Silke Lautenschläger

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon gestern habe ich in einer Debatte deutlich gemacht, dass es hier nicht darum geht, dass irgendjemand behauptet, man könne oder solle von 3,50 c Stundenlohn leben.
Diesen wichtigen Punkt muss man noch einmal voranstellen.
Jetzt reden wir darüber, welche Mechanismen die richtigen sind und wie wir damit umgehen – sowohl beim Entsendegesetz als auch bei der Diskussion zum Mindestlohn und eben hier der öffentlichen Vergabe.
Wir machen noch einmal sehr deutlich, dass wir genau schauen, wo heute Probleme vorhanden sind, und fragen, wie wir sittenwidrigen Löhnen entgegenwirken und Lohndumping verhindern können.Wie können wir es gestalten, damit das wirkungsvoll funktioniert?
Frau Kollegin Fuhrmann, wenn Sie dann versuchen, das wieder mit einer grundsätzlichen Mindestlohndebatte zu verknüpfen, dann will ich Ihnen sagen: Damit sind Sie auf dem falschen Dampfer.
Denn Sie wissen genau, dass wir beim Baugewerbe einen solchen Lohn haben – heute aber trotzdem dort Probleme vorliegen. Deswegen nehmen wir auch genau diesen Bereich in unser Gesetz auf.
Für die Landesregierung sage ich ganz deutlich: Wir haben es uns nicht immer leicht gemacht, mit diesem Thema umzugehen. Deswegen sind wir auch sehr konstruktiv in Verhandlungen mit dem DGB hineingegangen. Wir wollten schauen, für welche Bereiche sich etwas definieren lässt und wie wir es so definieren können, dass es danach auch wirkt, und wir dann überprüfen können, welches die tatsächlichen Auswirkungen in diesem Bereich sind.
Wir sind davon überzeugt, dass der Bereich, den wir jetzt in dieses Vergabegesetz aufgenommen haben, solche Möglichkeiten schafft und sowohl Lohndumping entgegenwirkt, auf der anderen Seite aber auch einen Bereich nimmt, in dem wir heute Probleme haben, und zu
gleich die Möglichkeit schafft, an diesem Beispiel zu schauen, wie wirkungsvoll ein solches Gesetz ist.
Denn wir geben klar zu, wir haben damit immer auch unsere Probleme gehabt, ob das tatsächlich hilft. Das alte Gesetz in Hessen war ausgelaufen, weil wir dort keine vernünftigen Wirkungsmöglichkeiten gesehen haben.Wir haben jetzt ein Gesetz formuliert,bei dem wir,gemeinsam mit dem DGB, davon ausgehen, dass es wirkungsvoll angewandt werden kann.
Danach werden wir darüber reden, ob es sinnvoll ist, das für weitere Bereiche zu machen.
Sie müssen auch zugeben, dass die Anhörung sehr klar und deutlich gemacht hat,dass es selbstverständlich große Unterschiede in diesen Bereichen gibt – bei den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften und unterschiedlichen Arbeitgebern. Aus unserer Sicht sind wir mit diesem Gesetz einen richtigen Mittelweg gegangen, um Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen für diesen Bereich tatsächlich zu definieren und den Menschen die Sorgen vor Lohndumping zu nehmen. Gleichzeitig aber bieten wir ein Instrument an, in dem über das Konstrukt der Vertragsstrafe die Möglichkeit geschaffen wird, das Gesetz tatsächlich wirkungsvoll einzusetzen.
Ich möchte das Haus bitten, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Ich will aber auch noch einmal deutlich machen: Was SPD und GRÜNE dort fordern, geht natürlich weit über einen solchen Bereich hinaus.
Denn wir wissen, wie das in der Vergangenheit in diesen Bereichen gewirkt hat.An vielen Stellen hat es nicht funktioniert.Wir sollten das jetzt ausprobieren.
Mit dem, was Sie hier vortragen – Mindestlöhne; dazu haben wir gestern eine Debatte geführt – hat das wenig zu tun. Mit diesem Gesetz gehen wir einen Weg, um sittenwidrige Löhne zu verhindern. Aber es gilt auch, nachher gemeinsam zu evaluieren, wie wirkungsvoll Gesetze in diesem Bereich sind.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Oppositionsfraktionen, es ist schon ganz interessant, wie hier verteilt wird und was Sie unter Sozialpolitik – –
Entschuldigung, Frau Kollegin Wagner. Ich nenne ausdrücklich SPD und GRÜNE. Da würde ich schon einen großen Unterschied machen, da gebe ich Ihnen völlig recht.
Denn wir verstehen Sozialpolitik und Gesellschaftspolitik tatsächlich anders, als Sie sie gestalten wollen. Frau Fuhrmann, Sie haben hier ein Füllhorn ausgestreut nach dem Motto:Wer allen ein bisschen etwas gibt,aber niemandem so richtig etwas gibt und keine Schwerpunkte setzt. – Dazu kann ich nur sagen: wer allen ein bisschen gibt, der macht auch nichts richtig, weil er keine Schwerpunkte setzt.
Was wir 1999 vorgefunden haben, kann man sehr gut als eine konturenlose Streuförderung bezeichnen, ohne dass Schwerpunkte gesetzt wurden, ohne dass es Kennzahlen für irgendetwas gab. Das haben wir ganz klar verändert. Wir haben in der Sozialpolitik Schwerpunkte gesetzt, die eine Brücke für die Zukunft bauen, auch von Jüngeren zu Älteren hin.
Wir haben Schwerpunkte in der Kinderbetreuung, im Kinderschutz, im Kindersprachscreening und in der Ausbildung gesetzt – alles Bereiche, die in den letzten Jahren kontinuierlich gestärkt und ausgebaut wurden –, aber in unserer sich verändernden Gesellschaft genauso den Schwerpunkt auf ältere Menschen gelegt, z. B. mit dem Programm „Erfahrung hat Zukunft“, aber auch bei der Frage: Wie investieren wir in die Altenpflegeausbildung? – Wir haben damals von dem unsäglichen Umlageverfahren auf eine Landesförderung umgestellt und mit dieser Landesförderung zielgerichtet erreicht, dass tatsächlich mehr Ausbildungsplätze in der Altenpflege bereitgestellt werden und nicht nur kontinuierlich Mittel erhöht wurden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPD und GRÜNEN,ich habe durchaus das Gefühl,dass sich bei Ihnen in den vergangenen Jahren nichts geändert hat. Sie haben nach wie vor keinen Plan, Sie setzen keine Schwerpunkte, Sie verteilen willkürlich ungedeckte Schecks. Für mich ist das Fazit ganz klar: Sie haben nichts dazugelernt.
Auf der anderen Seite sehen wir durchaus – das sind keine Umfragen, die die Landesregierung gemacht hat, sondern Umfragen von unabhängigen Instituten –, den Hessinnen und Hessen geht es im Großen und Ganzen sehr gut. Wir
haben in dieser Zeit die Abiturientenzahl gesteigert, die Hauptschulabbrecherquote gesenkt, und wir haben gerade auf den Bereich, den Sie angesprochen haben, Frau Kollegin Schulz-Asche, ganz klar einen Schwerpunkt gesetzt: das Thema Integration. Auch dort haben wir eine konturenlose Förderung und keine klaren Voraussetzungen vorgefunden,
auch keine Antwort auf die Frage: Was muss man für das Thema Integration tun? Deutschkurse vor der Schule, Deutschkurse im Kindergarten, Mütter- und Elternkurse, Förderung für die Jugendlichen, die erst später zu uns gekommen sind, bis hin zu der Frage einer Förderung mit dem Ziel, dass wir weniger Hauptschulabbrecher haben und Jugendliche überhaupt eine Chance haben – all das sind Schwerpunkte in der Sozialpolitik, aber vor allem Schwerpunkte, sodass Menschen Chancen wahrnehmen können, indem wir Rahmenbedingungen schaffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen. Sie nennen so gern die „Operation sichere Zukunft“.
Ja, wir haben damals Kürzungen vorgenommen. Man kann über Schwerpunkte dort streiten. Ich muss Ihnen aber eines deutlich machen, weil ich das Gefühl habe, dass Sie Haushaltspläne grundsätzlich nicht lesen, sondern Reden aufwärmen,hier wieder halten und nicht schauen,was auf der anderen Seite gemacht wird.
Bei der „Operation sichere Zukunft“ haben wir in einigen Bereichen gesagt, wir können nicht alles gleichmäßig in eine Dauerförderung hineinnehmen.Wir haben aber auch kommunalisiert, Verträge geschlossen und in diesen Bereichen eine kontinuierliche Steigerung von jährlich 2 % vereinbart, wo wir versuchen, mit den Beteiligten Kennzahlen zu vereinbaren und eine Sozialberichterstattung zu machen, um festzustellen, wie es vor Ort ankommt.
Aber wir haben auch weiter ausgebaut.Wenn Sie sich die freiwilligen Leistungen im Sozialetat anschauen, dann stellen Sie fest, diese sind nicht nur höher, als sie 1999 waren; sie sind auch höher, als sie 2003 waren, und sie sind rund 60 Millionen c höher als nach der „Operation sichere Zukunft“. Dort ist nicht die Kinderbetreuung eingerechnet,sondern die reinen freiwilligen Leistungen,von „Erfahrung hat Zukunft“ über Kindersprachscreening und Sprachförderung für Kinder bis hin zum Ausbau der Pflege, aber auch mehr Mittel im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit.
Ich habe manchmal das Gefühl, Sie haben in den letzten Jahren überhaupt nicht in den Haushaltsplan geschaut; denn dann wären Sie vielleicht wieder einmal in der Wirklichkeit angekommen. Rot und Grün machen sich gar nicht die Mühe, das zu lesen.
Wir halten diese Schwerpunktförderung vom Bereich Gesundheit bis zum Thema Bildung von Kindern und Jugendlichen für die wichtigsten Schwerpunkte für die Zukunft, und wir haben sie deswegen kontinuierlich ausgebaut. Natürlich gehört die Kinderbetreuung als eines der wichtigsten Themen mit dazu,sowohl das BAMBINI-Programm, das Entlasten und Fördern von Eltern als auch
das KNIRPS-Programm, mit dem wir zielgerichtet weiter Plätze für die unter Dreijährigen ausbauen, weil wir wissen: Das hilft allen, das fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Aber es macht vor allem den Einstieg von Menschen, die heute in der Arbeitslosigkeit sind, vor allem Frauen, viel leichter, wenn sie Betreuungsplätze vorfinden und sich dann in Ruhe auf das Berufliche konzentrieren können.
