Karin Wolff
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist wieder einmal eine Diskussion, die der Wahrheitsliebe wenig dient.
Wenn ich mich frage, was die Motive der Antragsteller, der SPD sowie der GRÜNEN,sind,dann stelle ich fest:Es geht darum,sich aus wahlkampftaktischen Gründen einen Unmut zunutze zu machen, obgleich man mit der Schulform, um die es geht, eigentlich überhaupt nichts am Hut hat und diese am liebsten beenden würde.
Es geht darum, sich zum angeblichen Schutzhelfer der außerschulischen Angebote zu machen, die man im Grunde mit einer verbindlichen Ganztagsschule nicht mehr haben will und auch nicht mehr haben wird.
Wir sollten die Sorgen der Schüler, der Eltern und auch der Lehrkräfte in der Tat ernst nehmen.Wir sollten – dieses Wort ist schon oft gefallen und genauso oft missbraucht worden – Eltern nicht instrumentalisieren. Es kann in der heutigen Zeit nicht mehr darum gehen, dass wir als eines von 15 Ländern, die es eingeführt haben, das G 8 wieder rückgängig machen.
Es kann nicht darum gehen, dass wir zu einem Zeitpunkt, zu dem selbst Rheinland-Pfalz im Pilotversuch einen verkürzten achtjährigen Bildungsgang einführt, als letztes Land überlegen, ob wir wie Geisterfahrer in eine andere Richtung gehen.
Es kann angesichts der internationalen Situation nicht sein, dass wir uns in dem internationalen Vergleich und in der gewonnenen Bedeutung des lebenslangen Lernens wieder zu einer Verlängerung der Schulzeit hinwenden. Das kann nicht das Thema dieser Debatte sein.
Ich rate auch, dass wir uns nicht mit den Dingen auseinandersetzen, die für unser Schulsystem eine zusätzliche Gefährdung darstellen und rückwärtsgewandt sind. Da ich mir vorstelle, wir würden eine zusätzliche Wahlfreiheit schaffen, rate ich Ihnen: Schauen Sie sich an, in welchen Gebieten des Landes es beispielsweise lediglich kooperative Gesamtschulen und ansonsten keine anderen Möglichkeiten gibt. Ich rate dazu, zu schauen, ob wir dann tatsächlich eine Wahlfreiheit hätten oder nur eine noch größere Zersplitterung des Bildungswesens, die die Schulen, die wählen könnten, in Gefahr brächte.
Ich rate auch sehr dazu, sich die Frage zu stellen, ob wir es tatsächlich einer ernsthaften Diskussion angelegen sein lassen sollten, eine Frage zu diskutieren, mit der ich bei jeder Debatte konfrontiert werde: ob nämlich das Unterrichtsfach Englisch in den Kindergarten oder die Jahrgangsstufe 1 gelegt werden sollte; ob wir es wieder rückgängig machen sollten, mit der zweiten Fremdsprache bereits in Klasse 6 zu beginnen, oder ob wir wieder in Klasse 7 damit beginnen sollten. Das ist keine moderne Diskussion. Das können wir uns nicht erlauben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist in der Tat so, dass wir uns mit den wirklichen Sorgen der Menschen auseinandersetzen müssen. Es gibt wirkliche Sorgen, und daran kann man überhaupt nicht vorbeischauen. Natürlich müssen wir uns genau anschauen, wie es zu dieser Stoffdichte kommt.Wir müssen uns fragen, was wir dagegen tun können, dass die Kinder nicht in diesem Maße mit einer Stoffdichte belastet werden. Natürlich müssen wir uns ganz konkret mit der Organisation von Stundenplänen in Schulen auseinandersetzen. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie viele Hausaufgaben gegeben werden, sowie damit, wie es um den Einsatz der Fachlehrer in ihren Klassen und um die schulinternen Absprachen steht.
Herr Kollege Wagner, wir müssen uns letztlich auch mit Fragestellungen auseinandersetzen, die zumindest dann etwas mehr Zeit brauchen, wenn man sich an Recht und Gesetz hält – was Ordnungen angeht – und ein bestimmtes Verfahren durchlaufen muss.
Auch damit werden wir uns auseinandersetzen. Das sind die faktischen Sorgen der Menschen. Die nehmen wir ernst. Wir sprechen mit den Menschen. Für die Sorgen wollen und werden wir Lösungen finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines lasse ich uns aber nicht an die Backe malen: dass wir in Hessen nicht in besonderer und in – dadurch unterscheiden wir uns von anderen Ländern – guter Sorgfältigkeit G 8 eingeführt haben.
Fragen Sie gelegentlich in anderen Ländern nach. Alles, was hier darüber gesagt worden ist, was in anderen Ländern angeblich anders geht als in Hessen, entspricht nicht der Wahrheit, um es sehr parlamentarisch auszudrücken.
Aber mit der Wahrheit ist das beim Kollegen Wagner auch ein bisschen schwierig.
Der politische Wille ist bereits seit 1998/1999 unstreitig erklärt. Das hat zwei Wahlen überstanden. Wir haben G 8 ganz spät eingeführt.Warum haben wir das gemacht? Weil vorher Unterricht ausgefallen ist, weil die Grundschule mit sehr wenigen Stunden bedacht worden ist. Deswegen sind wir erst das 13. von 16 Bundesländern gewesen, das G 8 eingeführt hat.
Es gibt bis zum heutigen Tage kein anderes Land – sie beneiden uns um diese Lösung –,das die Etappenlösung eingeführt hat.Wir haben es in drei Jahrgängen hintereinander und nicht in beiden Jahrgängen gleichzeitig eingeführt. Wir haben sowohl die Stundentafel als auch die Lehrpläne gestrafft. Das ist auch völlig unstreitig. Die einzige Frage ist: Ist das ausreichend, oder müssen wir dort möglicherweise noch einmal härter herangehen?
Herr Wagner, dieser Stundentafel und diesen Lehrplänen hat der Landeselternbeirat zugestimmt. Deswegen ist es schlicht die Unwahrheit, wie Sie mich in falscher Weise zitieren.Diese Zustimmung liegt vor.Ich habe noch bei keiner einzigen Verordnung – nur bei einem Erlass vor wenigen Wochen – den Landeselternbeirat überstimmt. Der Landeselternbeirat hat zugestimmt. Es gibt 25 Millionen c für zusätzliche Bücher. Es gibt IZBB-Mittel. Es gibt das 100-Millionen-c-Investitionsprogramm für Ganztagsschulen auch für G-8-Schulen, an G-8-Schulen sogar befördert. Wir sichern die Anschlussfähigkeit für Realschüler und Gesamtschüler in die gymnasiale Oberstufe hinein und machen es möglich,dass auch diese Schüler Abitur machen. Bei den Realschülern hat sich der Anteil sogar um 20 % erhöht.
Deswegen setzen wir uns mit den faktischen Sorgen auseinander. Deswegen habe ich die Arbeitsgruppe einberufen, der dankenswerterweise die Spitze des Landeselternbeirates mit zwei weiteren Vertretern aus dem Landeselternbeirat angehört, drei Schulleiterinnen und Schulleiter und eine Vertreterin der Schulaufsicht. Diese Arbeitsgruppe hat in erster Runde mit mir gemeinsam getagt. Sie hat in zweiter Runde getagt. Wir werten diese ersten beiden Runden intensiv und schnell aus.Wir schichten in der Arbeitsgruppe im Moment ab: Was geht kurzfristig? Was
geht mittelfristig? Was geht langfristig? In der Art und Weise, wie es geht, wird es gemeinsam umsetzt.
Dabei geht es um die Ergebnisse, was die Unterrichtspraxis, die Umsetzung an den einzelnen Schulen angeht. Es geht dabei um die Erinnerung an manches, was an Schulen eigentlich die Regel ist. Es geht dabei um die Frage: Was kann gegebenenfalls sehr schnell mit Erlassen festgelegt werden? Es geht dabei um die Frage: Was muss im Rahmen von Standards und Kerncurricula geändert werden, was die Inhalte angeht? – Meine Damen und Herren, das ist ein seriöses Vorgehen. Ich bitte schlicht um die Möglichkeit, dass die Arbeitsgruppe, die sich aus verantwortungsbewussten Menschen zusammensetzt, diese Arbeit mit uns gemeinsam zu einem guten Ergebnis führen kann.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal kurz, in wenigen Strichen, auf die Debatte in der Generalaussprache am heutigen Vormittag zurückkommen.
Frau Kollegin Ypsilanti hat geglaubt, uns vorwerfen zu müssen, es gebe in Hessen zu wenig Bildungsgerechtigkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will festhalten:Wir hatten – sie hat das auch im Rückblick auf die letzten neun Jahre gesagt – vor neun Jahren die Situation, dass Kinder aus Migrationsfamilien zu einem beachtlichen Teil später eingeschult worden sind, in der Grundschule und in der weiterführenden Schule sitzen geblieben sind, keinen Abschluss gemacht haben und in verdammt hoher Quote in die Sonderschulen unseres Landes überwiesen worden sind. Bildungsgerechtigkeit: keine.
Wir haben übernommen, dass 23 % aller Hauptschülerinnen und -schüler die Schule ohne Abschluss verlassen haben – an den integrierten Gesamtschulen übrigens ein noch viel höherer Anteil. Bildungsgerechtigkeit: Fehlanzeige.
Der dritte Punkt – dabei will ich es an dieser Stelle bewenden lassen –: Hessen war bei PISA I unter den drei Ländern, die, was den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Leistungsvermögen betrifft, am schlechtesten abgeschnitten haben. Bildungsgerechtigkeit bei der alten, rot-grünen Regierung: Fehlanzeige.
Was wir gemacht haben in Hinblick auf neue Lehrpläne, Landesprüfungen, Projektarbeit, Lehrerbildung, frühkindliche Bildung und individuelle Förderpläne – das waren Förderung und Bildungsgerechtigkeit. Bildungsgerechtigkeit besteht darin, dass man schwache Schüler stützt und stärkere und hochbegabte Schüler laufen lässt und ihnen Anreize gibt. Das ist Bildungsgerechtigkeit in einem Land. Diese wird in Hessen Schritt für Schritt hergestellt.
