Frau Kollegin Fuhrmann, im Anwendungsbereich des SGB II kann es zu sehr prekären Situationen kommen. Deswegen halten wir es nicht für sachgerecht, wenn dort nicht gleich beraten wird. Es ist in unserem Sinne, dass nach § 16 SGB II die Möglichkeit besteht, solche Hindernisse zu beseitigen, die beispielsweise von einer Arbeitsaufnahme abhalten. Die Einrichtungen hierzu werden über diesen Bereich mitfinanziert.
Ich darf Sie herzlich darum bitten, sich auch bei Ihrer Bundesregierung und Ihrem Bundesarbeitsminister dafür einzusetzen, dass die Auslegung, die von den Ländern bundesweit getragen wird, auch vom Bundesarbeitsministerium unterstützt wird, dass nämlich die Hilfe bei der Bewältigung prekärer Lebenslagen mit dazugehört. Dabei kann es sich beispielsweise um die Bereitstellung eines Kinderkrippenplatzes handeln; hier läuft die Unterstützung inzwischen zum Glück wesentlich besser. Aber es kann sich genauso um Schuldnerberatung oder Drogenhilfe handeln, wenn eine solche Beratung notwendig ist. Das Bundesarbeitsministerium sollte dies künftig entsprechend unterstützen.
Herr Kollege Riege,das hessische Polizeiorchester wird in der Zeit vom 22. Oktober bis 1. November entsprechend ausgestattet.
Herr Minister, können Sie mir sagen, ob es eine Absprache mit benachbarten Bundesländern gibt, dass deren Orchester auch baldmöglichst blaue Uniformen bekommen? Denn sie spielen teilweise gemeinsam.
Ja, es gibt eine solche Beschlussfassung der Innenministerkonferenz. Sie wissen, dass unsere Polizei verändert ausgestattet wird. Die hessische Polizei wird bis Mitte Dezember vollständig umgekleidet sein. Mit uns vollzieht Baden-Württemberg diesen Schritt. Einige Länder kommen später; Hamburg und Bremen haben ihn schon vollzogen.
Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen zur vertraglichen Regelung der Finanzierung der kommenden Stiftungsuniversität Frankfurt nach § 100c Abs. 7 der beabsichtigten Neuregelung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie der Grundstücksübertragung nach § 100c Abs. 4, 5 der beabsichtigten Neuregelung?
Herr Präsident, Frau Abgeordnete, meine Damen und Herren! Die Verhandlungen über den nach § 100c Abs. 7 des Gesetzentwurfs zu schließenden Vertrag zwischen dem Land und der Universität Frankfurt wurden auf Fachebene zwischen HMWK, HMdF und Vertretern der Hochschule aufgenommen und werden fortgesetzt. Da vor der Verhandlung die Anhörung des Landtags zu dem Gesetzentwurf und die Schlussfolgerungen daraus für die zweite und gegebenenfalls dritte Lesung abgewartet werden sollten, konnte der Regierungsentwurf zum Haushalt 2008 naturgemäß noch keine Umsetzung eines erst später abschließbaren Vertrags enthalten.
Die Einhaltung der Reihenfolge,dass nämlich der Vertrag erst nach dem Beschluss des Landtags über das Stiftungsgesetz unterschrieben werden kann, versteht sich von selbst. Sollten sich bereits für den Haushalt 2008 Schlussfolgerungen ergeben,kann im Rahmen der erforderlichen Zustimmung durch dieses Haus auch besprochen werden, wie das zu handhaben ist – ob es einen Änderungsantrag geben sollte oder ob eventuell Verpflichtungen des Landes für 2008 über den Haushalt 2009 abgewickelt werden.
§ 100c Abs. 4 des Entwurfs betrifft einen Eigentumsübergang durch Gesetz und bedarf insoweit keines weiteren Vollzugs. Das heißt, die Grundstücke werden durch Gesetz übertragen.Weitere Grundstücksübertragungen nach § 100c Abs. 5 stehen augenblicklich nicht an. Sobald ein weiterer Bauabschnitt abgeschlossen ist, wird das gesetzlich vorgesehene Verfahren zur Eigentumsübertragung eingeleitet werden.
Herr Minister, haben Sie mittlerweile einen Überblick, welcher Gesamtwert an Vermögen mit diesen verschiedenen Vertragsregelungen per Gesetz auf die Frankfurter Universität übertragen werden soll, und können Sie ihn uns mitteilen?
Wie ist der aktuelle Planungsstand bei der Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Gelnhausen und Linsengericht-Altenhaßlau?
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Dr. Müller! Die Planungen für die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs zwischen Gelnhausen und Linsengericht-Altenhaßlau im Zuge der Landesstraße 2306 werden von der Deutschen Bahn AG betrieben. Der Planfeststellungsbeschluss vom 18.11.2004 ist seit dem 11.06.2005 bestandskräftig. Die notwendige Kreuzungsvereinbarung wurde am 28.07.2006 mit Maßgaben vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Durch die zusätzliche Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes ist ein Planänderungsverfahren erforderlich, das in Kürze eingeleitet werden soll. Die Ausschreibung soll bis Mitte 2008 erfolgen, sodass in der zweiten Hälfte 2008 mit dem Bau begonnen werden könnte.
Wie bewertet sie die von der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) in Zürich erforschten neuen Messverfahren zum Aufspüren von Gammelfleisch, wobei das Fleisch weder aufgetaut noch besonders präpariert sein muss, um seine Mängel erkennen zu können?
Frau Abg. Hammann, die Landesregierung begrüßt grundsätzlich die Entwicklung von Verfahren,die zu einer schnellen, sicheren und einfach zu handhabenden Aufklärung der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln dienen. Inwiefern das in der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich in Entwicklung befindliche besondere Verfahren der QTOF-Massenspektrometrie diese Erwartungen erfüllen kann,muss aufgrund der zu erwartenden weiteren Forschungsergebnisse und deren wissenschaftlicher Diskussion bewertet werden.
Eine wissenschaftliche Bewertung des genannten Verfahrens seitens des Bundesinstituts für Risikobewertung und der Bundesforschungsanstalt für Ernährung und Lebensmittel in Kulmbach liegt derzeit noch nicht vor.
Welche Gründe hat die Verzögerung der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage Drucks. 16/7605 vom 18. Juli 2007?
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kaufmann! Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage betreffend nächtliche Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt wurde dem Landtag am 24. September, also gestern, übermittelt. Ich bedauere die späte Beantwortung dieser Kleinen Anfrage und gelobe Besserung. Es muss schneller gehen.