf. Ich werde es trotzdem noch einmal probieren.

(Zurufe der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Günter Rudolph (SPD))

Vielleicht stimmen Sie mir hier ja gleich zu.

Wie gesagt, wir haben in vielen Bereichen das Verbandsklagerecht eingeführt und haben dort das Gefühl, dass Verbände ihre Aufgabe – die Interessen des Einzelnen zu vertreten, weil er oft nicht die Möglichkeit hat, sich rechtlich zu wehren –, diese Ursprungsaufgabe pervertieren, indem sie aus prinzipiellen Überlegungen Vorhaben konterkarieren.

(Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ei, ei, es wird aber nicht besser!)

Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, den Einzelnen zu bevormunden, sondern ihm die Möglichkeit zu geben, seine Anliegen durchzusetzen. Das aber ist – wie gesagt – beim Verbandsklagerecht oft nicht der Fall.

Aber wir sind der Meinung,dass der Gesetzentwurf in seiner Formulierung, auch in der Abwägung dieser beiden Paragraphen,eine gute Möglichkeit gefunden hat – vor allen Dingen auch deshalb, weil das Verbandsklagerecht hier quasi subsidiär gegenüber dem Einzelklagerecht eingeführt wird.

Das halten wir für eine sinnvolle Einrichtung. Auch aus Sicht der Prozessökonomie ist das eine sehr gute Möglichkeit. Frau Ministerin, Sie haben uns überzeugt, mit dieser Formulierung können wir sehr gut leben. Die Kodifizierung des § 18 zum Landesbeauftragten können wir nur unterstreichen. Ich glaube, dass vieles, was mittlerweile im Gesetz festgelegt wird, unser Beauftragter der Hessischen Landesregierung für die Landesverwaltung, aber auch für die Menschen im Lande Hessen, Friedel Rinn, ganz hervorragend leistet.An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön.

(Beifall bei der FDP)

Man hätte es eigentlich nicht festschreiben müssen, weil er oft über das hinausgeht,was im Gesetz steht.Ich glaube aber, dass es wichtig ist, dass das Land auch sagt, was die Aufgaben sind, die wir vom Landesbeauftragten erwarten. Insofern ist das eine sinnvolle Regelung.

Frau Ministerin, ein Punkt wundert mich. Das ist die Frage der Zielvereinbarung. Die Frage der Zielvereinbarung – da werden wir uns im Anhörungsverfahren etwas schlauer machen müssen, ob das nicht eine Möglichkeit ist,das mit den Verbänden durchzusetzen – fehlt in diesem Bereich vollständig. Das wundert uns. Zielvereinbarungen sind freiwillig. Da gibt es keine verbindlichen Regelungen. Ich bin mir sicher, dass es eine Reihe von Institutionen im Lande Hessen gibt, die in der Gleichstellungspolitik bereit wären, Zielvereinbarungen mit dem Land zu treffen und Investitionen vorzunehmen.

Es gibt in anderen Bereichen auch Zielvereinbarungen, die hervorragend funktionieren. Ich möchte an dieser Stelle nur an die Zielvereinbarung der Landesregierung mit dem Hessischen Rundfunk oder mit der Fraport erinnern, die hervorragend funktionieren. Warum berauben wir uns der Möglichkeit, Zielvereinbarungen zu treffen? – Ich glaube, dass dies kein sehr geschickter Schachzug ist. Wir sollten die Möglichkeit auf jeden Fall nutzen. Ich bin mir sicher, dass wir in der Anhörung dieses Urteil bestätigt bekommen.

Meine Damen und Herren, zur Finanzierung muten einige Dinge im Gesetzentwurf etwas schwierig an. Frau Ministerin, Sie machen beispielsweise bezüglich der Kos

ten für Gebärdendolmetscher und anderen Kommunikationshilfen eine Rechnung auf, die ich im Einzelnen – gut, ich bin Jurist, da werden Sie sagen, ich könne gar nicht rechnen – logisch nicht nachvollziehen kann.

(Frank Gotthardt (CDU): Das hat mit Juristen nichts zu tun!)

Die dem Land entstehenden Mehrkosten sollen – so die Ausführungen – innerhalb des Ressorts nach den Vorgaben des Finanzministers erwirtschaftet werden. Dass dies in der jetzigen Situation äußerst schwierig anmutet, darin werden mir alle Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause Recht geben.Inwieweit die Finanzierung für dieses wichtige Vorhaben leer läuft,wage ich schon heute zu prognostizieren. Wenn das im eigenen Haus erwirtschaftet werden muss, dann kann ich mir vorstellen, dass nicht viele Vorhaben umgesetzt werden können. Ich denke, es wäre an dieser Stelle ein Stück Redlichkeit gewesen, diesem Bereich einen eigenen Haushaltstitel einzuräumen. Das wäre ehrlicher gewesen.

