Bernd Riege

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Was unser Versprechen betrifft,als Landtag das Verfahren mit Sachlichkeit und Transparenz zu begleiten, nachdem wir den ersten Beschluss dazu gefasst haben: Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass wir unser Versprechen nicht halten, dann haben wir ihn heute erbracht. Aktuelle Stunden wie diese zum Anlass für die Forderung zu nehmen, dass weitere Gutachten – neben den ungezählten Gutachten, die wir zu diesem Verfahren schon haben – auf den Tisch kommen, halte ich nämlich für ein bisschen übertrieben.
Was ist denn geschehen? Warum haben wir heute einen Aktuelle Stunde? Wir haben dieses Thema praktisch in jeder Plenarsitzung auf der Tagsordnung. Manchmal verabschieden wir neue Anträge, in denen wir alte Feststellun
gen noch einmal bekräftigen. Das können wir auch heute wieder machen.
Aber was ist denn der Anlass für diese Aktuelle Stunde? Das Ministerium fordert Gutachten an, um das prüfen zu können, was die Fluggesellschaften behaupten, nämlich dass sie durch das Nachtflugverbot existenziell bedroht werden. Das haben wir von den Vertretern der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaften schon auf drei parlamentarischen Abenden zu hören bekommen.
Jetzt ist das Ministerium selbstverständlich verpflichtet, zu prüfen, ob die von diesen Fluggesellschaften vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Bedrohung ihrer wirtschaftlichen Grundlagen berechtigt sind oder nicht. Das ändert doch nichts daran, dass der Hessische Landtag das Mediationsergebnis umsetzen will und auch alle Anstrengungen unternimmt, um das hinzubekommen. Aber wir können hier nicht mehr machen, als Beschlüsse zu fassen, in denen wir das zum Ausdruck bringen. Wenn trotzdem jemand in der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken versucht, wir würden das nicht schaffen, kann ich ihn nicht daran hindern.
Aber es ist doch völlig unstrittig, dass wir Landtagsabgeordnete während des Verfahrens immer wieder Folgendes deutlich gemacht haben – ich will das heute wiederholen; die Beschlüsse liegen vor, der letzte ist im Mai dazu gefasst worden –:Wir haben uns ausdrücklich dazu bekannt, dass wir das Mediationsergebnis umsetzen.Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Regionale Dialogforum Gutachten beigebracht hat, um alle möglichen Auswirkungen positiver und negativer Art darstellen zu können.
Aber wir gehen natürlich davon aus, dass am Ende dieses Verfahrens ein Abwägungsprozess stattfindet. Es ist noch nicht sicher, wer sich in diesem Prozess durchsetzt. Deswegen ist es auch ein Abwägungsprozess. Dieser wird dann noch einmal von mehreren Gerichten überprüft. Das heißt, es gibt die Garantie, dass auch die Mitglieder des kommenden Landtags den Ausbau des Flughafens in jeder Sitzung erneut infrage stellen können;denn der Ausbau wird, wie wir alle wissen, nicht schon im nächsten Jahr beginnen.
Deswegen empfehle ich sehr, dass wir uns als Mitglieder des Landtags darum bemühen, der Bevölkerung deutlich zu machen, welche Hürden zu nehmen sind, bevor es einen Ausbau gibt. Es wird hier so getan, als ob der Ausbau am 21. Dezember beginnen würde, wenn der Planfeststellungsbeschluss am 20. Dezember gefasst worden ist.
Wir haben dem, was wir als Mitglieder des Landtags im Verfahren zu sagen haben, nichts Neues hinzuzufügen. Wir bestehen darauf, dass das Mediationsergebnis im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt wird. Wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird sich der Hessische Landtag ganz sicher damit beschäftigen. Nur, bisher liegt er nicht vor, und deswegen gibt es für mich eigentlich keinen ernst zu nehmenden Anlass, schon heute über dieses Thema zu diskutieren,es sei denn,man geht davon aus, dass wir in jeder Landtagssitzung eine Stunde lang darüber sprechen wollen. Nach der Vorlage des Planfeststellungsbeschlusses werden wir vermutlich Gelegenheit haben, uns mit dem Ergebnis auseinanderzusetzen.
Das heißt aber noch nicht, dass dann das Ende der Fahnenstange erreicht ist; denn dann gehen die Gerichtsprozesse weiter.Jeder weiß,dass bisher keiner der Beteiligten erklärt hat, er werde auf Gerichtsverfahren verzichten. Ich wünsche also den Mitgliedern des neuen Landtags gute Verrichtung in der Fortsetzung dieser Tradition. Wir
werden nichts anderes als das machen können,was wir die ganze Zeit gemacht haben; denn wir sind nicht die Herren dieses Verfahrens, sondern nur Beteiligte.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir als die gewählten Abgeordneten des Hessischen Landtags der Bevölkerung etwas mehr von dem vermitteln, was wir selbst in diesem Verfahren gelernt haben, nämlich dass es außerordentlich kompliziert ist und dass es Mühe macht, Transparenz zu schaffen.
Aber wenn wir solche Debatten wie heute Morgen führen, tragen wir in keiner Weise dazu bei. Dass die Leute Angst haben, wissen wir sehr wohl. Ich denke jedoch, wir als ernst zu nehmende Repräsentanten dieses Landes müssen uns Mühe geben, auf diese Ängste mit Erklärungen zum Verlauf des Verfahrens zu reagieren. Ich weiß nicht, ob solche Aktuellen Stunden dem Wunsch der Bevölkerung,Aufklärung zu erhalten, Rechnung tragen.
Ich weiß, dass der Begriff „Nachtflugverbot“ eine eminent emotionale Bedeutung hat, und deshalb wundere ich mich auch, dass er im Wahlprogramm der CDU nicht mehr enthalten ist. Herr Koch, das weckt Verdacht.
Ich bitte Sie, einmal darüber nachzudenken, ob das der Sache dienlich ist. Grundsätzlich sage ich: Der Hessische Landtag ist Verfahrensbeteiligter – das will ich ganz deutlich machen –, aber nicht Herr des Verfahrens.
Wir haben einen Antrag der Fraport vorliegen, in dem es um eine Betriebsgenehmigung mit Nachtflugverbot geht. Was sollen wir als Abgeordnete des Landtags anderes machen, als uns hinter diesen Antrag zu stellen? Ich weiß gar nicht, was Sie von uns verlangen.
Ich will den letzten Satz des Antrags, den wir im Mai gestellt haben, zitieren. Wir haben mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP Folgendes beschlossen:
Die Landesregierung wird gebeten, die Ergebnisse der Verhandlungen im Rahmen des Regionalen Dialogforums, soweit es gesetzlich möglich ist, in die Planfeststellung zu übernehmen.
Das macht ganz deutlich, dass wir Beteiligter und nicht Herr des Verfahrens sind. Daran sollten wir immer wieder erinnern. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte alle diejenigen, die das Wort „selbstständige Schule“ im Mund führen und die Absicht haben, etwas daraus zu machen, darauf aufmerksam machen, dass wir im Laufe dieses Modellvorhabens „Selbstverantwortung plus“ an 17 Modellschulen im beruflichen Bereich festgestellt haben,dass wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt hatten, als wir den Schulen mehr Eigenverantwortung geben wollten. In dem zurückliegenden Zeitraum von fast fünf Jahren sind wir nicht so weit gekommen, wie wir gerne gekommen wären – und wie vor allen Dingen die beteiligten Schulen gerne gekommen wären. Denn neben den von Herrn Klein bereits genannten Fortschritten gibt es auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Arbeit dieser Schulen. Diesen Aspekt halten wir auch für alle anderen Schulen für außerordentlich wichtig.
Wir sind sehr dankbar, dass wir jetzt kontinuierlich in der Verwirklichung von mehr Eigenverantwortung einen Schritt weiter gekommen sind. Aber wir müssen uns alle darüber im Klaren sein – zumindest die Bildungspolitiker –:Wenn wir eine Art von Eigenverantwortung für alle hessischen Schulen herbeiführen wollen, wie sie in anderen europäischen Ländern üblich ist, dann liegt noch ein sehr langer Weg vor uns.Wir sollten mit Aufmerksamkeit, aber auch mit dem nötigen Nachdruck den Weg verfolgen, den die Modellschulen gegangen sind.
Deshalb bin ich sehr dankbar und sage das auch ausdrücklich allen Fraktionen, dass wir uns darauf verständigt haben, die Laufzeit dieses Modellversuchs um zwei Jahre zu verlängern. Denn wir haben noch nicht die Rahmenbedingungen, die wir uns für die reellen Bedingungen dieses Modellversuchs vorgestellt hatten. Das ist das Erste, was ich ergänzen möchte.