Wir haben diese Schwerpunkte gesetzt, und wir wollen diese Schwerpunkte beibehalten, weil das eine Brücke zwischen Jung und Alt ist, eine Brücke, die in die Zukunft führt und die klare Steuerungselemente aufweist: Rahmenbedingungen für Sozialpolitik durch Landesgesetzgebung, durch präventive Maßnahmen, gerade beim Kinderschutz, aber auch bei der Gesundheitsförderung bis hin zum Thema Krebsregistergesetz.
All das ist ausgebaut worden unter dieser Landesregierung, und das wollen wir fortsetzen mit genau diesen Schwerpunkten für Jung und Alt und für eine Zukunftschance für alle, für Integration gerade für die Migranten, damit diese bessere Chancen haben. Dort hat Rot-Grün 1999 versagt. Das kann man sehr deutlich feststellen. Wir haben dort nicht nur Programme aufgelegt, sondern Maßnahmen gestartet. Das ärgert Sie. Sie hatten eine Streuförderung,und wir haben es zusammengeführt.Wir haben klare Konturen, eine Sozialpolitik mit Augenmaß und Schwerpunkten. Die werden wir auch in Zukunft fortsetzen.
Die Bürger in Hessen sind sehr schlau. Sie werden sehr genau nachdenken und diesem Anliegen sicher so nicht folgen.
Die Regierung ist ausgesprochen gut. – Ich gebe trotzdem die Rede zu Protokoll.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Schutz junger Menschen vor gefährdenden Inhalten im Internet ist uns ein sehr wichtiges Anliegen. Der Antrag der CDU-Fraktion macht sehr deutlich, wie umfassend dieses Thema ist. Er ist nicht nur, wie Herr Siebel es hier dargestellt hat, auf Killerspiele bezogen, sondern das ist ein sehr breites Thema, von den sogenannten Killerspielen über Internet bis Medienkompetenz. Das Potenzial der Risiken muss sehr genau in den Fokus genommen werden.
Man muss sich vorab die Zahlen des Antrags noch einmal sehr deutlich machen, wie Jugendliche Medien nutzen. Auch die Erwachsenen wissen sehr wenig über die Mediennutzung durch Jugendliche. Die Mediennutzung von Erwachsenen und Jugendlichen unterscheidet sich sehr stark voneinander. Die Altersgruppe zwischen 30 und 49 Jahren nutzt das Internet mittlerweile zu 72 %, aber das ist eine völlig andere Art der Mediennutzung, die meistens einen beruflichen Hintergrund hat.
Zum Glück haben wir eine ganze Menge an Basisuntersuchungen, wie Kinder und Jugendliche mit Medien umgehen. Wir haben die KIM-Studie, die JIM-Studie – das sind alles schöne Abkürzungen –, die deutlich machen, wie Kinder und Jugendliche solche Medien nutzen, von Computerspielen bis zur Nutzung des Internets und der Chatrooms. Wir wissen, dass es einen Unterschied in der Mediennutzung durch Jungen und Mädchen gibt. Wir sehen aber auch, dass 98 % der Jugendlichen zu Hause Zugang zum Computer haben, 92 % haben Zugang zum Internet. 60 % der 12- bis 19-Jährigen haben einen eigenen Computer, und 38 % haben einen eigenen Internetanschluss im Zimmer.
Das muss man sich auch immer bewusst machen, wenn man sich mit dem Thema Jugendmedienschutz auseinandersetzt. Man muss sich die Frage stellen, welche Medienkompetenzen den Eltern, aber auch den Kindern ver
mittelt werden müssen, damit sie mit diesen Medien richtig umgehen können.
Die häufigste Nutzung ist das Internet, hier insbesondere die Nutzung von E-Mails und Chatrooms. In dem Antrag der CDU wird noch einmal deutlich, dass gerade die Nutzung der Chatrooms häufig unterschätzt wird. Eltern haben sehr wenig Erfahrung damit, was sinnvolle Chatrooms sind und was in Chatrooms passieren kann. Hier stellt sich die Frage, wie das weiterentwickelt werden kann, damit es in Zukunft sicherer wird. Immerhin besucht ein Viertel der Jugendlichen regelmäßig Chatrooms.
Herr Bocklet, ich teile Ihre Auffassung nicht so ganz, ich weiß aber nicht, ob ich Sie missverstanden habe: Die Eltern sind aus meiner Sicht bei Chatrooms ziemlich ausgeschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Jugendliche im Altern von 11, 12, 13 oder 14 Jahren einen Besuch im Chatroom mit den Eltern gemeinsam planen.Für die Kinder steht im Chatroom der Austausch mit Freunden im Vordergrund, sie kennen die Gefahren nicht. Sie nutzen den Chatroom wie das Mailen oder das Telefonieren. Sie wollen ganz sicher nicht, dass ihnen Eltern oder Lehrer beim Chatten über die Schulter schauen.
Das bedeutet: Das Thema Medienkompetenz ist hier ganz entscheidend.Wir müssen Fähigkeiten an die Kinder vermitteln, mit diesen Medien umzugehen. Diese Kompetenzen müssen sehr früh gefördert werden, aber sie müssen auch für die Risiken in der ganzen Bandbreite der Mediennutzung – angefangen von Computerspielen bis hin zur Nutzung von unterschiedlichen Medien – geschult werden.
Herr Weinmeister hat das Thema der sexuellen Belästigung in Chatrooms angesprochen. Es gibt auch rechtsradikale Seiten, pornografische Darstellungen, Suizidforen, Seiten, die Essstörungen und Magersucht verherrlichen. Das alles sind Themen, die es erfordern, dass wir die Kinder stark machen,um damit umgehen zu können.Die Medienkompetenz muss natürlich auch an die Eltern vermittelt werden.
Einer unserer zentralen Punkte ist die Frage, wie dort Gefahren ausgeschlossen werden können. Sie müssen den Antrag genau anschauen. Sie müssen aber auch genau anschauen, was die Innenminister beschlossen haben. Einer der Punkte ist die Verschärfung von Straftatbeständen. Ein anderer richtet sich an die bessere Ausstattung der Polizei – das ist übrigens im Haushalt schon vorgesehen. Viele andere Punkte des Antrags zielen auf die Kompetenzbereiche ab.
Ich will Ihnen nur einige Beispiele nennen. Schon in den Jahren 2005 und 2006 haben wir im Sozialministerium einige Fachtagungen zu dem Thema Gefährdung von Kindern in Chatrooms durchgeführt – meines Wissens war die Stadt Frankfurt mit dabei. Die Journalistin Beate Schöning, die schon sehr viel zu dem Thema gearbeitet hat, hat Eltern und Interessierten deutlich gemacht, wie schnell diese Kontakte herzustellen sind und welche Gefahren das birgt.
Man muss aber auch deutlich machen, dass es einen 100prozentigen Schutz nicht gibt. Wir müssen auf mehreren Säulen aufbauen:Jugendschutz und der Jugendschutzmedienvertrag sowie das Strafrecht als rechtlicher Rahmen und die präventive Säule.
Bei dem Jugend- und Medienschutz möchte ich noch einmal auf einige Punkte hinweisen, zu denen es auch schon Änderungsbestrebungen gibt. Das ist beispielsweise die
Prüfung der Alterskennzeichnung von Computerspielen, die als CD oder DVD vertrieben werden. Das ist im Jugendschutzgesetz geregelt. Dort brauchen wir Verbesserungen. Darüber sind sich auch die Jugendminister einig. Herr Siebel hat es vorhin erwähnt, beide Gesetze, also Staatsvertrag und Jugendschutzgesetz, sind vom HansBredow-Institut evaluiert und somit auf Wirksamkeit untersucht worden.Erste Ergebnisse dieser Untersuchungen zu Computer- und Videospielen liegen bereits vor. Die anderen folgen im Oktober dieses Jahres.
Nach Auswertung dieser Ergebnisse wird es eine sehr umfassende Novellierung des Jugendschutzgesetzes geben. Schon heute hat meine Kollegin, die Bundesfamilienministerin von der Leyen, einige dieser Themen aufgenommen und ein Sofortprogramm angekündigt. Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass wir gesetzliche Änderungen benötigen, z. B. Kriterien für die Bekämpfung der Jugendgefährdung, für die Größe und Anbringung der Alterskennzeichnung und die Legitimierung von Testkäufen.
Der zweite Punkt, der hinzukommt, sind die Vollzugsdefizite. Auch diese sind in dem Antrag angesprochen worden. Es ist ganz wichtig, dass tatsächlich Prüfungen sowie weitere Maßnahmen des Sofortprogramms zur Verbesserung der Qualitätskontrolle stattfinden. Es sind bereits erste Schritte zur Umsetzung erfolgt. Die Länder haben die Aufstockung ihrer personellen Beteiligung an der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle USK beschlossen.
Die Diskussionen über eine Veränderung der Anbindung und Organisation, bzw. wie die USK gehandhabt werden soll, ist in vollem Gang.Aufgrund dieser Untersuchung ist als ein ganz wichtiger Bestandteil eine Kampagne „Achten Sie auf die Kennzeichen!“ der USK sowie die Herausgabe von Broschüren für die Eltern auf den Weg gebracht worden.
In diesem Zusammenhang halte ich das jugendschutz.net für ein weiteres wichtiges Instrument. Es handelt sich um ein länderübergreifendes Projekt, das versucht, Jugendschutz im Internet umzusetzen. Es geht um Erziehung, Betreuung sowie darum, verständliche Informationen weiterzugeben – all das ist aus unserer Sicht nach wie vor viel zu wenigen bekannt.Viele, die sich wirklich für dieses Thema interessieren, gehen auf diese Seite, aber das gehört eben nicht zum Alltagswissen, so wie wir uns das wünschen.
Ein weiterer Bestandteil dieses Arbeitsfelds ist die Kontrolle und Abwehr von negativen Angeboten im Netz. In diesem Zusammenhang führen wir im Moment Gespräche. Ein Unternehmen hat uns darauf hingewiesen, dass man in Chatrooms mit bestimmten Fragen – es handelt sich hierbei um eine Schematisierung; das ist etwas anderes als die normalen Filtersysteme – feststellen könne, welche Personen z. B die Absicht hätten, sexuell zu belästigen. Wir haben diese Gespräche geführt, doch ob diese Schematisierung funktionieren wird, kann man heute noch nicht sagen. Dennoch ist es wichtig, dass man sich auch um dieses Feld kümmert.