(Beifall bei der FDP)

Während beispielsweise für Gebärdendolmetscher im Gesetz wenigstens noch ein Betrag beziffert wird,legt sich die Landesregierung bei den übrigen Kosten gar nicht mehr fest, beispielsweise für barrierefreies Internet sowie Bauen meldet sie kaum oder keine Kosten an. Das kann nach unserer Meinung eigentlich nicht sein. Dort werden Kosten entstehen. Dort müssen wir eine redliche Diskussion führen.

Fazit zu dem Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf liegt der FDP deutlich näher als der Gesetzentwurf der Kollegen von den GRÜNEN.Er ist in vielen Teilen eine Umsetzung des Bundesgesetzes, konzentriert sich auf das Machbare und geht nicht über das hinaus, aber bleibt in einigen Bereichen hinter den Forderungen des Bundesgesetzes. Über diese Forderungen werden wir in der weiteren Beratung sprechen müssen. Wir hoffen, dass wir Änderungen hinbekommen können. Ich bin mir ganz sicher, dass das die Anhörung an diesen Stellen auch ergeben wird. – Ich darf mich für die Aufmerksamkeit bedanken, herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Frank Gotthardt (CDU))

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Das Wort hat Frau Kollegin Dörr, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich halte es eigentlich für richtig, wenn durch eine Regierung ein Gesetz eingebracht wird, dass die Mehrheitsfraktion,die diesen Gesetzentwurf mitträgt– davon können Sie ausgehen –, zum Schluss aller Kolleginnen und Kollegen dazu Stellung nimmt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das heißt nicht, dass die Mehrheitsfraktion zu diesem Punkt nichts zu sagen hat.

(Reinhard Kahl (SPD):Ach so!)

Wir hatten die Möglichkeit – hierfür danke ich der Ministerin recht herzlich –, im Vorfeld schon den einen oder an

deren Gedanken zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf mit einzubringen.

(Petra Fuhrmann (SPD):Wie goldig!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Behindertenpolitik findet nicht erst seit heute statt. Herr Kollege Dr. Jürgens, sie findet auf allen Ebenen statt. Sie hat dort auch ihre Fürsprecher. Das, was Sie hier anprangern, dass die kommunale Ebene total ausgeschaltet wäre, steht nicht zur Sprache, denn das entspricht nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Die kommunale Ebene ist sich ihrer Verantwortung bewusst, für die behinderten Menschen in ihren Städten und Gemeinden Entsprechendes zu tun.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mit den behinderten Menschen und ihren Organisationen haben wir in nahezu 20 Jahren viele Gespräche geführt und vieles erreichen können, so Nachteilsausgleiche im Sozialrecht.Aber auch in vielen anderen Bereichen haben wir Regelungen gefunden, die eine wirkliche Gleichstellung im täglichen Leben bewirken.

Lassen Sie mich an dieser Stelle all diesen Menschen, die sich in Verbänden und Organisationen für die Mitmenschen mit Behinderung einsetzen, ein recht herzliches Dankeschön sagen,

(Beifall bei der CDU)

dem Sozialverband VdK Hessen-Thüringen, dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen, der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung, dem Landesbehindertenrat Hessen oder dem Schwerhörigenbund. Ich glaube, ich könnte noch sehr viele aufführen, auch viele Organisationen auf den örtlichen Ebenen, aber auch karitative Einrichtungen wie die Caritas und die Diakonie, den LWV oder die kommunalen Einrichtungen. Haben Sie Verständnis, wenn ich es als Mitglied des Kulturpolitischen Ausschusses besonders erwähne, auch einmal der Ministerin hier im Hause für die Aufnahme der Bestimmungen ins Schulgesetz zur Sonderpädagogik, zur Einrichtung von Förderschulen für Lernbehinderte, für praktisch Bildbare und für die Schwerstbehinderten unter den behinderten Menschen zu danken.

Ich möchte eine kommunale Einrichtung ganz besonders erwähnen, da ich am Wochenende die Möglichkeit hatte, ein Fest in Wiesbaden zu erleben, das seinesgleichen sucht. Es ist nämlich die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenverbände und -organisationen, die sich im Wiesbadener Rathaus etabliert hat. Am vergangenen Samstag haben sie in Zusammenarbeit mit der Stadt Wiesbaden und dem Bistum Limburg ein Fest für Behinderte, aber auch für alle Menschen, die am Leben von behinderten Menschen teilhaben wollen, unter dem Motto „Fest der Sinne“ ausgerichtet.

Ich habe in Wiesbaden einen schönen Tag erlebt, der mir sehr viel für meine Arbeit im Ausschuss mit auf den Weg gegeben hat. Ich kann Ihnen eigentlich nur empfehlen, einmal an einem solchen Fest teilzunehmen, und für alle anderen Organisationen erwähnen, dass es ein nachahmenswertes Beispiel des Miteinanders ist.