Das Zweite.Wir wollen natürlich eine möglichst kontinuierliche Evaluation der dort gemachten Erfahrungen. Denn alle anderen Schulen, aber insbesondere die restlichen 100 beruflichen Schulen, warten darauf, dass sie ähnliche Freiräume erhalten wie die 17 Modellschulen.
Wenn Sie genauer im Haushalt nachsehen, werden Sie feststellen, dass der Modellversuch „Selbstverantwortung plus“,verglichen mit anderen Modellen und Maßnahmen, die wir ergreifen, insbesondere in Richtung Hessen-Campus, ZLL, eine außerordentliche preiswerte Maßnahme ist. Ich würde mir wünschen, dass man bei weiterer erfolgreicher Arbeit im neuen Parlament das mit etwas mehr Geld ausstattet. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich fand es sehr interessant, Ihnen zuzuhören. Aber die Fragen, die bereits Herr Posch aufgeworfen hat, sind nach wie vor nicht beantwortet.
Ich hätte schon gerne, dass wenigstens ein Teil der Regierung sich bemüht, die berechtigten Fragen der Parlamentarier zu beantworten. Denn Sie handeln in unserem Auftrag, wenn Sie das Mediationsergebnis umsetzen.
Herr Boddenberg,ich bin einigermaßen erstaunt über Sie. Abgesehen davon, dass ich es zurückweise, dass Sie uns ständig verdächtigen, nicht zur Sache zu stehen: Wir haben hier bisher nichts anderes bewiesen. Dass Herr Walter heute nicht da ist, könnten Sie wissen, wenn Sie es wollten.
Er ist genau dort, wo sich auch der Herr Finanzminister befindet, nämlich bei einer Veranstaltung der Helaba. Dass Sie solche Argumente brauchen, um uns in Verdacht zu bringen, spricht mehr gegen Sie als gegen uns.
Zum Zweiten.Herr Boddenberg,ich bleibe bei Ihnen.Wir waren uns als Parlament in diesen ganzen sieben Jahren in wesentlichen Fragen immer einig. Das weisen die Beschlüsse aus. Was Sie heute erstmals gemacht haben, war, zu versuchen, die misslungenen Taten dieser Landesregie
rung zu rechtfertigen. Das ist nicht unsere Aufgabe als Parlament. Wenn Sie das weiter so machen wollen, dann verabschieden Sie sich aus der Gemeinsamkeit, die wir in diesem Parlament immer hatten,
dass wir die Regierung auffordern, das zu tun, was wir beschlossen haben, und uns Auskünfte zu geben, wie sie Herr Posch erfragt hat und die uns bis heute nicht gegeben worden sind. Ich finde es schon bemerkenswert, dass Herr Rhiel schildert, was ein ganz normaler Vorgang im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens ist,
aber nicht, warum er in die „Bild“-Zeitung gekommen ist.
Das ist auch das, was die Bevölkerung interessiert, nicht nur uns. Bei den Abgeordneten nehme ich die GRÜNEN ausdrücklich aus. Wir Abgeordnete waren uns immer einig, dass im Laufe des Verfahrens, das jetzt sieben Jahre dauert, die Regierung Koch nicht ganz unschuldig daran ist, dass das so lange gedauert hat.Wir haben mehrfach im Parlament festgestellt, dass hier Fehler passiert sind,
die immerhin dazu geführt haben, dass wir beispielsweise den LEP nachbessern mussten, die immerhin dazu geführt haben, dass Herr Walter hier unwidersprochen feststellen konnte:
Die GRÜNEN wollen den Ausbau nicht, und die Regierung behindert den Ausbau, weil sie es nicht hinkriegt. – Das ist hier mehrfach festgestellt worden.
Das ist auch in diesem Fall wieder so.Wer schadet den Absichten an diesem Flughafen mehr? Die GRÜNEN oder die Regierung? Nach diesem Vorgang über die „Bild“Zeitung kann man nur sagen: Die Verdächtigungen, dass wir unehrlich mit der Bevölkerung umgehen, werden hauptsächlich von der Regierung geschürt. Den GRÜNEN glaubt nicht jeder, aber wenn die Regierung dazu beiträgt, dann ist das wirkungsvoll.
Wenn Sie das heute nicht ausräumen,dann müssen Sie die nächsten drei Monate mit dem Vorwurf leben, den die GRÜNEN hier schon lange erheben: Wir wollen die Bevölkerung betrügen, und wir bereiten eine Lüge vor.
Das liegt aber nicht an uns als Parlament, sondern das liegt an dem Handeln der Regierung.Wenn ich dieses Pult verlassen habe, erwarte ich für meine Fraktion, dass eine Auskunft erfolgt.
Zu Ihren aus der Luft gegriffenen Vorwürfen, wir würden das Regionale Dialogforum nicht mehr ernst nehmen: Ich gehöre zu den Leuten, die mehrfach betont haben, dass
das Mediationspaket nicht nur aus Ausbau und Nachtflugverbot besteht, sondern insbesondere aus einem Lärmminderungspakt.
In diesem Fall ist das Dialogforum sogar dezidiert damit beauftragt, sich mit den Fragen, die die Lärmminderung nach sich zieht, zu beschäftigen.
Meine Fraktion hat das ausdrücklich gelobt. Es sind auch Mitglieder meiner Partei maßgeblich daran beteiligt, sich Prügel dafür abzuholen, dass sie diesen Auftrag ernst nehmen.
Dazu sagen wir in unserem Antrag:Wir unterstützen diese Absichten ausdrücklich. Die vom Regionalen Dialogforum empfohlenen Maßnahmen zur Lärmminderung im vorgelegten Anti-Lärm-Pakt werden von uns ausdrücklich unterstützt.
Wo Sie das Argument hernehmen, wir würden gegen das Mediationsergebnis verstoßen und Dinge fordern, die im Planfeststellungsverfahren nicht berücksichtigt werden können – Herr Boddenberg, was Sie heute für Ihre Fraktion hier aufgeführt haben, das ist grotesk.
Es ist bedauerlich, zu wissen, dass Sie die Regierung tragen, wenn Sie so fadenscheinige Argumente vorbringen. Wir haben ausdrücklich darauf bestanden, dass sich das Dialogforum mit Maßnahmen beschäftigt, die Teil des Mediationspakets sind. Wir haben unseren Teil beschlossen, indem wir gesagt haben:Wir wollen das Paket umgesetzt haben, weder nur das Nachtflugverbot noch nur den Ausbau. – Da unterscheiden wir uns von einer Fraktion in diesem Hause.Aber im Großen und Ganzen scheitern wir nicht als Abgeordnete an diesem Verfahren. Wenn wir scheitern, dann scheitert vielmehr die Regierung, und das haben wir mehrfach vorhergesagt.
Ich frage die Landesregierung:
Wann wird das hessische Polizeiorchester mit blauen Uniformen ausgestattet?
Herr Minister, können Sie mir sagen, ob es eine Absprache mit benachbarten Bundesländern gibt, dass deren Orchester auch baldmöglichst blaue Uniformen bekommen? Denn sie spielen teilweise gemeinsam.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Ausführungen will ich für meine Fraktion hier erklären, wir sind in der Einschätzung sehr sicher, dass die verdienstvolle Arbeit im Regionalen Dialogforum nicht dazu geeignet ist, einmal kurz in einer Aktuellen Stunde beleuchtet zu werden.
Hier gilt dasselbe wie für den vorhergehenden Punkt.
In den zurückliegenden Jahren haben wir es immer abgelehnt, den Landtag als Bühne für die ständige Kommentierung der Vorgänge zu gebrauchen, die im Verlauf der Stellungnahmen des Hessischen Landtags zur Umsetzung des Mediationspakets stattgefunden haben.
Als das einen Höhepunkt erreichte, haben wir uns sogar nicht mehr an den Abstimmungen beteiligt. Damals waren wir uns auch mit der anderen großen Fraktion in diesem Haus darüber einig, dass es der Sache nicht dienlich ist, wenn wir uns ständig in den Prozess einmischen, der vorgezeichnet ist – nämlich Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren.
Vor allen Dingen haben wir uns darauf verlassen, dass die Landesregierung unseren Beschluss ausführt – der hier bei vielen Abgeordneten Unterstützung gefunden hatte –, das Mediationsergebnis umzusetzen. Damit hatte der Landtag vorläufig nichts mehr mit diesen Tagesgeschäften zu tun. Das fanden wir so richtig.
Trotzdem habe ich aus Ihrem Redebeitrag jetzt entnommen, dass es Ihnen wichtig war, hier noch einige Seitenhiebe an die GRÜNEN zu verteilen.Wenn das der Grund Ihrer Antragstellung war, dann haben wir dafür Verständnis.Aber für gut halten wir das trotzdem nicht.
