Axel Wintermeyer

Sitzungen

16/5 16/11 16/12 16/14 16/17 16/18 16/20 16/21 16/23 16/24 16/26 16/30 16/34 16/43 16/46 16/51 16/60 16/66 16/67 16/69 16/70 16/71 16/79 16/83 16/84 16/85 16/88 16/89 16/93 16/94 16/95 16/96 16/100 16/101 16/102 16/103 16/108 16/110 16/111 16/112 16/114 16/116 16/117 16/119 16/120 16/123 16/126 16/127 16/128 16/129 16/131 16/132 16/136 16/137 16/138 16/139 16/140 16/141 16/142 16/143 16/144 16/146

Letzte Beiträge

Wir beantragen, diesen Antrag noch einmal an den Haushaltsausschuss zu überweisen, bevor dem Rechnungshof der Prüfungsauftrag erteilt wird. Durch die Anhörung im Kulturpolitischen Ausschuss haben sich noch Fragestellungen ergeben, die wir gerne dem Prüfungsauftrag mit anheimstellen würden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn ich mich an die verabredete Redezeit halten würde,würde ich mich unbeliebt machen. Deswegen kündige ich jetzt schon an, dass ich sie nicht voll ausschöpfen werde.
Die CDU und die FDP bringen heute einen Gesetzentwurf zum Thema Transparenz im Hessischen Landtag ein, ebenso einen Änderungsantrag über die Verhaltensregeln für die Mitglieder des Hessischen Landtags. Wie Sie wissen, haben Abgeordnete eine hohe Verantwortung, nicht nur vor dem Volk, sondern auch vor sich selbst.Wir gehen regelmäßig mit der Frage Diäten, Altersversorgung und auch Nebenbeschäftigungen um.An diese Verantwortung möchte ich auch erinnern,wenn wir heute und auch in den nächsten Sitzungen über die Frage der Transparenzregeln sprechen.Wir von der CDU, und ich darf ausdrücklich mit Erlaubnis der Kollegin Beer auch die FDP einschließen, nehmen diese Verantwortung wahr, indem wir heute diesen Gesetzentwurf vorlegen.
Wir hätten uns gewünscht, dass wir die Frage der Nebentätigkeiten von Abgeordneten und auch der Transparenz, um die es dort geht, zu Beginn der nächsten Wahlperiode
in Ruhe besprochen hätten, um zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Wie Sie wissen, hat der Deutsche Bundestag eine entsprechende Regelung gefasst. Diese wurde beklagt und vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt.Herr Al-Wazir, der jetzt leider nicht da ist, sagt, das Bundesverfassungsgericht habe diesen Gesetzentwurf auf Berliner Ebene für verfassungsgemäß erklärt. Ich sage: Vier der acht Verfassungsrichter haben ihn für nicht verfassungsgemäß gehalten. Nur aufgrund der Stimmengleichheit und der entsprechenden Regelung hat er zunächst Bestand.
Wir wissen, dass die Kollegen in Berlin die Frage weiter erörtern.Es gibt eine ganze Menge Fragen,die dort in Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf gestellt werden.Die GRÜNEN haben einen ähnlichen Gesetzentwurf im Jahr 2005 in den Hessischen Landtag eingebracht. Wir haben diesen Gesetzentwurf der GRÜNEN im Ältestenrat behandelt. Zunächst wurde er vertagt. Ich sage allerdings, dass wir diesem Gesetzentwurf der GRÜNEN nicht folgen werden, weil dieser viel zu weit geht. Die Veröffentlichung der Einkünfte von Abgeordneten soll so weit gehen, dass auch Privateinkünfte aus dem ausgeübten Beruf offengelegt werden, die nichts, aber auch gar nichts mit irgendwelchen Interessenverflechtungen zu tun haben, um die es gehen soll.
Herr Kaufmann,wenn Sie ehrlich sind – ich hoffe,das sind Sie –, müssen Sie zugeben, dass es um Sinn und Zweck der Angelegenheit geht. Es geht darum, dass Nebeneinkünfte von Abgeordneten, die aufgrund des Mandats erzielt werden, veröffentlicht werden müssen. Es geht aber nicht darum, Privateinkünfte zu veröffentlichen. Als Beispiel nenne ich unseren Kollegen Landau, der Augenoptikermeister ist.Er muss doch nicht angeben,was er mit seinem Optikergeschäft verdient.
Das wäre weder für die Öffentlichkeit noch für seine Konkurrenten von Interesse; und es ist schon gar nicht von Interesse, ob es um irgendwelche Interessenverflechtungen geht. Fassen Sie sich nun bitte alle – das ist ein Appell an alle Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten – an die eigene Nase. Denn was soll es bringen, wenn das Einkommen des Berufsstands angegeben wird, und dann auch noch in Stufen?
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass dem Voyeurismus, der hier im Vordergrund steht, Tür und Tor geöffnet wird, sondern es geht darum, Interessensverflechtungen aufzudecken. Das geht mit dem Gesetzentwurf, den wir, CDU und FDP, eingebracht haben.
Zu den Einzelheiten dieses Gesetzentwurfs will ich nur kurz etwas sagen. Es geht darum, dass wir die bisherigen Verhaltensregeln im Hinblick auf die Offenlegungspflichten in das Gesetz aufnehmen. Wir wollen, dass nur die Nebentätigkeiten veröffentlicht werden, bei welchen mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer Interessenverflechtung ausgegangen werden kann.
Wir wollen, dass entgeltliche Tätigkeiten für oder gegen das Land in jedem Falle angegeben werden müssen, auch wenn sie im Rahmen eines Berufs ausgeübt werden, der im Handbuch des Hessischen Landtags angegeben wird. Es sollen weiterhin persönliche Zuwendungen an Abgeordnete oder an Kandidaten für die Landtagswahl ausge
wiesen werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer politischen Tätigkeit vergeben werden. Die Entgelte – darauf legen wir großen Wert –, die angenommen werden, müssen in voller Höhe angegeben werden.
Wir sind darüber hinaus noch einen Schritt weitergegangen, denn wir haben in den Gesetzentwurf der CDU und der FDP eine Sanktionierung eingebaut: Wenn eine Kollegin oder ein Kollege diese Anzeigepflichten gegenüber dem Präsidenten und damit gegenüber der Öffentlichkeit verletzt, dann ist ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der hälftigen jährlichen Abgeordnetenentschädigung zu bezahlen.
Meine Damen und Herren, wir von der CDU haben mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass der Bund der Steuerzahler, der sich generell zu allem äußert, was mit Abgeordneten zu tun hat, den Gesetzentwurf in seiner ersten Stellungnahme durchaus begrüßt hat. Der Bund der Steuerzahler geht allerdings so weit, vorzuschlagen, dass sämtliche beruflichen Einkünfte angegeben werden sollten. In diesem Zusammenhang sage ich sehr deutlich: Die Einkünfte des Vorsitzenden des Bundes der Steuerzahler würde auch ich gern einmal einsehen,um erhellend zu erfahren, wie ich seine Erklärungen einzuordnen habe.
Von dem Bundesvorsitzenden sind zumindest Teile seines Einkommens bekannt. Aber auch Herr Fried wird mir, wenn ich ihn auffordere, dies offenzulegen, zu Recht entgegenhalten, dass mich diese Auskunft nichts angehe, zumindest solange ich ihm nicht erkläre, zu welchem Zweck ich diese Information benötige.
Das ist genau der Punkt. Es geht nämlich niemanden etwas an, wie viel ein Abgeordneter in seinem angestammten Beruf, den er noch ausübt, verdient. Anhand dieses Verdienstes lässt sich nicht entnehmen, wie viel Zeit er in diese Tätigkeit investiert. Darüber sind wir uns alle im Klaren. Daher ist solch eine Auskunft nicht notwendig. Die Öffentlichkeit muss darüber Informationen haben, wie viel Abgeordnete mit Nebentätigkeiten erwirtschaften, die aufgrund des Mandats zu Interessenskonflikten führen könnten. Das berücksichtigt unser Gesetzentwurf.
Lieber Herr Kahl und liebe SPD-Fraktion, wir würden uns sehr freuen, wenn es uns gelänge, dass wir zumindest zwischen drei Fraktionen Einigkeit herstellen könnten, damit dieser Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode rechtswirksam werden und für alle Kolleginnen und Kollegen gelten könnte, die in der 17.Wahlperiode in den Hessischen Landtag gewählt werden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hierüber sollten wir wirklich noch einmal reden, weil das so, wie Sie es gesagt haben, nicht richtig ist. Erstens.Wenn jemand in den Landtag kommt, der zuvor Verwaltungsbeamter gewesen ist, dann aber als Rechtsanwalt arbeitet, muss er dies natürlich im Handbuch des Hessischen Landtags angeben.