Meine Damen und Herren, sie hat uns vorgeworfen, im Alter von zehn Jahren würden Jugendliche aussortiert – dieses verräterische Sprechen von Aussortieren und Selektieren. Ich sage Ihnen: Die Wirklichkeit in Hessen ist – entgegen aller Ideologie der linken Seite hier im Haus –, dass nicht nur 30 % der Schülerinnen und Schüler das Abitur machen, sondern dass insgesamt 46 % eines Jahrgangs die Hochschulzugangsberechtigung haben.Wer auf dieser Basis von „Aussortieren“ redet, ignoriert, dass es andere Wege als den des Gymnasiums gibt, und sorgt explizit dafür, dass die Gymnasien von Eltern gewählt werden, die eigentlich wissen, dass ihre Kinder nicht ins Gymnasium kommen sollten.
Meine Damen und Herren, Frau Kollegin Ypsilanti hat gleichzeitig geglaubt, uns vorwerfen zu müssen, es fehlten Ganztagsschulen. Und das bei einer früheren Landesregierung, die vier Jahre lang keine einzige neue Ganztagsschule genehmigt hat, die die gebundene Ganztagsschule als eine der Möglichkeiten aus dem Gesetz gestrichen hat, die nicht dafür gesorgt hat, dass Grundschulen die Möglichkeit zu ganztägigem Arbeiten bekommen.
Meine Damen und Herren, wir selbst haben diese Möglichkeit für beide Formen vor zwei Jahren erst einmal geschaffen. Wir haben die Möglichkeit dafür geschaffen,
dass auch Grundschulen ganztägig arbeiten dürfen. Nun sagt Frau Kollegin Ypsilanti:„Wir wollen einen mächtigen Antrag in die nächste Legislaturperiode hinein stellen. Wir wollen, dass die Zahl der Grundschulen mit Ganztagsangebot und die Lehrerstellen dafür verdoppelt werden.“ – Ach du liebe Zeit. Da schaue ich doch erst einmal nach, was an Ausbauprogramm wir in den zwei Jahren haben schaffen können, seit es dank der CDU-Landesregierung erstmals im Gesetz steht.Wir haben bis jetzt 85 Lehrerstellen. Das ist auf dieser Basis recht viel.
Aber ob dann die Perspektive der Kollegin Ypsilanti, diese Zahl – bei 1.173 Schulen – auf 170 zu verdoppeln, das richtige Signal für das Land Hessen ist, daran habe ich erhebliche Zweifel.
Ich glaube, dass es notwendig ist – deswegen haben wir das auch sehr explizit als Planung für 2015 vorgesehen –, dass wir allen hessischen Schulen das Angebot machen, ein ganztägiges Angebot bis 17 Uhr einzurichten. Das sage ich ganz bewusst für Grundschulen wie für die weiterführenden Schulen. Bei den weiterführenden Schulen – dies sage ich noch deutlicher – muss dies ohne Ansehen der Schulform geschehen. Es wird mit uns nicht gehen, dass Schulen bevorzugt werden, die die neue Schulform – Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, wie auch immer sie benannt wird – haben.Mit dieser Landesregierung werden alle Schulen die Möglichkeit ganztägigen Arbeitens haben.
Meine Damen und Herren, der Etat des neuen Jahres 2008 sieht insgesamt knapp 3 Milliarden c vor. Bei einer Ausgangslage von 2,3 Milliarden c kann man messerscharf ausrechnen, wie viel mehr dies ist. So viel wurde in Hessen noch nie in Bildung investiert.
Das bedeutet, dass Unterricht nun vollständig stattfinden kann, dass wir an unseren Schulen 115.000 Stunden mehr haben als vor neun Jahren und dass wir 52 Millionen c Vertretungsmittel haben.
Meine Damen und Herren, von der Opposition wird immer gesagt, das mit der verlässlichen Schule funktioniere nicht. Was lese ich in dem Änderungsantrag der SPD zu diesem Haushalt? Ich zitiere:
Mit diesen Budgets kann jede Schule auf der Basis eines in den schulischen Gremien erarbeiteten Konzepts kurz- und mittelfristigen Vertretungsbedarf schnell und unbürokratisch decken, um verlässliche Schulzeiten zu gewähren.
Meine Damen und Herren, sehe ich da irgendwen einschwenken auf ein Programm des Budgets von Unterrichtsgarantie plus, der verlässlichen Schule, die wir herausgebildet haben, um den Schulen Geld zur Verfügung zu stellen und um dies flexibel zu handhaben? Sind Sie etwa eingeschwenkt auf das, was Rheinland-Pfalz, Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen mittlerweile machen? Sagen auch Sie: „U+ und verlässliche Schule sind gut“? Ich habe den Eindruck, dass dies mit dem Antrag, den Sie heute gestellt haben, geschieht.
So mancher Schulleiter hat dieses Projekt kritisch betrachtet und sagt uns heute bei Diskussionen – so vorhin wiederum ein Bericht eines Kollegen –: „Wenn es dieses Programm nicht gäbe, müsste es erfunden werden.“ Meine Damen und Herren, da zeigt sich, welche Akzeptanz dieses Projekt inzwischen hat.
Wir werden – so sind die Anträge und auch der Haushalt selbst gestrickt – die Eigenverantwortung von Schulen verbessern und verstärken. Es ist schon ein Budget für Vertretung und für Fortbildung vorhanden. Übrigens – in Klammern gesagt – gibt es außerhalb dieses Budgets für Fortbildung auch ein Budget zur Fortbildung nach Bildungs- und Erziehungsplan sowohl im Bildungsministerium als auch im Sozialministerium. Es gibt mehr Eigenverantwortung bei der Jahresstundentafel und bei der Einstellung.
Das wird nun weitergeführt in Richtung eines Schulgirokontos,das wir jetzt mit dem Haushaltsgesetz – ein Gesetz sollte es schon sein – ermöglicht haben. Damit sollen Schulen eingehende Gelder, wie beispielsweise Zuschüsse, eigenständig verwalten können.
Um eigenverantwortliche Schulen zu stärken, haben wir zum anderen die Schulleiterakademie eingeführt und stellen dort erstmals einen Betrag von 1,5 Millionen c zur Verfügung.Eine gute eigenverantwortliche Schule ist eine geleitete Schule. Das muss professionalisiert werden, dafür brauchen wir gute Schulleiterinnen und Schulleiter. Das muss in Form eines Berufsbilds „ausgebildeter Schulleiter“ geschehen. Das wollen wir damit fortsetzen.
Das, was zur Selbstverantwortung plus an beruflichen Schulen gesagt worden ist, ist vollauf zu bestätigen. Diese Schulen leisten einen großartigen Pionierdienst.Was dort schrittweise entwickelt worden ist, immer im Dialog zwischen den Schulen, der Schulverwaltung und dem Landtag mit seinen vier Fraktionen, hat uns wesentlich vorangebracht. Deswegen sage ich auch in aller Freundschaft: Wir haben sehr gerne die Vorbereitungen für diesen gemeinsamen Antrag, der heute beschlossen werden kann, begleitet. Dies ist ein weiterer Schritt für die Schulen in Richtung Selbstverantwortung plus.
Auch Hessen-Campus wird weiterentwickelt. Mancher, der heute sagt, es stehe zu wenig Geld zur Verfügung, hat im letzten Jahr vergessen, eigenständige Anträge zu stellen. Vor einem Jahr wurden für den Hessen-Campus mit seinen acht Zentren 2 Millionen c bereitgestellt. Wir haben in diesem Jahr die Möglichkeit, mit weiteren 800.000 c auch die freien Träger an die Idee dieses Hessen-Campus anzudocken. Dabei handelt es sich um die freien Träger der traditionellen Weiterbildung und der Erwachsenenbildung.
Wir werden außerdem ein weiteres Instrument unterstützen und haben dafür die Grundlage in diesen Haushalt gelegt, nämlich die SchuB-Schule. Ich habe eingangs etwas über Bildungsgerechtigkeit gesagt. Die SchuB-Schule ist das Hauptinstrument,das dazu beitragen kann,dass Schülerinnen und Schüler in unseren Bildungswegen eine Chance haben, einen Abschluss zu erreichen.
Man kann das durchaus so machen wie im Land Rheinland-Pfalz. Hier wurde die Idee entwickelt, die Hauptschule als Institution zu beenden und in einem neuen System, das sich „Realschule plus“ nennt, aufgehen zu lassen. Das Plus hat einen gewissen Neuigkeitswert. Dies ist aber Etikettenschwindel. In Wirklichkeit geht es darum, wie man den Hauptschülerinnen und Hauptschülern eine Chance geben kann, mit Lern- und Unterrichtsmethoden und mit einem rhythmischen Wechsel zwischen betrieblichem und schulischem Arbeiten einen hochwertigen Abschluss zu erlangen, und zwar nach den klaren Maßstäben der Hauptschulabschlussprüfung als Landesprüfung.
Dort sind wir auf dem Weg, ein neues Konzept entwickelt zu haben, anhand der 142 Beispiele, die wir jetzt schon haben. Das zeigt den Weg auf, der in Zukunft für diese Schulart gegangen werden soll. Wir werden schrittweise auf diesem Weg fortfahren und für die Hauptschülerinnen und Hauptschüler nicht die Alternative vorsehen, dass sie mit allen anderen gemeinsam die Klasse besuchen sollen und aus den Förderwegen wieder herausfallen, die wir für sie in den vergangenen Jahren aufgebaut haben.
Wir werden diese Förderwege fortschreiben und konsequent dafür sorgen, dass die SchuB-Schule die Regelschule für die Hauptschulklassen in Hessen wird.Wir werden dafür sorgen, dass diese Schüler Chancen auf Abschlüsse, Chancen auf Anschlüsse, Chancen auf Ausbildung und Beruf haben und auf diesem Weg selbstbewusst in die Gesellschaft integriert werden. Wir werden dafür sorgen,dass aufrechte,selbstbewusste junge Leute aus unseren Hauptschulen herauskommen und sich denen zugesellen, die mittlerweile den Abschluss machen, die ihn vorher nicht gemacht haben.