In allen Phasen des Prozesses für dieses doch einmalige Vorhaben gibt es Vorgaben, wer was zu tun hat. Das Planungsrecht des Bundes und das hessische Planungsrecht sind anzuwenden.
Die Beteiligung des Landtags hat hier schon vor langer Zeit stattgefunden. Jetzt kommt sie nochmals ins Spiel, wenn wir den Landesentwicklungsplan zu beraten haben.
Nach unserem Verständnis ist das Regionale Dialogforum selbstverständlicher Bestandteil dieses Prozesses, der schon seit so vielen Jahren läuft. Aus gutem Grunde sind wir als Hessischer Landtag in diesem Gremium nicht vertreten. Gleichwohl kann jeder von uns erfahren, was dort bisher gemacht worden ist,und sich ein Urteil darüber bilden.
Für meine Fraktion ist es selbstverständlich und wird ausdrücklich begrüßt, dass die Hauptbetroffenen – Kommunen, Luftfahrtunternehmen und Flughafenbetreiber – seit Jahren in einem Dialog sind.Wer die Arbeit des Regionalen Dialogforums verfolgt, kann feststellen, dass jeder Winkel der Problematik Flughafen Frankfurt mit sehr viel Aufwand, Einsatz und insbesondere sehr viel Zeit der Beteiligten ausgeleuchtet worden ist. Niemand wird bestreiten, dass Vereinbarungen zwischen den Beteiligten – die über den Planfeststellungsbeschluss und das vorgeschriebene Planungsrecht hinausgehen müssen, was den Grad ihrer Konkretheit, aber auch die institutionelle Geltendmachung von vermeintlichen oder tatsächlichen Verstößen gegen Vereinbarungen betrifft – erforderlich sind. Von wem sonst, wenn nicht von diesem Gremium Regionales Dialogforum, kann eine solche Vereinbarung getroffen werden?
Für die SPD-Landtagsfraktion will ich auch hier ausdrücklich begrüßen, dass dort verhandelt wird. Den weiteren Verhandlungsrunden dort ist von unserer Seite aus Glück und Erfolg zu wünschen.Wir sind davon überzeugt, dass sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung in diesem Großprojekt bewusst sind. Wir vertrauen mehr auf die Kraft der Argumente als auf die Ergebnisse möglicher Rechtsstreitigkeiten bei Gerichten.
Ich will aber an dieser Stelle noch einmal deutlich machen:An vorderster Front derjenigen, die ihre Verantwortung durch Verhandlungen wahrnehmen,stehen Sozialdemokraten, obwohl Sie uns immer unterstellt haben, wir hätten zu diesem Projekt keine Meinung. Ich will sie ermuntern, weiter an vordersten Front zu kämpfen, denn Sozialdemokraten sind gewöhnt, mit den Problemen der Menschen umzugehen. Ich hoffe sehr, dass die Verhandlungen zu einem guten Ergebnis führen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister,ich will Ihnen gern bescheinigen, dass Sie hier eine sehr engagierte Rede gehalten haben. Aber mich hätten Antworten auf die Fragen interessiert, die nicht nur der Abg. von Hunnius, sondern auch Frau Tesch aufgeworfen hat, warum wir überall auf mittleren oder hinteren Plätzen stehen.
Das eine muss doch mit dem anderen, was Sie für dieses Land an Arbeit tun, etwas zu tun haben.
Das, was Sie schildern, ist doch völlig richtig beschrieben: „Aktivitäten der hessischen Wirtschaft“, die aber mit Ihnen und Ihrer Arbeit aber überhaupt nichts zu tun haben. Es muss doch für die Landesregierung im Ländervergleich schmerzlich sein, die Zahlen zu hören, die nicht nur von Frau Tesch vorgetragen worden sind, sondern auch von anderen.
Ich hätte gerne gewusst, mit welchen Mitteln Sie diese Zahlen verändern wollen, dass wir von den hinteren Plätzen auf die vorderen Plätze kommen. Das war auch der Anlass, warum der Antrag überhaupt auf der Tagesordnung und dann ein Setzpunkt der CDU war. Sie haben in keiner Phase Ihres Vortrages auf das Bezug genommen, was der Antragsteller von uns verlangt.
Wenn Sie eine Erklärung des Wirtschaftsministeriums zu Ihrer Wirtschaftspolitik abgeben wollen, dann steht Ihnen das doch frei. Wir haben es vor gar nicht langer Zeit gehabt.Aber wenn Sie einen Antrag vorlegen, mit dem sich das Parlament konkret auseinandersetzen soll, wäre es doch wünschenswert, dass Sie zu den Punkten, die im Antrag stehen,was insbesondere das Ranking des Landes anbelangt,etwas mehr sagen würden,damit wir etwas klüger nach Hause gehen, als wir gekommen sind.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Gründe gibt es dafür, dass in der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) Namensbestandteile wie Kaiser, Gräfin, Baronin, Freiherr, Prinz und Ähnliches abgefragt werden?
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich, dass das, was ich gerade aufgezählt habe, angeboten wird und unter anderem angeklickt werden kann? Gibt es also diese Vorgaben?
Ich frage die Landesregierung noch einmal: Sehen Sie nicht die Gefahr, dass das mit dem Ende der Kaiserzeit aufgelöste Vorrecht bei hessischen Eltern noch eine Rolle spielen könnte?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Titel der Aktuellen Stunde – Blockadehaltung der Kultusbürokratie gegen Selbstverantwortung plus beenden – hat die FDP-Fraktion den Nagel auf den Kopf getroffen, Herr Klein. Daran gibt es nichts zu deuteln.
Es geht nicht darum, die Hausspitze zu verdächtigen, das seit fast drei Jahren laufende Modellprojekt zu blockieren,sondern es geht um die nachgeordneten Dienststellen dieses Hauses,die offensichtlich nicht gewillt oder nicht in der Lage sind,das umzusetzen,was wir vor drei Jahren beschlossen haben.Wir waren uns alle einig, dass es ein Bottom-up-Projekt werden soll.Das heißt,es soll etwas wach
sen. Jeder, der etwas wachsen lassen will, weiß aber, dass eine Bodenvorbereitung, ein bisschen Dünger und vielleicht auch ein bisschen Licht erforderlich sind.
All das hat es nicht gegeben, obwohl wir vier Fraktionen sehr genau wussten, auf was wir uns einlassen, wenn wir den Schulen ein zeitlich befristetes Modellvorhaben – verbunden mit bestimmten Versprechungen – anbieten. Wir waren überrascht, dass so viele Schulen Gebrauch davon gemacht haben. Jetzt stellen wir fest, dass die Kultusbürokratie nach drei Jahren noch nicht begriffen hat, welche Rahmenbedingungen für die Umsetzung dieses Projekts erforderlich sind.
Die Schulen haben mehrmals schriftlich auf dieses Problem hingewiesen. Es ist ein recht ungewöhnlicher Vorgang, dass sich die Schulen an das Parlament wenden, um darüber Klage zu führen, dass ihnen gegenüber die in der Ausschreibung zugesagten Bedingungen nicht eingehalten worden sind.
Herr Klein,das ist die Wahrheit,die im Übrigen schriftlich vorliegt. Was Sie stümperhaft nennen, das ist der Duktus der Projektleitenden dieses Versuchs. Sie haben die Forderungen so aufgeschrieben, wie sie Frau Henzler nun ins Parlament eingebracht hat.Diese Forderungen sind so zutreffend, dass Sie sie in Ihren eigenen Antrag übernommen haben.
Alle vier Punkte, die sich auf die Rahmenbedingungen des Projekts beziehen, sind Gegenstand sowohl unseres als auch Ihres Antrags.
Ich habe überhaupt keine Bedenken, dass es uns in der nächsten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses gelingen wird, die Nachsätze, die Sie geschrieben haben, damit zwischen diesen beiden Anträgen noch ein Unterschied besteht, wieder hinauszuverhandeln, weil sie Selbstverständlichkeiten beinhalten. Natürlich müssen die Modellschulen das Haushaltsrecht beachten. Natürlich müssen sie ihren Unterrichtsverpflichtungen nachkommen. Das ist Bedingung bei der Bewerbung zu diesem Verfahren gewesen. Das wissen die Schulen auch. Das müssen wir ihnen als Parlament nicht noch einmal ins Gedächtnis rufen.
Aber eines ist auch klar:Wenn Selbstverantwortung übernommen werden soll, dann muss es auch welche geben, die Verantwortung abgeben. Daran hängt es.
Niemand will Verantwortung abgeben. Deswegen können die Schulen auch keine bekommen.
