Wilhelm Dietzel
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich mir lediglich die Rangliste der Zeitschrift „GEO“ anschaue, die die Grundlage für die Diskussionen darstellt, die wir heute Abend führen
Entschuldigung –, die wir heute Morgen führen, dann denke ich an den Augenblick, als ich diese Liste zum ersten Mal gesehen habe. Das war während der Umweltministerkonferenz. Damals saß mein Kollege aus Mecklenburg-Vorpommern neben mir. Er hat sich diese angeschaut und gemeint: Das ist totaler Quatsch.
Herr Heidel hat gerade darauf hingewiesen, dass man im Ländervergleich feststellen kann, dass die neuen Bundesländer relativ gut wegkommen,da sie aufgrund geringerer Einwohnerzahlen relativ ländliche Strukturen aufweisen. Daher ist es durchaus problematisch, ein relativ industrialisiertes Land wie Hessen derart zu vergleichen.Es gibt im Vergleich zum Jahre 1990 erhebliche Unterschiede. Denn Hessens Wirtschaft hat sich seit dem Jahre 1990 im Vergleich zu den neuen Bundesländern anders entwickelt.
Es gibt auch in Bezug auf den Flugverkehr erhebliche Unterschiede, wobei wir sehr stolz darauf sind, dass wir den Frankfurter Flughafen haben. Das kann in diesem Hause nicht jeder so sehen; dennoch wollen wir ihn ausbauen. Das alles hat etwas damit zu tun, dass in Hessen der CO2-Ausstoß pro Kopf höher ist als in anderen Bundesländern. Das hat nicht nur etwas mit der Klimapolitik zu tun, sondern auch mit dem Wohlstand in unserem Land. Das sollte man nicht außen vor lassen.
Meine Damen und Herren, dazu, dass „GEO“ im November 2002 in seiner Veröffentlichung festgestellt hat, Hessens Möglichkeiten zur CO2-Minderung seien ausgeschöpft, sage ich Ihnen: Das sehen wir völlig anders. Deswegen haben wir auch das Klimaschutzkonzept „Hessen 2012“ mit seinen vier Säulen auf den Weg gebracht. Meiner Meinung nach ist daher unser Engagement für die erneuerbaren Energien, die wir über die letzten Jahre hinweg an den Tag gelegt haben,zu wenig berücksichtigt worden.
Frau Apel hat eindeutig darauf hingewiesen, dass wir von 1991 bis 1999 in Hessen insgesamt neun geförderte Biogasanlagen hatten. Inzwischen haben wir fast 70 Anlagen; 15 Anlagen werden gerade gebaut und 25 sind in der Planung. In diesem Bereich können wir wirklich noch etwas bewegen.
Nun zu den Kriterien für Verträge mit Ökostromanbietern und zu den Solaranlagen auf landeseigenen Gebäuden.Wenn ich lediglich die Solaranlagen heranziehe, zeigt sich, dass wir vor zwei Jahren noch 0,01 % des Stroms in Hessen mit Solaranlagen gewonnen haben und dass das in etwa dem Durchschnitt der Bundesrepublik Deutschland entspricht.
Wir bezweifeln außerdem, dass der CO2-Ausstoß pro Kopf mit plus 3,4 % richtig berechnet worden ist. Das
Hessische Statistische Landesamt hat eindeutig gesagt, dass der CO2-Ausstoß pro Kopf von 1991 bis 2003 um 4,9 % gesunken sei. Es ist richtig – das hat Frau Apel bereits gesagt –, dass wir eine Entkopplung von Wirtschaftswachstum und CO2-Emissionen geschafft haben. Denn in Hessen sind die CO2-Emissionen im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt um 38 % niedriger als im Rest der Bundesrepublik Deutschland. Daher sind wir auf dem richtigen Weg.
Nun zum Kabinettsbeschluss vom 26. November 2007 bzw. dem Aktionsplan Klimaschutz. Wir wollen in den nächsten Jahren eine regionale Anpassung an den Klimawandel vornehmen. Daher sind wir auch entsprechend vorgegangen.
Selbstverständlich. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, welche Auswirkungen Kyrill auf die Waldbestandsplanungen der nächsten Jahre hat?
Herr Abg. Häusling, es ist schwierig, für 80 Jahre vorzuplanen. Wir müssen den Klimawandel aber ernst nehmen und hierauf den Wald der Zukunft aufbauen.Das gilt auch für die CO2-Vermeidung. Ich verweise darauf, dass wir, was den internationalen Emissionshandel anbelangt, aufgrund unserer Innovationen im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Vorreiter sind. Wir wollen Bildung, Beratung und Fortbildung, weil gerade gefragt wurde, welche Maßnahmen durchgeführt worden seien.
Ich verweise darauf, dass das erste Passivhaus in Hessen gebaut wurde,und zwar im Jahre 1989.Damals gab es eine CDU/FDP-Regierung, die dieses Haus in Darmstadt gebaut hat. Damals hat es noch Millionen c gekostet. Heute kostet es 8 bis 12 % mehr als ein normales Wohnhaus. Es spart aber 80 bis 90 % des gesamten Energieverbrauchs ein. Es ist wichtig, diese Dinge auch weiterhin zu unterstützen.
Das tun wir beispielsweise auch in Verbindung mit dem Hochschulbauprogramm HEUREKA, wofür wir in den nächsten Jahren 3 Milliarden c ausgeben wollen, weil die Klimaeffizienz besonders gefördert werden soll.Wir werden im nächsten Jahr beispielsweise über 40 Millionen c für das CO2-Minderungsprogramm zur Verfügung stellen. Daher glaube ich, dass wir auf dem richtigen Weg sind – vor allem auch in Bezug auf die erneuerbaren Energien.
Wir haben, um diese Dinge nach vorn zu bringen, HeRo eingerichtet. Das ist von Herrn Heidel bereits angesprochen worden. Wenn wir uns über den Klimaschutz in unserem Lande unterhalten, können wir feststellen: Wir befinden uns in der Bundesrepublik Deutschland sicherlich an der Spitze dieser Bewegung. Das wollen wir auch in Zukunft bleiben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird einmal mehr über die Verpackungsverordnung diskutiert, die wir seit dem Jahr 1991 in unserem Land haben.
Der ursprüngliche Ansatz wird immer mehr aus den Augen verloren. Ursprünglich war das einmal ein umweltrechtlicher Ansatz. Heute reden wir mehr und mehr darüber, welche Verzerrungen des Wettbewerbs dadurch entstehen. Wir reden auch darüber, wie Frau Kollegin Hammann eben, welche Ungereimtheiten sich entwickelt haben. Ich habe das Gefühl, mit jeder Veränderung werden zumindest die Ungereimtheiten, aber auch die Wettbewerbsverzerrungen nicht besser. Auch das muss man sehen. Wenn man hier über die Brötchentüte redet, muss man sehen, dass das nur einen kleinen Teil dessen ausmacht, worum es bei der Verpackungsverordnung geht.
Im Bundestag und im Bundesrat wird gerade die fünfte Novelle diskutiert. Dabei geht es auch um die Frage, ob die Tätigkeitsbereiche des Dualen Systems und der Selbstversorger entzerrt oder getrennt werden sollen.
Man muss sich die Diskussion einmal anschauen. Das sollte eine ganz kleine Novelle werden. Ich habe das Gefühl, je länger die Diskussion andauert, desto größer wird die Novelle.
Das zeigen mir die Informationen, die mich aus dem Bundestag erreichen.
Hier geht es aber um die Behandlung der Serviceverpackungen. Denn darum geht es in dem Antrag der Fraktion der FDP. Ich denke einmal, dass die Auseinandersetzung darüber in Berlin und in den anderen Bundesländern schon gelaufen ist. Herr Glos hat das Thema aufgegriffen. Er hat ein Rechtsgutachten dazu erstellen lassen. Das Ergebnis dieses Rechtsgutachtens war: Eine solche Befreiung würde dem Gleichheitsgebot des Art. 3 Grundgesetz
widersprechen. Auch das sollte man nicht ganz aus dem Auge verlieren.
Auch Herr Kollege Sander aus Niedersachsen hat das Thema schon einmal aufgegriffen. Er hat das dann aber auf die Aussage reduziert: Europa soll das richten. – Der Antrag der FDP-Fraktion sieht eine generelle Herausnahme vor, sagt dann aber auch, dass das auf der Ebene der Europäischen Union geregelt werden muss. Da wird man meiner Meinung nach auf dieselben Probleme stoßen, wie wenn man es bei uns in Deutschland anspricht.
Wenn ich mir die gesamten Entwicklungen bei der Verpackungsverordnung einmal ansehe, habe ich das Gefühl, dass dort einfache Lösungen nicht gefragt sind. Ich will nur ein Beispiel nennen. Bei der Diskussion um das Dosenpfand haben wir vorgeschlagen, dass 90 % der Verpackungen in Mehrwegverfahren bleiben oder der Wiederverwertung zugeführt werden müssten. Das wäre eine relativ einfache Lösung gewesen. Die wurde aber nicht angenommen.Zugegebenermaßen sind uns da auch die Kollegen aus Bayern in den Rücken gefallen.
Wir haben diese einfache Lösung nicht durchbekommen.
