Volker Bouffier
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Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Ich begrüße für die Landesregierung ausdrücklich die Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Ich habe das bei der Urteilsverkündung bereits getan. Ich will das hier wiederholen.
Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist juristisch zu bewerten. Ich will aber auch eine politische Bewertung vornehmen. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs stellt im Ergebnis einen großen Erfolg für die CDULandtagsfraktion dar, die den damaligen Gesetzentwurf eingebracht hat, und für die Landesregierung, da sie sich hinter diesen Entwurf gestellt hat.
Lieber Herr Dr.Jürgens,die Kernfrage war,ob das Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität mit der Hessischen Verfassung vereinbar ist oder nicht. Wenn ich mich an die Debatten in diesem Hause richtig erinnere,dann ist die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ein großer Erfolg für diejenigen, die dieses Gesetz eingebracht haben, und
für die Landesregierung, die sich hinter dieses Gesetz gestellt hat.
Frau Faeser, ich muss sagen, Sie leiden wirklich an Realitätsverlust,
sich hierhin zu stellen und zu behaupten, das sei kein Erfolg. Was glauben Sie eigentlich, was hier los wäre, wenn der Staatsgerichtshof anders entschieden hätte?
Sie könnten sich gar nicht einkriegen. Deshalb bleibt es dabei: Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs, mit der Sie uns im Zweifel – –
Es lohnt sich nicht, auf jede Bemerkung einzugehen, weil der Gegenstand zu ernst ist.
Meine Damen und Herren, es bleibt festzuhalten, das Gesetz zur Sicherung der staatlichen Neutralität ist vom hessischen Staatsgerichtshof für mit der Hessischen Verfassung vereinbar erklärt worden. Es reiht sich ein in eine ganze Reihe von Entscheidungen des Staatsgerichtshofs – darauf hat Herr Dr. Wagner hingewiesen –, die von der Opposition in diesem Haus außerordentlich bekämpft wurden, zu denen Sie immer prognostiziert haben, dass wir vor dem Staatsgerichtshof verlieren würden.
Ich halte ausdrücklich noch einmal fest: Nicht in einem einzigen Fall haben wir vor dem Staatsgerichtshof verloren, und das zeigt, dass gerade die Wahrung und die Beachtung der Hessischen Verfassung sowohl durch die Landesregierung als auch durch die Mehrheit dieses Hauses in allerbesten Händen sind, und das ist ein Erfolg.
Nein. – In der Kürze der Zeit drei Bemerkungen. Frau Faeser, es ist eben nicht so, dass der Staatsgerichtshof keine grundlegende Entscheidung getroffen hätte. Die hat er schon getroffen. Es ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mitnichten, dass durch Landesgesetz eine Einzelfallentscheidung zu treffen wäre.
Man kann unter Juristen darüber streiten, aber es ist üblich, dass das Verfassungsgericht abstrakt entscheidet und dass im konkreten Fall, ob eine Störung der Beziehungen des öffentlichen Dienstes oder eine Störung des Beamtenrechts vorliegt, zunächst einmal die Dienstbehörde und dann die Fachgerichte zu entscheiden haben. Das ist der Normalfall.
Wir hatten in Hessen z. B. das Thema, als eine Referendarin mit Kopftuch bei Gericht erschien.Da habe ich von Ih
nen nicht all das gehört,was Sie sonst immer erzählen.Wir waren uns doch hoffentlich darüber einig, dass solches vor Gericht nicht sein darf.
Herr Kollege Hahn, ich richte mich jetzt an Sie und alle anderen. Aus meiner Sicht ist es ein Fehler, die Debatte auf das Thema Lehrer und Lehrerinnen zu verkürzen. Ich habe das immer wieder ausgeführt: Im öffentlichen Dienst besteht ein besonderes Dienstverhältnis. – Herr Prof. Isensee hat das so ausgedrückt. Ich zitiere:
Das Amt bildet ein Segment der Staatsgewalt, die im Verhältnis zum Bürger notwendig eingebunden ist in das Recht, abgeschottet gegen private Willkür und individuelle Launen des Amtsinhabers.Amt ist Dienst und nicht Selbstverwirklichung. Diese Askese ist der Preis für die Teilhabe des Amtsträgers an der Staatsgewalt.
Genau das ist die Auffassung der Landesregierung. Ich kann mir nicht vorstellen, ernsthaft eine Debatte darüber führen zu sollen, dass eine Beamtin, die im Sozialamt, in der Ausländerbehörde, im Standesamt, bei Gericht, bei den Staatsanwaltschaften oder wo auch immer tätig ist, unter diesem Blickwinkel anders zu behandeln sein soll als – von mir aus – eine Lehrerin.
Das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst und allemal das Beamtenverhältnis sind besondere Verhältnisse. Der Inhaber des öffentlichen Amts hat die Pflicht, sogar den bösen Anschein zu vermeiden. Nur damit kann das Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass der öffentliche Dienst und allemal die Beamtenschaft sachgerecht entscheiden, gewährleistet werden. Dieses Vertrauen ist das Fundament des demokratischen Gemeinwesens.
Genau darum ging es. Darum wird es auch in Zukunft gehen. Deswegen werden wir die Fragen, die damit zusammenhängen, mit Sicherheit noch des Öfteren zu diskutieren haben.
Hessen hat durch den Gesetzgeber eine klare Position bezogen. Diese Landesregierung hat sich dieser Position immer angeschlossen. Es bleibt auch dabei.
Ich will noch eine abschließende Bemerkung machen. Rechtzeitig klare Grenzen zu ziehen ist klug. Zu vermeiden oder sich zu verweigern, rechtzeitig klare Grenzen zu ziehen, mehrt das Übel.
Nach meiner festen Überzeugung kann keine ernsthafte Debatte darüber geführt werden. Das Gesetz nimmt gerade keine Privilegierung einer Religion vor. Mir ist es wichtig, darauf noch einmal sehr deutlich hinzuweisen.
Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich ausgeführt, dass die Bezugnahme in diesem Gesetz auf die christlichabendländliche Tradition dieses Landes keine Privilegierung einer Religion ist. Im Übrigen entspricht das auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.
Sie haben aber auch ausgeführt, dass diese Bezugnahme ein Hinweis für etwas sei. Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat das am 10. Dezember 2007 in einem Artikel so formuliert:
Dies gilt erst recht für den Hinweis im Gesetz auf die „christlich und humanistisch geprägte abendländische Tradition“ des Landes. Dieser sei, so sagt
der Staatsgerichtshof ganz richtig, nicht als Privileg einer Religion zu verstehen.Vielmehr bekräftige er allein die Werteordnung des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung.
Dazu steht die Landesregierung. Wir sind dankbar, dass der hessische Staatsgerichtshof dies so deutlich ausgedrückt hat.
Herr Präsident, meine Damen und meine Herren! Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Illusion, dass die Argumente, die wir schon in der zweiten Lesung ausgetauscht haben, bei Ihnen irgendeine Wirkung entfalten würden.
Deshalb können wir gemeinsam festhalten: Es gibt kein einziges neues Argument. Es gibt unterschiedliche Positionen. Das muss man hinnehmen.
Wir wollen, dass auch die Angestellten und Arbeiter der Landesverwaltung noch in diesem Jahr ihren Anteil an der verbesserten wirtschaftlichen Lage bekommen. Sie wollen das nicht. Ich freue mich aber darüber, wenn jetzt in dritter Lesung beschlossen wird, dass 50.000 Beschäftigte des Landes Hessen einen Anteil an der Einkommensentwicklung bekommen.
Dieses Gesetz wird nach meiner festen Überzeugung verfassungsgemäß sein. Herr Kollege Rudolph, ich habe den Text Ihres Antrags vom letzten Jahr hier.
Ganz schlicht: Man kann doch nicht sagen, die Frage, ob man eine zusätzliche Zahlung durch ein Gesetz oder durch einen Tarifvertrag – was wir alle eigentlich lieber hätten – festsetzt, war vor einem Jahr Teil Ihres Antrags. Sie wollten per Gesetz geregelt haben, dass die Einmalzahlungen auch für die Tarifbeschäftigten gelten.
Wenn Sie sich selbst ernst nehmen, können Sie doch nicht vor einem Jahr mit der eben gegebenen Begründung beantragen, per Gesetz den Tarifbeschäftigten Zahlungen zukommen zu lassen, und ein Jahr später erklären, dass es plötzlich ein Anschlag auf die Verfassung sei, wenn Tarifbeschäftigte durch Gesetz nun einen bestimmten Betrag bekommen sollen.
Sie müssen sich entscheiden: entweder so herum oder so herum.Da Sie letztes Jahr zu diesem Punkt genau die gleiche Auffassung wie die Landesregierung vertreten haben, bin ich sicher, dass auch die Sozialdemokratische Partei davon ausgeht, dass das verfassungsgemäß ist.
