Dieser Tagesordnungspunkt soll mit aufgerufen werden. Ist das richtig? – Herr Siebel, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Gesetzentwurf für den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der, wie in jeder Gebührenperiode, im Vorfeld zu heftigen Debatten führt. Natürlich umfasst dieser Gesetzentwurf mehr, als in der Debatte über die Rundfunkgebühren zum Ausdruck kommt.Aber diese Debatte steht im Zentrum der öffentlichen Diskussion. Auch wird im Kontext des Rundfunkstaatsvertrags immer wieder das Verfahren kritisiert, nämlich dass die Landtage den Staatsvertrag nur noch ratifizierten und dass keine Änderungen mehr möglich seien.
Es ist richtig,dass es sich um einen ausgehandelten Staatsvertrag handelt und dass es einen Prozess gab, der in diese Richtung geführt hat. Es gibt auch einen Prozess danach. Ich denke, es ist wichtig, das zu berücksichtigen.
Der Rundfunkstaatsvertrag fällt nicht vom Himmel. Wenn wir dies berücksichtigen, muss auch klar sein, dass wir im Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Anstalten dazu verpflichtet haben – das ist eine Möglichkeit, wie man sich im Vorfeld mit dieser Materie befassen
kann –, dem Landtag zeitnah zum KEF-Bericht einen schriftlichen Bericht über die wirtschaftliche und finanzielle Lage einschließlich der Programmvorhaben und der Tätigkeiten der Tochtergesellschaften zu übersenden, und dass dies im Landtag – wenn man will, auch in Anwesenheit der Intendanten – beraten werden kann.
Wir haben eine Verpflichtung der Staatskanzlei, den Landtag jeweils zu den Ständen der Vertragsverhandlungen zu unterrichten. Im Übrigen gibt es Berichte des Landesrechnungshofes,über die auch Gelegenheit besteht,im Hessischen Landtag zu diskutieren. Das heißt, wir haben durchaus die Möglichkeit, im Verfahren zu intervenieren. Wenn dort Fehler analysiert werden, dann müssen wir uns auch an die eigene Nase greifen.
Ich will eine zweite Vorbemerkung machen. Ich glaube, es gibt eine durchaus länderübergreifende Einigung über den Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die unterstreicht, dass es einen großen medienpolitischen Konsens gibt, dass für alle Medienanbieter günstige Rahmenbedingungen zu schaffen sind. Diese Übereinstimmung hat, wie wir unterstreichen können, in der Bundesrepublik und in unserem Bundesland Hessen zu einer herausragenden Medienlandschaft in Bezug auf Vielfalt und Qualität geführt.
Wenn wir momentan in einer wirtschaftlichen Krise sind, dann sind in der Tat bevorzugt die werbefinanzierten Medien davon betroffen.Aber ich bin der Überzeugung, dass die Diskussion, die wir haben, durchaus auch auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen positiven Effekt haben kann.In diesem Zusammenhang begrüßen wir seitens der SPD-Fraktion außerordentlich – das haben wir in unserem Begleitantrag auch dargelegt – die Leitliniendiskussion der öffentlich-rechtlichen Sender, die darauf gerichtet ist, dass deren Ziele zu präzisieren und Maßnahmen zur strukturellen Fortentwicklung für eine zielgerichtete Verwendung von Rundfunkmitteln im Sinne des Grundversorgungsauftrages zu gewährleisten sind.
Medienpolitik hat die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern gleichermaßen ermöglichen, sich zu fairen Bedingungen an diesem Wettbewerb zu beteiligen. Wir dürfen weder zulassen, dass den Privaten die Luft ausgeht, noch dass öffentlich-rechtlicher Rundfunk zu einem Nischenprogramm verkommt.Von beidem sind wir aber durchaus weit entfernt. Das ist auch unsere Stärke, die wir hier zu vertreten haben.
