Udo Corts

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Ich möchte zunächst einmal festhalten: Die Frage, ob das Studienbeitragsgesetz verfassungsgemäß ist oder nicht,entscheidet nicht ein erstinstanzliches Gericht,nicht ein zweitinstanzliches Gericht, sondern ausschließlich der Staatsgerichtshof in Wiesbaden.
Das möchte ich festhalten; denn die Überschrift ist für die Öffentlichkeit wieder einmal absolut irreführend: „Studiengebühren verfassungswidrig – Moratorium jetzt“.
Das heißt, Sie haben keine Kenntnis von dem Recht in diesem Lande, wenn Sie hier so etwas erklären.
„Moratorium“ jetzt, heißt es. Verehrter Herr Siebel, Sie haben gesagt: Setzen Sie das Gesetz aus. – Ich frage mich, welche abenteuerlichen Vorstellungen Sie von einem Rechtsstaat haben.
Lieber Herr Siebel, wie soll ich das Gesetz aussetzen? Auf welche Rechtsgrundlage würden Sie sich berufen?
Sie liegen völlig falsch. Aber ich sehe, Herr Siebel hat schon aufgegeben. Er hat abgeschaltet. Lassen wir das.
Ich will Ihnen eines sagen: Das Ministerium und die Hochschulen sind an Recht und Gesetz gebunden. Das lässt sich aus Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes ableiten. Ich gehe davon aus, dass die SPD dies nicht infrage stellen möchte.
Wir haben dieses Gesetz verfassungsgemäß mit der Mehrheit der Stimmen – Frau Sorge, Sie sprechen immer von einer „arroganten Mehrheit“, wir sprechen von einer „demokratischen Mehrheit“ – zustande gebracht. Im nächsten Jahr wird der Staatsgerichtshof entscheiden, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß oder verfassungswidrig ist.
Zwei Seiten sollten wir kurz beleuchten. Die politische Seite ist schon angesprochen worden. An dem Boykott, den Sie in Gang zu setzen versucht haben, haben sich weniger als 5 % der Studierenden beteiligt. Er ist abgebrochen worden.
Gerade 7 % der Studierenden haben Darlehen beantragt. Sie sprechen schließlich immer davon, dass die Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten von der Aufnahme eines Studium abgehalten werden. Gestern haben wir vom Statistischen Landesamt die entsprechende Statistik erhalten: Danach hat, anders als von Ihnen prognostiziert, die Zahl der Erstsemester zugenommen. Sie ist nicht eingebrochen.Auch das sollte man hier festhalten.
Last, but not least möchte ich etwas zum Weißbuch sagen. Hessen ist das einzige Bundesland, das ein Weißbuch herausgegeben hat, um deutlich zu machen, wohin die zusätzlichen Mittel geflossen sind. Dadurch wird ganz klar, dass das Geld richtig eingesetzt wird und den Studierenden zugute kommt. Davon hat sich das Kabinett am vergangenen Montag überzeugt. Im Übrigen ist eine Akzeptanz vorhanden.
Zu den rechtlichen Entscheidungen. Es sind nicht verschiedene Gerichte, wie eben gesagt worden ist, sondern es handelt sich um ein Gericht, nämlich um das Gericht in Gießen. Außerdem ist es ein und dieselbe Kammer, die zwei Beschlüsse zu den Klagen zweier Studierender getroffen hat.
Für die Statistik sollte man Folgendes festhalten. Wir haben mehr als 150.000 Studenten. Vor hessischen Gerichten sind gerade einmal zwölf Verfahren anhängig.
Wir haben 70.000 Unterschriften, das ist richtig. Aber wir haben 6 Millionen Bürger. Diese Zahl müssen Sie dazu in Relation setzen; denn jeder über 18 konnte unterschreiben. Das ist der kleine Unterschied. Von 150.000 Studenten können sich nur zwölf als belastet und beschwert ansehen.
Wir haben ein erstinstanzliches Verfahren. Wir sind im vorläufigen Rechtsschutz. Es handelt sich um ein Eilverfahren an einem Gericht. In diesem Eilverfahren ist Folgendes gesagt worden. Ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Beschluss. Bevor Sie grölen, warten Sie bitte ab, bis ich den ganzen Satz gesagt habe. Beim Repetitor haben wir gelernt, dass wir immer bis zum Ende zuhören sollen:
Ernstliche Zweifel hat die Kammer, da gewichtige Gründe gegen die Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen des Beitragsbescheides sprechen und deshalb der Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren im vorliegenden Fall mindestens ebenso warscheinlich ist wie auch ein Misserfolg.
Das heißt, das Gericht hat ernstliche Bedenken.Wenn das Gericht geglaubt hätte, dieses Gesetz sei verfassungswidrig, hätte es das Gesetz und diese Frage nach Art. 133 Abs. 1 der Hessischen Verfassung auf dem Dienstweg über den Präsidenten dem Staatsgerichtshof vorlegen müssen. Das hat es aber nicht getan.
Warum hat es das nicht gemacht? Es steht mir nicht zu,ein Gericht zu kritisieren. Ich werde es auch nicht machen. Aber die zeitlichen Zusammenhänge sind doch sehr auffallend. Ich will Ihnen damit noch einmal deutlich machen, welchen Weg das Gericht hätte gehen müssen, wenn es geglaubt hätte, das Gesetz sei verfassungswidrig.
Im Umkehrschluss folgere ich daraus, dass das Gericht Bedenken hat. Das hat es auch ausdrücklich erklärt, indem es formuliert hat, es könne das eine oder das andere dabei herauskommen.
Auch das haben wir gesagt: Für den absolut unwahrscheinlichen Fall, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist – wir gehen fest davon aus, dass es verfassungsgemäß ist –, sind wir bereit, den Hochschulen die Auslagen zu erstatten, damit den Studierenden das Geld zurückgezahlt werden kann. Das haben wir nie in Zweifel gezogen, und dabei werden wir auch bleiben.
Zusammenfassend stelle ich fest: Es handelt sich um eine Aktuelle Stunde. Sie haben schon heute Morgen im Ältestenrat bzw. davor ihre gesamte Kraft verbraucht. Ich merke – Gott sei Dank; ich bedanke mich dafür –, dass auch vernünftige Argumente bei Ihnen ankommen. Herr Siebel, Sie sehen, das war einfach nur leere Luft – oder was auch immer.
Jedenfalls war es nichts, aus dem man mehr machen könnte. Frau Kollegin Beer hat deutlich gemacht, welche anderen Wege Ihnen offengestanden hätten, wenn Sie nur gewollt hätten.Aber, meine Damen und Herren, dazu haben Sie wohl nicht den Mut gehabt. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist natürlich eine besondere Freude, am Ende einer solch langen Debatte heute als Letzter sprechen zu dürfen. Das Besondere ist, dass möglicherweise mehr zu
hören als bei einigen anderen Debattenbeiträgen, die wir heute gehört haben, und dass das Thema Wissenschaftspolitik vielleicht noch einmal ein bisschen in den Vordergrund gerückt wird.
Ich möchte mich herzlich bei Frau Kollegin Beer bedanken, weil sie die einzige der drei Sprecherinnen und Sprecher der Opposition war,die nach vorne geschaut und versucht hat, im Umgang mit dem Thema Wissenschaft und Kunst einen Beitrag zur Auseinandersetzung in der nächsten Legislaturperiode zu leisten.
Vielleicht eines vorweg:Wenn ich mir heute die Kritik der Opposition anhören darf, so nehme ich sie sehr entspannt entgegen, weil es in der letzten Woche zwei Beispiele gab, die mir sehr gut gefallen haben.Frau Sorge,ich nehme den Wissenschaftsrat viel ernster als Ihre Ausführungen. Der Wissenschaftsrat hatte in der vergangenen Woche seine Herbsttagung in Frankfurt. Sie werden auch die Pressemitteilung gelesen haben – die Veröffentlichung in der „FAZ“ oder der „Frankfurter Rundschau“, je nachdem, was Sie lesen –, dass die Hochschulpolitik des Landes Hessen ausdrücklich gelobt worden ist. Das sollten Sie einfach einmal zur Kenntnis nehmen.
