Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu ungewöhnlicher Uhrzeit eröffne ich die 136. Sitzung des Hessischen Landtags.
Ich heiße Sie herzlich willkommen und stelle fest, wenn keiner widerspricht, dass das Haus beschlussfähig ist. – Es widerspricht keiner.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich zwei Mitteilungen zu machen, zunächst eine schöne, dann eine wichtige.
Weil es immer so gehalten worden ist, will ich es auch heute, in der ersten Landtagssitzung nach dem Hessentag 2007, nicht versäumen: Ich möchte im Namen des Hauses der Stadt Butzbach, der Verwaltung, die Großartiges geleistet hat,den vielen ehrenamtlichen Helfern,die sich engagiert haben, den Sicherheitskräften, von der Polizei bis zu den Rettungsdiensten, der gesamten Bürgerschaft für einen – nach meiner Information, was die Rückmeldung anbelangt – gelungenen Hessentag danken. Was das Wetter betrifft, bedanke ich mich nicht bei der kommunalen Selbstverwaltung, sondern ich persönlich habe den Dank nach oben geschickt, wo das Wetter herkommt. Deswegen kann ich nur hinzufügen:Wir wünschen den Hombergern im nächsten Jahr eine ähnlich gute Wetterlage und einen gleich guten Hessentag. Noch einmal herzlichen Dank vom Landtag nach Butzbach.
Meine Damen und Herren, die zweite, wichtige Mitteilung. Nach § 22 des Hessischen Abgeordnetengesetzes ist der Präsident des Landtags dazu verpflichtet, dem Plenum jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigungen zu erstatten. Daher gebe ich Ihnen diesen Bericht, der bereits am 28. Juni 2007 verteilt wurde, zur Kenntnis:
Bericht des Präsidenten über die Angemessenheit der Entschädigungen von Abgeordneten und zur Anpassung von Leistungen nach dem Hessischen Abgeordnetengesetz zum 1. Juli 2007 – Drucks. 16/7508 –
Dieser Bericht ist die Grundlage für die Fraktionen und damit für den Landtag, zu entscheiden, ob er sich danach richten will oder nicht.
Meine Damen und Herren, die Tagesordnung vom 26. Juni 2007 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 84 Punkten liegen Ihnen vor.
Gemäß dem Nachtrag sind mit den Tagesordnungspunkten 75,76,77 und 78 vier Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Die Vereinbarung zwischen den Fraktionen sieht vor, dass die Tagesordnungspunkte 75 und 77, da sie zu demselben Thema sind, gemeinsam mit einer Redezeit von fünf Minuten plus in einer zweiten Runde 2,5 Minuten aufzurufen sind.Die Punkte 76 und 78 werden mit einer Redezeit von fünf Minuten je Aktuelle
Stunde aufgerufen. Nach unserer Geschäftsordnung muss das der Landtag beschließen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann werden die Aktuellen Stunden, wie gehabt, am Donnerstag um 9 Uhr abgehalten.
Eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend katastrophale Bilanz der Schulpolitik der Landesregierung, Drucks. 16/7538.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Punkt 85. Redezeit?
Dann können wir die Tagesordnung so genehmigen. Widerspricht ihr jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so genehmigt.
Wir tagen heute bis 18 Uhr. Wir beginnen mit der Fragestunde, danach Tagesordnungspunkt 3, erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein TUD-Gesetz.
Frau Kollegin Margaretha Hölldobler-Heumüller ist erkrankt. Wir wünschen ihr von dieser Stelle aus gute Besserung.
Gleiches gilt für unseren Kollegen Gerhard Becker, der ebenfalls noch erkrankt ist. Auch ihm gute Besserungswünsche nach Nidda.
Heute Abend wird die Fußballmannschaft gegen eine Mannschaft der Wiesbadener Stadtverordneten spielen. Das letzte Spiel war auf dem Hessentag,es ging knapp mit 5 : 1 verloren. Heute Abend wünschen wir wiederum viel Spaß, ein gutes Spiel und keine Hakelei wie auf dem Sportplatz in Nieder-Weisel.
Weiter habe ich festzustellen, dass im Anschluss an die heutige Plenarsitzung der Sozialpolitische Ausschuss im Sitzungsraum 510 W im Landtagsgebäude tagt. Er beschäftigt sich mit den Nichtraucherschutzgesetzen.
