Frank-Peter Kaufmann
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Wagner, ich denke, wir machen uns alle mal ein bisschen locker. Man muss das nicht verbissen sehen.
Ich habe mir, als ich noch Student war, etwas mit roten Riesen und schwarzen Löchern aufgeschrieben. Das ist aus dem Bereich der Astrophysik. Das passt hier irgendwie beides nicht. Aber wir sind in der Adventszeit. Da ist es doch angemessen, dass wir uns alle gemeinsam auf die Verkündung der frohen Botschaft freuen. Die frohe Botschaft ist vom Kollegen Kahl schon angesprochen worden.
Das kann man immer von zwei Seiten sehen. Ich sehe es von der Seite,dass es der definitiv letzte Haushalt des Kollegen Finanzministers, Herrn Staatsminister Weimar, ist. Das habe ich vor fünf Jahren nicht gesagt.
Ich sage es heute. Ich sage, es ist definitiv richtig: Die finanzwirtschaftlich schlimmen Jahre gehen zu Ende. Das macht uns logischerweise fröhlich.
Was noch fröhlicher stimmt – insoweit kann man sich doch tatsächlich locker machen –, ist, dass das, was heute beschlossen wird,nicht lange Bestand wird haben müssen. Von daher haben wir die Chance,das im nächsten Jahr mit einem Nachtragshaushalt zu korrigieren.
Denn das,was Sie hier vorlegen – entgegen den Versuchen des Kollegen Milde, alles schönzureden –, ist wahrlich das Gegenteil eines soliden und nachhaltig geplanten Haushalts.
Meine Damen und Herren, die neue Mehrheit in der 17. Legislaturperiode wird das aber richten. Insoweit können wir alle fröhlich auf das Weihnachtsfest schauen. Ein gutes Stück der Düsternis wird vergehen, und die Morgenröte und der Silberstreif am Horizont kündigen sich bereits an.
Meine Damen und Herren, die Qualität der Finanzpolitik kann nur besser werden, wenn wir hier wieder einen Finanzminister haben, der wirklich gestalten will und nicht nur hilflos auf dem weiter wachsenden Schuldenberg sitzt. Die langsam zur Gewissheit werdende Erwartung, dass es dazu kommen wird, stimmt uns zuversichtlich und fröhlich, ganz im Gegenteil zu den Kolleginnen und Kollegen der CDU,
die weitestgehend schon geflüchtet sind. Ich habe Verständnis für die schlechte Stimmung in den Reihen der CDU. Sie passt zwar so gar nicht in die vorweihnachtliche Freude. Aber wenn Sie die Umfrageergebnisse ganz einfach im Dreisatz umrechnen – das könnten selbst Sie, Herr Kollege Metz –, dann müssen wir davon ausgehen, dass zumindest zehn Kolleginnen und Kollegen der CDU im nächsten Jahr nicht mehr hier sitzen werden, sondern nur noch auf der Besuchertribüne.
Wir wissen noch nicht genau, wer das sein wird. Aber ab Platz 38 oder so ist es für alle nicht mehr sicher, denn man weiß ja nicht, wie der Wähler entscheidet. Und das ist letztlich auch gut so.
Meine Damen und Herren, nach alledem, was der Finanzminister uns in den vielen Jahren immer wieder vorgejammert hat,sage ich in Richtung Regierungsfraktion und Regierung: Sie wissen es doch selbst am besten, wie stressig das Regieren sein kann, die ewigen Präsenzpflichten hier im Landtag, häufig die Aufgabe, unverständliche, oft sogar falsche Regierungsentscheidungen als Abgeordnete begründen, sogar begrüßen zu müssen – nicht wahr, Herr Kollege Williges?
Dies alles wird sie nicht mehr belasten. Das sind doch allemal positive Aussichten. Ich denke, die vorweihnachtliche Freude wird deshalb auch Sie ereilen. Die baldige Befreiung von der Regierungslast macht doch Spaß.
Meine Damen und Herren, wir stehen vor der dritten Lesung des Haushalts 2008. Ich sagte es schon, wir wissen, dass er noch vor der Sommerpause des kommenden Jahres eine deutliche Veränderung erfahren wird. In welche Richtung die Veränderung gehen wird, können Sie z. B. an den Haushaltsanträgen ablesen, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu diesem Haushalt gestellt hat. Wir haben den Haushalt eindeutig akzentuieren wollen – und wir werden ihn akzentuieren – zugunsten der Schwerpunkte der Energie- und Umweltpolitik, der Familienpolitik und der Bildungspolitik, die besonders rasch eine deutliche Korrektur verlangt.
Genau deshalb wird unser grünes Sofortprogramm Schule noch im Jahre 2008 Wirklichkeit werden. Das ist zumindest meine Überzeugung. Wir haben natürlich entgegen dem, was der Kollege Milde behauptet hat, mit unseren Anträgen den Kreditbedarf des Haushaltes deutlich gesenkt, und zwar mit haushaltswirksamen Maßnahmen. Wir haben darüber hinaus zusätzliche Maßnahmen zur Konsolidierung vorgeschlagen. Der Kollege Williges hat schon genickt.Natürlich hat die CDU wieder alle Anträge ausnahmslos abgelehnt, obwohl Ihnen in etlichen Bereichen noch nicht einmal ein einziges Gegenargument eingefallen ist.
Es gibt eine ganze Reihe von Dingen, bei denen später Anträge von Ihnen kamen, die zumindest in eine ähnliche Richtung gingen.
Meine Damen und Herren,ich will mich aber gar nicht näher mit den inhaltlichen Differenzen der Haushaltsanträge befassen. Ich will mich vielmehr noch einmal – das ist auch notwendig – mit den finanzwirtschaftlichen Aspekten des weimarschen Wirkens insgesamt befassen.Unter diesem Gesichtspunkt – Herr Kollege Kahl hat es ähnlich angesprochen – findet heute eine dunkle Epoche der koch-weimarschen Finanzpolitik einen, wie nicht anders zu erwarten, eher unrühmlichen Schluss. Wahrscheinlich ist es gar kein bemerkenswerter Akkord. Weimar geht einfach unter, nachdem er mit dem hessischen Haushaltsschiff zum wiederholten Mal gegen den Schuldenberg gedonnert ist,der ihm schwere Leckagen zugefügt hat.Dann wird es zugehen wie auf der Titanic: Die Musik spielt bis zum eiskalten Ende.
Schauen wir uns deshalb die weimarsche Bilanz an, die er als Bilanz des von ihm so sehr geliebten Konzerns Hessen nicht vorgelegt hat, obwohl er es ursprünglich versprochen hat. Schauen wir uns seine inhaltliche Bilanz an. Ich glaube, es ist nicht voreilig, wenn wir am letzten Plenartag seiner Amtszeit einen Strich darunter machen und schauen, was denn übrig bleibt.Wir haben in Hessen eine Gesamtverschuldung des Landes von deutlich über 30 Milliarden c festzustellen. Das ist ziemlich viel, selbst wenn man berücksichtigt, dass dieser Berg in gut 60 Jahren der hessischen Geschichte entstanden ist. Denn das Problem ist doch, dass in dem letzten Sechstel der Periode der hessischen Geschichte ein Drittel dieses Schuldenbergs angehäuft wurde, die Schulden also mehr als doppelt so schnell gestiegen sind wie im Durchschnitt aller Jahre.
Der Kollege Kahl hat die dreifache Siegerposition schon erwähnt. Da könnte man fast auf die Idee kommen, das „Triple A“ zu nennen. Aber bisher hatte das eine etwas andere Bedeutung, als dass man dreimal an der Spitze des Schuldenmachens steht.
10 Milliarden c neue Schulden von Roland Koch und Karlheinz Weimar, das ist unvorstellbar viel Geld. Deswegen will ich,weil es sich eben keiner vorstellen kann,einem legendären Beispiel von Franz Josef Strauß aus den Siebzigerjahren folgen. Er hat damals im Bundestag vorgetragen,wie man es konkreter verdeutlichen kann,welch gigantische Summe das ist.
Wenn man die Schuldensumme von 10 Milliarden c in Form der berühmten grünen 100-c-Scheine aneinanderlegen würde, so reichte dies für eine Strecke von 14.700 km. Damit könnte man von Wiesbaden bis nach Omsk oder auch nach Neufundland reisen – und natürlich auch wieder zurück.
Herr Weimar, wenn Sie allerdings, was sicher viel besser wäre, nach den Jahren hemmungsloser Überschuldungspolitik lieber gleich im Exil bleiben und nicht mehr zurückkommen wollten, dann kämen Sie mit den aneinandergelegten 100-c-Scheinen bis nach Feuerland oder nach Wladiwostok, je nach Reiserichtung.