Letzte Bemerkung. Ich nehme das sehr ernst. Wir haben nicht die Absicht, einen organisierten – wie heißt das so schön? – Zentralangriff auf die Arbeitnehmerschaft durchzuführen.Wer wären wir denn? Diese Landesregierung wird getragen von der Union.
Die Union hat in der letzten Wahl die absolute Mehrheit erhalten. Die absolute Mehrheit kann man in diesem Land nur erhalten, wenn man die breite Zustimmung der Arbeitnehmerschaft erhält. Wir fühlen uns der Arbeitnehmerschaft sehr verpflichtet. Was wir hier tun, kommt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dieses Landes zugute.
Ich räume allerdings ein, dass der eine oder andere Funktionär das anders sehen kann.
Unsere Aufgabe ist es aber nicht, hier Gewerkschaftspolitik und Funktionärspolitik abzunicken. Unsere Aufgabe ist es, gerade für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lande etwas zu tun. Meine Damen und Herren, deshalb bitte ich um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich möchte zunächst Gelegenheit nehmen,den Sicherheitsbehörden in diesem Land meinen ausdrücklichen Dank und meine Anerkennung für ihre Arbeit auszusprechen.
Er gilt der Polizei. Er gilt dem Verfassungsschutz. Er gilt den Strafverfolgungsbehörden und dem Strafvollzug.Das, was dieses Jahr geleistet wurde – das Stichwort lautet Terror –, ist beispielhaft.
Ich komme zu meiner zweiten Bemerkung. Für diese Arbeit und für die Ergebnisse dieser Arbeit schulden wir denen dankende Anerkennung und Respekt, die sie leisten. Eine Regierung und die sie tragende Partei haben die Aufgabe, den Rahmen zu setzen und die Möglichkeiten für die Arbeitserfüllung zu geben.
Es gibt einen Unterschied vor allen Dingen zwischen der SPD und den GRÜNEN und der Regierung und der sie tragenden Fraktion. In der vergangenen Wahlperiode war da auch noch die Fraktion der Freien Demokraten dabei. Der Unterschied besteht darin: Bei uns hat die innere Sicherheit immer Priorität, bei Rot und Grün nie. – Das unterscheidet uns. Das führt auch zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Herr Kollege Walter, man hat Ihnen angemerkt, dass Sie in der Innenpolitik nicht zu Hause sind. Das erklärt manches. Sie haben kein Wort zum Verfassungsschutz gesagt. Sie haben kein Wort zur Feuerwehr, dem Katastrophenschutz und zu vielem anderen mehr gesagt. Das sind alles Bereiche, bei denen wir sehr gut dastehen und bei denen es die Einzelnen verdienen, dass man sie in einer Generaldebatte wenigstens erwähnt und ihnen Dank sagt. Es sind viele Tausende, die für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hervorragende Arbeit leisten.
Herr Kollege Hahn,
ich will auch das gleich abräumen. Ich habe vieles erwartet. Hier wurde aber ausgerechnet mein Einsatz für den Sport kritisch gewürdigt. Das geschah zum ersten Mal. Deshalb verdient das besondere Beachtung.
Im Übrigen bedanke ich mich für die positive Bewertung der Arbeit der Landesregierung durch die Fraktion und den Vorsitzenden der Freien Demokraten.Zu dem Thema hatten wir eine lange Anhörung. Das wird uns noch eine ganze Zeit lang beschäftigen. Ich möchte zum Thema Sport nur so viel sagen, damit das klar ist: Der Sport als wichtigste gesellschaftliche Ressource wurde von dieser Regierung in einer Weise gefördert, wie es das bisher in Deutschland an keiner Stelle gegeben hat.
Wir sind das einzige Land der Republik, das jedes Jahr die Mittel für den Sport gesteigert hat.
Wir haben eine Fülle neuer Initiativen aufgelegt. Ganz nebenbei möchte ich bemerken: Das Sportland Hessen stellt heute eine positive Marke dar. Das war nicht immer so. Ich freue mich für die Sportler, aber nicht nur für sie.
Ich freue mich für die vielen Tausende in den Vereinen. Was dort für diese Gesellschaft geleistet wird, ist großartig. Lieber Jörg-Uwe Hahn, deshalb glaube ich, dass wir uns, gerade was den Sport angeht, wahrlich nicht zu verstecken brauchen.
Dritter Punkt. Ich komme damit zum „schönen Thema“ innere Sicherheit. Die „Frankfurter Rundschau“ steht nun wahrlich nicht im Verdacht,ein besonderes Organ der Landesregierung zu sein.
Ja, wir haben das doch gerade eben von Herrn Staatssekretär Metz gehört. – Lieber Herr Frömmrich, Sie haben das nicht so gemeint, aber das kam so herüber: Ich finde, das war überhaupt eine der charmantesten Erfolgsbilanzen eines Regierungssprechers. Das, was Herr Staatssekretär Metz macht, ist großartig.
Das Problem ist, dass Sie nicht verstanden haben, dass über gute Taten auch berichtet werden muss. Deshalb finde ich, dass er das großartig macht.
Ich möchte jetzt auf den Artikel der „Frankfurter Rundschau“ zurückkommen. Ich zitiere:
Hessen ist so sicher wie nie.
Genau so ist es. Dieses Land war noch nie so sicher. Unter allen möglichen Gesichtspunkten befinden wir uns innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf dem vierten Platz.Wir wollen noch weiter nach vorne kommen.
Das ist eine Erfolgsgeschichte. Als wir die Arbeit aufgenommen haben,befanden wir uns weit hinten.Das galt für alle Bereiche. Ich füge hinzu: Wir haben Jahr für Jahr die Aufklärungsquote gesteigert. Wir haben jetzt den besten Platz, den dieses Land je eingenommen hat. Dass wir uns im Bundesvergleich nicht ganz vorne befinden, hat etwas damit zu tun, dass die, die vor uns die Verantwortung getragen haben, jahrelang die rote Laterne trugen und dagegen nichts unternommen haben. Wir wären heute sehr viel weiter, wenn Sie jemals etwas auf diesem Gebiet getan hätten.
Ich glaube, ich bin derjenige, der am längsten auf dem Gebiet der Innenpolitik tätig ist. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie manche meiner Amtsvorgänger erklärt haben, es sei halt so, dass Hessen eine Aufklärungsquote von 34 % habe. Da gab es bei den anderen aber auch schon eine Aufklärungsquote von 60 %.
Die höchste Zuwachsrate bei der Aufklärungsquote in dieser Republik hat Hessen, und zwar Jahr für Jahr. Das ist kein Anlass für Kritik.Das ist Anlass für Dank und Anerkennung. Für den verantwortlichen Minister ist das auch Anlass, stolz zu sein.Vielen Dank.
Wir haben die modernste Gesetzgebung, die beste Ausstattung und die beste Bezahlung.Wir haben die modernste Technik. Wir bauen das modernste Labor für DNAAnalysen in ganz Europa. Noch nie wurde so viel in Bauten und Ähnliches für die Polizei wie zurzeit und in den letzten Jahren investiert. Das ist alles völlig unstreitig. Deshalb verstehe ich, dass die Vertreter der Opposition
das nicht erwähnen.Aber Sie verstehen, dass ich das in einer Bilanz schon vortrage.
Ich möchte jetzt zum Thema Stellen kommen. Der Unterschied zwischen uns und Ihnen besteht in Folgendem. Sie hatten viele Stellen.Auf diesen Stellen befanden sich aber keine Polizeivollzugsbeamten. Der Unterschied zu Ihnen besteht darin, dass heute 1.131 Polizeibeamte, inklusiv der Wachpolizei,mehr auf den Straßen sind,als das früher der Fall war. Bei uns ist im Gegensatz zu Ihrer Regierungszeit jede Stelle besetzt.
Meine Damen und Herren, Ihre Politik sah doch so aus: Sie haben 2.000 Stellen irgendwohin geschrieben. Sie haben keinen Pfennig Geld dafür gegeben. – Für den, der es genau wissen will, sage ich Folgendes. In den Jahren 1995 und 1996 wurden auf Veranlassung des damaligen Fraktionsvorsitzenden Armin Clauss diese Dinge sogar noch während der Etatberatung wieder eingesammelt.
Ich will mich an die Zeitvorgabe halten.Aber wenn Sie es wünschen, könnte ich darüber detailliert berichten. Rot und Grün haben hinsichtlich der inneren Sicherheit grundsätzlich nie das getan, was Sache war. Nachher haben sie versucht, die Dinge zu verschleiern.