Nicht mehr 23 % gehen ohne Selbstbewusstsein aus unseren Schulen heraus, sondern gestärkte Schülerinnen und Schüler, teilweise mit Migrationshintergrund, die durch Sprachkurse gestärkt sind. Heute verlassen nur noch 14,4 % die Schule ohne Abschluss. Bei Fortsetzung dieses Prozesses werden es noch deutlich weniger, die die Schulen ohne Abschluss verlassen.
Meine Damen und Herren, das ist Chancengerechtigkeit für das Hessenland, und diesen Weg werden wir in den nächsten fünf Jahren konsequent fortsetzen. – Herzlichen Dank.
Herr Abg. Bender, in der Oberwaldschule Grebenhain wurde der Unterricht aufgrund einer besonderen Ausnahmesituation im Fach Religion vorübergehend gekürzt, da die beiden Pfarrer, evangelisch und katholisch, pensioniert wurden, eine Kollegin mit Missio in Pension und eine Kollegin in Elternzeit ging. Trotz intensiver Bemühungen konnte rechtzeitig zum Schuljahresbeginn kein ausreichender Ersatz gefunden werden. Das Schulamt konnte aber ab Beginn November einen neuen Gestellungsvertrag im Umfang einer halben Stelle ermöglichen.
Herr Abg. Bender, dazu liegt mir nichts vor.Aber ich gehe davon aus, dass ein Gestellungsvertrag zur Voraussetzung hat, dass die Kirchen dem zustimmen und auch entsprechendes Personal haben.
Sofern uns eine schriftliche Stellungnahme vorliegt, kann ich das gerne tun. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Staatlichen Schulämtern und auch im Ministerium sind nicht nur an dieser Angelegenheit interessiert, sondern auch sehr engagiert, damit die Abdeckung des Religionsunterricht in allen Teilen des Landes sichergestellt werden kann.
Frau Kollegin Beer, laut Erlass vom 27. Juni 2006 – das ist also schon ein bisschen länger her –, also seit dem Schuljahr 2006/2007, steht den Schulen ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,31 zur Verfügung. Damit können acht Stunden Unterricht abgedeckt werden. In einem bilingualen Zweig fällt in der Regel je eine zusätzliche Stunde pro Jahrgangsstufe an. In der 6. Klasse fällt diese zusätzliche Stunde in der jeweiligen Fremdsprache an, in den Jahrgängen 7 bis 11 in dem bilingual unterrichteten Sachfach. In der gymnasialen Oberstufe ist für den bilingualen Grundkurs die gleiche Stundenzahl zu veranschlagen wie für andere Grundkurse, sodass sich dort kein Mehrbedarf ergibt.
Wenn eine Schule einen bilingualen Zug in Französisch und Englisch hat, dann verdoppelt sich der zusätzliche Stellenanteil auf 0,62. Schulen, die gleichzeitig zum Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat hinführen, erhalten zusätzlich 0,5 Stellen.
Hinzuweisen ist darauf, dass sich in den Jahren 1994 bis 2006 die Zahl der bilingualen Schulen von sieben auf 81 gesteigert hat.
Frau Abgeordnete, man wird sicherlich sagen müssen, dass diejenigen, die angefangen haben, bilinguale Angebote aufzubauen, eine zusätzliche Ressource brauchten, um landesweit Unterstützungsleistungen zu bieten. Diese Maßnahme ist aber heute nicht mehr im Aufbau begrif
fen, sodass hinzutretende Schulen von den Erfahrungen der bereits praktizierenden 81 Kurse profitieren können.
Herr Kollege Heidel, die Hessische Landesregierung stellt seit 1999 durch die Unterrichtsgarantie sicher, dass für alle in der Stundentafel vorgesehenen Stunden Lehrerstellen vorhanden sind. Das gilt auch für den Kreis Waldeck-Frankenberg.
Durch das bei der Berechnung der Schüler-Lehrer-Relation nicht berücksichtigte Programm „Unterrichtsgarantie plus – für eine verlässliche Schule“ stehen überdies zusätzliche Kräfte zur Verfügung, mit deren Hilfe sichergestellt ist,dass zwischen der ersten und der sechsten Stunde keine im Stundenplan vorgesehene Stunde ausfällt.
Die damit verbundenen Ressourcen werden bei der im Familienatlas angegebenen Schüler-Lehrer-Relation bedauerlicherweise nicht berücksichtigt. Die Schüler-Lehrer-Relation lässt als Input-Faktor kaum Aussagen sowohl über die Qualität von Schule und Unterricht als auch über die Klassengrößen zu. Hingegen werden z. B. verbesserte Schülerleistungen, wie sie etwa aus den Ergebnissen der Landesprüfungen und dem Mathematikwettbewerb oder an der Verringerung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss ablesbar sind, im Familienatlas nicht berücksichtigt. Dieses führt auch dazu, dass Landkreise in Hessen, die bei den Schülerleistungen zu den besten gehören, in dieser Studie nicht hinreichend gewürdigt werden.
Wenn man diese Studie trotzdem heranziehen möchte, weise ich außerdem darauf hin, dass Waldeck-Frankenberg hinsichtlich der Klassengrößen in der Primarstufe auf einem der vorderen Plätze und bei der Sekundarstufe I im Mittelfeld steht.
Herr Kollege Al-Wazir, genau das ist ein weiterer Faktor, der im Familienatlas und auch in IW-Studien nicht veranschlagt wird, nämlich die Tatsache, dass wir 4.300 Stellen mehr haben als zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme 1999, dass damit 115.000 Stunden zusätzlich unterrichtet werden können.Dies schlägt sich in den genannten Studien bedauerlicherweise ebenso wenig nieder wie die faktische Größe der Klassen. Die abstrakte Schüler-Lehrer-Relation gibt keine Auskunft über den tatsächlichen Unterricht und die Klassengrößen.
Frau Kollegin Pfaff, wie schon in der Frage zum Ausdruck gekommen ist, wurde der Schulentwicklungsplan, der laut Gesetz eigentlich schon 2001 hätte vorliegen müssen, erst am 9. August 2007 im Hessischen Kultusministerium zur Prüfung vorgelegt. Da es sich hierbei um einen Schulentwicklungsplan für den gesamten Landkreis LimburgWeilburg handelt, ist eine Prüfung mit der nötigen Intensität und Sorgfalt, für die zunächst Stellungnahmen des zuständigen Staatlichen Schulamts und sodann von Fachreferaten einzuholen sind, in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Ungeachtet dessen ist das Hessische Kultusministerium bemüht, das Verfahren im Hinblick auf die Planungssicherheit für die Eltern und den gesamten Landkreis so schnell wie möglich abzuschließen. Dann kann die Entscheidung dem Schulträger rechtzeitig vor der Vorbereitung auf das nächste Schuljahr mitgeteilt werden.
Frau Kollegin Pfaff, die dortige Bevölkerung, die Vertreter des Kreises und auch Sie können damit rechnen, dass wir alle dazugehörigen Bestandteile, sowohl den Elternwunsch als auch den Willen der Gremien, als auch die entsprechenden Vorschriften der §§ 144 bis 146 des Hessischen Schulgesetzes, gegeneinander abwägend in die Bescheidung des Kultusministeriums einfließen lassen.
Frau Kollegin Pfaff, wenn Sie mir eben zugehört haben und wissen, welche Paragrafen des Schulgesetzes ich genannt habe, ist Ihnen klar, dass es unsere Pflicht und Schuldigkeit ist, die Schülerzahlen und die Schülerströme bei der Genehmigung eines Schulentwicklungsplans zu berücksichtigen und zur Ausgangslage zu machen.
Herr Kollege Wagner, das erste Kriterium ist eine ordnungsgemäße Prüfung. Das zweite Kriterium sind der Beginn des neuen Schuljahres und die sorgfältige Vorbereitung darauf. Wenn dies noch vor der Landtagswahl möglich ist, wird es geschehen.
Frau Kollegin Pfaff, die Neubesetzung der Schulleiterstelle konnte erst nach langjährigen Gerichtsverfahren und der Pensionierung des damaligen Stelleninhabers erfolgen. Der damalige stellvertretende Schulleiter wurde mittlerweile zum Schulleiter berufen. Er befindet sich derzeit noch in der Phase des Kommissariats. Die Stelle des Stellvertreters wird erst frei,wenn der ehemalige stellvertretende Schulleiter nach Abschluss des Kommissariats endgültig als Schulleiter berufen wird. Erst dann kann die Stelle neu vergeben werden.
Die Ausschreibung der Stelle des Stellvertreters mit dem Ziel einer Stellenbesetzung zum 01.08.2008, also zum nächsten Schuljahr, ist vom Schulamt beabsichtigt. Die Aufgaben des stellvertretenden Schulleiters werden von einem Kollegen vertretungsweise wahrgenommen. Dafür steht das entsprechende Schulleitungsdeputat zur Verfügung.
Frau Kollegin Pfaff, Ihre Beurteilung
halte ich für gänzlich an der Sache vorbeigehend.
Wenn eine solche Stelle nicht frei wird, sondern durch das Verhalten des Inhabers, d. h. aufgrund langjähriger Gerichtsverfahren, blockiert ist, ist der Staat nicht in der Lage, sie neu zu besetzen. Die Schulverwaltung hat dafür gesorgt, dass die Leitung der Schule jederzeit organisatorisch bewerkstelligt werden konnte, und die entsprechenden Entlastungsstunden bereitgestellt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie alle wissen, beteiligt sich das Land Hessen seit dem Staatsvertrag von 1986 und dem Haushaltsplan von 1987 an den Ausgaben des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden und der Jüdischen Gemeinde Frankfurt für deren religiöse und kulturelle Bedürfnisse und auch die Verwaltung. Ursprünglich betrug die Landesleistung jährlich 2 Millionen DM. Durch die Koppelung an die Beamtenbesoldung hat sich dieser Betrag zuletzt auf 1,5 Millionen c erhöht. Die Jüdische Gemeinde Frankfurt ist zwar nicht Mitglied des Landesverbandes, partizipiert aber auf der Grundlage einer zwischen dem Landesverband und der Jüdischen Gemeinde Frankfurt geschlossenen Kooperationsvereinbarung im Umfang von 70 % an den staatsvertraglichen Landesleistungen.
