Protokoll der Sitzung vom 03.07.2007

(Wortmeldung des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich bitte, mir das deutlicher zu signalisieren. Wir sind hier vorne zu dritt. – Bitte sehr, Herr Al-Wazir.

Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass die ersten Anträge im Jahre 2006 eingegangen sind. Ich stelle Ihnen die Frage, ob das eine Bearbeitungszeit ist, die mit dem von Ihnen selbst gewählten Image zusammenpasst, dass man nämlich die Periode 2006/07 zu den alten Nutzungsentgelten hat laufen lassen.

Herr Minister.

Zunächst einmal ist es so, dass das Thema nur in Verbindung mit der Bundestarifordnung Elektrizität und, wenn überhaupt, am Rande relevant ist. Sie wissen, dass es für die Gaspreise keine Genehmigungspflicht oder kein Genehmigungsrecht der Landeskartellbehörde als Fachbehörde gegeben hat. Es galt nur für Strom.

Punkt zwei. Ich habe betont, dass bereits bei der Genehmigung der Tarife für Strom für das Jahr 2007 – Sie wissen, wir haben gerade den 1. Juli, es galt nur die Genehmi

gungszeit bis zum 1. Juli – und der Verfügung über die gültigen und genehmigten Haushaltstarife des Jahres 2007 die gesenkten Nutzungsentgelte berücksichtigt und damit dem Kunden zugutegekommen sind. Bei Gas ist das eine andere Situation. Da haben wir ohnehin keine Eingriffsmöglichkeit gehabt.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nach Gas war gefragt! – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Noch eine Nachfrage!)

Das geht bei Ihnen aber nicht mehr,Herr Kollege.Nur der Fragesteller darf zwei Zusatzfragen stellen. Sie müssten sich halbieren; das wäre schlecht für Sie.

(Minister Dr. Alois Rhiel: Aber wir können das nachher noch machen!)

Also, ein privates Tête-à-tête ist vereinbart.

Ich rufe die Frage 767 auf. Herr Abg. Rentsch.

Ich frage die Landesregierung:

Hat sie Kenntnis von technischen Nichtraucherschutzmaßnahmen, deren Abluft sauberer ist als die Zuluft?

Frau Sozialministerin.

Herr Abg. Rentsch, der Landesregierung sind Raumnutzungssysteme bekannt, die mittels einiger Maßnahmen mit Tabakrauch belastete Umluft abführen und diese filtern. Darüber hinaus gibt es technische Anlagen, die diese gefilterte Luft der Innenraumluft wieder zuführen. Jedoch sind bisher keine validen Daten sowohl über die Wirksamkeit solcher Abzugs- und Filtersysteme als auch über die vollständige chemische und biologische Zusammensetzung der gefilterten Luft besonders unter Praxisbedingungen veröffentlicht. Es lassen sich daher derzeit keine wissenschaftlich gesicherten Aussagen darüber führen, in welchem Ausmaß durch den Einsatz solcher technischen Nichtraucherschutzsysteme eine ausreichende gesundheitlich verträgliche Innenraumluft erzielt wird.

Zusatzfrage, erst Kollege Wintermeyer.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Er kommt jetzt zur Pumpe!)

Nein, er kommt nicht zur Pumpe. – Ich frage die Landesregierung: Kann man von der Sauberkeit von Zuluft angesichts der Belastung mit Feinstäuben, Stickoxiden und Kohlenmonoxid sprechen?

Frau Sozialministerin.

Die bisher vorliegenden Systeme machen dort die Unterscheidungen bisher nicht möglich. Es gibt keine Grenzwerte, die irgendwo festgesetzt sind. Die uns bisher vorliegenden Daten sind dazu nicht so, dass es Normalbedingungen sind, sondern es wurde jeweils Rauch in einen Raum zugegeben und danach abgesaugt – nicht wie z. B. in einer Gaststätte, wo Rauch vorhanden ist. Dazu gibt es aus unserer Sicht bisher noch keine Messungen.

Herr Rentsch.

Frau Ministerin, plant die Landesregierung, eigenständige Initiativen zu unternehmen, um die Validität dieser Instrumente zu überprüfen? Es liegen auf jeden Fall von den Firmen Gutachten in dem Bereich vor.

Frau Ministerin Lautenschläger.