Ich will die fünf Punkte vortragen, die in unseren beiden Anträgen stehen, zunächst vier. Den Modellschulen muss eine gesicherte Stellenzuweisung zur Verfügung stehen. Meine Damen und Herren, wer mit gesundem Menschenverstand selbstverantwortlich eine Schule führen will, für den ist das eine Selbstverständlichkeit.
Sie müssen das nun drei Jahre nach Beginn des Projekts schriftlich fordern, weil ihnen das bisher verweigert worden ist.
Nein, das ist eben nicht so. Auf dem Papier, im Haushaltsplan des Landes Hessen, steht das so.Aber die Schulen haben das Geld nicht zur freien Verfügung. Die Modellschulen müssen über alles, was sie beantragen, einen einzelnen Antrag einreichen. Dann hängt es vom Wohlwollen des Schulamts oder der Kassenlage ab, ob diesen Wünschen entsprochen wird.
„Die Modellschulen müssen über ein gesichertes Budget verfügen können“, steht in unseren beiden Anträgen.
Die Modellschulen müssen über die vereinbarten disponiblen Mittel, die sogenannten 5 % des Personaletats, verfügen können. Nicht nur, dass sie ihnen zustehen, sie müssen auch darüber verfügen können. Das ist in der Praxis ein Unterschied.
Viertens. Sie müssen Personalentscheidungen in eigener Verantwortung treffen können. – Alles das ist in unseren Anträgen gleich.
Letzter Punkt. Ich bin durchaus dafür, dass wir in der nächsten Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses noch einmal verhandeln,ob wir das Ministerium bitten können, die Zusage aus der letzten Ausschusssitzung zu wiederholen und an dem Gutachten über die rechtliche Frage, die eine ganz entscheidende Frage ist, aber sehr schwierig, weiter arbeiten zu lassen.Dann können wir den Monat ruhig noch verstreichen lassen.Aber die Schulen sollen wissen: Das Parlament steht hinter diesen Forderungen.
Denn es ist wahr: Die Kollegen in den Schulen arbeiten seit drei Jahren in diesem Modellvorhaben. 17 von 118 beruflichen Schulen in Hessen, das ist eine nennenswerte Zahl. Sie haben sich damit zusätzliche Arbeit aufgeladen und keine Lust, die für den Papierkorb zu machen,
sondern sie wollen jetzt endlich die Bedingungen haben, die ihnen versprochen worden sind.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich halte es für selbstverständlich, dass jeder noch im Kopf hat, dass das Ganze ein zeitlich befristetes Modellprojekt war, an dessen Ende geprüft werden soll, ob man das so machen kann. Das heißt, dort sollte etwas ausprobiert werden. Wenn aber niemand Kordel gibt, dann kann man nichts ausprobieren.Darum suchen wir dringend nach,dass endlich so viel Platz geschaffen wird, dass die Schulen Erfolg haben können, denn den brauchen wir.
Wir wollen das, was herauskommt – nicht nur für die 17 Schulen, sondern für alle Schulen in Hessen.
Frau Kultusministerin,können Sie sagen,wann das Abitur in Hessen auch auf diesen internationalen Standard umgestellt wird, damit es wenigstens eine einheitliche Bewertung gibt?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind am Ende einer Plenarwoche, und ich will Sie nicht langweilen. Eigentlich ist es nicht möglich, in fünf Minuten über die Qualität der beruflichen Bildung zu reden. Dabei wissen wir alle, dass die berufliche Bildung ein Standortfaktor ist, den man nicht unterschätzen darf. Ich bezweifle nicht, dass alle in diesem Haus daran interessiert sind, die Qualität der beruflichen Bildung zu verbessern.
Weit mehr als die Hälfte aller Jugendlichen in Hessen ist darauf angewiesen, dass wir im Hessischen Landtag nicht nur auf die Gymnasien und die Hochschulen achten, sondern ab und zu auch einen Blick auf jene Schulen werfen, die „berufliche Schulen“ heißen und berufliche Bildung vermitteln.
Es geht schon lange nicht mehr nur um die Teilzeitberufsschule, in der zurzeit 125.000 Jugendliche beschult werden. Inzwischen sitzt dort auch eine ganze Menge an Abiturienten, sodass wir uns vielleicht wegen der Abiturienten einmal mit den beruflichen Schulen beschäftigen sollten.
Es gibt eine wachsende Zahl von Vollzeitschulformen: z. B. die Berufsfachschule, die zu einem mittleren Bildungsabschluss führt; die Fachoberschule, die ein Fachabitur vermittelt; die beruflichen Gymnasien, die zur Hochschulreife führen; die Berufsvorbereitung und die Berufsgrundbildung. In den Vollzeitschulformen der beruflichen Schulen befinden sich zurzeit 90.000 Jugendliche, also fast so viele wie in der Teilzeitberufsschule. Nur sind die Vollzeitschüler eben jeden Tag in der Schule.
Gerade für diese Vollzeitschulformen arbeitet das Hessische Kultusministerium zurzeit an neuen Verordnungen zur Unterrichtsgestaltung, die ich gern näher beleuchten will. Aber es ist notwendig, dass das im Wesentlichen im Ausschuss erfolgt, weil wir erhebliche Zweifel daran haben, dass alle diese Verordnungen das Ziel haben, die Qualität zu verbessern.
Zum einen gibt es eine Verordnung, die die Verschärfung der Aufnahmebedingungen für die Berufsfachschule und das Berufsgrundbildungsjahr zum Inhalt hat. Der dort zu erreichende mittlere Bildungsabschluss wird so definiert, dass er eine mindere Qualität erhält. Er ist nicht mehr mit dem mittleren Bildungsabschluss vergleichbar, den man an einem Gymnasium erwerben kann. Die pädagogischen
Freiräume der Lehrerinnen und Lehrer werden durch bürokratische Vorschriften ohne Ende eingeschränkt.
Zum anderen gibt es eine Verordnung, die die Vor- und Nachbereitung von Praktika in der Berufsvorbereitung des Berufsgrundbildungsjahres abschafft. Ressourcen, die in einer Verordnung zur Lehrerzuweisung enthalten sein müssten, fehlen; daran ist gekürzt worden. Es gibt inzwischen keine ausreichende Zahl von Lehrerstunden mehr, um die Gruppen im fachpraktischen Teil dieser Ausbildungen ordnungsgemäß und wie vom Kultusministerium selbst vorgeschrieben zu betreuen.
Für die in der Verordnung vorgesehene sozialpädagogische Betreuung, die anstelle der Vor- und Nachbereitung durch Lehrer Platz greifen soll, ist bisher jedenfalls keine Ressource vorhanden. Bei den Fachoberschulen gibt es Zugangsbeschränkungen und eine Kürzung der Stundentafel um 12 %. Es gibt inhaltliche Vorgaben, die für einen landeseinheitlichen Qualitätsstandard völlig ungeeignet sind.
Schließlich sind die Lehrerzuweisungen unzureichend, was in vielen Teilen der praktischen Ausbildung zu einer minderen Qualität führen wird.
Bisher ist nicht erkennbar, dass auch nur einer der im Beteiligungsverfahren vorgebrachten Kritikpunkte ernsthaft geprüft worden wäre.Die Beteiligungsverfahren werden sozusagen als Formalität abgehakt, und anschließend wird alles wie vorgesehen in Kraft gesetzt.
Diese Verordnungen haben natürlich ein Ziel. Der Lehreraufwand in der Vollzeitschulform soll verringert werden, damit die wichtigen Ziele Unterrichtsgarantie plus und G-8-Zweig zusätzliche Ressourcen erhalten können.
Das erfolgt ohne Rücksicht auf die Qualität,die ja nicht so im Schaufenster steht wie der G-8-Zweig und die Unterrichtsgarantie plus. Das wird wohl niemand bestreiten. Darüber haben wir auch heute wieder geredet.
Mit dem einstimmigen Beschluss, den Modellversuch „Selbstverantwortung plus“ an den beruflichen Schulen einzuführen, haben Sie gezeigt, dass Sie diesen Schulen bei der Bewältigung der vor ihnen liegenden Aufgaben einiges zutrauen. Die beruflichen Schulen haben sich vor zwei Jahren mit großem Engagement auf den Weg gemacht. Leider ist dem Hessischen Kultusministerium erst jetzt aufgefallen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen dazu notwendig sind. Welche es nun sein werden, ist immer noch nicht klar.
Die Bereitschaft der teilnehmenden Versuchsschulen zur Fortsetzung des Modellversuchs sinkt inzwischen angesichts der eben genannten Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen.
Die Situation ist zusätzlich durch fehlende Ausbildungsstellen und Ersatzmaßnahmen für diese gekennzeichnet. Solange der Ausbildungsplatzmangel anhält – das sind viele Jahre –, leisten die beruflichen Schulen in Hessen einen wesentlichen Beitrag durch zusätzliche Anstrengungen im Interesse der jungen Menschen.