Es geht aber auch darum, im Internet kindgerechtere Angebote zu schaffen und in Veröffentlichungen darauf hinzuweisen, damit sie bekannt werden. Das „Netz für Kinder“ ist eine solche Broschüre. Sie wird im Moment von der Bundesregierung angeboten. Andere können hieran mitarbeiten und sinnvolle Dinge ins Netz stellen, für Kinder geeignete Seiten schaffen, damit sie erst gar nicht auf andere Internetseiten oder Chatrooms gehen.
Einen ganz wichtigen Bereich stellt für uns die Medienkontrolle dar. Das bedeutet, die Vollzugskontrolle zusammenzuführen – nämlich das, was die Innenminister auf den Weg gebracht haben –, die Verstärkung der Polizei sowie ein hartes Vorgehen gegen diejenigen, die gegen solche Jugendschutzvorschriften verstoßen.
Ich denke, wir haben mit der Verankerung der Medienkompetenz im Bildungs- und Erziehungsplan sowie mit den Untersuchungen, die die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk gemeinsam mit uns in den Kindergärten durchführt, wie auch mit den Handreichungen, die dort weitergegeben werden, einen ganz wichtigen Schritt getan, um die Medienkompetenz zu stärken. Es gehören hierzu aber auch die typischen Tipps wie der „Flimmo“, der nun wieder online herausgegeben wird,sowie das Portal Internet-ABC.
Meine Damen und Herren, ich will aber noch einmal darauf hinweisen, dass das Wichtigste häufig auch das Naheliegendste ist. Die Eltern sind gefordert, sich gemeinsam mit ihren Kindern über diese Themen kundig zu machen. Wir müssen nicht nur in den Schulen und Kindertageseinrichtungen aufklären, sondern auch die Aufklärung der Eltern vorantreiben, weil die ersten Gesprächspartner in jedem Falle die Eltern sind, wenn es darum geht, welche Spiele ein Kind bekommt.
Wir müssen darüber aufklären, wie der Medienkonsum erfolgt, aber auch darüber, wann ein Kind so stark ist, dass es mit den Medien vernünftig umgehen kann.Wir müssen auch klären, wie sich die Eltern mit dem, was ihren Kindern im Internet begegnet, vernünftig auseinandersetzen können.Wenn wir ganz ehrlich sind, dann stellen wir fest, dass wir nicht gerade die Internetseiten unserer Kinder nutzen; und die Kinder sind auch nicht jeden Tag gemeinsam mit den Eltern im Internet, selbst wenn es dazu eine noch so gute Aufklärungsarbeit gibt.
Das kann er gern tun. Ich will lediglich noch meinen Gedanken zu Ende führen. – Es gehört genauso dazu, dass sich Eltern sowohl mit den Spielen ihrer Kinder auseinandersetzen als auch mit ihren Kindern über mögliche Gefahren sprechen. Dennoch ist das kein hundertprozentiger Schutz. Daher müssen diese Dinge, die vom HansBredow-Institut ausgewertet wurden, in die Überarbeitung der Jugendschutzgesetze einfließen – so auch die Frage, wie man vom Kindergarten an eine vernünftige Medienerziehung machen kann.Das ist ein ganz wichtiger Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsplans. Dennoch bleibt die Medienerziehung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. – Nun komme ich gern zu Ihrer Frage.
Herr Dr. Jürgens, Herr Weinmeister hat vorhin bereits darauf verwiesen. Die Medienkompetenz wird an ganz unterschiedlichen Stellen gefördert. Wir haben mit der Landesanstalt eine Untersuchung durchgeführt, indem wir in die Kindergärten gegangen sind; diese Untersuchungsergebnisse nehmen wir als Handreichungen auf. Wir haben dies heute mit dem Bildungs- und Erziehungsplan für die Kindergärten fest verankert; und wir haben als Land gemeinsam mit anderen Ländern die Selbstkontrolle aufgestockt. Dies gehört genauso dazu wie das, dass wir gemeinsam – nicht nur über die Landesanstalt, sondern auch mit vielen anderen Maßnahmen – dafür Sorge tragen müssen, dass die Medienkompetenz als Aufgabe für alle verstanden wird.
Vor allem die Eltern sind gehalten, sich um diese Angebote zu kümmern.Der Gebrauch von Killerspielen hat etwas damit zu tun, wie gefestigt ein Kind ist. Wir müssen die Kinder aber auch an vielen Stellen davor schützen, dass sie dauernd mit solchen Dingen in Kontakt kommen. Es handelt sich daher um ein Maßnahmenbündel. Wir sind als Landesregierung davon überzeugt, dass wir dieses Maßnahmenbündel bereits auf den Weg gebracht haben, doch gehören die gesetzlichen Überarbeitungen, die insbesondere beim Jugendmedienschutz notwendig sind, dazu. Das wollen wir auch in Zukunft tun – und zwar gemeinsam mit allen Gruppen der Gesellschaft –, um den Jugend- und Medienschutz, aber auch die Stärkung der Kinder voranzutreiben.
Herr Kollege Bocklet, ich habe darauf hingewiesen, dass sich alle Länder darauf verständigt haben, die Auswertungen des Hans-Bredow-Instituts sehr genau und tatsächlich umzusetzen.Das heißt:Auf der einen Seite soll das Jugendschutzgesetz an vielen Stellen überarbeitet werden, andererseits soll es eine Aufstockung der Beteiligung an der USK geben – auch in Bezug auf die Umsetzung. Das ist bereits beschlossen.
Das wird wahrscheinlich auch dazu führen, dass wir andere Kennzeichnungen bekommen werden. Es stellt sich hierbei die Frage,wie überhaupt gekennzeichnet wird und wie die Kennzeichnungen deutlicher gemacht werden können.All diese Dinge werden im Rahmen der Auswertung besprochen; und ich halte es für ganz wichtig, dass dies tatsächlich gemacht wird. Denn wir wissen, dass die Kennzeichnung heute an vielen Stellen überhaupt nicht beachtet wird. In diesem Zusammenhang spielt auch das Testen eine Rolle. Wir sind der Auffassung, dass die Altersgrenzen noch genauer überprüft werden müssen und dass das in dieses Gesamtpaket hineingehört.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eine Dissertation habe ich nebenher noch nicht geschrieben, aber wir können ja einmal darüber reden, wenn Sie in Zukunft den Doktortitel verleihen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, die Landesregierung hat hier einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt. Er ist modern und gibt uns Handlungsmöglichkeiten, um auch in Krisenfällen im öffentlichen Gesundheitsdienst schnell reagieren zu können und den Schutz der Bevölkerung voranzutreiben.
Wir konnten die Änderungsanträge in der Ausschusssitzung ausgiebig diskutieren. Wir haben festgestellt, unser neues Gesetz ist ein modernes Gesetz.Ich gehe davon aus, dass es jetzt zügig in Kraft treten kann. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute ein Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder vor, mit dem die bewährten Vorsorgeuntersuchungen,die sogenannten U 1 bis U 9, für alle Kinder verbindlich gemacht werden. Die Teilnahme soll zentral erfasst werden.
Aus meiner Sicht ist das ein ganz wichtiger Beitrag zum Schutz der Kinder und zur Durchsetzung der Kinderrechte. Denn die Vorsorgeuntersuchungen wurden eingeführt, um den Gesundheitszustand der Kinder kontinuierlich zu verbessern. Es handelt sich deswegen auch ganz klar um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, die jedem Kind zugutekommen soll.
Heute sprechen wir darüber, dass eine verbindliche Regelung eingeführt werden soll. Das hat durchaus auch etwas mit den in den vergangenen Jahren immer häufiger diskutierten Fällen der Verwahrlosung und der Misshandlung gerade kleiner Kinder zu tun. Wir wissen, dass ungefähr 60 % der Kinder, die durch Vernachlässigung oder Misshandlung zu Tode kommen, unter drei Jahre alt sind. Ein Großteil dieser Kinder hat nie zuvor einen Kinderarzt gesehen.
Deshalb haben wir uns entschlossen, für den Schutz der Kinder das Netz weiter zu verbessern und es dichter zu machen. Auf der einen Seite gehören dazu die verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen, die allen Kindern dienen. Es sollen aber auch die Eltern der Kinder erinnert werden, die an den Untersuchungen nicht teilnehmen. Im Zweifelsfall soll auch das Jugendamt vorstellig werden.Es geht also um eine G-Struktur für die Familien, deren Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen nicht teilnehmen.
Ich will auch sehr deutlich machen, dass das nichts damit zu tun hat, dass Eltern vorverurteilt werden sollen. Denn wir wissen, dass der große Teil der Eltern ihre Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen lässt. Die Kinderärzte und deren Verband unterstützen unsere Forderung, dass für alle Kinder grundsätzlich mehr Vorsorge notwendig ist. Deswegen muss dort eine größere Regelungsdichte vorhanden sein.
Schauen wir uns einmal an, in welchem Umfang heute Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Dazu sollten wir uns die auf Deutschland bezogenen Zahlen vor Augen halten.
Natürlich werden bei der U 1 die Kinder zu 100 % erfasst, die im Krankenhaus oder bei einer Hebamme entbunden werden. Auch bei der U 2 kann man noch von einer Untersuchungsquote von 100 % sprechen. Denn sie findet in den meisten Fällen am dritten Tag im Krankenhaus statt.
Aber schon bei der U 5, d. h. bei der Untersuchung im 6. oder 7. Lebensmonat, sind es nur noch 92 % der Kinder, die in Deutschland daran teilnehmen. Bei der U 6, also der Untersuchung nach einem Jahr, sind es dann nur noch 91 % der Kinder.
So geht der prozentuale Anteil der Kinder, die untersucht werden, kontinuierlich zurück, je älter die Kinder werden. Vor allem haben wir aber gerade bei den Kindern Lücken, die es am meisten bräuchten, gefördert zu werden. Diese Eltern müssen darauf hingewiesen werden, dass es für ihr Kind diese Möglichkeit gibt. Denn in vielen Fällen ist es sicherlich so, dass die Eltern das nicht wissen. Das gilt gerade auch für sozial benachteiligte Familien. Die Eltern sind auch nicht genau darüber informiert, wann wieder
ein Termin vorgesehen ist und ob die Untersuchung auch tatsächlich von der Krankenkasse bezahlt wird.Deswegen nehmen deren Kinder an solchen Untersuchungen nicht teil.
Das Gesetzesvorhaben hat also zum einen das Ziel, dass die Untersuchungsquote gesteigert wird. Die Eltern sollen daran erinnert werden. Die Eltern, deren Kinder daran nicht teilgenommen haben, sollen auf die Vorsorgeuntersuchungen aufmerksam gemacht werden. Die Jugendämter sollen gezielt darüber informiert werden, wenn sich Eltern weigern, ihre Kinder zur Vorsorge zu bringen.Dann sollen über die sogenannte G-Struktur Hilfen angeboten werden können.