Auch die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Frau Prof. Wintermantel, hat die hessische Hochschulpolitik der vergangenen Jahre ausdrücklich gelobt.
Frau Sorge, deshalb ist es für mich ziemlich entspannend, wenn ich Ihnen eines der letzten Male in dieser Funktion zuhören muss.Ich habe es noch einmal genossen.Aber ich muss einfach sagen: Es kam nicht sehr viel Neues. Es kamen bei Ihnen die Themen Umwelt, umweltfreundliches Bauen und Studienbeiträge vor. Das war es. C’est tout.
Sie haben sich nicht damit beschäftigt, was die Zukunft bringen sollte, oder sich mit den Themen auseinandergesetzt, die wir in den vergangenen vier Jahren behandelt haben. Deshalb möchte ich einfach noch einmal zusammenfassen, warum die Hochschulrektorenkonferenz und der Wissenschaftsrat diese Hochschulpolitik gerade gelobt haben: wegen des Programms LOEWE, eines in der Bundesrepublik einzigartigen Programms; wegen des Programms HEUREKA – ich werde gleich noch einmal im Einzelnen darauf zu sprechen kommen –, eines in der Bundesrepublik einzigartigen Programms;wegen der Stiftungsuniversität, eines einzigartigen Programms, das wir hier vollzogen haben;
beispielsweise auch wegen der Fusion und Privatisierung von Gießen/Marburg.
Liebe Frau Sorge, es ist schon bedauerlich, wenn Sie nach viereinhalb Jahren in den zehn Minuten – und Sie hätten sogar mehr Minuten zur Verfügung gehabt – nur über Studienbeiträge und umweltfreundliches Bauen sprechen. Selbstverständlich werden wir umweltfreundlich bauen. Wir haben es ja mit dem Projekt HEUREKA erfunden. Wir mussten es erfinden, weil Sie in den Neunzigerjahren da auf voller Strecke versagt haben.
Aber noch einmal zusammenfassend als Ausblick für das nächste Jahr: Wir werden ungefähr 109 Millionen c zusätzliche Mittel in den Haushalt einstellen. Die wichtigsten Bausteine in diesem Zusammenhang sind 20 Millionen c Stiftungskapital Frankfurt am Main, 20 Millionen
c für LOEWE – ich erinnere daran, dass das der Einstieg ist, im Jahr 2009 werden es 50 Millionen c und im Jahr 2010 90 Millionen c sein. Sie haben in den vergangenen Jahren nie einen Vorschlag gemacht, so ein einzigartiges Forschungsprogramm in die Wege zu leiten.
Oder nehmen Sie beispielsweise die Fortsetzung des Hochschulpakts. Herr Siebel, natürlich halten Sie es mir immer vor, dass es im Jahr 2004 einen Bruch gegeben habe.Aber das ist nicht richtig.
Ein Bruch findet dann statt, wenn eine der Vertragsparteien nicht damit einverstanden ist, wenn es eine Abänderung gab.
Es war doch im Rahmen des Solidarpakts nur vernünftig, dass wir gesagt haben,dass auch die Hochschulen 3 % einzusparen haben, nämlich 30 Millionen c. Das war die einzige Delle, und es war einvernehmlich mit den zwölf Hochschulpräsidenten vereinbart worden. Aber ich komme nachher gerne noch einmal darauf zu sprechen.
Man kann heute auch sagen: Nach der zweiten Exzellenzinitiativenrunde, die wir vollzogen haben, haben wir mittlerweile drei Universitäten, die theoretisch für die Förderlinie geeignet sind.
Sogar Sie haben in Ihrer Pressemitteilung gesagt – das fand ich bemerkenswert –: „Wir holen langsam auf.“ Wir holen langsam auf, weil wir aus den Tiefen des Tals der Jahre 1998/99 gekommen sind. Deshalb war Ihre Pressemitteilung erstmals absolut richtig.
Für die Geschichtsschreibung möchte ich noch einmal festhalten, wo wir im Jahr 1999 gestanden haben. Damals lagen die Ausgaben für die Hochschulbildung bei 956 Millionen c. Im Investitionshaushalt waren es 56 Millionen c. Das ist eine ganz einfache Addition – die schaffen Sie auch um diese Uhrzeit noch –: 956 Millionen c und 56 Millionen c macht zusammen 1,012 Milliarden c.
Inzwischen liegen wir bei 1,23 Milliarden c für die Verwaltungsausgaben. Zusätzlich stellen wir 250 Millionen c im Investitionshaushalt zur Verfügung und 20 Millionen c in diesem Jahr für LOEWE. Wenn Sie es für das Jahr 2010 berechnen, werden wir dann bei ungefähr 1,5 Milliarden c liegen.
Das heißt, wir legen für die Wissenschaft und Forschung jedes Jahr 500 Millionen c mehr auf den Tisch, als Sie es in dem letzten Jahr gemacht haben, in dem Sie Verantwortung getragen haben.
Merken Sie sich das. Es sind ganz einfache Zahlen: Sie hatten 1 Milliarde c, und wir haben heute 1,5 Milliarden c.
Weil die Studienbeiträge immer wieder zur Sprache kommen: Wir werden uns morgen früh noch einmal darüber unterhalten. Wir haben gesagt: Die Gesellschaft muss gerecht sein. Der zukünftige Chefarzt soll für seine Ausbil
dung genauso einen Beitrag leisten wie die zukünftige Physiotherapeutin.
Wenn ein Studium 150.000 c kostet, ist es nur gerecht, 6.000 c als Studienbeitrag für einen Mediziner vorzusehen. Ein Meister muss auch zahlen. Hier verweigern Sie sich. Ich habe mich zusammen mit meinen Kabinettskollegen am vergangenen Montag davon überzeugt, wo und wofür dieses Geld ausgegeben wird. Sie glauben gar nicht, wie stolz die Professoren und zum Teil auch die Studierenden uns gezeigt haben, was mit diesen Geldern geschehen ist. Ich sage es ganz ausdrücklich: Im Jahr 1999 hatten wir 1 Milliarde c.Da haben wir 500 Millionen c an steuerlichen staatlichen Finanzmitteln hinzugegeben. Jetzt kommen noch einmal 120 Millionen c hinzu. Es ist notwendig. Als Wissenschaftsminister muss man auch weiterhin, um Hessen den Anschluss zu ermöglichen, Mittel in die Hand nehmen.Aber Sie haben in der damaligen Zeit versagt.
Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie über LOMZ I und LOMZ II solche Nebel werfen.Ich fragte mich erst:Ist das Lomé I, Lomé II? Sprechen wir über Entwicklungspolitik?
Sie sprechen über bürokratische Geschichten. Lieber Herr Siebel, Sie sollten politische Aussagen machen. Dahin gehend ist heute von Ihrer Seite rein gar nichts gekommen. Das ist zur Tagesordnung noch einmal festzuhalten.
Über die Exzellenzinitiative habe ich gesprochen. HEUREKA habe ich auch angesprochen.Wir haben auch erstmals eine Außenwissenschaftspolitik betrieben – BadenWürttemberg ist uns da 20 Jahre voraus –, indem wir als Land Hessen mit dem Konsortium der hessischen Universitäten Verträge geschlossen haben mit Massachusetts,mit Louisiana, mit Vietnam, mit China und mit Queensland, um in einem Zeitalter der Globalisierung, in dem die Globalisierung auch die Bildung erreicht, gut aufgestellt zu sein.
Diesen Weg sollten wir auch weitergehen, um wettbewerbsfähig zu sein.
