Protokoll der Sitzung vom 20.12.2005

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 89. Plenarsitzung des Hessischen Landtags am heutigen Dienstag, dem 20. Dezember 2005. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. – Dieser Feststellung wird nicht widersprochen.

Zur Tagesordnung teile ich mit, dass die Punkte 14, 16, 18 und 19, 21 und 22, 24 bis 27, 30 bis 33, 35 bis 38, 40 und 41, 61 sowie 64 bis 67 noch offen sind.

Wir tagen heute bis zur Erledigung der Tagesordnung und ohne Mittagspause.

Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 41. Das ist die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4733 zu Drucks. 16/4644. Danach rufen wir den Tagesordnungspunkt 14 auf. Das ist der Nachtragshaushalt.

Es ist noch ein Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Abschiebestopp jetzt – dauerhaftes Bleiberecht umsetzen, Drucks. 16/4999, eingegangen. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall.Damit wird dieser Dringliche Antrag Tagesordnungspunkt 68 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit dem Tagesordnungspunkt 64 zu diesem Thema aufgerufen werden.

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es wird darum gebeten!)

Darum wird gebeten, und daher wird dies auch so gemacht.

Weiterhin ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verkauf des Universitätsklinikums Gießen und Marburg schafft Risiken für Wissenschaftsfreiheit und Krankenhausversorgung, Drucks. 16/5000, eingegangen. Das ist zumindest eine ehrenwerte Zahl.Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 69 und kann mit den Tagesordnungspunkten 38, 61 und 67 aufgerufen werden. – Dem wird nicht widersprochen, daher verfahren wir so.

Meine Damen und Herren, auf den Tischen liegt die neue Ausgabe der Broschüre „Die Arbeit des Hessischen Landtags“ aus. Das Schülerheft und das dazugehörige Lehrerheft werden Ihrem Interesse empfohlen, und es wird den Besuchergruppen anheim gestellt, dass sie nur hierher kommen, wenn sie die Unterrichtsstunden durchgeführt haben. Das kann nie schaden.

Meine Damen und Herren, dann rufe ich, wie vereinbart, Tagesordnungspunkt 41 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutz des Lebens und Selbstbestimmung am Lebensende – Drucks. 16/4733 zu Drucks. 16/4644 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Dr. Jürgens. – Auf Berichterstattung verzichten wir, aber er hat das Wort zur Aussprache. Die vereinbarte Redezeit beträgt 15 Minuten je Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat den Vorschlag zur Durchführung eines Symposiums zum Schutz des Lebens und zur Selbstbestimmung am Lebensende von vornherein in der Erwartung eingebracht, dass es uns gelingen könnte, eine fraktionsübergreifende Initiative in dieser Richtung zustande zu bringen. Ich bin daher froh, dass es uns im Rechtsausschuss sehr schnell gelungen ist, zu einer einvernehmlichen Beschlussempfehlung zu kommen, wie sie Ihnen schriftlich vorliegt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich denke, wir sind übereinstimmend der Auffassung, dass die angesprochenen Fragen von Leben und Tod sich von vornherein nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen oder Profilierungen eignen. Es geht nicht nur um grundlegende Fragen unserer Rechtsordnung. Es geht um die ethischen Grundlagen der Gesellschaft, und es geht um elementare Fragen des menschlichen Daseins schlechthin.

Der Beschluss, den wir heute fassen werden, wie ich annehme, bietet aus unserer Sicht eine sehr gute Grundlage für die fundierte Beschäftigung mit einem schwierigen, aber außerordentlich wichtigen Thema, das sehr viele Menschen in unserer Gesellschaft sehr bewegt.

Vielleicht fragt sich der eine oder andere, ob es sinnvoll ist, sich ausgerechnet in der Weihnachtswoche mit Fragen des Sterbens auseinander zu setzen. Schließlich ist Weihnachten das Fest der Geburt,für die Christen sogar das Fest der wichtigsten Geburt in der Menschheitsgeschichte.Wir feiern Ende der Woche genau diese Geburt, diesen Beginn eines Lebens. Sollen wir uns da mit dem Lebensende beschäftigen?

Ich glaube, dies ist kein Widerspruch; denn der Tod gehört zum Leben wie auch die Geburt. Das eine ist ohne das andere nicht denkbar, und die Auseinandersetzung mit dem Sterben kann aus meiner Sicht sinnvoll nur mit einem grundsätzlichen Bekenntnis zum Leben geführt werden und ist daher auch in der Vorweihnachtszeit gut führbar.