Im Jahr 2005 haben in Deutschland ca. 80 % der Kinder an allen Vorsorgeuntersuchungen teilgenommen.Wir wissen aber, dass es z. B. bei Kindern mit Migrationshintergrund nur 56 % waren. Bei den Kindern mit einem sozial schwierigeren Status haben 72 % an allen Untersuchungen teilgenommen.
Das hat sehr häufig damit zu tun, dass die Eltern darüber sehr schlecht aufgeklärt und über die Vorsorgeuntersuchungen nicht informiert sind. Es würde also auch bei den Kindern, bei denen wir nicht von Misshandlung oder bewusster Vernachlässigung sprechen, durch die Verbindlichkeit ein großer Vorteil erreicht werden. Denn die Erinnerung an die Untersuchungen wird dazu führen, dass wir eine höhere Wahrnehmungsdichte bei den Vorsorgeuntersuchungen erreichen werden.
Das ist der eine Bereich, den wir mit dem Gesetzesvorhaben ändern wollen. Wir wollen damit einen besseren Schutz der Kinder erreichen.
Das heißt aber auch, dass sicher noch etwas anderes dazugehört. Man muss sich auch fragen: Was bedeutet das Thema „Schutz der Kinder“ eigentlich? Wie schaffen wir ein gut angelegtes und dichtes Netz für die Kinder? Wie kann das immer stärker geschlossen werden?
Das heißt auch, dass der Staat dort ein Wächteramt zugunsten der Kinder ausüben muss, wenn die Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen. Auf der anderen Seite sichern wir aber auch ganz klar ab, dass diejenigen, die als Arzt oder Hebamme feststellen, dass es eine Vernachlässigung bzw. Probleme gibt, sich an das Jugendamt wenden können und eine bessere Rechtsposition bekommen, als das heute schon der Fall ist. Sie werden also eine größere Sicherheit haben,wenn weitere Hilfen notwendig werden.
Dieses staatliche Wächteramt und der Grundsatz der Vorsorge sowie die Verbesserungen für die Kinder sind für uns die ganz wichtigen Parameter, aufgrund derer wir sagen, dass es sinnvoll ist, ein solches Gesetz zu machen.Wir wollen in ganz enger Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik in Frankfurt ein Kindervorsorgezentrum schaffen.
Wir sehen vor, dass in dem Gesetz auch das sogenannte Neugeborenenscreening geregelt werden soll. An dem nehmen heute zwar fast 99 % der Kinder teil. Wir sehen aber auch, dass die höhere Verbindlichkeit trotzdem ganz wichtig ist. Bei dem Neugeborenenscreening geht es darum, dass die Kinder in ihren ersten Lebenstagen einen Bluttropfen abgeben. Die Eltern wissen das. Er wird aus der Ferse entnommen.
Wenn das Blut rechtzeitig untersucht wird, können schwere Krankheiten verhindert werden, die während der ersten 14 Lebenstage behandelt werden müssen. Das heißt, dort muss massive Aufklärungsarbeit geleistet wer
den, und an die Untersuchung muss schnell erinnert werden, damit die schweren Stoffwechselstörungen, die behandelt werden können, auch tatsächlich behandelt werden.
Ich möchte Ihnen gerne ein Beispiel für eine solche Erkrankung nennen. Das ist Hypothyreose, also die Unterfunktion der Schilddrüse.Unbehandelt führt sie zu schweren geistigen und körperlichen Störungen. Wenn die Behandlung während der ersten 10 bis 14 Lebenstage mit der Gabe von Hormonen einsetzt, kann das verhindert werden. Die Kinder können also mit der Untersuchung besser geschützt und gefördert werden.
Ich denke, dafür gibt es sowohl bei den Kinderärzten als auch in der gesamten Bevölkerung einen großen Rückhalt. Denn es geht hierbei darum, die Schutzfunktion des Staates und die frühe Aufklärung zugunsten der Kinder weiter zu verbessern.
Uns geht es mit diesem Gesetzesvorhaben zum Gesundheitsschutz der Kinder auch darum, per Gesetz deutlich zu machen, was an Maßnahmen beim vorsorgenden Gesundheitsschutz notwendig ist.Auf der anderen Seite geht es aber auch um weitere Maßnahmen, die wir hier schon häufiger diskutiert haben. Das betrifft die Struktur mit den Familienhebammen, die Netze mit den Jugendämtern, der Polizei und der Justiz, aber auch mit den Gesundheitsämtern und vielen anderen.Diesen Netzen muss stärker zur Geltung verholfen werden, damit überall vor Ort ein koordiniertes Vorgehen zum Kinderschutz tatsächlich möglich wird.
Auf der einen Seite soll es also die gesetzliche Pflicht geben. Auf der anderen Seite soll es die Interventions- und Hilfestrategien geben, die mit den Ämtern vor Ort zu entwickeln sind, damit in Krisensituationen die Kinder besser geschützt werden können und ihnen besser geholfen werden kann. Das ist für uns eine ganz wichtige Herangehensweise. Damit wollen wir den Schutz der Kinder und die Gesundheit der Kinder tatsächlich dauerhaft deutlich verbessern.
Ich will einen weiteren Punkt nennen, den wir mit diesem durchaus kurzen Gesetzentwurf auch noch regeln wollen. Dabei geht es um den Nachweis des Impfstatus, wenn das Kind eine Kindertageseinrichtung besuchen soll.Wir wissen, dass in den vergangenen Jahren in Deutschland eine immer größere Impfmüdigkeit entstanden ist.Trotz vieler Aufklärungskampagnen kam es z. B. im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen wieder zu einer echten Masernepidemie.
Das heißt, wir müssen durch die Vorlage des Nachweises des vorhandenen Impfschutzes wieder erreichen, dass die Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, geschützt bleiben und nicht dadurch gefährdet werden, dass einige Eltern auf den Impfstatus ihrer Kinder überhaupt nicht achten. Entweder vergessen sie es – das wird aber als eine Leistung von den Krankenkassen bezahlt –,oder sie umgehen es bewusst.Dann müssen eben deren Kinder aus der Einrichtung herausbleiben, es sollen aber nicht die Kinder Schwierigkeiten haben, die aus gesundheitlichen Gründen an einer Impfung nicht teilnehmen können.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Akteuren des Gesundheitswesens eine bessere Durchimpfungsrate der Kinder zu erreichen. Das soll auch dadurch geschehen, dass der Gesetzgeber deutlich macht, dass er darauf Wert legt, dass die Impfungen durchgeführt werden. In
Deutschland sollen auch alle wieder bei diesem Thema tatsächlich mitarbeiten.
Im Vergleich der Bundesländer weist Hessen kein schlechtes Ergebnis auf. Hessen hat eher eines der besseren. Aber es gehört auch dazu, festzustellen, dass es nach wie vor eine Impfmüdigkeit gibt. Das wird auch bei den Schuleingangsuntersuchungen häufig dokumentiert. Deswegen ist es uns wichtig, dass die Eltern verpflichtet werden, diese Impfnachweise vorzulegen.
Wir wollen mit diesem Gesetzesvorhaben einen ganz wichtigen Baustein zum besseren Schutz der Kinder in Deutschland liefern. Ich sage es hier auch noch einmal: Mir wäre es lieber gewesen, es hätte nicht jedes Land seinen eigenen Gesetzentwurf auf den Weg bringen müssen. Wir wollten ein gemeinsames bundeseinheitliches Gesetz haben, mit dem alle Kinder geschützt würden.
Inzwischen ist das Saarland mit uns den Weg gegangen,einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Rheinland-Pfalz bereitet das gerade vor. Auch in Bayern wird es gerade vorbereitet.
Es wird sich trotzdem kein ganz lückenloses Netz ergeben. Denn wenn der Arzt in einem anderen Bundesland ist, wird das zu Schwierigkeiten führen. Das Problem wird also gerade an den Ländergrenzen auftreten. Wir haben dort noch keine Erfassung zu 100 %. Deswegen können dort tatsächlich nicht alle Familien aufgesucht werden. Beim Wechsel des Wohnorts und bei vielem mehr wird es an der einen oder anderen Stelle Probleme geben.
Trotzdem sind wir der Auffassung, dass wir damit einen Weg beschreiten, der die Gesundheit der Kinder verbessern wird, bei dem aber der Schutz der Kinder auch dadurch verbessert wird, dass die Familien aufgesucht werden, deren Kinder nicht an den Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. In vielen Fällen werden dann tatsächlich weitere Unterstützungsleistungen gegeben werden müssen.
Ich möchte gerade zum Ende meiner Rede kommen.– Ich denke, wir konnten aufgrund der Anhörung feststellen, dass es bei diesem Thema hier im Landtag in vielen Punkten einen breiten Konsens gibt. Ich hoffe, wir werden im Ausschuss den Gesetzentwurf gemeinsam sehr zügig befürworten können. Denn uns geht es darum, dass wir den Schutz der Kinder und die Gesundheit der Kinder tatsächlich noch ein Stück weit verbessern. Wir wollen das Netz zum Schutz der Kinder weiter verbessern. Denn es kommt auf jedes einzelne Kind an.
Frau Kollegin Fuhrmann, bei der Schuldnerberatung handelt es sich in erster Linie um eine kommunale Aufgabe.
Daher plant die Landesregierung neben den bereits vorhandenen Möglichkeiten in einzelnen Programmen keine neuen Programme.
Frau Kollegin Fuhrmann, ich habe Sie gerade eben darauf hingewiesen, dass es vor allem eine kommunale Aufgabe ist. Dafür unterhalten die Städte, Landkreise und die freien Träger geeignete Beratungsstellen.Aber da Sie das Sozialministerium zitieren, möchte ich auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kommunen in genau diesem Bereich – Arbeitsmarktproblematik, schwierige Lebenslagen – über das Arbeitsmarktprogramm „Passgenau in Arbeit“ im Einzelfall Schuldnerberatung für SGB-II-Bezieher finanzieren können. Für dieses Programm stehen den Kommunen jährlich 9 Millionen c zur Verfügung.
Im Übrigen haben wir im Rahmen der Kommunalisierung für die kommunalen Gebietskörperschaften ein Budget geschaffen, für das wir eine jährliche Steigerung um 2 % und einen Anteil vereinbart haben, der frei eingesetzt werden kann. Dieser wird jeweils gemeinsam bestimmt und kann z. B. für Schuldnerberatung verwandt werden.
