Deshalb wäre es klug, wenn der Hessische Landtag weiterhin der Praxis aller anderen Landtage und des Deutschen Bundestags folgen und respektieren würde, dass dies, bei allem Wissen um den Streit, die unterschiedlichen Meinungen und die Kritik an einzelnen Vergaben, eine Entscheidung ist, die an einer bestimmten Stelle verbindlich geregelt wird. Dann gibt es diese Diskussion eben.
Jetzt können Sie im „Staatsanzeiger“ Folgendes lesen.Als ich Mitarbeiter der Landesverwaltung für ihre Aufgabenerfüllung im ganz normalen Dienst ausgezeichnet habe – etwa einen Mitarbeiter,der aus meiner Sicht Wichtiges für den Länderfinanzausgleich geleistet hat –, habe ich mein Ermessen sehr wohl genutzt, um zu sagen: Das ist zwar eine berufliche Pflichterfüllung, aber sie erreicht ein solches Ausmaß, dass ich glaube, die Verleihung des Ordens verantworten zu können.
Natürlich habe ich mit meiner Frau – mit der auch, aber das gehört jetzt nicht hierher –, mit meiner Fraktion darüber diskutiert
ein Versprecher,aber ich gebe zu,es ist wahr;Sie müssen den ganzen Satz hören –, ob es eine besonders kluge Entscheidung von mir war, jemandem den Orden zu verleihen, der sich anschließend bei der PDS bewirbt.Trotzdem habe ich diese Entscheidung für richtig gehalten. Aber alle diese Entscheidungen stehen ein bisschen im politischen Streit. Deshalb glaube ich, dass es richtig ist, dass es bei den bisherigen Prinzipien bleibt.
Zweite Bemerkung. Werte Antragsteller von den GRÜNEN, ich glaube in der Tat, dass sich die Politik – und das sind Sie auch, ob Sie das wollen oder nicht – insgesamt durch die Art, wie Sie das diskutieren, keinen Gefallen tut.
gibt es in den Ländern und im Bund durchaus unterschiedliche Praktiken. Das kann man ertragen. Im Lande Baden Württemberg oder im Lande Bayern – um zwei unserer Nachbarn zu nennen – gilt die gleiche Regelung.
Das gilt natürlich auch für die Bundesminister, wie Sie wissen. Dort ist es so, dass eine solche Ehrung nach einer gewissen Zeit, und ohne dass es dabei eine Diskussion gibt, eher eine Selbstverständlichkeit ist. Das ist es bei uns durchaus nicht.
Frau Kollegin, nicht nach dem Ausscheiden, nein. Darüber reden wir nicht. Die Ausgeschiedenen sind ein anderes Problem. Ich rede bewusst über die Frage der Ehrung während des Dienstes. Deshalb habe ich das bei den Mitarbeitern auch getan.
Ich sage: Dass der Bayerische Verdienstorden jetzt an Otto Schily verliehen worden ist, ist zweifellos kein Beitrag für vergangene Tätigkeiten von Otto Schily, sondern es ist seine Leistung als Innenminister gemeint.
Ich sage Ihnen aber ganz ausdrücklich: Aus der Sicht des Landes Bayern halte ich das für eine Entscheidung, die man durchaus gut begründen kann. Ich halte es für möglich, bei Menschen in der Politik das zu tun, was ich bei jeder Verleihung eines Bundesverdienstkreuzes und eines Hessischen Verdienstordens tue – dass ich diese Auszeichnungen für aktive Mitglieder der Gesellschaft verleihe und im Übrigen immer hinzufüge: Das ist nur ein Zwischenzeugnis und kein Abschlussbescheid,wir wollen, dass Sie ihre Arbeit weitermachen und nicht einstellen, weil Sie einen Orden erhalten haben.
Ich halte es für politisch falsch, zu sagen, eine Auszeichnung durch die Gesellschaft ist erst dann möglich, wenn man für die Gesellschaft nicht mehr aktiv ist.Das halte ich für falsch.
Wiederum räume ich Ihnen ein, dass etwa mein Amtsvorgänger hier eine andere Praxis hatte. Das ist völlig legitim. Das ist das Wesen des Ermessens. Hans Eichel hat – das wissen Sie – die Auffassung vertreten, dass Abgeordnete während ihrer Tätigkeit als Abgeordnete wie logischerweise dann auch als Minister und andere diese Auszeichnung während ihrer Amtszeit nicht erhalten. Ich räume ein, darüber kann man streiten. Die Fraktionsvorsitzenden wissen das.Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode darüber gesprochen. Ich habe diese Praxis bei Abgeordneten geändert – im Rahmen meines Vorschlagsund meines Entscheidungsrechts. Ich habe keinen Anlass gesehen, die Praxis des Landes bei der Vergabe des hessischen Landesordens – auch die Vergabe an amtierende Kabinettsmitglieder möglich zu machen – zu ändern.
Verehrter Herr Kollege Kahl,das Folgende mögen Sie mir jetzt persönlich erlauben: Warum der Orden, den Walter Wallmann gestiftet hat, durch die Verleihung an die akti
ven Minister Gottfried Milde und Karl-Heinz Koch entwertet worden sein soll, das kann ich im Nachhinein – das mögen Sie nachvollziehen – nicht verstehen. Ich habe nicht angefangen, amtierende Minister auszuzeichnen. Ich habe etwas fortgesetzt, was der Ordensstifter, mein Amtsvorgänger Walter Wallmann, in seiner ersten Amtszeit als Staatspraxis begründet hat. Ich sah keinen Anlass, dieses Prinzip zu ändern – nachdem ich im Verhältnis zum Hessischen Landtag gerade entschieden habe, dass auch aktive Tätigkeiten von Politikern wie aktive Tätigkeiten von Hauptgeschäftsführern großer Verbände oder großer Gewerkschaften oder von Vereinsvorsitzenden – die weiter amtieren – gewürdigt werden sollen. Politiker sind keine andere Kaste und sollen ebenso eine Chance haben, für ihre Verdienste für die Gesellschaft geehrt zu werden wie jeder andere. Das muss ich hier offen sagen.