Ein Problem wurde von Herrn Grumbach gerade eben auch angesprochen. Es handelt sich um ein kompliziertes System, das durch die ständigen Veränderungen zumindest nicht einfacher geworden ist. Ich habe sogar das Gefühl, dass es komplizierter geworden ist.
Man muss sich da auch die Entwicklung ansehen. Wir reden im Moment über die fünfte Novelle. Gleichzeitig wird aber die sechste Novelle schon diskutiert, die sofort hinterherkommen soll. Sie soll dann noch umfangreicher als die fünfte Novelle werden.
Sicherlich diskutieren wir im Moment über die Brötchentüten. Es gibt 175.000 Unterschriften für die Position der Bäcker.
Es ist uns aber noch etwas anderes aufgefallen. Inzwischen ist auch der Wein wieder in die Diskussion geraten. Zumindest geht es in der Diskussion um die Verpackungsverordnung um Teile des Weins.
Deswegen meine ich, dass wir uns im Ausschuss über das Thema unterhalten sollten. Es gibt den Vorschlag des Herrn Glos von der CSU.Es gibt den Vorschlag des Herrn Sander von der FDP. Es gibt den des Herrn Dr. von Boetticher.Er ist Mitglied der CDU und Minister in SchleswigHolstein. Er hat vorgeschlagen, den öffentlich-rechtlichen Trägern die Entsorgung der Verpackungen für Papier, Pappe und Kartonage zu übertragen. Damit wäre das Bäckertütenproblem gelöst. So einfach ist die Welt dann aber auch nicht. Deswegen sollten wir uns im Ausschuss über alle Aspekte unterhalten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich den Teil des Haushaltsplanentwurfs 2008 ansieht, der den Bereich Umwelt betrifft, dann sieht man, dass sich die Befolgung des Prinzips Nachhaltigkeit durch diesen Haushaltsplanentwurf zieht. Die Nachhaltigkeit ist einer der wichtigsten Grundsätze, an denen mein Haus seine Arbeit ausrichtet. Nachhaltiges Handeln wurde nicht erst 1992 in Rio erfunden, sondern so hat auch schon vor 200 Jahren ein hessischer Förster gehandelt. Es war und ist unsere Aufgabe, die Dinge so zu organisieren, dass sie zukunftsfähig sind, gerade auch in der Umweltpolitik.
Lassen Sie mich die Aussage voranstellen, dass eine der wichtigen Entscheidungen in der Umweltpolitik die Einrichtung einer Umweltallianz in unserem Lande war. Wir haben mit 124 Mitgliedern angefangen. Heute hat die Umweltallianz weit über 1.000 Mitglieder. In der Umweltallianz machen sich die Verwaltung, die Politik und auch die Unternehmen Gedanken darüber, wie die Umweltpolitik vernünftig gestaltet werden kann und gleichzeitig eine positive Wirtschaftsentwicklung stattfinden kann. Der Satz „Kooperation statt Konfrontation“ wird in der Umweltallianz richtig und gut gelebt.
Einige wenige Anmerkungen zu dem Einzelplan 09. Der Hochwasserschutz ist einer der wichtigen Punkte, und zwar nicht nur dann, wenn, wie 2002, an der Elbe ein Hochwasser herrscht. Ich bedanke mich auch bei den Haushalts- und Finanzpolitikern,dass sie genügend Mittel zur Verfügung stellen, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Dabei geht es nicht nur um die Frage des Deichbaus an Rhein und Main, sondern der Hochwasserschutz umfasst viel mehr, z. B. Vorsorge und finanzielle Unterstützung, wenn Hochwasserschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern vorgenommen werden. Wenn diese positive Auswirkungen auf Hessen haben, geben wir einen Zuschuss. Das waren bis jetzt immerhin über 35 Millionen c.Wir bauen „trockene“ Rückhaltebe
cken, weil diese Vorhaben mit den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie übereinstimmen und sehr effektiv sind. Wir geben Geld für die Renaturierung von Flüssen aus, damit der Abfluss verlangsamt wird, insbesondere in den Bächen. Von der Konzeption her gesehen sind wir an der Stelle richtig und gut aufgestellt.
Mein zweites Thema ist die Altlastensanierung.Ich denke, dass wir Herausragendes leisten, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Wir haben uns vorgenommen, die großen Altlasten bis zum Jahre 2010 saniert zu haben. Zu diesem Zweck haben wir mit den Kommunen ein Altlastenabschlussprogramm aufgelegt, mit dem wir bis zum Jahre 2015 auch kommunale Altlasten saniert haben werden, was erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordert. Wir haben in dem Bereich aber Boden gutgemacht, sodass es ausreicht, vor allem die industriellen Altlasten mit 28,5 Millionen c im Jahr 2008 zu bedenken.
Die Sanierung von Kläranlagen und Kanälen ist vor allen Dingen für Landgemeinden ein großes Problem. Mit unserem einschlägigen Abschlussprogramm in Höhe von 500 Millionen c sind wir richtig und gut aufgestellt. Wir mussten in diesem Jahr noch einmal 30 Millionen c nachlegen.Das zeigt aber,dass gut geschätzt und vorgearbeitet worden ist.Von daher gesehen sind wir auf dem richtigen Weg, etwas für die Sanierung und Güteverbesserung unserer Flüsse und Bäche zu tun. Dass dieses Programm in vollem Gange ist, hat auch damit zu tun, dass wir etwas Positives für die Bauwirtschaft leisten können und leisten wollen.
Gestern wurden der Klimaschutz, die erneuerbaren Energien und die nachwachsenden Rohstoffe thematisiert. Ich denke, dass die Entscheidung richtig war, uns das Ziel zu setzen,bis zum Jahre 2015 15 % der bei uns in Hessen verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen zu erbringen, was eine Chance auch für den ländlichen Raum ist.
Es ist eine Chance für den ländlichen Raum, dass sich Land- und Forstwirte in den Bereichen engagieren. Es stellt sich auch die Frage, wie sich der Betrieb weiterentwickelt, ob es ein reiner landwirtschaftlicher Betrieb bleibt, der Nahrungsmittel produziert, ob der Landwirt zum Energiewirt oder zu einer Kombination in dem Betrieb weiterentwickelt wird. Ich denke nur daran, dass wie z. B. im Kreis Kassel 15 Biogasanlagen angeschafft wurden und sich jeder Landwirt die Frage stellt, ob er von 60 auf 120 Kühe erweitert oder bei 60 Kühen bleibt und eine Biogasanlage daneben stellt. Wir wollen ihn in der Beratung und auch in der Finanzierung unterstützen.Aber die letztendliche Entscheidung, wie sein Betrieb für die Zukunft aufgestellt ist, muss der Landwirt selbst treffen.
Meine Damen und Herren, weil Heinrich Heidel Investitionen angesprochen hat: Wir haben in diesem Jahr alle Anträge bedienen können. Kollege Heidel, was mich ein bisschen traurig stimmt, ist, dass 40 Anträge von Landwirten auf Bauten nicht weiterverfolgt oder zurückgenommen wurden, was etwas damit zu tun hat, dass die Weizenpreise im Augenblick so hoch sind. Die Bauern verkaufen Weizen und bauen keine Ställe mehr.
Meine Damen und Herren, ich sage ganz eindeutig: Diese Entscheidung ist falsch. Wir versuchen, das den Landwirten in der Beratung beizubringen. Auch dabei ist es ganz eindeutig, dass der Landwirt die Entscheidung selbst treffen muss.
Meine Damen und Herren, noch einige Sätze zur Dorferneuerung.Ich möchte einmal das anmerken,was auch Eli
sabeth Apel gesagt hat. Der Ansatz 2008 ist so hoch wie 2007, knapp 28 Millionen c. Wir haben in dem Bereich nicht eingespart, aber Veränderungen vorgenommen, indem wir den Zuschuss für öffentliche Investitionen etwas zurückgefahren haben, aber den Zuschuss z. B. für Private von 20.000 c auf 30.000 c als Obergrenze bringen wollen. Ich glaube, dass diese Entscheidung richtig und gut ist, vor allem vor dem Hintergrund, dass wir eine lange Warteliste haben, indem wir eine ganze Reihe Kommunen damit beglücken können, in die Dorferneuerung hineinzukommen.
Wie eben schon gesagt wurde: im Schnitt zehn Kommunen pro Jahr mehr – im vergangenen Jahr haben wir 21 neue mit hineingenommen, in diesem Jahr 34, sodass wir, wenn es einmal durchgelaufen ist, 100 Kommunen mehr in der Dorferneuerung haben. Das ist eine richtige Entscheidung auf die Herausforderung, die die demografische Entwicklung an uns stellt.
Sie sehen an diesen wenigen Punkten, dass unser Haushalt 2008 zukunftsträchtig aufgestellt ist.
Deswegen bitte ich um Unterstützung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dies ist ein guter Gesetzentwurf. Ich bitte um Zustimmung.
Herr Abg. von Hunnius, bisher wurden in diesem Jahr für fünf neue Renaturierungsmaßnahmen Zuwendungen in einer Höhe von 675.350 c aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe bewilligt. Weitere Bewilligungen mussten wegen des drastischen Rückgangs der Abwasserabgabe zurückgestellt werden. Dieser Einnahmerückgang ist auf die Inanspruchnahme von Verrechnungsmöglichkeiten durch die Zahlungspflichtigen zurückzuführen. Diese können Investitionen zum Gewässerschutz mit den zu zahlenden Abwasserabgaben verrechnen.