Frau Kollegin Fuhrmann, im Anwendungsbereich des SGB II kann es zu sehr prekären Situationen kommen. Deswegen halten wir es nicht für sachgerecht, wenn dort nicht gleich beraten wird. Es ist in unserem Sinne, dass nach § 16 SGB II die Möglichkeit besteht, solche Hindernisse zu beseitigen, die beispielsweise von einer Arbeitsaufnahme abhalten. Die Einrichtungen hierzu werden über diesen Bereich mitfinanziert.
Ich darf Sie herzlich darum bitten, sich auch bei Ihrer Bundesregierung und Ihrem Bundesarbeitsminister dafür einzusetzen, dass die Auslegung, die von den Ländern bundesweit getragen wird, auch vom Bundesarbeitsministerium unterstützt wird, dass nämlich die Hilfe bei der Bewältigung prekärer Lebenslagen mit dazugehört. Dabei kann es sich beispielsweise um die Bereitstellung eines Kinderkrippenplatzes handeln; hier läuft die Unterstützung inzwischen zum Glück wesentlich besser. Aber es kann sich genauso um Schuldnerberatung oder Drogenhilfe handeln, wenn eine solche Beratung notwendig ist. Das Bundesarbeitsministerium sollte dies künftig entsprechend unterstützen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist in den Beiträgen des Kollegen Boddenberg wie auch des Kollegen Posch noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, dass es um die Zielsetzung geht, in der sich eigentlich alle hier im Hause einig sind. Aber eine Seite versucht immer, das etwas anders darzustellen. Es geht nämlich um die gemeinsame Zielsetzung, dass Menschen über ein existenzsicherndes Einkommen verfügen müssen und dass auch Menschen mit geringer Qualifikation in die Lage versetzt werden, aus eigener Kraft für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Es geht also um ein Mindesteinkommen und nicht um Mindestlöhne. Denn einen gesetzlichen, starren Mindestlohn, wie Sie, liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, ihn fordern, halten wir für den falschen Weg.
Es macht Sinn, sich noch einmal genau die Istsituation anzuschauen, aber auch, wie das Thema Mindestlöhne im europäischen, aber auch im außereuropäischen Ausland gehandhabt wird. Es ist nicht alles so einfach, wie Sie es hier vorgetragen haben, z. B. dass es in Großbritannien dank des Mindestlohnes zu mehr Beschäftigung und mehr Einkommen gekommen ist. Wir wissen, dass in Großbritannien gerade gering Qualifizierte durch eine Menge von Reformen wieder Zugang zum Arbeitsmarkt haben.Aber man muss ehrlicherweise dazu sagen, dass das, was wir zu der Hartz-IV-Gesetzgebung zum Teil sehr kontrovers diskutieren, dazu geführt hat, dass Menschen überhaupt wieder Arbeit bekommen haben, die vorher keine Chance hatten,Arbeit zu bekommen.Dies gilt gerade für die Vollzeitbeschäftigung, auch für die Vollzeitbeschäftigung, die noch nicht für ein existenzsicherndes Einkommen ausreicht.
Deswegen ist es ganz wichtig, zu schauen:Wie sind die regionalen Unterschiede? Was können Arbeitnehmer und
Arbeitgeber, d. h. die Tarifparteien, tatsächlich machen? Wie schaffen wir dieses existenzsichernde Mindesteinkommen für die Menschen? Es stellt sich auch die Frage, wie wir sicherstellen, dass dieses existenzsichernde Einkommen tatsächlich durch die Teilhabe am Arbeitsmarkt erlangt wird und nicht dadurch, dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu sein.
Es ist nicht so, dass sich alle Experten sofort Ihrer Auffassung anschließen, dass ein Mindestlohn die Probleme in Deutschland lösen wird. Sie wissen ganz genau, dass das Sachverständigengutachten, aber auch die unterschiedlichen Ausgestaltungen im Ausland deutlich machen: Wenn es falsch gemacht wird, vernichtet es Arbeitsplätze. Herr Posch hat gerade das Beispiel der Postdienstleistung genannt.Wenn dort der Mindestlohn sehr hoch angesetzt wird,dann sind zwar diejenigen,die heute dort beschäftigt sind, abgesichert, aber für diejenigen, die keine Teilhabe haben, fallen möglicherweise – an dem Beispiel wird es sehr deutlich – sehr schnell Arbeitsplätze weg. Wir haben dann keine Chance, dass gering Qualifizierte einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist es eine der vordersten Aufgaben von Sozial-, aber auch von Arbeitsmarktpolitik, dass wir es wieder möglich machen, dass gering qualifizierte Menschen einen Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen und dann auch ein Mindesteinkommen für ihre Familien haben.
Ich glaube, es ist auch ganz wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen,dass wir schon heute in der bestehenden Gesetzgebung, aber auch über das Tarifsystem sehr viele unterschiedliche Möglichkeiten haben. Das ist zum einen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Ich halte es für durchaus richtig, dass dort weitere Branchen aufgenommen werden. Dabei muss man sich immer genau die Bedingungen anschauen, unter denen der Mindestlohn festgelegt wird.
Wir haben außerdem das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Alle, die sich damit ein wenig beschäftigen, wissen, dass es über viele Jahre überhaupt keine Tarifparteien, aber auch keine Parteien gab, die sich um dieses Mindestarbeitsbedingungengesetz gekümmert haben, geschweige denn, es für notwendig erachtet haben, das Gesetz, das schon seit vielen Jahrzehnten in Deutschland besteht, in Anspruch zu nehmen und zu schauen:Wo kann nachgearbeitet werden, um Menschen ein Mindesteinkommen zu gewährleisten, und was können die Tarifpartner machen?
Ein letzter Punkt sind die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen. Da das Friseurhandwerk bei diesem Thema immer wieder angesprochen wird, muss man vielleicht auch ab und zu darauf hinweisen, dass gerade in Hessen die Tarifpartner Löhne vereinbart haben, die sie auch für allgemein verbindlich erklärt haben.Wir haben in diesem Bereich also quasi einen Mindestlohn. Ich will ganz deutlich sagen, dass ich das für ein richtiges Instrument halte und mir vorstellen kann, dass es noch in wesentlich mehr Branchen eingesetzt wird, damit keine Abwanderung ins Ausland stattfindet, aber gleichzeitig keine Flucht in die Schwarzarbeit. Denn dann haben wir das gleiche Ergebnis, dass wir gerade nichts Sozialversicherungspflichtiges haben, aber auch nicht die Möglichkeit, Menschen aus der Langzeitarbeitslosigkeit herauszuholen, sondern eine Verschiebung in die Schwarzarbeit. Dann geht dem Staat noch mehr verloren. Deswegen denke ich, dass wir gut beraten sind, wenn wir die Tarifpartner bei den Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach wie vor sehr ernst neh
men, sie aber selbst auch ab und zu darauf hinweisen, dass Parteien und Regierungen das genauso ernst nehmen, und sie im Übrigen auch auffordern,von den bestehenden Möglichkeiten und Instrumenten Gebrauch zu machen.
Wir haben das beim Wach- und Sicherheitsgewerbe gemacht. Es freut mich sehr, dass dort die beiden Tarifpartner auch in Hessen einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeitserklärung für das Lohnentgelt gestellt haben. Ich hoffe sehr, dass der Tarifausschuss in baldiger Zukunft zu einem Ergebnis kommen wird.
Das sind genau die Instrumente, die branchenspezifisch, aber auch regional, d. h. auf die Länder bezogen – wenn es nicht das Arbeitnehmer-Entsendegesetz betrifft –, angewandt werden können, um sicherzustellen, dass ein Ausgleich zwischen den Tarifpartnern geschaffen wird, aber auch zu erreichen, dass wir über Mindesteinkommen ganz anders reden können, als es vielleicht an vielen Stellen sonst der Fall wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,es ist ganz interessant, dass Sie genau in dieser Debatte die skandinavischen Ländern nicht als das leuchtende Beispiel nennen. Denn Sie wissen,dass dort völlig andere Bedingungen gelten und gerade in diesen Ländern der Mindestlohn nicht so vereinbart ist, wie Sie ihn hier fordern. Ich glaube, man sollte hinschauen, wie das System in Deutschland aufgebaut ist, um auf der einen Seite Vielfalt zu gewährleisten und auf der anderen Seite nicht gleichzeitig wieder Arbeitsplätze zu vernichten.
Sie wissen genau, dass in den USA das Aufkommen aus der Earned Income Tax, also das, was wir heute als Lohnzuschuss bezeichnen, noch zu den Mindestlöhnen hinzukommt. Das bedeutet, dass beim Mindestlohn noch gar nicht gewährleistet ist, dass er auskömmlich ist, sondern dass noch draufgezahlt werden muss.Sie reden heute zwar von Working Poor. Aber Sie reden nicht davon, dass in vielen dieser Länder noch ein staatlicher Zuschuss daraufkommt. Das lassen Sie unter den Teppich fallen. Denn Sie wissen ganz genau, dass es sehr unterschiedliche Systeme von Mindestlöhnen gibt. Das hat gerade nicht dazu geführt, dass dadurch auch ein Aufbau am Arbeitsmarkt stattgefunden hat, sondern dabei müssen viele weitere Instrumente, aber auch das entsprechende Sozialversicherungssystem eines Staates und die weiteren Rahmenbedingungen beachtet werden.
Deswegen glaube ich, dass wir gut beraten sind, wenn wir uns auf der einen Seite in der Gesetzgebung, was den Hartz-IV-Bereich, den Niedrigstlohnsektor und die Aufgabe angeht, gering Qualifizierte in Arbeit zu bringen und ihnen eine Chance zu eröffnen, noch einmal dem Thema Lohnzuschuss und Lohnzuschlag widmen, wie wir es als Landesregierung damals frühzeitig vorgeschlagen haben. Denn genau diese Menschen sollen nicht dauerhaft Bittsteller beim Sozialamt sein, wenn sie eine Vollzeiterwerbstätigkeit haben, die noch kein Mindesteinkommen ausmacht. Dann sollte ein Lohnzuschuss gezahlt werden. Dabei wissen wir, dass es heute beim Hinzuverdienst sicherlich einen Änderungs- und Handlungsbedarf gibt.
Auf der anderen Seite darf nicht mit einem Schlag eine Menge von Arbeitsplätzen vernichtet werden, indem man die Mindestlöhne so hoch anlegt, dass gering Qualifizierte keine Chance mehr haben und die Tarifpartner nicht mehr das Geschehen bestimmen. Man muss verhindern, dass dort Arbeitsplätze vernichtet werden und dass keine neuen hinzukommen können.