Die Überprüfung solcher Systeme wird sicher, wie auch in allen anderen Fällen, durch TÜV- und andere Überwachungen in Zukunft stattfinden. Aber vorab muss überhaupt geklärt werden, welche Grenzwerte möglicherweise vorhanden sein sollten. Das heißt, die Arbeitsschutzbehörden müssen sich erst einmal abstimmen. Bisher gibt es Voraussagen weder über sinnvolle Grenzwerte noch darüber, welche Stoffe herausgefiltert werden. Es gibt bei den bisher vorliegenden Systemen nur ganz bestimmte Stoffe, die herausgegriffen werden und dann unter Nicht-Normalbedingungen herausgefiltert worden sind, aber eben nicht so, dass man sagen kann, alle Stoffe sind herausgefiltert.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Schulz-Asche.

Frau Ministerin, ist in dem Ministerium bekannt, dass sich die Unterdruckluftpumpe des Kollegen Wintermeyer durch eine besondere Qualität in dieser Hinsicht auszeichnet?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Schulz-Asche, wir haben bisher nicht für einzelne Abgeordnete unterschiedliche Systeme geprüft.

(Norbert Schmitt (SPD): Der war gut!)

Frage 768, Frau Abg. Hartmann, SPD.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu, dass ein schriftlicher Evaluationsbericht des Staatsinstituts für Frühpädagogik zur Erprobungsphase des Bildungs- und Erziehungsplans in Hessen bei Veranstaltungen außerhalb Hessens verteilt wurde, obwohl den hessischen Fachgremien diese Auswertung bislang noch nicht vorliegt?

Frau Kultusministerin Wolff.

Frau Abg. Hartmann, der begleitenden Fachkommission wurde der Entwurf des Ergebnisberichts am 29. Mai 2007 im Rahmen einer Fachkommissionssitzung vorgelegt. Das heißt, das wesentliche hessische Gremium hat ihn. Er ist derzeit in der Abstimmung mit dem Fachgremium. Es ist dem Hessischen Kultusministerium und auch dem Sozialministerium nicht bekannt, dass der Entwurf des Ergebnisberichts an anderer Stelle oder sogar außerhalb Hessens verteilt worden wäre.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Hartmann.

Halten Sie es für adäquat, dass dieser Bericht erst Ende Mai im Fachgremium vorgelegt wurde, wenn bereits zum nächsten Kindergarten- und Schuljahr geplant ist, diesen Bildungs- und Erziehungsplan einzuführen?

Frau Ministerin.

Frau Kollegin Hartmann, es ist von Anfang an transportiert worden, dass der Zeitplan vorsieht, dass zum Sommer die Überarbeitung gelungen sein soll und dass mit dem neuen Kindergarten- und Schuljahr die Implementierung über einen Zeitraum von fünf Jahren beginnt.

Zusatzfrage, Frau Hartmann.

Frau Ministerin, wann gedenken Sie, dem zuständigen Ausschuss diesen Evaluationsbericht zukommen zu lassen?

Frau Ministerin Wolff.

Frau Kollegin, ich gehe davon aus, dass zwei Ausschüsse zuständig sind und beide Ausschüsse – soweit ich es sehen kann – in der ersten Sitzung nach der Sommerpause diesen Bericht haben werden.

Danke schön. – Ich will die Gelegenheit zwischen zwei Fragen kurz wahrnehmen, dem Kollegen Schäfer-Gümbel zur Geburt seiner Tochter, dem dritten Kind, zu gratulieren – dazu Glückwunsch für Mutter und Kind, alles Gute.

(Allgemeiner Beifall)

Frage 769, Frau Abg. Zeimetz-Lorz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Stand der Vereinbarungen zur Einrichtung der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115?

Herr Minister Bouffier.

Frau Kollegin, die auf hessisches Betreiben gegründete EGovernment-Forschungsinitiative ISPRAT – Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie – hat im Sommer 2006 die Idee einer bundesweit einheitlichen Behördenrufnummer nach dem Vorbild von New York und anderer US-Staaten entwickelt. Diese Überlegung ist in den nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung eingegangen und wurde dort aufgenommen und beschlossen.

In der Folge haben die Staatssekretäre Lemke von der Hessischen Landesregierung und Hahlen aus dem Bundesinnenministerium diese Überlegung als Projektvorschlag in die Konferenz der E-Government-Staatssekretäre eingebracht.Von dort ging es weiter in die CeBIT 2007. Dort hat man sowohl das Bundesinnenministerium als auch das Land Hessen beauftragt, in gemeinsamer Federführung eine entsprechende Konzeption zu entwickeln.