Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 118. Plenarsitzung und damit die letzte Plenarwoche im laufenden Jahr und heiße Sie alle herzlich willkommen.
Ich stelle zunächst die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem widerspricht keiner, dann ist das schon einmal gut.
Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung ist Folgendes festzustellen. Die Tagesordnung vom 5. Dezember 2006 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 62 Punkten liegen Ihnen vor.
Der Nachtrag ist mit den Punkten 49, 50, 51 und 52 um vier Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde ergänzt worden, die wir mit einer Redezeit von je fünf Minuten abhandeln wollen, entsprechend unserer Geschäftsordnung. Gibt es andere Vorstellungen dazu? – Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt keine Anträge auf,die nach der Fragestunde noch aufzurufen wären,weil sie noch nicht umgedruckt sind bzw. nicht vorliegen. Das können wir nach der Fragestunde machen, dann sind wir auch sehr korrekt.
Ich stelle des Weiteren fest, dass wir die Tagesordnung so, wie sie jetzt vorliegt, genehmigen wollen. Widerspricht dem jemand? – Das ist auch nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen noch mit, dass sich die parlamentarischen Geschäftsführer darauf geeinigt haben,dass wir am Donnerstag von 13 bis 14 Uhr eine Mittagspause einlegen werden.
Im Anschluss an die Plenarsitzung finden heute Abend folgende Ausschusssitzungen statt. Der Haushaltsausschuss tagt in Sitzungsraum 510 W, der Rechtsausschuss in Sitzungsraum 115 S, der Sozialpolitische Ausschuss in Sitzungsraum 230 M und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr im Kleinen Saal des Landtagsgebäudes. – Das zu Ihrer Information.
Aber ich beginne erst dann, wenn sich das Haus gesetzt hat. – Ich meine nicht das Haus, ich meine Sie.
Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Situation der Direktvermarkter zu verbessern, die durch steigende Auflagen und restriktive Bestimmungen seitens der EU
Herr Abg. Heidel, nach Ansicht der Hessischen Landesregierung ergeben sich insbesondere im Zusammenhang mit dem seit dem 01.01.2006 anzuwendenden „Hygienepaket der EU“ rechtliche Änderungen für Direktvermarkter. So wurden die bislang geltenden, in nationale Verordnungen umgesetzten europäischen Hygienerichtlinien in unmittelbar geltende EU-Verordnungen überführt.
In diesem Zusammenhang ergibt sich neu die Zulassungspflicht für selbst schlachtende Direktvermarkter.Von dieser Zulassungspflicht ausgenommen ist unter bestimmten Umständen die Schlachtung von Geflügel und Stallhasen. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Absatzwege und Höchstgrenzen, die noch national festzulegen sind. Ausdrücklich wird nunmehr auch die Dokumentation der durch den Lebensmittelunternehmer durchzuführenden Maßnahmen gefordert.
Zu den genannten EU-Verordnungen hat die Europäische Kommission als Interpretationshilfe Leitfäden herausgegeben. Die Leitfäden stellen mehrfach sinngemäß klar, dass die Einhaltung der bislang geltenden Vorschriften und Anforderungen in der Regel zur Erfüllung der nunmehr geltenden Anforderungen genügen. In den sich zurzeit in Bund-Länder-Abstimmung befindlichen nationalen Durchführungsvorschriften zum europäischen Hygienerecht werden die Anforderungen an die Betriebe weiter ausgeführt.
Die Hessische Landesregierung setzt sich dabei im Sinne einer Deregulierung aktiv für pragmatische Lösungen ein, die etwaigen zusätzlichen Aufwand der Direktvermarkter auf ein Mindestmaß begrenzen sollen. Die Hessische Landesregierung fördert und begrüßt als länderseitige Koordinierungsstelle die Erarbeitung bzw. Überarbeitung der Leitlinien für eine gute Hygienepraxis in der Direktvermarktung durch die Wirtschaftsverbände als ein geeignetes Instrument für mehr Lebensmittelsicherheit.