Neben der staatsvertraglich zugesagten Landesleistung sind bisher über die Jahre zusätzliche Leistungen an die jüdische Gemeinschaft in Hessen gewährt worden. Sie waren in unterschiedlichen Haushaltsjahren auch unterschiedlich hoch. Diese Leistungen haben sogar gelegentlich die Landesleistungen, die vertraglich vereinbart waren, überstiegen. Diese zusätzlichen Leistungen sind aufgrund verschiedener Faktoren notwendig geworden:
Erstens für investive Maßnahmen, sei es für den Bau von Synagogen oder als Investition für das Philanthropin, die jüdische Schule in Frankfurt.
Zweitens. Als sehr notwendig haben sich leider auch die Sicherheitsmaßnahmen erwiesen.
Drittens. Durch die Zuwanderung hat sich der Betreuungsaufwand erheblich erhöht, und dies wurde zum Teil sowohl durch das Land als auch durch die Stadt Frankfurt am Main abgefangen. Zudem gab es einen erhöhten Bedarf aufgrund von Jüdischen Gemeinden, die erfreulicherweise zusätzlich gegründet wurden. Das ist in Anbetracht einer erneuten Beheimatung von Juden in Deutschland immerhin ein erfreulicher Tatbestand.
Ferner werden Leistungen zur Entschuldung der Jüdischen Gemeinde Frankfurt gezahlt, gemäß einer Vereinbarung, die zwischen der Stadt, der Jüdischen Gemeinde sowie dem Land im Jahre 2000 getroffen wurde.Aufgrund dieser Leistungen war es der Jüdischen Gemeinde Frankfurt möglich, in den letzten fünf Jahren ausgeglichene Haushalte vorzulegen sowie den Schuldenstand deutlich zu reduzieren.
Der Landesverband und die Jüdische Gemeinde Frankfurt sind im Jahre 2006 mit dem Ziel an die Landesregierung herangetreten, die Landesleistung anzuheben. Mit dem nun einzubringenden Änderungsvertrag zum Staatsvertrag erhöht Hessen seine finanzielle Unterstützung deutlich. Ich will allerdings auch deutlich machen, dass diese neuen Beträge erstens bereits Bestandteil des eingebrachten Haushalts sind und dass es zweitens eindeutig im Interesse des Landes liegt, einen neu vereinbarten Gesamtbetrag zu zahlen, statt einer jährlich neu zu verhandelnden und zum Teil degressiven Summe.
Diese Erhöhung ist notwendig geworden, da in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten die Mitgliederzahl der Jüdischen Gemeinden aufgrund der Zuwanderungen aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion erheblich angestiegen ist. Seit dem Abschluss des ursprünglichen Vertrags hat sich diese von rund 6.000 auf nunmehr rund 13.000 Personen nahezu verdoppelt.
Auch im Ländervergleich ist eine Anpassung der staatsvertraglichen Leistungen des Landes Hessen an die jüdische Gemeinschaft angezeigt und mehr als geboten. Am 11. Oktober 2007 hat daher Herr Ministerpräsident Roland Koch den vorliegenden Änderungsvertrag zum Staatsvertrag aus dem Jahre 1986 unterzeichnet; gleichsam taten dies die beiden Vertreter des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden und der Jüdischen Gemeinde Frankfurt. Dieser Staatsvertrag sieht eine Anhebung der vertraglichen Leistung auf rund 3,7 Millionen c ab dem neuen Haushaltsjahr vor, und damit eine Integration bisheriger Zahlungen.
Mittels des vorliegenden Gesetzentwurfs soll dieser Änderungsvertrag zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit diesem Änderungsvertrag wird dokumentiert, dass die Anstrengungen, die die Jüdischen Gemeinden unternehmen, um die Zuwanderer in unsere Gesellschaft zu integrieren, vom Land Hessen ausdrücklich anerkannt werden. Der Änderungsvertrag soll ein deutliches Zeichen dafür sein, dass das Land Hessen jüdisches Leben mit ganzer Kraft unterstützt sowie auch die zusätzlichen Notwendigkeiten die Sicherheit betreffend, die leider auf längere Dauer angelegt sind, respektiert und mitträgt.
In den Gesprächen mit den Vertretern der Jüdischen Gemeinden in Hessen ist der derzeit unterzeichnete Änderungsvertrag von Herrn Kollegen Weimar und mir einvernehmlich ausgehandelt worden. Neben der deutlichen Anhebung der Landesleistungen wird in dem Vertrag bestimmt,dass diese Leistungen zunächst auf vier Jahre festgeschrieben werden und dass nach Ablauf von drei Jahren
in Verhandlungen über die weitere Festsetzung einzutreten ist. Im Übrigen ist der Vertrag von 1986 unverändert geblieben.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir uns alle über die Entwicklung der Jüdischen Gemeinden in Hessen freuen können.
Da niemand diese Entwicklung voraussehen konnte, hat das Land Hessen bei der Bewältigung der in den vergangenen Jahren damit einhergehenden Herausforderungen ohne Zögern geholfen sowie bereits in der Vergangenheit über den staatsvertraglich zugestandenen Betrag hinaus Geld zur Verfügung gestellt. Mit dem Vertrag, der nun vorliegt, soll die Grundlage geschaffen werden, um für die Jüdischen Gemeinden sowie sicherlich auch für das Land in den kommenden Jahren ein ausreichendes Maß an Planungssicherheit sicherzustellen. Ich bitte deswegen um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die GRÜNEN haben die Leistungsbilanz der Regierung, die in der letzten Plenarsitzung vorgestellt wurde, nicht vertragen und glauben, sie könnten jetzt punktuell ansetzen. Immerhin hat Frau Habermann zugegeben, dass das an dem einen oder anderen Punkt natürlich dem Wahlkampf geschuldet ist.Das halte ich sogar für legitim, Frau Kollegin Habermann, aber das sollte man dann auch ehrlich sagen. Mit unserer Leistungsbilanz, mit dem, was wir für die hessischen Schülerinnen und Schüler insgesamt geleistet haben, hat das aber absolut nichts zu tun.
Der Kollege Wagner hat vorhin geglaubt, er müsse noch einmal die OECD gegen Hessen in Stellung bringen. Das lässt sich kaum machen. Wenn Sie sie in Stellung bringen wollen,dann halte ich Ihnen Dokumente des Statistischen Landesamtes und dessen Pressemeldungen entgegen, in denen ausdrücklich hervorgehoben wird, dass – im Verhältnis zu anderen Bundesländern – Hessen mit die kleinsten Grundschulklassen hat, dass Hessen mit die höchste Abiturientenquote hat, dass Hessen mit die größte Quote an Hochschulzugangsberechtigten hat. Ich glaube,wir brauchen uns an der Stelle nicht zu verstecken.
Allerdings verstand ich Sie an der Stelle nicht. Herr Kollege Wagner, was wollten Sie uns damit eigentlich sagen? Auf der einen Seite teile ich Ihnen gerade mit, dass wir für die hohe Abiturientenquote und die hohe Zahl an Hochschulzugangsberechtigten gelobt werden, aber Sie sagen, wir hätten das Gymnasium faktisch zur Einheitsschule gemacht.
Wollen Sie weniger Gymnasiasten? Mit welchen Mitteln wollen Sie weniger Gymnasiasten? Wollen Sie am Schluss weniger Abiturienten? Nennen Sie die Anforderung, was Sie an dieser Stelle wollen.
Aber erzählen Sie nichts von einer Quasi Einheitsschule Gymnasium, wenn dies den Tatsachen nicht entspricht. Wenn Sie gleichermaßen die Instrumentarien Beratung und Querversetzung nicht abschaffen wollen, dann reden Sie nicht so einen Unsinn.
Der Kollege Reißer hat darauf hingewiesen, dass Sie an der Stelle, was Darmstadt angeht, die Unwahrheit gesagt haben. Meine Damen und Herren, natürlich kam der Schulentwicklungsplan aus der Stadt Darmstadt und nicht deswegen, weil es einen § 44 im Hessischen Schulgesetz gegeben hätte. Bereits die grüne Dezernentin hat über Jahre zu verantworten gehabt, dass an dieser Schule keine Hauptschulklassen zustande gekommen sind – punktuell, Jahr für Jahr oder auch Jahre hintereinander. Da sollten Sie zu Ihrer Verantwortung stehen, Herr Kollege Wagner, und die ist grün.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben gesagt, es gäbe keine Gutachten. Natürlich gibt es Gutachten. Natürlich gibt es Stellungnahmen. Es gibt aus dem ganzen Bereich der Wirtschaft positive Stellungnahmen etwa zu den Landesprüfungen, zur Entwicklung der Schulpolitik, zur Leistungsfähigkeit im Vergleich zu anderen Bundesländern. Es gibt ein Mittelstandsbarometer von Ernst & Young, wo das Land Hessen unter den Ländern auf Platz zwei steht. Darüber brauchen wir uns nicht zu beklagen. Das ist eine Zusammenfassung der Leistungen der Hessen in den letzten Jahren,eingeleitet durch die Bildungspolitik, die wir in den letzten Jahren gemacht haben.
Dann kommen Sie auf die verschiedenen Punkte, die Diskussionen auslösen.Es scheint Aufgabe der Opposition zu sein, auf Punkte zu kommen, zu denen Diskussionen geführt werden. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir in Hessen über G 8 eine Diskussion haben, die nicht weniger lebendig als in anderen Bundesländern ist.
Aber der Kollege Irmer hat mit vollem Recht darauf hingewiesen: Wir sind erstens nicht die Ersten, die es eingeführt haben, sondern die Dreizehnten.Wir haben es zweitens mit einer Sensibilität in der Frage der Staffelung eingeführt, an die kein anderes Bundesland herankommt. Wir haben,wie in allen anderen Bereichen dessen,was wir in den letzten achteinhalb Jahren gemacht haben, die Dinge erst erprobt und dann gemacht.