Das ist doch der wahre Inhalt. Herr Kollege Beuth hat sehr zu Recht darauf hingewiesen, dass alles, schlichtweg alles, was wir eingeführt haben, gegen Ihren Willen eingeführt wurde.
Herr Kollege Walter, es ist nicht auszuschließen, dass wir das noch einmal diskutieren. Eines geht natürlich nicht. Hier wurde versucht, Geschichtsklitterung zu betreiben. Sie haben Folgendes gesagt. Sie haben gesagt, die SPD habe bei den notwendigen Maßnahmen immer mitgemacht. Dabei haben Sie auf Herrn Kollegen Schily verwiesen.
Ich möchte zunächst einmal auf die hessische SPD hinweisen. Das muss man immer wieder sagen. Das hat Herr Kollege Beuth völlig zu Recht dargelegt. Sie waren gegen die Einführung der Schleierfahndung. Sie waren gegen die Einführung der Kennzeichenlesegeräte. Sie waren gegen die Einführung der IMSI-Catcher. Sie waren gegen die Einführung des Unterbindungsgewahrsams.Sie waren gegen die Einführung der Videoüberwachung. Sie waren gegen die Einführung des freiwilligen Polizeidienstes. Keine einzige dieser Maßnahmen, die Sie heute am liebsten gar nicht mehr erörtern wollen, hat Ihre Zustimmung gefunden.
Wir waren neulich in einer Diskussionsrunde im Fernsehen. Da habe ich Ihnen das gesagt, was ich Ihnen heute auch hier in der Öffentlichkeit sage. Ich freue mich, dass Sie die Dinge heute anders sehen. Sie sagen: Okay, das haben wir früher vielleicht falsch gesehen. – Aber man darf es doch nicht durchgehen lassen, dass hier vor dem Parlament Dinge behauptet werden, die nun wirklich grob daneben sind.
Sie haben allen Ernstes behauptet, die sogenannten Schily-Pakete I und II seien gegen den Willen der Union durchgesetzt worden. Das ist doch glatter Unsinn. Das wurde im Deutschen Bundestag gemeinsam beschlossen.
An solchen und anderen Beispielen merkt man – Verzeihung –: Da hat Ihnen einer etwas aufgeschrieben. Das ist aber falsch.
Die absolute Krönung ist die Einlassung zur Onlinedurchsuchung. Der Ministerpräsident hat heute Morgen die Position dieser Landesregierung dargelegt. Sie haben gesagt, dass auch Sie der Auffassung seien, dass dies unter diesen und jenen Bedingungen ein notwendiges Instrument sei. Ich frage einmal die SPD und insbesondere ihre Landesvorsitzende und Kandidatin für das Amt des Ministerpräsidenten oder der Ministerpräsidentin: Was gilt eigentlich in diesem Land?
Im März dieses Jahres wurden von allen Fraktionen zu diesem Thema Anträge in die Plenardebatte eingebracht. Dies tat unter anderem auch die Sozialdemokratische Partei.
Ich finde, man sollte das dem Haus auf jeden Fall vortragen. Die Sozialdemokratische Partei hat mit Drucks. 16/7066 folgenden Antrag eingebracht. Das geschah nicht irgendwann, sondern vor wenigen Monaten. Da gehörten Sie der Fraktion auch an. Ich zitiere:
Die Landesregierung wird aufgefordert, über den Bundesrat zu verhindern,dass über eine gesetzliche Regelung heimliche Onlinedurchsuchungen von PCs möglich werden.
Der erste Satz der Begründung lautet:
Die heimliche Ausforschung eines privaten Computers stellt einen Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen dar und ist durch nichts zu rechtfertigen.
Das geht dann so weiter.
Das kann man so sehen. Eines kann man aber nicht machen. Man kann sich nicht hier während der Generaldebatte zur inneren Sicherheit hinstellen und exakt das Gegenteil von dem vortragen, was die eigene Partei vor wenigen Monaten hier noch verlangt hat.
Das erleben wir ständig. Überall dort, wo irgendeiner auftritt, erzählt er das, was das Publikum hören will. Ich könnte Ihnen das Fall für Fall belegen.Aber die Redezeit gibt das nicht her.
Ich bleibe dabei: Die innere Sicherheit hat bei Ihnen nie Priorität gehabt. – Das erklärt manches. Das grundsätzliche Misstrauen, das es bei Rot und Grün über viele Jahre hinweg gerade gegenüber den Sicherheitsorganen gegeben hat, haben Sie vielleicht überwunden.Aber die politischen Konsequenzen haben Sie bis heute nicht gezogen. Das ist bei dieser Regierung anders.
Ich bin deshalb überzeugt davon, dass Sie mit kurzfristigen Kurskorrekturen oder mit der schlichten Behauptung, das, was Sie noch vor wenigen Wochen an anderer Stelle behauptet haben, hätte es nie gegeben, sei nicht wahr oder was auch immer, nicht durchkommen werden. Die Menschen spüren das ziemlich genau.
Deshalb bleibt es dabei: Die Innenpolitik ist eine Erfolgsgeschichte.Wir werden sie nach dem 27. Januar 2008 fortsetzen. Sie werden erleben, dass Sie mit Ihren ständigen Miesmachereien, z. B. hinsichtlich des freiwilligen Polizeidienstes, keinen Menschen überzeugen konnten.
Herr Kollege Hahn hat die zwei entscheidenden Punkte genannt. Die Kommunen entscheiden sich freiwillig dafür. Wenn wir Menschen finden, die diesen Dienst tun, dann sollten wir sie ehren, respektieren und ihr Tun anerkennen.Wir sollten sie nicht aufgrund eines kurzfristig gedachten Schielens auf den Beifall irgendeiner Gewerkschaft in den Dreck ziehen.
Die Leute, die draußen auf dem Marktplatz oder sonst wo ihren Dienst tun, haben eine ernsthafte Diskussion und eine ernsthafte Auseinandersetzung verdient. Sie sind aber zu schade dafür,dass jemand hier seine Sprechblasen ablässt, ohne sich einmal mit den Leuten unterhalten zu haben.
Gehen Sie doch einmal hinaus. Sie haben doch mit niemandem gesprochen. Sie wissen überhaupt nicht, was die Leute tun. Deshalb werde ich jetzt leidenschaftlich und sage schlicht: Man kann unterschiedliche Meinungen haben, aber man braucht auch Kompetenz, wenn man ernst genommen werden will.
Damit bin ich bei meinem letzten Punkt, Ihrem DMS-Antrag. Das, was Sie dort beantragt haben, ist in der Kürze der Zeit nur allgemein zu behandeln. Es ist unausgereift, es ist aus meiner Sicht unsolide, und es ist auch unseriös, denn Sie fordern völlig Gegensätzliches.Sie wissen nicht – Verzeihung –, über was Sie reden.
Das in Hessen installierte System ist Marktführer in Deutschland.Es ist während der Amtszeit des ehemaligen Innenministers Schily erarbeitet worden. Daran sehen Sie, dass das wenig mit Parteifragen zu tun hat. Es ist heute noch in sechs sozialdemokratisch geführten Bundesministerien im Dauereinsatz. Es ist von Hessen übernommen und kopiert worden. Sie behaupten, das sei alles Unfug, wir sollten es stoppen, gleichzeitig aber Gutachteraufträge einholen. Vor Kurzem haben Sie noch geschrieben, wir bräuchten keine Gutachter, wir hätten genug Sachkunde. Ich habe den Eindruck, Sie sollten sich mit der Sache noch einmal und vertieft befassen.
Ich sage, was das Thema E-Government angeht, nur so viel: Wir sind stolz darauf, dass das Land Hessen bei dem Wettbewerb den ersten Preis für seine E-GovernmentArbeit und -Politik verliehen bekommen hat – nicht von uns, sondern von anderen.Wenn ein Bundesland im Wettbewerb aller für seine E-Government-Arbeit den ersten Preis erhält, dann ist das kein Anlass zur Kritik, sondern Anlass zur Freude.
Es ist auch Anlass, allen denen zu danken, die das erarbeitet haben. Ich denke, es ist insbesondere Anlass, dem einzigen CIO zu danken, den es in Deutschland gibt und den diese Regierung als Erste eingeführt hat: Ich danke Herrn Staatssekretär Lemke für seine Arbeit und für die Arbeit seiner Mitarbeiter sehr herzlich.
Die Innenpolitik ist ein sehr weites und breites Feld. Deshalb bitte ich um Nachsicht, dass ich hier manches in groben Strichen gezeichnet habe. Aber eines bleibt: Die Innenpolitik ist eine Erfolgsgeschichte, und wir wollen sie fortsetzen.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! In aller Kürze: Den Gesetzentwurf der SPD braucht niemand. Er löst kein einziges Problem. Er ist schlicht überflüssig. Die Causa Eichenlaub ist die letzte Begründung dafür, dass es ein Gesetz braucht. Der Fall ist ordnungsgemäß durch die Aufsichtsbehörde entschieden. Das Gericht hat das bestätigt.