Wir wissen, dass es nicht nur die gigantische Schuldensumme der koch-weimarschen Bilanz ist, die Sie deutlich verunziert. Der Vermögensverzehr durch Verkauf, oder besser Verschleuderung genannt, und zwar Verkauf von für die Aufgaben des Landes noch benötigter Immobilien im Wert von mindestens 2.500 Millionen c belasten uns zusätzlich. Schließlich müssen für mindestens 20 Jahre im Schnitt keineswegs geringe Mieten gezahlt werden, die allerdings – wir haben es beim Finanzminister nachgefragt – von ihm noch nicht einmal beziffert werden konnten.
Dennoch ist Weimar davon überzeugt, das ist ein gutes Geschäft – vielleicht für ihn, das mag sein; aber nicht für das Land und seine Steuern zahlenden Bürger. Das zumindest steht fest.
Auch diese 2,5 Milliarden c sind eine gewaltige Summe Geldes.Also nehmen wir uns noch einmal ein Beispiel an Franz Josef Strauß. In 1-c-Münzen gezahlt, hätten diese 2,5 Milliarden c ein Gewicht von 18.750.000 kg. Das entspricht 1.250 Güterwaggons mit 15 t Nutzlast. Das sind mindestens zehn voll beladene Güterzüge maximal zulässiger Länge.
Meine Damen und Herren, da kommt man sich ein bisschen vor wie in Entenhausen, wenn die Panzerknacker Dagoberts Vermögen wegschaffen wollen.
Im Comic siegt am Ende immer das Gute, bei unserem Staatshaushalt ist das Vermögen leider unwiederbringlich verloren. Wir bräuchten übrigens fast 1.000 Lkws, um das Geld wieder herbeizuschaffen, was einen Stau von gut 30 km auf der Autobahn erzeugen würde, und das im angeblich staufreien Hessen.
Das ist ganz einfacher Dreisatz. – Meine Damen und Herren, im Jahre 2008 möchte Karlheinz Weimar für weitere 400 Millionen c den Leo-III-Restbestand an Immobilien des Landes verkaufen. Das wären dann übrigens weitere 200 Lkws, um den Verkaufserlös nach diesem Modell von Strauß transportieren zu können.
Ich erzähle Ihnen das übrigens nicht als lustige Vorweihnachtsgeschichte, sondern um deutlich zu machen, welch unvorstellbare Menge Geld Finanzminister Weimar als Schulden angehäuft und als Vermögen verschleudert hat. Glücklicherweise können wir Leo III noch retten.Die Immobilien werden wir dem Land erhalten können; denn diesmal können die hessischen Wählerinnen und Wähler an der Wahlurne am 27. Januar mit darüber entscheiden, ob sie Leo III auch noch verkaufen wollen oder besser nicht, was wir dringend empfehlen.
Meine Damen und Herren, die Landtagswahl ist überhaupt die beste Gelegenheit, nicht nur der weimarschen
Finanzpolitik die richtige Quittung zu präsentieren, sie bietet obendrein die Chance, die abgewirtschaftete Regierung endlich komplett wegzuschicken. Wie der Haushalt 2008 ein hilfloses Machwerk der Unzulänglichkeit ist, so fehlt es der gesamten Regierungspolitik an Zukunftsperspektiven. Von Visionen will ich gar nicht reden. Wir haben es heute Morgen eindrucksvoll erlebt, wohin die alle verschwunden sind.
Einst hatte Koch vollmundig Visionäres verkündet. Jetzt hat er alles vergessen, aufgegeben, zerrieben in den Unzulänglichkeiten seines Arbeitsalltags. Dabei bedürfen viele Politikfelder einer Führung, die an morgen denkt, die nicht in kleinlicher Krämerei stecken bleibt, sondern Probleme löst und Orientierung gibt. Dazu gehört gewiss nicht an letzter Stelle auch und besonders die Finanzpolitik.
Überall beschäftigt man sich im Rahmen der Föderalismusreform II mit den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, mit den Bedingungen und Regelungen für eine nachhaltige Finanzwirtschaft. Wir GRÜNE haben uns mit etlichen Initiativen an der Debatte beteiligt. Ich erinnere nur an unseren Antrag zum Zukunftshaushalt. Er enthält übrigens einen Vorschlag zur Neuregelung der Verschuldensbegrenzung, der auf einer ausgearbeiteten Idee des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung basiert.
Doch wie reagierten der Finanzminister und seine Fraktion? – Blanke Ignoranz,wortreiches Achselzucken,keine eigenen Vorschläge, sondern gelangweiltes „mer waaß es net, schau’n mer mal, was noch da rauskommt“, aber keinerlei Korrektur am eigenen Verschuldungskurs.
Meine Damen und Herren, es gibt einen vagen, anvisierten Haushaltsausgleich im Jahr 2011. Der Kollege Milde hat es wieder angesprochen.Aber schon im Finanzplan ist das keineswegs einzulösen. Das sprach Kollege Kahl an.
Ich fasse zusammen: 290 Millionen, fast 300 Millionen c globale Haushaltskorrekturen, das sind die Tricks. Es werden eine globale Minderausgabe und eine globale Mehreinnahme eingestellt, weil man rund 300 Millionen c mehr ausgeben will, als man wird einnehmen können. Genau das ist kein Kurs, um zu einer Nettoneuverschuldung von null zu kommen.
Damit bleibt Herr Weimar seinem Image als Rekordschuldenmacher bis zu seinem letzten Arbeitstag treu. Jetzt kommt es: Das berühmte Zitat von Adolf Kühn aus der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ bleibt leider richtig. Wir sollten es heute noch einmal genießen. Es macht zwar die Finanzwirtschaft des Herrn Weimar nicht besser. Aber es ist wie am ersten Tag zutreffend.
Solide und transparent, wahr und klar, wie Haushaltswirtschaft zu sein hat, ist das nicht, sondern sprunghaft, windig, wirr, unüberlegt und nicht ganz seriös.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass Sie alle auf das Zitat gewartet haben.
Alle Jahre wieder. – Heute war es definitiv das letzte Mal, dass ich es zitieren musste. Denn ein anderer Finanzminister verdient ganz gewiss eine eigene Würdigung. Die kann nur deutlich schmeichelhafter ausfallen.
Da wir gerade beim Thema Würdigung sind, möchte ich ganz ohne Schmeicheleien die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzministerium und der hier im Haus würdigen. In den stets hektischen Haushaltsberatungen hatten sie viel zu tun. Sie haben es blendend gemeistert.Vielen Dank dafür. Denn für den miserablen Inhalt des Haushaltsplans können Sie nichts.
Ich möchte noch etwas anhängen. Ganz zum Schluss möchte ich auch Herrn Kollegen von Hunnius ganz direkt ansprechen, der, so nehme ich an, nach mir sprechen wird. Herr Kollege von Hunnius, da Sie sich für das Ausscheiden aus dem Landtag entschieden haben, wird das heute Ihre letzte Haushaltsdebatte sein.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Herr von Hunnius, mit Ihnen verliert die Runde der hessischen Haushaltspolitiker einen Kollegen, der Sachlichkeit mit Humor und Schärfe mit Freundlichkeit zu verbinden weiß.
Das hat Sie stets wohltuend von manch anderen Mitgliedern nicht nur Ihrer Fraktion unterschieden. Deswegen werden Sie gewiss nicht nur uns in Zukunft fehlen. Ich hätte gerne zusammen mit Ihnen in der nächsten Legislaturperiode die Finanzpolitik gestaltet. So bleibt mir nur, Ihnen ein herzliches Glückauf für Ihre Aktivitäten außerhalb des Landtags zuzurufen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Boddenberg, es ist in der Tat die Frage, ob die Aktivitäten der CDU wirklich in der Sache ernsthaft gemeint sind oder ob die CDU nur so tut, als ob sie plötzlich ihr Herz für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch für faire Wettbewerbsbedingungen entdeckt hätte.
Nach dem, was Sie gerade erklärt haben, ist ganz eindeutig festzustellen, dass Sie nur so tun. Das war Ihrer Rede während der letzten Runde der Beratungen über diesen Gesetzentwurf zu entnehmen, und das ist in Ihren Worten eben umso deutlicher herausgekommen.
Offensichtlich hat diese Landesregierung – und die CDU mit ihr – im Frühjahr dieses Jahres bemerkt, dass die Landtagswahl näher rückt. Man hat bereits so viel gegen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getan,dass man jetzt irgendwie versuchen muss,ein Signal zu setzen.
Man ist dem DGB ein Stück weit entgegengekommen. Logischerweise werden die Gewerkschaften nicht Nein sagen, wenn sie etwas erreichen können. Das ist sozusagen klassisch; das entspricht ihrer Tradition.Wenn sich ihnen eine Möglichkeit bietet, werden sie die auch ergreifen bzw. ergreifen müssen. So kam dieser Gesetzentwurf zustande.