Gleichzeitig sinkt durch die Investitionen im Abwasserbereich die Schmutzfracht in den Gewässern, was ebenfalls eine Reduzierung der Abgabelast nach sich zieht. Dieser Steuerungseffekt der Abwasserabgabe ist gewünscht und wird auch künftig zu einer Abnahme des Abgabeaufkommens führen. Rückflüsse aus gebundenen Ausgaberesten in Höhe von ca. 1 Million c sollen noch in diesem Jahr für weitere Zuschüsse für Renaturierungsmaßnahmen verwendet werden.
Am Mittwoch hat der Haushaltsausschuss beschlossen, die Renaturierung über Ökopunktehandel zu unterstützen. Durch diesen Antrag können bis zu 5 Millionen c, allerdings erst ab dem Jahre 2008, zusätzlich in die Renaturierungsmaßnahmen fließen. Durch einen Vertrag zwischen der HLG und der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung wird zudem der Handel von Ökopunkten bei Kompensationsverpflichtungen, die auch aus Infrastrukturprojekten resultieren, deutlich gestärkt. Auch dies kommt der Gewässerrenaturierung zugute.
Herr Abg. Heidel, wir werden in diesem Jahr noch etwa 1 Million c dafür bewilligen können. Über die Reihenfolge haben wir noch keine Entscheidung getroffen.
Frau Abg. Hammann, in diesem Jahr konnten bewilligt werden: für Hirschhorn am Neckar 2.800 ha, Hessischer Wasserverband Diemel 214.000 c, Mühlheim am Rhein 397.000 c, Mühlheim am Rhein noch einmal 51.000 c, Lichtenfels 8.300 c,
und acht wurden nicht bewilligt, die ich Ihnen aber als Unterlage geben kann.
Frau Abg.Hofmeyer,die begrenzte Haltbarkeit des Zaunmaterials, das zu überwiegenden Teilen aus hölzernen Hürdengattern besteht, sowie die Sturmschäden durch Kyrill haben die Wirkung der Zaunanlage, wie übrigens auch in anderen Landesteilen, in sehr vielen Fällen de facto aufgehoben. Zur Verfolgung der in der Anordnung über das Wildschutzgebiet Reinhardswald dargestellten Ziele zur Abwendung von erheblichen Wildschäden außerhalb des Wildschutzgebietes wird die Funktionsfähigkeit von Zaunanlagen wiederhergestellt.
Herr Abg. Häusling, im Jahre 1987 wurde beschlossen, dass dieser Bereich in einer Größenordnung von 1.800 ha zum Wildschutzgebiet erklärt werden sollte. Wir als Hessische Landesregierung halten daran fest, weil wir vor allen Dingen wissen, dass, wenn dieses Gatter abgebaut ist, in erheblichem Maße das Wild reduziert werden muss, um Wildschäden im landwirtschaftlichen Bereich zu verhindern.
Das streite ich eindeutig ab.Wir laden zu Jagden ein. Das sind nicht nur privilegierte Jäger, sondern wir haben eindeutig gesagt, dass das als Wildschutzgebiet genutzt werden soll, dass die bodenständige – das ist auch in dem Erlass von 1987 nachzulesen – Vegetationsdecke aufgegeben wird, auch in höheren Bereichen, wenn das Wild möglicherweise bessere Äsungsflächen außerhalb des Gatters findet. Ich meine, dass es deswegen wichtig ist, dass wir den Zaun dort, wo es notwendig ist, wieder in Ordnung bringen.
Frau Abg. Hofmeyer, das sehen wir anders. Es ist auch nicht so, dass es nur im Reinhardswald Wildschutzgebiete gibt, sondern auch am Edersee – also innerhalb des Nationalparks, wo von diesen 5.700 ha knapp 5.000 eingezäunt sind – und auch in Kranichstein, in Südhessen. Wir sind der Meinung, dass diese Zäune auch in Zukunft notwendig sind – außer im Nationalpark.
Frau Abg. Hammann, die Landesregierung achtet stets darauf, dass etwaige Mängel bei Gesetzen erst gar nicht entstehen
oder, falls sich Mängel zeigen, eine Korrektur erfolgt. Der Gesetzesvollzug gewährleistet eine ständige Überprüfung der bestehenden gesetzlichen Regelungen.
Der in der mündlichen Frage unterstellte Mangel bei der Regelung der Zuständigkeiten für den Tierschutz liegt nicht vor.
§§ 1 und 2 des Kommunalisierungsgesetzes vom 21. März 2005 regeln, dass die kommunalen Landräte bzw. Oberbürgermeister für das Veterinärwesen zuständig sind. Da das Fachgebiet des Tierschutzes ein Teil des Veterinärwesens ist, ist die Zuständigkeit der Landräte auch für den Tierschutz gegeben.
Dass der Tierschutz ein Teil des Veterinärwesens ist,ergibt sich sowohl aus den bundesrechtlichen Vorschriften, in denen der Tierschutz als Teil des Veterinärrechts behandelt wird, als auch aus den Berufsordnungen und Ausbildungsverordnungen für das Veterinärwesen. Auch aus dem Geschäftsverteilungsbeschluss der Hessischen Landesregierung nach Art. 104 Abs. 2 der Hessischen Verfassung kann dies abgeleitet werden, in dem seit vielen Jahren die Aufgabe des Tierschutzes neben anderen Einzelfachgebieten des Veterinärwesens genannt wird.
Mängel, etwa im Sinne nicht erfolgter Zuständigkeitsregelungen, sind daher nicht festzustellen.
Die in einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden insoweit geäußerte abweichende Meinung eines Verwaltungsrichters in einem Einzelfall wird von meinem Ministerium nicht geteilt.
Herr Abg. Häusling, Teil der Kommunalisierung ist, dass wir den Landräten vor Ort die Hoheit geben, optimal zu organisieren. Da kann in Einzelfällen eine solche Zusammenlegung geschehen sein – ich weiß, in welchen Kreisen das passiert ist. Das wurde dann vor Ort als optimale Besetzung gesehen.
Frau Abgeordnete, wir sind der Meinung, dass das nicht notwendig ist. Denn das Veterinärrecht, die Berufordnungen und auch die Ausbildungsverordnungen sagen hierzu
Eindeutiges aus. Deswegen werden wir auch, wenn es denn sein muss, in die Revision gehen.
Herr Abgeordneter, wir sehen keinen Fehler in diesem Gesetz.Wir sind der Meinung, die Dinge, die ich hier vorgetragen habe, sind eindeutig. Daher sind wir der Meinung, der Tierschutz ist bei den Veterinären angesiedelt und wird dort auch erfolgreich bewältigt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kaufmann, ich will Ihnen ein bisschen Hoffnung machen. Zu Ihrer Aussage, das Jahr 2050 nicht mehr zu erreichen: Schauen Sie Herrn Kahl an, und schauen Sie mich an. Der Jahrgang 1948 ist zäh.Wir bemühen uns, das zu schaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Klimaschutz ist in aller Munde, und das nicht erst seit dem Klimarat, und seitdem Al Gore den Friedensnobelpreis bekommen hat. Sie wissen auch, dass wir im Hessischen Landtag, zumindest seit ich dabei bin, achteinhalb Jahre, darüber diskutieren, zugegeben mit sich entwickelnden Meinungen. Ich würde das einmal so darstellen.
Herr Kaufmann, das war am Anfang ein bisschen anders. Ich denke, wenn man sich die Entwicklung ansieht, stellt man fest,dass die Einsichtigkeit in diesen achteinhalb Jahren durchaus gewachsen ist, und zwar in allen Fraktionen.
Meine Rede ist überschrieben mit: Klimaschutz – Herausforderung und Chance, Wettbewerb und Innovation. Das ist vielleicht eine etwas andere Sichtweise als das, was die GRÜNEN zumindest vom Grundsatz her mit ihren 53 Punkten beantragt haben,die sie im Antrag aufgelistet haben.Vor allem denke ich,dass die Industrieländer eine besondere Verantwortung für den Klimaschutz haben und damit logischerweise auch Hessen. Sie müssen einerseits zur Vermeidung von Treibhausgasen beitragen, aber zum anderen auch den entwickelten Ländern oder den Entwicklungsländern beim Aufbau einer zukunftsfähigen Energieversorgung helfen und damit die Anpassung an den Klimawandel auf zweierlei Weise unterstützen.
Die Ziele des EU-Klimagipfels vom 8. und 9. März 2007 sind anspruchsvolle Ziele. Meine Damen und Herren, es hilft uns gar nicht weiter, wenn wir versuchen, uns gegenseitig zu überbieten, sondern wir sollten versuchen, diese Ziele zu erreichen. Ich nehme den Anstieg um 2º C als Beispiel. Einer der Vorredner hat schon gesagt, dass wir in Hessen bereits einen Anstieg um 0,9º C haben.Wir haben also nur noch einen Spielraum von 1,1º C. Ich denke, das sollte bei den Diskussionen und dem, was wir vorhaben, beachtet werden.