Zweitens. Sie haben gesagt, die Bundesregelung sei gut. Ihr Beispiel von Herrn Schily und Ihr Hinweis, dass mit zwei verschiedenen Maßen gemessen werde, zeigen doch, wie schlecht diese Regelung ist.
Lieber Herr Kollege Kahl, ich sage Ihnen ganz deutlich: Wenn Herr Schily zur Offenlegung dieser Tatsachen verklagt werden würde, dann würde dies wiederum beim Bundesverfassungsgericht landen, doch dann sähe es genau umgekehrt aus – vorausgesetzt, die Richter, die im ersten Senat sitzen, würden hierüber wieder entscheiden. Dann wäre das Chaos perfekt. Daher ist gegen Herrn Schily auch noch nichts unternommen worden.
Ich will Ihnen noch einmal zeigen, wie gut diese Regelung des Bundes ist. Zu Herrn Hans-Christian Ströbele, einem Kollegen, denn er ist auch Rechtsanwalt, steht: „Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat (nach der Bundesre- gelung):Rechtsanwalt,Berlin“.Danach steht nichts mehr.
Zu Herrn Gysi – auch ein Kollege von mir, nebenher ist er noch Publizist – steht:„Rechtsanwalt,Berlin“.Dann kommen die Mandate: „Mandat 01, Stufe 1; Mandat 02, Stufe 1; Mandat 03, Stufe 1“. Das geht über eine ganze Seite so weiter. Wenn er z. B. ein Energieunternehmen vertreten würde, das in Bezug auf das Energieerdkabelnetz Interessen verfolgen würde, die er berücksichtigen könnte, wäre dies völlig ohne Aussagewert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ein gutes Recht der Opposition, Dringliche Anträge zu stellen. Hier geht es um einen Antrag zum Thema tarifliche Löhne für Briefdienstleistungen.
Nach meinen Informationen ist an diesem Antrag – es geht um eine Missbilligung gegenüber der Hessischen Landesregierung, die der Landtag ausdrücken soll – nichts dran. Das kann hier auch erklärt werden. Das kann hier relativ schnell dargestellt werden.
Deswegen beantrage ich, dass wir das jetzt gleich miteinander verhandeln. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde den Antrag stellen, den Antrag für erledigt zu erklären, wenn die Fraktion, die ihn eingebracht hat, ihn nicht zurückzieht. In dem Antrag wird eine „ablehnende Haltung“ missbilligt.Wir haben gerade gehört,dass diese Haltung nicht existiert.
Im zweiten Punkt wird die Landesregierung aufgefordert, den Antrag zurückzuziehen. Es gibt gar keinen Antrag, wie wir eben gerade gehört haben, sodass sich der Antrag erledigt hat. Ich würde das dann beantragen.
Herr Kaufmann, ich widerspreche nicht dem, was Sie gerade gesagt haben. Wir haben ein Gentleman’s Agreement, keine Frage.Aber wir können nicht über einen Antrag abstimmen, dessen Inhalt praktisch nicht existent ist.
Wir fordern hier die Landesregierung auf – Entschuldigung, wir wollen es auch formal diskutieren, wenn wir über die Geschäftsordnung reden –, einen Antrag zurückzuziehen, den sie gar nicht gestellt hat. Das hat die Landesregierung eben gerade hier erklärt. Wir missbilligen eine Haltung der Landesregierung, die sie gar nicht eingenommen hat. Das wurde eben auch von der Landesregierung erklärt. Deswegen habe ich – sozusagen das Gentleman’s Agreement weiter verfolgend – die Brücke gebaut, der SPD zu empfehlen, ihren Antrag zurückzuziehen. Dann würden wir zur ganz normalen Tagesordnung übergehen und könnten in die Mittagspause gehen.
Herr Kollege Kaufmann, ansonsten müsste ich den Antrag auf Erledigterklärung aufrechterhalten, denn ich – und meine Fraktion ebenfalls – sehe mich außerstande, über ein Nullum, sprich: über etwas, was gar nicht da gewesen ist, meine Hand zu heben und eine Missbilligung abzulehnen, die gar nicht notwendig ist, weil die Regierung gar nicht so gehandelt hat. Das werden Sie doch sicherlich verstehen.
Ich würde vorschlagen, ohne in Ihre Regie eingreifen zu wollen, dass wir noch über die Beschlussempfehlungen abstimmen. Ich glaube, das ist ab Punkt 46.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute zwei besondere Dinge erlebt. Das war zum einen der Zusammenschluss zwischen Rot-Rot-Grün auf dem Podium des DGB mit Frau Ypsilanti, Herrn Al-Wazir und Herrn van Ooyen. Zum anderen war das gerade eben die Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Das ist ein Gesetzentwurf, der die Überschrift trägt: Viagra für die GRÜNEN.
Ich will Ihnen das auch gleich begründen. Unser Kollege Kaufmann hat hier wieder versucht, alte Kamellen hochzuziehen. Es hat vielleicht noch gefehlt, dass er an die Decke geguckt und Mikrofone in diesem Raum gesucht hat.
Das wäre alles so theatralisch gewesen, wie es die GRÜNEN wollen, wenn es darum geht, irgendwelche Punkte, zu denen sie im Laufe dieser Legislaturperiode eine Bauchlandung erlebt haben, mit einem Untersuchungsausschuss erneut hochzuziehen. Das ist vordergründiges Wahlkampfgetöse. Es ist auch ein Gesetz, das unter dem Gesichtspunkt eingebracht worden ist, dass die Presse und die Öffentlichkeit darüber getäuscht werden sollen, dass es bei diesem Gesetz um etwas ganz anderes geht.
Es geht darum,dass mit diesem Gesetz – das werde ich Ihnen auch gleich anhand von Zahlen belegen – die GRÜNEN bzw. ihre Wählergemeinschaften, die unter dem grünen Dach sind, sich selbst bedienen wollen.
Herr Al-Wazir, es gibt in diesem Hause keine Partei – egal, ob das die SPD, die FDP oder die CDU ist –, die Wählergemeinschaften auf kommunaler Ebene hat. Ich kann sie Ihnen gern aufzählen. Wenn Sie weiter lachen wollen,dann lachen Sie jetzt ruhig weiter.Das sind:Grüne Alternative Liste, Alternative Liste, Offene Grüne Liste, Bürgerinitiative für Natur und Umweltschutz, Grüne Liste, Grüne und Bürgerinitiative Liste Dreieich, Unabhängige Kelkheimer Wählerinitiative – z. B. bei mir im Kreis –, Grüne Offene Hofheimer Liste – in meiner Heimatstadt Hofheim –, Grüne Alternative Liste in Flörsheim usw., usw.
Das alles sind Wählergruppen, die von Ihrem Gesetz profitieren würden. Deswegen bringen Sie dieses Gesetz hier unter dem Deckmäntelchen ein, anderen helfen zu wollen.
Herr Al-Wazir, ich kann Ihnen das auch noch einmal in Zahlen bezüglich des Geldes, um das es geht, sagen. Ich kann es Ihnen an dem Beispiel meines eigenen kommu
nalen Parlaments in Hofheim einmal klarmachen. Die Grüne Offene Hofheimer Liste, die von diesem Gesetz profitieren würde, hat 1.840 gewichtete Stimmen bei der letzten Kommunalwahl 2006 bekommen.Wir müssen von gewichteten Stimmen ausgehen. Sie würde also 1.840 c aufgrund dieses Gesetzes bekommen. Die SPD Hofheim – ich nehme bewusst nicht meine Partei – hat 2.706 gewichtete Stimmen bekommen. Sie würde also 2.706 c bekommen. Wenn Sie jetzt noch die Fraktionsfinanzierung dazurechnen, und die bekommt auch die Grüne Offene Hofheimer Liste, dann sind das 3.384 c und bei der SPD 4.158 c. Dann würden bei den GRÜNEN und der SPD, die differente Stimmen haben – bei der einen handelt es sich um eine Volkspartei und bei der anderen um eine Wählergruppe – folgende Ergebnisse herauskommen: Die GRÜNEN würden 6.224 c und die SPD würde 6.800 c bekommen.
