Wer über große Klassen jammert, möchte uns bitte zur gleichen Zeit dafür loben, dass wir über das Instrument der Richtwerte dafür sorgen, dass die Gerechtigkeit in den Schulen wieder stärker forciert werden kann, und dass wir zu neuen Entscheidungen kommen, die zu vernünftigen Klassengrößen führen können.
Ich darf nur ein Beispiel nennen, weil dann die Wahrheit konkret wird. Wenn ich mir den Vogelsbergkreis anschaue, der mit Sicherheit sogar in Anspruch nehmen kann, als ein besonderer Kreis – weil bevölkerungsarm – betrachtet zu werden, der aber mit einem klaren Ziel für seine kooperativen Gesamtschulen, bei denen jede ein Fragezeichen hatte, weil die Zahlen zu gering waren, daran gearbeitet hat, alle Standorte der kooperativen Gesamtschulen zu sichern, indem er allerdings eine Entscheidung getroffen hat, dass nämlich zwei Förderstufen an Grundschulen eingestellt werden, dann finde ich dies eine verantwortungsbewusste Entscheidung im Sinne der Qualität von Schule,im Sinne der Gleichberechtigung von Schülerinnen und Schülern in Klassen einer Größe, in denen verantwortungsvoll gelernt werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch eine Bemerkung zum letzten Punkt machen. Ich glaube, dass wir alle gemeinsam stolz darauf sein können, dass in Schulen in Hessen ein Zertifikat vergeben wird, dass eine Schulinspektion dazu führt, dass eine Schule mit ihren Stärken und Schwächen analysiert wird,
dass eine Schulinspektion dazu führt, dass auch Schulen mit einem ganz klaren Selbstbewusstsein in die neue Planung eines Schulprogramms hineingehen können, dass Schulen anschließend mit einem neu formulierten und bewusst entschiedenen Schulprogramm in eine neue Phase
hineingehen, bevor sie sich wieder der Inspektion stellen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern sollten wir alles dazu leisten, dass Schulen in diesem Selbstbewusstsein gestärkt werden und ihre Schwächen ausmerzen können. Das heißt auch, dass wir ganz bewusst festhalten, dass wir in dem Bereich dessen, was auf eine Inspektion folgt, nicht nur personalrechtliche oder dienstrechtliche Maßnahmen haben, dass wir bitte in Außendarstellungen nicht in die Versuchung kommen, zu glauben, die Resonanz auf eine Schulinspektion seien Personalaustausch und Dienstrechtliches – ich denke auch nicht, dass der Antrag das beabsichtigt –, sondern dass wir uns bewusst werden, dass in einem extremen Fall durchaus auch personelle Konsequenzen aus einer Schulinspektion kommen können.
Das ist nach internationaler Erfahrung eine Größenordnung von rund 4 % als Ergebnis einer Schulinspektion. Das kann sein, muss aber genau in dieser Dimension behandelt werden. Wir sollten uns aber auch klarmachen, dass es anschließend – sobald die Schule den Bericht hat – die Aufgabe ist, dass die Schulaufsicht mit einem Abschlussbericht in die Situation kommt, eine Zielvereinbarung mit der konkreten Schule darüber abzuschließen, wo die Stärken noch weiterzuentwickeln sind und wo an den Schwächen zu arbeiten ist.
Genau dort liegt die Unterstützungsfunktion, die eingefordert wird. Sie müsste nicht eingefordert werden, wenn man das Konzept richtig betrachtet hätte. Die Schulinspektion geht davon aus, dass sie in eine Zielvereinbarung zwischen der regionalen Schulaufsicht und der konkreten Schule mündet. Dort ist Beratung über Fachberater enthalten. Dort ist Fortbildung in regionaler Art enthalten. Dort können auch personelle Konsequenzen angedacht werden. In diesem Bereich erfährt eine Schule Unterstützung, dass sie die Fehler, die sie für sich selber feststellen muss, auch entsprechend bearbeiten kann.
Deswegen bin ich der Meinung, dass wir sehr wohl auf diese Zielvereinbarung hinarbeiten sollen. Wir haben in einer ersten Phase ganz bewusst gesagt: Lasst uns das mit freiwilligen Schulen beginnen.Wir werden noch – wie der Beschlusstext lautet – weitere dazu bekommen. Lasst uns mit einem Kern freiwilliger Schulen beginnen, weil nichts dafür spricht, dass diese nur die absoluten Highlights hessischer Schulen sind, sondern weil einiges auch dafür spricht, dass sich Schulleiterinnen und Schulleiter, die starke Schulleiter sein wollen, ein Instrument zur Qualitätsentwicklung ihrer Schule, ihres Kollegiums wünschen und deswegen ganz bewusst Ja sagen. Sie wollen in die erste Stufe dieser Schulinspektion hinein.
Das begrüße ich. Die Ergänzung begrüße ich. So kommen wir zu einem Gesamtbild von Inspektion, was von den Schulen auch als vertrauensstärkend erfahren werden kann,was sie zu einer Qualitätsentwicklung bringen kann, zu neuen Entscheidungen, zu einer Klarheit darüber, welche Prioritäten am Schluss da sind. Deswegen berühren alle vier Bereiche den Kernbereich der Qualität des Schulsystems. Es gehören noch viele andere Bereiche
dazu.Aber dass wir damit ein Gesamtkonzept von Qualitätsentwicklung in hessischen Schulen haben, das bestreitet hier höchstens noch die Opposition.