Ein letzter Punkt – zunächst einmal die Frage der Profilbildung. Alle haben im letzten Jahr über Geisteswissenschaften gesprochen. Wir waren der Zeit voraus und haben frühzeitig die Regionalzentren eingeführt.Wir haben 12,5 Millionen c zusätzlich an Mitteln in die Hand genommen und stehen heute im Bereich der Regionalwissenschaften, der Osteuropawissenschaften, der Ostasienwissenschaften und der Orientwissenschaften exzellent da.
Zusammengefasst: In der Wissenschaftspolitik sind wir in den letzten vier, fünf Jahren einige Schritte weitergekommen. Herr Siebel, Frau Sorge, ich bedauere es außerordentlich, dass Sie sich mit diesen Themen heute nicht auseinandergesetzt haben. Das ist bedauerlich, aber es ist eben so festzuhalten.
Vielleicht noch – weil da der Vorwurf von Frau Kollegin Beer kam, es sei kein Konzept dahinter – zum Thema Kul
tur. Frau Beer, ich lade Sie ein, dass wir vielleicht noch in dieser Legislaturperiode zusammen eine Reise nach Nordhessen machen. Schauen Sie sich einmal das an, was wir als Museumslandschaft Hessen-Kassel bezeichnen. Die Rekonstruktion und die Sanierung dieser wunderbaren Museumslandschaft sind ein Riesenbeitrag für Nordhessen. Wir werden ihn weiter vollziehen. Wir haben zusätzliche Mittel zur Denkmalpflege in diesen Haushalt eingestellt, mehr als 2 Millionen c.
Wir haben einen Filmfonds wieder aufgelegt – über 20 Millionen c – usw.
Ich möchte an dieser Stelle – ich weiß, dass wir in der nächsten Runde vielleicht noch einmal darüber sprechen – die Gelegenheit nutzen,mich noch einmal bei meiner eigenen Fraktion zu bedanken.
Mir ist das vergangene Woche noch einmal aufgefallen,als der Wissenschaftsrat gesagt hat: eine gute und mutige Hochschulpolitik. Ich weiß, was es bedeutet hat, gewisse Themen hier im Landtag nicht nur zu vertreten, sondern auch als Fraktion mitzutragen. Dazu gehören die Fusion und die Privatisierung Gießen/Marburg, die Langzeitstudiengebühren, das Studienbeitragsgesetz, die Stiftungsuniversität – was habe ich mir hier anhören müssen – und last, but not least – das wurde heute sogar von der Oppositionsführerin oder von Herrn Al-Wazir noch einmal angesprochen; ich weiß es nicht mehr so genau – das Schloss Erbach.
Es war für die Fraktion sicherlich nicht immer ganz einfach.An dieser Stelle meinen herzlichen Dank für die Solidarität, dass Sie uns als Landesregierung unterstützt haben, um diese wichtigen und großen Vorhaben durchzusetzen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der zweiten Lesung und danach die verschiedenen Ansätze intensiv ausgetauscht. Ich will mit einer Sache beginnen,nämlich dem Vorhalt der Opposition, man hätte doch den Weg gehen können, sich zu einigen. Wenn ich mir heute nur die Diskussionsvorträge der drei Vertreter der Opposition anschaue, dann ist es die Quadratur des Kreises, sie dazu zu bringen, mit dem Regierungsentwurf Einigung zu erzielen.
Sie, die SPD und die GRÜNEN, sprechen davon, die Freiheit von Forschung und Lehre seien gefährdet. Frau Kollegin Beer von der FDP sagt: Das, was Sie machen, geht uns nicht weit genug. – Wenn Sie drei sich erst einmal geeinigt hätten und dann auf uns zugekommen wären, dann hätte man vielleicht gemeinsame Wege gehen können.
Im Übrigen erinnere ich an die Diskussion, die Sie, Herr Siebel, eingebracht haben, die irgendwo verschwunden ist, als es darum ging, einen neuen Präsidenten für die Universität Darmstadt zu gewinnen. Da sind doch Sie seinerzeit von dem TUD-Gesetz abgerückt.
Dahin gehend kann ich nur sagen, es hat sich nichts ergeben, was überhaupt ein Ansatz für den Weg einer gemeinsamen Abstimmung zur Stiftungsuniversität gewesen wäre.
Liebe Frau Kollegin Sorge, auch das Thema Arroganz der Macht möchte ich noch einmal von einer anderen Seite beleuchten. Wir sind in einer parlamentarischen Demokratie. Die CDU-Fraktion hat eine Stimme Mehrheit. Ist das eine schlechte Mehrheit? Wollen Sie diese Mehrheit qualifizieren?
War die Mehrheit, die Sie von 1991 bis 1995 hatten, eine gute Mehrheit – sie war damals genauso knapp? Was soll die Formulierung „Arroganz der Macht“? – Das steht Ihnen nicht zu.
Respektieren Sie die Demokratie, wo es mit einer Stimme entscheidend darauf ankommen kann, ganz wichtige Entscheidungen zu treffen.
Herr Präsident, Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Die Verhandlungen über den nach § 100c Abs. 7 des Gesetzentwurfs zu schließenden Vertrag zwischen dem Land und der Universität Frankfurt wurden auf Fachebene zwischen HMWK, HMdF und Vertretern der Hochschule aufgenommen und werden fortgesetzt. Da vor der Verhandlung die Anhörung des Landtags zu dem Gesetzentwurf und die Schlussfolgerungen daraus für die zweite und gegebenenfalls dritte Lesung abgewartet werden sollten, konnte der Regierungsentwurf zum Haushalt 2008 naturgemäß noch keine Umsetzung eines erst später abschließbaren Vertrags enthalten.
Die Einhaltung der Reihenfolge,dass nämlich der Vertrag erst nach dem Beschluss des Landtags über das Stiftungsgesetz unterschrieben werden kann, versteht sich von selbst. Sollten sich bereits für den Haushalt 2008 Schlussfolgerungen ergeben,kann im Rahmen der erforderlichen Zustimmung durch dieses Haus auch besprochen werden, wie das zu handhaben ist – ob es einen Änderungsantrag geben sollte oder ob eventuell Verpflichtungen des Landes für 2008 über den Haushalt 2009 abgewickelt werden.
§ 100c Abs. 4 des Entwurfs betrifft einen Eigentumsübergang durch Gesetz und bedarf insoweit keines weiteren Vollzugs. Das heißt, die Grundstücke werden durch Gesetz übertragen.Weitere Grundstücksübertragungen nach § 100c Abs. 5 stehen augenblicklich nicht an. Sobald ein weiterer Bauabschnitt abgeschlossen ist, wird das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Eigentumsübertragung eingeleitet werden.
Ich habe ihn jetzt nicht parat. Das ist eine Frage der Addition. Sie haben nicht danach gefragt.
Ja, gut.
Liebe Frau Abgeordnete, ich bin kein Buchhalter, der Ihnen jetzt hier Zahlen vorträgt.
Baldmöglichst.
Herr Präsident, Herr Abg. Heidel, meine Damen und Herren! Rückfragen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz haben ergeben, dass bereits bisher am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz in Neustadt Fachfragen z. B. in den Bereichen Oenologie oder Phytomedizin im Weinbau bearbeitet werden. Nach Mitteilung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz besteht ein Evaluierungsauftrag hinsichtlich der eventuellen Einrichtung eines Bachelorstudiengangs in Kooperation mit einer anderen Bildungseinrichtung in Rheinland-Pfalz. Ein Ergebnis dieser Evaluation liegt jedoch noch nicht vor.
Das Land Rheinland-Pfalz betreibt am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz neben der Ausbildung, der Beratung, der Erwachsenenbildung, dem Versuchswesen und der Landentwicklung hinsichtlich der Sonderkulturen Weinbau und Gartenbau auch eine angewandte Forschung hinsichtlich des Weinbaus und der Oenologie.
