Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie herzlich zur 41. Plenarsitzung am heutigen Dienstag und stelle zunächst fest, dass das Haus beschlussfähig ist. – Dem wird nicht widersprochen.
Ich komme zu unserer Tagesordnung für diese Plenarwoche. Diese ist vom 6. Juli 2004 mit einem Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 87 Punkten und liegt Ihnen vor.
Wie Sie dem Nachtrag zur Tagesordnung, den Tagesordnungspunkten 70, 71, 72 und 73, entnehmen können, sind vier Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Interfraktionell haben sich die Fraktionen auf eine Redezeit von fünf Minuten pro Fraktion je Aktuelle Stunde verständigt. – Dies ist gemäß unserer Geschäftsordnung so beschlossen. Somit werden wir diese Aktuellen Stunden am Donnerstag ab 9 Uhr abhalten.
Entgegen der Ihnen vorliegenden Tagesordnung wird über den Tagesordnungspunkt 56, Entschließungsantrag betreffend BKA-Entscheidung, Aufruf mit Tagesordnungspunkt 44, nach der Aussprache direkt abgestimmt.
Zudem können Sie dem Nachtrag entnehmen, dass unter Tagesordnungspunkt 87 eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetzes vorgesehen ist. Hierfür ist noch eine Redezeit zu vereinbaren.
Eingegangen und bereits auf Ihren Plätzen verteilt sind: der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schluss mit den Machtspielchen – die konkrete Umsetzung von Hartz IV und Optionsgesetz endlich beginnen, Drucks. 16/2512; der Dringliche Antrag der Fraktion der SPD betreffend Mittelstand stärken – Ladenschlusszeiten beibehalten, Drucks. 16/2513; der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Hartz-Reform auf dem richtigen Weg – Blockadeversuch der CDU gescheitert, Drucks. 16/2514; der Dringliche Antrag der Fraktion der FDP betreffend Haltung der Landesregierung zum Auswahlverfahren für die deutschen Bewerberstädte zur Kulturhauptstadt 2010, Drucks. 16/2515.
Ich frage zunächst einmal: Wird die Dringlichkeit dieser vier Dringlichen Anträge bejaht? – Das ist der Fall. Dann werden diese Dringlichen Anträge die Tagesordnungspunkte 88, 89, 90 und 91. – Noch neun Stück, dann werden wir dreistellig.
Wenn keiner widerspricht, kann Tagesordnungspunkt 88 mit Tagesordnungspunkt 90 und Tagesordnungspunkt 89 mit den Tagesordnungspunkten 25 und 50 aufgerufen werden. Das ist der jetzige Stand der Dinge.
Herr Präsident, ich bitte um Nachsicht. Aber Tagesordnungspunkt 88 soll zusammen mit Tagesordnungspunkt
Zur Klarstellung: Unser Dringlicher Antrag betreffend Mittelstand stärken – Ladenschlusszeiten beibehalten, Drucks. 16/2513, ist mit Tagesordnungspunkt 50, und unser Dringlicher Entschließungsantrag betreffend HartzReform auf dem richtigen Weg – Blockadeversuch der CDU gescheitert, Drucks. 16/2514, mit Tagesordnungspunkt 51 aufzurufen.
Herr Präsident, wir schlagen vor, Tagesordnungspunkt 55 – das ist unser Antrag zum Thema Schule – gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 22 aufzurufen. Das muss aber nicht unbedingt zu einer Verlängerung der Redezeit führen.
Den zweiten Punkt hatte ich heute Morgen in der Geschäftsführerbesprechung schon angesprochen. Sie haben eben gesagt: dritte Lesung des Freiwilligen-PolizeidienstGesetzes. Das ist zutreffend. Das setzt aber voraus, dass wir das Gesetz heute Nachmittag nach der Regierungserklärung beraten.
Erster Punkt:Tagesordnungspunkt 55 mit Tagesordnungspunkt 22 bei der Redezeit für einen Punkt. – Die Verbindung ist klar.
(Reinhard Kahl (SPD): Das hatten wir schon einmal vorgeschlagen, Herr Kollege! – Nicola Beer (FDP):Was ist mit Punkt 48?)