Ich will zu dem zweiten Punkt in unserem Antrag kommen,der sich gezielt auf die Wirkung der KEF und auf das Verfahren bezieht. Im Jahr 1994 ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt worden, dass das damalige Verfahren geneigt sein kann, die Rundfunkfreiheit zu beeinträchtigen. Deshalb möchte ich für uns klar feststellen, dass das staatsvertraglich vereinbarte dreistufige Verfahren der Bedarfsanmeldung der Rundfunkanstalten, der Prüfung und Empfehlung durch die KEF und dann der Festsetzung durch die Länder – jetzt durch die Länderparlamente – auf der Grundlage der Empfehlung den Anforderungen entspricht. Dies ist so. Dass wir daran festhalten wollen, beinhaltet der zweite Punkt unseres Antrages.
Ich glaube, es ist schon das Notwendige von Herrn Staatsminister Grüttner zu der Frage möglicher Ideen der Werbefreiheit gesagt worden. Ich weiß, dass das innerhalb der FDP diskutiert wird.Sie wissen genauso,dass dies zu einer Gebührenerhöhung von 1,50 c führen würde. Ob das die
angemessene Reaktion auf eine Strukturveränderung innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, möchte ich nachhaltig infrage stellen.
Ich möchte unterstreichen, dass durchaus Rahmenvereinbarungen getroffen worden sind – also Gebührenfreiheit von Zweitgeräten, der Wegfall des Hotelprivilegs, auch die Einbeziehung von PCs und anderer Rundfunkempfänger im Haushalt, die in § 6 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages festgelegte Gebührenbefreiung für Empfänger von Arbeitslosengeld I und II, BAföG-Empfänger und Sonderfürsorgeberechtigte –, die im Kern unsere Zustimmung finden. Schon jetzt habe ich eine heilsame Debatte über den sachgerechten Umgang mit unseren Rundfunkgebühren wahrgenommen. Auf diese Diskussion bezieht sich der dritte Punkt in unserem Antrag.Wir wollen, dass auch der Hessische Rundfunk den Prozess der Strukturreform vorantreibt. Auch er muss sein Profil schärfen und zur Qualitätssicherung beitragen.
Meine Damen und Herren,ich will eine letzte Bemerkung machen. Darauf bezieht sich der vierte Punkt unseres Antrages.Wir bewerten mit großer Skepsis die in der Selbstbindung niedergelegte Begrenzung des Onlineaufwandes bei ARD und ZDF auf 0,75 % der gesamten Aufwendungen. Dies mag möglicherweise in der jetzigen Gebührenperiode noch hinlänglich sein.Aber in Bezug auf perspektivische Diskussionen wird die nach unserem Verständnis nicht ausreichen. Mich befremdet auch die Diskussion über die Beschränkung Öffentlich-Rechtlicher in Bezug auf Onlineangebote, weil ich glaube, dass wir damit Gefahr laufen, eine ganze Generation von jüngeren Erwachsenen, von Jugendlichen, auch von Kindern mit ihren Rezeptionsgewohnheiten in Bezug auf den Rundfunk auszuschließen.
Der Konsum klassischen Rundfunks geht zurück. Zunehmend wird das Internet zum alleinigen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsmedium für diese Zielgruppe. Deshalb macht unserer Auffassung nach das Bemühen, die Beschränkung in den Vordergrund zu stellen, keinen Sinn. Ich möchte deshalb – jetzt wirklich zum Abschluss der Diskussion – einen Vorschlag von Frau Staatsministerin Christina Weiss aufgreifen, die in einem anderen Kontext den Vorschlag unterbreitet hat: Warum öffnen wir nicht die Archive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Öffentlichkeit?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist ein enormer Fundus an Wissen und Geschichte,auch über unser Land, enthalten. Ich denke, dass dies eine große Chance wäre – auch im Sinne der Zurverfügungstellung von Onlineangeboten –, einen qualitativen Schritt zu machen, um dort zu einer Auflösung zu kommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion wird dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen. Er dient einem verfassungsrechtlich angemessenen Verfahren der Sicherung des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es wird auch in Zukunft unsere Aufgabe sein,die Aufgabe der Politik, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen, wie wir in diesem weltweit einmaligen System der Rundfunklandschaft den Rundfunk weiterentwickeln können. Insofern ist Rundfunkpolitik in Deutschland auch Kulturpolitik. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt schon lange eine auch öffentlich geführte Diskussion über den Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und vor allem über die Frage, wie hoch die Gebühren sein werden. Das ist immer das Spannendste an diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Natürlich ist es so, dass ein Landtag letztendlich einem Staatsvertrag mehrheitlich zustimmen muss, da er sonst insgesamt in der Bundesrepublik nicht zum Tragen kommen kann.Wir hatten schon Debatten zu diesem Thema und konnten durchaus vor Aushandlung des Staatsvertrages mehrfach erstens unsere Meinung dazu sagen, wie das Verfahren stattfinden soll, und zweitens über die Frage der Gebührenerhöhung diskutieren.