Es ist angewendet worden, was das geltende Gesetz hergibt.
Es gibt für Ihren Schnellschuss keine einzige Begründung, außer dass Sie das Thema hier noch einmal erörtern wollten.
Vielleicht reicht es – bei allem Respekt – gerade noch dafür, dass Sie bei der „Waldeckischen Landeszeitung“ einen Artikel unterbringen. Die Menschen in Hessen werden uns um 22.45 Uhr erstens nicht zuhören, zweitens werden sie nicht verstehen, worum es geht, und drittens werden sie sich ärgern, dass hier eine derartige Show abgezogen wird. Wenn man nämlich in die Sache einsteigen würde,dann wären Sie die Ersten,die zugeben würden:So einfach ist das alles nicht.
Für die kommunalen Wahlbeamten die gesamte Urlaubsverordnung abzuschaffen, kann nur jemand beantragen, der keine Ahnung hat. Ich sage es einmal ganz brutal: Das kann entweder jemand beantragen, der so gar keine Ahnung von irgendetwas hat, oder jemand, der es nicht richtig gelesen hat. Wenn ich Ihnen das nun alles vortragen würde, dann würden Sie sagen: So haben wir das auch nicht gemeint. Hierfür oder dafür braucht es schon eine Urlaubsverordnung.
Wenn es darum geht, wie wir mit den Themen „direkt gewählt“, Beamtenstatus, Kommunalrecht oder Versorgungsrecht umgehen, dann bin ich sehr dafür – das ist von Herrn Kollegen Klein sowie Herrn Kollegen Hahn zu Recht ausgeführt worden –, dass wir uns dieser Aufgabe unterziehen müssen. Die Landesregierung hat mehrfach vorgetragen, dass die sogenannte Trennung der Systeme eines der ersten Dinge sein wird, die wir im Rahmen der Dienstrechtsreform angreifen werden. Dann werden wir aus dem Dilemma, entweder auf alle Ansprüche zu verzichten oder zu versuchen, Umgehungstatbestände zu nutzen, herauskommen. Die Sache ist nicht ganz einfach. Sie eignet sich nicht für einen Schnellschuss; und sie eignet sich überhaupt nicht für die vorletzte Plenarsitzung einer Legislaturperiode.
Ich fasse unter dem Strich zusammen: Die Regierung hat richtig gehandelt. Das Gericht hat die Auffassung der Regierung ausdrücklich bestätigt. Eines neuen Gesetzes bedurfte es zur Regelung dieses Falls überhaupt nicht. Die SPD hätte am besten geschwiegen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Bemerkungen. Herr Kollege Hahn hat recht.Wenn wir über die Spielsucht und über Spielsuchtbekämpfung sprechen, ist das von Rechts wegen eine völlig andere Welt als das, was vom Bundesverfassungsgericht immer bei den Sportwetten diskutiert wird.
In praxi ist das hessische Spielbankrecht seit vielen, vielen Jahren vom Schutzgedanken geprägt. Insofern bedauere ich, dass etwas, was bisher immer übereinstimmend war, jetzt plötzlich ein Problem sein soll. Der wesentliche Ausfluss dieses Schutzgedankens ist, dass wir nur vier Spielbanken in Hessen zugelassen haben und es dort konzentriert haben. Wenn Sie rügen, dass in dem Gesetzentwurf die Bekämpfung der Spielsucht nicht entsprechend dargelegt ist – Frau Kollegin Ypsilanti, das werden Sie sicher alles verfolgt haben –, dann ist das schlicht falsch. Wenn Sie sich § 18 des Gesetzentwurfs ansehen, der ausdrücklich auf den Glücksspielstaatsvertrag verweist,dann sehen
Sie, dass wir das nicht einfach noch einmal oben darüber schreiben müssen. Inhaltlich ist es ohne jede Bedeutung.
Zweiter Punkt. Ich kann es wirklich recht gut übersehen: Die Konzessionserteilungen enthalten eine solche Fülle von Schutzvorschriften,dass wir in Deutschland sicherlich mit an der Spitze dessen liegen, was wir an Auflagen erteilen, bevor überhaupt jemand eine Spielbank betreten kann. Das ist nicht immer im Interesse der Spieler und häufig auch nicht unbedingt von den Veranstaltern erwünscht.Aber das wird seit vielen Jahren so gehalten. Ich habe bisher noch von keiner Seite Kritik daran gehört. Deshalb will ich auch einmal sagen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das machen, geben sich nicht nur große Mühe, sie haben das auch sehr erfolgreich gemacht.
Nächster Punkt. Es tut mir leid, aber es ist nicht auszuschließen, dass das Protokoll dieser Sitzung auch den Sitzstädten zur Verfügung gestellt wird. Dann wird das nachgelesen. Deshalb bitte ich um Entschuldigung, weil ich weiß, wie spät es ist.Aber wir müssen es einmal sagen.
Frau Kollegin, Sie haben eben ausgeführt – ich werde das in kurzen Strichen machen –, die finanzielle Mehrbelastung werde durch diese Lösung allein von den Kommunen oder den Sitzstädten getragen. – Das ist nachweislich falsch. Deshalb muss das auch hier heute noch einmal deutlich gemacht werden. Es geht darum, dass wir nun plötzlich die Situation haben, dass die Spielbanken der Umsatzsteuer unterworfen sind. Kein Mensch wollte das, aber es ist jetzt so. Wenn man 96 % Spielbankabgaben plus 19 % Umsatzsteuer hat, dann bleibt nichts mehr übrig.Also muss man es neu regeln.
Nach dem Gesetzentwurf wird es wie folgt sein:Wir haben 4,1 Millionen c Verminderung des Gemeindeanteils an den Spielbankabgaben. Dafür erhalten allerdings die Gemeinden im Rahmen der erhöhten Umsatzsteuereinnahmen,an denen sie über den Kommunalen Finanzausgleich beteiligt sind, rund 2,6 Millionen c zusätzlich. Diese Mittel sollen, wie bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgewiesen, im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs über den Landesausgleichsstock den Spielbankgemeinden zugewiesen werden. Für diese vier Städte ergibt sich im Saldo ein Verlust von 1,5 Millionen c.
Bei dem Land sieht die Sache so aus:Das Land erleidet einen Verlust von 4,9 Millionen c. Das Land erhält Ausgleichszahlungen des Bundes für die erhöhten Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von 2,1 Millionen c. Folglich hat das Land ein Minus von 2,8 Millionen c, und die vier Kommunen haben ein Minus von insgesamt 1,5 Millionen c. Das halte ich für eine faire Lösung.
Niemand von uns wollte das. Aber wenn das Steuerrecht geändert wird und wir die Summe irgendwie miteinander teilen müssen,dann ist es eine angemessene,eine faire Lösung, wenn das Land fast zwei Drittel übernimmt und die vier Kommunen das andere Drittel. Ich habe den Kollegen Karlheinz Weimar gerade noch einmal gefragt:Das ist mit den Kommunen vorkommuniziert. Es ist ihnen erläutert worden.
Ich glaube, das ist alles in allem eine kluge Maßnahme, und sie verdient auf gar keinen Fall das Verdikt, sie sei nicht kommunalfreundlich.
Meine Damen und Herren, zum Schluss: Ich wünsche mir sehr, dass wir gerade im Spielbankrecht die in Hessen übliche Gemeinschaft wiederherstellen. Ich kann das Haus nur herzlich bitten, diesem klugen Gesetzentwurf zuzustimmen.
Frau Kollegin, Ihre Behauptung ist schlicht falsch. Bis Oktober 2007 seien keine Bewilligungsbescheide erteilt worden, ist deshalb unzutreffend, weil bis zu diesem Zeitpunkt 126 Bescheide bzw.Vorbescheide mit einer Fördersumme von rund 9,1 Millionen c erteilt wurden.
Der erste Bewilligungsbescheid für das Jahr 2007 wurde bereits am 31. März 2007 erteilt. Seitdem sind die für 2007 vorgesehenen Förderbescheide kontinuierlich erteilt worden. Sie bzw. die schriftlichen Zusagen für die Gewährung der Zuwendung liegen zum jetzigen Zeitpunkt überwiegend in den Gemeinden vor.
Soweit Sie in anderem Zusammenhang einmal darauf hingewiesen haben, dass nach der Brandschutzförderrichtlinie bis April eine Bescheidung erteilt werden soll, ist das so auch nicht richtig. In der Brandschutzförderrichtlinie steht unter Ziffer 4.3, dass grundsätzlich bis April des jeweiligen Jahres eine Zwischennachricht erteilt werden soll, nämlich dahin gehend, ob dem Antrag generell entsprochen wird.