In der Anhörung haben wir alle gehört, wie unzureichend er ist. Diese Einschätzung kam aus den verschiedensten Beurteilungsperspektiven. Obwohl SPD und GRÜNE in ihrem Änderungsantrag nur versucht haben, Ihnen die Kernaussagen dieser Anhörung nahezubringen, sagen Sie Nein. Sie sagen Nein, weil Sie in Wahrheit nicht wirklich an der Problemlösung mitwirken wollen, sondern sich lediglich das Mäntelchen „Wir sind ja sozial eingestellt und wollen das auch“ – das sind so Ihre Sprüche – umhängen wollen, ohne das ernsthaft durchzusetzen.
Herr Kollege Boddenberg, ich will das an einem Beispiel, das auch Sie gerade genannt haben, deutlich machen, nämlich an der Abfallwirtschaft. Sie haben gesagt, man könne die Abfallwirtschaft nicht in das Gesetz aufnehmen, weil sie gebührenfinanziert sei.
Der erste Punkt ist – das haben Sie beim letzten Mal dazu vorgetragen –, dass der Verband im Wesentlichen aus einem Mitglied besteht bzw. aus einem, das hier vorträgt, und auch die Privatfirmen nur ihre Interessen vortragen. Insoweit müsste man das nicht ernst nehmen. Dass auch der kommunale Arbeitgeberverband das ähnlich sieht, haben Sie dabei unterschlagen. Heute tragen Sie das Gebührenproblem vor,mit der Begründung,es gehe um Ausgleichszahlungen.
Ich sage Ihnen: Genau dieses Argument beweist, dass es Ihnen eben darum nicht geht. Ihr Argument wird völlig falsch angewandt. Nur mit der gesetzlichen Bestimmung, dass diese Vergütungen einbezogen werden müssen, ist die Gebührenkalkulation sicher. In dem anderen Fall müssen Gebührenkalkulationen immer auf dem Kostendeckungsprinzip beruhen, und die nachweislich günstigsten Kosten kommen dann hinein. Wenn es keine gesetzlichen Absicherungen gibt, fördern Sie über die Gebührenhaushalte gerade die Dumpinglöhne.
Genau das will auch die Abfallwirtschaft aus guten Gründen nicht.Im Übrigen bitte ich Sie,mir das einmal von der Sache her zu erklären. Schließlich haben Sie das Gebäudereinigungshandwerk aufgenommen. Dass ein Gebäude gereinigt wird, ist also in Ordnung. Aber in dem Augenblick,wenn der Dreck in die Tonne kommt,ist es egal,welche Löhne gezahlt werden. Das ist Unfug. Das gehört doch zusammen.
Herr Kollege Boddenberg, jetzt sagen Sie das wieder. Jetzt sagt er wieder: „weil es ein Gebührenhaushalt ist“. Ich habe Ihnen gerade erklärt – offensichtlich haben Sie nicht zugehört –, dass es, gerade weil es ein Gebührenhaushalt ist, in das Gesetz aufgenommen werden muss; denn sonst können Sie die Gebühren eben nicht auf der Basis von Mindestlöhnen festsetzen. So schreiben Sie sie aber fest. Genau andersherum ist es richtig und nicht so, wie Sie es immer behaupten.
Wir müssen das jetzt nicht unnütz vertiefen; denn Sie sind offensichtlich nicht nur beratungsresistent, sondern sogar -unwillig. Sie wollen nur so tun, als ob es Ihnen um die Interessen der Arbeitnehmer ginge. Das ist die Botschaft Ihres Verhaltens. Sie wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Angst um ihre Arbeitsplätze haben und davor, dass ihre Arbeit nicht auskömmlich vergütet wird, nicht helfen. Das müssen wir feststellen.
Wir werden den Gesetzentwurf nicht ablehnen – das habe ich schon in der zweiten Runde gesagt –, weil wir Respekt davor haben, dass der DGB sagt, es sei ein Schrittchen. Aber wir signalisieren mit unserer Enthaltung sehr deutlich, dass das, was Sie angeblich vorhatten und was Sie immer noch propagieren, nicht in dem Gesetzentwurf steht. Sie hätten zumindest den Änderungsantrag annehmen müssen. Das tun Sie nicht. Sie tun nur so als ob.
Wir wollen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wirklich helfen.In der nächsten Legislaturperiode werden wir sicherlich die Gelegenheit haben, das anständig zu regeln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle Anwesenden haben es soeben gerade gehört.Der Kollege Posch hat ausgeführt, dass die Partei der GRÜNEN das Wort „Rechtsstaatlichkeit“ nicht in den Mund nehmen dürfe. Meine Damen und Herren,diese Beleidigung akzeptieren wir nicht. Herr Posch, wir fordern Sie auf, hierher zu treten,sich dafür zu entschuldigen und das zurückzunehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Wintermeyer hat bei der Einführung schon einiges zu der Historie gesagt. Es ist in der Tat richtig, dass wir im Juli 2005 den Gesetzentwurf hier eingebracht haben, nachdem der Deutsche Bundestag Analoges beschlossen hatte. Dazu gab es einige Bemerkungen von Ihrer Seite, wenn ich das so global zusammenfassen darf, von der Seite der jetzigen Gesetzesantragsteller, die eine Reihe von Bedenken nannten.Dann wurde sehr bald gesagt, man solle doch erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Damit haben wir uns einverstanden erklärt.Ganz offen gesagt:Sonst hätten Sie es gleich abgelehnt. Das hätte uns auch nicht weitergebracht.
Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.Vielleicht können wir uns auf folgende Formel einigen, die auch der Vorsitzende dargestellt hat, dessen persönliche Meinung in dem Verfahren wir alle kennen. Er hat gesagt: „Eine Verfassungswidrigkeit kann nicht festgestellt werden.“ Das heißt, die Regel des Bundestages, die dort gilt und die von uns analog übernommen worden ist,ist auf jeden Fall nicht verfassungswidrig.
Ich denke,das ist unstrittig.Also kann man sie aus Rechtsgründen machen.Es ist eine politische Entscheidung – das ist genau der Punkt –, ob man sie machen will, ob man sie
nicht machen will oder ob man etwas anderes machen will.
Dann kommen wir der Fragestellung doch schon ein ganzes Stück näher. Denn es geht um die Transparenz, die hier viel beschworen worden ist. Meine Damen und Herren, ist denn niemandem aufgefallen, dass die Präsentation dieses Gesetzentwurfes durch die beiden Fraktionen in ungewöhnlicher Weise stattgefunden hat? Es wurde nicht zu einer Pressekonferenz eingeladen, sondern zu einem Pressegespräch, und es wurde – entgegen der sonst üblichen Praxis – ausdrücklich bedeutet, dass die Pressevertreter der anderen Fraktionen, nämlich von SPD und von uns, nicht erwünscht seien.Wir wurden extra angerufen, wir sollten doch bitte nicht kommen. Dann waren wir auch nicht da. Das ist aber ein bisschen merkwürdig. Üblicherweise werden Gesetzentwürfe im Rahmen der Landespressekonferenz vorgestellt, und es können auch die Vertreter aus den Pressestellen aller hier im Hause vertretenen Fraktionen dabei sein. Warum Sie Angst davor hatten, dass Augen und Ohren der politischen Konkurrenz das gleich mitkriegen, ist mir unverständlich.Aber so viel zum Thema Interesse an Transparenz.
Wir hören und lesen in dem Entwurf auch von schonungsloser Offenlegungspflicht. Die betrifft aber – jetzt kommen wir zum Kern der Sache – ausschließlich diejenigen entgeltlichen Tätigkeiten, die außerhalb des angegebenen Berufs ausgeübt werden und die auch bislang schon dem Präsidenten angezeigt werden mussten. Der Unterschied ist, dass dies veröffentlicht werden soll, ebenso wie das, was es an – unpräzise gesagt – Salär dafür gibt. Was mit einer zu veröffentlichenden Berufsangabe zu tun hat,soll dagegen nicht angegeben werden.Da kommen wir offensichtlich an den Streitpunkt. Denn dadurch wird das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern, der Öffentlichkeit erkennbar zu machen, in welchem Umfang der Abgeordnete oder die Abgeordnete sich dem Mandat und in welchem Umfang er bzw. sie sich anderen Dingen widmet, völlig verfehlt.
Das drückt sich nicht unmittelbar in Geld aus, aber eine gewisse Proportion zwischen der Arbeitsleistung, dem Aufwand und dem dafür erhaltenen Salär sollte es in dieser Gesellschaft in der Regel geben.
Das mag sein. Sie wissen, dass ein Einkommen ohne Gegenleistung bei uns schon immer verboten ist. Das kommt in Ihrem Gesetzentwurf ja auch vor.