Wir hatten im Hessischen Landtag dazu eine Anhörung, nämlich am 10.03. dieses Jahres, in der wir nicht nur die Vertreter von ARD, ZDF, hr und Deutschlandfunk da hatten, sondern auch Vertreter der KEF – der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs. In dieser Debatte wird nach wie vor von einigen Parteien und auch von einigen Politikern bestritten, ob Gebühren überhaupt angehoben werden sollten. Strittig ist auch die Frage der Werbeeinnahmen. Tatsächlich – die FDP ist der Meinung, Werbeeinnahmen sollte es für Öffentlich-Rechtliche nicht geben.
Wir haben einen anderen Vorschlag. Wir sagen: Die Werbegrenzen – also die Beschränkung der Zeitdauer für die Werbung – sollten bleiben.Aber sie sollten über die Zeitgrenze von 20 Uhr hinaus geöffnet werden, weil es keinen Sinn macht, wenn die meiste Werbung nach der Uhrzeit stattfindet, zu der Kinder vor dem Fernsehen sitzen. Ich denke, hier müssten sich eigentlich die Medienpolitiker noch bewegen.
Als Nächstes war die Frage, um wie viel die Gebühr erhöht werden sollte. Schon da fängt es an, dass wir Ihrem Antrag – meine Damen und Herren von der SPD – nicht zustimmen können;denn Sie haben in Punkt 2 ausgeführt, dass insbesondere das Verhalten der CDU/CSU-geführten Länder geeignet sei, „die KEF zu gefährden und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusätzlichen Risiken auszusetzen“.
Das geht auf die Entscheidung zurück, dem Vorschlag der KEF nicht zu folgen,die Gebühren um 1,09 c zu erhöhen. Ich möchte daran erinnern, dass neben Ministerpräsident Stoiber vor allem auch Ministerpräsident Steinbrück heftig dafür geworben hat, möglichst keine Gebührenanhebung vorzunehmen. Er hat sich bis zum Schluss auch bei denjenigen eingereiht, die gesagt haben: Wenn es schon eine Gebührenerhöhung geben muss, dann muss sie möglichst gering ausfallen. – Da jetzt die Verantwortung ganz auf die CDU und die CSU abschieben zu wollen, ist nicht ganz lauter.
Wir GRÜNEN stehen auf dem Standpunkt, dass eine Erhöhung der Rundfunkgebühren gerechtfertigt ist. Wir sind der Meinung, dass auch eine Gebührenerhöhung um 1,09 c gerechtfertigt wäre.Wir halten es für sinnvoll, dass es dieses staatsferne Verfahren gibt. Die KEF wurde nicht umsonst eingerichtet. Sie soll staats- und politikfern ermitteln, welche Notwendigkeiten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk bestehen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass die letzte Gebührenerhöhung am 1. Januar 2001 in Kraft trat. Damals wurde die Rundfunkgebühr um 1,70 c erhöht.Bis zu der nächsten geplanten Erhöhung werden dann vier Jahre und drei Monate vergangen sein. Die Behauptung, es sei sozial nicht vertretbar, statt 88 Cent 1,09 c mehr zu nehmen, ist, so glaube ich, nicht stichhaltig. Damit kann man das nicht begründen. Wir haben da jedenfalls unsere Zweifel.