Jetzt geht es darum, dass die CDU-Fraktion beantragt, dass das Freiwilligen-Polizeidienst-Gesetz nach der Regierungserklärung und der Aussprache aufgerufen wird. – Herr Kollege Kaufmann.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat es heute Morgen schon angekündigt und jetzt vollzogen: Sie beantragt eine Veränderung in der Reihenfolge der Tagesordnung, nämlich einen Punkt, der unter der laufenden Nummer 7 einsortiert ist, jetzt vorzuziehen – ohne jede Begründung. Herr Kollege Gotthardt, ich kann verstehen, dass Sie auf die Begründung verzichtet haben; denn die Begründung ist hoch peinlich für Sie und für die Landesregierung. Der ganze
Ich kann Ihnen nur sagen: Ich rate Ihnen dringend ab, jetzt erneut schlampige Arbeit leisten zu wollen, indem Sie heute eine zweite und am Donnerstag eine dritte Lesung machen wollen, um das noch durchzupeitschen. Sie haben doch gemerkt, dass man manchmal doch etwas mehr Zeit braucht und vielleicht den einen oder anderen Rat einholen und auch berücksichtigen sollte, um ein vernünftiges Gesetz und nicht so ein Durcheinander zu machen.
Meine Damen und Herren, wir haben es hier mit einem Gesetz zu tun, das sich mit dem freiwilligen Polizeidienst befasst; das muss man noch einmal dazusagen. Um die Schlamperei vom letzten Herbst auf die Schnelle zu regulieren, haben Sie jetzt noch eine Regelung über Sonderzahlungen für Beamte und Gerichtsvollzieher hineingeschoben.Was das miteinander zu tun hat, können Sie niemandem erklären. Das hat überhaupt nichts miteinander zu tun.
Weil es sinnvoll ist und der gesamte Landtag ein Interesse daran haben müsste, ordentlich zu arbeiten, und weil es darüber hinaus überhaupt nicht einsichtig ist, dass andere Gesetzesvorhaben deshalb nach hinten geschoben werden, widersprechen wir dem Antrag und beantragen, es bei der Reihenfolge der Tagesordnung zu belassen, wie es bei uns üblich ist, die Gesetze der Reihe nach, erst die ersten Lesungen und dann die zweiten Lesungen, abzuarbeiten und uns eine hinreichende Beratungszeit zu nehmen, damit solche Fehler, wie die Mehrheitsfraktion sie gern zu tun pflegt, möglichst unterbleiben.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf von der CDU: Na, na, na!)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Kollege Kaufmann hat eben schon zu dem Inhalt des Gesetzentwurfs Stellung genommen. Das ist aber nicht Sinn der Geschäftsordnungsdebatte.
In der Geschäftsordnungsdebatte geht es darum, zu begründen, warum wir es heute beraten sollen. Herr Kollege Kaufmann, alle in diesem Hause sollten ein Interesse daran haben, dass das Urlaubsgeld für die Mitarbeiter rechtlich geregelt ist und auch vernünftig ausgezahlt werden kann.
(Beifall bei der CDU – Zurufe der Abg. Tarek Al- Wazir und Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))
Aus diesem Grund gibt es ein Interesse, heute in zweiter und am Donnerstag in dritter Lesung zu beschließen. Zu
den Inhalten können Sie gerne Stellung nehmen, wenn wir den Gesetzentwurf beraten. Nach unserer Ansicht wird das heute Nachmittag nach der Regierungserklärung sein.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich kann eine Fraktion, die hier die absolute Mehrheit hat, die Reihenfolge der Tagesordnung verändern.Dass dies aber notwendig war,zeigt etwas über den Stil Ihrer Arbeit.
Herr Kollege Gotthardt, Sie haben uns vor einer Woche im Ältestenrat gefragt, ob wir bei diesem Gesetzentwurf eine dritte Lesung benötigen. Das war zu einem Zeitpunkt, als er im Innenausschuss noch nicht verabschiedet war. Ich habe für meine Fraktion gesagt, dass wir es nicht ausschließen könnten. Dass aber jetzt eine Fraktion, die für diesen Gesetzentwurf verantwortlich ist – im Übrigen handelt es sich um einen ganz normalen Gesetzentwurf, der im Regelfall in zwei Lesungen verabschiedet wird –, drei Lesungen braucht,zeigt,was für einen Gesetzentwurf Sie hier vorgelegt haben.
Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass dies ein ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren ist. Es ist mehr als peinlich, dass Sie das heute beantragen müssen und etwas in den Gesetzentwurf einbinden müssen, was mit dieser Sache relativ wenig zu tun hat.
Auch wer eine absolute Mehrheit hat,sollte zumindest die Regelungen beachten, wie Gesetzentwürfe in diesem Landtag verabschiedet werden.
Meine Damen und Herren, das, was Sie jetzt vorhaben, widerspricht diesen Regelungen. Sie können es beschließen, aber die Peinlichkeit bleibt an Ihnen hängen.
Es ist beantragt, Tagesordnungspunkt 7 nach dem Tagesordnungspunkt 2 am heutigen Tage aufzurufen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist dem Begehr der CDU-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprochen. Tagesordnungspunkt 7 wird nach Ta