Auf jeden Fall werde ich das tun. Die Vertragslage sieht so aus: Es ist eine zweijährige Kündigungsfrist vorgesehen.
Zurzeit bewegt sich Rheinland-Pfalz noch nicht, sondern hat den Prüfauftrag vergeben. Ich würde es eher als Schwächung beider Standorte ansehen, wenn sich Rheinland-Pfalz zurückziehen würde. Ich stehe deswegen jederzeit für Gespräche zur Verfügung. Man muss sie überzeugen.
Vielleicht ist man in Rheinland-Pfalz jetzt auf die Idee gekommen, sich mehr um die Forschung zu kümmern, nachdem man in Berlin einmal den falschen Wein ausgeschenkt hat.
Frau Kollegin Wagner, ich stimme mit Ihnen ohne Einschränkung überein. Wir stellen mit der Forschungseinrichtung in Geisenheim aber auch die Marke dar. Die anderen versuchen erst, es zu werden.
Es ist mir nicht bekannt, ob Rheinland-Pfalz den Wissenschaftsrat eingebunden hat.Ich werde mich aber gerne erkundigen und kann Ihnen das dann sagen.
Zwischen uns beide passt kein Weinblatt.Wir werden das gemeinsam machen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich hätte ich der FDP als antragstellende Fraktion noch den Vortritt gelassen. Da aber ein Wunsch geäußert wurde, möchte ich einiges klar- und richtigstellen. Frau Ypsilanti, vielleicht darf ich auch einige Erläuterungen abgeben. Denn Sie sind einfach – ich muss es so formulieren – auf dem falschen Dampfer.
Ich habe den Eindruck, Sie haben diese Studie noch nicht einmal gelesen. Das, was heute Morgen von Ihnen kam, waren Allgemeinplätze soziologischer Art. Ich habe mir diese Studie von vorne bis hinten angeschaut.
Ich habe das zwar zum Teil gefunden. Frau Ypsilanti, wie Sie mit dieser Studie aber inhaltlich aufgestellt sein wollen, erkenne ich nicht.
Man muss zwei Aspekte sehen. Es gibt einen formalen und einen inhaltlichen Bereich in Ihrem Antrag und in der von Ihnen geführten Diskussion. Zum Formalen will ich Ihnen mit Erlaubnis des Präsidenten zwei Passagen vorlesen.
Es gibt zwischen der Kulturinitiative und Herrn Jourdan bzw. seiner Firma einen Vertrag; und zwar wird – das sage ich noch einmal ausdrücklich – zwischen der Kulturinitiative und Herrn Jourdan ein Vertrag über die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie über eine Internationale Bauausstellung in Frankfurt und Rhein-Main, also in der Metropolregion Rhein-Main, angestrebt.
Das Land ist nicht Vertragspartner.
Sie hätten sich das von Herrn Jourdan geben lassen sollen. – § 1 beschreibt den Vertragsgegenstand:
Das Land Hessen, die Wirtschaftsinitiative Frankfurt Rhein-Main und die Kulturinitiative RheinMain erwägen, in der Metropolregion Rhein-Main über zehn bis zwölf Jahre eine Internationale Bauausstellung zur Förderung und Entwicklung der Metropolregion zu veranstalten.
Zu diesem Zweck soll durch das Büro Jourdan eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, die darstellt, wie ein solches Ereignis in der Metropolregion zu organisieren ist.
Das Folgende ist ganz wichtig.Sie sollten sich einmal Seite 246 dieser Studie anschauen. Dazu, was das kosten soll, wird sehr wenig ausgesagt.
Grundlage ist die Konzeption, die Herr Prof. Jourdan im Auftrag der Kulturinitiative erarbeitet hat. Sie stammt vom März 2004.Auch die habe ich mir angeschaut.
Jetzt komme ich auf die Veröffentlichungspflicht zu sprechen. Sie werfen mir und der Landesregierung vor, dies nicht zu tun.
Stehen Sie doch zu dem,was Sie gesagt haben.– § 11 sagt etwas über das Urheberrecht aus:
Der Auftraggeber nach Abs. 1 darf die Leistungen des Auftragnehmers auch vor ihrer Veröffentlichung ohne Mitwirkung des Auftragnehmers nutzen oder ändern.
Das betrifft mich. Das betrifft die Kulturinitiative und die Wirtschaftsinitiative.Wir dürfen es vorher nutzen.
Ich komme jetzt zu Abs. 2:
Dem Auftraggeber ist die Bestimmung überlassen, ob und wie die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Leistungen des Auftragnehmers veröffentlicht werden. Der Auftragnehmer kann diese Leistungen veröffentlichen, sofern der Auftraggeber vorher schriftlich erklärt, dass er von einer Veröffentlichung Abstand nimmt.
Dieses haben bisher die Auftraggeber nicht getan, weder die Kulturinitiative noch die Wirtschaftsinitiative oder die Landesregierung.
Ich glaube, Sie haben einen ganzen Parteitag darauf aufgebaut.Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat das am 20. Juni 2007 veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt war die Studie von Herrn Jourdan bereits vorgelegt worden. In dem Zeitungsartikel steht ausdrücklich – ich bitte um die Erlaubnis, das zitieren zu dürfen –:
Da aber die SPD in Hessen das Vorhaben im Wahlkampf thematisiert und an diesem Freitag dazu eine Fachtagung in Frankfurt organisiert, will Jourdan die zentralen Aussagen seiner 250 Seiten umfassenden Studie nicht länger nur in Fachzirkeln diskutieren und hat sie deshalb dieser Zeitung vorgestellt.
Zu diesem Zeitpunkt lag keine schriftliche Erlaubnis vor.
Ich will das jetzt einmal zusammenfassen.
Was ist die Grundlage dieser Studie?
Grundlage dieser Studie sind die Bewerbung als Kulturhauptstadt und die Bewerbung um die Olympischen Spiele in Frankfurt. Wenn Sie sich alle drei Studien und die Bewerbungen genau anschauen, dann werden Sie ein Déjà-vu erleben. Hätten Sie sie gelesen, dann hätten Sie das erkannt.
Die IBA-Studie ist letztlich ein Nachfolgeprojekt. Man könnte auch davon sprechen, dass es eine AB-Maßnahme ist. Grundlage ist ein Konzept vom Februar 2004,
das unter der Moderation des damaligen Vorsitzenden der Kulturinitiative, Prof. Beck, und unter der Teilnahme der Herren Lübke, Dr. Rautenstrauch, Dr. Heinz-Jürgen Weiss und Prof. Jourdan erarbeitet worden ist. Daraus hat sich der Auftrag bzw. die Bitte entwickelt, das auszuarbeiten.
Das ist geschehen, und das wurde mitfinanziert von der Wirtschaftsinitiative und der Landesregierung.
Nachdem der Auftrag zur Erstellung der Studie im Herbst 2004 erteilt worden war, sollte diese ein Jahr später veröffentlicht werden. Es hat jedoch ein Jahr länger gedauert; denn man hat zwei Jahre lang an dieser Studie gearbeitet. Zunächst gab es ein Rohexemplar. Dieses Rohexemplar hat Prof. Jourdan dem Vorstand der Kulturinitiative vorgestellt.
Mit Erlaubnis von Herrn Dr.Rattemeyer gebe ich wieder, was der Vorstand diskutiert hat und die Kulturinitiative – nicht die Landesregierung, sondern die kulturschaffende Spitze dieser Region – zusammenfassend festgehalten hat.
Erstens. Es ist eine wunderbare Detailinformation, die Potenziale vorhandener Planungen der Gebietskörperschaften aufzeigt.
Zweitens. Keine durchgängig zündende Idee. Keine neuen Impulse.
Schwerpunktthemen kreisten um die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, nämlich um das, was schon bearbeitet wird.
