Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie herzlich zu unserer 142. Plenarsitzung und den beiden folgenden begrüßen.Ich eröffne die Sitzung und stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dem widerspricht keiner. Dann ist das auch so.
Die Tagesordnung vom 18. September 2007 sowie ein Nachtrag vom heutigen Tag mit insgesamt 68 Punkten liegen Ihnen vor.
Wie Sie diesem Nachtrag zur Tagesordnung, den Punkten 50, 51, 52 und 53, entnehmen können, sind vier Anträge betreffend eine Aktuelle Stunde eingegangen. Interfraktionell haben wir uns darauf geeinigt, dass die Tagesordnungspunkte 50, 52 und 53 gemeinsam, weil gleiches Thema, mit einer Redezeit von zweimal fünf Minuten je Fraktion bei unterschiedlichen Rednern aufgerufen werden. Tagesordnungspunkt 51 wird mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion aufgerufen. So lautet die Vereinbarung. Gibt es hierzu noch abweichende Vorstellungen? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so, und das am Donnerstag um 9 Uhr, wie gehabt.
Es ist eingegangen und an Sie verteilt zu Tagesordnungspunkt 16 ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 16/7845, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst, Drucks. 16/7236. Zu diesem Gesetz unter Tagesordnungspunkt 16 ist ein weiterer Änderungsantrag eingegangen und an Sie verteilt. Es handelt sich hierbei um den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7846.
Zu Tagesordnungspunkt 6 ist eingegangen ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/7848, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder, Drucks. 16/7796.
Eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Mindestlohn endlich durchsetzen, Drucks. 16/7847.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 69, und wir können ihn mit Tagesordnungspunkt 39 aufrufen. – Dem widerspricht keiner, also passiert das auch so.
Weiterhin eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend dringend Nachbesserungen bei der Schulzeitverkürzung vornehmen, Drucks. 16/7849. Wird hier die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann nehmen wir diesen Dringlichen Antrag als Punkt 70 in die Tagesordnung auf und rufen ihn mit Tagesordnungspunkt 45 gemeinsam auf. – Dem wird nicht widersprochen, so beschlossen.
Nun geht es um einen Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend modernere Schulen und besserer Unterricht – Hessen hat Schluss gemacht mit der rot-grünen Bildungskatastrophe, Drucks. 16/7850. Die Dringlichkeit wird auch bejaht? – Das ist der Fall. Das wird Tagesordnungspunkt 71, und wir können ihn mit den Tagesordnungspunkten 45 und 70 aufrufen. – Dem widerspricht auch keiner. Dann wird so verfahren.
Ebenso ist eingegangen ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend kein Mindest
lohn in Deutschland – Tarifautonomie muss erhalten bleiben, Drucks. 16/7851. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Das wird Tagesordnungspunkt 72 und kann, wenn nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 39 und 69 aufgerufen werden. – Auch dies ist Konsens.
Es ist weiterhin eingegangen ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend effiziente Terrorbekämpfung durch verfassungsrechtlich zulässige Gesetzentwürfe und Ermittlungshandlungen, Drucks. 16/7852. Die Dringlichkeit wird auch hier bejaht? – Das ist der Fall. Das wird Tagesordnungspunkt 73. Er soll, ebenso wie Tagesordnungspunkt 42, nach Tagesordnungspunkt 51, der Aktuellen Stunde zu diesem Thema, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden. – Das ist Konsens, somit beschlossen.
Weiterhin eingegangen ist ein Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend kein Wackeln beim Nachtflugverbot – Landesregierung steht im Wort, Drucks. 16/7853.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 74. Er soll nach den drei Aktuellen Stunden, die zusammengefasst worden sind, aufgerufen und ohne Aussprache abgestimmt werden. – Auch das ist Konsens. Wir verfahren so.
Meine Damen und Herren, damit können wir die Tagesordnung, wie wir sie jetzt erweitert haben, so beschließen. Spricht jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Dann steht sie.
Wir haben im Ältestenrat vereinbart und in der Tagesordnung vermerkt, dass wir heute bis 18 Uhr tagen. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1, der Fragestunde, wie gehabt,dann Tagesordnungspunkt 2,die Nachwahlen,und dann der Setzpunkt der Fraktion der SPD, Tagesordnungspunkt 39.
Heute Abend, im Anschluss an die Plenarsitzung, werden die folgenden Ausschüsse tagen. Der Haushaltsausschuss trifft sich hier im Rathaus in Sitzungsraum 022 im Erdgeschoss. Der Innenausschuss bleibt gleich hier im Stadtverordnetensitzungssaal, also in diesem Plenum. Der Sozialpolitische Ausschuss kommt im Landtagsgebäude in Raum 318 K zusammen, der Umweltausschuss in Raum 510 W im Landtagsgebäude.
Nach der Arbeit kommt das Vergnügen. – Das hätte man mir nicht aufzuschreiben brauchen, das hätte ich gewusst.