Die Ziele sind: Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2020 um 20 % gegenüber 1990, Verringerung des Energieverbrauchs durch Effizienzsteigerung um 20 %, Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien auf 20 %
und EU-weite Verdreifachung des Anteils von Bioenergie am Kraftstoffverbrauch. Ich glaube, dass das durchaus möglich ist. Auch die Kabinettsklausur der Bundesregierung in Meseberg hat mit ihren 29 Punkten grundsätzlich
die richtige Richtung vorgegeben. Denn auch da geht es um Energieeffizienz, es geht um Gebäudesanierung, es geht um erneuerbare Energien, um Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen, und da vor allem auf technischem Gebiet. Ich denke dabei an Gas- und Dampfturbinenkraftwerke, an die Abtrennung und Speicherung von CO2, was wohl noch einige Jahre dauern wird. All diese Dinge müssen verstärkt werden. Außerdem muss eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden:mit wie viel Geld dies am ehesten erreichbar ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns über Klimapolitik unterhalten, müssen wir auch unbequeme Wahrheiten ansprechen.
Erstens. Hessen ist keine Insel. Da möchte ich das aufgreifen, was Heinrich Heidel gesagt hat: Hessen hat etwa 0,2 % der gesamten Weltemissionen an CO2, Deutschland 3 %. – Wenn man all das sieht, meine ich, dass man das Klimaproblem nicht durch Nichtstun erledigen kann.
Wir wollen dabei sein.Wir haben in den letzten Jahren bewiesen und werden das in den nächsten Jahren weiter beweisen, dass wir dabei sein wollen, diese Dinge weiterzuentwickeln und das, was wir weiterentwickelt haben, Herr Kaufmann, auch anderen zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren,bei der Diskussion über dieses Thema sollte nicht vergessen werden, dass 45 % der CO2Emissionen aus den USA,aus China und Indien kommen. Das bedeutet, dass wir uns mit denen über das Thema unterhalten müssen. Es sollte in diesem Bereich nicht nur Einzelkämpfer geben, sondern Mehrheiten in der Politik, um aktiv zu werden.
Zweitens. Wir müssen uns an den niedrigsten CO2-Vermeidungskosten orientieren. Ich denke, dass das eine der Voraussetzungen dafür ist, uns wirtschaftlich weiterentwickeln zu können.
Das Klimaschutzkonzept Hessen 2012, das wir vorgestellt haben, gibt eine ganze Anzahl von Maßnahmen bekannt. Die Wirtschaft und die Verbraucher dürfen nicht in wirtschaftlich ruinöse Zwangssituationen getrieben werden. Auch dies muss beachtet werden. Deswegen meine ich, dass es sinnvoll ist, das nach vorne zu bringen, was am meisten hilft: Wärmedämmung, Brennwerttechnik, effizientere Motoren. Interessant ist in diesem Zusammenhang das Gutachten, das McKinsey vor etwa zwei Jahren erstellt hat, das 300 Einzelmaßnahmen untersucht, vor allem Effizienzmaßnahmen, Kraftwerksmodernisierungen. Es kommt zu der Ansicht, dass, wenn der CO2-Handel mit eingespeist wird, bis zu 26 % CO2-Minderung erreicht werden können. Deswegen meine ich, dass wir uns unbedingt mit diesem Thema beschäftigen müssen. Das wollen wir auch.
Drittens. Meine Damen und Herren, wir können die Augen nicht vor der Tatsache verschließen, dass ein gleich
zeitiger Ausstieg aus der Kohle- und Kernenergieproduktion eine blanke Illusion ist, wenn wir die genannten CO2Werte erreichen wollen. Das sind 73 % der gesamten deutschen Stromerzeugung, davon 28 % aus Kernenergie und 45 % aus Stein- und Braunkohle. Ich weiß auch, wie die Diskussion gelaufen ist, wie sie heute Morgen an einem ähnlichen Tagesordnungspunkt gelaufen ist.Aber ich denke, dass wir in den nächsten Jahren weiterhin eine sichere Kernenergienutzung als eines unserer Ziele haben werden. Dies haben wir in den letzten Jahren bewiesen. Ich denke, dass wir die Begrenzung der Treibhausgase aus fossiler Kohle auch durch die Deckelung der Energieerzeugung auf 453 Millionen t CO2 für 2008 bis 2012 erreichen können. Ich denke auch, dass die Kernenergie den Zeitraum überbrückt, bis CO2-freie oder -schwache Techniken marktgängig geworden sind. Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung unterstützt auch das, was die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat: eine Aktivierung von Klimapotenzialen. Von 2006 bis 2009 sollen hier 15 Milliarden c in neue Technologien investiert werden. 17 Hightechsektoren werden in den Bereichen unterstützt.Ich glaube,dass das richtig und gut ist.
Meine Damen und Herren, sehen wir uns die hessischen Klimainitiativen der letzten Jahre an, die wir auch fortführen wollen: einen optimierten Energiemix, sichere und friedliche Nutzung der Kernenergie, rationelle Energieanwendung, Sicherung von regenerativen Energiequellen und vor allem auch marktwirtschaftliche Instrumente wie den internationalen Emissionshandel.
Das Klimaschutzkonzept, das wir im März dieses Jahres vorgestellt haben, ruht auf drei Säulen:Anpassung an den Klimawandel, CO2-Vermeidung durch Innovation und
internationaler Emissionshandel. 55 auf Landesebene durchsetzbare Maßnahmen haben wir vorgeschlagen.Wir haben dort auch ein konkretes Ausbauziel genannt. Bis zum Jahr 2015 sollen 15 % der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen erzeugt werden.
Außerdem sollen Gebäudeenergieeffizienz und moderne Technologien für einen verbesserten Klimaschutz angewandt werden.
Vor allem geht es aber auch um regionale Anpassungsmaßnahmen und regionale Wertschöpfung, die hier ein Thema sind.Wir werden dies noch weiter nach vorne treiben.
Meine Damen und Herren, wenn wir uns über Klimaveränderungen unterhalten, so müssen wir feststellen: Hessen ist heute schon durch den Klimawandel betroffen. Ich denke nur an die Sturmschäden durch Kyrill oder die Hochwasserereignisse an Lahn und Dill vor etwa einem Jahr, die uns das bewiesen haben. Sicherlich müssen wir in diesem Bereich weitergehen. Wir haben das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie beauftragt, hier weiter aktiv zu sein,sodass insgesamt neun weitere Untersuchungen durchgeführt wurden zu Auswirkungen der Klimafolgen und entsprechenden Reaktionen auf Land-, Wasser- und Forstwirtschaft.
Meine Damen und Herren, wer einen zukunftsfähigen Klimaschutz betreiben will, muss es auch mit modernster Kohletechnologie tun. Man darf sich dieser modernen
Kohletechnologie nicht verweigern. Hier meine ich die Steigerung der Wirkungsgrade und die Möglichkeit, alte Anlagen abzuschalten. Ich denke, dass das einer der Erfolge des Emissionshandels ist; denn die Gesamtemissionen wurden gedeckelt.Von daher gehe ich davon aus,dass sich nur die wettbewerbsfähigsten Energieanlagen am Markt halten werden.
Sicher brauchen wir zur energetischen und stofflichen Biomasse eine Strategie.Wir haben sie veröffentlicht, vor allem zur regionalen Wertschöpfung, wie ich es gerade schon angedeutet habe: Feststoffe aus der Forstwirtschaft, vor allem zur Wärmenutzung, Biogas zur Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung, lokale Nahwärmenetze und biogene Kraftstoffe für Mobilitätszwecke.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir hier noch nicht am Ende der Entwicklung angekommen sind und bei der Förderung von Biomassenutzung folgende Kriterien zugrunde legen müssen: Vorhandensein effizienter Technik und vor allem – das war vorhin ein Thema – ausreichende Rohstoffpotenziale, die vorhanden sein müssen. Ich gehe davon aus, dass die zweite Generation in wenigen Jahren so weit sein wird, dass von einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wesentlich mehr heruntergeholt werden kann. Zu diesem Zweck gibt es seit vorigem Jahr einen Forschungsauftrag von VW Niedersachen, Brandenburg und Hessen. BtL, also Kraftstoff aus Biomasse, soll uns ermöglichen, 5.000 l Rapsöl pro Hektar zu ernten statt heute 1.500 l. Das ist die nächste Generation.
Es geht sicherlich auch um die Nachhaltigkeit, und das wird von einem Professor inszeniert, der in Witzenhausen ökologischen Landbau lehrt.
Meine Damen und Herren, es geht sicher auch um Forschung und Entwicklung. Ich will hier nur einen Bereich ansprechen. Das ist die Frage, ob wir wissenschaftliche Begleitung finanzieren bei der Produktion von Biogas und der Möglichkeit, sie ins öffentliche Erdgasnetz einzuspeisen. Ich bin fest davon überzeugt, dass dann der Durchbruch bei den Biogasanlagen geschafft ist.
Ich denke, dass man hier nicht einfach nur auflisten sollte, wie die zukünftige Entwicklung ist, sondern man muss auch die Frage stellen, welche Einzelwirkungen man hat, welche Umsetzungszeiträume bestehen und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt. Ich glaube, dass wir durch das hessische Klimaschutzkonzept den Weg gewiesen haben, das auf fundierten Grundlagen des Forschungsvorhabens INKLIM 2012 basiert. Vor allem die Ermittlung der CO2-Abnahme und jede Teilmaßnahme erlegen Minderungskosten auf. Dies sollten wir mit überprüfen.Ich denke auch,dass das von der Bundesregierung im Sommer dieses Jahres vorgelegte integrierte Energieund Klimaprogramm etwas Richtiges ist, was wir weiter anstoßen wollen.