Das sind also nur 10 % mehr als die GRÜNEN. Das ist keine Chancengleichheit, sondern das ist eine Selbstbedienung grüner Wählergruppen, die Sie hier mit dem Gesetzentwurf machen wollen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch auf einen Punkt eingehen, den Herr Kollege Kaufmann wieder hochgezogen hat. Der von mir hoch geschätzte Herr Bökel hat damals diese Initiative nicht weiterverfolgt als Innenminister einer – ich betone ganz laut – rot-grünen Landesregierung. Sie hätten damals die Mehrheit im hessischen Parlament gehabt, diese Initiative umzusetzen.
Sie können Geschichtsklitterung betreiben, so viel Sie wollen – Sie hätten die Macht gehabt, es zu tun. Sie haben es nicht getan und versuchen heute, es so darzustellen, als wäre es die CDU gewesen, die damals das Gesetz nicht beschlossen hat.Das ist absolut unfair,und das richtet sich von selbst.
Meine Damen und Herren,die eine Runde Mitleid hat die SPD verdient, wenn ich daran denke, dass es einmal eine Petition gegeben hat, die auch von einem ihrer Fraktionskollegen vorgetragen worden ist.
Diese Petition beinhaltete das Gleiche. Deswegen, Herr Kollege Rudolph: Das sagen, was man in der Vergangenheit gesagt hat, und das tun, was Sie in der Vergangenheit getan haben.
Seitens der CDU haben wir immer deutlich gemacht: Es darf und kann keine Doppelfinanzierung von Parteien und Wählergruppen geben. – Ich sage aufgrund des Gesetzes, das heute so schamlos eingebracht worden ist: Es darf keine Chance für eine grüne Selbstbedienung auf kommunaler Ebene geben.
Herr Kaufmann, Sie haben das Gesetz aus Wahlkampfgründen eingebracht, Sie haben hier rundum geschlagen, da müssen Sie mit dem Echo leben.
Frau Präsidentin, ich stelle den Antrag, nach § 14 Abs. 1 zweite Alternative unserer Geschäftsordnung den Gesetzentwurf in erster Lesung abzulehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Das Einzige, was fehlgeschlagen ist, ist Ihr nachträglicher Versuch, es noch einmal zu rechtfertigen, was Sie hier machen. Es ist eindeutig, wenn Sie sagen, es gehe nur um den eigenen Geldbeutel.Wenn Sie das zugeben, ehrt Sie das.
Sie haben es ja insofern schon ein erstes Mal versucht, als es um die Frage der Altersversorgung ging. Daran erinnert mich die gesamte Diskussion. Sie spielen nach außen den Saubermann und nehmen nach innen hin gerne mehr Geld in Anspruch.
Lieber Herr Al-Wazir, das ist für mich eine Handlung nach dem System „Wolf im Schafspelz“. Dieses System beherrschen Sie sehr gut.
Es muss aber auch möglich sein, dass man Sie gelegentlich dekuvriert, oder anders formuliert, dass man Ihnen gelegentlich auch einmal den Schafspelz abzieht, damit der Wolf herauskommt.
Ich habe dem nichts hinzuzufügen, was ich vorhin gesagt habe. Dieses Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes spiegelt ein bisschen Wahlkampf vor. Es kommt jetzt zum Ende der Legislaturperiode, wo man gar nicht weiß, ob es möglicherweise der Diskontinuität anheimfällt. Letztlich gesehen ist es eindeutig und klar, um was es Ihnen geht: um Klamauk und um grüne Selbstbedienung.
Frau Präsidentin! Herr Al-Wazir, hätten Sie lieber Ihren parlamentarischen Geschäftsführer reden lassen.Der versteht wenigstens etwas von der Geschäftsordnung.
Wenn Sie zur Geschäftsordnung sprechen, können Sie erstens nicht sagen, dass irgendein Minister fluchtartig den Raum verlassen hat.
Das ist keine Geschäftsordnungsbemerkung. Es stimmt im Übrigen auch nicht. Bleiben Sie bitte schön bei der Wahrheit.
Zweitens hätten Sie einen Geschäftsordnungsantrag stellen müssen. Den haben Sie nicht gestellt. Sie hätten die Landesregierung zitieren können. Das ist ein Antrag, der mehrheitlich im Hessischen Landtag beschlossen werden muss. Ich sage Ihnen: Wir sind mit der Anwesenheit der Hessischen Landesregierung im Plenarsaal sehr zufrieden – im Gegensatz zu der Anwesenheit der Opposition, die maximal zur Hälfte im Saal ist. Deswegen muss Ihre Bemerkung zur Geschäftsordnung für mich zurückgewiesen werden. Da Sie keinen Antrag gestellt haben, kann ich auch nicht förmlich gegen diesen Antrag sprechen, Herr Al-Wazir. Aber ich glaube, wir können jetzt zur Abstimmung übergehen.
Vielen Dank,Herr Präsident.– Herr Kollege Al-Wazir,ich habe mich noch einmal gemeldet, allerdings nicht, um Ihre dummen Unterstellungen zurückzuweisen. Diese zeigen Ihre Kinderstube, die ich nicht kommentieren möchte.
Aber ich will eines sagen: Sie haben einen Vergleich zwischen Wahlbeteiligung und Mindestlohn gezogen. Das muss man wirklich noch einmal hinterfragen. Wenn Sie die Wahlbeteiligung in Ihrer Stadt, Offenbach, mit 31 % benennen, stimmt das.Aber stellen Sie es nicht so dar, als ob das hessenweit so wäre. In Ihrer Nachbarstadt Frankfurt – wo Sie mir eben unterstellt haben,ich hätte dummes Zeug behauptet – ist die Wahlbeteiligung 40,4 % gewesen, obwohl es dort auch dieses Problem gibt.
Bei der letzten Kommunalwahl waren es im Main-Taunus-Kreis 47,2 % und in Hessen durchschnittlich 46 %.
Es ist ein Offenbacher Problem und hat nichts mit dem Mindestlohn zu tun. Herr Al-Wazir, wenn die Menschen nicht zur Wahl gehen, hat das damit zu tun – lassen Sie mich das sagen, denn Sie haben den Zusammenhang gezogen –, dass Politik zu kompliziert geworden ist, dass Politik – insbesondere auch durch Sie – ständig skandalisiert und nach außen hin als schmutziges Geschäft dargestellt wird.
Wenn die Menschen nicht mehr wählen gehen, hängt das damit zusammen,dass sie Politik als solche infrage stellen, wenn bei Diäten- und bei Altersversorgungsdebatten immer wieder auf den Putz gehauen wird.Sie sind immer der Erste, der dabei mitmacht. Mindestlöhne können und sollen nicht staatlich verordnet, sondern durch die Tarifparteien ausgehandelt werden. Das ist der richtige Weg. Starke Gewerkschaften und – wie vorhin von Frau Ypsilanti behauptet worden ist – auch Unternehmen, die es wollen, können sich zusammenfinden.
Sie können die entsprechenden Mindestlöhne im Interesse Ihrer Beschäftigten und der Wirtschaft ausarbeiten.
Wenn das beschlossen ist, sind wir alle glücklich. Aber bitte behaupten Sie nicht, das sei alles dummes Zeug. Das ist Realität. Das ist alles, was wir wünschen. – Danke.
Herr Präsident,meine Damen und Herren! Die Vorverurteilungen eines Mitglieds der Landesregierung, die wir in den letzten Wochen und auch heute durch Sie, Herr Kahl, und wahrscheinlich nach mir durch die GRÜNEN erfahren müssen,
sind unerträglich.
Sie sind Ausdruck einer Abkehr dieser beiden Oppositionsparteien nicht nur von den Regeln des Anstands,
sondern auch von Grundprinzipien unseres Rechtsstaates.
Dazu, dass Sie es damit nicht so genau und ernst nehmen, darf ich in Erinnerung rufen, dass die Abberufung eines Oberstaatsanwaltes in Wiesbaden Mitte der Neunzigerjahre durch Ihren damaligen Justizminister von Plottnitz stattgefunden hat, als dort Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft nicht den von Ihnen gewünschten Verlauf genommen haben.