Jetzt erst kommt mein dritter Punkt. Ich werde bei der Praxis aller meiner Vorgänger und auch derer, die gleiche Ämter tragen wie ich, bleiben, einzelne Ordensbegründungen nicht in den politischen Streit zu stellen. Dies war meine Entscheidung, mein Ermessen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch das ist wiederum eine Frage an den Hessischen Landtag – als Parlament im Verhältnis zu uns. Im Augenblick werden die Minister von der einen Seite dieses Hauses gestellt. Ich versuche, das möglichst lange so zu erhalten – Sie versuchen, das möglichst schnell zu ändern. Also müssen Sie wenigstens mit dem inneren Risiko oder der inneren Chance leben, dass das auch einmal umgekehrt ist.
Ist es denn nicht vernünftig, dass wir bei jemandem, der zehn Jahre lang im Parlament gewesen ist, einmal fragen: Was macht der eigentlich insgesamt? Wenn er zehn Jahre lang Minister ist, Staatssekretär und Minister, wenn er daneben eine Menge ehrenamtliche Aufgaben hat: Schauen Sie sich einmal an, ob das bei Volker Bouffier im Sport, ob das bei Christean Wagner oder bei Karlheinz Weimar der Fall ist.Gehen Sie doch in die Region,und fragen Sie dort. Sollten wir nicht eine Chance haben, zu sagen, dass Menschen, die so etwas tun – neben dem, was teilweise Sie an öffentlichem Druck und Anforderungen herstellen, was die Öffentlichkeit herstellt, was wir im Amt wollen, was zuzüglich zur regelmäßigen Achtzigstundenwoche an ehrenamtlichen Tätigkeiten kommt –, für diese Gesellschaft wichtig sind?
Die Funktion dieser Orden ist nicht, Dankbarkeit auszusprechen, sondern sie besteht darin, ein Stück weit deutlich zu machen, dass es in dieser freien Gesellschaft Menschen gibt, die weit, weit mehr als nur ihre Pflicht tun. Dazu gehören Ministerinnen und Minister wie auch Staatssekretäre in einer besonderen Weise.Das wissen Sie – egal, ob das von der Opposition kritisiert wird oder nicht.
Wir sollten die Fähigkeit behalten, zu unterscheiden, ob wir das,was einer tut,im Einzelfall politisch für richtig halten oder für falsch – ob wir Regierung oder Opposition sind. Wir sollten uns nicht gegenseitig – egal, wer gerade regiert – unterstellen, dass der eine oder andere ungeeignet für öffentliche Ehrungen ist, im Verhältnis zu seiner Verantwortung in der Gesellschaft.
Das sind zwei unterschiedliche Kapitel. Deshalb sage ich Ihnen sehr klar: Ich glaube, die Entscheidung war in allen drei Fällen richtig. Wir haben das – vielleicht weil wir die Diskussion an dieser Stelle nicht genau genug geführt haben – am Rande einer Kabinettsitzung gemacht, nicht bei einer großen Feier. Das haben wir öffentlich gesagt. Wir leben in einer Zeit, in der wir mit großen Feiern zurückhaltend sind – aus Gründen, die wir hier den ganzen Tag diskutieren.
Wenn Sie es für einen Fehler halten, dass wir dazu keine Presseerklärung gemacht haben, dann ist das eine Rüge, die Dirk Metz und auch ich einstecken müssen. Ich kann Ihnen zusichern, das wird nicht noch einmal passieren.
Das habe ich hier im Hessischen Landtag gelernt.Was ich Ihnen nicht zusichern kann, ist, dass ich in Zukunft mein Ermessen so einschränke, dass aktive Menschen, die sich um die politische Gesellschaft dieses Landes kümmern, von den Ehrungen dieser Gesellschaft ausgeschlossen sind. Das halte ich für falsch. – Vielen Dank.
Herr Abg. Grumbach hat das Recht zu einer Kurzintervention zu dieser Rede. Er hat sich dazu gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das wird eine Kurzintervention, und zwar eine, die zeigt, dass man mit Redetexten schon genau umgehen muss.
Der Ministerpräsident hat seinen Redebeitrag damit begonnen, zu sagen, es sei das Privileg des Souveräns, über die Verleihung von Orden zu entscheiden. Mit Verlaub, der Souverän in einer Demokratie ist nicht die Regierung – sondern das Volk.
Ich glaube, genau diese Verwechslung macht den Gestus des barocken Souveräns deutlich, der seine Gefolgsleute mit Orden behängt.
(Clemens Reif (CDU): Hände aus der Hosentasche! – Gegenruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD): Sonst bekommst du keinen Orden!)
Herr Reif, eigentlich wollte ich sie gerade herausnehmen, aber wenn Sie mich dazu auffordern, dann lasse ich sie drin.
Im Übrigen habe ich mir noch nie im Plenarsaal die Fingernägel geschnitten – wie einer Ihrer Ordensträger.