Ich nehme ein Beispiel aus dem Bundestag. Weil wir die Regel noch nicht haben, kann man hier noch nicht darauf zurückgreifen.Meine Damen und Herren,Sie werden sich vielleicht erinnern: Der ehemalige Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl hat in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter nach Ausscheiden aus dem Amt dem Bundestag noch eine Periode angehört und als Berufsbezeichnung Unternehmensberater angegeben.
Herr Kollege Reif, das ist überhaupt nicht ehrenrührig. Ich bin weit von dieser Position entfernt. Aber eines ist
doch klar: Die drei mal 600.000 c, die er in der Zeit von Leo Kirch für seine Beratungstätigkeit empfangen hat, muss er aufgrund der Regelung, die Sie hier vorschlagen, nicht angeben.
Er muss sie nicht angeben, wenn es nichts mit dem Land Hessen zu tun hat.
Das heißt, der Umfang der Tätigkeit wird nicht mitgeteilt. Das kann unserer Meinung nach aber nicht sein, wenn die Transparenz wirklich verbessert werden soll. Meine Damen und Herren, denn dann ist doch leicht kalkulierbar, dass eine große Zahl von Kollegen dazu neigen wird, weil es eine völlig ungeschützte Berufsbezeichnung ist, Unternehmensberater als Beruf anzugeben.
Das ist doch nicht verboten. Natürlich, Herr Kollege Hahn. Das können Sie doch machen. Rechtsanwalt kann man nicht so ohne Weiteres als Berufsbezeichnung angeben, wenn man kein Jurist ist, aber Unternehmensberater schon. Dann können Sie alle Privaten beraten, und die dafür eingesteckten, erhaltenen, erarbeiteten Honorare auch behalten. Genau das ist der Punkt.
Herr Kollege Wintermeyer, jetzt schütteln Sie den Kopf. Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten. Offensichtlich sind der Gesetzentwurf und das, was Sie dazu gesagt haben, nicht ganz klar. Mir scheint nämlich, dass der Kollege Kahl und ich ihn unterschiedlich verstanden haben. Ich habe ihn so verstanden: Was ich im Rahmen des angegebenen und im Handbuch veröffentlichten Berufs einnehme, soll ich nicht angeben müssen,
es sei denn,es hat etwas mit dem Land Hessen zu tun,aber in allen anderen Fällen nicht.
Dann habe ich es richtig verstanden. Das heißt, ich kann, wenn ich Abgeordneter geworden bin, einen Beruf wählen – das ist nicht verboten –, z. B. Unternehmensberater. Dann kann ich auf dem freien Markt Unternehmen beraten,
wie immer ich will,mit welchem Aufwand auch immer,mit welchem Honorar auch immer. Das soll ich nicht angeben müssen. Das ist Ihre Position.
Deswegen ist das ein Freiberuflerschutzgesetz. Denn die sind im Wesentlichen davon betroffen und werden von der Regelung ausgenommen. Das ist genau der Streitpunkt. Wir sind nämlich in der Tat der Meinung, dass Nebentätigkeiten alle Tätigkeiten sind, die neben dem Mandat ausgeübt werden. Bei Ihnen sieht es so aus, als ob das Mandat die Nebentätigkeit zu etwas anderem sein könnte.
Wenn man sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts genauer anguckt,kommt man auch zu diesem Streitpunkt. Die Kernaussage ist § 44a des Bundesabgeordnetengesetzes:
Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig.
Meine Damen und Herren, das ist genau der Punkt.
Diese Mittelpunktsaussage steht interessanterweise bei Ihnen nicht im Gesetzentwurf. Ich gebe zu, in unserem auch nicht.Vielleicht kann man sich gemeinsam darauf einigen, das noch hineinzuschreiben. Denn in der Tat ist es unser politischer Ansatz, zu sagen: Auch angesichts dessen, wie wir unsere Arbeit hier durch die sogenannten Diäten honoriert sehen, ist es eine volle Berufstätigkeit.Von dem Umfang her, den sie annimmt, und dem, was wir jetzt zu leisten haben, ist das auch richtig. Das heißt, das ist die – wenn Sie so wollen, in Anführungszeiten – Hauptarbeit, und alles,was darüber hinaus gemacht wird,ist die Nebentätigkeit – in dieser Hierarchie. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht, wenn ich es richtig verstanden habe, auch keine unterschiedlichen Auffassungen. Die Mittelpunktstheorie haben alle akzeptiert. Auf der Basis wären dann auch alle Nebentätigkeiten anzugeben.
Meine Damen und Herren,ich will aber noch zwei Punkte sagen. Herr Kollege Wintermeyer, in Ihrem Gesetzentwurf stecken unstrittig einige gute Sachen.
Kollege Reif freut sich darüber. – Der erste positive Punkt ist, dass Sie den „Widerstreit der Interessen“ aus den Verhaltensregeln auf die Gesetzesebene heben. Wir haben die Regelung auch bisher schon. Das ist in Ordnung. Das machen wir sofort mit. Das ist richtig.
Zweiter Punkt. Es ist auch richtig, dass Sie die Sanktionen hineingeschrieben haben. Ich sage ganz offen: Wir hatten damals nicht damit gerechnet, dass es dafür eine Zustimmung geben könnte.Wir freuen uns umso mehr, wenn die sich abzeichnet. Dann machen wir das.
Dritter Punkt. Sie sagen: präzise Angabe der Einnahmen und nicht in Blöcken. – Ich unterstelle Ihnen zurzeit – nehmen Sie es mir nicht übel, aber ich tue es trotzdem, auch wenn die Uhrzeit weit fortgeschritten ist –, dass das, was Sie zur Angabe fordern, in aller Regel null ist. Denn solche Tätigkeiten, die mit dem Land zu tun haben, werden die seltene Ausnahme sein. Die müssen eh schon angezeigt werden. Es ist also egal, ob man die veröffentlicht oder nicht. Wir sind dafür, nicht dass ein Missverständnis entsteht. Aber das ist nicht der Punkt. Deswegen können Sie auch sagen: Okay, wir machen dann eine präzise Angabe. – Wir möchten Sie gerne noch dazu bringen, alle Nebentätigkeiten neben dem Mandat anzugeben. Da erschien uns eine Angabe in Kategorien sinnvoller als eine präzise Angabe.
Wir haben aber – damit kein Irrtum entsteht – auch nichts dagegen, wenn man sie präzise angibt. Deswegen trifft der Vorschlag des Bundes der Steuerzahler, sich zu einigen, bei uns auf jeden Fall auf positive Resonanz. Sinnvollerweise wollen wir etwas gemeinsam machen.
Zu der Kritik, die Sie am Anfang brachten, Herr Wintermeyer, „so schnell noch vor Ende der Legislaturperiode“: Ich sage, es ist richtig, jetzt noch Klarheit für die Kolleginnen und Kollegen zu schaffen, die in der 17. Legislaturperiode hier sein werden, damit die von Anfang an wissen, was die Regel sein soll.
Sie können noch bis nächste Woche Donnerstag zurücktreten. Sie wissen, es ist alles noch möglich.
In Ihrem Vorblatt zum Gesetzentwurf steht der schöne Satz:
Es entspricht einem Grundanliegen demokratischer Willensbildung,Abgeordnete zu verpflichten, Angaben über solche Nebentätigkeiten zu machen, die auf Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten hindeuten können Ö
Genau das wollen wir auch. Aber wirtschaftliche Abhängigkeiten kann es zugestandenermaßen auch in einer angegebenen Berufstätigkeit geben. Insoweit gehört das dazu. Das heißt, wenn wir uns auf der Basis dieses Satzes einigen können, dann kommen wir zusammen. Ich hoffe darauf. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Keine Sorge, Herr Kollege Reif, Harmonie wird nicht ausbrechen. Ich finde diesen Vorgang, das Fraspa-Gesetz schon wieder ändern zu wollen – es ist vom 14. Mai nicht irgendeines Jahres, sondern dieses Jahres, und wir haben heute den 14. November – –
Doch schon ein Weilchen länger, als meine Redezeit dauert, Herr Kollege.
Genau nach einem halben Jahr müssen wir es schon wieder anpacken,obwohl es um ein Problem geht,das damals schon bekannt war, das man damals schon hätte lösen können. Statt des damaligen Fraspa-Gesetzes hätte man die ganze Geschichte auch anders lösen können, was die SPD und wir Ihnen auch mehrfach gesagt haben.
Meine Damen und Herren, für mich ist das ein Zeichen mangelnder Kompetenz, fehlender Sorgfalt, ja geradezu schlampiger Arbeit, wenn man jetzt schon wieder kommt. Ich weiß, die CDU hat es auf ihren Briefbogen genommen. Die Regelungen sind ursprünglich mit dem Ministerium verhandelt worden; das macht in der Sache auch einen Sinn. Nur, schauen Sie einmal genauer hin.Wir haben einen Gesetzentwurf vom 6. November, und wir haben einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vom 14. November.