Jedes menschliche Leben ist ein einzigartiges Geschenk, gleichviel ob wir es betrachten als Geschenk Gottes, als Geschenk der Natur, der Vorsehung, vielleicht als Geschenk der Eltern oder auch nur des Zufalls. Jedenfalls ist unser aller Leben entstanden ohne unser Zutun.

So sicher, wie das Leben mit der Geburt beginnt, endet es mit dem Tod. Das sind die beiden einzig sicheren Aussagen, die man über jedes Leben treffen kann. Was dazwischen der Lebensweg mit sich bringt, ist sehr unterschiedlich und unsicher.

Aber sowenig wir selbst die Entstehung unseres Lebens beeinflussen können, können wir am Ende dem Tod entgehen. Er ist unumkehrbar und endgültig. Wir alle leben mit dieser Gewissheit, und vermutlich ist es gerade dieses Unausweichliche, das uns oft als Bedrohung erscheint. Nahe stehende Menschen sterben zu sehen, dabei die eigene Hilflosigkeit zu erfahren, ihnen nicht helfen zu können, gehört zu den schlimmsten Erfahrungen, die das Leben mit sich bringt.Aber wir können den Fragen der Selbstbestimmung und des Schutzes des Lebens auch am Lebensende nicht ausweichen. Deshalb ist es gut und richtig, dass sich auch der Hessische Landtag damit beschäftigt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fortschritte der Medizin verhelfen vielen kranken Menschen zu einem besseren, einem längeren und einem beschwerdefreien Leben. Ich bin im Übrigen persönlich ganz froh, dass 1956, als mein Zwillingsbruder und ich geboren wurden, in dem Kinderkrankenhaus, in das wir als Frühgeburten kamen, überhaupt schon Brutkästen vorhanden waren. Wie ich jetzt weiß, war das damals durchaus noch keine Selbstverständlichkeit.

Die heute viel gescholtene Apparate- und Intensivmedizin kann vielen Menschen sehr gut helfen. Wir sollten sie daher auch nicht verteufeln.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Im Übrigen meinten die Ärzte damals, dass mein Bruder und ich wegen unserer angeborenen Glasknochen das Schulkindalter nicht erreichen würden.

Wenn alles gut geht, werden wir im nächsten Jahr 50 Jahre alt. Vielleicht haben diese persönliche Erfahrung und vor allem diese ärztliche Fehleinschätzung ein bisschen dazu beigetragen, das Bewusstsein von dem Leben als Geschenk zu stärken, und gleichzeitig auch eine gewisse Grundskepsis gegenüber allen ärztlichen Prognosen bewirkt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Die großen Fortschritte der Medizin haben vielfach das trügerische Gefühl vermittelt, Ärzte könnten dem Tod ein Schnippchen schlagen. In der Tat sind viele Krankheiten und Verletzungen, die früher zum Tod führten, heute behandelbar und vielleicht sogar heilbar. Wir leben länger, weil es die moderne Medizin gibt.

Hier hat vielleicht der Begriff von den „Halbgöttern in Weiß“ seinen Ursprung – wobei ich zumindest in der Vergangenheit manchmal den Eindruck hatte, dass einige Ärzte einzig den Zusatz „halb“ für falsch hielten. Aber gegenwärtig erleben wir bei vielen Menschen eher eine deutlich medizinkritische Haltung.Trotz der Fülle des angehäuften medizinischen Wissens sowie trotz aller entwickelten Techniken und Fähigkeiten der Heilberufe gilt die Erkenntnis, dass die menschliche Existenz mehr Geheimnisse verborgen hält, als bisher enthüllt werden konnten. Auch die modernste Medizin kann das Sterben letztendlich nicht verhindern.

Allerdings ist der Ablauf des Sterbens dadurch ein anderer geworden. In den meisten Fällen ist das Sterben kein plötzlich eintretendes Ereignis, sondern ein fortschreitender Prozess, der – so könnte man fast sagen – mit der Geburt beginnt. Der bewusste Sterbensprozess, der als solcher wahrgenommen wird, zieht sich gelegentlich quälend lange hin.