Ich erinnere – Herr Kollege Beuth hat das gestern auch getan – an eine Strafanzeige gegen unseren Finanzminister wegen angeblicher Untreue bei der Auszahlung von Einmalzahlungen, die sich – wie war es anders zu erwarten? – Ende vergangenen Jahres in Luft aufgelöst hat. Jetzt beginnen Sie von Rot-Grün wieder, mit Dreck zu werfen. Sie ziehen dabei nicht nur ein weithin anerkanntes Mitglied der Landesregierung in den Schmutz, sondern auch gleich die Ermittlungsbehörden.
Die Unschuldsvermutung ist und bleibt Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips.
Sie folgt aus unserem Grundgesetz und aus der von Ihnen sehr häufig zitieren Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn ein Ermittlungsverfahren läuft, gilt immer die Unschuldsvermutung. Gegen Herrn Hoff läuft noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren, und Sie haben ihn schon vorverurteilt. Das ist die Auslegung von Rechtsstaatsprinzipien à la Rot-Grün.
Meine Damen und Herren, von Anfang an hat die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Wiesbaden klargestellt, dass gegen Herrn Staatsminister Hoff kein Verdacht auf eine strafbare Handlung besteht. Bereits in der Rechtsausschusssitzung am 20. Juni 2007 wurde das dort vom Justizministerium und vom Leitenden Oberstaatsanwalt Blumensatt entsprechend gesagt. Herr Hoff hat die entsprechende Passage zitiert.
Zur Frage, inwieweit Herr Staatsminister Hoff in Vorgänge involviert sei, hat sich der Leitende Oberstaatsanwalt Blumensatt sehr deutlich in dieser öffentlichen Sitzung geäußert und wörtlich gesagt, wie der derzeitige Verfahrensstand ist:
Herr Hoff ist für uns in diesem Zusammenhang ein Zeuge. Wir haben keine Anhaltspunkte dafür, dass er in strafrechtlich relevanter Weise an diesen Vorgängen beteiligt gewesen ist.
Meine Damen und Herren, an diesem Verfahrensstand hat sich bis heute nichts geändert, auch nicht, nachdem der geschasste Fraktionsvorsitzende Walter aus seinem Urlaub zurückgekehrt ist und die Vorwürfe in der Sommerpause wieder aufwärmte, auch nicht, als „Report Mainz“ Ende August mit vermeintlich neuen Erkenntnissen aufwartete. Die Einschätzungen der Ermittlungsbe
hörden waren immer gleichbleibend. Ich zitiere aus dem „Südhessischen Morgen“ vom 28.08.2007:
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärte, dass die Informationen des Fernsehmagazins für seine Behörde nicht neu seien. Sie änderten nichts an der bisherigen Einschätzung, dass gegen Hoff kein Verdacht bestehe.
Ich zitiere aus dem „Wiesbadener Kurier“ vom 01.09.2007:
Für die Staatsanwaltschaft indes ist klar: „Die Frage, ob Zoffel und Hoff geschäftlich verbunden sind, spielt für uns keine Rolle“... Selbst wenn der Minister heute noch Geschäftsführer bei ZHP wäre, gebe es bislang keine Anhaltspunkte für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit Hoffs.
Meine Damen und Herren, was für einen Zirkus veranstalten Sie in der Öffentlichkeit und hier im Hessischen Landtag?
Meine Damen und Herren, ich selbst kann nicht erkennen, dass seit Juni 2007 irgendeine Erkenntnis im Ermittlungsverfahren zutage getreten wäre, die es zulassen würde, dass sich die Einschätzung der Staatsanwaltschaft verändert hätte. Vor allem sehe ich auch keine Entwicklung, die es nahelegen würde, so einen Kram hier im Hessischen Landtag zu diskutieren.
Herr Kahl, wenn Sie jetzt mit anderen Firmen kommen und dann wieder diese Fragen stellen – welche Firmen in Österreich? –, dann empfehle ich Ihnen eines. Das empfehle ich auch unseren investigativen Journalisten. Nehmen Sie das Handbuch des Hessischen Landtages, 16. Wahlperiode, Band 1. Schlagen Sie dort bitte schön die Seite 177 auf. Dort sind sämtliche Beteiligungen, die jetzt auf einmal als Geheimnisse hochgezogen werden, entsprechend bei Herrn Kollegen Hoff abgedruckt.
Noch Fragen? – Das zeigt, wie durchsichtig dieses Manöver ist, das Sie hier fahren.
Es ist eine Schmutzkampagne.
Meine Damen und Herren, mit Ihren Vorwürfen vonseiten der rot-grünen Opposition geht es nicht um Aufklärung oder gar um eine sachliche Oppositionsarbeit. Es geht um Skandalisierung und blanken Populismus. Damit beschädigen Sie jedoch nicht nur rechtsstaatliche Grundsätze. Sie beschädigen im Ergebnis auch Menschen und Familien, die sich mit den erhobenen Vorwürfen in ihrem Privatbereich – Kinder in Schulen,Angehörige im Freundes- und Bekanntenkreis – konfrontiert sehen.
Lassen Sie mich zuletzt sagen: Nicht der Inhalt Ihrer Vorwürfe, sondern die Erhebung unbegründeter Vorwürfe ist der eigentliche Skandal und ein rot-grünes Schmierentheater.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will die fünf Minuten Redezeit, die die CDU-Fraktion noch hat, nutzen. Herr Rentsch, Sie haben eben einen Hinweis darauf gegeben,warum Sie den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen eingebracht haben. Sie haben gesagt, besonders in der letzten Zeit habe es erschreckende Vorfälle gegeben.
Im Endeffekt wollen Sie mit dem Schnellschuss, den Sie hier einbringen, eine Verfassung aus tagespolitischer Opportunität ändern. Ich sage Ihnen – ich bin sehr dankbar für das, was Frau Kollegin Ravensburg gesagt hat –, dass wir inhaltlich damit überhaupt kein Problem haben.
Anhand des Antrags der SPD und des Wortbeitrags der GRÜNEN stelle ich fest, dass das Problem vom Prinzip her erkannt ist und auch gelöst werden soll. Dies haben wir in der Enquetekommission zur Reform der Hessischen Verfassung gemeinsam besprochen. Ich erinnere daran, dass zumindest bezüglich dieses Punktes Konsens herrschte.
In meinem Redebeitrag möchte ich nur auf eines hinweisen:Wir können die Verfassung nicht aus tagespolitischer Opportunität Stückchen für Stückchen ändern oder möglicherweise – ich zitiere in dem Zusammenhang gern die Kollegin Eckert –
„wahlkampfmäßig instrumentalisieren“.
Der Zeitpunkt, zu dem dies kommt, ist dekuvrierend. Das muss man eindeutig sagen. Deswegen möchte ich Sie, wie ich es schon im Jahr 2005 getan habe, gern aufrufen, diesen Gesetzentwurf – da wir einen Konsens haben – zurückzuziehen, damit wir in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam einen neuen Anlauf nehmen. Das haben wir uns damals in die Hand versprochen.
Mir steht so wenig Redezeit zur Verfügung. Herr Kollege Rentsch kann gern eine Kurzintervention anmelden. – Frau Kollegin Eckert von der SPD sagte eben, hier werde etwas „wahlkampfmäßig instrumentalisiert“. Das ist richtig.
Frau Kollegin Eckhardt, wir sind in dieser Frage konsequenter. Sie haben jetzt einen Änderungsantrag in der Hoffnung gestellt, dass dieses Vorhaben am Ende der Legislaturperiode möglicherweise in die Diskontinuität fällt.
Wir sagen heute schon zu diesem Thema: Inhaltlich sind wir damit einverstanden. Aber wenn wir uns eine Verfassungsänderung vornehmen, wollen wir das im Konsens und gemeinsam mit anderen Punkten machen. Ich kann keinem Menschen in Hessen verkaufen, warum wir diese Änderung jetzt, aus tagespolitischen Gründen, vornehmen und auf der anderen Seite den die Todesstrafe betreffenden Artikel in der Hessischen Verfassung lassen wollen.
Kinderrechte sind, wie Frau Kollegin Ravensburg gesagt hat,wichtig,und es muss sofort gehandelt werden.Aber es fragt sich, ob wir zuerst an der Hessischen Verfassung etwas ändern müssen oder ob wir nicht zuerst einen Gesetzentwurf einbringen. Ich bin der Hessischen Landesregierung sehr dankbar dafür, dass sie einen Gesetzentwurf einbringen wird. Er war schon in der Regierungsanhörung.
Entsprechende Vorlagen haben Sie als Mitglieder der Oppositionsfraktionen schon erhalten. Es handelt sich um ein Gesetz zum Kinderschutz.Wenn ich richtig informiert bin, wird dieser Gesetzentwurf im zweiten Plenum im September, also in zwei Wochen, eingebracht.