Am 12.06. konnte Herr Kollege Siebel einen runden Geburtstag begehen. Ein halbes Jahrhundert haben Sie hinter sich. Für das nächste halbe alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.
Wir beginnen mit der Frage 765 der Kollegin HölldoblerHeumüller. – Frau Hammann übernimmt. Sie haben das Wort.
Wann erfolgte die Entscheidung des hessischen Wirtschaftsministeriums zu den jeweiligen Anträgen der Ener
gieversorgungsunternehmen über die Höhe der Netznutzungsentgelte für Strom, deren Bescheidung bis zum 1. Oktober 2005 hätte erfolgen müssen?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete! Ich beantworte die Frage wie folgt. „Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen haben“ nach § 118 Abs. 1b des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 „erstmals drei Monate nach Inkrafttreten einer Rechtsverordnung“ Anträge auf Genehmigung ihrer Netzentgelte zu stellen. Da die Netzentgeltverordnung Strom ab 28.07.2005 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, waren die Anträge am 29.10.2005 zu stellen.
Entgegen der in der Fragestellung liegenden Behauptung sieht das Gesetz keine behördliche Bearbeitungsfrist vor. Das Gesetz bestimmt lediglich, wie zu verfahren ist, solange die Regulierungsbehörde nicht entschieden hat. Danach gilt, dass im Falle eines vollständig und fristgerecht gestellten Antrags das beantragte Entgelt als für ein Jahr genehmigt gilt,wenn die Regulierungsbehörde innerhalb von sechs Monaten keine Entscheidung trifft. Diese sogenannte Genehmigungsfiktion hat aber in Hessen keine Rolle gespielt,weil entweder die Anträge nicht vollständig waren oder die Netzbetreiber Auskünfte nicht rechtzeitig erteilt haben. Mit der Erteilung der Genehmigung sind die Entgelte deshalb auch überall gesenkt worden, wie sich herumgesprochen hat.
Bereits die Antragsfrist ist von den Netzbetreibern in vielen Fällen nicht eingehalten worden. Ferner hat sich im Laufe der Prüfung gezeigt, dass nur wenige Anträge so vorgelegt wurden, dass sie unmittelbar prüf- und entscheidungsfähig waren. Die ersten Genehmigungen sind im August 2006 erteilt worden. Die Nachforderung umfangreicher Unterlagen, insbesondere aber auch die zögerliche Mitwirkung der Netzbetreiber an den Genehmigungsverfahren, hat dazu geführt, dass ein Teil der Genehmigungsverfahren nicht mehr im Jahr 2006, sondern später abgeschlossen worden ist. Inzwischen sind alle Genehmigungen – bis auf den Sonderfall eines Industrienetzes, den kann man aber außen vor lassen – erteilt worden.
Im Interesse des Kundenschutzes und der Rechtssicherheit haben wir sorgfältig geprüft. Es sei ergänzend darauf verwiesen, dass die Bearbeitungsdauer in Hessen nicht etwa ungewöhnlich lang war, sondern, da sowohl die Bundesnetzagentur als auch andere Landesregulierungsbehörden noch nicht über alle Anträge entschieden haben, an der Spitze der Bearbeitungszeiten liegt.
Wann erfolgte die Entscheidung des hessischen Wirtschaftsministeriums zu den jeweiligen Anträgen der Energieversorgungsunternehmen über die Höhe der Netznutzungsentgelte für Gas, deren Bescheidung bis zum 1. Februar 2006 hätte erfolgen müssen?
Auch hier gilt das zu der Frage 765 Gesagte sinngemäß. Die Anträge der Gasnetzbetreiber waren allerdings drei Monate später, also zum 29. Januar 2006, zu stellen – deshalb später,weil die Verordnung später vorgelegt und entsprechend durch den Bundesgesetzgeber erlassen wurde.
Inzwischen sind auch über Gasnetzentgelte erste Entscheidungen ergangen. Die übrigen Genehmigungen, die wie beim Strom auch in der Regel Absenkungsverfügungen sind, werden im Laufe der kommenden Wochen folgen, sodass zu Beginn der Heizperiode 2007/08 in Hessen auch Gasnetzentgelte flächendeckend genehmigt sein werden.
Sie wissen, dass wir beim Strom durchschnittliche Senkungen der Netzentgelte von 15 % hatten. Sie sind den Kunden bei den genehmigten Tarifen des Jahres 2007 voll zugutegekommen.