Wir haben natürlich die Lehrpläne entschlackt. Wir führen eine Diskussion, ob das hinreicht. Natürlich haben wir die Stunden nicht nur auf die Sekundarstufe I verteilt, sondern auch auf die Sekundarstufe II und auf die Grundschule. Die Frage ist: Reicht das hin? Wird eine Kürzung den Menschen reichen, die sich jetzt über eine Stundenbelastung beschweren, oder ist der Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule möglicherweise ein Schritt, der insgesamt durchaus schwieriger ist?
Meine Damen und Herren, diese Dinge werden wir diskutieren. Nachdem wir einvernehmlich mit dem Landeselternbeirat über Stundentafeln und Lehrpläne gesprochen haben, werden wir genauso einvernehmlich mit dem
Landeselternbeirat darüber sprechen, wie diese Dinge evaluiert werden können, wie nicht nur über die Frage geredet wird,welche Einstiegs- und Überstiegsschwierigkeiten es ganz natürlicherweise in einer Zeit gibt, in der wir wissen, dass verbindliche Lehrpläne zu Landesprüfungen hinführen, aber in der wir auch zu Konsequenzen bereit sind, sowohl was die Lehrpläne angeht als auch innerhalb der KMK, was die Stundentafel angeht.
Nur, für eines können Sie mich nicht haben: dass wir eine Diskussion über andere Schulformen oder über die Senkung des Anspruchs insgesamt führen.Wir brauchen vielmehr eine Verständigung in Deutschland über die Standards, die das Abitur bedeuten. Wir brauchen gleichmäßige Standards, und wir brauchen nicht eine Aufweichung dieser Standards. Aber über die Durchführung brauchen wir und werden wir eine Verständigung bekommen.
Wir werden uns aber nicht auf die Geisterfahrt begeben. Weder werden wir uns als einziges Land wieder vollkommen auf die 13 Jahre umstellen – Rheinland-Pfalz hat zwölfeinhalb Jahre, alle anderen sind bei G 8 gelandet –, noch werden wir eine Schulform herausnehmen und einen Flickenteppich in Hessen haben und werden in Hessen kooperativen Gesamtschulen, die allein für die Eltern erreichbar sind, die Wahl acht oder neun Jahre und damit Eltern keine Wahlmöglichkeit geben.
Das ist nur eine verkappte Wahlmöglichkeit. Wenn wir den kooperativen Gesamtschulen eine solche Wahlmöglichkeit geben wollten, würden wir auf der anderen Seite in Hessen einen Flickenteppich unter demografischen Gesichtspunkten haben, der in dieser Weise nicht zumutbar ist.
Ich glaube,dass die hessische SPD,die gesagt hat,sie wolle ganz zurückdrehen, was G 8 an Verkürzung bietet, bei den Menschen draußen aufläuft, da diejenigen, die mit mir über die Frage diskutieren, ob G 8 in dieser Form zu anstrengend ist, nicht über die Frage diskutieren:Wollen wir grundsätzlich G 8, oder wollen wir zu G 9 zurückkehren? – Nein, sie wollen ganz bewusst, dass wir bei der Schulzeitverkürzung bleiben. Sie wollen bewusst, dass das Leben als mehr betrachtet wird als eine abgeschlossene Schulausbildung mit dem Gymnasium. Sie wissen darum, dass das lebensbegleitende Lernen viel bedeutender geworden ist, als das in der Vergangenheit deutlich war, und dass deswegen die normale Schulzeit mittlerweile in einem sehr viel größeren Rahmen als lebensbegleitendes Lernen steht.
Deswegen ist es kein Zufall, dass sich Ihr Kandidat nicht von G 8 distanziert, nur die SPD. Aber dies wird zu keinem Widerhall bei den Menschen führen.
Ich will durchaus noch ergänzen, weil das vorher bei Frau Henzler falsch benannt gewesen ist. Ich habe von Anfang an die Entscheidung getroffen, dass die IZBB-Mittel auch G-8-Schulen zur Verfügung gestellt werden, selbst wenn sie nicht im Programm des Ganztagsangebots sind. Wir haben ganz bewusst das Investitionsprogramm in diesem Jahr aufgelegt,in dem 100 Millionen c für die Mensen,für G-8-Schulen zur Verfügung stehen.Wir haben – das haben Sie zugegeben, es kann in der Dimension wiederholt werden – 25 Millionen c auf fünf Jahre bereitgestellt und vorher schon die Möglichkeit gegeben,Zusatzanträge für Bücher zu stellen. Natürlich können sich auch diese Schulen entsprechend Bücher anschaffen.
Deswegen sage ich: Grundsätzlich kann man sagen, das Programm G 8 ist in Hessen umsichtig, langsam und vergleichsweise spät eingeführt worden, wie in keinem anderen Bundesland, und wir werden bereit sein, im Bereich der Lehrpläne und auch der Stundentafeln dieses in Gemeinschaft mit dem Landeselternbeirat weiter zu überprüfen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann wird natürlich dasselbe wieder aufgeführt und noch einmal im Topf herumgerührt, was schon am Dienstag in der Fragestunde eine Rolle gespielt hat: die Frage der Einheitsschule. Natürlich habe ich in den vergangenen Monaten etliche integrierte Gesamtschulen sogar genehmigt – nicht, weil ich der Überzeugung wäre, dass das die bessere Schulform ist. Dieser Überzeugung bin ich nicht. Aber dort, wo der Bedarf vorhanden ist, dort, wo die Schülerzahl vorhanden ist, wo das gymnasiale Potenzial vorhanden ist, das dafür die Voraussetzung ist, dass man tatsächlich alle Bildungsgänge integriert aufweisen kann, dort habe ich sie genehmigt.Dort haben die Schulträger – egal, ob es Offenbach,Frankfurt oder andere waren – diese Genehmigung entsprechend umsetzen können.
Ich habe keine Lust an einer Schulstrukturdebatte der vergangenen Jahre.
Die können Sie führen. In dem Augenblick, wenn die Sozialdemokraten glauben, sie müssten wiederum diese Formulierung in ein Programm hineinschreiben, die der Kollege Weinmeister eben vorgelesen hat, werden wir allerdings in diese Diskussion einsteigen.
Dann werden wir über Qualität reden. Dann werden wir vor allem über die Freiheit der Wahl reden.
Herr Kollege Wagner, wenn Sie vorhin geglaubt haben, Sie müssten die Sozialdemokraten in Schutz davor nehmen, dass auch sie eine Wahlfreiheit wollten, dann sage ich: Sie müssen sich entscheiden – entweder Sie nehmen nach den Zitaten zur Kenntnis, dass die SPD das nicht will, oder Sie begeben sich in das gleiche Boot Ihres künftigen – hoffentlich nicht – Koalitionspartners.
Das verlangt Ehrlichkeit, aber mehr, als Sie vorhin gebracht haben.
Meine Damen und Herren, das Zitat von Herrn Dinges, das Kollege Irmer vorhin vorgelesen hat, endet mit einem Satz, der für mich in dieser Frage sehr entscheidend ist:
Da mögen Sozialdemokraten und GRÜNE noch so oft beteuern, dass sie nicht die bildungspolitischen Schlachten der Siebzigerjahre noch einmal schlagen wollen, in denen es vor allem anderen um die Schulorganisation ging. Nur darum geht es.
Nur darum geht es den Sozialdemokraten, dass sie dieses nach wie vor wollen, dass sie dieses auf zwei Wegen verfolgen, indem sie Dinge wie Lehrpläne in ihrer differenzierten Form abschaffen wollen.Auf der anderen Seite sagen Sie: Es gibt Vergünstigungen nur für den Bereich, der sich von allein umwandelt. Nur die Schulen, die von sich
aus beschließen, dass sie sich umwandeln wollen, werden Vergünstigungen kleinerer Klassen bekommen, wie dies in dem Programm gefordert wird.
Meine Damen und Herren, davon kommen Sie mir nicht weg, indem Sie sagen: Es gibt jetzt schon unterschiedliche Schulgrößen.– Natürlich gibt es in der Fläche und im städtischen Gebiet unterschiedliche Schulgrößen. Aber das System ist ein anderes.
Sie sagen der tendenziell stärksten Schulform mit den stärksten Klassen, dass Sie bereit sind, die Klassen dort grundsätzlich auf 25 abzusenken, wenn sie sich umwandeln – nur wenn sie sich umwandeln. Das ist eine sehr klare Aussage, die manchen in den letzten Wochen zum Nachdenken gebracht hat. Die sind sehr nachdenklich darüber geworden, ob sie auf dieser Basis den Versprechungen glauben, die Sie machen, den Versprechungen, die Sie im Wahlkampf für mehr Geld für kleinere Klassen machen, die aber eine Bedingung haben, die ein Danaergeschenk sind, weil die Menschen wissen müssen: Dafür müssen wir unsere eigene Schule preisgeben, dafür müssen wir unser Profil preisgeben, dafür müssen wir die Möglichkeit preisgeben, eigenständig zu entscheiden.
Da darf ich schon einmal einen Leserbrief zitieren, der vor Kurzem erschienen ist.
Was bleibt denn den Gymnasien letztlich anderes übrig, als zur Einheitsschule zu werden, falls die SPD an die Regierung kommen sollte, wenn – wie es im SPD-Wahlprogramm ausdrücklich heißt – eine Einheitslehrerausbildung etabliert wird und es keine eigens ausgebildeten Gymnasiallehrer mehr gibt? Wenn die gymnasialen Lehrpläne und Stundentafeln abgeschafft werden und durch Einheitslehrpläne ersetzt werden, dann werden die Gymnasien systematisch ausgetrocknet und ausgehungert. Wenn, wie Frau Ypsilanti angekündigt hat, nur diejenigen Schulen, die sich zu Einheitsschulen umwandeln, mehr Lehrer erhalten und zu Ganztagsschulen werden können, dann werden die Gymnasien zunehmend gezielt benachteiligt und können nicht weiter bestehen. Nur wer sich umwandelt, wird belohnt. Der Rest wird kalt abgewickelt. Ich gewinne den Eindruck, die SPD gaukelt den Lehrern Freiwilligkeit vor, und die Pläne zum Übergang aller Schulen zur Gesamtschule liegen längst in Ypsilantis Schublade bereit.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Dann will ich noch eines in Bezug auf die Unterrichtsgarantie plus und die verlässliche Schule sagen: Wer es insbesondere mit Schülerinnen und Schülern, die sozialer Förderung bedürfen, ernst meint, muss es auch ernst damit meinen, dass dort eine klare Struktur – mit verlässlich angebotenen Stunden – geschaffen wird.