Nachdem Herr Kaufmann mir gestern vorgehalten hat, unsere Bildungspolitik werde nur mit Schulden finanziert, ist der dritte Punkt besonders wichtig: Finanzierung – ohne Investitionen – in Höhe von 50 Millionen c. Das wurde ohne Kommentar seitens des Vorstands zur Kenntnis genommen, weil es nicht finanzierbar ist.
Man hat also im Prinzip beschlossen, dass man nichts gegen eine Veröffentlichung hat. Wer soll das aber bezahlen? Man würde dieses Projekt nicht weiterverfolgen. Es gebe keine aktive Unterstützung, so die Kulturinitiative Rhein-Main.
Ich habe mich mit dem Vorsitzenden der Wirtschaftsinitiative, Herrn Dr. Bender, sehr ausführlich über dieses Projekt unterhalten. Der Tenor ist vergleichbar mit dem Tenor der Kulturinitiative: kein Interesse, keine Unterstützung, viel zu teuer und unklare Finanzierung.
Frau Ypsilanti, bei den Windrädern mag das so sein. Das Geld für dieses Projekt kommt aber nicht aus der Steckdose. Das sollten Sie sich merken.
Frau Ypsilanti, ich habe genau zugehört. Sie haben kein Wort zur Finanzierung gesagt.
Herr Schäfer-Gümbel, der Antrag wird begründet. Es ist aber nichts weiter gekommen.
Darüber hinaus haben wir das Ganze einer internen Analyse unterzogen, und zwar im Wissenschaftsministerium, im Wirtschaftsministerium und in der Staatskanzlei.Auch dabei sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dies eine Bestandsaufnahme des Vorhandenen ist. Es ist eine unwägbare Finanzierung. Ich verweise auf Seite 246. Nichts ist darin enthalten. Das Ganze ist im Übrigen auch nicht koordinierbar.
Ich halte fest, dass man es am Ende veröffentlichen wird. Ich habe Herrn Dr. Rattemeyer gebeten, den Vorstand zu bitten, Herrn Jourdan zu erlauben,
diese Studie kurzfristig zu veröffentlichen. Dagegen ist überhaupt nichts zu sagen. Das kann er aber selbst veröffentlichen.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch etwas zur Finanzierung sagen, weil das sehr wichtig ist. Wir sprechen immer davon, dass 50 Millionen c, aufgeteilt auf zehn Jahre, bedeutungslos sind. Das bedeutet zunächst einmal, dass die Betreiberagentur 15 Millionen c erhält. Weitere 35 Millionen c werden für Öffentlichkeitsarbeit, für mögliche Wettbewerbe und für mögliche Machbarkeitsstudien bereitgestellt.
Wir können uns gern darüber unterhalten. Wir können mit 50 Millionen c sicherlich einige Menschen beschäftigen. Was kommt aber letztlich inhaltlich dabei heraus? Was wird von der Studie aufgenommen? In welchen Bereichen wird investiert? Ich erinnere an die Diskussion des vergangenen Jahres über die Finanzierung des regio
nalen Kulturfonds mit 10 Cent, mit 50 Cent oder mit 2 c je Einwohner. Sie wissen doch sehr wohl, dass das in der Region nicht zu finanzieren ist, Frau Ypsilanti.
Ich weiß im Übrigen nicht, was dagegen spricht, Dinge an einem Freitag zu veröffentlichen. Ich weiß nicht, ob Sie überrascht waren, weil Sie erst wieder am Montag in die Zeitung geschaut haben.Tatsache ist, dass ich in einer Sitzung des Vorbereitungsausschusses für den regionalen Kulturfonds dieses Thema erörtert habe. Ich wollte wissen, ob seitens der regionalen Gebietskörperschaften Interesse an diesem Projekt besteht. Unter Vorsitz von Frau Jungherr – an dieser Sitzung haben übrigens auch Sozialdemokraten und GRÜNE teilgenommen – wurde festgehalten, dass kein Interesse daran besteht. Ich habe Frau Jungherr ausdrücklich gefragt, ob sie das mit mir zusammen veröffentlicht. Dabei haben wir Einvernehmen hergestellt. Neben der Kulturinitiative und der Wirtschaftsinitiative war also auch der Vorbereitungsausschuss des regionalen Kulturfonds dieser Meinung.
Ich habe mein Büro darum gebeten, einmal nachzuschauen, wer sich von den SPD-Kurfürsten aus der Region hierzu meldet und Sie unterstützt, Frau Ypsilanti.
Diese Studie umfasst den Bereich von Mainz bis Aschaffenburg. Deshalb hatte ich erwartet, dass ein Signal aus Mainz kommt. Außerdem hatte ich mit einer Meldung von Herrn Jakoubek, Herrn Schneider, Herrn Hoffmann oder von Herrn Oesterling aus Frankfurt gerechnet. Ich habe aber von niemandem seitens der SPD Unterstützung gehört, außer von Herrn Schäfer-Gümbel. Dieser setzt aber regelmäßig seine Presseerklärungen ab. Deshalb hat das nichts zu sagen.
Ansonsten habe ich keine Unterstützung seitens der SPD aus der Region wahrgenommen. Deshalb ist es doch das Beste, bei solch einem Projekt zu schweigen, das die Vorsitzende aufgelegt hat, weil nämlich kein Interesse daran besteht.
Auf den Seiten 13 bis 91 dieser Studie finden Sie ganz allgemeine Ausführungen. In Kapitel 1 heißt es beispielsweise: „Herausforderungen der Zeit“. In Kapitel 2 heißt es: „Die Stärken der metropolitanen Region“ – von den Kelten bis zur Skyline.Vorne ist zwar von den „Römern“ die Rede, drinnen wird aber von den „Kelten“ gesprochen. Das haben sie etwas durcheinandergebracht.
Kapitel 3: „Warum brauchen wir eine Internationale Bauausstellung?” Kapitel 4: „Die Internationale Bauausstellung Metropolitana 2016“ – das sind alles Allgemeinplätze. Es hat seinen Grund, weshalb wir das nicht veröffentlichen wollten. Wir veröffentlichen es jetzt aber gern. Sie haben aber noch nicht gelesen, was darin steht.
Ich möchte nun auf die 23 Knotenprojekte zu sprechen kommen, die man laut Herrn Jourdan angehen kann. Ich werde nicht die Bestandsaufnahme der Planungen der Gebietskörperschaften thematisieren. Das ist eine sehr gute Beschreibung, die einen guten Überblick liefert.Wir sprechen von der Region von Mainz/Ingelheim bis Aschaffenburg.
In Aschaffenburg möchte man durch die Konversion des Rosensees mit 800 bis 900 neuen Wohnungen eine ökologische Infrastruktur schaffen.Wer soll das aber bezahlen? Wer soll außerdem den Museumsneubau bezahlen?
Schauen wir einmal nach Darmstadt. Der dortige Oberbürgermeister gehört der SPD an. Dort will man den Osthang der Mathildenhöhe neu gestalten. Will man das in Darmstadt überhaupt? Wer soll das bezahlen?
Außerdem soll ein Science-Center am Europaplatz in Darmstadt mit naturwissenschaftlichen Ausstellungen gefördert werden.Wollen die Darmstädter das? Wer soll das bezahlen?
In Rüsselsheim – das ist ganz in Ihrer Nähe,Frau Ypsilanti – soll „Wohnen 2015“ unterstützt werden. Ich musste gestern Nacht schmunzeln, als ich das gelesen habe. Wissen Sie, was bei „Wohnen 2015“ angesiedelt werden soll? „Wohnen im Loft“. Gehört das zum Parteiprogramm der SPD? Neben dem Science-Center in Darmstadt wollen Sie ein Museum für Industriekultur fördern.Sie wollen einen „Weltmaschinenpark“ – was auch immer das ist – und ein Oldtimermuseum.
Jetzt müssen die GRÜNEN ganz genau zuhören. In Dreieich zwischen Hengstbach und Gut Neuhof ist auch etwas vorgesehen. Wegen des besonderen Skylineblicks möchte man ein „zusätzliches bauliches Projekt“ – was auch immer das ist – im Landschaftsraum einrichten.