Herr Rentsch, damit haben Sie die Gelegenheit, den Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode rechtskräftig werden zu lassen. Dann steht der Kinderschutz nicht nur deklaratorisch in der Verfassung, sondern er ist konkret in einem Gesetz verankert und kann umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Wir werden Ihre Initiativen nicht aus inhaltlichen Gründen ablehnen, sondern von dem Ziel geleitet, in der nächsten Legislaturperiode eine grundlegende Reform im Geiste der Enquetekommission durchzuführen. Dazu rufe ich Sie alle auf. Deswegen brauchen wir ein Gesetz zur Stärkung der Kinderrechte, nicht aber einen verfassungsändernden Schnellschuss.
Herr Kollege Rentsch, ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich dachte, vorhin freundlich mit Ihnen umgegangen zu sein.
Ich will Ihnen eines sagen – wenn Sie Ihren Kollegen Posch fragen, wird er es Ihnen bestätigen –: Die Fraktionen von SPD und CDU haben damals in der Verfassungsenquetekommission Kinderrechte und Kinderschutz mit eingebracht.
Von Ihrer Fraktion kam nichts, gar nichts, kein Antrag auf Änderung dieses Artikels.Das sage ich sehr deutlich.Jetzt kommen Sie auf einmal und wollen eine Änderung.
Ich bleibe dabei: Es ist ein wahltaktisches Manöver, das Sie hier fahren. Lassen Sie mich noch eines dazu sagen – ich will es nicht zu sehr erweitern –:Wahrscheinlich ist Ihnen nicht bekannt, dass eine Verfassungsänderung nach unserer Geschäftsordnung zwingend in drei Lesungen durchgeführt werden muss.Wir bieten Ihnen durchaus an, das Gesetz zum Schutz von Kindern nach der zweiten Lesung abzustimmen und zur Rechtskraft zu erheben. Denn
wenn Sie den Schwur machen müssen, ob Sie es wollen oder nicht,
so können Sie doch nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Sie müssen in die Geschäftsordnung gucken. Das ist eindeutig.
Frau Präsidentin, zur Präzisierung möchte ich den Antrag stellen, dass wir nach § 14 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung diesen Gesetzentwurf und den Änderungsantrag in erster Lesung ablehnen.
Herr Präsident, es ist so, dass nach der Aktuellen Stunde im Allgemeinen kein aktueller Entschließungsantrag aufgerufen werden kann. Es handelt sich um einen Dringlichen Antrag. Also müsste darüber sofort abgestimmt werden.Deswegen würden wir nicht darum ersuchen wollen, ihn mit der Aktuellen Stunde zu verbinden.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Al-Wazir, Sie haben eben geendet, kein Mensch brauche eine Partei, die demokratisch legitimiert im Hessischen Landtag sitzt. Ich sage Ihnen: Kein Mensch braucht Ihre Sorte von Untersuchungsausschüssen, von denen Sie schon drei in dieser Legislaturperiode gemacht haben, die nichts gebracht, sondern nur Geld gekostet haben.
Meine Damen und Herren, seien Sie doch seitens der rotgrünen Opposition einmal ehrlich. Alles, was von Ihnen gesagt worden ist, war Unsinn, und die Luft aus der ganzen Geschichte ist doch draußen. Das merken Sie daran, wie das öffentliche Interesse an dieser ganzen Geschichte ist.
Meine Damen und Herren, die rot-grüne Opposition hat nur im Kopf, Klamauk zu machen. Es ist immer das Gleiche.
Die rot-grüne Opposition hat auch diesen Untersuchungsausschuss grandios in den Sand gesetzt. Wenn sie ehrlich ist, wird sie das zugeben.
Sie alle wissen, dass die gesamte Arbeit des Untersuchungsausschusses in der Sache überhaupt nichts Neues gebracht hat. Wir haben in diesem Raum mit dem Innenausschuss und dem Hauptausschuss zusammengesessen und uns über den Themenkomplex FWG unterhalten. Es sind Antworten auf alle Fragen, auch auf durchaus kritische Fragen der Opposition, gegeben worden. In dem Untersuchungsausschuss, den Sie daraufhin skandalisierend hochgezogen haben, ist aber nichts wesentlich Neues herausgekommen, auch wenn Sie heute das Gegenteil glauben machen wollen.
Meine Damen und Herren, ich will nicht auf die Einzelheiten eingehen. Ich verweise auf den Bericht, den wir mehrheitlich beschlossen haben. Da können Sie alles nachlesen. Die Aussagen des Landesvorsitzenden der CDU und der stellvertretenden Landesvorsitzenden im Rahmen der Zeugenvernehmungen haben keine Widersprüche zu den Ausführungen in der Sitzung des Hauptausschusses und des Innenausschusses am 15. November 2006 ergeben. Eine unterschiedliche Darstellung der Tatsachen hat sich nach Auffassung der CDU-Fraktion durch die Beweisaufnahme nicht ergeben.
Unterschiede bestehen lediglich in der politischen Bewertung dieser Tatsachen. Das festzustellen ist Ihr gutes Recht,liebe Kollegen der rot-grünen Opposition.Aber ob Ihnen das jemand abnimmt, ist eine andere Frage. Wie wäre es sonst zu verstehen, dass Sie schon am 16. Februar dieses Jahres, also vier Tage nach der letzten Beweisaufnahme, den Rückzug antreten mussten und auf weitere Beweisaufnahmen und auf vorher groß angekündigte Vereidigungen und Gegenüberstellungen von Zeugen verzichtet haben?
Das zeigt, dass Sie im Endeffekt nicht in der Lage gewesen sind, das aus dem Untersuchungsausschuss herauszuholen, was Sie gerne herausgeholt hätten.
Nach der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss steht fest, dass der ungeheuerliche Kaufvorwurf, der zunächst von der FWG erhoben und dann von der rot-grünen Opposition dankbar aufgenommen worden ist, vom Tisch ist.
Die Landesspitze der FWG hatte spätestens seit Juli 2005 Kenntnis von den Eckpunkten des Gesetzentwurfs, der am 3. April 2006 Gesprächsgegenstand war. Die FWGSpitze hat aus dem Gespräch vom 3.April 2006 – ich habe sehr genau gemerkt, dass Sie darauf überhaupt nicht eingegangen sind – eindeutig und sogar zugegebenermaßen den Auftrag mitgenommen, mit den anderen im Hessi
schen Landtag vertretenen Fraktionen, der FDP, den GRÜNEN und der SPD, Gespräche aufzunehmen.
Wenn jemand einen anderen kaufen will, so, wie Sie sich das in Ihren Tagträumereien vorstellen, Herr Al-Wazir, dann wird er bestimmt nicht die Opposition in diese Sache einbinden. Es haben Gespräche mit der FDP stattgefunden, es haben zwei Telefonate mit Frau Ypsilanti stattgefunden. Man hat aber nicht mit den GRÜNEN gesprochen. Das mag der Grund sein, weshalb Sie so säuerlich reagieren.
Es haben aber Gespräche stattgefunden, und man kann deshalb überhaupt nicht davon sprechen, dass hier etwas unter dem Tisch ablaufen sollte.
Herr Al-Wazir, wenn Sie von diesem Pult aus in der Öffentlichkeit behaupten, dass wir Zeugen anführen, die seit 12 Jahren nicht mehr an der FWG-Spitze tätig gewesen seien, und uns auf deren Aussagen zurückziehen würden
das haben Sie hier eben gesagt –, dann darf ich darauf hinweisen, dass der Ehrenvorsitzende der FWG zumindest bis zu der Sitzung nach dem 3.April kooptiertes Mitglied im Landesvorstand gewesen ist und an den Diskussionen im Landesvorstand der FWG, wo eben gerade nicht über dieses angeblich empörende Gespräch vom 3.April 2006 gesprochen worden ist, teilgenommen hat.
Sie werden mir sicherlich nicht widerlegen können, dass Herr Hofmann bis zum November 2005, bis zu den Neuwahlen,FWG-Vorsitzender war.Das ist noch nicht einmal zwei Jahre her. Herr Hofmann hat eindeutig erklärt, dass ihm die Grundzüge des Gesetzentwurfs bekannt waren. Wenn Herr Hofmann das nicht an seinen frisch gewählten Nachfolger weitergegeben hat,dann ist das eine Frage,die die FWG intern zu erörtern hat.