Herr Minister, nun ist die Lebensmittelsicherheit ein sehr hohes Gut, und wir haben eben Ihren Ausführungen entnommen,wie umfangreich die Maßnahmen sind.Wie wird denn sichergestellt, dass auch Lebensmittel, die aus anderen Ländern in Hessen auf den Markt kommen, dieselben Voraussetzungen erfüllen wie die hessischer Direktvermarkter?
Herr Abg. Heidel, Sie wissen genau, dass das europäische Recht direkt gilt, nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern für alle europäischen Länder. Wir haben dort nur die Möglichkeit, Stichproben zu machen, sind aber davon überzeugt, dass in anderen europäischen Ländern, zumindest in den nördlichen, dieses auch eingehalten wird.
Herr Minister, können Sie heute sagen, wann die Leitlinien und vor allem die Höchstgrenzenverordnung vorgestellt werden?
Wir arbeiten im Augenblick daran, auch Mitarbeiter meines Ministeriums arbeiten daran mit, dass die Dinge im nächsten Jahr vorgestellt werden können.Aber umgesetzt ist die Genehmigung für selbst schlachtende Direktvermarkter bis zum 31. Dezember 2009.
Wie ist der derzeitige Verfahrensstand bei der Umorganisation des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor?
Herr Abg. Heidel, erstens zum Standort Gießen: Umzug der Liegenschaft Marburger Straße 54 in das ehemalige Bundeswehrkrankenhaus. Der Standort Gießen soll aus fachlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Gesichtspunkten erhalten bleiben. Das derzeitige Dienstgebäude ist stark sanierungsbedürftig und entspricht zum Teil nicht mehr den arbeits- und sicherheitstechnischen Auflagen. Der in der letzten Legislaturperiode beschlossene Umzug in das Gebäude H 13 des ehemaligen Bundeswehrkrankenhauses Gießen wird weiter betrieben. Die Umbauarbeiten am Gebäude H 13 haben im Sommer 2005 begonnen, die Fertigstellung ist für den Sommer 2007 geplant.
Zweitens zum Standort Wiesbaden: Umzug der Liegenschaft Hasengartenstraße in die Kurfürstenstraße 6 am
Standort Wiesbaden. Der Umzug der Liegenschaft Hasengartenstraße konnte Anfang Oktober planmäßig begonnen werden und erfolgt sukzessive bis zum Jahresende 2006. Dann wird das Gebäude Hasengartenstraße dem Hessischen Immobilienmanagement zur Verwertung übergeben.
Drittens zum Standort Kassel: Zusammenlegung der beiden Standorte Druseltalstraße und Am Versuchsfeld. Für die Frage der Standortzusammenlegung wurde der Landesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, das aus betriebswirtschaftlicher Sicht aufzeigt, welche Liegenschaft in Kassel bei einer Standortentscheidung zu empfehlen ist. Die für die Erstellung notwendige Datensammlung zu Investitionskosten, Betriebskosten und erzielbaren Verkaufserlösen soll bis Ende Dezember 2006 abgeschlossen sein. Die Planungen sehen vor, dass Anfang des nächsten Jahres die Vorlage des Gutachtens erfolgt, sodass eine Entscheidung zur Standortfrage getroffen werden kann.
Herr Minister, können Sie sagen, welche Kosten durch die Umzugsmaßnahmen bisher entstanden sind und welche Kosten noch entstehen werden?
Herr Abg. Heidel, im Augenblick kann ich Ihnen das so nicht beantworten. Es gab aber eine Anfrage, in der es auch um diese Fragen ging und die wir beantwortet haben. Ich werde Ihnen die Antwort zur Verfügung stellen.
Welche Position vertritt sie zu Anträgen von einzelnen Schulen bzw. einzelnen Schulträgern, nach § 14 Hessisches Schulgesetz einen Schulversuch bzw. eine Versuchsschule einzurichten, wenn die geforderten Richtwerte bzw. Mindestgrößen nicht erreicht werden können?
Herr Kollege Quanz, entsprechende Anträge liegen dem Kultusministerium bis jetzt nicht vor. Grundsätzlich sind