Herr Spies, seien Sie ganz entspannt. Sie können mich nicht beleidigen. Das ist immer eine Frage der Satisfaktionsfähigkeit.
Friedberg und Bad Nauheim stellen weitere Knotenprojekte dar. Es wird vorgeschlagen, mehr Fahrradwege – überregional verknüpft entlang der Usa – zu schaffen. Dies wird verknüpft mit der Landesgartenschau und der Altstadtsanierung in Friedberg. Wer soll das aber bezahlen? Ich bin mir nicht sicher, ob die Gebietskörperschaften mit diesen Vorschlägen einverstanden sind.
Das heißt, wir haben eine IBA-Studie erstellen lassen, die den Bestand aufzeigt. Die vorgeschlagenen Projekte sind jedoch infrage zu stellen. 50 Millionen c sind für eine Geschäftsstelle,Wettbewerbe, Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Durch Bündelung – so heißt es; wir haben es gerade erlebt, wie die Bündelung von Mitteln aussieht – von Mitteln aus Europa, von Bund und vom Land sowie Ergänzungen von Anteilen von Kreisen und Kommunen soll der Rest finanziert werden.
Meine Damen und Herren, wie geht es weiter? Prof. Jourdan kann seine Studie weiter veröffentlichen. Dr. Rattemeyer hat mir gestern noch einmal geschrieben: „Sehr geehrter Herr Corts, angesichts der aktuellen Debatte“ – er hatte eigentlich kein großes Interesse –, „angesichts der aktuellen Debatte“ – die Sie losgetreten haben, Frau Ypsilanti – „über die IBA-Studie werde ich den Vorstandsmitgliedern in der Kulturinitiative“ – das sind die Vertragspartner – „vorschlagen, Herrn Prof. Jourdan gemäß § 11 des geschlossenen Vertrages das Recht einzuräumen, die Studie auch ohne Beteiligung der Kulturinitiative zu veröffentlichen. Ich gehe davon aus, dass die Vor
standsmitglieder meinem Vorschlag zustimmen, und das werden wir ganz kurzfristig hinkriegen.“
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben einen Vorbereitungsausschuss für den regionalen Kulturfonds. Der läuft. Der ist vorbereitet. Da nehmen sogar Sozialdemokraten wie Herr Hoffmann teil. Der ist auch ausfinanziert. Das war eine schwierige Geburt. Ich habe mit Dr. Bender vereinbart, ein bisschen wie auch die Idee in Zürich, über die sogenannte Themenwelt zusammenzusitzen, ob es vielleicht eine zündende Idee gibt.
Aus dieser Studie ist keine Idee zu entnehmen. Ich bitte sehr herzlich, die Anträge von SPD und FDP abzulehnen, bzw. werden wir hinsichtlich des Antrages der FDP das Ganze selbstverständlich veröffentlichen. Ich halte es aber nicht für richtig, dass wir noch Arbeit investieren. Wenn es Prof. Jourdan vorstellen will, kann er es gerne machen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, Frau Abg. Beer, meine Damen und Herren! Angaben darüber, wie viele Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die durch eine erfolgreiche Meisterprüfung ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben und seit 2004 an den hessischen Hochschulen ein Studium aufgenommen haben, können derzeit nicht gemacht werden, da im Rahmen der amtlichen Statistik kein gesonderter Schlüssel für die Hochschulzugangsberechtigung Meisterprüfung besteht.
Studienbewerberinnen und -bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung aber durch eine berufliche Qualifizierung erworben haben – d. h. Meister, Techniker usw. –, wurden in den Studienjahren 2004, 2005 und 2006 in folgendem Umfang zum Studium an hessischen Hochschulen jeweils zum ersten Hochschulsemester aufgenommen.
Technische Universität Darmstadt 2004: 1, 2005: 3, 2006: 10. Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt 2004: 8, 2005: 13, 2006: 14. Justus-Liebig-Universität Gießen 2004: 1, 2005: 8, 2006: 8. Universität Kassel 2004: 30, 2005: 37, 2006: 24. Philipps-Universität Marburg 2004: 3, 2005: 8, 2006: 7. Hochschule Darmstadt 2004: 13, 2005: 23, 2006: 30. Fachhochschule Frankfurt 2004: 3, 2005: 14, 2006: 6. Die Fachhochschule Fulda konnte bisher für alle drei Jahre keine Angaben machen, bzw. es gab keine, die sich immatrikuliert hatten. Fachhochschule Gießen-Friedberg 2004: 5, 2005: 9, 2006: 6. Fachhochschule Wiesbaden 2004: 6, 2005: 10, 2006: 9.
Ich bin über die Zahlen sehr positiv überrascht, weil sie überall zunehmend ansteigen.
Man muss auch darauf hinweisen, dass die Studienbewerber eine Berufsqualifizierung haben und viele von ihnen zusätzlich die Fachoberschule besucht haben, sodass sie aus dieser Statistik herausfallen, weil sie das Fachabitur haben. Ich glaube nicht, dass der von Ihnen genannte Grund für die Zahlen verantwortlich ist. Ich bin sehr positiv eingestellt und glaube, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird und die Zahlen weiter steigen werden.
Es fällt auch auf, dass bestimmte Hochschulen besondere Angebote machen. Beispielsweise ist der Anstieg in Kassel überproportional hoch, während die Zahlen im Süden eher stagnieren.
Nein, die Statistik sieht vor, dass wir nicht differenzieren, sondern unter „beruflich qualifiziert“ auch die Meister subsumieren. Das heißt, unter denen, die ich eben aufgezählt habe, sind auch Meister. Das ist der große Unterschied: Diejenigen, die diesen Weg über die Gesellenprüfung und Meisterprüfung gewählt haben und sich irgendwann entscheiden,zur Hochschule zu gehen,müssen nicht mehr den Umweg über eine Fachoberschule machen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle, die wir heute in zweiter Lesung beraten, werden drei Ziele erreicht, die jeweils einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen leisten: erstens die Möglichkeit zur Übernahme des TUDModells für alle Hochschulen, und zwar angepasst an die jeweilige administrative Leistungsfähigkeit – hier gibt es natürlich die Ausnahme für Baumaßnahmen, auf die ich später zu sprechen kommen werde – und den von der Hochschule gewünschten Zeitpunkt; zweitens die Umwandlung der Universität Frankfurt in eine Stiftungsuniversität entsprechend ihrem eigenen, von einer breiten Mehrheit getragenen Wunsch; drittens Flexibilisierung der Regelungen für das wissenschaftliche Personal einschließlich Tenure Track für Juniorprofessoren.
Meine Damen und Herren, damit wird der mit dem TUDGesetz in Hessen eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt, indem sowohl ein erfolgreiches Modell für alle Hochschulen geöffnet als auch ein jedenfalls für Frankfurt Erfolg versprechendes Modell neu geschaffen wird. Im Ergebnis werden künftig in Hessen drei grundsätzliche Modelle autonomer Hochschulen gleichberechtigt nebeneinander stehen können. Dieser Weg stieß in der Anhörung ganz überwiegend auf Zustimmung. Eine Reihe von Hinweisen und Anregungen ist im Antrag der CDU-Fraktion aufgegriffen und umgesetzt worden.
Dazu gehört die Erweiterung der Exmatrikulationsmöglichkeiten bei Gewaltanwendung. Liebe Frau Sorge, dies war in der Anhörung von einer überwiegenden Mehrheit der Hochschulvertretung unter Nennung von Fallbeispielen gewünscht worden und ist nach wie vor topaktuell. Das wird auch von mir ausdrücklich begrüßt. Es ist meines Erachtens reine Ideologie, wenn Sie in Punkt 3 sagen, damit sollten unliebsame Studenten exmatrikuliert, also herausgeschmissen werden.