Ich habe mich am Freitag im Kasseler Hospiz umgeschaut. Dort werden Gäste aufgenommen, deren Leben sich absehbar dem Ende zuneigt. Was die Verweildauer betrifft: 13 Monate waren die längste Zeit, die jemand dort verbracht hat, 20 Minuten die kürzeste. In dieser Zeitspanne bewegte sich die Verweildauer.

Die Medizin kann das Sterben letztlich nicht verhindern. Sie wird es nie können und sollte das auch nicht;denn Unsterblichkeit würde Unmenschlichkeit bedeuten. Allerdings empfinden viele auch eine Lebenserhaltung um jeden Preis als Unmenschlichkeit. Muss immer und in jedem Fall alles medizinisch Mögliche geleistet werden? Immer wieder fragen sich das die Angehörigen sterbender

Menschen, die das Leiden ihrer Lieben kaum ertragen können.

Aber man muss sich wiederum fragen, was zu welchem Zeitpunkt noch zu leisten ist. Schließlich kann niemand genau vorhersehen, wann der Tod eintritt, und niemand kann genau sagen, wie lange das Leben noch verlängert werden kann.Was ist sinnvoll und richtig: eine Lebensverlängerung um Stunden, Tage, Wochen, Monate oder Jahre? Was ist sinnvoll? Was soll geleistet werden? Wo ist die Grenze? Können wir eine solche Grenze überhaupt festlegen? Dürfen wir das?

Ich glaube, die Antwort muss Nein lauten. Nichts im Leben eines Menschen ist in so hohem Maße individuell wie das Sterben.Es gibt sicherlich keine zwei Menschen,die in vergleichbaren Stadien derselben Krankheit die gleichen Wünsche und Hoffnungen haben,die gleichen Seelenqualen durchmachen und die gleichen Entscheidungen fällen würden.

Jeder Mensch ist anders als alle anderen – gerade wenn es ans Sterben geht. Deshalb ist der betroffene Mensch der Einzige, der wirklich Entscheidungen über das Ausmaß und die Intensität lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen fällen darf. Nur mit seiner Einwilligung darf behandelt werden; nur aufgrund seiner Entscheidung darf eine Behandlung unterbleiben.

Das ist sicherlich auch einer der Gründe dafür, warum sich der Gesetzgeber bisher damit zurückgehalten hat, in diesem Bereich regelnd einzugreifen. Es ist immer sehr schwierig, hoch individuellen Situationen mit abstrakten Regelungen generell beizukommen.

Allerdings gibt es eine gesetzliche Festlegung, die von Alters her gilt: Die Tötung eines anderen Menschen ist nämlich selbst dann verboten, wenn das Opfer die Tötung nicht nur erlaubt, sondern geradezu darum gebeten hat. Das ergibt sich schon aus dem Eid des Hippokrates, der nicht erst von gestern stammt, sondern schon sehr alt ist. Der Eid des Arztes lautet:

Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten.

Konsequenterweise enthält unser Strafgesetzbuch auch – so könnte man sagen – seit Alters her den § 216, der die Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt.

Einer der Anlässe, warum wir uns darüber unterhalten, ist die im politischen Raum jüngst erhobene Forderung, die Tötung auf Verlangen in bestimmten Teilbereichen freizugeben. Ich bin sehr froh, dass die Justizministerkonferenz dieses Anliegen zurückgewiesen hat und dass die Reaktion in der Öffentlichkeit überwiegend ablehnend war.

Wir befinden uns in der Situation, dass die Selbsttötung straffrei ist, mit der Folge, dass auch die Beihilfe und die Anstiftung zur Selbsttötung straffrei sind. Die Rechtsordnung zieht also eine strikte Grenze zwischen der aktiven Tötung eines anderen, die verboten und in jedem Fall strafbar ist, und der straffreien Beihilfe zur Selbsttötung. Diese Grenze darf meines Erachtens nicht überschritten werden. Der Staat ist verpflichtet, das höchste Rechtsgut, das wir kennen, nämlich das menschliche Leben, vor Angriffen von außen zu schützen. Niemand darf an einen Dritten Hand anlegen. Dieses absolute Tötungsverbot, nicht zuletzt in dem Gebot „Du sollst nicht töten“ zum Ausdruck gekommen, gehört zu den wichtigsten zivilisatorischen Leistungen der Menschheitsgeschichte. Es gilt immer und unbedingt.