Wer also Schülerinnen und Schüler ganz bewusst erzieht, ihnen mit viel Mühe verständlich macht, dass Pünktlichkeit und Präsenz in der Schule eine wesentliche Voraussetzung für das Lernen und für den Erfolg sind und dass auch Disziplin in einer gewissen Größenordnung dafür sorgt, dass sie erfolgreich sind, der darf ihnen nicht signalisieren, dass sie bei einem Unterrichtsstundenausfall nach Hause gehen können oder sich selbst überlassen bleiben.
Wer die Vertretungskräfte, obwohl er wissen könnte, wie viele qualifizierte Kräfte es dort gibt, seien es Lehrkräfte, Lehramtsstudenten oder Menschen, die etwas gelernt haben, was dem in der Qualifikation nahekommt, sodass sie eine wertvolle Unterrichtsstunde halten können, immer wieder in dieser Weise desavouiert, hat sich an diesen Schülerinnen und Schülern vergangen.
Ich komme zum Schluss. – Meine Damen und Herren, Sie werden eines nicht schaffen – auch wenn die Frage, wie denn eine neue Schule aussehen könnte, einen großen Teil der Wortbeiträge der Redner von Rot und Grün umfasst –: Es wird nur dann gelingen, eine neue Schule zu schaffen, wenn man sich um die Schülerinnen und Schüler kümmert.
Alle Schulen in unserem mehrgliedrigen Schulsystem kümmern sich um die Schüler. Sie machen das auf der Basis begabungsgerechter Lehrpläne. Sie machen das, indem sie neue Anforderungen in Form von Prüfungen stellen. Sie machen das, indem sie für ein erfolgreiches soziales Lernen sorgen, sowohl für Hochbegabte als auch für Schüler, die die SchuB-Klassen besuchen. Sie haben mittlerweile werthaltige Abschlüsse geschaffen, die es in der Vergangenheit in dieser Form nicht gegeben hat.
Wir werden nicht zulassen, dass diese Inhalte, diese Erfolge in der Diskussion ausgespart werden. Wir werden das in den Auseinandersetzungen der nächsten Monate dem gegenüberstellen,dass Sie sich einseitig auf eine Umwandlung des Systems fokussieren. Das werden wir nicht mitmachen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute in anderem Zusammenhang über das Kindeswohl diskutiert worden. Dem Redner der GRÜ
NEN geht es bei diesem Thema ausdrücklich nicht um das Kindeswohl.
Sowohl die Beratung im Ausschuss als auch die Beratung heute – die Beratung im Ausschuss dauerte fast eine Stunde, da war viel Zeit für eine korrekte Berichterstattung – waren dadurch gekennzeichnet, dass in den fünf Sätzen, die Herr Dr. Jürgens gesagt hat, drei Unwahrheiten und zwei Teilwahrheiten eine Verbindung miteinander eingegangen sind.
Es geht nicht um das Wohl des Kindes, über das berichtet wird, sondern Herr Dr. Jürgens nimmt einen Einzelfall, pumpt ihn auf und garniert ihn mit Sätzen, die den Unterricht an den Förderschulen in Hessen, die eine vorzügliche Arbeit leisten, desavouieren sollen.
Die Rede, die hier gehalten worden ist, ignoriert, dass Hessen so viele Förderstunden pro Kind bereitstellt wie kein anders Land.
In anderen Bundesländern sind es zwei bis vier Stunden, in Hessen sind es bis zu zehn Stunden pro Kind.Die Rede, die hier gehalten worden ist, ignoriert, dass in Hessen so viele Plätze und so viele Klassen für integrativen Unterricht bereitstehen, wie es unter Rot-Grün niemals der Fall war.
Dazu kommt die Unwahrheit, die über die Aussage des Pressesprechers verbreitet wird, die niemals auf den Fall bezogen gemacht worden ist, was Sie auch im Ausschuss eingeräumt haben, sondern breiter. Hessen hält eine breite Palette hoch qualifizierter Förderschulen neun unterschiedlicher Formen bereit, mit hoch qualifiziert ausgebildeten Lehrkräften, mit einer perfekten Ausstattung, die geeignet ist, Kindern in kleinen Klassen eine Förderung mit therapeutischen Angeboten an der Schule zu geben und sie damit in ihrer Entwicklung nach besten Kräften zu unterstützen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Fall liegt ein eindeutiges Ergebnis des Gutachtens vor, dass dieses Kind nicht nur einen sonderpädagogischen Förderungsbedarf hat – das wird von niemandem bestritten –,
sondern auch am besten in der Förderschule gefördert werden kann. – Das steht dort schwarz auf weiß. Herr AlWazir, Sie ignorieren das; denn es geht Ihnen nicht um das Kindeswohl.
Herr Al-Wazir, Sie instrumentalisieren ein Kind,
bei dem durch das Gutachten ganz klar festgelegt ist, dass es am besten in einer Förderschule gefördert werden kann.
Selbst der Förderausschuss hat gesagt, dieses Kind kann nur dann – und wenn überhaupt, maximal bis zur Klasse 2 – in der allgemeinbildenden Schule gefördert werden, wenn mindestens zehn Stunden und zusätzlich eine integrative Kraft der Kommune bereitgestellt werden. Das waren die Bedingungen.
Da muss man in der Tat zu dem Ergebnis kommen, dass dem Gutachten zu folgen ist. Das war die eindeutige pädagogische Festlegung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dann kommt das Zweite: dass Sie dieses Kind auch in einer zweiten Richtung instrumentalisieren, dass nämlich dann, wenn diese zehn Stunden im laufenden Schuljahr zur Verfügung gestellt werden würden, andere Kinder gezwungen werden müssten, über die Kreisgrenze hinaus in eine Förderschule gebracht zu werden. Das ist die Instrumentalisierung des Kindes.
Meine Damen und Herren, ich habe im Ausschuss ausführlich dargestellt, um welchen Fall es geht. Das hat die SPD-Fraktion am Schluss auch zur Enthaltung gebracht, weil ich nämlich den einzelnen Fall und die pädagogischen Möglichkeiten beschrieben habe. Eine Petition ist dazu da, einen Einzelfall zu beurteilen und dafür Lösungen zu finden, aber nicht zu einer allgemeinpolitischen Debatte unter Instrumentalisierung eines einzelnen Kindes.
Herr Abgeordneter, die Landesregierung hat im Erlass vom 11. September 2007 gegenüber dem Schulträger eingehend begründet, warum seiner Planung zur Umwandlung der Gesamtschule Edertal nicht zugestimmt werden kann. Die einstimmigen Beschlüsse, die von Ihnen angeführt wurden, sind ein hohes Gut der politischen Willensbildung, jedoch entbinden sie den Schulträger nicht von der Pflicht zur ordnungsgemäßen Schulentwicklungsplanung in Verbindung mit – wie Sie gesagt haben – geltenden gesetzlichen Regelungen. Das Schulgesetz legt strenge Maßstäbe sowohl an die Errichtung als auch an die Umwandlung einer Schule. Für die Gestaltung des schulischen Angebots sind, wie dies im Erlass dargelegt worden ist, „die Entwicklung der Schülerzahlen, das erkennbare Interesse der Eltern und ein ausgeglichenes Bildungsangebot zu berücksichtigen“ – siehe auch § 144 Schulgesetz.
Eine solch umfassende Betrachtung ist vom Schulträger nicht bzw. nur sehr lückenhaft vorgenommen worden. Die Planung lässt vor allem unberücksichtigt, dass eine Organisationsänderung der kooperativen Gesamtschule Edertal die Lebensfähigkeit benachbarter Schulen in der Planungsregion gefährden könnte. Ohne dies in seiner Planung zu berücksichtigen, konstatiert der Schulträger zudem, dass das Gymnasialangebot nach der Umwandlung in eine IGS noch seltener gewählt würde als bisher; er erwarte aber gleichsam stabile Schülerzahlen für die Gesamtschule. Er sehe für das benachbarte Gymnasium Bad Wildungen – ich zitiere – eine Zunahme der Schülerzahlen aus Edertal, die das integrierte System nicht annehmen würden, da schon heute rund die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler im Einzugsgebiet der Gesamtschule Edertal nach Klasse 4 in umliegenden Gymnasien angemeldet würden, weil nach der Förderstufe nur rund 20 Schüler pro Klasse in der Klasse 7 des Gymnasialzweigs der KGS Edertal verblieben und weil allein aufgrund der demografischen Entwicklung weitere Rückgänge zu erwarten seien.
Daher ist der Bildungsauftrag einer IGS am Standort Edertal von Anbeginn an nicht zu erfüllen. Angesichts dessen bleibt der Schulträger den Nachweis einer zweckmäßigen Schulorganisation schuldig.
Herr Abgeordneter, Schulleitungen sowie Schulsekretärinnen und -sekretäre hatten in den letzten Monaten in unterschiedlicher Ausprägung Belastungen aufgrund der Einführung der neuen LUSD schultern müssen. Der Unmut, der seitens der Schulsekretärinnen geäußert wurde, ist verständlich und nachvollziehbar. Zur Unterstützung sind die Termine für die diesjährige Statistik verschoben worden, um für deren Bearbeitung mehr Zeit auf verbesserter technischer Grundlage zu geben.
Die Einrichtung eines zusätzlichen Anwenderbeirats – auch unter Beteiligung von Sekretärinnen – soll helfen, die Bedienbarkeit zu verbessern. Außerdem ist eine Effektivierung der Support-Strukturen geplant. Diese Pläne sind in einem sehr konstruktiven und sachlichen Gespräch mit rund 20 Vertreterinnen und Vertretern der Schulsekretärinnen und Sekretäre sowie im Beisein von Herrn Staatssekretär Lemke und von Herr Staatssekretär Jacobi erörtert worden. Die LUSD wird in ihrer weiteren Entwicklung zu einer spürbaren Entlastung der Betroffenen führen sowie deren Arbeit dauerhaft erleichtern. Eine Bilanzierung der jetzigen Belastungen sowie der zukünftigen Erleichterungen ist logischerweise erst nach dem Abschluss der Einführungsphase möglich.