Um 19 Uhr findet das alljährliche Skatturnier des Hessischen Landtags im Restaurant statt. Die Teilnehmergebühr beträgt 20 c. Wer sich noch anmelden möchte, wende sich bitte an Herrn Utter,Telefonnummer 350-308. Der Erlös des Turniers kommt dem Weißen Ring zugute; dies ist mittlerweile gute Tradition.
Am Donnerstagnachmittag habe ich noch eine Einladung für Sie. Ich möchte Sie herzlich einladen, an der Inbetriebnahme der Innenhöfe des Landtags teilzunehmen, ab ca. 13 Uhr, zu Beginn der Mittagspause am Donnerstag, gutes Wetter vorausgesetzt – aber nicht nur. Wir haben auch noch einige überdachte Räume, in die es nicht hineinregnet.
Einen runden Geburtstag begehen konnte Volker Hoff, unser Europaminister. Er wurde 50. Herzlichen Glückwunsch, lieber Herr Minister.
Da Sie sich zu Beginn der zweiten Hälfte des Jahrhunderts, das Sie leben werden, auch noch verehelicht haben, grüßen Sie Ihre Frau herzlich.Wir wünschen euch beiden Glück und Gesundheit.
Meine Damen und Herren, ich will es heute schon sagen, damit die zweieinhalb Tage nicht spurlos an ihr vorübergehen. Die Kollegin Zeimetz-Lorz wird die letzten zweieinhalb Tage in diesem Hause sein.
Ich wusste nicht, dass ich einem so alten Fuhrmann erklären muss, dass der Begriff „im Hause“ den Landtag meint. Aber man lernt nie aus, lebenslanges Lernen ist auch für Fraktionsvorsitzende wichtig – für alle. Frau Zeimetz-Lorz wechselt, wie Sie wissen, in dieses Gebäude und wird hier – jetzt hätte ich beinahe gesagt – Innenministerin der Landeshauptstadt Wiesbaden. Aber in diese Richtung.
Jetzt haben wir zweieinhalb Tage Zeit, uns von ihr zu verabschieden, um ihr dann auf anderen Wegen wieder in diesem Hause zu begegnen. Sehr geehrte Frau ZeimetzLorz, herzlichen Dank für Ihre langjährige Mitarbeit, viel Glück für die letzten zweieinhalb Tage,auch viel Glück im neuen Amt und alles Gute. Auf viele, viele Begegnungen. Herzlichen Dank und Glück auf.
Was habt ihr denn gedacht? – Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun wieder zum Ernst zurück.
Frau Kollegin Fuhrmann, bei der Schuldnerberatung handelt es sich in erster Linie um eine kommunale Aufgabe.
Daher plant die Landesregierung neben den bereits vorhandenen Möglichkeiten in einzelnen Programmen keine neuen Programme.
Frau Ministerin, ausweislich eines Artikels in der „Frankfurter Neuen Presse“ im August 2007 war das Sozialministerium der Auffassung – ich zitiere jetzt direkt –: „Überschuldung entsteht laut Sozialministerium meist aus Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Verlust des Partners. Auch die Geburt eines Kindes und ein misslungener Schritt in die Selbstständigkeit seien Risikofaktoren.“ Ich bin auch dieser Auffassung. Meinen Sie nicht, dass ein Ministerium, das dieser Auffassung ist, sich ebenfalls an der Schuldnerberatung und vor allem an der Finanzierung der steigenden Zahl von Fällen beteiligen sollte?
Frau Kollegin Fuhrmann, ich habe Sie gerade eben darauf hingewiesen, dass es vor allem eine kommunale Aufgabe ist. Dafür unterhalten die Städte, Landkreise und die freien Träger geeignete Beratungsstellen.Aber da Sie das Sozialministerium zitieren, möchte ich auch noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Kommunen in genau diesem Bereich – Arbeitsmarktproblematik, schwierige Lebenslagen – über das Arbeitsmarktprogramm „Passgenau in Arbeit“ im Einzelfall Schuldnerberatung für SGB-II-Bezieher finanzieren können. Für dieses Programm stehen den Kommunen jährlich 9 Millionen c zur Verfügung.
Im Übrigen haben wir im Rahmen der Kommunalisierung für die kommunalen Gebietskörperschaften ein Budget geschaffen, für das wir eine jährliche Steigerung um 2 % und einen Anteil vereinbart haben, der frei eingesetzt werden kann. Dieser wird jeweils gemeinsam bestimmt und kann z. B. für Schuldnerberatung verwandt werden.
Frau Ministerin, ausweislich der Statistiken ist die Zahl der Beratungsfälle in den vergangenen Jahren eklatant gestiegen. Ebenso eklatant steigt die Zeit, die die von Überschuldung betroffenen Menschen auf einen Beratungstermin warten müssen. Halten Sie es für sachgerecht, dass jemand, dem das Wasser sozusagen schon über der Nase und nicht nur bis zum Hals steht, unter Umständen ein halbes Jahr oder länger auf einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle warten muss?