Diese Zwischennachricht stellt keine verbindliche Förderzusage dar. Vielmehr legt die Kommune nach der Zwischennachricht einen verbindlichen Finanzierungsplan und die Bestätigung vor, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Das Ministerium erteilt danach den Bewilligungsbescheid. Das ist ständige Praxis und steht im Einklang mit den Kommunen. Unter dem Strich fördern wir kontinuierlich. Ich denke, bei 126 Vorhaben ist das eine sehr gute Bilanz.
Frau Kollegin, Sie wissen, weil Sie sich schon viele Jahre mit der Feuerwehr beschäftigen, dass das nicht möglich ist. Bei 426 Städten und Gemeinden im Lande und etwa 2.700 einzelnen Stadtteilen und etwa 2.600 freiwilligen Feuerwehren ist es weniger von uns aus ausgeschlossen, zu einem Zeitpunkt im Jahr verbindlich für alle einen Bescheid abzugeben, sondern das liegt einfach daran, dass die jeweilige örtliche Gegebenheit, die bauliche Situation, die Naturschutzsituation und vieles andere mehr dazu führen, dass im Einzelfall erheblicher Abklärungsbedarf besteht.
Dann erteilen wir – und das schaffen wir in aller Regel – bis zum April die grundsätzliche Zusage und sagen: Jawohl, wir fördern. Dann brauchen wir von euch einen Finanzierungsplan. Dann brauchen wir von der Gemeinde die Mitteilung, dass baurechtlich und aus allen möglichen Gesichtspunkten nichts dagegen spricht. Wenn das alles vorliegt, gibt es die endgültige förmliche Förderung. – Ich denke, das kann man auch nicht verändern. Ich weiß von der Feuerwehr, dass sie damit sehr zufrieden ist.
Ganz nebenbei – auch das muss man einmal sehen –: Die Fördermittel, die wir haben, sind verstetigt worden. Sie wissen, die Höhe der Feuerschutzsteuer schwankt immer. Aus diesem Grunde sind – nach meiner Erinnerung zum ersten Mal seit 30 Jahren – ab dem Jahr 2006 aus allgemeinen Haushaltsmitteln 6 Millionen c zusätzlich zur Verfügung gestellt worden,
damit wir nicht einmal viel und einmal wenig,sondern stetig und kontinuierlich fördern können. Das halte ich für richtig, und ich bin dankbar dafür, dass wir diese Möglichkeit bekommen haben.
Ich bin der Auffassung, wir sollten bei dem System bleiben, das wir mit den Kommunalen Spitzenverbänden und – als wichtigem Partner – mit dem Landesfeuerwehrverband abgesprochen haben, nämlich dass wir die Förderrichtlinien, wenn wir sie denn ändern, gemeinsam ändern. Das hat vielerlei Gründe.
Ich bin andererseits sehr offen, wenn es um Folgendes geht – vielleicht wissen Sie das; ich kann es dem Hause mitteilen –: Es gibt Kreise, die eine ganze Reihe von Problemen mit relativ niedrigen Baubeträgen haben. Ich bin bereit, diese zusammenzufassen und zu einer Priorität zu erklären, weil der Kreis dann unter Umständen in der Summe eine Förderung erhält, die im Vergleich mit einer einzigen Maßnahme in einem anderen Kreis, die sehr viel teurer ist, auf das Gleiche hinausläuft. Das funktioniert aber nur, wenn die Kommunalen Spitzenverbände – dem Land ist es letztlich egal, es ist dasselbe Geld – diesem Verfahren zustimmen.
Es gibt einen Kreis, in dem ich bereits entsprechend tätig bin. Das ist der Schwalm-Eder-Kreis. Herr Kollege Weinmeister und der Landrat haben diesbezüglich eine Bitte an mich gerichtet. Wenn wir das mit den Kommunalen Spitzenverbänden einvernehmlich hinbekommen, können wir so verfahren. Aber ich bitte um Ihr Verständnis dafür, dass ich jetzt nicht im Alleingang von einem För
dersystem, das mit allen abgestimmt ist, abweichen möchte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das gehört nicht hierher, Herr Kollege Frömmrich. – Das Entscheidende ist doch: Wenn der Landtag dieses Gesetz beschließt, dann werden rund 50.000 Tarifbeschäftigte im hessischen Landesdienst eine beachtliche Einmalzahlung erhalten und mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie ab dem 1. April 2008 eine deutliche Gehaltserhöhung bekommen. Das ist eine gute Botschaft. Dafür bin ich dankbar, und darüber bin ich froh.
(Beifall bei der CDU – Jürgen Frömmrich (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): 2,35 c pro Stunde netto mehr! Das ist das Entscheidende. Hier ist so viel vorgetragen worden, was teilweise „beeindruckend“ war, dass ich jetzt die Chance wahrnehmen muss, einige Dinge klarzustellen. Die verehrliche Fraktion der Sozialdemokraten hat vor einem Jahr, als wir einen Gesetzentwurf der Landesregierung betreffend die Beamtenschaft behandelten – – Bisher hat noch keiner bestritten, dass man die Vergütung der Beamten per Gesetz regeln muss. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das wird per Gesetz gemacht! – Günter Rudolph (SPD): Bei den Beamten heißt das Besoldung!)
Das ist die Besoldung. – Als wir dieses gemacht haben – vom Kollegen Frömmrich ist eben vorgelesen worden, was ich damals erklärt habe; darauf komme ich gleich noch –, hat die SPD-Landtagsfraktion unter Drucks. 16/6404 beantragt, dass per Gesetz – hören Sie genau zu – auch für die Tarifbeschäftigten Gleiches beschlossen werden soll. Das ist genau dieselbe SPD, die ein Jahr später auf die Idee kommt, allen Ernstes von „Verfassungsbruch“ zu reden. Das ist so vordergründig, das ist inhaltlich so falsch, dass es bestenfalls noch als Wahlkampfgag durchgehen kann. Mit der Sache hat das überhaupt nichts zu tun.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, Sie müssen sich selbst an die Nase greifen. Sie haben das doch gar nicht mehr gewusst, Herr Schmitt. Das Problem ist, dass Ihr Management vergessen hat, Ihnen aufzuschreiben, dass Sie vor einem Jahr etwas ganz anderes beantragt haben. Das ist die Wahrheit.
Zweite Bemerkung. Herr Kollege Rudolph, an Sie und auch an alle anderen gerichtet: Ich habe seinerzeit in der Tat erklärt, dass wir Tarifverhandlungen führen wollen. Wir haben uns darum bemüht,Tarifverhandlungen zu führen. Hier werden ja Legenden gestrickt, die sind kaum zum Aushalten.
Ich trage dem Hause Folgendes vor: Am 25. Mai 2007 habe ich als zuständiger Minister der Hessischen Landesregierung sowohl ver.di als auch der Tarifunion förmlich Tarifverhandlungen angeboten, und zwar schriftlich. Dieses Angebot ist von den Gewerkschaften am 30. Mai 2007 abgelehnt worden, und zwar mit der Begründung, dass keine Tarifverhandlungen gewünscht werden. Ich habe
das Schreiben dabei, weil hier zum Teil ein Unsinn erzählt wird, der kaum erträglich ist.
Drittens. Sie wollen die Begründung für die Ablehnung zwar nicht hören, aber ich werde Ihnen das detailliert vortragen; denn das, was hier vorgetragen wurde, ist samt und sonders falsch. Ich zitiere: „...halte ich förmliche Tarifverhandlungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für verfrüht.“ Das schrieb ver.di. „Wir bitten lediglich um Fortführung der Sondierungsgespräche auf Fachebene.“ Das Gleiche schrieb die dbb Tarifunion am 4. Juli 2007. Ich bitte jeden, der etwas anderes dokumentieren kann, nach vorne zu kommen. Nur dann können Sie ernsthaft die Behauptung wiederholen, wir hätten keine Tarifverhandlungen führen wollen. Die Gewerkschaften haben sich selbst ausmanövriert.
Sie haben das ausdrücklich so gemacht. Am 10. August, Herr Kollege Rudolph,damit Sie es mitschreiben können,
hat uns der Verhandlungsführer von ver.di – ich werde es Ihnen nicht ersparen – endgültig eine Absage erteilt. Deshalb ist all das falsch, was zur Grundlage dieser fabelhaften Anhörung gemacht wurde.