Deswegen halten wir es für richtig, dass die Vielfalt der Möglichkeiten, die wir heute gesetzlich haben, genutzt wird, dass das Thema Lohnzuschlag bzw. Hinzuverdienst genau angeschaut wird; denn dort besteht aus unserer Sicht nach wie vor ein Handlungsbedarf. Wir laden aber selbstverständlich auch die Tarifpartner ein, im Bereich der Allgemeinverbindlichkeit aktiver zu werden und nicht mit einem Mindestlohn für alle alles gleich zu machen, sondern branchenspezifische und länderspezifische Regelungen anzuwenden.
Wenn wir uns das anschauen, haben wir wesentlich mehr Möglichkeiten, gering Qualifizierten einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, aber gleichzeitig ein Mindesteinkommen zu sichern, was der Kern des Gedankens ist. Zumindest waren wir in vielen Debatten hier im Hause lange Zeit darin einig, dass es richtig ist, Menschen über Arbeit teilhaben zu lassen. Wir haben eine Diskussion über die Würde eines Menschen geführt, dass er dauerhafte Teilhabe am Arbeitsmarkt hat.Das gehört dort genauso mit hinein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind davon überzeugt, dass das starre System, das die SPD vorsieht, gerade nicht dazu führen würde, diese Vielfalt aufrechtzuerhalten, sondern dass es klar – viele der Sachverständigen haben das deutlich gemacht, und viele Unternehmen sehen es auch so – zu Arbeitsplatzverlusten und vor allem nicht zur neuen Teilhabe von gering Qualifizierten führt.
Es ist auch wichtig, hier zu erwähnen:Wenn man über das Mindesteinkommen spricht und darüber, was ein gesetzlicher Mindestlohn wäre, wie Sie ihn vorsehen, dann stehen auf der einen Seite die 7,50 c im Raum.Aber Sie wollen sich natürlich nicht so genau festlegen. Herr Kollege Boddenberg hat vorhin die Zahl aus dem Bauhaupt- und -nebengewerbe mit 10,40 c genannt. Damit liegt dort die unterste Lohngruppe deutlich höher. Auf der anderen Seite schauen wir uns an, wie es bei einem verheirateten Paar mit Kindern beim Arbeitslosengeld II aussieht. Bei jemandem, der gering qualifiziert ist und schon lange aus dem Arbeitsmarkt heraus war, ist es schon so, dass er mehr als 9,50 c bei einer Vollzeittätigkeit im ersten Arbeitsmarkt erreichen muss, um auf das gleiche Einkommen zu kommen. Das ist in vielen Fällen nur ganz schwer möglich, wenn jemand gering qualifiziert ist.
Deswegen lohnt es sich, in unseren Nachbarländern genauer hinzuschauen, welche Flexibilität sie haben, wenn sie Mindestlöhne haben. Wir waren mit dem Sozialpolitischen Ausschuss in den Niederlanden. Dort haben wir festgestellt, dass gerade für gering Qualifizierte eine hohe Flexibilität mit vielen Ausnahmeregelungen vorhanden ist, damit sie nicht dauerhaft durch den Mindestlohn vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Diejenigen, mit denen wir dort gesprochen haben,wussten genau,dass der Mindestlohn, wenn er zu hoch angesetzt ist, den gering Qualifizierten keine Chance gibt, am Arbeitsleben teilzuhaben, dass Arbeitsplätze dann dauerhaft vernichtet werden und dass dadurch gerade kein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaftet werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte Sie herzlich dazu einladen, in dieser Debatte zur Sachlichkeit zurückzukehren und nicht zu sagen, die einen wollten den Menschen etwas vorenthalten. Vielmehr streiten wir hier um den Weg für Mindesteinkommen, für Existenzsicherung, aber auch um den Weg, wie wir gering Qualifizierten den Zugang zum Arbeitsmarkt so gestalten, dass sie wieder teilhaben können, dass sie nicht dauerhaft ausge
schlossen sind und dass sie durch zusätzliche Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt deutlich höhere Einkommen erreichen können.
Diese Debatte müssen wir führen, aber nicht die Debatte, die die SPD hier führen will, indem sie einen Mindestlohn versprechen will, und vergibt, damit seien alle Probleme gelöst. In Wirklichkeit wird es dann ein so starres System, dass auf der einen Seite Arbeitsplätze wegfallen, für andere der Zugang zum Arbeitsmarkt überhaupt nicht mehr gewährleistet wird und neue Unternehmen kaum eine Chance haben, sich in einem System zurechtzufinden.
Ich will auch hier noch einmal darauf hinweisen: Die Tarifparteien tragen eine ganz große Verantwortung. Wir wissen auch, dass dort, wo die Tarifbindung der Unternehmen stark nachgelassen hat, es immer etwas damit zu tun gehabt hat, dass die Tarifparteien kein flexibles System ermöglicht haben, sodass in bestimmten Regionen Abweichungen möglich sind, wo die Unternehmen sonst überhaupt nicht überleben könnten, wo sich nur die Frage stellt, ob das Unternehmen weiter existieren und seine Arbeitsplätze sichern kann oder ob es das mit der Tarifeinbindung nicht mehr gewährleisten kann.
Es gehört auch dazu, dass die Tarifparteien Öffnungsmöglichkeiten schaffen, sodass ein Unternehmen in Notlagen abweichen kann. Dann wird eine höhere Tarifbindung bei den Unternehmen erreicht werden können, wenn die Flexibilität so vorhanden ist,dass es Arbeitsplätzen dient und dass nicht Arbeitsplätze vernichtet werden. Das ist die Herausforderung: Mindesteinkommen, nicht Mindestlohn; Möglichkeiten der Spreizung, regionale Unterschiede, aber kein System, das Sie einfach allen verordnen und mit dem vielen Menschen überhaupt nicht mehr die Möglichkeit gegeben wird, am Arbeitsmarkt teilzuhaben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben Ihnen ein sehr modernes Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgelegt.
Wie heißt es so schön? Getroffene Hunde bellen laut.
Es macht manchmal auch Sinn, schlichtweg den Gesetzestext ganz in Ruhe noch einmal zu lesen. Ich will Ihnen noch einmal einige Punkte aus dem Gesetz deutlich machen.
Wir haben in diesem Gesetz gerade auch die weichen Themen wie Prävention, Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche geregelt.Aber wir sind deutlich über das hinausgegangen, was die Länder geregelt haben, die Sie gerade alle anführen, ob das Niedersachsen, RheinlandPfalz oder manchmal auch Schleswig-Holstein ist.
Wir sind auf neue Herausforderungen eingegangen, die in all den anderen Gesetzen, wenn es um den öffentlichen Gesundheitsdienst geht, gerade nicht geregelt sind. Diese neuen Herausforderungen sind ganz klar die Verhütung und Bekämpfung von sehr schwierigen Krankheiten, wie z. B. der Vogelgrippe. Auch für den Gefahrenfall haben wir sehr klare Vorgaben gemacht, die bisher kein anderes Gesetz übernommen hat.
Das ist ein Thema, mit dem Sie sich heute sehr gern beschäftigen. Den GRÜNEN fällt heute ein, einen neuen Gesetzentwurf aus ihrer Sicht vorzulegen, obwohl sie gar nicht wirklich verglichen haben, was in dem Gesetz steht. Die SPD kann auch gern im nächsten Jahr ein Fraktionsgesetz einbringen.Ich glaube nicht,dass sie dann dafür die erforderliche Mehrheit erhalten wird.
Wir können gern konstruktiv weiter über diese Themen sprechen.Aber vielleicht sollten Sie sich einfach noch einmal § 7 unseres Gesetzes ganz in Ruhe zu Gemüte führen, daneben die Regelung in Niedersachsen, die Regelung in Rheinland-Pfalz, die eigentlich keine richtige Regelung
ist, und die Regelung in Schleswig-Holstein legen. Denn das sind die Gesetze, die Sie für extrem modern gehalten haben. Dann stellen Sie sehr schnell fest, dass es schon in § 7 Abs. 1 des hessischen Gesetzes heißt: „Die Gesundheitsämter klären die Bevölkerung über gesunde Lebensweise,“ – Stichwort: Prävention, Frau Kollegin SchulzAsche – „Gesundheitsgefährdungen und die Verhütung von Krankheiten auf.“
Wenn Sie dort weiterlesen, finden Sie in § 7 auch: „Dies gilt insbesondere für sozial benachteiligte oder besonders schutzbedürftige Personen“. Auch dieser Bereich ist ausdrücklich geregelt. Wenn Sie das unmittelbar mit Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vergleichen, dann stellen Sie sehr schnell fest, wir haben weiter gehende Regelungen und das, was Sie einfordern, längst im hessischen Gesetz aufgenommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,auch das Thema Versorgungsstrukturen für ältere Menschen in Hessen, das in der Anhörung eine Rolle gespielt hat, ist im Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst ausdrücklich geregelt. In den anderen drei Bundesländern ist es eben so nicht geregelt.Deswegen macht es Sinn,wenn Sie den Gesetzestext noch einmal genau durchlesen und sich auch anschauen, wie die unterschiedlichen Stellen zusammenarbeiten sollen.
Herr Kollege Rentsch, es geht natürlich auch darum, den Bereich der niedergelassenen Ärzte einzubinden. Klar ist, dass der öffentliche Gesundheitsdienst eine wichtige und tragende Säule ist und nach unserer Überzeugung auch bleiben muss, gerade wenn es um Gefahrenabwehr, die Pandemieplanung oder Impfungen geht, aber auch bei der Koordination. Denn wir haben bisher keine anderen Stellen, die die unterschiedlichen Stellen – dazu gehören selbstverständlich auch die niedergelassenen Ärzte – koordinieren und gemeinsam präventiv Konzepte erarbeiten. Wir sind der Auffassung, dass das in vielen Regionen Hessens sehr gut funktioniert und der öffentliche Gesundheitsdienst dort einen hohen Stellenwert hat.