Die FWG hat nach Erlass des einschlägigen Bundesverfassungsgerichtsurteils immer den Anspruch erhoben – das muss man von dieser Stelle aus wiederholen –, eine kommunale Finanzierung zu bekommen. Eine Finanzierung auf kommunaler Ebene wäre gewährt worden, wenn es nicht bei einem Antritt zur Landtagswahl und gleichzeitigem Antritt zu den Kommunalwahlen zu einer Doppelfinanzierung gekommen wäre.
Das wurde auch als Ergebnis der Behandlung einer Petition der FWG durch die Mehrheit dieses Hauses festgestellt. Berichterstatter zu dieser Petition war Herr Karwecki. Im Januar 2001 wurde bei der Abstimmung in diesem Hause festgestellt, dass nach Sach- und Rechtslage entschieden wird.Heute stellt die rot-grüne Opposition praktisch denselben Sachverhalt zur Debatte und will, dass jetzt genau das Gegenteil beschlossen wird. Die Halbwertszeit ihrer Interessen richtet sich nämlich nicht nach dem, was richtig ist, sondern nach ihren politischen Vor
stellungen, und die wandeln sich innerhalb von fünf Jahren von schwarz zu weiß.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die FWG am 4. November 2006 beschlossen hat, einen Landesverband der Freien Wähler zu gründen und bei der Landtagswahl 2008 anzutreten. Gerade einmal 61,2 % der Teilnehmer des Delegiertentages haben dieser Entscheidung zugestimmt. Diese Entscheidung trifft das Selbstverständnis der Freien Wähler tief, die als kommunale Organisation eine hohe Anerkennung genießen,aber auf Landesebene nicht kandidieren wollen.
Wie konnte der Landesvorsitzende der Freien Wähler, Thomas Braun, trotzdem eine Zustimmung zum Antritt bei der Landtagswahl erreichen? Ihm war bewusst,dass es eine Spaltung innerhalb der FWG gab. Er hat auf dieser Delegiertenversammlung erstmals öffentlich wahrnehmbar den ungeheuerlichen Vorwurf erhoben, die CDU habe nach der Kommunalwahl im März 2006 versucht, die Freien Wähler mit einem finanziellen Angebot von der Beteiligung an der Landtagswahl abzuhalten. Das war der Grund dafür, dass Herr Braun für seine Position 61,2 % der Stimmen gewonnen hat.
Das zeigt vom Prinzip her, dass es sich um eine bewusste Inszenierung gehandelt hat. Ich darf dazu einen Artikel in der „FAZ“ vom 16. Dezember 2006 – der ist also noch vor Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses erschienen – zitieren. Dort liest man die wunderschöne Überschrift: „Brutalstmögliche Inszenierung – eine Lügengeschichte aus Hessen – wie die Freien Wähler mit dem Stichwort Stimmenkauf eine Affäre inszenieren“. Sie von der rot-grünen Opposition sind den FWG-Leuten dankbar auf den Leim gegangen und haben einen Untersuchungsausschuss beantragt, der nichts gebracht hat.
Die „FAZ“ schließt diesen Artikel, der wohlgemerkt schon vor den Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss entstanden ist, mit dem Satz:
Der hessische Landtagswahlkampf 2008 hat am 4. November 2006 begonnen. Mit einer Affäre, die eine Inszenierung für die Medien ist. Nur deshalb gibt es sie.
Sie sind dieser Inszenierung auf den Leim gegangen.
Lassen Sie mich noch ein Wort zu der Petition sagen, über die wir gleich abstimmen werden. Ich habe bereits gesagt, dass eine ähnliche Petition nach Sach- und Rechtslage beschieden worden ist. Nach unserer politischen Auffassung wird sich daran auch heute nichts ändern. Es ist eindeutig, dass es inzwischen neben dem Landesverband der FWG einen zweiten Landesverband gibt, der zur Landtagswahl antreten wird. Daher würde es, wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet würde, zu einer unzulässigen Doppelfinanzierung und damit zu einem Ungleichgewicht zwischen den Parteien auf kommunaler Ebene kommen.
Deswegen werden wir die Petition, die Sie nur aus vordergründigen politischen, wahltaktischen Gründen dem Hessischen Landtag auf den Tisch gelegt haben, ablehnen.
Lassen Sie mich abschließend feststellen: Der Untersuchungsausschuss war unnütz wie ein Kropf.Ich sage Ihnen eines:Außer Spesen nichts gewesen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Beer, ich habe mich deswegen gemeldet, weil Sie der CDU-Fraktion und auch den Befürwortern dieses Gesetzentwurfs der CDU und der SPD vorgeworfen haben, Vorbild zu sein.
Frau Kollegin Beer, wir haben in unserem Gesetzentwurf die Altersversorgung um bis zu 20 % gesenkt, den Mindestanspruch von 1.840 c auf 1.350 c gesenkt. Wenn Sie mir jetzt bitte schön noch sagen würden, ob das nicht vorbildlich ist, dann würde ich Sie verstehen.
Zweiter Punkt. Sie haben uns vorwerfen wollen, dass Ihr 1.500-c-Modell günstiger wäre. Sie wissen selbst und haben in Ihrer Rede keinen Ton dazu gesagt, dass dieses 1.500-c-Modell sich so errechnet, dass Sie nach zehn Jahren – ich nehme das Beispiel von Ihnen – mit Überschussbeteiligung eine monatliche private Rente von bis zu 3.100 c bekommen können,
anrechnungsfrei und ohne Kappungsgrenzen. Das ist mehr als das, was Sie eben selbst genannt haben. Bleiben Sie mit den Zahlen bei der Ehrlichkeit.
Dritter Punkt. Sie haben uns unterstellt, dass wir bei der Anhörung nicht richtig hingehört haben. Herr Recktenwald, der übrigens von allen Fraktionen benannt wurde, weil er vorher schon über drei Jahre der Sachverständige des Hessischen Landtags gewesen ist, hat in seiner Aufstellung – das können Sie dort sehr schön nachlesen – bei den Jahresprämien, um die es geht, festgestellt, dass nach dem Modell der SPD und der CDU 1,65 Millionen c Jahresprämie gezahlt und zurückgelegt werden müssen und nach dem 1.500-c-Modell 1,98 Millionen c.
Ich sage Ihnen: Da sind noch nicht die Zinsausfälle und die Steuerausfälle drin, über deren Höhe wir uns trefflich streiten können.
Herr Al-Wazir, Sie verstehen sowieso nichts. Sie können dann vielleicht hier in den zehn Minuten, die Sie haben, der Frau Kollegin Beer und ihrer Fraktion erklären, dass da noch nicht einmal die Transformationskosten mit drin sind.Wenn wir nämlich zwei Modelle nebeneinander laufen lassen,wird das Ganze doppelt so teuer,wie es jetzt ist.
Wer also wie Frau Beer in diesem Hause behauptet, das 1.500-c-Modell sei günstiger, der streut den Menschen aus bloßem Populismus Sand in die Augen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur noch einmal auf Herrn Al-Wazir zurückkommen, der uns vorwirft, unredlich zu argumentieren. Ich glaube, ich darf sagen, dass das, was gerade Herr Kollege Bökel gesagt hat, genau den Punkt trifft, wo Ihr Verständnis mit unserem Verständnis kollidiert. Ich hatte Ihnen das auch schon in der Anhörung gesagt. Die Abgeordneten haben ein Alimentationsprinzip ähnlich wie Beamte, das regelt, wie wir bezahlt werden.Wir hatten gestern eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine 4 : 4-Entscheidung war.
Ich will mich dazu jetzt nicht näher äußern. Das gehört nicht zu diesem Punkt. Die Entscheidung besagt, dass wir unsere Nebeneinkünfte offenlegen müssen.Das favorisieren Sie auch.
Das entspringt aber diesem Alimentationsprinzip und diesem Beamtensystem.Sie wollen,wie gesagt,auf der anderen Seite ein privates Finanzierungssystem haben, das aus Staatsgeldern bezahlt wird.
Ich will Ihnen eine Frage stellen, die Sie jetzt sicherlich noch beantworten können.Sie haben eben in einem Halbsatz gesagt, dass dann die kommunalen Wahlbeamten drankommen. Darf ich für die Öffentlichkeit fragen, ob Sie auch an die richtigen Beamten herangehen wollen?