Meine Damen und Herren, heute Morgen gab es schon eine Diskussion, ob das Tempolimit von 130 km/h uns in diesem Bereich weiterbringt. Hier rechnet man mit einer Kraftstoffeinsparung von etwa 1 bis 2 %.Wenn man sieht, dass der Pkw-Verkehr 12 % der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland ausmacht, will ich Ihnen eines sagen: Zur Lösung eines globalen Problems ist ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ungeeignet.
Wir werden noch vor der Wahl, wahrscheinlich im Dezember, einen Aktionsplan zum Klimaschutz vorstellen: Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, Projekte zur Senkung des Energieeinsatzes,Vermeidung von Treibhausgasen, was geringste CO2-Vermeidungskosten nach außen darstellt, aber vor allem auch den Wettbewerb der Technologien weiter ermöglicht.Hessen kann so zu einem Innovationsmotor für den Klimaschutz werden. Genau das wollen wir.
Frau Kollegin Pauly-Bender, Sie werden verstehen, dass wir diese Dinge anders sehen. Wenn man sich die Ergebnisse der Anhörung betrachtet und sieht, dass dabei herausgekommen ist, dass die Effizienz des Blockes 6 wesentlich höher ist als die der drei dann abzuschaltenden Blöcke – von 38 auf 46 % –, dann müssen wir auch alle diese Dinge in unsere Überlegungen einbringen. Wir haben das verantwortungsvoll zu behandeln. Die Bürger wollten ein Raumordnungsverfahren, und der Ministerpräsident hat entschieden, dass es ein Raumordnungsverfahren gibt. Das ist verantwortungsvoll gegenüber den Bürgern.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lesen heute in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes. Wir hatten dazu auch eine Anhörung. Darüber ist berichtet worden. In der Anhörung hat es durchaus auch Kritik gegeben. In bestimmten Bereichen, die von Herrn Heidel gerade vorgetragen wurden, wurden Angleichungen vorgenommen. Ich denke, dass es richtig ist, dass die Bemessungsgrundlage bei uns einheitlich ausgeführt wurde.
Lassen Sie mich doch noch zwei Punkte der Anhörung besonders herausgreifen. Der Professor, den Frau Hammann eben zitiert hat, ist meiner Meinung nach teilweise auf der falschen Spur gewesen, weil Dinge, die er gefordert hat, bei uns schon im alten Gesetz geregelt sind.
Zu der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten hat er gesagt, dass nur Gebiete mit hohem Schadenspotenzial einbezogen würden. Meine Damen und Herren, das trifft eben nicht zu, sondern auch solche Gebiete, wo wir eine Hochwasserentlastung oder -rückhaltung brauchen, sind und werden als Überschwemmungsgebiete festgelegt worden. Das ist eine bewährte Regelung, die wir beibehalten wollen.
Er hat auch die Sicherung der Überschwemmungsgebiete kritisiert. Wir sind weit vorangeschritten. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes fordert uns auf, dies bis zum Jahre 2012 zu tun. Das Retentionskataster des Landes Hessen wird in zwei Jahren fertig sein, sodass wir mehr als zwei Jahre, bevor der Bund das von uns fordert, fertig sind.
Er hat auch die Unterrichtung der Bevölkerung bei Hochwassergefährdungen kritisiert. Zum einen wird die Rechtsverordnung, wenn sie festgesetzt ist, im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht. Darüber hinaus werden Überschwemmungsgebiete ortsüblich bekannt gemacht, darüber hinaus auch noch im Internet. Ich denke, dass wir dieser Kritik widerstehen können.Vor allem werden die Gemeinden künftig auch rechtzeitig über Hochwasser informiert.
Es wurde auch der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen kritisiert. Wir haben in den Gesetzentwurf aufgenommen, dass wir das durch eine Verordnung näher regeln. Von daher gesehen meine ich, dass das Hessische Wassergesetz angemessen und richtig ist, und bitte um Unterstützung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn ich noch einmal an diese Anhörung denke,dann muss ich Folgendes sagen:Auf der einen Seite gab es viel Zustimmung und Unterstützung, auf der anderen Seite wurde aber auch deutliche Kritik geäußert.
Ich denke,das,was eben angesprochen wurde,wurde auch weiter diskutiert. Dabei geht es um die Frage: Brauchen wir vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass der Bund dabei ist, das Recht zu verändern, und auch auf europäischer Ebene eine neue Richtlinie vorbereitet wird, überhaupt ein Bodenschutzgesetz? Da wir aber als die Vertre
ter Hessens eine europäische Regelung grundweg ablehnen und auch nicht für verbesserungsfähig halten, halte ich es für wichtig,dass wir ein eigenes Gesetz dafür haben.
Trotzdem haben wir nach dem Äußeren dieser Kritik manches auf den Prüfstand gestellt. Wie eben gerade von Frau Kollegin Apel vorgetragen wurde, hat der Umweltausschuss dann auch noch Änderungen vorgenommen. Dabei geht es z. B. um die Vorschriften zum flächenhaften Bodenschutz. Der Ausschuss kam zu der Auffassung, dass schon jetzt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Probleme lösen zu können.
Wenn man insgesamt einmal die Vorteile und die Nachteile abwägt, kommt man zu dem Ergebnis, dass damit ein ausgewogenes Konzept angeboten wird.Vor allen Dingen haben wir damit auch das Regierungsprogramm hinsichtlich des Umweltbereichs umgesetzt.
Damit werden die Altlastensanierung und der vorbeugende Bodenschutz vorangebracht. Das wurde meiner Meinung nach auch schon in den letzten Jahren in hervorragender Weise umgesetzt. Ich denke dabei etwa an die Altlastensanierung in Lampertheim. Damit wollen wir bis zum Jahre 2010 fertig sein. Damit werden wir dann die großen Altlasten in Hessen saniert haben.
Wir haben auch ein abschließendes Programm auf den Weg gebracht, mit dem wir die kommunalen Altlasten spätestens bis zum Jahr 2015 saniert haben werden. Ich glaube, diese bewährten Regelungen des Hessischen Altlastengesetzes sollten erhalten bleiben.
Ich möchte auch noch wenige Sätze zur Hessischen Industriemüll GmbH sagen, denn da wurde auch etwas kritisiert. Dass die Hessische Industriemüll GmbH privatisiert wurde, ist, rechtlich gesehen, nicht relevant. Die Hessische Industriemüll GmbH vergibt die Ingenieur- und Bauleistungen in öffentlicher Ausschreibung. Es gibt die Verwaltungskosten und den nach dem Steuerrecht gebotenen Gewinnzuschlag. Ansonsten wird aber alles im Wettbewerb vergeben. Zudem unterliegt die Hessische Industriemüll GmbH der Kontrolle des Rechnungshofs, der diese Kontrolle auch wahrnimmt.
Wir haben auch etwas hinsichtlich des anhaltenden Flächenverbrauchs geregelt. Es gibt z. B. das Bodeninformationssystem.
Ich darf sagen, dass wir den Gesetzentwurf knapp und prägnant gehalten haben.Wir haben ihn auf das Notwendige beschränkt. Mit ihm wird nur das geregelt werden, was zu regeln ist.
Das Gesetz wird zwei alte Gesetze und eine Verordnung entbehrlich machen. Es wird damit einen Beitrag zur Deregulierung leisten.Wir haben damit ein Versprechen aus dem Regierungsprogramm eingelöst. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Frau Abg. Hammann, die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Entwicklung von Verfahren,die zu einer schnellen, sicheren und einfach zu handhabenden Aufklärung der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln dienen. Inwiefern das in der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich in Entwicklung befindliche besondere Verfahren der QTOF-Massenspektrometrie diese Erwartungen erfüllen kann,muss aufgrund der zu erwartenden weiteren Forschungsergebnisse und deren wissenschaftlicher Diskussion bewertet werden.
Eine wissenschaftliche Bewertung des genannten Verfahrens seitens des Bundesinstituts für Risikobewertung und der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel in Kulmbach liegt derzeit noch nicht vor.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich zunächst einmal auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen recht herzlich für den Antrag der GRÜNEN bedanken. So haben wir die Möglichkeit, die pragmatische, flexible und erfolgreiche Politik der Hessischen Landesregierung hier erneut darzustellen.
Meine Damen und Herren,lassen Sie mich vornan stellen: „Schwarzer Salto“, das ist uns gar nicht so unsympathisch – schwarz sowieso nicht.Wenn wir an einen Salto denken, dann denken wir an unseren Fabian Hambüchen, der bei der Weltmeisterschaft in Stuttgart auftritt und dort Weltmeister werden soll.
Vor allen Dingen wollen wir damit sagen, dass nicht eine Partei, die GRÜNEN, einen Alleinvertretungsanspruch für einen Ausspruch hat. Deswegen einige wenige Daten hierzu. Die CDU-geführte Landesregierung will, dass bis zum Jahr 2015 15 % der verbrauchten Energie aus erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen er
zeugt werden. Wie gesagt: CDU-geführt, bis 2015. Ich denke einmal, dass wir das schaffen.