Ich komme zum Schluss. – Immerhin sind 10.000 Jugendliche in solchen Fördermaßnahmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie nicht zu, dass die Landesregierung den beruflichen Schulen im Vollzeitbereich auf dem Verordnungswege so viele Lehrerstunden kürzt, dass den Schulen die Luft zum Atmen wegbleibt. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Unter welchen Bedingungen können Landesbedienstete, die sich in Erholungsurlaub befinden, aufgrund § 35a HGO (zur Sicherstellung der Mandatsausübung) Urlaubstage erstattet bekommen, wenn der Erholungsurlaub aufgrund unvorhersehbarer Umstände für die Wahrnehmung eines ehrenamtlich ausgeübten Mandats unterbrochen werden muss?
Ich möchte trotzdem eine Zusatzfrage wegen der Einordnung stellen. Derjenige, der von einem solchen Umstand betroffen ist,hat möglicherweise noch die Unannehmlichkeiten einer längeren Reise auf sich genommen, die auch freie Zeit, die für Urlaub vorgesehen war, in Anspruch nimmt. Deswegen frage ich ganz gezielt nach: Wenn jemand dadurch Urlaubstage verliert, dass er ein Ehrenamt ausübt, wird er dafür bestraft?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Wolff, es mag Ihnen Vergnügen bereiten, Unterschiede zu konstruieren, wo keine sind. Aber wir sind nicht verpflichtet, das widerspruchslos hinzunehmen. Es gibt einen fraktionsübergreifenden Konsens, dass wir eine verlässliche Schule in Hessen wollen. Das haben alle Rednerinnen und Redner hier gesagt.
Gegen Ihren unseligen Fetisch „Unterrichtsgarantie“ wehrt sich das halbe Haus. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Alle Vorschläge, ob sie nun das Gewand „garantierter Unterricht“ oder das Gewand „Ganztagsschule“ tragen, sind dasselbe Anstrengen um verlässliche Bildungsangebote. Der Unterschied zwischen den drei Oppositionsfraktionen und der CDU-Fraktion ist: Sie wollen den verunglückten Begriff „Unterrichtsgarantie“ retten, in dem Sie ihn als Fetisch in dieses Konzept „Verlässliche Schule“ hineinbringen. Das ist Ihr Fehler, und darauf weisen wir Sie immer wieder hin.
Wir haben Konzepte mit Ganztagsschulen, und wir haben Konzepte mit Gesamtschulen, die von Ihnen selbst als Best-Practice-Beispiele genannt werden. Ich kenne keine Schule, die sich nicht über mehr Selbstständigkeit freut.
Nur, wenn Sie dies mit dem unseligen Begriff „Unterrichtsgarantie“ verbinden, sehen die Schulen Schwierigkeiten. Wir sehen Schwierigkeiten – darauf will ich noch einmal ausdrücklich hinweisen –, wenn Sie den Begriff Selbstständigkeit und die Bereitschaft der Schulen, mehr Selbstständigkeit zu übernehmen, dadurch zerstören, dass Sie das mit der Unterrichtsgarantie verbinden. Das wird Ihnen nicht gelingen. Es wird mehr Bürokratie in die Schulen tragen. Die Bedürfnisse der Schulleiter so kleinzureden, wie Sie das gemacht haben: „Na ja, die müssen jetzt etwas Neues machen, da wundert sich niemand, dass die sich darüber aufregen“, so einfach ist die Kiste nicht. Wenn Sie wirklich selbstständige Schule wollen, dann müssen Sie auf diesen unseligen Begriff „Unterrichtsga
rantie plus“ verzichten. Dann haben wir im Haus wieder eine Mehrheit dafür.
Ich frage die Landesregierung:
Aus welchen Gründen wurden Anträge von Schulen auf Umwandlung in eine integrierte Gesamtschule nicht genehmigt?
Frau Ministerin, teilen Sie meine Einschätzung, dass mit dieser Definition des „öffentlichen Bedürfnisses“ der Willkür Tür und Tor geöffnet wird?
Frau Ministerin, können Sie Angaben darüber machen, was dieser Erfolg pro Schüler kostet; und können Sie im Vergleich dazu sagen, was an öffentlichen Schulen pro Schüler ausgegeben wird?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Milde, ich möchte Ihnen bestätigen, dass Sie wie ein pawlowscher Hund reagieren und hier Teilergebnisse aus dem Untersuchungsausschuss vortragen – obwohl der erste, wesentliche Teil unseres Angriffs auf diejenigen geht und ging, die den Oberstaatsanwalt Schaupensteiner in der Zeitung unwidersprochen behaupten lassen, die Landesregierung versetze ihn nicht in die Lage, seine Arbeit ordentlich zu machen. Das ist Ihnen keinen einzigen Satz wert.
Sie lesen doch auch das „Darmstädter Echo“. Herr von Hunnius hat in einer überaus seriösen Form
dargestellt, was bei diesem Untersuchungsausschuss bisher herausgekommen ist. Das ist für jeden Angehörigen der Regierungsfraktion Grund genug, sich erhebliche Gedanken zu machen. Sie aber stellen sie hierhin und tun so, als wäre alles in Butter – abgesehen davon, dass Sie nicht ein Sterbenswort auf diesen Vorwurf verwendet haben, den Herr Schaupensteiner erhoben hat: Die Großen lässt man laufen, die Kleinen fängt man.
Dieser Herr ist jetzt dafür verantwortlich. Ich gehe davon aus, dass er dazu auch noch etwas sagt.
Wir sind hier angetreten, um den Beweis zu erbringen, dass es nicht sein darf, dass ein Oberstaatsanwalt in der Zeitung kritisiert, die Landesregierung schlafe, und wir das noch nicht einmal wahrnehmen – geschweige denn, dass wir etwas dagegen tun können.
Sie sind eine lahme Regierungsfraktion. Die hat dieses Land nicht verdient.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Boddenberg hat schon vieles gesagt.
Ich will noch einmal eines deutlich machen: Wir betreten in Hessen mit dieser gesetzlichen Regelung Neuland. Deswegen war es durchaus sympathisch, darüber nachzudenken, ob wir mit diesem Neuland betretenden Schritt nicht auch gleich dahin kommen sollten, dass die Beteiligung des Parlaments ein größeres Ausmaß haben könnte, als es jetzt vorgesehen ist.
Nach langen Überlegungen haben wir davon Abstand genommen, weil wir den Rahmenbedingungen nicht so recht trauen. Für die jetzt vorgesehene Änderung des Gesetzes haben uns alle Fachkundigen zugesagt: Das, was ihr da machen wollt, ist, juristisch gesehen, unstrittig, das wird auch in anderen Bundesländern schon praktiziert.
Wir haben in Hessen aber einen eigenen Verwaltungsgerichtshof. Ich bin zusammen mit den Mitgliedern meiner Fraktion der Auffassung, dass wir uns nicht zu viel zutrauen sollten.Wir sollten erst einmal mit dieser Form der geänderten Rechtslage Erfahrungen sammeln.
Es muss dabei bleiben, dass die Exekutive ihre Rechte wahrnehmen kann. Wenn wir im weiteren Fortgang mit den Verfahren gute Erfahrungen machen, ist es nicht ausgeschlossen, dass wir eines Tages den Schritt mit vollziehen, den die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits jetzt machen wollten. Dazu sind wir jetzt noch nicht bereit. Deswegen schließen wir uns der Vorlage der Landesregierung in der Form, wie sie eingebracht wurde, an und werden dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Boddenberg, nachdem ich Ihren Beitrag gehört habe, habe ich eher das Gefühl, Sie haben die Rede für heute angemeldet, um Herrn Kaufmann öffentlich beschimpfen zu können, in Sonderheit Herrn Kaufmann, aber auch die GRÜNEN im Allgemeinen, mit denen Sie doch eine Ampelkoalition anstreben. Das ist mir nicht leicht verständlich.
Aber wer weiß, dass der 19. noch nicht der Tag war, an dem sich schon abgezeichnet hat, in welche Richtung Sie sich bewegen müssen, wird Ihnen das vielleicht verzeihen.
Ihre übrige Bemerkung will ich zu Beginn aufgreifen. Dass das ein Beispiel dafür ist, wie man erfolgreich regieren kann, das will ich Ihnen gerne widerlegen. Aber vorher möchte ich gern sagen, dass wir uns natürlich freuen, dass die Wartungshalle gebaut werden kann, dass die Rodungsarbeiten ungestört stattfinden können,
denn wir sind an dem Bau der Halle so interessiert wie die allermeisten Menschen in der Region. Ich finde, dass es angemessen ist, wie sich diejenigen, die eben nicht damit einverstanden sind, sich hier verhalten haben. Wir sind alle erleichtert, dass das Baufeld jetzt geräumt werden kann und trotzdem die Möglichkeit zum Protest bestanden hat. Das ist ein Zeichen für Reife. Ich bin froh, dass wir das so hingekriegt haben. Dafür sind alle Beteiligten zu loben.