Der letzte Punkt, der mich natürlich brennend heiß interessiert, ist folgender: Ihren Ausführungen war zu entnehmen, dass Sie das wahrscheinlich nicht mehr erleben, wenn in der nächsten Legislaturperiode das Gesetz geändert wird. Wollen Sie vielleicht Bundesvorsitzender des Bundes der Steuerzahler werden, der nach einem Bericht des „Weilburger Tagesblatt“, wenn ich das richtig sehe, 180.000 c pro Jahr an Aufwandentschädigung bekommt und Einnahmen in Lebensversicherungen für die Vorstandsmitglieder steckt, die danach steuerfrei ausgezahlt werden?
Ich beantrage, dass der Innenausschuss beteiligt wird.
Herr Präsident, ich kann nicht für die Antragsteller sprechen. Aber wenn man ein Moratorium beantragt, müsste man das zum jetzigen Zeitpunkt zur Abstimmung stellen. Wenn es an den Ausschuss geht und irgendwann beschlossen wird, wenn die ersten Studienbeiträge gezahlt werden, ist es ein Schaufensterantrag. Ich weiß nicht, wie das vonseiten der Antragsteller gesehen wird.
Nein, er kommt nicht zur Pumpe. – Ich frage die Landesregierung: Kann man von der Sauberkeit von Zuluft angesichts der Belastung mit Feinstäuben, Stickoxiden und Kohlenmonoxid sprechen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Spielchen, die Sie insbesondere seitens der SPD und seit einer halben Stunde seitens der GRÜNEN treiben, werden von uns nicht mitgetragen. Sie wissen selbst, dass wir einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht haben. Es war im Sozialpolitischen Ausschuss Einigkeit darüber gewesen, dass man eine gemeinsame Lösung findet. Die SPD hat zunächst darauf bestanden, dass ihr Gesetzentwurf abgestimmt wird,und damit in Kauf genommen,dass er im Sozialpolitischen Ausschuss abgelehnt wird, und kommt heute während der Plenarsitzung mit einem Änderungsantrag an.
Meine Damen und Herren von der SPD, ich sage Ihnen ganz einfach: Wenn Sie konstruktiv an das Thema hätten herangehen wollen, hätten Sie diesen Änderungsantrag bereits in der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses eingebracht und nicht jetzt, heute vor zwei Stunden.
Zweiter Punkt. Mit diesem Änderungsantrag wollen Sie kaschieren, dass in Ihrem ersten Gesetzentwurf – wir stellen der SPD nicht in Abrede, dass Sie die Ersten waren, die einen Gesetzentwurf eingebracht haben – noch nicht einmal Gaststätten erwähnt gewesen sind. Sie versuchen also, auf doppelter Ebene zu kaschieren.
Ich sage Ihnen sehr deutlich – das hat unser Kollege Alfons Gerling vorgetragen –: Wir haben einen Gesetzentwurf seitens der Landesregierung.Wir werden diesen Gesetzentwurf im üblichen Gesetzgebungsverfahren hier beraten. Es wird noch einmal dazu eine Anhörung geben. Auch die FDP hat eine Anhörung beantragt. Das hat man ernst zu nehmen. Deswegen werden wir so verfahren, wie das vorhin von unserem Kollegen Alfons Gerling hier erklärt worden ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielleicht habe ich vorhin bei der Berichterstattung nicht richtig hingehört oder es nicht richtig verstanden. Ich würde Sie bitten, bevor wir in die Abstimmung eintreten, noch einmal die Beschlussempfehlung, über die wir abzustimmen haben,vorzulesen,sonst müsste es der Berichterstatter noch tun.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Kahl, wir haben die Dringlichkeit bejaht. Sie können gern über alles Mögliche diskutieren. Ich sage Ihnen aber sehr deutlich von unserer Seite: Wenn man über die Ver
rohung von politischen Sitten spricht und ein Einzelbeispiel aufruft, folgen Tausende von anderen Möglichkeiten, die im Parlament zu besprechen sein werden.
Dann müssten wir demnächst jede Äußerung auf die Waagschale werfen. Herr Kahl, ich verspreche Ihnen, dass diesem Beispiel, das Sie hier gerade hochziehen, bei nächster Gelegenheit andere folgen und zu Dringlichen Anträgen gemacht werden.
Wenn Sie im Hessischen Landtag persönliche Angriffe gegen Wahlkreiskollegen und gegen Mitglieder des Hessischen Landtags fahren wollen und das hier zum Wahlkampfthema machen, dann haben wir damit überhaupt keine Probleme. Ich weise nur darauf hin, dass es auch genügend Ausdrücke von Mitgliedern Ihrer Fraktion gibt, bei denen man durchaus auch auf die Verrohung der politischen Sitten hinweisen kann. Bei anderen Fraktionen kann das unter Umständen auch der Fall sein.
Wir halten das Thema für nicht so wichtig, dass wir es bereits heute nach den Gesetzentwürfen behandeln. Wenn Sie mit Ihrem Antrag aus dem Zusammenhang gerissene Äußerungen in den Hessischen Landtag einbringen,
dann schlage ich vor, dass wir diesen Antrag am Ende der Tagesordnung, da, wo er hingehört, als Tagesordnungspunkt 88 behandeln können. Nachher können wir uns in der Runde der parlamentarischen Geschäftsführer verständigen, in welchem Plenum wir diesen Antrag behandeln werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr AlWazir, den Vorwurf der Selbstbedienung wird die Politik immer gegen sich gerichtet sehen. Das wissen Sie. Bei jeder Diätenerhöhung,die wir diskutieren,heißt es:„Selbstbedienung“, weil wir die einzige Berufsgruppe in der Bundesrepublik Deutschland sind, die – leider – auch über ihre eigenen Diäten und Altersversorgung zu entscheiden hat,
weil es kein anderes Gremium gibt, das darüber entscheiden kann.
Meine Damen und Herren gerade von den GRÜNEN,Sie sind ja immer die gewesen, die, wenn es um Diätenerhöhung gegangen ist, ganz laut geschrien haben. Ich sage Ihnen sehr deutlich, aber auch sehr freundschaftlich: Ich habe bis heute nicht erlebt, dass einer der GRÜNEN-Abgeordneten gesagt hat: Auf diese Diätenerhöhung von – was weiß ich – 1, 2 % verzichte ich und gebe sie an irgendeine Organisation weiter.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns davor hüten – das möchte ich in meinen einleitenden Worten auch für mich sagen; ich will nicht versuchen, jetzt bei diesem Thema auf den Putz zu hauen;dazu ist das Thema zu wichtig –, uns als Politiker durch Opportunismus und andere Dinge in einen Verruf zu bringen, den wir nicht verdient haben.
Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Ihr Modell hört sich bei erster Betrachtung gut an. Aber es ist eine Mogelpackung.
Ich werde Ihnen auch sagen, warum. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN führt unseres Erachtens zu unvertretbaren Luxuspensionen, die mit Anstand nicht durchsetzbar und übrigens auch verfassungsrechtlich nicht haltbar sind.
Herr Al-Wazir, die steuerfinanzierte Zahlung einer Altersentschädigung von 1.500 c monatlich führt im Ergebnis zu Renten – wir haben Ihnen die Berechnungen vorgelegt –, auch bei den 20 Jahren, die Sie angesprochen haben, von über 7.000 c,
auch wenn die Kappung nach 20 Jahren erfolgt. Sie sind ja jetzt schon zurückgerudert. In Ihren ersten Überlegungen hatten Sie gesagt, es wird bezahlt bis anno Tobak, solange man im Landtag ist. Jetzt sind Sie schon wieder zurückgegangen. Man merkt, Sie haben erkannt, dass Ihr System Luxuspensionen fördert.
Zweiter Punkt. Ihr Modell hat einen ganz eklatanten Fehler gegenüber dem bisherigen Modell.
Die Rentenzahlungen, die Sie mit dem privaten Modell machen wollen,
erfolgen anrechnungs- und kappungsfrei. Das heißt, man kann auch noch Rentenansprüche aus anderer beruflicher Tätigkeit zusätzlich haben. Sie wissen selbst, dass unser jetziges System dies nicht ermöglicht unter Berücksichtigung der Kappungsgrenzen.
Meine Damen und Herren, bei dem 1.500-c-Modell könnte man nun hingehen und einem zukünftigen Abgeordneten der 17. Wahlperiode raten, schon während seiner Mandatszeit einen einträglichen Beruf auf Kosten des Mandats auszuüben, um weitere Versorgung aufzubauen, damit er sie in Addition zu dem bekommt, was der Landtag nach dem 1.500-c-Modell zahlt.