Vielen Dank,Frau Ministerin Wolff.– Herr Dr.Reuter,ich darf Ihnen das Wort erteilen. Redezeit: fünf Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte mich nicht noch einmal zu Wort gemeldet, wenn es die Frau Kultusministerin nicht für nötig gehalten hätte, mich der Unseriosität zu bezichtigen.
Ich möchte ganz einfach zumindest Folgendes dem hohen Hause zur Kenntnis geben.Es gibt eine Statistik,die in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 09.06. dieses Jahres war – Sie haben vorhin dazwischengerufen, das wäre eine alte Statistik –,mit dem Anteil der abgerufenen Mittel aus dem Ganztagsschulprogramm in den Jahren 2003 bis 2004. Hessen ist mit 6,3 % Vorletzter.
Es gibt eine Statistik aus Ihrem Hause, die Sie uns in der letzten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses zur Verfügung gestellt haben. Die hat folgende Spalten: Schulträger, Summe der Mittel, die den Schulträgern zur Beantragung zur Verfügung stehen, Summe der Bewilligungen, Summe der Mittelabrufe, Prozentanteil der Bewilligung,Anteil der Mittelabrufe.Diese Liste besagt – ich kann das für den Odenwaldkreis gut nachvollziehen, weil ich die Zahlen kenne –: Das ist die gesamte Anzahl der Bewilligungen. Unten kommt der Anteil der Mittelabrufe heraus: 5,9 %. – Darum geht es im Grunde genommen eigentlich. Warum sind andere Länder schneller in dem Mittelabruf?
Das ist im Grunde genommen die Frage. Ich kann dazu nur sagen:Wenn es keinen Grund gegeben hätte, hätte es den Erlass aus Ihrem Hause nicht gegeben, der da lautet: Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung; hier: weitere Vereinfachung und Verkürzung des Verfahrens.
Sie haben doch selbst gemerkt, dass das Verfahren vereinfacht und verkürzt werden muss – nach dem Motto: Das Problem haben Sie jetzt erkannt, Sie sind auf dem richtigen Wege. – Meine Kritik ging darauf hinaus, man hat leider lange Zeit verschwendet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal darauf hinweisen: Herr Dr. Reuter, natürlich haben wir eine neue Vereinbarung mit den Landkreisen, und das ist auch gut so. Es gibt aus diesem Bereich keine einzige Beschwerde mehr.
Deswegen sage ich: Die hessische Praxis von Antrag und Bewilligung ist in Ordnung, aber es muss auch zum Abruf kommen. Das, was in anderen Ländern gelegentlich als Windhundprinzip läuft, wird noch auf die anderen Länder zurückfallen; das ist nicht mein Thema. Das, was an Zahlen aus dem Bund gegen besseres Wissen – denn die Abteilungen des Bundesministeriums wissen es besser – immer wieder verbreitet wird, bezieht sich auf die ersten Jahre. Ich stelle erneut fest – das war mein Vorwurf des Unseriösen –, dass sich der Anteil von 5,9 %, die Sie erneut von diesem Pult aus zitiert haben, auf die gesamte Summe bis 2008 bezieht. Das ist festzustellen. Nur darauf legte ich Wert.
Aber nun liegen wirklich keine Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Ende einer Schuldebatte, die mehrere Tagesordnungspunkte umfasste.
Die Tagesordnungspunkte 44,29,30,39,43,85 und 112 sollen alle an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann können wir so verfahren.
Ich stelle fest, dass wir damit auch die Mittagspause erreicht haben und jetzt kein weiterer Tagesordnungspunkt aufgerufen wird.Wir sehen uns hier um 14 Uhr zur weiteren Beratung wieder.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass noch drei Dringliche Entschließungsanträge eingegangen sind. Sie wurden zwischenzeitlich verteilt.
Zum einen ist dies der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend nachhaltige Forstwirtschaft in Hessen, Drucks. 16/4230. Daneben ist dies der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Europa konsolidieren – Vertrauen zurückgewinnen – notwenige Reformen durchführen, Drucks. 16/4231. Dann ist es noch der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend wirksamer Verbraucherschutz statt Bevormundung und ideologisch motivierter Verbraucherlenkung, Drucks. 16/4232.
Ich sehe, dass die Dringlichkeit jeweils bejaht wird. Damit wird der Dringliche Entschließungsantrag Drucks. 16/4230 Tagesordnungspunkt 113. Er wird zusammen mit Tagesordnungspunkt 83 aufgerufen werden.
Der Dringliche Entschließungsantrag Drucks. 16/4231 wird Tagesordnungspunkt 114.Er wird zusammen mit den Tagesordnungspunkten 49 und 50 aufgerufen werden.
Der Dringliche Entschließungsantrag Drucks. 16/4232 wird Tagesordnungspunkt 115. Er wird zusammen mit Tagesordnungspunkt 93 aufgerufen werden.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verbraucherrechte in Hessen stärken – Drucks. 16/4204 –