Zwei Daten dazu. Bis 1999, also nach acht Jahren RotGrün, gab es neun geförderte Biogasanlagen, heute fast 70. Außerdem haben wir die Haushaltsmittel für nachwachsende Rohstoffe auf über 8 Millionen c erhöht.
Wenn man über dieses Thema redet,muss man feststellen, das sind Leistungen der Hessischen Landesregierung. Wenn bei uns „grün“ draufsteht, dann ist auch grüne Power drin.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ursprung war ein Waldfrevel von sicherlich außergewöhnlicher Größe und Art, der bei uns hier in Hessen stattgefunden hat. 60 ha Wald wurden im Kahlschlag abgeholzt. Dann hat Kyrill noch zugeschlagen. Damit waren 80 ha praktisch im Kahlschlag niedergelegt.
Ich denke, wir mussten reagieren. Ich habe in der Ausschusssitzung im April 2007 den Vorschlag gemacht, das Bußgeld zu erhöhen. Das wurde von den GRÜNEN aufgenommen.
Herr Abg. Heidel, ich muss Ihnen widersprechen. Das heißt nicht automatisch, dass ein Bußgeld in Höhe von 100.000 c erhoben wird. Vielmehr soll der Rahmen des Bußgeldes auf bis zu 100.000 c nach oben gesetzt werden. Es ist nicht so, dass der Bußgeldrahmen von 5.000 c jetzt schon genutzt werden kann. Vielmehr braucht man dazu ein Strafverfahren vor Gericht. Zugegebenermaßen kam in diesem Fall dann ein Bußgeld in Höhe von 50.000 c heraus.
Ich denke, es ist der richtige Weg, das Bußgeld im Ordnungswidrigkeitsverfahren vom Rahmen her bis auf 100.000 c anzusetzen. Das sollte vor allen Dingen geschehen, um nach außen zu dokumentieren, dass es da zu abschreckenden Maßnahmen kommen kann. Ich meine deswegen, das ist der richtige Weg.
Herr Abg. Häusling, die Landesregierung hält unverändert an ihrer Position fest, dass den Landwirten frühzeitig ein klares Signal zur Frage des Quotenausstiegs gegeben werden sollte. Die europäische Beschlusslage sieht ein Auslaufen der Milchquotenregelung zum 31. März 2015 vor. Es kann nicht damit gerechnet werden, dass eine qualifizierte Mehrheit für ein Fortbestehen der Milchquotenregelung zustande kommen kann.
Auch aus marktpolitischer Sicht wäre es wenig sinnvoll, wenn Europa als weltweit wichtigste Milcherzeugungsregion an der eigenen Produktionsbeschränkung festhalten würde, während gleichzeitig die globalen Exportmärkte expandieren, dadurch die Erzeugerpreise steigen, aber auch der Druck auf den noch vorhandenen EU-Außenschutz größer wird.
Herr Abg. Häusling, ich werde mich in den innerparteilichen Wahlkampf nicht einmischen, sondern nur die Meinung der Hessischen Landesregierung hier vortragen.Wir haben uns relativ früh dafür entschieden, den Landwirten ehrlich gegenüberzutreten. Es ist ehrlich, den Landwirten mitzuteilen, dass die Aussagen der Europäischen Union, auch die Aussagen der zuständigen Kommissarin Fischer Boel, eindeutig sind: Im Jahre 2015 ist Schluss mit der Milchquote. – Das sollten wir den Bauern sagen und bei diesen nicht die Hoffnung wecken,dass es möglicherweise weitergeht.
Herr Abg. Häusling, das glaube ich nicht. Ich denke, dass wir im Augenblick einen ersten Schritt in diesem Bereich tun sollten.Das bedeutet,dass wir die Schaffung einer einzigen Handelsregion in Deutschland jetzt und nicht erst im Jahre 2010 anstreben sollten. So habe ich mich öffentlich geäußert.Ich werde in diesem Sinne im Bundesrat aktiv werden; denn es darf nicht so sein, dass durch die zwei Handelsregionen, die wir im Augenblick haben, Milchquoten im Umfang von 13 Millionen l aus Hessen herausgekauft wurden. Die Schaffung einer einzigen Handelsregion wäre ein erster Schritt,und ich denke,dass gerade die hessischen Milcherzeugungsbetriebe so stabil sein werden,dass sie die Bedingungen auf diesem Markt aushalten werden.
Ob es die gesamte Fraktion war, kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen,Herr Abg.Wiegel,aber ich weiß,dass sich einige der für die Agrarpolitik zuständigen Abgeordneten dafür ausgesprochen haben, die Milchquotenregelung 2015 auslaufen zu lassen. Das ist meiner Meinung nach angesichts des Diskussionsstandes, den wir im Augenblick haben, der uns von der Europäischen Union vorgegeben worden ist, ehrlich. Ich meine, die Landwirte müssen sich darauf einstellen können, dass im Jahre 2015 Schluss ist, sodass sie auch überlegen können, wie viel Geld sie für zukünftige Quotenkäufe noch ausgegeben.
Herr Abg. Häusling, der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor untersucht lebensmitteltechnisch und beurteilt die von den kommunalisierten Ämtern für Lebensmittelüberwachung genommenen Stichproben bei Bedarfsgegenständen. Beispielhafte Untersuchungsergebnisse des Landeslabors im Jahre 2005: Plüschfiguren enthielten Azofarbstoffe, bei lackiertem Holzspielzeug wurde eine erhöhte Abgabe von Blei, Chrom und Formaldehyd festgestellt, in aufblasbarem Spielzeug wurden verbotene Weichmacher festgestellt.
Beispielhafte Untersuchungsergebnisse des Landeslabors im Jahre 2006:Unter- und Oberbekleidung aus Natur- und Synthetikmaterial, Fahrradhandschuhe und Arbeitshandschuhe wurden auf verbotene Stoffe, z. B. Pentachlorphenol, auf Chrom- und Nickelabgabe untersucht. Diese Untersuchungen führten wiederholt zu Meldungen im Rahmen des europäischen Schnellwarnsystems RAPEX und zu Rückrufaktionen.
Sobald Hersteller die Öffentlichkeit über die Rücknahme entsprechender Erzeugnisse, z. B. Spielwaren aus China, unterrichten, erübrigt sich ein weiteres aktives Einschreiten der behördlichen Überwachung von Bedarfsgegenständen, weil die Verbraucher über die Medien informiert sind und damit der Gefahr hoch wirksam begegnet wurde. Die Behörden überwachen „im Stillen“ die Rückrufaktionen und informieren sich gegenseitig wieder via RAPEX über die Vertriebswege.
Im Falle von Mattel ist Hessen Sitzland – der deutsche Firmensitz ist in Dreieich – und damit verantwortlich für Beanstandungen von Erzeugnissen dieser Firma sowie für die sich hieraus eventuell ergebenden Vollzugsmaßnahmen.
Das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat Bund und Ländern über RAPEX die freiwilligen Maßnahmen der Firma Mattel, unter anderem die Lieferwege, mitgeteilt. In Reaktion darauf bat allerdings die Europäische Kommission, hierzu vonseiten der übrigen Mitgliedstaaten keine Meldung mehr in RAPEX einzustellen, weil dies zentral von Großbritannien aus erfolgt, der europäischen Zentrale von Mattel.
Herr Abg. Häusling, ich habe eindeutig gesagt, dass die Öffentlichkeit über diese Spielzeuge informiert wird, logi
scherweise auch über den Hersteller. Die Verbraucher reagieren äußerst sensibel auf diese Meldungen und kaufen diese Spielzeuge nicht mehr.
Wir schauen, was dieser Markt macht, und stellen fest, dass der Verbraucher ausreichend sensibel reagiert, von diesen Firmen also praktisch nichts mehr kauft.
Herr Abg. Häusling, hier wird ein erprobtes Verfahren angewendet, und zwar nicht nur in Hessen, sondern auch in anderen Bundesländern. Wir informieren die anderen Bundesländer und die Bundesregierung über diese Vorfälle und werden auch von denen informiert. Dann wird veröffentlicht, und der Verbraucher reagiert ausreichend sensibel.
Herr Abg. Grumbach, die Frage an die Landräte im Oktober 2006 lautete:
Ich bitte Sie daher, mitzuteilen, welchen Bedarf an Fortbildungsplätzen Sie aufgrund Ihrer Personalstruktur unmittelbar und in den nächsten Jahren erwarten, auch um abschätzen zu können, ob gegebenenfalls die Durchführung eines vierten hessischen theoretischen Lebensmittelkontrolleur-Fortbildungslehrgangs erforderlich wird.
Begrifflich ist die Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren mit der Fortbildung von Lebensmittelkontrolleuren gleichzusetzen.Die Ausbildung von Lebensmittelkontrolleuren stellt nach dem Berufsbildungsgesetz eine Fortbildung dar. Die näheren Anforderungen hieran werden in der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung bzw. in der Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure im Land Hessen geregelt.
Herr Abg. Häusling, ich habe schon im Ausschuss darüber berichtet.Wir haben im Augenblick 135 Lebensmittelkontrolleure im Dienst.Wir haben im Januar dieses Jahres 15 weitere ausgebildet, von denen, soweit ich weiß, 13 eingestellt wurden.