Meine Damen und Herren, was wollen Sie eigentlich? Wenn man so arbeitet, nach einem halben Jahr ein Gesetz wieder zu novellieren, dann direkt über eine Fraktion zu kommen, weil man nach Ihren Zeitvorgaben jede Anhörung sparen will und sparen muss, und eine Woche später schon wieder einen Änderungsantrag einreichen zu müssen, bevor der Gesetzentwurf überhaupt eingebracht ist, weil man offensichtlich etwas Falsches angegeben hat – das darf doch wohl nicht wahr sein. Herr Kollege Reif, das ist doch keine Arbeit, die sich ein Gesetzgeber leisten kann.
Deshalb sagen wir angesichts dieses Verfahrens, bei allem Verständnis für die Probleme: Man wird dieses Gesetzgebungsverfahren mit einer anständigen Anhörung begleiten müssen. Denn wir haben schon einmal – ich erinnere mich noch gut, damals ging es um die Dienstherrneigenschaft der Sparkassenversicherung – auch auf Wunsch
desselben Sparkassen- und Giroverbandes ganz schnell noch irgendetwas geregelt, mit Umwandlung vor Jahresende usw. Jetzt sind wir gerade wieder in dem gleichen Zustand. Viele haben es hinterher bedauert, weil die Folgen, die daraus entstanden sind, nicht mehr für alle so positiv zu beurteilen waren. Genau deshalb darf man das auf gar keinen Fall ein zweites Mal tun. Hier geht es auf jeden Fall um den Vorrang von Sorgfalt vor Schnelligkeit, insbesondere von Sorgfalt vor Hektik. Denn dass man das so spät erst aufgegriffen hat, hat auf jeden Fall nicht der Hessische Landtag zu vertreten.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist eingebracht und wird im ordnungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren behandelt werden.Aber ich sage Ihnen, ohne dass man mindestens diejenigen, die auf jeden Fall etwas dazu sagen müssen, in einer Anhörung hört – ob schriftlich oder mündlich, will ich hier nicht diskutieren –, wird es nicht gehen.
Ich frage die Landesregierung:
Auf welche Untersuchungen bzw. Berechnungen stützt sie die folgende Aussage des Ministerpräsidenten in einem Interview mit der „Frankfurter Neuen Presse“ im August 2007: „Nach den neuesten Lärmberechnungen... kann jedoch sogar eine zunehmende Zahl von Starts und Landungen in der Nacht-Kernzeit stattfinden, ohne dass es für die Menschen in der Nachbarschaft des Flughafens lauter wird“?
Herr Ministerpräsident, sind Ihnen empirische Untersuchungen bekannt, dass eine zunehmende Zahl von Starts und Landungen zu weniger Lärm führt?
Herr Ministerpräsident, habe ich Ihre eben gerade gemachten Ausführungen so zu verstehen,dass Sie von einer empirisch messbaren Verringerung der Lärmbelastung der Bevölkerung rund um den Flughafen in den letzten Jahren ausgehen?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Kollege Heidel, das Problem ist doch ganz nüchtern zu betrachten. Vorhin wurde uns vorgehalten, nur 2 Promille oder 0,2 % des weltweiten CO2-Ausstoßes entfällt auf Hessen, aber nur 1 Promille der Bevölkerung weltweit. Das heißt, wir verbrauchen doppelt so viel wie der Weltdurchschnitt. Der jetzige Weltdurchschnitt erzeugt schon erheblich zu viel CO2. Alle haben sich international auf eine Reduzierungsnotwendigkeit verständigt. Ich kann sagen: Ich bin schon so alt, dass ich im Jahre 2050 nicht mehr leben werde. Aber hier sind einige, die noch jung genug sind, und alle haben Kinder.
Vielen Dank.Das werden wir nachher gleich testen.– Es muss etwas geschehen. Sehr verehrter Herr Kollege Heidel, deshalb sind Anstöße durch die Politik schön und gut.
Es muss endlich etwas geschehen und Schluss sein mit den vielen Verschiebungen in Form von Prüfaufträgen.
Was die Politik zurzeit fälschlicherweise macht und was wir kritisieren: Sie gibt keine Anstöße, sondern wirkt eher abstoßend. Wer sich in dieser Situation wie die Hessische Landesregierung für den Neubau des weltgrößten Kohlekraftwerksblocks mit 8 Millionen t CO2-Ausstoß jährlich einsetzt, der macht genau das Falsche. Das ist das Problem.
Deswegen: nicht länger prüfen und schwadronieren, was es alles Schönes gibt, sondern endlich etwas tun. Deswegen diese Debatte, und deswegen müssen wir uns alle anstrengen, auch die, die immer noch viel zu zurückhaltend sind. Herr Milde, Sie haben auch Kinder. Sie gucken mich gerade so nett an.
Vier sogar. Spätestens für die wird es bitter notwendig, dass wir jetzt schnell damit anfangen, tatsächlich etwas umzusetzen, und nicht nur weiter darüber reden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war der allerletzte Haushaltsplan, den Finanzminister Karlheinz Weimar in den Landtag eingebracht hat.
Es war auch das Allerletzte an Kompetenz und Qualität, nämlich ein absoluter Negativrekord in Bezug auf die finanzwirtschaftliche Handlungsfähigkeit, was uns dieser Finanzminister mit seinem Nachtragsentwurf und seiner Rede heute hier geboten hat.
Bei der Einbringung des Haushaltsplans 2008 in der letzten Plenarrunde tat mir Karlheinz Weimar noch leid;denn der vom Kabinett beschlossene Entwurf war die größtmögliche politische Beschädigung eines Finanzministers durch seine Regierung: kein ausgeglichener Haushalt in Sicht, stattdessen eine massive Neuverschuldung trotz steigender Steuereinnahmen.
Der heute zu betrachtende Entwurf für den Nachtragshaushalt 2007 zeigt, dass sich Herr Weimar von seinem Amt offensichtlich verabschiedet hat.„Ich bin dann schon mal weg“, so lauteten wohl seine Worte vor der Kabinettsentscheidung; denn diese kann nur ohne die Beteiligung des Finanzministers zustande gekommen sein. Sonst müsste der uns vorliegende Entwurf ganz anders aussehen.
Meine Damen und Herren, führen Sie sich das einmal deutlich vor Augen: Hessen erlebt den größten Steuereinnahmesprung in seiner Geschichte.
Wir haben 1,584 Milliarden c Steuereinnahmen mehr, als im Haushalt des laufenden Jahres eingeplant worden ist. So viel Geld mehr in einem Jahr gab es noch nie.
Was geschieht? Die Landesregierung und ihr formal dafür zuständiger und verantwortlicher Finanzminister schaffen es trotz des Geldsegens nicht, auch nur einen einzigen
Euro weniger Schulden zu machen. Herr Weimar, das ist wahrlich dramatisch und desaströs. Man kann nur noch den Kopf schütteln. Das kann eigentlich nicht wahr sein.
Dabei tut Herr Weimar so, als ob er ein erfolgreicher Finanzwirtschaftler wäre. Er schreibt, an die Öffentlichkeit gerichtet, in seiner Presseerklärung zum Nachtragshaushalt – ich zitiere –,es sei „ein hartes Stück Arbeit gewesen, trotz erheblicher Mehrbelastungen, die im Nachtragshaushalt 2007 insgesamt mit fast 1 Milliarde c zu Buche schlagen, die vorgesehene Nettoneuverschuldung unverändert beizubehalten“.
Vor Empörung bleibt einem kurz die Luft weg. Herr Weimar nimmt 1,584 Milliarden c mehr ein und sieht ein hartes Stück Arbeit darin, nicht noch mehr Schulden machen zu dürfen.Man kann sich wirklich nur noch trösten,indem man zur Bibel greift und in Salomos Sprüchen liest:
Wozu denn Geld in der Hand des Toren, um Weisheit zu kaufen, da ihm doch der Verstand fehlt?
Bei der Einbringung des Haushaltsplans 2008 habe ich,einen bildlichen Vergleich gebrauchend, das Verhalten der Landesregierung als das eines Trinkers beschrieben, der mit der Schnapsflasche in der Hand verspricht: Morgen höre ich mit dem Saufen auf. – Man weiß, dass solche Vorsätze meistens nicht verwirklicht werden. Jetzt kam eine neue, unerwartete Schnapslieferung dazu, und flugs wird man noch durstiger.
Aber dass die Schuldensucht schon so weit fortgeschritten ist, hätten wir dann doch nicht geglaubt. Herr Weimar, eine Entziehungskur ist deshalb unvermeidlich, ja sogar überfällig.Fragen Sie nach dem 27.Januar Ihren Arzt oder Apotheker.