Außerdem ging es um den Ausschreibungsverzicht bei W 2- und W 3-Hausberufungen im Zuge von Bleibeverhandlungen. Dies ermöglicht es den Hochschulen, im Wettbewerb um hervorragende Wissenschaftler flexibler zu agieren.
Nein, sie soll jetzt erst einmal zuhören. Ich habe ihr einiges zu erzählen.
Daneben wurden die Regelungen für die Stiftungsuniversität an einigen Punkten modifiziert: Anpassung der Regelung des Stiftungszwecks an die Stellungnahme des Rechnungshofs; Ausschluss der Anwendung von § 99 HHG – da geht es um das Finanzwesen für die Stiftungsuniversität und den jährlichen Bericht des Präsidenten –; Einbeziehung von Vertretern des Senats in die Findungskommission zur Präsidentenwahl; Erweiterung des Personenkreises und Abberufungsmöglichkeit im Hochschulrat der Stiftungsuniversität; Festsetzung der Zulassungszahlen durch die Stiftungsuniversität.
Meine Damen und Herren, eine sachlich fundierte Auseinandersetzung mit uns über diesen Gesetzentwurf hätte ich mir sehr gewünscht. Die Mehrheitsfraktion hat jedenfalls ihren Teil dazu beigetragen. Hierfür möchte ich mich sehr herzlich bedanken.
Leider aber verfehlt die Opposition mit ihren immer wiederkehrenden Lamenti dieses Ziel deutlich. Frau Beer, ich weiß, dass die Opposition mitunter in der misslichen und frustrierenden Situation ist,
ein an sich unterstützenswertes Vorhaben einer Landesregierung auf irgendeine Weise krampfhaft mit eigenem Profil versehen zu müssen.
Das kann natürlich auch in Form eines eigenen Gesetzentwurfs geschehen, wie in diesem Fall. Mit dem Gesetzentwurf der FDP hat aber Schaufensterpolitik eine neue Dimension erreicht.
Angesichts der doch ganz weit gehenden Übernahmen – man könnte auch sagen: des Abschreibens; Frau Kühne
Hörmann hat hierauf schon hingewiesen – unseres Entwurfs hätte ein Änderungsantrag völlig ausgereicht.
Damit hätte man aber kaum die für eine Pressekonferenz erforderliche Resonanz erzielt.Vor allem hätte man nach der zu erwartenden Niederlage bei der Abstimmung über den Änderungsantrag Farbe bekennen müssen, ob die FDP-Fraktion den Mehrheitsentwurf mitträgt oder nicht.
Es reicht der FDP-Fraktion nämlich nicht, bei der Beschlussfassung über den Gesetzentwurf nach Abschnitten getrennt abzustimmen.
Aber es ist rechtlich möglich, im Gegensatz zu dem, was Frau Beer vorhin gesagt hat. Sie brauchen nur in § 16 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Hessischen Landtags nachzuschauen. – Nein, die Ablehnung eines Teils des Gesetzentwurfs wird so aufgebauscht, dass man sich nicht zu einem Einvernehmen in der Lage sieht.Aber auch das ist natürlich eine Entscheidung der autonomen FDP-Fraktion.
Nicht logisch und nicht nachvollziehbar ist aber, dass man der CDU-Fraktion vorwirft, dass sie die von der FDP ungeliebten Teile des Gesetzentwurfs nicht abtrennt, und ihr dann mangelnde Bereitschaft zum Einvernehmen vorwirft. Das verkehrt die Verantwortlichkeiten. Wer sich an der inhaltlichen Diskussion über einen eingebrachten Gesetzentwurf beteiligen will, kann das mit Sicherheit auch auf Teile des Gesetzentwurfs beschränken. Aber zu verlangen, dass der Einbringende bzw. die einbringende Mehrheit die von dem Beitretenden ungeliebten Teile entfernt,ist nicht wirklich nachvollziehbar.Sie kennen das Gleichnis vom Hund und seinem Schwanz.
Wo liegt eigentlich der inhaltliche Unterschied? Frau Beer, im Vorfeld hieß es immer, dass nur der Stiftungsteil unterstützt werde, dass aber die übrigen Änderungen nicht unterstützt würden. Der Gesetzentwurf nennt sich zwar „Stiftungshochschulgesetz“, er enthält aber auch die personalrechtlichen Änderungen, die wir als dringlich für die Weiterentwicklung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen bezeichnet haben. Das haben Sie mit hineingeschrieben.
Unsere Differenz liegt im Endeffekt in der Ablehnung der Option bezüglich des TUD-Gesetzes. Um nichts anderes geht es. Die hierzu vorgetragenen Gründe sind unzutreffend;denn wenn die FDP-Fraktion anführt,dass das TUD-Gesetz nur in Teilen übertragen und somit nicht genügend Anreiz gegeben werde, Eigenverantwortung zu übernehmen, ist das ganz einfach falsch. Lediglich die Baubefugnisse – nur die – werden nicht pauschal übertragen, sondern ihre Übertragung wird von einer beiderseitigen Prüfung der Beteiligten abhängig gemacht, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
Das war immer der Vorbehalt der Fachhochschulen, deren Verwaltungen die Baugelegenheiten nicht ohne Weiteres übernehmen können.
Absurd wird es aber, wenn der Vorwurf erhoben wird, dass den Hochschulen mit der Übertragung der Autono
mie nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt würden. Im originären TUD-Gesetz ging es auch um die Baumittel. Sie erinnern sich sicher daran. Durch das Programm HEUREKA mit Mitteln in Höhe von 3 Milliarden c – ich weiß, Sie beneiden uns um dieses Programm; so viel hat Herr Pinkwart in Nordrhein-Westfalen nicht zur Verfügung, auch wenn es dort ein Hochschulfreiheitsgesetz gibt – werden wir alle hessischen Hochschulen in die Lage versetzen,ihren Baubestand zu erneuern oder zu modernisieren
egal, ob sie die Bauverantwortung übernehmen oder nicht.
Dass die Autonomie einer Hochschule nicht an der Bauverwaltung hängt, liebe Frau Beer, können Sie am Beispiel der Stiftungsuniversität Frankfurt sehen. Fragen Sie einmal Prof. Steinberg. Die Universität will darauf verzichten,als Bauherr aufzutreten.Sie lässt lieber vom Land Hessen bauen, denn das hat sich durchaus bewährt.
Was ist Ihre Alternative? Ich zitiere aus dem Vorspann zu Ihrem Gesetzentwurf:
Stattdessen sollte eine umfassende Reform des Hessischen Hochschulgesetzes vorgenommen werden, die auch die Evaluation des TUD-Gesetzes einbezieht, welche noch nicht vorliegt.
Wo ist Ihre Reform, die Sie verlangen, von der Sie selbst sagen, dass dafür noch nicht die Zeit ist, weil die endgültige Evaluation des TUD-Gesetzes einbezogen werden soll?
Mir fehlt hier die Logik. Liebe Frau Beer, wo ist Ihre Perspektive für eine vernünftige und ausgewogene Hochschulpolitik?
Ich weiß,es ist schwer in der Opposition.– Sie wollen natürlich ungern zugeben, dass die TUD-Option in der augenblicklichen Situation die sinnvollste und schnellste Möglichkeit ist, den Hochschulen, die sich dafür bereithalten,Autonomierechte zu verschaffen, ohne noch lange auf die perfekte, aber späte Lösung warten zu müssen. Zu diesem Angebot stehen wir.
Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sieht weiter vor, dass der Wahlvorschlag nicht nur vom Hochschulrat, sondern von einer paritätisch mit Mitgliedern des Hochschulrats und des Senats besetzten Findungskommission aufgestellt wird. Damit verlässt die FDP-Fraktion die Linie des TUD-Gesetzes und stellt die Wahl des neuen Präsidenten hinsichtlich seiner Legitimation fast infrage.