Herr Abg. Grumbach, dieses Gefühl hatte ich eindeutig nicht. Hintergrund ist, dass wir Stellen in einer Größenordnung von 135 finanzieren, die auch ausgefüllt werden konnten, weil 15 Personen im Januar dieses Jahres mit der Ausbildung fertig waren. Die Frage an die Landräte war, ob wir einen zusätzlichen Lehrgang durchführen sollen, wohl wissend, dass wir im Augenblick alle Stellen besetzt haben.
Herr Abg. Quanz, am 11. Juni 2007 haben die Umweltminister von Thüringen, Niedersachsen und Hessen in Bad Salzungen eine Erklärung zur Herstellung der Durchgängigkeit der Werra und ihrer Nebengewässer unterzeichnet. Ich sehe in der Tat einen positiven Zusammenhang, da sich die Wiederherstellung der Durchgängigkeit und die Einleitung von Salzwässern in die Werra nicht gegenseitig ausschließen.
Herr Abg. Quanz, es gibt eine Genehmigung des Regierungspräsidenten aus dem Jahre 2003, dass vorübergehend Lkw-Transporte stattfinden können. Was „vorübergehend“ bedeutet, müssen Juristen entscheiden.
Frau Abgeordnete, zu dem Frischbesatz kann ich keine Aussage machen. Ich kann aber etwas zu der Zahl der Fischarten, die in der Werra festgestellt wurden, und zu den dortigen Entwicklungen sagen.
Vor 1990 gab es in der Werra nur vier Fischarten: Regenbogenforellen, Stichlinge, Kaulbarsche und Aale.
Alle anderen Fischarten haben nicht überlebt, und auch Heringe haben wir noch nicht gezählt, Herr Al-Wazir.
Nun zu der Entwicklung in diesem Zeitraum: 1994 sind schon 15 Fischarten festgestellt worden,und derzeit findet man 28 Fischarten in der Werra und ihren Nebengewässern. Deshalb muss ich feststellen, dass die Veränderungen dazu geführt haben, dass sich der Fischbestand verbessert hat.
Zuerst einmal begrüße ich es, dass alle vier Fraktionen zueinandergefunden und einen gemeinsamen Antrag auf den Weg gebracht haben, der den Willen dieses Landtags eindeutig widerspiegelt.
Die Firma K + S hat angekündigt, den Antrag im Juli, also noch in diesem Monat, zu stellen. Das müssen wir abwarten.Wir haben aber eindeutig erklären lassen, auch durch den Regierungspräsidenten, dass wir eine Weiterführung der bisherigen Grenzwerte für nicht zielführend halten, sondern dass wir von der Firma K + S Verbesserungsvorschläge hören wollen. Diese Verbesserungsvorschläge werden dann vom Regierungspräsidium überprüft.
Wir haben die Firma K + S aufgefordert, uns Vorschläge zu machen, wie die Salzbelastung reduziert werden kann, zumindest in den Jahren nach 2012. K + S hat die Genehmigung, bis 2012 den Grenzwert von 2.500 mg/l Cl auszuschöpfen.
K + S hat in den Diskussionen 17 Vorschläge auf den Tisch gelegt. Diese 17 Vorschläge werden im Moment von der Firma und von Wissenschaftlern überprüft. Welche Vorschläge von diesen 17 Vorschlägen dann letztlich gemeinsam mit dem Genehmigungsantrag vorgelegt werden, können wir im Augenblick nicht absehen.Wir haben aber eindeutig gesagt, dass es eine Genehmigung der Salzwasserpipeline nur geben kann, wenn auch Verbesserungsvorschläge eingereicht werden.
Herr Abg. Häusling, von Baden-Württemberg wurde eine Reihe von Vorschlägen in die Beratungen eingebracht. Mit Ausnahme der vorgeschlagenen Erhöhung des Strafrahmens hat Hessen allen anderen Anträgen BadenWürttembergs zugestimmt.
Wir wollten keine Aufweichung der bisherigen Gesetzeslage.In gewissen Bereichen ist auch eine Verschärfung beschlossen worden. Beispielsweise ist eine Verbesserung beim Informationsrecht der Behörde zur Gefahrenabwehr erreicht worden; oder Lebensmittelunternehmen werden verpflichtet, dass sie melden müssen, wenn ein ihnen angebotenes Lebensmittel nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht.Auch dem ist zugestimmt worden. Es hat also in diesem Bereich auch Verschärfungen gegeben.
Wir haben uns über dieses Thema unterhalten, beispielsweise über das Thema Informationszugang – der muss nicht gewährt werden, wenn die Lebensmittelunternehmen von sich aus informieren.Da frage ich mich ernsthaft, warum das in einem solchen Gesetzentwurf stehen muss.
Wir haben deshalb dem Ganzen zugestimmt, weil wir der Meinung sind, das muss nicht der Staat machen, sondern das kann durch Private genauso gut geleistet werden.
Herr Abg. Bender, für die Lehrgangssituation in der ehemaligen Aus- und Fortbildungsstätte beim Forstamt Schotten werden die in Angriff genommenen Umbauund Renovierungsmaßnahmen zur Herrichtung als neues Forstamtsbüro keinerlei Einschränkungen nach sich ziehen.
Nach Einschätzung der Landesbetriebsleitung HessenForst kann mit einem Beginn der Bauarbeiten frühestens Ende September oder Anfang Oktober gerechnet werden. Ab diesem Zeitraum sind in der Aus- und Fortbildungsstätte für das Jahr 2007 lediglich noch vom 23.10. bis 25.10. und vom 30.10. bis 01.11. Schulungsveranstaltungen geplant.Sie werden in der von der Renovierung jetzt nicht betroffenen Mehrzweckhalle durchgeführt.Weitere Schulungsveranstaltungen sind derzeit nicht geplant.
Da von der eingeleiteten Renovierungsmaßnahme lediglich ein Schulungsraum betroffen ist, steht einem reibungslosen Ablauf des Schulungsbetriebs in der Aus- und Fortbildungsstätte bis zum Jahresende trotz durchzuführenden Baubetriebs nichts im Wege.
Für den Fall,dass darüber hinaus weitere Veranstaltungen durchgeführt werden müssen, wurde bereits im Vorfeld mit der beauftragten Bauleitung abgestimmt, dass an diesen Tagen lediglich nicht störende Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Herr Bender, das kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen, werde das aber sofort nachliefern, und zwar noch heute.
Ich gehe dabei vom Bereich Hessen-Forst aus. Den Haushaltstitel kann ich Ihnen jetzt nicht nennen.
Herr Abg. Heidel, ich habe mich eindeutig dazu bekannt, alle forstlichen Ausbildungen in Weilburg zusammenzufassen. Daraufhin haben wir die betreffenden Beschlüsse gefasst – dass Lampertheim, Diemelstadt und Schotten geschlossen und alle Aktivitäten in Weilburg zusammengeführt werden. Zu diesem Beschluss stehe ich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich unterstütze ganz eindeutig, was gerade vom Kollegen Hahn gesagt wurde. Wir brauchen den Energiemix. Wenn wir für Energiemix sind, müssen wir logischerweise auch für die Kernenergie sein.
Dafür sind wir als Christdemokraten und als Hessische Landesregierung.Aber wir haben in den letzten acht Jahren auch eindeutig erstens gesagt und zweitens bewiesen: Kernenergie auf höchstem Sicherheitsniveau. Ich denke, dass wir dort auch einiges vorzuweisen haben.
Im Energiemix brauchen wir zum einen Kernenergie. Für eine gewisse Zeit brauchen wir auch fossile Energie, gar keine Frage. Vorgestern haben wir uns darüber unterhalten, dass wir als Hessische Landesregierung im Jahre 2015 15 % unseres Energieverbrauchs aus erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen produzieren wollen. Meine Damen und Herren, es ist nicht möglich, auf absehbare Zeit 100 % der Energie aus erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen in einem Industrieland wie Hessen oder Deutschland zu produzieren.
Wenn wir uns über Laufzeiten von Kernkraftwerken unterhalten, müssen wir logischerweise nach der Sicherheit, dem Klimaschutz und der Versorgungssicherheit fragen. Das ist genau das, was wir hier vorne anstellen.
Die Hessische Landesregierung hat gehandelt. In den letzten acht Jahren haben wir über 80 sicherheitserhöhende Maßnahmen in Biblis umgesetzt.
Bei Biblis A sind Nachrüstungen in Höhe von 500 Millionen c und bei Biblis B in Höhe von 250 Millionen c erfolgt. Heute ist dort ein Sicherheitsstandard erreicht, wie ihn die Internationale Atombehörde in Wien für Neubauten von Kernkraftwerken vorschreibt. Deswegen meine ich, dass es verantwortbar ist, dass das Kernkraftwerk Biblis A, aber auch Biblis B weiterläuft.
Es gibt die Auseinandersetzung über die Übertragung von Restlaufzeiten.