Herr Abgeordneter, für die äußere Schulverwaltung ist bekanntlich der Schulträger zuständig. Dazu gehört auch der Bereich des Sekretariats – auch im Falle einer zeitweiligen Mehrarbeit –, wie dies hier der Fall ist; umgekehrt gilt aber auch, dass, wenn Schulträger für Mehrarbeit bzw. längere Arbeitszeiten von Lehrpersonal verantwortlich sind, weil Schwimmbäder geschlossen bzw. Sportstätten schlechter zu erreichen sind, dies den Schulträgern seitens des Landes nicht in Rechnung gestellt wird.
Frau Kollegin Henzler, eine derartige globale Aussage des Staatssekretärs gibt es nicht.
Herr Abgeordneter, wir werden selbstverständlich Statistiken haben. Diese werden in diesem Jahr ausnahmsweise zu einem späteren Zeitpunkt erstellt und zur Verfügung stehen. Da ich hinter all diesen Fragen natürlich eine Absicht erkenne, will ich in diesem Zusammenhang gern einige Schulsekretärinnen zitieren, die mir geschrieben haben:
Wir sind als Schulsekretärinnen an mehreren Schulen tätig und haben uns an der Mail-Aktion beteiligt. Nun sind wir entsetzt, dass sich die verschiedenen Parteien der Opposition auf das Thema stürzen und dies in ihren Wahlkampf einbringen. Unsere Kritik war konstruktiv und nicht als politisches Thema gedacht. Unsere Schulpolitik ist ganz okay, und Fehler werden gemacht. Daraus lernt man und kann sie verbessern.Wir Schulsekretärinnen wollen uns nicht vor den Karren des Wahlkampfes spannen lassen, damit andere Parteien glänzen können. Diese sollen es erst einmal besser machen.
Herr Abgeordneter, die Frage ist beantwortet.
Herr Abgeordneter, wenn ein Unternehmen ein fehlerhaftes Produkt abliefert und daraufhin seine Projektleitung auswechselt, dann ist dies seine Entscheidung. Weshalb ein Kunde hieraus personelle Konsequenzen ziehen sollte, das erschließt sich mir nur angesichts einer oppositionellen Rhetorik.
Herr Abgeordneter, das Kultusministerium ist nicht der Architekt dieser neuen Struktur, sondern lediglich der Auftraggeber.
Herr Kollege Al-Wazir, ich kenne Leute, die sagen: Alles andere wäre eine Katastrophe – vor allen Dingen das, was von der linken Seite käme.
Herr Abgeordneter, ich kehre nicht zur vorigen Frage zurück. Wir haben in der Steuerungsgruppe – unter Beteiligung beider Staatssekretäre – die notwendigen Konsequenzen gezogen, und zwar gemeinsam mit dem Auftragnehmer. Dies geht in der Spur; und ich sage Ihnen: Dass Sie nun glauben, in diesem Zusammenhang Honig saugen zu müssen, ist oppositionelle Taktik.
Herr Abg. Bocklet, das Kultusministerium beabsichtigt, dem Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt für die allgemeinbildenden Schulen mit Einschränkungen und Auflagen zuzustimmen. Es ist beabsichtigt, die Entscheidung über die Errichtung einer eigenständigen integrierten Gesamtschule durch die Umwandlung der Außenstelle der IGS Nordend lediglich zurückzustellen – nicht zurückzuweisen. Die Schule weist derzeit eine Größe auf, die eine Teilung nicht zwingend erforderlich macht. Im Falle eines weiteren Anstiegs der Schülerzahlen wäre auf Antrag erneut zu befinden.
Herr Kollege Bocklet, der Zulauf ist nicht davon beeinflusst, ob eine Außenstelle oder eine eigenständige Schule existiert. Wir haben die Zahlen der letzten zwei Jahre intensiv beobachtet, werden diese weiter beobachten und sind, sobald die Stadt Frankfurt erneut einen Teilschulentwicklungsplan vorlegen mag, auch zu weiteren Entscheidungen bereit.
Frau Abg. Sorge, Sie wissen, dass ich bereits einer Umwandlung in Frankfurt zugestimmt habe.Wir kommen der Schulwahlfreiheit nach.
Der zweite Standort der IGS Nordend ist für die Zahl an Plätzen, die dort insgesamt als Angebot zur Verfügung stehen, nicht entscheidend.
Herr Abgeordneter, ich habe bereits in der Antwort auf Ihre Frage zuvor gesagt, dass die Zahl unabhängig davon ist, ob wir zwei Standorte oder zwei Schulen haben. Dort ist eine bestimmt Zügigkeit festgeschrieben. Die kann mit Schülerinnen und Schülern entsprechend aufgefüllt werden. Das ist unabhängig von einer eigenständigen Schulorganisation. Die Schule wird personell vollkommen versorgt. Der Unterricht kann vollständig stattfinden. Insofern ist dies nicht dadurch beeinflusst, ob es sich um zwei Standorte oder zwei Schulen handelt.
Herr Abgeordneter, wir haben miteinander gesprochen. Bei der Schulentwicklungsplanung sprechen wir im Wesentlichen über zwei Schulen. Dabei ist dies allerdings nicht das zentrale Thema.
Herr Abgeordneter, es ist beabsichtigt, die Entscheidung zur Errichtung eines Gymnasiums im Neubaugebiet Riedberg lediglich zurückzustellen, bis gewährleistet ist, dass die Entwicklung der Schülerzahlen den Prognosen entspricht. Derzeit weist das gymnasiale Angebot noch genügend Kapazitäten auf, um den in den ersten Bauabschnitten zu erwartenden Schulbedarf aus der Riedbergbebauung decken zu können. Das kann sich perspektivisch durch Zuzug in Kombination mit einer besonderen Profilierung des gewünschten Gymnasiums ändern. Sofern und sobald erforderlich, müsste die Stadt Frankfurt in einer Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans das öffentliche Bedürfnis, den Schulbedarf und die Auswirkungen auf bestehende Angebote entsprechend den Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes mit verlässlichen Prognosen belegen. Eine spätere Zustimmung ist damit ausdrücklich nicht ausgeschlossen.
Herr Kollege Bocklet, Ihre Zusatzfrage ist etwas umfänglich. Ich beantworte sie im Blick auf die gestellt Frage. In Bezug auf den Riedberg ist bis jetzt noch keine konkrete Schulentwicklungsplanung vorgelegt, sondern die Stadt Frankfurt erbittet ganz grundsätzlich Zustimmung zu der Planung eines weiteren Gymnasiums. Sie wird sicherlich in einer künftigen Teilfortschreibung nachweisen, welche Schülerströme sie durch Zuzug,durch die Profilierung des Gymnasiums, aber auch in Abgrenzung zu den anderen gymnasialen Angeboten in Frankfurt und im benachbarten Kreis erwartet.
Herr Abgeordneter, mit Schreiben vom 11. August 2006 hatte der Magistrat der Stadt Offenbach die Umwandlung der Geschwister-Scholl-Schule, einer Haupt- und Realschule mit Förderstufe, in eine integrierte Gesamtschule beantragt. Mit Erlass vom 26.02.2007 wurde der Antrag abgelehnt. Das ist schon ein bisschen her. Eine Umwandlung ist mit der in § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz geforderten zweckmäßigen Schulorganisation nicht vereinbar. Die Stadt Offenbach verfügt über ein insgesamt vollständiges, der Nachfrage und dem Bedarf im Wesentlichen entsprechendes Bildungsangebot. Ein Erfordernis, das gymnasiale Angebot durch Errichtung einer IGS zu erweitern, besteht nicht. Zum anderen würde die Errichtung einer weiteren IGS die bestehenden Haupt- und Realschulangebote im Bestand gefährden. Ich verweise darauf, dass ich zum selben Zeitpunkt mit der Ablehnung an anderer Stelle eine Umwandlung in eine IGS genehmigt habe.
Frau Kollegin Henzler, dafür gibt es unterschiedliche Anlässe und Begründungen. Ein Argument ist sicherlich die Entwicklung der Demografie. Viele Vertreter vor Ort beabsichtigen, eine Schule auf jeden Fall aufrechtzuerhalten, und sei es auch durch eine Umwandlung in eine IGS.
Ich weiß nicht, welche wörtlichen Zitate Sie der Presseberichterstattung entnehmen.Ich stelle nur fest:Es gibt nach wie vor rund 80 IGSen – nicht weniger, sondern etwas mehr als zu meinem Amtsantritt. Damit glaube ich, dass diese Landesregierung in acht Jahren mehr Liberalität nachgewiesen hat als jemals eine andere Landesregierung vorher.
Kollege Al-Wazir, ich habe gesagt: „im Wesentlichen“. Ich habe für eine weitere, nämlich für die Edith-Stein-Schule, eine Umwandlung genehmigt. Es wird jetzt sicherlich zu beobachten sein, wie sich diese Umwandlung insgesamt auf das Gefüge auswirkt. Auch jeder andere Antrag wäre daraufhin zu prüfen, inwiefern er sich auf das weitere Schulgefüge auswirkt und zugleich bedarfsgerecht ist.
Die Schlussfolgerung halte ich für sehr verwegen. Die würde ich gerne unter anderen Gesichtspunkten länger untersuchen. Wir haben ein Gesamtgefüge, das zu betrachten ist. Dazu gehören die Formen von Haupt- und Realschulen in der Beeinflussung durch Umwandlungen. Dazu gehört der Bedarf an integrierten Gesamtschulen. Dies muss in eine in sich stimmige Schulentwicklungsplanung gebracht werden. Dort steht dem Schulträger künftiges Handeln frei.