Herr Boddenberg, ich gehe auch davon aus, dass das – in Sonderheit an Ihre Adresse gerichtet – heißen soll, wir sollten bei solch schwierigen Entscheidungen versuchen, das Gemeinsame in den Vordergrund zu stellen und nicht die kleine politische Münze, die ein Generalsekretär natürlich gewohnt ist zu zahlen, immer wieder in den Landtag zu tragen. Das dient der Sache sicherlich nicht, da wir noch schwierige Entscheidungen vor uns haben.
Vorab diese Feststellung: Wir freuen uns, dass die Halle gebaut werden kann. Wie nötig Arbeit in Hessen ist, ist gestern in der Debatte zum Haushalt sehr deutlich geworden. Ich will Ihnen nachweisen: Wir hätten die Einnahmen aus den da umgesetzten Arbeitsstunden schon in der Kasse haben können, wenn die Landesregierung nicht so schlecht regiert hätte.
Der Antrag der Fraport zum Bau dieser Halle stammt nämlich aus dem Dezember 2002. Im Juli 2004 ist festgestellt worden, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann, weil der Regionalplan Südhessen für ungültig erklärt worden ist. Warum? – Weil die Landesregierung schlecht gearbeitet hat. Insofern ist das ein Beweis dafür, dass sie nicht gut gearbeitet hat.
Wir bedanken uns bei der Regionalversammlung, dass sie durch einen erneuten, mit großer Mehrheit gefassten Beschluss im November 2004 – also vor noch nicht einmal einem Jahr – den Weg für eine rechtlich einwandfreie Grundlage zur Bearbeitung dieses Bauantrages frei gemacht hat. Ich gehe nämlich davon aus, dass jeder von Ihnen so weit rechnen kann.Ende letzten Jahres,Ende 2004, ist die rechtliche Voraussetzung für das Genehmigungsverfahren geschaffen worden. Am 12. September, also neun Monate danach, hätte man mit dem Bau beginnen können. Das heißt, man hätte neun Monate nach Antragstellung bauen können, wenn es einen rechtskräftigen Regionalplan gegeben hätte.
Auf Deutsch gesagt: Erst im zweiten Durchgang hat die Landesregierung so gearbeitet, wie Sie es lobend hier dargestellt haben. Das geschah also erst im zweiten Durchgang.Wenn Sie bereits während des ersten Durchgangs so gearbeitet hätten, könnte die Halle jetzt schon fertig gestellt sein.
Ich denke, das ist ein Beweis dafür, dass die Landesregierung sehr wohl gut arbeiten kann. An diesem Beispiel kann man aber auch sehen: Sie macht es nicht immer. – Wir hoffen sehr, dass Sie nicht mehrere Versuche bei dem anderen Verfahren brauchen, das noch ansteht. Dabei geht es um das Planfeststellungsverfahren für die Landebahn.Wir hoffen, dass dort gleich beim ersten Anlauf einwandfrei gearbeitet wird, das Planfeststellungsverfahren deshalb zügig abgeschlossen werden kann und wir Baurecht bekommen.
Ich will noch einmal deutlich sagen, was die Richter zu dem Vorgang des Baus einer A-380-Halle gesagt haben. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Sache des Flughafenausbaus, aber auch die Sache der Menschen, die mit dem Flughafen leben müssen, bei dem Gericht in Kassel offenbar in guten Händen ist. Denn es wurde öffentlich und für jedermann nachvollziehbar festgestellt, dass der Bau der Halle im öffentlichen Interesse ist und dass das Interesse am Bau der Halle die Interessen des Naturund Landschaftsschutzes überwiegt. Ich glaube, das ist eine wichtige Feststellung, der wir uns unterwerfen.
Übrigens sind wir Parlamentarier dazu aufgerufen, diese Urteile zu respektieren und nicht nachträglich Wasser in den Wein zu gießen. Es stehen uns noch einige Urteile bevor. Wie sie ausfallen werden, weiß niemand. Aber ich gehe einmal davon aus: Wenn so gut gearbeitet wird, wie es im zweiten Durchgang erfolgte, werden wir eine gute Chance haben, damit vor Gericht zu bestehen. Ich würde mich freuen, wenn es noch in dieser Legislaturperiode möglich wäre, eine Aktuelle Stunde darüber abzuhalten, dass wir mit dem Bau der Landebahn beginnen können. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich habe mich zu dieser Kurzintervention gemeldet, als Sie bereits eine Viertelstunde geredet,aber noch nichts zu dem Gesetzentwurf gesagt haben.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie hier offenbart haben, dass Ihnen das Problem bewusst ist.
Aber auf die Frage, warum die Landesregierung nicht gehandelt hat, haben Sie bis heute nicht geantwortet.
Die SPD hat die Oberbürgermeisterwahl in Kassel gewonnen, weil sie – mit Bertram Hilgen und dem 5-Millionen-c-Vorhaben – in dieses Konzept eingebunden war.
Ich begrüße ausdrücklich – das will ich nicht kleinreden –, dass die CDU auf diesen Zug gesprungen ist, mitsamt ihrem Generalsekretär und dem Minister. Aber ausgelöst wurde dies von den Betroffenen, und wir haben sehr nah an den Betroffenen in Marburg, Gießen und Kassel daran mitgearbeitet, aber auch auf kleinerer kommunaler Ebene.
Warum das ein ordnungspolitischer Missgriff sein könnte, was Ihnen die FDP vorwirft, dazu hätte ich von Ihnen schon gern etwas mehr gehört als nur das luftige Gerede von den Blüten, die da wachsen – bei einer Maßnahme „Ab durch die Mitte!“, die Sie da ergriffen haben.
Ich finde, Sie sollten sich vor diesem Hause schon etwas konkreter zu den „Vorwürfen“ äußern,die Ihnen die FDP aus ordnungspolitischer Sicht macht. Mich würde Ihre Antwort darauf sehr interessieren.
Frau Ministerin, ist es zutreffend, dass es Staatliche Schulämter gibt, die bei der Besetzung dieser Stellen mitreden wollen mit der Begründung, das Modellprojekt laufe 2008 aus, und dann sei das Personal beim Staatlichen Schulamt? Deswegen wollen sie bei der Stellenausschreibung jetzt schon mitwirken und verzögern dadurch das Verfahren.
Frau Ministerin, können Sie eine Aussage darüber machen, in welcher Form die Obleute an dieser politischen Beeinflussung teilnehmen können? Das war in der Diskussion, als das Projekt noch nicht endgültig beschlossen war,einmal angedacht.Meine Vermutung geht dahin,dass die nachgeordneten Dienststellen offenbar noch nicht so voll in Kenntnis dessen sind, dass es sich um ein Modellprojekt und nicht um einen Schulversuch handelt. Die befürchten nämlich immer noch, dass die Rechtslage wieder umgekehrt wird. Deswegen sind sie sehr unwillig, die geltenden Paragraphen außer Kraft zu setzen,damit das Projekt Erfolg haben kann.
Ich frage die Landesregierung:
Wie wird sichergestellt, dass am Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ die den teilnehmenden Schulen zugesagten Mittel an den Schulen auch ankommen?
Können Sie zusagen, dass Sie uns über die Zielvereinbarungen, die zurzeit erarbeitet werden, im Ausschuss berichten?
Ich frage die Landesregierung:
Trifft die Behauptung zu, dass am Modellprojekt „Selbstverantwortung plus“ die Verwaltungssteuerung das Personalbudget der Schulen nicht abbilden kann?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon sehr spät, deshalb will ich mich sehr kurz fassen. Trotzdem sei mir eine Einstiegsbemerkung erlaubt.
Da die Landesregierung das Landesplanungsgesetz erneut auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt hat, bekommen wir Gelegenheit, das zu tun, was die Unionsfraktion gerne tut, nämlich einen Blick in die Vergangenheit zu werfen. Dabei stelle ich fest, dass sich die Regierung Koch in den jetzt sechs Jahren ihrer Amtszeit alles geleistet hat,was man an Landesplanung mäßig bis schlecht machen kann. Sie hat sich, um es volkstümlich zu formulieren, wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert,
obwohl Herr Dr. Herr früher und der Herr Minister heute völlig überzeugend und mit uns übereinstimmend festgestellt haben, dass die Landesplanung das Wichtigste für ein Land überhaupt ist und dass davon die Zukunft eines Landes abhängt. Wenn das wirklich so ist, meine Damen und Herren von der Union, dann muss ich feststellen:Was Sie auf diesem Gebiet geleistet haben, ist nicht zukunftsfähig, denn bis heute hat sich nichts Wesentliches an der Tatsache geändert, dass wir keinen Landesentwicklungsplan haben. Das werden Sie wohl nicht bestreiten, unter anderem deshalb nicht, weil es Ihnen gelungen ist, „eine Niederlage zu erringen“, wie Kanzler Kohl einmal gesagt hat, nämlich eine Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof, als Sie Ihren letzten Landesentwicklungsplan vorgelegt haben.