Für Biblis B ist es eindeutig geregelt. Bei Biblis A ist die Frage, ob eine Übertragung vom Kraftwerk in MühlheimKärlich oder vom Kraftwerk im Emsland möglich ist.Wir haben uns schon vorgestern darüber unterhalten.Für eine Übertragung aus Mühlheim-Kärlich sehe ich kaum eine Möglichkeit. Aber ich bin davon überzeugt, dass eine Übertragung aus dem Kraftwerk Emsland auf Biblis A möglich ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir nachgerüstet haben, übertragen wir die Restlaufzeit auf ein sicheres Kernkraftwerk.Wenn es nicht sicher wäre, müsste der Bundesumweltminister eingreifen. Sicherheitstechnische Gründe werden von dort aber nicht geltend gemacht. Wenn er sicherheitstechnische Gründe sehen würde, müsste der die hessische Atomaufsicht, also mich, anweisen, Biblis stillzulegen.Genau das hat er nicht getan,weil er weiß,dass er aus rechtlicher Sicht keinen Rückhalt hat.
Deswegen meine ich, dass das ohne Kernkraftwerke nicht zu schaffen ist, wenn wir uns über Klimaschutz unterhalten und die Ziele erreichen wollen, die die Bundesregierung und die Europäische Union sich in diesem Bereich gesetzt haben.
Daraus folgt auch die Entscheidung in diesen Bereichen, die wir in Berlin brauchen. Das ist nicht allein die Entscheidung des Bundesumweltministers, sondern das muss eine Entscheidung von Bundesumweltminister, Kanzleramt und Wirtschaftsministerium sein, ob diese Übertragung vom Emsland auf Biblis A möglich ist.
Ich bin auch vom Grundsatz her der Meinung,dass wir die Laufzeiten von Kernkraftwerken nicht an Jahren festmachen sollten, sondern an Sicherheit.
Ich habe das hier schon einmal gesagt. Wir brauchen regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen von Kernkraftwerken.Wir brauchen regelmäßige Nachrüstungen von Kernkraftwerken. Dann können Kernkraftwerke auch über 40 Jahre Laufzeit haben.Wenn ich das Ganze insgesamt vom Gesetz her beurteile, muss ich sagen, dass das Ausstiegsgesetz ein Fehler war.
Wir müssen darüber diskutieren, ob wir den Ausstieg aus dem Ausstieg in den nächsten Jahren propagieren.
Darüber hinaus lässt sich sagen, dass das jetzige Gesetz eine Übertragung vom Emsland auf Biblis A eindeutig hergibt. Dies sollten wir dann auch nutzen.
Deswegen sind wir als Hessische Landesregierung für einen Weiterbetrieb von Biblis B und auch Biblis A,für eine sichere und saubere Energieversorgung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich teile die Besorgnis, die in dem Antrag der FDPFraktion geäußert wird. Wir haben – auch wenn wir über die Wege unterschiedlicher Meinung sind – die übereinstimmende Haltung,dass wir den Anteil der erneuerbaren Energien und der nachwachsenden Rohstoffe erhöhen wollen. Daher müssen wir uns auch mit dem Energiesteuergesetz beschäftigen, das im Sommer 2006 in Kraft getreten ist, und mit dem Quotengesetz, das zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist.
Klaus Dietz sprach eben die Überlegung an, Biodiesel mit 19 Cent/l zu besteuern. Ich habe aus unserer Bundestagsfraktion gehört, dass darüber diskutiert wird, die Einführung des nächsten Schritts im Jahre 2008 auszusetzen. Diese Auseinandersetzung werden wir aber abwarten müssen.
Ich unterstütze ganz eindeutig das, was Herr Grumbach gesagt hat.Wir müssen die Besteuerung so gestalten, dass Biodiesel mithalten kann. Genau darüber müssen wir uns unterhalten. Es geht nicht um die Forderung, überhaupt nicht zu besteuern, sondern um das Mithalten-Können. Über die Höhe der Besteuerung sollten wir miteinander diskutieren. Ich werde dazu nachher noch etwas sagen.
Man muss hier anmerken, dass ein bestimmter Bereich des Biodieselmarktes nicht betroffen ist. Das heißt, Biodiesel als reiner Kraftstoff ist betroffen, nicht betroffen ist die Beimischungsregelung. Biokraftstoffe zur Nutzung in der Land- und Forstwirtschaft sind dauerhaft steuerbefreit.Auch das ist Inhalt dieses Gesetzes.
Wir brauchen Planungssicherheit für die Unternehmen, die hier aktiv sind – von der Landwirtschaft über die Ölmühle bis zur Biodieselanlage – weil teilweise Investitionen in mehrfacher Millionenhöhe getätigt werden müssen. Die Landwirte und die Betreiber von Ölmühlen und Biodieselanlagen haben sich auch bei uns in Hessen aktiv an dieser Entwicklung beteiligt. Ich will hier nur eine Firma nennen, das Unternehmen Lurgi, das in Hessen ansässig und im Anlagenbau national und international tätig ist.
Ich möchte hier auch anmerken, dass es durch diese starre Steuerregelung zu Verwerfungen am Markt gekommen ist.Wie eben schon gesagt wurde: Mit der Einführung des Energiesteuergesetzes im Jahre 2006 ist der Rohölpreis gesunken, sodass eine gegenläufige Entwicklung festzustellen war.Das ist mit der Einführung der Steuer auf Biodiesel zusammengetroffen. Damit hat sich der Preisabstand zwischen Biodiesel und fossilem Diesel verringert.
Wir brauchen aber einen Anreiz für den Verbraucher, der die Attraktivität von Biodiesel eben auch an der Preisgestaltung misst. Der Dieselpreis ist inzwischen wieder bei 1,119 c angekommen, sodass die Welt wieder etwas anders aussieht als zu dem Zeitpunkt, als wir ein Schreiben der UFOP bekommen haben, in dem der Dieselpreis von Februar/März angegeben wurde.
Auch die Bundesregierung befasst sich mit dieser Frage. Eine Kleine Anfrage der FDP wurde wie folgt beantwortet: Besonders in der mittelständischen Biodieselbranche werden Befürchtungen hinsichtlich Produktionsbeschränkungen oder -stilllegungen geäußert. Größere Unternehmen können die geringeren Margen eher durch einen höheren Absatz abfangen. – Genau das ist die Frage, über die wir reden müssen. Wie schaffen wir es, kleine und mittelständige Unternehmen am Markt zu halten, um diesen Markt zu nutzen und vor allen Dingen die Wertschöpfung in der Region zu halten?
Die Agrarminister der Länder haben reagiert.Im Bundesrat wurde am 30. März 2007 ein entsprechender Antrag verabschiedet, auch mit den Stimmen Hessens. In dem Antrag wird die Bundesregierung gebeten, die Regelungen betreffend die Förderung des Absatzes einschließlich der Besteuerung reiner Biokraftstoffe angesichts der auftretenden Unterkompensationen unverzüglich zu überprüfen. Außerdem wurde über eine dynamische Anpassung der Steuersätze für Biokraftstoffe sowie über die Erhöhung des Anteils der Beimischung diskutiert.
Wenn wir uns über den Preisabstand von Diesel und Biodiesel unterhalten, ist eine Größenordnung von 10 Cent/l angemessen – 5 Cent dafür, dass die Energiedichte von Biodiesel nicht ganz so hoch ist wie von mineralischem Diesel, und 5 Cent dafür, einen Anreiz zu schaffen, Biotreibstoffe zu nutzen. Wir haben uns auch auf der Agrarministerkonferenz am 20. April im Saarland mit diesem Thema beschäftigt und beschlossen, dass der jährliche Bericht, der im Herbst vorgelegt werden sollte, vorgezogen wird, damit wir eine Diskussionsgrundlage haben und das weitere Vorgehen unter den Ministern abstimmen können.
Hinsichtlich der Vorschläge, die wir von der Bundesregierung erwarten, um eine Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe einzuführen, waren wir übereinstimmend der Auffassung, dass ein Preisabstand von 10 Cent/l die Chancen von Biodiesel auf dem Markt langfristig sichern würde.
Meine Damen und Herren, schauen wir uns den dritten Punkt des Antrages der Fraktion der FDP an. Darin wird die Klage beim Bundesverfassungsgericht angesprochen. Wir sind ein Rechtsstaat, und jeder kann gegen eine Entscheidung klagen. Von daher gesehen wird das sicher unumstritten sein.
Für mich ist wichtig, diese Angelegenheit erstens im Auge zu behalten und zweitens in dieser Angelegenheit auch aktiv zu bleiben. Insgesamt müssen wir feststellen, dass es durch die Veränderungen, die wir bei der Förderung der Bioenergie und nicht nur des Biodieselmarktes haben, inzwischen nicht nur Veränderungen, sondern teilweise auch Verwerfungen gibt. Die Märkte müssen sich neu orientieren.
Ich darf nur daran erinnern,dass dadurch,dass wir in Hessen, aber nicht nur in Hessen, einen Markt für Schwachholz aufgebaut haben, der Absatz an Pellets und Holzhackschnitzel nach oben gegangen ist. Die Spanplattenhersteller haben mir geschrieben, dass das Programm sofort eingestellt werden soll, da die Preise zu weit nach oben gingen. Ich denke, dass sich diese Dinge in den nächsten Jahren regeln werden.
Ich nenne Ihnen sechs Punkte. Die jetzigen Rohölpreise gleichen den Steuernachteil aus. Ich gehe davon aus, dass es im Augenblick sogar eine Unterkompensation gibt, wenn neu gerechnet würde. Ich gebe zu, dass die Besteuerung zu Verwerfungen am Markt geführt hat.