Aber ich will Sie auch noch einmal auf § 10 des hessischen Gesetzes hinweisen, weil das heute in der Debatte eine entscheidende Rolle gespielt hat.Auch dort lohnt es sich, den Gesetzestext in aller Ruhe nachzulesen. Das ist nämlich der Paragraf zur Kinder- und Jugendgesundheit. Dann stellen Sie sehr schnell fest, dass Hessen und Schleswig-Holstein sehr ähnliche Regelungen haben, Niedersachsen diese auch aufgenommen hat, interessanterweise aber Rheinland-Pfalz keine eigene Vorschrift für die Kinder- und Jugendgesundheit hat. Wir bekommen aber von Ihnen jeweils solche Gesetze vorgehalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein ständiges Jammern der Opposition hier. Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben gemacht. Wir haben die Kinderund Jugendgesundheit genauso verankert wie neue Ziele in das Gesetz aufgenommen, auch in der Handhabung ein einfaches Gesetz gemacht. Das Thema Zahngesundheit – alles Dinge, die in den anderen Gesetzen nicht drin sind – ist bei uns drin. Das Gesetz hat einen präventiven, modernen Ansatz. Dort lohnt es sich, wie wir es getan haben, das im Vorfeld sehr frühzeitig mit den vielen beteiligten Stellen abzustimmen. Denn auch ein öffentlicher Gesundheitsdienst kann nur dann funktionieren, wenn er tatsächlich seine Koordinationsaufgaben übernimmt und wenn
er die präventiven Ansätze genauso verfolgt. Dem haben wir mit diesem Gesetz Rechnung getragen.
Ich würde mich freuen,wenn wir es doch in der dritten Lesung gemeinsam verabschieden könnten. Denn es geht darum, dass der öffentliche Gesundheitsdienst in Hessen auf neue Herausforderungen vorbereitet wird, aber selbstverständlich auch auf die Aufgaben, die er bereits gut gemacht hat. Es geht darum, das Lebensraumbezogene für Kinder, für Jugendliche, aber genauso für ältere Menschen in diesem Gesetz zu verankern. Das haben wir Ihnen mit diesem Gesetzentwurf vorgelegt.
Herr Spies, ich habe zugegebenermaßen einen Moment überlegt, ob es nicht zu viel der Ehre ist, Ihnen noch einmal zu antworten.
Aber vielleicht sollten Sie den Gesetzestext so lesen, wie er dort steht. Das heißt, Prävention ist allumfassend zu sehen. Es geht hier nicht um eine Beratungsstunde, was Sie hineininterpretieren.Ich möchte Sie gern an die letzte Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses erinnern, wo wir über die Krebsvorsorge bei jungen Mädchen, über sozial benachteiligte Gruppen gesprochen haben, wo gerade eine Koordinationsfunktion ganz wichtig ist, die ein öffentlicher Gesundheitsdienst in der Vernetzung von unterschiedlichen Angeboten einnehmen kann und einnimmt. Das fordern Sie an der einen Stelle ein, und wenn es dann gemacht wird, meckern Sie dagegen. Das sind wir gewohnt. Wir werden trotzdem dieses Gesetz umsetzen und damit den Betroffenen tatsächlich eine Hilfestellung geben, aber auch präventive Ansätze dort verwirklichen, wo sie gebraucht werden – aber mit Modellen, die vor Ort funktionieren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich bedanke mich sehr herzlich bei den GRÜNEN für diese Aktuelle Stunde, zeigt sie doch, dass sie auch bei den Themen, die mich betreffen – Tariftreue und KNIRPS –, hochgradig verwirrt, ziemlich irritiert und auch noch verärgert sind.
Sie haben wohl nicht damit gerechnet, dass wir bei der Tariftreue gemeinsam mit dem DGB eine ganz pragmatische Lösung finden. Haben wir Ihnen dort etwa ein Thema weggenommen? Auf der anderen Seite wollen Sie es dann wieder gar nicht glauben,was wir in der Politik für Kinder und Familien hinbekommen.
Denn Sie wissen genau,in rot-grüner Zeit war das,was wir jetzt machen, überhaupt nicht möglich.
Sie haben davon geträumt, es aber nicht umgesetzt.
Machen wir es kurz. Wir freuen uns darüber, dass wir an dieser Stelle Hand in Hand mit dem DGB eine Vergabepraxis in Hessen sicherstellen können, die sittenwidrige Löhne bekämpft und die die vereinbarten Tarife umsetzt. Ich mache Ihnen einen ganz pragmatischen Vorschlag: Freuen Sie sich einfach mit.
Bei KNIRPS muss ich zugeben, dass ich mich noch mehr wundere. Das schockt Sie offenbar. Sie haben nicht damit gerechnet, dass KNIRPS, der jüngere Bruder von BAMBINI,
tatsächlich umgesetzt wird. BAMBINI bedeutet, das dritte Kindergartenjahr wird beitragsfrei gestellt. Mit KNIRPS gehen wir weiter und wollen die Zahl der Plätze für unter Dreijährige von Ende 2006 bis Ende 2008 verdoppeln. Ich muss hinzufügen: Ich kann Ihnen nicht versprechen,dass KNIRPS im nächsten Jahr keine Schwester bekommt.
Ich bin sicher, KNIRPS wird in Hessen genauso erfolgreich umgesetzt werden wie das BAMBINI-Programm. Es wird ein ähnlicher Erfolg werden. Deswegen kann ich
Sie nur ermuntern: Freuen Sie sich in Hessen mit uns und den Familien.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns auf den Vorschlag des DGB hin als Landesregierung zusammengesetzt und über das Thema Vergabegesetz und Tariftreue sehr intensiv gesprochen. Wir haben es uns genau dort nicht einfach gemacht, und wir haben nicht schlichtweg gesagt: „Wir machen jetzt alles, was dort gewünscht wird, egal, welchen rechtlichen Anforderungen das entspricht“, sondern wir haben uns die Bereiche sehr genau angeschaut und nach pragmatischen, aber vor allem auch, sehr geehrter Herr Kollege Posch, nach wirkungsvollen Wegen gesucht, wie man gerade mittelständischen Unternehmen, die auch hier in Hessen ansässig sind, dabei helfen kann, dass die Tarife, die in Hessen vereinbart sind, nicht von anderen unterlaufen werden. Ich glaube, genau dieser Bereich ist der wichtige. Wir haben klar gesagt, dass man dort nicht einfach alles regeln kann.Was Abfallrecht und andere Themen betrifft, sind wir einen anderen Weg gegangen, weil dort der Anschluss- und Benutzungszwang vorhanden ist. Wir haben uns die Rechtsprechung angeschaut.Wir haben uns vor allem auch die Änderungen in der Rechtsprechung aus der Vergangenheit angeschaut, auch beim europäischen Recht.
Ich will sehr deutlich machen: Ich bin davon überzeugt, dass wir hier ein Gesetz vorlegen – das werden wir heute Mittag noch im Detail diskutieren –, das auch wirklich umsetzbar ist. Deswegen haben wir als Landesregierung gesagt, dass wir uns dort auf ein Gesetz einlassen, das sicher nicht alle Wünsche befriedigt, aber das dann auch in der Praxis umsetzbar ist.Wir vereinbaren Vertragsstrafen, aber auch Sperren für die,die häufig mit Subunternehmen Preise unterlaufen, damit sie dann in Hessen aus der Vergabe ausgeschlossen werden.
Aber ich will auch Folgendes anfügen. Es wundert mich schon ein bisschen, wenn ich hier GRÜNE und SPDFraktion hören muss.
Sie werfen uns hier etwas vor. Ich will an Folgendes erinnern. Schauen Sie einmal über den Rhein, und schauen
Sie einmal, was die rheinland-pfälzische Landesregierung dort macht.
Sie hatte bisher kein Vergabe- und Tariftreuegesetz. Dort ist es in der parlamentarischen Anhörung.Werfen Sie uns bitte nicht vor, dass wir bestimmte Bereiche nicht mit drin haben. Denn diese sind auch in dem Entwurf von Rheinland-Pfalz nicht enthalten. Wir haben auch auf diese Bereiche geschaut und überlegt, was in den Bereichen machbar ist. Also lassen Sie diese Scheinheiligkeit. Wir haben uns an einem vernünftigen Rahmen orientiert. Und wir haben im Übrigen, anders als es dort in der Anhörung ist, tatsächlich auch das Thema Ausbildung mit in das Gesetz aufgenommen. Das macht Herr Kollege Beck bisher nicht.Vielleicht ändert er das in der Anhörung noch.Aber tun Sie nicht so, als hätten Sie das für sich gepachtet.
Nein, wir haben dort einen Weg gesucht, der machbar ist, der mit Augenmaß gemacht ist und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hilft, der aber eben auch ermöglicht, bei den Unternehmen genau hinzuschauen, sodass es nicht ein Regelwerk gibt, das danach nicht umsetzbar ist.
Denn ehrlicherweise muss man bei diesem Thema auch dazusagen, dass es viele gesetzliche Regelungen gab, die schlichtweg nicht umsetzbar waren und die in der Praxis keinen Erfolg hatten. Deswegen haben wir dort mit Augenmaß gearbeitet. Wir haben genau diese Bereiche genommen – die Bauwirtschaft, das Gebäudereinigungshandwerk, die Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, Garten- und Landschaftsbau und das Abbruchgewerbe. Wir haben auch den Bereich der Bauwirtschaft so klar definiert, wie die Gewerke nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst sind. Denn wenn man dort Unterschiede macht, was viele andere Länder machen, dann ist das in der Praxis nicht mehr handhabbar und nicht durchschaubar. Dann hilft das eben in der Praxis nicht.
Wir haben hier versucht, einen Weg zu finden, der in der Praxis hilft, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützt, der aber auch dafür sorgt, dass es keine übermäßige Bürokratie gibt, und der diejenigen ausschließt, die sich nicht daran halten. Er beschäftigt sich vor allem auch mit dem Thema Vergabe von Aufträgen bis zu 50.000 c, das auch in diesem Hause schon mehrfach diskutiert wurde,und er regelt,dass diese freihändig möglich ist,weil wir genau wissen, dass dort die Gemeinden Unternehmen vor Ort beauftragen. Da waren wir uns auch in den Absprachen, die wir als Landesregierung getroffen haben, einig.Es geht nicht um das Thema Lohndumping,weil es gerade nicht die Subunternehmer von außerhalb sind, sondern da erhalten auch hessische Unternehmen die Aufträge.
Wir sind einen vernünftigen Weg gegangen.Lassen Sie auf der linken Seite dieses Hauses einfach Ihre Scheinheiligkeit weg.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Leider haben Sie das Angebot von heute Morgen nicht angenommen,sich mit uns über das Thema KNIRPS zu freuen,
denn mit diesem Programm ist tatsächlich viel erreicht worden.Wir haben vor, in den nächsten Jahren für die Familien und für die Kinder in Hessen noch mehr zu erreichen.
Ich weiß, das tut Ihnen nach wie vor weh, aber es freut mich, dass Sie die Namen unserer Programm so gut gelernt haben. Das Programm BAMBINI war ein Riesenerfolg. Die hessischen Kommunen nehmen daran teil, und alle Eltern in Hessen spüren die Entlastung durch die Freistellung des letzten Kindergartenjahres.