Liebe Frau Wagner, das lange diskutierte Machtgleichgewicht zwischen dem internen Wahlgremium und dem externen Wahlvorschlagsgremium würde aufgegeben.
Ich fasse zusammen. Es wäre besser gewesen, liebe Frau Beer, auf die Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs zu verzichten. Ihr Entwurf verfehlt jedenfalls die Messlatte bezüglich klarer Ziele,Mut und Augenmaß deutlich.Ihren Vorschlag, einen gemeinsamen Entwurf mit der SPDFraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu erarbeiten, sehe ich als mehr oder minder aussichtslos an. Schauen Sie sich doch einfach einmal an, was diese beiden Fraktionen an Anträgen gestellt haben.
Ich bin mir im Klaren darüber,dass ich,nun,da ich zu dem Antrag der SPD-Fraktion komme, schon einen großen Teil meiner Redezeit verbraucht habe.Das macht wirklich gar nichts,denn jedes Wort zu diesem Antrag ist eigentlich zu viel.
Liebe Frau Ypsilanti, Ihr Antrag erreicht inhaltlich das Niveau eines Sprechzettels für eine Wahlkampfrede. Das will ich Ihnen erläutern. Im Übrigen: Lieber Herr Siebel, Sie weisen immer darauf hin,dass dieses Land hinsichtlich der Ausgaben unterfinanziere. Schauen Sie sich doch einfach einmal in einer ganz ruhigen Minute die Haushaltspläne der Neunzigerjahre an – wo wir finanziell herkommen, was Sie geleistet haben, vielmehr was Sie nicht geleistet haben.
Sie haben gerade einmal 950 Millionen c ausgegeben. Herr Kaufmann, unsere Gesamtausgaben liegen jedes Jahr eine halbe Milliarde Euro über dem, was Sie im Jahre 1999 ausgegeben haben. Das ist unser eigenes Exzellenzprogramm.
Gewöhnen Sie sich an diese Zahlen. Solange Sie immer wieder behaupten, dass die Hochschulen unterfinanziert seien, werde ich Ihnen vorhalten, wie wenig Sie ausgegeben haben.
Sie haben zusammen mit den GRÜNEN die Hochschulen sträflich vernachlässigt. Das müssen Sie sich immer wieder anhören.
Wir geben pro Jahr über eine halbe Milliarde Euro mehr aus,als Sie ausgegeben haben.Sie beneiden uns um HEUREKA und stellen irgendwelche Schaufensteranträge.
Sie weisen darauf hin, dass die Fenster dichter sein müssten, die Sie schon in den Achtziger- und Neunzigerjahren hätten abdichten können. Das wäre eine Maßnahme im Sinne einer echten Umweltpolitik gewesen, Herr Kaufmann.
In dem SPD-Antrag heißt es ernsthaft, es solle geprüft werden, „ob Universitäten in öffentlicher Verantwortung auch als öffentlich-rechtliche Stiftungen organisiert werden können“. – Bravo, Herr Siebel, Sie haben wahrscheinlich den Antrag für Frau Ypsilanti geschrieben. Das waren die Hausaufgaben aus der vorvorletzten Stunde. Die Landesregierung hat die längst erledigt.
Alles, was in dem Antrag der SPD-Fraktion darüber hinausgeht, ist ganz eindeutig von Misstrauen geprägt. Dabei kommt nicht nur ein Misstrauen gegenüber dieser Regierung und ihrem Gesetzentwurf zum Ausdruck – das ist für eine Opposition legitim –, sondern Ihr Misstrauen geht
tiefer. Sie haben ein Misstrauen gegenüber der Autonomie der Hochschulen, die zwar im Munde geführt wird, von der Sie aber nicht überzeugt sind.Ich werde Ihnen das an einzelnen Beispielen nachweisen, lieber Herr Siebel.
Es ist völlig abwegig, wenn der SPD-Antrag im Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Stiftungsuniversität Frankfurt von „Privatisierung“ spricht. Auch wenn man die Dämonisierung von Privatisierungen, wie sie die SPD-Fraktion betreibt, teilen sollte, fragt man sich, was das mit dem Regierungsentwurf, der die Universität in eine Stiftung des öffentlichen Rechts überführt, zu tun hat. Die Antwort lautet: nichts, rein gar nichts.
Nun zu dem Reigen Ihrer Bedenken. Hier haben Sie sich zumindest den Titel „Partei der Bedenkenträger“ verdient, und Sie, Herr Siebel, sind der Vorsitzende.
Erstens. Sie behaupten, die Freiheit von Lehre und Forschung werde nicht hinreichend gesichert. Frau Sorge, Sie haben ähnlichen Quatsch erzählt.
Wissen Sie denn nicht, dass das Grundgesetz – ebenso wie die Regelungen zu Freiheit von Forschung und Lehre im Hessischen Hochschulgesetz – auch für die künftige Stiftungsuniversität gilt? Das ist geltendes Recht und unterliegt insofern der Rechtsaufsicht des Ministeriums. Stiftungen und auch Drittmittel sind ebenfalls nichts grundsätzlich Neues, und es hat sich gezeigt, dass die Mechanismen der Freiheit von Forschung und Lehre durchaus funktionieren. Dennoch finde ich es gut, dass Prof. Steinberg eine Art „Führerschein für Stifter“ entwickelt; denn es gilt, diese Prinzipien allen bekannt zu machen, dass sich bei keinem falsche Vorstellungen entwickeln können. Sie sehen, dass hier die Autonomie der Hochschulen exzellent funktioniert, auch wenn Sie das nicht glauben.
Zweitens. Die demokratische Verfasstheit ist nach Ihrer Auffassung nicht gesichert. Ich will gar nicht auf Ihr Verständnis von einer Gremienuniversität eingehen. Ihr Verlangen, dass die Grundordnung parallel zum Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müsse, zeigt wieder einmal Ihr Verständnis von Autonomie. Sollte Ihnen die Grundordnung gefallen, wollen Sie sie persönlich genehmigen. Soll von dem Ergebnis die Entscheidung über die Überführung in eine Stiftung abhängig gemacht werden, soll das Land hier von vornherein Einfluss nehmen? Nein, das ist Sache einer autonomen Hochschule. Das Präsidium, der Senat und der Hochschulrat wirken dabei zusammen.Das Ministerium hat sich aus diesem Bereich zurückgezogen.
Im Übrigen ist zu sagen, dass die Hochschule ihre Grundordnung später, wann immer sie will, ändern kann. Es ist also gar nicht möglich, eine Ihnen genehme Grundordnung auf Dauer vorzusehen. Im Übrigen gilt auch hier das Primat der Rechtsaufsicht, wenn höherrangiges Recht durch Beschlüsse einer Universität verletzt werden sollte.
Drittens.Sie behaupten,der Hochschulrat nach dem Muster des TUD-Gesetzes habe sich nicht bewährt. Ich erinnere an die gerade stattgefundene Wahl. Im Gegenteil, Herr Siebel, er hat sich bewährt. Auch hier der Hinweis zur Autonomie. Wenn sich der Staat zurückzieht, sollten doch zumindest Aspekte der Gesellschaft außerhalb der Hochschulen in die Entscheidung einfließen. Das ist Element einer unverzichtbaren gesellschaftspolitischen Qualitätssicherung, die das Bundesverfassungsgericht in sei
ner Brandenburg-Entscheidung – Sie werden sie kennen – ausdrücklich bestätigt hat.
Ich beeile mich. – Viertens. Sie wollen die Betriebsvereinbarung einer kritischen Würdigung unterziehen. Was ist das für ein Autonomieverständnis? Wir haben in dem Gesetzentwurf alle erforderlichen sozialen Sicherungen für die Beschäftigten geregelt. Die Stiftungsuniversität erhält die Dienstherrnfähigkeit und die Tarifhoheit. Sie wollen die Betriebsvereinbarung „prüfen“. Dazu kann man wirklich nichts mehr sagen.