Die erste Begründung war, man wolle sich für die beginnenden Diskussionen und Verhandlungen im öffentlichen Dienst durch eine Sonderbehandlung in Hessen keine Fessel anlegen. Die zweite Begründung war, die Meistbegünstigungsklausel schließe Vorfestlegungen aus. Maximal sei es möglich,etwas für November/Dezember zu vereinbaren.
Herr Kollege Frömmrich, ich habe nie die Illusion gehabt, dass Sie irgendein Argument zur Kenntnis nehmen würden. Ich trage das der Öffentlichkeit und diesem Landtag vor. Ich habe nichts vorgetragen, was ich Ihnen nicht schriftlich belegen kann. Dass die GRÜNEN und insbesondere Sie das schlicht nicht zur Kenntnis nehmen, ist Ihr Problem. Aber wenn die Öffentlichkeit hier bewusst verdummt werden soll, dann muss ich sagen, was los ist.
Den Leuten, die da draußen zur Demo gezogen worden sind, müsste man das auch einmal vortragen.
Es ist selbstverständlich das gute Recht der Gewerkschaften, gegen unsere heutige Absicht zu demonstrieren. Das ist ihr gutes Recht.
Wenn Sie zuhören würden, wäre alles klar. – Ich wiederhole zum dritten Mal: Es ist das gute Recht der Gewerkschaften, eine andere Position einzunehmen und dafür auch zu demonstrieren. – Das habe ich jetzt dreimal hintereinander gesagt.
Ich füge als Viertes hinzu, damit Sie auch das in Ihre künftige Wahlkampfpostille aufnehmen können. Am 6. Dezember gehen die Gespräche mit den Gewerkschaften weiter.Wie kommen Sie mir eigentlich vor, hier einen Popanz aufzumachen? Das ist doch nur wahlkampfbedingt, dass Sie glauben, die Menschen würden sich jetzt empören, dass sie mehr Geld kriegen. Das ist doch Unfug. Wieso hat denn ver.di zugestimmt, dass wir am 6. Dezember weitermachen? Weil die Koalitionsfreiheit in diesem Land eben nicht tangiert ist. Das funktioniert doch.
Der Kollege Hahn hat gefragt:Warum haben wir jetzt ausgerechnet im November und Dezember die Einmalzahlungen, und warum haben wir zum 01.04. die 2,4 % Erhöhung für die Angestellten?
Darauf gibt es eine relativ einfache Antwort:Weil wir immer gesagt haben, wir wollen die Tarifbeschäftigten genauso behandeln wie die Beamten.
Genau das ist der Grund, warum wir das in dieser Weise machen.
Nächste Bemerkung. Das tut Ihnen zwar weh, aber ich werde es Ihnen immer wieder vortragen.
Die SPD muss erklären,wie sie vor einem Jahr per Antrag in diesem Hause das Gegenteil von dem verlangt hat, was sie heute erklärt.Wenn sie das nicht tut, dann bleibt es dabei.Dann ist das nicht ernst zu nehmen,was Sie vortragen. Je nachdem, wer gerade zuhört, stellen Sie einen Antrag.
Übrigens war das mit den Waldarbeitern alles falsch.
Es ist so. Wir haben nicht zweimal nachgebessert. Herr Kollege, die Begründung des Gesetzentwurfs enthält die Ausführungen, warum seinerzeit die Waldarbeiter nicht drin waren.
Nein. Sie haben es noch nicht einmal richtig gelesen. Es geht um die Auszubildenden der Forstwirte. Das ist wieder etwas anderes.
Wir haben nicht genügend Zeit,um Ihnen alles,sozusagen die Sache, darzulegen. Mir geht es einfach darum – das ist mir wichtig –: Es ist der Vorwurf erhoben worden, das ist wirklich etwas von Gewicht, es sei verfassungsrechtlich
höchst bedenklich. – Ich sage in voller Überzeugung: Dies ist grob falsch. Es kann nicht sein, dass eine Gewerkschaft mit anderen einen Vertrag abschließt und sagt: Wir versprechen euch, dass wir mit niemand anderem einen anderen Vertrag abschließen. – Was bleibt denn eigentlich von der Koalitionsfreiheit dieses Landes übrig? Es gibt negative und positive Koalitionsfreiheit.
Die Argumentation, wenn Sie es schon fachlich diskutieren wollen, kann doch nicht sein, dass uns eine Gewerkschaft erklärt- und das hätte ich gerne gewusst, auch von der FDP –: Entweder übernehmt ihr einen Tarifvertrag aller anderen, das ist die eine Variante,
oder aber wir kommen zu nichts. – Genau das ist das Dilemma, in dem sich die Gewerkschaften befunden haben. Das ist eine selbst verschuldete Gewerkschaftslinie, die wir beim besten Willen nicht zu verantworten haben. Wenn dort Bereitschaft gewesen wäre, über einen eigenständigen Tarifvertrag zu verhandeln, hätten wir dies selbstverständlich getan.
Deshalb kann ich nicht erkennen, dass hier von Verfassung wegen etwas zu besorgen sei.Im Übrigen finde ich es interessant, dass nicht ein einziger der Gutachter auf die Äußerung des ver.di-Rechtskommentators und Mitherausgebers des „Hessischen Bedienstetenrechts“, nämlich von Herrn Rothländer, eingeht, der am 24.08.2007 in der „FAZ“ wörtlich erklärt hat – das ist kein Bediensteter des Landes Hessen und schon gar kein von dieser Regierung beauftragter Gutachter –:Rein rechtlich handelt das Land korrekt. – Das ist der kompetenteste und berühmteste ver.di-Vertreter zu diesem Thema.
Ich komme zum Ergebnis. Warum beschließen wir überhaupt ein Gesetz? Doch nicht aus Arbeitsrechts- und Tarifrechtsgründen. Wir könnten aufgrund des Arbeitsrechts mit jedem Arbeitnehmer eine freiwillige Gehaltserhöhung vereinbaren. Das würde den Landtag nie berühren. Das ist reines Arbeitsrecht.
Wir machen es deshalb, damit wir eine haushaltsrechtliche Grundlage für die Auszahlung haben. Das ist der entscheidende Punkt.
Dieses Gesetzgebungsverfahren ist ausschließlich in der haushaltsrechtlichen Ermächtigung und mit sonst nichts anderem begründet. Weil alle diese wichtigen Gesichtspunkte in dem Gutachten überhaupt nicht behandelt wurden, ist es aus meiner Sicht fehlerhaft, jedenfalls nicht hinreichend. Ich bleibe dabei: Wir haben hier nicht zu befürchten, dass die Verfassung tangiert ist.
Im Übrigen ist jeder herzlich eingeladen, bei der Klagefreudigkeit einmal zu klagen, ob das wirklich so ist. Ich glaube es nicht. Entscheidend ist die haushaltsrechtliche Grundlage und nicht, wie das vorhin vorgetragen wurde, eine Abkehr von konstruktivem Dialog. Das weise ich in aller Form zurück.
Wir führen diesen Dialog. Wir führen ihn jetzt sogar weiter. Ich bin auch zuversichtlich, dass wir zu etwas kommen.Was aber mit dieser Landesregierung nicht machbar ist,ist,dass uns öffentlich mitgeteilt wird:Entweder macht ihr das, was wir mit anderen beschlossen haben, oder aber es geschieht gar nichts. – Dann nehmen diese Gewerkschaftsleute die 50.000 Bediensteten als Geisel. Denn das Argument wäre doch: Die kriegen nie mehr, solange wir nicht bereit sind,auf die Forderung von ver.di einzugehen. – Das kann doch nicht richtig sein.
Ich bitte also das Haus in dieser Frage um Zustimmung und will mit einer Bemerkung abschließen. Kollege Frömmrich hat den Umgang mit dem Gesetzgeber, mit diesem Haus, gerügt. Sie waren so freundlich und haben mir das zur Verfügung gestellt. Ich zitiere jetzt wörtlich aus dem vom hessischen Ministerium des Innern am 31. Oktober 2007 herausgegebenen Runderlass: „Vorbehaltlich des laufenden Gesetzgebungsverfahrens ergehen im Vorgriff auf die zu erwartenden gesetzlichen Regelungen zu den Einmalzahlungen im Dezember 2007 folgende Hinweise.“
Meine Damen und Herren, das ist eine Verfahrensweise, die die Verwaltung seit ewigen Zeiten macht. Es ist auch klug. Wenn sie vorbehaltlich des laufenden Gesetzgebungsverfahrens, also vorbehaltlich der Beschlussfassung durch dieses Haus, so verfährt, dann ist das keine Missachtung dieses Landtags, sondern eine vernünftige verwaltungstechnische Vorabinformation. Es ist nicht zu kritisieren. Lieber Herr Frömmrich, deshalb können Sie das einpacken.