Bei einer Erhöhung um 1,09 c sind bereits Strukturreformen bei den einzelnen Sendeanstalten vorgesehen. Nachdem sie das wussten,mussten sie ihre Planungen schon zusammenstreichen. Ich möchte daran erinnern, dass sich die Anmeldung der Sendeanstalten gegenüber der KEF auf 2 c belief.
Trotzdem wurde bewertet, was tatsächlich notwendig ist. Ich denke, der öffentlich-rechtliche Rundfunk, die Fernsehanstalten und der Auftrag, den sie für die Information, in der Hauptsache auch die Bildung und für die Kultur wahrnehmen – daneben sorgen sie auch für Unterhaltung –, müssten es uns doch wert sein, pro Monat 1,09 c mehr auszugeben. Man sollte das einmal auf die 30 Tage umrechnen, die ein Monat hat. Dann bleibt von der Erhöhung nicht mehr viel übrig. Dafür bestehen aber viele Möglichkeiten, sich zu informieren und gute Sendungen zu sehen oder zu hören, wenn sie denn gesendet werden.
Der Hessische Rundfunk hat inzwischen mitgeteilt, dass bei einer Senkung der Erhöhung von 2 c auf 1,09 c Einsparungen in Höhe von 100 Millionen c vorgenommen werden müssten. Einsparungen in Höhe von 30 Millionen c kämen hinzu, wenn die Gebühren nur um 88 Cent angehoben würden. Das hätte natürlich auch zur Folge, dass die Möglichkeiten sinken,in der Filmwirtschaft zu investieren.Das hat also Weiterungen,die,so glaube ich,bislang noch nicht in die öffentliche Diskussion geraten sind. Sie sollten aber auch bedacht werden. Denn ich halte es schon für notwendig, dass die Filmindustrie und die Filmwirtschaft weiterhin die Möglichkeit haben, am Standort Deutschland zu arbeiten und hier aufzublühen.
Die geplante Erhebung von Gebühren für PCs, die ans Internet angeschlossen sind, ist für uns ein besonders schwieriger Punkt. Das halten wir überhaupt nicht für gerechtfertigt.
Herr Minister Grüttner hat vorgetragen, dass es bislang ein Gebührenmoratorium gibt. Das wird zum 31. Dezember 2005 auslaufen. Ab dann sollen alle internetfähigen PCs gebührenpflichtig werden.
Für die privaten Haushalte und Unternehmen, die bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben, wird sich nichts ändern. Wer jedoch ausschließlich über einen PC mit Internetzugang verfügt, wird dann erstmalig zur Zahlung der
Rundfunkgebühr herangezogen werden. Das trifft insbesondere die kleinen Gewerbetreibenden und die Freiberufler, die den PC als Arbeitsmittel brauchen, mit ihm Recherchen durchführen und E-Mails versenden. Darum geht es. Sie sollen künftig tatsächlich Rundfunkgebühren zahlen.
Da kommt noch etwas anderes hinzu: Kleine Unternehmen und Freiberufler sind von dieser neu eingeführten Gebührenpflicht,proportional gesehen,stärker betroffen. Denn für jedes Unternehmen und jeden Standort fällt die Rundfunkgebühr nur einmal an. Das heißt, große Unternehmen zahlen genauso viel oder wenig – je nach Sicht des Unternehmens –, wie es ein Architekt, ein Ingenieurbüro oder ein kleines Journalistenbüro tun muss. Das halten wir nicht für gerechtfertigt.
Ich wundere mich schon, dass die Landesregierung in Gestalt des Herrn Grüttner das eben so lapidar mitgeteilt hat. Denn es war die Hessische Landesregierung, die sich immer so vehement für das Moratorium ausgesprochen hat. Jetzt auf einmal gilt das nicht mehr.
Meine Damen und Herren Kollegen, das gilt übrigens auch für Ihre Wahlkreisbüros. Auch dort werden Sie für Ihre PCs künftig Rundfunkgebühren zahlen müssen,
Ansonsten müssen Sie künftig in die Tasche greifen und Rundfunkgebühren bezahlen. Ich weiß nicht, ob das allen hier im Raum klar ist.