Eine weitere Erfahrung möchte ich nicht missen, nämlich die Praktika, die ich seit Jahren während der Herbstferien in den Behindertenwerkstätten in meinem Wahlkreis absolviere. In der letzten Woche nahm ich an der Übergabe des Neubaus der Behindertenwerkstatt der Kreishandwerkerschaft Bergstraße teil. Wir alle wissen, ansonsten sind es karitative Organisationen, die solche Werkstätten betreiben. Hier hat sich die Kreishandwerkerschaft, die

Handwerker unseres Kreises Bergstraße, bereit erklärt, für diese Menschen einen Arbeitsplatz zu schaffen, der ihren Behinderungen gerecht wird, aber auch dem Selbstwertgefühl dieser Menschen Rechnung trägt. Diese Einrichtung, die seit 1995 besteht, hat es fertig gebracht, Menschen mit Behinderung, besonders Menschen mit seelischer Behinderung, das Rüstzeug mit auf den Weg zu geben, um eine Anstellung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Ich glaube, das ist eines besonderen Lobes wert.

(Beifall der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) und Brigitte Kölsch (CDU))

Nicht nur die Integration in den Arbeitsmarkt, sondern auch Wohnangebote für Menschen mit geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderungen werden kontinuierlich ausgebaut. Ich glaube, die Anzahl der Plätze brauche ich hier nicht besonders zu erwähnen. Sie gehen in die Tausende, gerade für Menschen mit schwerster Behinderung. Für die Schwerstpflegebedürftigen, die in Wohnheimen und anderen Einrichtungen untergebracht werden müssen, stehen mittlerweile immerhin über 13.000 Plätze zur Verfügung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Hessen wurde in der Vergangenheit eine gute Politik für Menschen mit Behinderung gemacht. Dies geschah zusammen mit der FDP. Unter der jetzt von der CDU geführten Regierung wird das auch fortgesetzt.Wir können hier in diesem Hause sagen: Wir haben viel für unsere Menschen mit Behinderung erreicht. – Es gibt ein Sonderprogramm zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. In diesem Jahr stehen wiederum 20 Millionen c bereit, um Unternehmen, die bereit sind, solche Arbeitsplätze einzurichten, finanziell zu unterstützen. Aber diese Unternehmen erhalten auch, wenn sie überdurchschnittlich viele behinderte Menschen beschäftigen, eine besondere Auszeichnung.

Frau Staatsministerin Lautenschläger hat schon die integrativen Maßnahmen für behinderte Kinder in Regelkindergärten erwähnt. Es wurde die Stelle eines Landesbehindertenbeauftragten eingerichtet, der sich für alle Belange der Menschen mit Behinderung in Hessen einsetzt. Von vielen wurde die interministerielle Arbeitsgruppe angesprochen, in der auch die Interessenvertretung der behinderten Menschen mitgewirkt hat. Dort wurden die bestehenden Landesgesetze und die Rechts- und Ausbildungsverordnungen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Benachteiligungsverbot und dem Grundgesetz überprüft.

Herr Kollege Dr. Jürgens, das war keine Schauveranstaltung. Zum Teil wurden die entsprechenden Gesetze und Vorschriften schon korrigiert. Wir sind dabei, dies auch bei weiteren Gesetzen zu machen. Ich habe es schon erwähnt. So werden z. B. im Hessischen Schulgesetz die Passagen entsprechend ergänzt, die die Sonderpädagogik betreffen.

Liebe Frau Kollegin Fuhrmann, bei Ihrer Rede, die Sie im Januar hier im Plenarsaal gehalten haben, haben Sie gesagt, die Behindertenpolitik in Hessen sei ein Lippenbekenntnis, bzw. es handele sich um wohlfeiles Reden. Ich glaube, man kann sagen, diese Worte wurden Lüge gestraft. Wir sind in Hessen auf dem besten Weg, das Benachteiligungsverbot in praktische Politik umzusetzen.

Frau Kollegin Dörr, Herr Dr. Jürgens möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.

Sobald ich meine Rede beendet habe, bin ich bereit, auf Zwischenfragen zu antworten. Für den Redner gehen auch 15 Minuten Redezeit leider Gottes immer viel zu schnell zu Ende.

Herr Dr. Jürgens, ich muss Ihnen Recht geben. Während der Plenarsitzung im Januar 2004 haben Sie ganz klar und deutlich gesagt, dass wir mit den Mitteln der Gesetzgebung allein die Benachteiligung der Menschen mit Behinderung nicht werden abbauen können. Die Einstellung der Menschen können wir mit Paragraphen nicht ändern. Da gebe ich Ihnen Recht. Aus diesem Grunde haben wir uns dazu entschlossen, im Land Hessen ein Gleichstellungsgesetz einzuführen, das von dem Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene abgeleitet ist.Wir werden die Rahmenbedingungen ändern, unter denen sich das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen gestaltet. Wir können dann schrittweise die Barrieren beiseite räumen, die ein gleichberechtigtes Miteinander verhindern oder zumindest erschweren.