Unter dem Strich bleibt: 50.000 Menschen bekommen ihren Anteil am wirtschaftlichen Aufschwung. Andererseits geben wir nicht nach, indem wir sagen, wir haben Steuergelder zurückhaltend ausgegeben. Es ist nicht unser Privatgeld.Wir wollen daran festhalten, dass wir Einmalzahlungen und maßvolle Tariferhöhungen machen. Das ist die hessische Tariflinie. Ich hoffe, dass wir davon auch die Gewerkschaften in anderen Zeiten überzeugen können. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Als „Hauptkunde“ des Petitionsausschusses möchte ich ein paar Bemerkungen zu einigen Punkten machen, die angesprochen wurden.
Ich darf zunächst einmal den Dank, der Mitarbeitern auf unterschiedlichster Ebene gesagt wurde, insbesondere Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, der Fraktionen, aber auch des Ministeriums, gerne aufnehmen. Ich will aber auch seitens der Landesregierung einen Dank an die Mitglieder des Petitionsausschusses aussprechen. Die Landesregierung nimmt die Arbeit dieses Ausschusses sehr ernst.Sie wissen aus vielfacher Befassung mit den Petitionen, wie intensiv und umfangreich sich alle Seiten um diese Dinge bemühen. Ob man immer zu einem übereinstimmenden Ergebnis kommt,ist zweitrangig,aber es gibt ein sehr, sehr breites Engagement. Das kann man hier wechselseitig feststellen.
Frau Kollegin Dörr, ich möchte Ihnen seitens der Landesregierung, aber auch ganz persönlich danken. Hier vorne ist ein bisschen Wehmut aufgekommen. Sie waren fünf Jahre lang Vorsitzende des Ausschusses. Sie haben das mit Herzblut gemacht.Viele, die eben hier gesprochen haben, haben gesagt, Sie hätten es mit den Mitgliedern des Ausschusses nicht leicht gehabt, und umgekehrt habe man es mit Ihnen nicht leicht gehabt. Für die Landesregierung darf ich Ihnen sagen: Wir waren immer der Auffassung, das war eine großartige Zusammenarbeit. Ich möchte Ihnen im Namen der Landesregierung herzlich dafür danken und alles Gute wünschen.
Ich will auf ein paar Bemerkungen eingehen. Die Probleme der Menschen, die keine deutsche bzw. keine EUStaatsbürgerschaft haben, aber trotzdem in diesem Lande sind, machen nach wie vor die Masse aller Petitionsverfahren aus. Es hat sich ein wenig entspannt. Dafür bin ich dankbar. Wir haben den geringsten Stand an Petitionen seit fünf Jahren. Das ist das Ergebnis engagierter Arbeit aller. Es ist sicherlich auch ein Ausfluss der vorläufigen Bleiberechtsregelung.
Kollege Frömmrich hat vorgetragen, wie die Zahlen im Moment aussehen. Ich will das noch ein bisschen konturieren. Wir haben immer gesagt: Wie viele wird diese Regelung in Hessen treffen? Wir kamen zu dem Ergebnis, es könnten etwa 15.000 Menschen sein, die, mit welcher Form eines vorläufigen Aufenthalts auch immer versehen, betroffen sind.
Aus meiner Sicht ist bemerkenswert, dass rund 50 % der Betroffenen einen Antrag gestellt haben. Das kann man von zwei Seiten betrachten. Man kann sich fragen:Warum nur 50 %? Eigentlich müssten doch alle ein Interesse daran haben, wenn man sich die Debatten der letzten
Jahre anschaut. – Man kann es auch andersherum anschauen und sagen: Donnerwetter, 50 %.
Es zeigt sich, dass die Debatten teilweise doch sehr vordergründig geführt werden. Wenn ich mir vergegenwärtige, dass wir von 7.580 Anträgen über 6.000 endgültig oder vorläufig positiv beschieden haben, dann zeigt das die Wirksamkeit dieser Arbeit, es zeigt aber auch das Bemühen, die Sache reifen zu lassen.
Ich möchte auf zwei Bemerkungen überleiten,die Kollege Frömmrich gemacht hat. Es ist eine Illusion, zu glauben, damit seien die Probleme gelöst. Das ist mitnichten so. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass ich es für falsch gehalten habe, dass der Deutsche Bundestag dazu ein Gesetz beschlossen hat. Die Regelungen der Innenministerkonferenz sind hier immer zielführender, weil sie flexibler sind, und wir haben das gemeinsame Interesse viel besser umgesetzt.Wir werden erleben, dass uns Ende 2009 eine Fülle von Rechtsverfahren erreichen, die zum Gegenstand haben, ob die Vorraussetzungen, die jetzt für die Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis verlangt werden, Ende 2009 erfüllt sein werden. Es spricht sehr viel dafür, dass sie in einem großen Teil der Fälle nicht erfüllt sein werden, weil die Menschen immer noch nicht in Arbeit sind.
Dann werden wir die gleiche Debatte führen wie immer, aber dann sind diese Menschen noch drei Jahre länger in Deutschland gewesen als heute. Dann wird es heißen: Sie sind schon so lange hier, und jetzt sollen sie abgeschoben werden, weil sie immer noch keine Arbeit haben? Man hat das Problem nicht gelöst, sondern man hat es im Grunde genommen gesetzgeberisch vertagt. Ich habe das immer scharf kritisiert, und ich tue das auch hier, weil ich glaube, man hätte dieses Problem klüger lösen müssen, insbesondere im Interesse der Betroffenen. Man macht den Menschen Hoffnung, ohne ihnen wirklich zu sagen, wie es weitergehen wird.
Das ist die Überleitung zu dem, was auch der Kollege Rentsch gesagt hat: Sie haben recht mit der spannenden Frage: Wen brauchen wir in unserem Land? Jemand hat einmal gesagt: Wir brauchen nicht die, die uns ausnutzen, sondern die, die uns nützen. – Das hat Günther Beckstein gesagt, und er wurde dafür hart kritisiert. Der Kern dieser Aussage ist aber richtig. Die Menschen, um die es hier geht, sind in aller Regel keine hoch qualifizierten Fachkräfte, von denen wir immer lesen, dass wir sie in diesem Lande brauchen, sondern es kommen Menschen infolge einer Armutswanderung oder in Notlagen zu uns. Das sind in aller Regel beruflich schlecht bis gar nicht Qualifizierte.
Deshalb: Man kann aus humanitären Gründen Entscheidungen nach dem Bleiberecht treffen.Man muss das allerdings dann auch klar sagen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Frage, wie wir es schaffen, genügend qualifizierte oder gar hoch qualifizierte Arbeitskräfte in der Bundesrepublik Deutschland zu haben, kann man unterschiedlich beantworten: ob man Menschen, die hier sind, qualifiziert, damit die Arbeitslosigkeit sinkt, oder man Menschen aus dem Ausland einreisen lässt – nach welchen Kriterien auch immer. Das ist aber ein Ansatz, der unser Problem in aller Regel nicht löst. Deshalb müssen wir uns darüber im Klaren sein – darauf haben einige Redner hingewiesen –: Die Arbeit wird weitergehen, egal in welcher Weise.Wie wollen wir uns darauf einrichten?
Ich will eine vorletzte Bemerkung machen. Es ist sehr, sehr ernst. Der Ruf wird ja nicht nur von Herrn Frömm
rich erhoben,sondern ich höre ihn an allen Ecken und Enden: Wir müssen uns nach den Kindern richten. – Wer wollte sich nicht nach den Kindern richten? Nur: Jeder, der sich mit der Sache befasst und auskennt, weiß, dass das dummes Zeug ist, denn wir haben eben nicht nur die Kinder. Diese Kinder haben Eltern, sie haben Familien, die ebenfalls in Deutschland sind. Wer sagt, unsere Entscheidung knüpfen wir ausschließlich daran, ob die Kinder hier aufgewachsen oder geboren sind, der muss doch eine Antwort auf die Frage geben, was wir mit diesen Kindern machen.Wollen wir die allein hier lassen? Oder wollen wir sie ins Kinderheim stecken?
Das kann doch nicht ernsthaft sein. Ich habe es schon einmal vorgetragen, und das ist mir sehr wichtig. Ich glaube, dass Menschen dort verführt werden, weil man ihnen immer wieder Hoffnung macht, ohne den Mut zu haben, ihnen wirklich die Wahrheit zu sagen.Wer sagt, es geht ausschließlich nach den Kindern, der muss sich von allen anderen Rechtsvorschriften verabschieden.