Ich weiß, es ärgert Sie, aber die Familien in Hessen freut es.
Es ist gut, wenn Sie mit uns das Programm KNIRPS – KNIRPS heißt:Kleinkindern nachhaltig intensiv rechtzeitig Plätze schaffen – nach draußen tragen,denn es geht darum, dass alle Kommunen möglichst schnell an diesem Programm teilnehmen, dass sie die erforderlichen Anträge stellen, dass sie ihre Bedarfe vor Ort ermitteln und so tatsächlich mehr Plätze für Kleinkinder in den Kommunen geschaffen werden.
Ich will etwas zu der Frage sagen, ob das überall gleich gemacht wird. Der Kollege Rentsch hat diese Frage aufgeworfen. Es wird nicht überall gleich gemacht, und zwar deshalb, weil wir in Hessen unterschiedliche Bedarfe haben. Deshalb teilen wir den Kommunen keine bestimmte Quote zu, sondern wir schaffen durch eine Erhöhung der Mittel, die wir für das Jahr 2008 vorsehen, eine Unterstützung für die Kommunen,vor allem für die Kommunen,die zusätzliche Betreuungsplätze schaffen, wo ein hoher Bedarf besteht, der möglichst schnell abgedeckt werden muss.Das kommt den Familien und ihren Kindern zugute.
Wir werden selbstverständlich mit den Kommunen sprechen, wie wir sie weiterhin unterstützen können und wie die Bundesmittel weitergeleitet werden sollen. Frau Kollegin Fuhrmann, Sie haben sich sicherlich die Vereinbarung mit dem Bund angeschaut, die wir ausdrücklich unterstützen. Ich bin sehr froh, dass Frau Kollegin von der Leyen diese Diskussion auf der Bundesebene sehr frühzeitig angestoßen hat und dass der Finanzminister gesagt
hat, er mache mit. Das ist prima und kommt wiederum den Familien zugute.
Wir haben zuerst einmal gefragt, was die Kommunen brauchen. Sie wollen einen Zuschuss zu den Betriebskosten bekommen. Wir haben jetzt einen guten Kompromiss erreicht. Ein Teil der 4 Milliarden c dient zur Finanzierung von Investitionskosten,ein weiterer Teil für feste Betriebskostenzuschüsse in Form eines Vorwegabzug bei der Umsatzsteuer.
Ich kann Ihnen versichern, mein Kollege Weimar hat von Anfang an beim Bund darauf gedrungen, dass wir eine Vereinbarung darüber treffen, wie nachgewiesen wird, dass diese Mittel vor Ort für die Schaffung von Betreuungsplätzen eingesetzt werden.Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit, weil wir genauso wie Sie wollen, dass mit den Landesmitteln Betreuungsplätze geschaffen werden und nicht irgendetwas anderes finanziert wird. Nein, es geht um den Ausbau der Betreuungsplätze – im Interesse der Eltern und der Kinder. Diese Vereinbarung werden wir umsetzen, um die Kommunen dann, wenn das Geld des Bundes fließt, noch besser beim Ausbau unterstützen zu können.
Sie brauchen gar nicht dauernd dazwischenzurufen. – Ich will Ihnen sehr deutlich sagen: Wir wollen schon im nächsten Jahr 20 % erreichen.Wenn die Bundesmittel für zusätzliche Betriebskostenzuschüsse dazukommen, werden wir die 35-%-Marke in Hessen schneller erreichen, um die Familien zu unterstützen.
Ich weiß, dass Sie das ärgert, aber Sie müssen sich ab und zu anschauen, was in den Haushaltsplänen für die Jahre 1998 und 1999 stand: 1,5 Millionen c für die Betreuung der unter Dreijährigen. Das war die Ausstattung des Sofortprogramms.
Regen Sie sich doch nicht so auf. Hätten Sie damals das Gesetz geändert, dann hätten die Kommunen für die Betreuung der unter Dreijährigen höhere Zuschüsse bekommen. Wir haben das Sofortprogramm geändert und die Mittel für die Schaffung neuer Plätze angepasst. Wir haben im letzten Jahr über das Programm BAMBINI die Zuschüsse für die Kommunen pro Platz wiederum erhöht. Darauf kam es an. Das war ein ganz wichtiger Punkt.
Ich komme zur Kindergartenförderung. Sie ärgert es, dass die Menschen in Hessen merken, dass sich hier etwas tut, dass Hessen besser dasteht als andere Flächenstaaten.
Das rot-grün regierte Nordrhein-Westfalen lag damals weit hinten, genauso wie Hessen, aber die Unionsregierung hat unser Land nach vorne gebracht.
Das ärgert Sie. Ich sage Ihnen:Wir werden diesen Weg für die Familien konsequent fortsetzen, und zwar ohne ideologische Scheuklappen.
Wir rechnen nämlich nicht nur Krippenplätze, sondern wir wollen ganz gezielt auch einen Drittelanteil an Tagesmütterplätzen. Den fördern wir, den bauen wir aus. Das halten wir für richtig, und deswegen zählen wir selbstverständlich unsere gut qualifizierten Tagesmütter in Hessen bei der Betreuungsquote mit.
Frau Kollegin Schulz-Asche, ich erinnere gerne noch einmal daran, dass es auch damals, als es um den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ging, selbstverständlich ebenfalls eine Umsatzsteuerumverteilung gab,um das vor Ort umsetzen und finanzieren zu können.
Das muss man deutlich dazu sagen. Sie wissen, dass wir die Pauschale, nachdem Sie sie vorher für Kindergärten gebunden hatten, den Kommunen als Investitionspauschale zur Verfügung gestellt haben, weil die Gebäude vorhanden waren. Sie haben nie das Kindergartengesetz geändert und auf diese Weise höhere Zuschüsse gezahlt. Auch beim Sofortprogramm haben Sie einen wesentlich geringeren Zuschuss gezahlt als wir heute.
Wir haben dort unterstützt. Wir bauen aus. Wir werden das auch in Zukunft fortführen.
Schauen Sie: Im Jahr 2005 hatten wir 5.900 Plätze für unter Dreijährige, im Jahr 2006 waren es etwas über 18.000, und unser Ziel ist es, Ende des Jahres 2008 dort auf 34.000 Plätze zu kommen.
Das ist ein Riesensprung für die Familien in Hessen. Mit BAMBINI haben wir die Familien für das letzte Kindergartenjahr freigestellt. Mit KNIRPS schaffen wir neue Plätze. Diesen Weg, unterschiedliche Plätze unter dem Gesichtspunkt der Wahlfreiheit für Familien gezielt dort zu fördern, wo der Bedarf ist, werden wir weitergehen. Wir werden das flexible Angebot weiter ausbauen. Ich kann Ihnen nur raten: Machen Sie lieber mit. Lamentieren Sie nicht. Die Familien sind froh, dass diese Plätze geschaffen werden. BAMBINI und KNIRPS sind dabei wegweisende Zielsetzungen für Familien und Kinder in Hessen.
Herr Kollege Kahl, ich habe zwar jetzt noch nicht verstanden, ob Sie das Geld im Bereich Familien wieder kürzen und keine Plätze ausbauen wollen,
ob ich das so zu verstehen habe. Aber ich will Ihnen hier deutlich klarstellen: Wir haben im Krankenhausbauprogramm große Reste mitzuschleppen, die verbaut werden müssen. Deswegen haben wir uns mit den Kommunen darauf verständigt, dass die Restmittel dazu ausreichen, alle vorgesehenen Maßnahmen, die in dem Investitionsprogramm enthalten und abgestimmt sind, umzusetzen. Es fällt dadurch kein einziges Programm aus.
Wir setzen die Landesmittel dort ein, wo wir sie brauchen. Wir haben uns mit den Kommunen zu gleichen Teilen verständigt, dass es das erste Ziel ist, diese Restmittel abzubauen, und gleichzeitig im Krankenhausbereich weiterhin alles zu tun,was dort zu tun ist,und unsere gemeinsam abgestimmten Bauprogramme umzusetzen. Das werden wir auch im nächsten Jahr genauso machen.
Gleichzeitig aber – und das ist für uns der wichtige Punkt – forcieren wir die Kinderbetreuung weiter, anders, als es andere Länder machen. Wir wollen die Ziele dort früher erreichen und selbstverständlich die Bundesmittel dabei mit hinzunehmen, um die Kommunen noch besser zu unterstützen, damit auch der Betriebskostenanteil für die Kommunen dort eine Erleichterung erfährt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist bekannt, dass wir mit dem DGB über diesen Gesetzentwurf verhandelt haben und zu einem aus unserer Sicht pragmatischen Ergebnis gekommen sind. Ich möchte mich noch einmal ausdrücklich bei der CDUFraktion bedanken, die diesen Gesetzentwurf übernommen hat.
Es war uns nämlich an dieser Stelle ganz wichtig, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode, nämlich zum 01.01. nächsten Jahres, in Kraft treten kann.
Wir haben in den Gesetzentwurf alle gerade für das öffentliche Auftragswesen wichtigen Wirtschaftsbereiche aufgenommen. Im öffentlichen Auftragswesen spielen das Lohndumping und das Unterlaufen des Tarifrechts ebenfalls eine Rolle. Es handelt sich um folgende Bereiche: die Bauwirtschaft, das Gebäudereinigungshandwerk, das Sicherheits- und Bewachungsgewerbe, der Garten- und Landschaftsbau und das Abbruchgewerbe. Zudem wurde das Kriterium berufliche Erstausbildung berücksichtigt.
Wenn wir heute darüber reden, wie dieser Gesetzentwurf und die Bereiche,für die wir Regelungen getroffen haben, gefasst sind, ist es ganz wichtig, festzuhalten, dass dies sowohl EU-Recht als auch höchstrichterlicher Rechtsprechung entspricht und dass gleichzeitig darauf geachtet wurde, dass es für den einzelnen Unternehmer durchschaubar und gut nachvollziehbar ist.
Deswegen haben wir in Hessen, im Gegensatz zu allen anderen Ländern, den Sektor Bauwirtschaft klar definiert. Wie ich heute Morgen schon einmal ausgeführt habe,werden von uns alle Gewerke aufgeführt, die von dem Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden. Das Arbeitnehmerentsendegesetz wiederum nimmt ausdrücklich auf die Baubetriebeverordnung Bezug. Deswegen haben wir hier,anders als in vielen anderen Ländern,eine ganz klare Regelung geschaffen und konnten mit dieser klaren Definition auch dafür sorgen, dass dieses Gesetz in der Folge umsetzbar sein wird.