Der von Ihnen – also nicht von uns – verfasste Entwurf eines Landesplanungsgesetzes ist noch gar nicht alt. Der Kollege Denzin hat darauf hingewiesen. Man hätte schon damals die Möglichkeit gehabt, das zu ändern, was bislang geltendes Recht ist, nämlich der Regierung Koch eindeutig die Aufgabe zuzuweisen, den LEP aufzustellen, Stellungnahmen dazu einzuholen und ihn dann durch Rechtsverordnung festzustellen.
Nach nunmehr drei Jahren ist das Verfahren jetzt in Gang gekommen. Wir bekommen, wie vorhin angekündigt, nächste Woche Einsicht in die Unterlagen. Als Landtagsabgeordnete könnten wir uns geschmeichelt fühlen, dass die Landesregierung uns „in die Entscheidung einbinden will“ – was immer Sie damit meinen. Hoffentlich erhellt die Debatte, insbesondere im Ausschuss, Ihre Beweggründe etwas besser, als es die schriftliche, mit dem Gesetzesänderungsentwurf zugeleitete Begründung tut. Über der Begründung steht zwar „Begründung“,aber wer sie liest, wird feststellen, sie wiederholt die geplante Gesetzesänderung und enthält keine einzige Begründung für Ihren Vorschlag.
Bisher hatte die Landesregierung die alleinige Verantwortung dafür, was im LEP steht. Sie war deshalb auch alleine dafür verantwortlich, dass der VGH den LEP für
nichtig erklärt hat – mit der Folge, dass wir zurzeit keinen gültigen Landesentwicklungsplan haben.
Wenn die Landesregierung nun vorschlägt, dem Landtag einen Teil der Verantwortung abzugeben, dann ist das für uns ein Grund, darüber nachzudenken, warum sie das tut. Häufig kommt so etwas nämlich nicht vor. Bisher wissen wir nicht, warum die Landesregierung das tut. Die Entscheidung des Hessischen Landtags, so können wir aus Ihrer Antwort auf die Große Anfrage lesen, verleihe dem LEP eine größere Bedeutung. In welcher Hinsicht verleiht sie ihm „größere Bedeutung“? Wird die rechtliche Verbindlichkeit des LEP dadurch verändert? Wird das Verfahren dadurch beschleunigt? Werden durch die Mitwirkung des Landtags andere Rechtsmittel aktiviert? Erlangt diese Rechtsverordnung, wenn wir zugestimmt haben, so etwas wie Gesetzeskraft? Welche einschlägigen Vorschriften – das ist uns besonders wichtig – des Bundesraumordnungsrechts muss der Hessische Landtag einhalten, und wie hat die Auseinandersetzung des Hessischen Landtags mit der Rechtsverordnung der Landesregierung zu erfolgen? Wie wirkt sich eine konditionierte Zustimmung aus? Wir haben gehört, Sie bieten uns Gestaltungsmöglichkeiten an.In Wirklichkeit sieht der Gesetzentwurf in der von Ihnen jetzt vorgeschlagenen Fassung aber nur eine Zustimmung oder Ablehnung vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,auch wir wissen, dass das Verfahren, das uns jetzt vorgeschlagen wird, in Bayern praktiziert wird. Es wäre für unsere Beratungen – damit meine ich auch die Beratungen im Wirtschaftsausschuss – sehr hilfreich, wenn uns brauchbare Erfahrungswerte darüber mitgeteilt werden könnten, wie die Auseinandersetzung des Landtags mit dem Vorschlag der Landesregierung im Rahmen dieses Verfahrens zu erfolgen hat.
Für die SPD-Fraktion kann ich erklären, dass unsere grundsätzliche Bereitschaft, Mitverantwortung für die Landesentwicklung zu übernehmen,hier ausdrücklich betont wird. Wir haben aber noch Informationsbedarf und hoffen, dass die von mir angesprochenen Fragen zufrieden stellend zu beantworten sind.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Präsidentin, wenn Sie nicht hingucken, sehen Sie auch nicht, wenn ich mich melde.
Sie können das auch nicht sehen, Herr Hahn. Ich bin aufgestanden und habe mich gemeldet. Das können alle bezeugen, die noch hier sitzen. Aber man muss dann schon hinsehen. Entschuldigung, ich wollte das gar nicht so lange ausdehnen.
Es liegt mir sehr daran, mich bei Herrn Kaufmann dafür zu bedanken, dass er mich belehrt hat. Ich erkenne an, dass wir einen gültigen Landesentwicklungsplan haben. Aber ich behaupte nach wie vor, dass ein solch eingeschränkter Landesentwicklungsplan für die Zukunft des Landes Hessen nicht viel wert ist. Deswegen bleibe ich dabei: Es ist gerade so, als ob wir keinen Landesentwicklungsplan hätten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Damit ich es nicht vergesse, möchte ich das gleich zu Beginn sagen: Natürlich ist auch meine Fraktion an einer fachlichen Beratung der dort gegebenen Antworten interessiert und möchte gern im Ausschuss darüber weiter beraten.
Herrn Posch möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen sagen: Ihren Optimismus darüber, dass die Landesregierung zukünftig Große Anfragen schneller beantwortet, teile ich deshalb nicht, weil die FDP einen Antrag eingebracht hat, der darum bittet, die Antwort auf die Große Anfrage zu der Sparkassenreform endlich vorzulegen. Er wird zwar heute nicht mehr beschlossen, aber das ist nach wie vor ein Beweis dafür, dass Sie auf taube Ohren stoßen – nicht nur Herr Denzin heute Morgen, sondern auch Sie heute Nachmittag.
Wenn ich versuche,die Antworten auf die mehr als 70 Fragen zusammenzufassen – ich will nicht ins Detail gehen, wenn wir das im Ausschuss noch beraten können –, dann komme ich für meine Fraktion zu dem enttäuschenden Ergebnis:Wenn die Landesregierung so weitermacht,sind Zweifel am Gelingen der Umsetzung des Mediationspaketes mehr als angebracht.
Ich habe der Öffentlichkeitsarbeit der FDP-Fraktion entnommen, dass diese Zweifel dort in gleichem Maße bestehen wie bei uns. Das ist für die große Mehrheit des Hessischen Landtages, die vor fast fünf Jahren die Landesregierung zur Umsetzung des Mediationspaketes aufgefordert
hat, ernüchternd. Es gibt – Herr Posch hat das schon gesagt – viele unbeantwortete Fragen im Zusammenhang mit der Landesentwicklungsplanung, mit dem Landesplanungsgesetz, mit der Regionalplanung und den Diskrepanzen zwischen den Betroffenen und den Landesinteressen auf allen Ebenen.Es gibt unbefriedigende Aussagen zu wichtigen Rahmenbedingungen des Planfeststellungsverfahrens – das hat Herr Posch auch schon gesagt –, z. B. bei Maßnahmen im Schienen- und Straßenverkehr. Es gibt unbeantwortete Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung des Flughafensystems Frankfurt-Hahn sowie unbeantwortete Fragen im Zusammenhang mit der Risikobewertung der Anlage von Ticona und viele andere mehr.
Das Ganze ist wegen des zweifelhaften Umgangs mit berechtigten Anliegen unter Natur- und Umweltschutzaspekten ernüchternd. Wer bereits am Beispiel der A 49 bewiesen hat, dass er damit nicht zurechtkommt, dem traut man angesichts der ungleich bedeutenderen Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mediationspaketes kaum noch etwas zu.
Darauf komme ich noch. – Die Freude der Ausbaugegner über das bisher von der Landesregierung Geleistete ist so verständlich wie berechtigt.
Ich zitiere einmal aus unserer Beschlussfassung von vor fünf Jahren: „Das wichtigste landespolitische Vorhaben der Infrastrukturpolitik ist nicht in guten Händen.“ Das beweist die bisherige Entwicklung, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass unsere Befürchtungen gegenstandslos werden könnten.
Sie kommen noch dran, Herr Reif.
Der erste Fehler des Ministerpräsidenten und seiner Parteifreunde war, nicht an die Spitze des Regionalen Dialogforums zu treten,das Gespräch mit Kritikern und Gegner zu suchen und der Umsetzung des Mediationspaketes zu dienen. Nahezu sämtliche Verantwortliche in der betroffenen Region haben dies unter großen Anstrengungen getan.