Der muss sich davon verabschieden, zu berücksichtigen, dass die Eltern über viele Jahre hier illegal gelebt haben. Der muss sich davon verabschieden, dass Straftäter deshalb hier bleiben dürfen, weil sie das „Glück“ haben, hier Kinder zu haben. Das kann man so entscheiden. Sie kennen die Fälle.Ich habe sie Ihnen vorgetragen.Soll ich denjenigen, der wegen Heroinhandels zu drei Jahren rechtskräftig verurteilt worden ist, hier lassen
genau um den geht es –, weil er hier kleine Kinder hat? Das sind doch die Fälle.
Sie weichen immer aus. Ich werde nie zulassen, dass Sie hier ausweichen.
Deshalb sage ich noch einmal:Wer es mit den Leuten ehrlich meint und ihnen nicht irgendetwas erzählt, sich dann herumdreht und heimgeht, der muss ihnen entweder sagen: Die Kinder allein sind entscheidend, völlig egal, was sonst ist. Oder aber wir sagen ihnen, wie die Rechtslage ist.
Damit die Sache einmal auf den Punkt kommt. Wir bemühen uns in diesem Land, einen Hassprediger loszuwerden. Der hat sechs Kinder, die alle hier groß geworden sind. Der genießt nach Art. 6 Grundgesetz den Schutz von Ehe und Familie. Er ist über 15 Jahre hier aufenthaltlich. Ich kann nicht durchgehen lassen, dass man je nachdem, wie gerade das Publikum ist und die Schlagzeile lautet, einmal eine solche Antwort und einmal eine andere Antwort gibt. Ich möchte diesen Menschen nicht mehr in diesem Land haben.
Dann gilt ganz klar: Die Kinder teilen das Schicksal der Eltern. – Wer sich nicht dazu bekennt, ist zu feige, eine klare Antwort zu geben. Meine Damen und Herren, ich möchte Sie immer wieder darauf hinweisen, wir werden den Menschen und schon gar nicht den Kindern gerecht, wenn die Eltern in ihrer Elternverantwortung versagen. Eltern, die zehn und mehr Jahre wissen, dass sie ausreisen müssen, die darf man sicher auch fragen, ob es im Interesse des Kindeswohls ist, dass sie mit Begründungen ver
schiedenster Art immer versuchen, den Aufenthalt hier zu verlängern. Das Problem für eine gedeihliche Entwicklung ihrer Kinder wird immer schwieriger. Zum Elternrecht gehört auch die Elternpflicht.
Genau das – das ist wirklich die letzte Bemerkung – ist auch der Punkt beim Thema Afghanistan oder Kongo.Wir müssen differenzieren.Es wird niemand ernsthaft von uns verlangen – aber Sie haben es getan –,dass wir niemanden mehr nach Afghanistan zurückschicken. Wir schauen uns den Einzelfall genau an. Aber wir wissen auch, in weiten Teilen dieses Landes gibt es keine spezifische Gefährdung für junge Männer. Es gibt eine allgemeine Gefährdung. Die haben wir häufig in der Welt. Aber dass wir junge Männer und junge Straftäter nicht mehr außer Landes bringen sollen, kann ich nicht vertreten.
Deshalb bitte ich um Verständnis. Wir haben auf der anderen Seite darauf hingewiesen, dass wir sehr differenziert und gründlich mit den Dingen umgehen. Dafür bedanke ich mich.Aber dann gilt umgekehrt auch: Dort, wo es wehtut und wo es keiner gern macht, hätte ich gerne, dass wir gemeinsam dazu stehen, wie die Rechtslage in Deutschland nun einmal ist. Sie ist klug, und sie ist bedacht. Sie nimmt uns nicht das Dilemma zwischen menschlichem Mitleid und Erfüllung eines Gesetzesbefehls. Dafür sind wir sozusagen on top.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss.
Ich will ausdrücklich anerkennen, dass sich viele der Kolleginnen und Kollegen – nicht nur aus dem Ausschuss – mit großem persönlichen Einsatz und großer persönlicher Betroffenheit um die Dinge bemühen. Ich kann nicht immer deren Wunsch entsprechen.Aber seien Sie versichert, wir machen das mit großer Ernsthaftigkeit. Wo immer es geht, haben wir auch Regelungen gefunden, die pragmatisch waren und den Betroffenen geholfen haben. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Ich bedanke mich zunächst einmal für die Zustimmung der GRÜNEN zum Gesetzentwurf. Es ist in der Tat, glaube ich, in der zweiten und dritten Lesung kein neues Argument mehr hinzugetreten.
Insofern verweise ich auf das, was wir bereits miteinander diskutiert haben. Es sind aber noch zwei bemerkenswerte Umstände bekannt geworden, auf die ich hinweisen will.
Wenn man sich einmal überlegt, dass der DGB HessenThüringen mit einer ganzen Reihe bedeutender und großer Einzelgewerkschaften für gestern in Hessen flächendeckend
doch, doch! – zu Warnstreiks, zu einer großen Kundgebung und zu einer Vielzahl kleinerer Kundgebungen aufgerufen hat, will ich das Haus über einiges unterrichten. Nach den Feststellungen der hessischen Polizei haben hieran gestern knapp 1.900 Personen teilgenommen.
In ganz Hessen waren es alles in allem bei großzügiger Festlegung vielleicht 2.500 Teilnehmer.
Das nehme ich auch sehr ernst, selbst wenn es nur 500 gewesen wären. Aber die Zahl lag deutlich unter den Erwartungen derer, die dies vorher angekündigt hatten.
Das lässt mich vermuten, dass ein großer Teil unserer Beamtinnen und Beamten wie auch unserer Tarifbeschäftigten das ein Stück anders bewertet, als man es gelegentlich von Berufsvertretungen hört. Wir nehmen es trotzdem ernst, und wir sind stolz auf das, was wir mit dem, was hier in dritter Lesung beschlossen wird, für die Beamtinnen und Beamten und die Angehörigen des Landes Hessen tun können. Das ist eine echte Verbesserung finanzieller Art.
Eine letzte Bemerkung. Ich finde das Folgende interessant und denke,man sollte es nicht unkommentiert lassen. Dieser Vorgang und dieser Sachverhalt geben den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Mitarbeitern unseres Landes eine gute Anschauung dessen, worum es in den nächsten Monaten gehen wird. Die amtierende Landesregierung hat die CDU-Landtagsfraktion gebeten, das einzubringen. Wir stehen dazu. Gestern konnte man in trauter Eintracht nebeneinander sehen – und auf einigen Bildern ist dies dokumentiert –: Frau Ypsilanti, Herrn AlWazir und den Spitzenkandidaten der Linken.
Meine Damen und Herren, wörtliche Übereinstimmung zwischen den dreien.
Ich sage einmal: Das finde ich nicht schlecht. Da wissen wir wenigstens, worum es geht. Es geht nämlich um die Frage,ob eine vernünftige,ausgewogene Politik so weiter
geführt werden kann oder ob Rot-Rot-Grün dieses Land in Zukunft regieren sollte.
Die SPD selbst findet das auch nicht gut. Sie behaupten, die kämen nicht hinein, und deshalb wollen Sie sich mit dem Thema nicht beschäftigen.Aber für 157.000 Beschäftigte des Landes Hessen und für viele Menschen in unserem Land ist interessant, wie in einer der zentralen Fragen, die wir zu entscheiden haben, die Linien verlaufen. Wenn Rot-Rot-Grün beim ersten Lackmustest sagt: „Wir stehen wie ein Mann. Es gibt überhaupt keine Unterschiede in der Position“, dann muss ich sagen: Das ist eine bemerkenswerte Neuigkeit, die wir hier in der dritten Lesung durchaus einbringen können.
Für die Landesregierung bitte ich erneut um Zustimmung und bedanke mich bei denen, die mir die politische Linie noch einmal so klargemacht haben. – Vielen Dank.
Herr Kollege Riege,das hessische Polizeiorchester wird in der Zeit vom 22. Oktober bis 1. November entsprechend ausgestattet.
Ja, es gibt eine solche Beschlussfassung der Innenministerkonferenz. Sie wissen, dass unsere Polizei verändert ausgestattet wird. Die hessische Polizei wird bis Mitte Dezember vollständig umgekleidet sein. Mit uns vollzieht Baden-Württemberg diesen Schritt. Einige Länder kommen später; Hamburg und Bremen haben ihn schon vollzogen.
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Zunächst verweise ich auf meine Ausführungen in der ersten Lesung. Ich will das nicht alles wiederholen. Herr Kollege Beuth hat vollkommen recht und zutreffend diesen Gesetzentwurf gewürdigt.
Die Opposition hat eine Achterbahnargumentation. Die eine Oppositionspartei stimmt dagegen. Die andere Oppositionspartei stimmt dafür, und eine enthält sich. Wenn man das Ganze einmal zusammen nimmt,
dann kann das Ganze, wenn man eben zugehört hat, so grob nicht daneben sein, sonst gäbe es eine relativ klare Position.