Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Plenarsitzung des Hessischen Landtags und heiße Sie, gut erholt aus den Sommerferien, ganz herzlich willkommen. Wir haben eine umfangreiche Tagesordnung vor uns. Es bedarf der disziplinierten Mitarbeit aller. – Wenn Sie mir zuhören würden, können wir gleich beginnen.
Diese Tagesordnung vom 28. August und ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 70 Punkten liegen Ihnen vor.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zum Schutz vor den Folgen des Passivrauchens sowie der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Gesundheitsschutzgesetz) – Drucks. 16/7704 zu Drucks. 16/7531 zu Drucks. 16/6304 –
Auf dem Nachtrag sehen Sie die Punke 64, 65 und 66. Das sind drei Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde. Wir haben uns auf eine Redezeit von fünf Minuten je Aktuelle Stunde verständigt – Donnerstag, 9 Uhr, wie gehabt. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend keine Schnellschüsse bei der HHG-Novelle – Eckpunkte für die Ausgestaltung der Stiftungsuniversität Frankfurt, Drucks. 16/7714.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 71 und kann, wenn niemand widerspricht, mit den Tagesordnungspunkten 6, 18 und 49 aufgerufen werden.Widerspricht jemand? – Das ist nicht der Fall.
Es widerspricht also keiner. Es wird sogar ausdrücklich darum gebeten. Das machen wir, so beschlossen.
Weiterhin eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Verletzung von Gewerkschaftsrechten und Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 GG durch die CDU-Fraktion, Drucks. 16/7715. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann rufen wir ihn, wenn Sie das wollen,
Dann haben wir noch einen Dringlichen Antrag der Fraktion der FDP betreffend Qualität statt Ideologie – nicht die Schulformen, sondern der Erhalt der Bildungsgänge und qualifizierter Abschlüsse sind entscheidend für die Bildungsqualität in Hessen, Drucks. 16/7716. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Das ist dann Tagesordnungspunkt 73, und wir können ihn mit den Tagesordnungspunkten 2 und 33 aufrufen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.Dann wird so verfahren.
Eingegangen ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend KNIRPS braucht FRATZ
ich darf einmal fröhlich sein; wenn es nicht groß geschrieben wäre, hätte ich Probleme gehabt – Wortspielereien sind zu wenig – ein Rechtsanspruch auf Kleinkindbetreuung muss her, Drucks. 16/7717. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 74, und wir rufen ihn mit Tagesordnungspunkt 51 auf. – Dem widerspricht auch niemand. Somit ist das so beschlossen.
Es ist eingegangen ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Aufklärung von Bundesrats- und Europaminister Hoff über seine Rolle in der Ruzicka-Finanzaffäre, Drucks. 16/7718. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird er Tagesordnungspunkt 75,und wir rufen ihn nach Tagesordnungspunkt 66 auf. Das war die Bitte des Antragstellers. – Herr Kollege Wintermeyer.
Herr Präsident, es ist so, dass nach der Aktuellen Stunde im Allgemeinen kein aktueller Entschließungsantrag aufgerufen werden kann. Es handelt sich um einen Dringlichen Antrag. Also müsste darüber sofort abgestimmt werden.Deswegen würden wir nicht darum ersuchen wollen, ihn mit der Aktuellen Stunde zu verbinden.
Ich weise darauf hin, dass Tagesordnungspunkt 66 die Aktuelle Stunde ist. Der Hinweis von mir war der, dass danach nur zur Abstimmung aufgerufen wird – logischerweise. Das habe ich vergessen zu sagen.Also rufen wir ihn nach der Aktuellen Stunde, nach Tagesordnungspunkt 66, zur Abstimmung auf
Zuletzt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Vorkaufsrecht der Kommunen bei Waldverkäufen, Drucks. 16/7719, eingetroffen.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird das der Tagesordnungspunkt 76.
Noch etwas Ihrerseits zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Ich stelle fest, dass die Redezeit, wenn keiner anderes beantragt, jeweils fünf Minuten beträgt bzw., wenn es in den Aufruf eines anderen Punktes integriert ist, dann bereits festgelegt ist. Es gibt keine andere Redezeit, als wir üblicherweise machen: fünf Minuten oder die Redezeit des Punktes, in den der Punkt integriert ist.
Genau so.Wenn keine andere Redezeit zu den Punkten, die ich aufgerufen habe, vorgesehen ist, dann gilt entweder die Redezeit des Punktes, mit dem der Antrag aufgerufen wird, oder fünf Minuten. Das war jetzt die andere Fassung in Deutsch.
Meine Damen und Herren, wir tagen bis 19 Uhr. Um 19 Uhr tagt übrigens der Sozialpolitische Ausschuss; darauf will ich hinweisen. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1, der Fragestunde, und fahren mit Tagesordnungs
Entschuldigt fehlen Abg. Gerhard Becker wegen Krankheit – das ist mir mitgeteilt worden – und Abg. Margaretha Hölldobler-Heumüller. Ich habe ihr heute beste Genesung im Namen des ganzen Hauses gewünscht.
Herr Kollege Kaufmann, bei den Kirchen ist es immer sommerlich, ob Regen oder Sonnenschein. Diese Einladung sei Ihnen empfohlen.
Ich freue mich, einem Geburtstagskind zu einem runden Geburtstag während der Ferien gratulieren zu können. Das stolze Alter von 40 Jahren hat Mark Weinmeister erreicht.
Wie viele Studienbewerber, die nicht durch das Abitur bzw. Fachabitur, sondern durch eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare berufliche Qualifikation die Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wurden jeweils in den Jahren seit 2004 an hessischen Hochschulen zum Studium aufgenommen?
Herr Präsident, Frau Abg. Beer, meine Damen und Herren! Angaben darüber, wie viele Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die durch eine erfolgreiche Meisterprüfung ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und seit 2004 an den hessischen Hochschulen ein Studium aufgenommen haben, können derzeit nicht gemacht werden, da im Rahmen der amtlichen Statistik kein gesonderter Schlüssel für die Hochschulzugangsberechtigung Meisterprüfung besteht.
Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung aber durch eine berufliche Qualifizierung erworben haben – d. h. Meister, Techniker usw. –, wurden in den Studienjahren 2004, 2005 und 2006 in folgendem Umfang zum Studium an hessischen Hochschulen jeweils zum ersten Hochschulsemester aufgenommen.
Technische Universität Darmstadt 2004: 1, 2005: 3, 2006: 10. Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 2004: 8, 2005: 13, 2006: 14. Justus-Liebig-Universität Gießen 2004: 1, 2005: 8, 2006: 8. Universität Kassel 2004: 30, 2005: 37, 2006: 24. Philipps-Universität Marburg 2004: 3, 2005: 8, 2006: 7. Hochschule Darmstadt 2004: 13, 2005: 23, 2006: 30. Fachhochschule Frankfurt 2004: 3, 2005: 14, 2006: 6. Die Fachhochschule Fulda konnte bisher für alle drei Jahre keine Angaben machen, bzw. es gab keine, die sich immatrikuliert hatten. Fachhochschule Gießen-Friedberg 2004: 5, 2005: 9, 2006: 6. Fachhochschule Wiesbaden 2004: 6, 2005: 10, 2006: 9.