Der Ministerpräsident hat sich da vornehm herausgehalten. Sie sind der einzige Verantwortliche in Hessen, der sich nicht an den Beratungen im Regionalen Dialogforum und an der Konsenssuche beteiligt, die so unendlich schwierig ist,wie wir alle vorher wussten.Da nützt es auch gar nichts, wenn eine Beobachtungsposition der Staatskanzlei in diesem Regionalen Dialogforum redlich versucht, die Diskussion mitzuverfolgen. Die Bürgermeister und Landräte der betroffenen Region tun sich mit der Mitarbeit in diesem Regionalen Dialogforum sehr schwer und haben nur unter großen Anstrengungen ihre Mitarbeit beibehalten,wofür ich sehr dankbar bin.Ich hätte mir aber gewünscht,dass die Spitze des Landes als Vorbild das strukturpolitisch wichtigste Vorhaben des Landes auch mit so viel Anstrengung im Dialogforum begleitet hätte.
Stattdessen haben uns der MP und seine Parteifreunde davon überzeugen wollen, als Aufsichtsratsvorsitzender von Fraport mehr für das wichtigste landespolitische Vorhaben im Infrastrukturbereich bewirken zu können.Lautlos hat er diese Position aufgegeben und damit das Scheitern dieser Einschätzung dokumentiert. Gescheitert ist damit auch die von uns grundsätzlich für falsch gehaltene Auffassung:Wenn nur der Chef fest genug auftritt,werden die Betroffenen die Fahne schon einrollen. – Sie haben das Gegenteil bewirkt. Darauf komme ich noch einmal zu sprechen.Denn Gleiches gilt für den Umgang des MP und seiner Parteifreunde mit dem Anliegen der Firma Ticona, wo wir von Ignoranz bis hin zu Enteignungsdrohungen die ganze Palette von Fehlleistungen erlebt haben, die zur Verfügung standen.
Der zweite Fehler des MP und seiner Parteifreunde war die Weigerung, das wichtigste landespolitische Vorhaben für die Infrastruktur als Ziel in den Landesentwicklungsplan aufzunehmen. Dieser Fehler liegt jetzt fünf Jahre zurück und ist bis heute nicht behoben.
Der dritte Fehler des MP und seiner Parteifreunde war die politische Entscheidung zum Ausbau der Variante Nordwest,noch bevor das Raumordnungsverfahren überhaupt begonnen hatte. Sie haben damit nicht einmal die Ausbaugegner in Ihren eigenen Reihen überzeugt, noch weniger dem wichtigsten landespolitischen Vorhaben der Infrastruktur einen Dienst erwiesen,
und zwar weder als Landeschef noch als Aufsichtsratsvorsitzender des Vorhabensträgers Fraport, Herr Ministerpräsident.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in allen jetzt noch laufenden Verfahren werden weiterhin alle möglichen Varianten untersucht. Gibt es einen besseren Beweis dafür, dass auch diese von Ihnen getroffene Entscheidung falsch und dem Landesinteresse abträglich war? Mit Ihrer vordemokratischen Einstellung zum Umgang mit abweichenden Meinungen haben Sie, Herr Ministerpräsident, und Ihre Parteifreunde den Ausbaugegnern zunehmend das Geschäft erleichtert, obwohl allen Beteiligten von Anfang an klar war: Nur wenn es gelingt, Widerstände unmittelbar Betroffener durch Überzeugungsarbeit zu überwinden,kann das wichtigste landespolitische Vorhaben der Infrastrukturpolitik zum Wohle von Gesamthessen gelingen.
Die CDU als die Fraktion – Herr Reif, ich habe es Ihnen angekündigt –, die Regierungsverantwortung in diesem Hause hat, rühmt sich oft und gern damit, was alles besser geworden sei, seitdem sie regiere. Sie sollten mindestens so viel Anstrengung auf die Begleitung der Verfahren verwenden wie die Gegner des Ausbaus. Davon sind Sie meilenweit entfernt.
Für die SPD-Fraktion gibt es keinen Grund, die Umsetzung des Mediationspakets nicht weiterhin von dieser Landesregierung einzufordern, auch wenn unsere Erwartungen in der letzten Zeit erheblich vermindert worden sind.Die Diskussion über die Große Anfrage hat uns aber gezeigt, wie sehr wir dem noch nicht näher gekommen sind. Unser schon heute hier gemachter Vorwurf, diese Regierung könne es nicht, ist damit erneut bestätigt worden, und das Liegenlassen von vielen wichtigen Anliegen
in diesem für das Verfahren so wichtigen Ministerium beweist uns, dass da eine größere Ursache dafür vorhanden sein muss als bloße Unwilligkeit.
Dieser Vorwurf, sie könne es nicht, ist mit dieser Antwort auf die Große Anfrage erneut bestätigt worden, auch – das ist nicht unwesentlich – von Ihrem früheren Koalitionspartner FDP, dessen Sorge um das Gelingen des Vorhabens auch hier im Hause immer deutlicher wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, angesichts der bisher vorliegenden Zwischenergebnisse fordern wir den Ministerpräsidenten, seine Regierung und seine Parteifreunde dringend auf, das wichtigste landespolitische Vorhaben der Infrastrukturpolitik mit mehr Sorgfalt und vor allen Dingen mit mehr Anstrengungen zum Dialog mit den unmittelbar Betroffenen zum Erfolg zu führen. Wir sind weiterhin am Erfolg interessiert. – Danke schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu meinem Vorredner bin ich nicht dafür, dass wir heute Abend über die jetzt von ihm angeschnittenen Probleme bei der Förderkultur des Landes und der Förderpolitik des Wirtschaftsministeriums diskutieren. Vielmehr plädiere ich sehr dafür, die Rahmenbedingungen, in denen der Gesetzentwurf zur Errichtung der Investitionsbank Hessen steht, in den Beratungen zu vertiefen, die die Ausschüsse dazu führen werden. Denn ansonsten würde vielleicht überdeckt werden, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Errichtung der Investitionsbank Hessen mehr Zustimmung erfahren wird, als es bisher den Anschein hat.Meine Fraktion jedenfalls wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen und die Änderungen mittragen. Denn der Gesetzentwurf entspricht der Logik der bisherigen Entscheidungen dieses Hauses.Ich sage das,wohl wissend, dass wir die bisherigen Entscheidungen nicht für richtig gehalten haben. Das betrifft insbesondere die Trennung in monetäre und nicht monetäre Förderung.
Die Förderkulisse insgesamt ist noch völlig unklar. Um im Bild zu bleiben: Aus den Brocken würden wir gerne ein Bild entstehen lassen. Das können wir aber sicherlich nicht um diese Uhrzeit. Deswegen glaube ich, dass wir das in den Ausschüssen vertiefend beraten müssen.
Trotzdem will ich ein paar Anmerkungen zu dem machen, was der Finanzminister zur Begründung für dieses Gesetz vorgetragen hat.Mit dem Status der rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts erhält die Investitionsbank jetzt Voraussetzungen, die andere Förderbanken in anderen Ländern auch haben
andere, nicht alle –, insbesondere die KfW, mit der die Investitionsbank sehr eng zusammenarbeitet. Wie die Landesregierung halten wir die möglichen Alternativen – Erhöhung des Eigenkapitals durch den Landeshaushalt bzw. globale oder Refinanzierungsgarantien des Landes – für nicht zielführend.Wir sprechen uns deshalb für die Lösung der Körperschaft aus. Denn wir haben bereits genügend Schattenhaushalte und Risiken, die mit unseren Haushalten verbunden sind.
Für uns besonders wichtig sind drei Regelungen in diesem Bereich. Das ist zunächst die Sicherung der Aufgabenwahrnehmung im Einklang mit den Beihilfevorschriften der EU, § 2. Wir merken dazu aber im Einklang mit dem Vorredner, Herrn Denzin, an, dass einerseits die Fördermöglichkeiten des Landes in den verschiedenen Ministerien durch Beteiligung der Investitionsbank Hessen noch ausbaufähig sind und auf der andere Seite für uns klar werden muss, was bei der Helaba sinnvollerweise stattfindet und was in Zukunft bei der Investitionsbank stattfinden wird.
Zweitens begrüßen wir die Übergangsregelung für die Beschäftigten in den §§ 21 und 22. Der Finanzminister hat es gesagt:Es soll im Wesentlichen nur der äußere Rahmen geändert werden und nicht das Innenverhältnis.
Drittens begrüßen wir die Beibehaltung des Beirates in § 16, der zwar noch durch die Satzung zu regeln ist, von