Herr Kollege Dr. Jürgens, die Frage ist mit dem Unterton des Lächerlichmachens gestellt. Ich will darauf aufmerk
sam machen: In der LUSD besteht die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw.Ansprechpartner – nehmen Sie diese Übersetzung – zu erfassen, die in Notfällen informiert werden können bzw. über die eine erforderliche schriftliche Kommunikation erfolgen soll. Mögliche Rollen sind hier Vater, Mutter, Eltern, sonstige Kontaktpersonen, Pflegeeltern, Vor- und Amtsvormund. Zur Unterstützung der Anwender wird bei fehlendem Eintrag von Ansprechpartnern ein Hinweis in der Aufgabenliste erzeugt,der als „erledigt“ oder „ignorieren“ gekennzeichnet werden kann. Entgegen der ursprünglichen Anforderung aus dem Fachfeinkonzept liegt derzeit ein Änderungsantrag der Schulen für Erwachsene vor, der die Erzeugung dieses Listeneintrages unterbinden soll. Die Realisierung steht kurz bevor.
Insbesondere bei dem Letzten ist mir nicht erfindlich, wie Sie darauf kommen. Im Sinne meiner ersten Nebenbemerkung ist es sicherlich sinnvoll, dass auch bei erwachsenen Personen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht – nicht, um ihm Noten oder Fehlzeiten mitzuteilen, sondern um wichtige persönliche Nachrichten zu überbringen.
Frau Abg. Erfurth, es müssen die Vorgaben des Hessischen Datenschutzgesetzes und der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen vom 30. November 1993 beachtet werden. Das Programm der LUSD ist mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt.
Frau Abg. Henzler, das war eine Schule in einem Einzelfall. Das Netz war jederzeit und ausnahmslos nach außen sicher. Bei Namensgleichheit zweier Administratoren – das war der konkrete Fall – war es möglich, sich versehentlich an einer anderen Schule einzuloggen. Der Kollege hat es pflichtgemäß sofort gemeldet, und das ist umgehend abgestellt worden.
Das kann ich nicht beantworten. Das wird nachgeliefert.
Das ist völlig falsch. Herr Kollege Wagner, ich habe einen Einzelfall beschrieben, der nicht öffentlich zugänglich war, nicht ins Datennetz gegangen ist und der beendet ist.
Das war keine Frage, aber mit dem Datenschutz ist alles entsprechend den gesetzlichen Vorschriften und den Verordnungen abgeklärt. Das ist auch festgehalten.
Ich liebe Serien. – Frau Abgeordnete, das Kultusministerium hat dem Schulträger Frankfurt am Main mitgeteilt, der Umwandlung der Georg-Büchner-Schule in Frankfurt zustimmen zu wollen. Beabsichtigt ist, einer Umwandlung der Heinrich-Kraft-Schule von einer kooperativen in eine integrierte Gesamtschule nicht zuzustimmen, da der Schulentwicklungsplan die Entwicklung der Schülerzahlen und das Anmeldeverhalten der Eltern außer Acht lässt und damit den Anforderungen an eine zweckmäßige Schulorganisation nicht entspricht. Der, wie Sie sagen, erklärte Wille des Schulträgers und der Eltern entbindet den Schulträger nicht von der Pflicht, eine ordnungsgemäße Schulentwicklungsplanung vorzulegen.
Wegen Unterschreitens der Richtwerte in den Schuljahren 2004/2005 und 2005/2006 finanziert das Land in der KGS schon seit zwei Jahren keine neuen Gymnasialklassen mehr.Wie dieser Trend mit einer IGS umgekehrt werden soll, ist aus der Planung nicht ersichtlich. Es ist weder im Interesse des Landes noch der Kinder, durch Umdeklarieren einer Gesamtschule eine neue Hülle anzubieten, der im Kern aber die Gymnasialschüler fehlen, mit denen die IGS dem Erfordernis und dem Anspruch auf Integration aller Bildungsgänge überhaupt erst gerecht werden könnte.
Herr Kollege Weinmeister, es ist in der Tat so, dass wir über viele Jahre das breite Angebot einer mehrfachen Gliederung aufrechterhalten haben. Ich würde es außerordentlich bedauern und für ein Verhängnis halten, wenn das in Zukunft nicht mehr gewährleistet würde, sondern sich entsprechend dem Programm einheitliche Lehrpläne, Stundentafeln, Lehrerbildung gemeinsam mit vielen anderen Maßnahmen und unter Verzicht auf qualitätssichernde Landesprüfungen in Zukunft substantiell verändern würden und damit die Wahlfreiheit zerstört wäre.
Herr Kollege Al-Wazir, Kultusminister haben zu allen Zeiten die Aufgabe, eine vernünftige und sachgemäße Schulentwicklungsplanung zu gewährleisten. Das entspricht angesichts der Tatsache,dass das Land für die Lehrerversorgung Verantwortung trägt, nicht immer den Erwartungen. Damit muss man rechnen. Dennoch, glaube ich, hat die Stadt Frankfurt am Main wie viele andere Schulträger derzeit erfahren, dass wir sehr konstruktiv an der Schulentwicklungsplanung teilnehmen. Kluge Schulträger beraten dies auch im Vorfeld mit uns, und wir kommen deswegen auch zu guten Ergebnissen, die im Nachhinein von den Schulträgern mitgetragen werden können.
Frau Kollegin Sorge, ich kann diesen Zusammenhang so nicht herstellen.
Das kann nicht nur ich. Vielmehr kann da der Zusammenhang von der Sache her nicht hergestellt werden. – Die Erfahrung zeigt, dass Eltern, die bewusst ein gymnasiales Angebot für ihre Kinder haben wollen, diese in
der Regel nicht an eine integrierte Gesamtschule schicken. Vor diesem Hintergrund kann die grundlegende Zielsetzung der integrierten Gesamtschule, alle Bildungsgänge in sich zu vereinen,nicht an jedem Ort erreicht werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Dietzel hat das richtige Stichwort genannt: Pragmatismus. Das passt zum zweiten angesprochenen Thema der Aktuellen Stunde, unserem Umgang mit G 8.
Meine Damen und Herren, wir haben als 13. von allen Bundesländern G 8 eingeführt
und damit den Weg zum verkürzten Abitur eingeleitet. Insgesamt läuft G 8 gut.
Dennoch wäre es ignorant, nicht mit den Eltern und den Lehrkräften über die Erfahrungen zu sprechen und uns dort auszutauschen. Deswegen habe ich als Konsequenz die Kolleginnen und Kollegen der anderen Länder bereits darauf angesprochen, dass wir innerhalb der Kultusministerkonferenz eine Initiative ergreifen sollten, eine Änderung der bisherigen Vorschriften vorzusehen – ganz pragmatisch.
Auf eines allerdings können sich die Eltern in Hessen verlassen:Einen Salto oder eine Rolle rückwärts,wie sie Frau Ypsilanti angekündigt hat, G 8 abzuschaffen, wird es mit uns in Hessen nicht geben.
Das wäre in der Tat falsch,weil die Verkürzung auch einen Sinn hat. Es würde in den Schulen zu unglaublichem Stress führen, zu einem riesigen Durcheinander, wenn wir drei Arten von Schülern hätten: die einen, die noch in G 9 sind, die anderen, die im Moment in G 8 sind, und dann mit der nächsten Generation die Rolle rückwärts nach G 9.
Damit wären wir in Hessen Geisterfahrer in Deutschland. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Rolle rückwärts à la Ypsilanti möchte ich den Eltern, den Schülern und den Lehrkräften in Hessen gerne ersparen.Also: Pragmatismus ja, Rolle rückwärts nein.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte heute mit einem Zitat aus einem Brief beginnen.Geschrieben hat ihn ein Lehrer aus Wetzlar. Er ist, wie er mitteilt, SPD-Mitglied. Der Brief ist auch nicht an mich, sondern an seine Parteifreunde in Wiesbaden gerichtet. Die SPD hat ihn freundlicherweise auf ihrer Homepage veröffentlich. Ich zitiere:
Er kommt zu dem treffenden Schluss:
Das Haus der Bildung ist alles andere als ein Bildungskonzept, sondern lediglich eine Idee, die konkrete Ansätze,die das Schulleben benötigt,nicht erkennen lässt.
Meine Damen und Herren, wir sehen, die Ideologie der Einheitsschule hat auch aus der Sicht der SPD-Lehrkräfte nichts, aber auch gar nichts mit der Schulwirklichkeit zu tun.
Einmal mehr zeigt sich daran, dass eine verantwortliche Bildungspolitik wirklich anderes zu tun hat, als die bestehenden Schulformen auf den Kopf zu stellen.
Ich nehme übrigens jeden Gegenkandidaten in Demut an. Aber ich bedauere es schon zutiefst, dass die SPD durch ihre Auswahl deutlich gemacht hat, dass es nur um die Einheitsschule gehen soll. Es wird nicht um die wirklich reizvollen Dinge in Finnland gehen, sondern ausschließlich um die Einheitsschule statt der vorhandenen und, wie ich finde, zu schützenden Mehrgliedrigkeit.
Es geht aber um eine Schule für Schüler mit Zukunft. Es geht um die Chancen der Schüler,um die Möglichkeit,Begabungen zu entfalten, Stärken auszubauen und Schwächen zu beenden. Deswegen muss es weiter eine Bildungspolitik unter dem Titel „Leistungsorientiert, sozial, verlässlich“ geben. Das sind die grundlegenden Orientierungsmarken, für die wir als Landesregierung in der Bildungspolitik stehen. Wir werden diesen Weg verlässlich und konsequent fortsetzen.Wir setzen uns ganz besonders für die Leistungsorientierung an den Schulen ein,
und zwar unter dem Motto: fördern und fordern.
Frau Ypsilanti hat einmal im Plenum mit großen Worten die – ich zitiere – „Ideologie der Leistung im Schulwesen“ kritisiert. Ich kann dem nur ganz klar entgegenhalten:Wir können stolz darauf sein, dass Leistung und Anstrengung im hessischen Schulwesen wieder etwas gelten.Unsere Jugendlichen können stolz darauf sein.
Im Zuge dieser Leistungsorientierung setzen wir uns für wirksame individuelle Förderung ein, für den Ausgleich sozial bedingter Nachteile. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ergebnisse in Hessen können sich sehen lassen.