Die auch nur teilweise Freigabe der Tötung auf Verlangen würde diesen Schutz des Lebens aufweichen.Wer will beurteilen, ob tatsächlich ein ernsthaftes Verlangen des Opfers vorlag und – vor allem – ob dies das wirkliche Motiv des Täters war? In wie vielen Fällen wurde das vorgetäuscht, um andere Motive, z. B. die eigene Unfähigkeit, das Leiden des anderen zu ertragen, oder handfeste erbrechtliche Interessen, zu verschleiern?

Außerdem wissen wir aus der Suizidforschung, dass ein geäußerter Todeswunsch sehr häufig, wenn nicht sogar in aller Regel, zunächst einmal der Wunsch nach einem besseren Leben ist. 90 % der Suizidversuche werden nicht wiederholt, weil der zugrunde liegende Konflikt gelöst ist, weil der Halt, den man vorher nicht hatte, jetzt gefunden wurde – wie auch immer.

Auch bei kranken und sterbenden Menschen spiegelt ein geäußerter Todeswunsch zunächst einmal den Wunsch nach einem Leben ohne Leiden und ohne Schmerzen wider. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, an dem die Einsicht in die Ausweglosigkeit die Hoffnung auf Besserung überwiegt. Aber wann dieser Zeitpunkt ist und ob er mit dem Zeitpunkt, zu dem ein Todeswunsch geäußert wird, tatsächlich übereinstimmt, werden wir in aller Regel nicht ermitteln können.

Die so genannte aktive Sterbehilfe, also die bewusste, gewollte und zielgerichtete Beendigung des Lebens eines anderen, darf daher nach meiner Überzeugung nicht freigegeben werden. Der Einzige, der, wenn überhaupt, über die Beendigung seines Lebens entscheiden darf, ist der Betroffene selbst. Die Rechtsordnung verlangt – wie ich finde, zu Recht –, dass er, wenn er diese Entscheidung trifft, sie in eigener Verantwortung und eigenhändig umsetzt. Dann deckt die Rechtsordnung den Mantel des Schweigens darüber und erhebt keinen Strafanspruch – auch nicht gegenüber denjenigen, die ihm dabei helfen. Aber der Betroffene selbst muss das Geschehen jederzeit beherrschen. Nur so kann ein möglicher Missbrauch verhindert werden.

An dieser Stelle muss ich deutlich darauf hinweisen, dass die immer wieder erhobenen Forderungen nach klaren und eindeutigen gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Sterbehilfe in diesem höchst individuellen Bereich von Leben und Tod wahrscheinlich nicht erfüllt werden können. Wie auch immer eine abstrakte Regelung aussehen könnte, sie wird niemals in der Lage sein, alle denkbaren Fälle einer alle zufrieden stellenden Lösung zuzuführen. Dazu sind die Wertvorstellungen, die Interessenlagen sowie die Wünsche und Ängste der Menschen einfach zu unterschiedlich.

Sicher haben viele von uns in der Familie sowie im Freundes- und Bekanntenkreis bereits eine Situation erleben müssen, in der sie sich hilflos und von der Rechtsordnung allein gelassen fühlten.Viele hätten sich gewünscht, ihrem Angehörigen besser helfen zu können – vielleicht auch durch das Abschalten der Geräte, die ihn nur noch mühsam am Leben erhielten.

Ich denke aber, wir dürfen nicht den Fehler begehen, eigene Erfahrungen in dramatischen Einzelfällen als alleinigen Maßstab für generelle Regelungen zu nehmen; denn eine Regelung, die für einen selbst hilfreich gewesen wäre, würde vielleicht schon beim Nachbarn versagen. Was in dem einen Fall als Hilfe bei einem menschenwürdigen Sterben gilt, wäre vielleicht schon im nächsten Fall die Durchsetzung von Eigennutz oder ein aufgrund des Kostendrucks verursachtes frühes Ableben.

Im Übrigen sehe ich in den Fällen keine aktive Sterbehilfe, in denen zur Linderung von unerträglichen Schmerzen z. B. hohe Dosen schmerzlindernder Medikamente, wie Morphine, verabreicht werden, obwohl man weiß, dass diese vermutlich zu einer Verkürzung des Lebens beitragen werden. Hier wird nämlich das frühere Eintreten des Todes nicht gezielt herbeigeführt – es ist nicht die Absicht des Handelns –,sondern es ist die unvermeidliche Folge einer medizinischen Maßnahme, die wiederum zweifelsfrei dem Wohle des Patienten dient.