Wenn man den Sachverhalt in Zahlen ausdrückt, stellt man fest, dass auch nach den wieder einmal lautstark beklagten Zahlungen in den Länderfinanzausgleich immer noch Mehreinnahmen in Höhe von 755 Millionen c übrig bleiben. Zusammen mit den Ausgabenentlastungen in Höhe von rund 179 Millionen c im Haushalt ist dies eine landespolitisch disponible Geldmenge von 934 Millionen c, also fast 1 Milliarde c. Davon war schon die Rede.
Herr Weimar, Sie stecken nicht einmal 1 Promille dieser 1 Milliarde c – das wären immerhin 1 Million c – in die Reduzierung der Neuverschuldung. Nein, keinen einzigen Cent haben Sie dafür übrig. Im Gegenteil, Sie bieten stattdessen „ein hartes Stück Arbeit“ an – oder schildern es –, um die Schulden hoch zu halten.Auf diese Arbeit könnten wir gut und gern verzichten.
Der Entwurf für den Nachtragshaushalt liefert endlich das, wonach ich schon lange gesucht habe: den wissenschaftlich exakten Beweis für den berühmten kühnschen Lehrsatz Nummer 1 zur weimarschen Haushaltspolitik. Sie bekommen ihn wieder zu hören:
Solide und transparent, wahr und klar, wie Haushaltswirtschaft zu sein hat, ist das nicht, sondern sprunghaft, windig, wirr, unüberlegt und nicht ganz seriös.
Einen exakteren Beweis für die Richtigkeit dieses Lehrsatzes von Adolf Kühn als diesen Entwurf für einen Nachtragshaushalt kann man sich nicht vorstellen.
Eigentlich sollten tibetanische Weisheiten unter der Regierung des Freundes des Dalai Lamas doch etwas Beachtung finden. Herr Weimar, deshalb sage ich Ihnen, was die Tibeter schon lange wissen: Wenn du in einem Loch sitzt, musst du zuerst mit dem Graben aufhören. – Wenn Sie in einem Schuldenloch sitzen, ist das Erste und Einzige, was wirklich hilft, weniger Geld auszugeben.
Damit sind wir bei den Themen Vorsorge, Nachhaltigkeit und Zukunft. Einst wurde von der Regierung eine Rücklage, genannt „Zukunftsoffensive Hessen“, kreiert, und dann wurde das Ziel verkündet,man wolle sie nur für Projekte verwenden, die einen positiven Beitrag für die Zukunft unseres Landes leisten.Abgesehen davon, dass dies, zumindest aus unserer Sicht – also aus Sicht der GRÜNEN –, bisher keinesfalls bei allen Projekten gelungen ist, sage ich: Die Plünderung dieser Rücklage für den Ausgleich eines Nachtragshaushalts in einem Jahr, in dem es zugleich einen Steuermehreinnahmerekord gibt, gehört – das ist hoffentlich unstrittig – nicht zur Zukunftsoffensive.
Doch Herr Weimar braucht 50 Millionen c zusätzlich, um den Haushaltsausgleich trotz der Beibehaltung der geplanten Neuverschuldung noch hinzubekommen. Wofür er sie eigentlich braucht, klären wir noch.
Da wir gerade bei dem Thema Vorsorge sind: Eigentlich gibt es Bedarf für eine neue Rücklage, nämlich für eine Rücklage,um das Prozessrisiko des Landes in Sachen Studiengebühren – Entschuldigung, es sind nur Beiträge, die die Studierenden zurzeit zahlen müssen – zu verringern. Das Thema ist, wie wir aus den Meldungen wissen, heute so aktuell, wie es überhaupt nur sein kann. Jedes Unternehmen wäre in der gegebenen juristischen Position gehalten, eine solche Rücklage zu bilden. Sonst würde der Prüfer die fehlende Vorsorge monieren.
Die Landesregierung fährt indes den von ihr selbst so titulierten „Konzern Hessen“ offensichtlich ungebremst an die Wand. Es müssen und werden sich andere um die Beseitigung des Schadens zu kümmern haben.An morgen zu denken ist bei der CDU leider überhaupt nicht verbreitet,
obwohl auch sie, wie es Moriartes formuliert, wissen sollte: Vorsicht ist die Eigenschaft der Klugen; den Dummen fehlt die Vorstellungskraft für mögliche Konsequenzen. – Leider muss ich konstatieren, dass sie offensichtlich auch der hessischen CDU fehlt.
Es gehört eigentlich zum Allgemeinwissen, dass Haushalte in guten, aber nicht in schlechten Zeiten ruiniert werden. Eine Zeit, in der wir einen Steuereinnahmezuwachs von mehr als 10 % bzw. von mehr als 1,5 Milliarden c haben, ist wahrlich nicht schlecht zu nennen. Also muss man in dieser guten Zeit besonders aufpassen, dass man den Haushalt nicht ruiniert.
Genau das geschieht bei Weimar jedoch nicht. Er passt nicht auf. Das hat offensichtlich etwas mit dem Kalender zu tun. Nicht nur das Jahr geht demnächst zu Ende, und nicht nur das Weihnachtsfest, das Fest der Geschenke, steht bevor, sondern auch die Legislaturperiode geht zu Ende, und das heißt, dass der Wahltag naht. Wahltag ist Zahltag, sagt der Volksmund, meint dies aber bislang eher
dahin gehend,dass das Volk am Wahltag den Regierenden die Rechnung für ihre Politik präsentieren will. Bei der Regierung Koch mit ihrem Finanzminister Weimar geht es aber um Geschenke,insbesondere zur Wahl.Deshalb werden die Steuerzahler den Begriff „Zahltag“ völlig neu verstehen lernen: Sie werden künftig noch mehr zahlen dürfen, weil diese Regierung offensichtlich glaubt, politisches Wohlwollen und die Zustimmung bei der Wahl seien zu kaufen, und deshalb so viel Geld ausgibt.
Auch hier werfen wir wieder einen Blick in die Bibel. Sie enthält eine schöne Beschreibung. Ich zitiere:
Und der König machte ein Festmahl für alle seine Fürsten und Großen und gewährte den Ländern Steuernachlass und teilte königliche Geschenke aus.
Das ist im Buch Esther, 2,18 nachzulesen.
Die Anhörung der Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände im Haushaltsausschuss letzte Woche hat die Geschichte des Propheten bestätigt. Nur waren die dort anwesenden Fürsten und Großen trotz der Geschenke nicht zufrieden und hatten etliches zu kritisieren. Sie waren eben doch zu klug,um sich vom Geldsegen blenden zu lassen.
Wir gehen davon aus, dass dies auch insgesamt gilt. Eine solch hässliche Politik wie die von Herrn Koch und Herrn Weimar lässt sich auch mit der Geldgießkanne nicht mehr aufhübschen.
Die Debatte über den letzten Haushaltsplan, den Karlheinz Weimar einbringt, darf nicht – das ist sie auch nicht – ohne die Erwähnung seines Lieblingsthemas vorübergehen. Die dazugehörige Folie kennen Sie alle. Man sieht zwei dicke Säulen, die nebeneinander stehen: NKA und LFA bzw.Neuverschuldung – „Nettokreditaufnahme“ genannt – und Einzahlung in den Länderfinanzausgleich. Mit dieser Folie soll, wie wir es auch heute wieder gehört haben, suggeriert werden, dass die anderen Länder, möglicherweise gar noch die mit – oh, wie schrecklich – politisch falsch besetzten Regierungen, uns Hessen unser schönes, sauer verdientes Geld abnehmen. Ohne diesen quasi alltäglichen Raub müssten wir kein Geld pumpen und hätten absehbar auch keine Schulden mehr. Diese Ungerechtigkeit allein – und sonst nichts – sei übrigens schuld an den hessischen Schulden.
Was will uns der Formulierungskünstler Weimar damit sagen? Schuld an Weimars Schulden ist er selbstverständlich nicht – das sind immer andere. Mit seinem Gejammer ist Weimar nicht mehr fern von einer neuen Dolchstoßlegende für seine eigene finanzwirtschaftliche Niederlage.
Meine Damen und Herren, Legende aber ist nicht Wahrheit.Voraussetzung für hohe Lasten im LFA sind zunächst einmal hohe Steuereinnahmen, die unter anderem durch das Finanzzentrum Frankfurt entstehen. Der wirtschaftliche Erfolg hessischer Unternehmen insgesamt beruht nun aber keineswegs ausschließlich auf der Leistung der Hessinnen und Hessen, daran sind auch viele andere beteiligt. Unter anderem auch deshalb ist ein Ausgleich der punktuell anfallenden Einnahmen der öffentlichen Hände sinnvoll und geboten, ein Finanzausgleich ist geradezu eine konstitutionelle Bedingung für den Bundesstaat.
Entscheidend ist deshalb vielmehr die Antwort auf die Frage, wie die Einnahmen verteilt werden sollen.
Und hier – das ist schon angesprochen worden – erinnern wir uns alle noch an den seinerzeit so hochgelobten Wiesbadener Kompromiss,der zwischen den Ländern zur Neuregelung des Länderfinanzausgleichs gefunden wurde.
Weimar in der ersten Reihe bekundete seinen Stolz über das Ergebnis,
und Koch und er waren daran maßgeblich beteiligt.
So wurde es damals berichtet. Meine Damen und Herren, wurde damals die Unwahrheit gesagt? Oder ist das aus heutiger Sicht nur eine besonders missglückte Form der Entschuldigung für die miserable Finanzwirtschaft, wieder alles auf den LFA zu schieben?
Auf jeden Fall müssen wir in Hessen ein Interesse daran haben,dass sich die Steuereinnahmen in anderen Bundesländern ebenfalls positiv entwickeln; denn nur damit ist das Ausgleichsvolumen mittelfristig zu reduzieren.
Im Übrigen muss ich nochmals darauf hinweisen – Herr Finanzminister, auch das haben Sie wieder falsch dargestellt –, dass beim Länderfinanzausgleich die Reihenfolge der Länder nach Steuerkraft nicht verändert wird.
Das besonders gern verwendete Argument, dass die Steuereinnahmen in anderen Ländern wie Sachsen-Anhalt oder sonst wo nur dank hessischer Gelder pro Kopf höher seien als bei uns, ist deshalb falsch,
auch wenn es besonders an Stammtischen laute Resonanz erzeugt. Erst durch die SoBEZ – Sonderbundesergänzungszuweisungen, wie Sie wissen –, also Mittel, die ausschließlich aus dem Bundeshaushalt stammen, erhalten steuerschwache Länder einen relativen Vorteil gegenüber den steuerstarken.
Meine Damen und Herren, man kann und muss das Thema Länderfinanzausgleich durchaus sachlich diskutieren und auch über sinnvollere Lösungen als die bestehende nachdenken. Leider ist dies im Zusammenhang mit der Debatte über den zweiten Teil der Föderalismusreform bislang abgelehnt worden.
Herr Weimar, in diesem Zusammenhang muss ich Sie aber daran erinnern, dass die deutliche Mehrheit der Länder – ich glaube, es sind 11 von 16 – zurzeit von der CDU geführt wird. Das kann man bedauern, aber das ist eine Tatsache.
Aber das bedeutet, bei Unterstützung in Ihren eigenen politischen Reihen könnten Sie eigentlich rasch sehr viel erfolgreicher sein, als Sie es uns hier vorjammern.
Lange Zeit war der Länderfinanzausgleich so konstruiert, dass herkömmlich CDU-regierte Länder die Nehmer und herkömmlich SPD-regierte Länder die Geber waren – früher klassisch Hessen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. Zurzeit sieht das anders aus, die CDU regiert auch in Geberländern – allerdings, wie am Beispiel NordrheinWestfalen zu erkennen ist, um diese in Nehmerländer zu verwandeln.
Meine Damen und Herren, bleiben wir in Hessen, und stellen wir fest, dass die Politik hier wie andernorts die Kunst des Möglichen ist. Das heißt, gute Politik berücksichtigt und erfüllt die Rahmenbedingungen und kann aus einer Erfolgsposition heraus versuchen, diese Rahmenbedingungen zu verändern. Solange aber der LFA als gebetsmühlenartig wiederholte Entschuldigung für die überbordende Verschuldung missbraucht wird, muss man an Weimars ergebnisorientierten Bemühungen zur Veränderung des Länderfinanzausgleichs doch eher zweifeln.
Das ist eigentlich sehr schade. Meine Damen und Herren, ich muss bekennen, dass ich dem Finanzminister deutlich mehr Regierungskunst und Cleverness zugetraut hätte, als er sie mit diesem Nachtragshaushalt unter Beweis gestellt hat. Herr Weimar, ich bekenne offen: Wir GRÜNE gingen davon aus,dass Sie sich vor Ihrem Abgang aus dem Amt nicht nur mit dem unvermeidlichen Titel des Rekordschuldenmachers geschmückt sehen wollten, sondern auch als der Finanzminister Hessens, der erstmals seit Anfang der Sechzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts wieder einen Haushalt ohne Neuverschuldung erreicht. Damit hätten Sie Ihr Image wirklich ganz schön reparieren können.
Als Opposition hätten wir Sie kurz vor der Wahl womöglich noch loben müssen. Sie haben das nicht gewollt oder nicht geschafft.
Meine Damen und Herren, Karlheinz Weimar ist finanzpolitisch gründlich und endgültig gescheitert – dies ist die Botschaft dieses Nachtragshaushalts. 1,5 Milliarden c Mehreinnahmen und kein Cent zur Schuldenreduzierung, das ist die Botschaft an die Wählerinnen und Wähler.
Meine Damen und Herren, grün ist die Farbe der Hoffnung und auch die Farbe für eine finanzwirtschaftliche Gesundung des hessischen Finanzhaushalts. Das gilt auch über den 27. Januar hinaus. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will den Kollegen Williges nur nicht ohne Antwort lassen. Herr Kollege Williges, Sie haben gefragt: Wie sähe denn ein Haushalt mit Beteiligung der GRÜNEN oder auch ein rot-grüner Haushalt aus? Darf ich Sie wieder einmal daran erinnern, dass in den letzten Jahren, in denen RotGrün den Haushalt zu verantworten hatte, die Ausgaben jährlich um 0,5 % reduziert wurden? Wenn dieser Sparkurs von der Regierung Koch/Weimar nicht verlassen worden wäre, hätten wir überhaupt kein Defizitproblem – völlig unabhängig von der Frage, was der LFA für uns bedeutet. Das können Sie ganz leicht nachrechnen.
Nur: Kaum war die Regierung Koch/Weimar im Amt, wurde Geld ausgegeben – mit mehr oder minder vollen Händen. Dann wurde ein Teil wieder eingesammelt, und zwar nach der letzten Wahl. Jetzt steht die kommende Wahl bevor, jetzt wird es wieder herausgepulvert.
Das Ergebnis sind rund 11 Milliarden c zusätzliche Schulden, die Koch-Weimar-Regierungen zu verantworten haben.Das ist die Bilanz.Jetzt fragen Sie noch einmal,wie es bei uns aussähe. Sehr viel besser für die hessische Bevölkerung und die hessische Finanzlage. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! An einem solchen Beispiel sollten wir doch nicht sehr gute Gepflogenheiten und eine lange Jahre geübte Praxis einfach über Bord werfen.
Herr Kollege Wintermeyer, es ist absolut unfair und widerspricht auch der Geschäftsordnung, denn die sieht die Aktuellen Stunden für den Donnerstag vor. Es heißt dort „an einem Tag der Plenarsitzungswoche“, und da wir heute den letzten Tag dieser Sitzungswoche haben, müssen die Aktuellen Stunden heute zu Beginn der Sitzung behandelt werden.
Sie wollen jetzt wegen eines solchen Falles von der Geschäftsordnung abweichen.
Wir hatten schon viele Fälle Dringlicher Anträge,über deren Behandlung dann meistens im Konsens entschieden wurde. Im Übrigen haben Sie die Dinge eher verzögert und sie nach hinten geschoben.
Da dieses Thema im Oktober entschieden wird – das ist vor unserer nächsten Plenarsitzung –,sollte es also noch in dieser Runde behandelt werden. Darüber sind wir uns vielleicht alle einig – aber bitte nicht so unfair, dass drei Fraktionen ihre Setzpunkte bekommen, der vierte nach hinten geschoben und die Geschäftsordnung strapaziert wird.
Wenn Sie diesen Dringlichen Antrag heute Vormittag behandeln wollen, dann sind wir uns, denke ich, einig, dies nach den Aktuellen Stunden und dem Setzpunkt von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu tun. Dann haben wir vor der Mittagspause noch genügend Zeit, das abzuhandeln und zu entscheiden. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Schmierentheater um das Nachtflugverbot geht heute in den nächsten Akt.Alle diejenigen spielen falsch, die den Flughafenausbau auch ohne Nachtflugverbot wollen. Sie spielen deshalb falsch, weil das Nachtflugverbot als Ausgleich für die durch den Ausbau dramatisch ansteigenden Belastungen für die Menschen rund um den Flughafen versprochen wurde. Diejenigen spielen falsch, weil sie längst wissen, dass ein Nachtflugverbot – selbst wenn man darunter nur noch das Verbot geplanter Flugbewegungen in der sogenannten Mediationsnacht, also zwischen 23 und 5 Uhr versteht – nicht durchsetzbar ist.
Die Luftverkehrswirtschaft wird es nicht zulassen, weil sie nachts Geschäfte machen will und ihr dabei die Gesundheit der Bewohner nicht so wichtig ist. Die Landesregierung wird es gegen die Luftverkehrswirtschaft nicht durchsetzen wollen und wahrscheinlich auch nicht können.
Meine Damen und Herren, logisch konsequent und ehrenhaft wäre in dieser Situation die Schlussfolgerung: ohne Nachtflugverbot kein Ausbau.
Dies wurde ungezählte Male genau in dieser Formulierung versprochen. Den Ausbau wollen seine Befürworter offensichtlich unbedingt durchsetzen, notfalls ohne Nachtflugverbot.
Herr Kollege Wagner, dass die GRÜNEN gegen den Ausbau des Flughafens aus vielen guten Gründen sind, dass wissen Sie.
Die, die ausbauen wollen, wollen es offensichtlich um jeden Preis. Damit werden natürlich die Probleme für die Ausbaubefürworter stetig größer, und wieder einmal soll ein hoch und heilig gegebenes Versprechen in der Region gebrochen werden.
Nach vielerlei Aktivitäten in der Vergangenheit suchte man zur Entlastung dieser Situation, aktuell über das Regionale Dialogforum, tätige Hilfe für die Neudefinition des Nachtflugverbots. Dies ist erkennbar nicht so ganz gelungen. Es gab beim Regionalen Dialogforum keinen Beschluss, erst recht keinen Konsens. Immerhin gab es eine Zahl von 15 geplanten Flügen in der Mediationsnacht, als nach Ansicht von Prof. Wörner angeblich das Nachtflugverbot verträglich definiert wurde.
Festzustellen, wer die Verantwortung dafür trägt, dass diese 15 Bewegungen zusammen mit den bereits von Fraport beantragten nächtlichen Flügen infolge von Verspä
tungen im Schnitt dann nachts alle 15 Minuten die Menschen rund um den Flughafen aus dem Schlaf reißen, musste verschoben werden.
Zu diesem Zweck sah man die Chance, durch den am 30. August in Bonn bestellten Brief,der genau passend am 17. September in Wiesbaden eintraf,öffentlich zur Entlastung zu verwenden.
Meine Damen und Herren, deshalb schob man den Brief der „Bild“-Zeitung zu, und schon war der Schwarze Peter vermeintlich in Bonn, und Roland Koch konnte in das Kostüm des Hessenlöwen schlüpfen.
Allerdings klappte die Planung der Ausbauwütigen nicht so ganz. Die „Bild“-Bombe ging nach hinten los. Die Empörung der Menschen über diesen mit Bedacht ins Werk gesetzten Wortbruch ist durch diese Aktion größer und nicht kleiner geworden.
Daher bricht bei der FDP-Fraktion Ratlosigkeit aus, die beschwörend postuliert, das Nachtflugverbot werde bleiben. Herr Kollege Posch, Sie tun gerade so, als hätte es das schon jemals gegeben.
Roland Koch fordert neuerdings ein „Nachtflugverbot plus“. Gegenüber der SPD-Fraktion steht die Landesregierung im Wort, damit es beim Nachtflugverbot kein Wackeln gibt. Alle, die hier im Hause das Nachtflugverbot versprochen haben, das sind CDU, SPD und FDP, kennen die Zitate aus etlichen Plenarsitzungen. Doch drücken Sie sich vor der klaren Aussage, wann und wie Sie das Nachtflugverbot,also zwischen 23 und 5 Uhr keine Flüge zu planen, durchsetzen wollen. Da Sie den Flughafen ausbauen wollen, müssen Sie auch erklären, wann und wie es das Nachtflugverbot tatsächlich geben wird.
Da seitens der CDU so viel geschrieen wird, sage ich Ihnen:Wir GRÜNE haben kein Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr versprochen. Herr Kollege Wagner, wir haben dies nicht getan, weil wir den Flughafen nicht ausbauen wollen. Das ist kein Geheimnis.
Diejenigen, die dies aber versprochen haben, müssen nun erklären, warum ihr Versprechen nicht mehr gilt und wie es nun weitergeht.
Wir erwarten von Ihnen, zusammen mit den Menschen, die rund um den Flughafen wohnen,in der Tat eine schlüssige Antwort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, um nach diesem Tagesordnungspunkt wegen des schon ziemlich einmaligen Vorgangs, den wir hier erlebt haben, wie der Herr Staatsminister Rhiel versucht hat, in die Unterlagen des Abgeordneten hineinzuschauen, Sitzungsunterbrechung und Einberufung des Ältestenrats zu beantragen; denn das ist keine Frage einer Fraktion.Das Parlament kann sich nicht gefallen lassen, dass die Regierung in die Unterlagen schaut.
Nachdem sich Herr Staatsminister Rhiel für seine Aktion gerade entschuldigt hat, sollten wir die Angelegenheit nicht gleich, aber in der nächsten Ältestenratssitzung auf die Tagesordnung setzen. – Ich freue mich, dass alle zustimmen. Insoweit können wir in der Debatte fortfahren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Boddenberg, da kommt man schon ins Grübeln – Sie schauen mich so scharf an – und fragt sich: Was will die CDU eigentlich? Will sie das, was Sie uns hier vor der Sommerpause erzählen? Will sie im Zusammenhang mit Mindestlöhnen das, was Sie uns hier nach der
Sommerpause erzählen? Möchte sie nach der Freigabe der Briefdienstleistungen bei der Post jetzt dafür sorgen, dass weiterhin noch akzeptable Löhne gezahlt werden und keine ruinöse Konkurrenz zugelassen wird? Oder wollen Sie das nicht?
Herr Staatsminister Dr. Rhiel, es ist zwar nett, wenn Sie hier sagen, Sie werden keine solche Initiative ergreifen. Aber nach dem, was wir gerade erlebt haben, fragt es sich, wie lange diese Zusage denn gilt und wann das nächste Mal, wenn es um Mindestlöhne oder Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht, die Hessische Landesregierung einmal wieder ganz woanders steht, anstatt das für die Menschen zu tun, was man für sie tun muss – und zwar nicht nur für diejenigen, die bei der Post und ähnlichen Diensten arbeiten,sondern auch für diejenigen, die auf diese Dienstleistungen Wert legen. Denn wir wissen genau, im Zustellbereich geht es durchaus auch um eine Qualität des Angebots, die wir in den letzten Jahren schon unter den Bedingungen, die jetzt herrschen, gelegentlich vermissen mussten.
Meine Damen und Herren, wir haben zur Kenntnis genommen – und es steht im Landtagsprotokoll, insoweit ist das gut –: Zumindest für heute hat die Landesregierung gerade noch die Kurve gekratzt.
Herr Staatsminister, das ist vielleicht auch nötig. Denn wenn man sich die heute veröffentlichten Arbeitslosenzahlen für Hessen anschaut, dann stehen Sie wieder einmal ziemlich schlecht da.
Sie stehen dort nämlich deutlich unter dem westdeutschen Durchschnitt. Der westdeutsche Durchschnitt ist 7,0 %, Hessen liegt bei 7,2 %. Meine Damen und Herren, wir begrüßen es sehr, dass es weniger Arbeitslose als im Vorjahr gibt, natürlich. Aber der Rückgang ist in Hessen deutlich geringer als z. B. in den Ländern,
die Sie sich so gern zum Vorbild nehmen, nämlich Bayern und Baden Württemberg.
Die Quote bleibt schlechter als der westdeutsche Durchschnitt. Das sind die Fakten.
Meine Damen und Herren, bevor man Wackelpolitik zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer macht, sollte man sich eher Mühe geben und dafür sorgen, dass die Arbeitslosigkeit in Hessen möglichst gering ist. Auch was die Beschäftigung angeht, gehört dieses Bundesland an die Spitze, nicht aber unter den Bundesdurchschnitt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, bedauerlicherweise verbietet es die Geschäftsordnung nicht, aber es gibt – wenn Sie das so nennen wollen – ein Gentleman’s oder Gentlewoman’s Agreement: Der Antragsteller kann verlangen, dass über seinen Antrag inhaltlich entschieden wird; es kann ihn nicht ein Fremder, eine andere Fraktion einfach für erledigt erklären. Mit Zustimmung geht das immer, aber ohne Zustimmung nicht.Insoweit wäre formal,wenn Herr Wintermeyer darauf besteht, eine Abstimmung möglich. Allerdings wäre ein Ergebnis dann sehr ungewöhnlich. Normalerweise sollten Parlamentarier in der Lage sein, sich in der Sache eine Meinung zu bilden,gerade wenn der Antragsteller es verlangt. Das war damals der Hintergrund dafür, dass wir gesagt haben, gegen den Willen von Antragstellern wollen wir Anträge nicht für erledigt erklären.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So kurz, wie der Kollege Milde das Problem beschrieben hat, geht es leider nicht. Ich meine schon, dass wir uns ernsthaft Gedanken darüber machen müssen, wie der Hof als Institution der Finanzkontrolle näher an den Landtag herankommt, da wir zum einen der Haushaltsgesetzgeber und zum anderen der Kontrolleur der Exekutive sind.