Außerdem wissen Sie selbst – das werden Sie nicht widerlegen können –, dass Ihr Altersversorgungsmodell vor allen Dingen für junge Berufsanfänger unter den Abgeordneten interessant ist. Ein Abgeordneter, der erst mit 50 oder 55 Jahren in den Landtag kommt, hat durch die fehlende Kapitalisierung der Zahlungen praktisch nichts.
Das bedeutet im Endeffekt, dass wir hier im Landtag nicht mehr das System haben: gleiche Altersversorgung für gleiche Zeit.
Weiterhin wissen Sie, dass sich durch den Wegfall der Kappungsgrenzen – Frau Wagner, das gilt auch für Sie – die Altersstruktur und vor allem die Berufsstruktur des Landtags verändern werden, weil Beamte – wir haben 41 % hier im Parlament sitzen – sich das voll auf ihre landtägliche Altersversorgung anrechen lassen müssen, was sie als Beamtenversorgung bekommen. Die würden das nach Ihrem Modell als Zuckerle dazukriegen.
Herr Al-Wazir, Sie haben das Thema Nordrhein-Westfalen angesprochen. Es ist klar, warum sich keiner der Abgeordneten in Nordrhein-Westfalen bei der Wahlmöglichkeit für die Veränderung ausgesprochen hat, weil – das wissen Sie selbst, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen gewesen sind – sie ansonsten auf die Hälfte ihrer bisher erworbenen Altersversorgungsansprüche hätten verzichten müssen, wenn sie in die nächste Legislaturperiode gingen.
Meine Damen und Herren, wir sehen in Ihrem Modell nicht den richtigen Weg, weil eine funktionierende und ausgewogene Repräsentanz der hessischen Bevölkerung im Hessischen Landtag dadurch nicht mehr gewährleistet wäre.
Wir halten diesen Gesetzentwurf für nicht richtig. – Ich will mir erlauben, im Einzelnen noch auf einiges einzugehen. Der jetzt von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ist für den Steuerzahler teurer. Ich will Ihnen das sehr deutlich machen.
Nach dem Gesetz erfolgt die Auszahlung der sogenannten Altersvorsorgeentschädigung direkt an die benannte Versicherung. Sie wissen genauso wie der Bund der Steuerzahler, der das komischerweise auch nicht genau wissen will,dass der Betrag nicht der Grundentschädigung unterliegt und damit auch nicht dem regulären Einkommensteuersatz. Es gibt Steuerausfälle für den Staat, weil entsprechende Absetzungen gemacht werden könnten.
Es sind über 800.000 c im Jahr an Steuerausfällen. – Hinzu kommt, dass die 1.500 c derzeit ausgezahlt werden und nicht erst dann, wenn ein Abgeordneter 60 Jahre oder älter ist. Es werden entsprechende Zins- und Zinseszinsverluste entstehen, die man ehrlicherweise bei einer Vollkostenrechnung – Herr Al-Wazir, Sie reden hier von Transparenz – mit einrechnen muss. Wenn Sie das machen, dann werden Sie sehen: Es wird teurer.
Ich sage Ihnen – auch gerichtet an den Bund der Steuerzahler –: Wir haben unsere Berechnungen allen, der Presse,dem Bund der Steuerzahler zur Verfügung gestellt.
Wir haben den Bund der Steuerzahler auch gebeten, uns eine Stellungnahme zu geben. Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht verwundern, dass bis zum heutigen Tage bei mir auf dem Schreibtisch keine Stellungnahme dazu eingegangen ist.
Einen letzten Punkt will ich ansprechen. Teile Ihres Gesetzentwurfs sind nach unserer Meinung verfassungswidrig und handwerklich schlecht gemacht. Sie sagten in der Pressekonferenz, Sie wollten die jetzigen Versorgungsan
sprüche auf 71,75 % kappen, und zwar für Abgeordnete, die das schon haben, oder für Abgeordnete, die schon im Parlament sind. Aber erklären Sie mir, wo die Gerechtigkeit und damit im Endeffekt auch die Verfassungsgemäßheit ist, dass Abgeordnete der 17. Wahlperiode, die demnächst ins Parlament kommen,nach Ihrem Gesetzentwurf diese Kappung nicht haben. Sie müssen an Ihrem Gesetzentwurf noch etwas nachbessern, um diese Ungleichbehandlung der Abgeordneten abzuschaffen und Ihren Gesetzentwurf verfassungsgemäß zu machen. – Das sind handwerkliche Sachen, Herr Al-Wazir. Schauen Sie einmal § 40 Abs. 5 und 6 an. Da sind noch nicht einmal die Verweisungen richtig.
Meine Damen und Herren, in dem Gesetzentwurf der GRÜNEN, mit dem wir uns heute beschäftigen, sind auch keine Regelungen getroffen worden, was mit Abgeordneten passiert, die ausscheiden und möglicherweise – das ist in einer Demokratie möglich – in irgendeiner späteren Wahlperiode wieder hereinkommen. Darauf gibt Ihr Gesetzentwurf keine Antwort.
CDU und SPD haben von Anfang an alle Berechnungen öffentlich gemacht und auch dem Bund der Steuerzahler zur Verfügung gestellt. Wir haben gesagt, dass wir keine öffentliche Anhörung machen wollen, wenn es nur um eine Veränderung des allen bekannten bisherigen Systems geht. Eine schriftliche Anhörung reicht dazu aus.
Sie haben jetzt einen weiteren Gesetzentwurf eingebracht.Wir sperren uns in keiner Weise, wenn zwei Alternativvorschläge auf dem Tisch liegen, einer öffentlichen Anhörung entgegenzusehen.
Nicht „endlich“. Sie haben doch gar keinen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, Frau Wagner.
Weil es nur um den bestehenden Gesetzentwurf ging. – Wir werden uns nicht gegen eine öffentliche Anhörung sträuben. Ein transparenter Diskussionsprozess gehört dazu, in öffentlicher Sitzung des Ältestenrats und auch in einer Sachverständigenanhörung. Damit haben wir keine Probleme.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen: Das Modell von CDU und SPD ist kostengünstiger und gerechter, und es dient einer ausgewogenen Parlamentsstruktur. Ich will die Eckpunkte nennen: Erhöhung der Mindestzugehörigkeit um zwei auf acht Jahre, um überhaupt einen Anspruch zu erhalten,Erhöhung der Zugehörigkeitsdauer zur Erreichung des Maximalanspruchs um zwei auf 24 Jahre, Erhöhung des Pensionseintrittsalters auf 60 Jahre – das entspricht übrigens dem durchschnittlichen Renteneintrittsalter in Deutschland –,
insgesamt eine Reduzierung um bis zu 20 %, Erhaltung der Kappungs- und Anrechnungsgrenzen. Das Ergebnis wird eine ausgewogene Alters- und Berufsstruktur im Landtag sein sowie gleiche Pensionshöhe für gleiche Mandatszeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr AlWazir, wir können uns gerne in der öffentlichen Anhörung die Köpfe einschlagen. Ich habe keine Probleme damit, wenn Sie das wollen. Gehen Sie davon aus, dass ich ein ordentliches Durchhaltevermögen habe. Die Berech
nungen, die wir vorgelegt haben, sind natürlich nachgewiesen.
Ich will Ihnen eines sagen: Die Berechnung der Altersversorgungsauszahlungen, die nach Ihrem Modell kommen, haben wir von einem großen deutschen Versicherungsunternehmen ausrechnen lassen,schwarz auf weiß.Dieses Versicherungsunternehmen wirbt in seinen großen Prospekten für Riester-Rente und Co., damit, dass man unheimlich viel Steuern sparen kann.Das ist ganz einfach so. Wenn Sie das negieren wollen – –
Warten Sie es doch ab, Herr Al-Wazir. Diese Steuerersparnis ist da.Damit wird Werbung gemacht.Damit ist die Steuerersparnis im Endeffekt auch gegeben und ebenfalls der Steuerausfall.
Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel geben. Herr Al-Wazir, Sie brauchen nicht so den Kopf zu schütteln.Vielleicht haben Sie Ihren Gesetzentwurf gar nicht so richtig gelesen. Sie wollen ein Wahlrecht zwischen der Altersversorgungsentschädigung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem Gruppenvertrag schaffen.
Das führt dazu, dass bei Auswahl der Rentenversicherung der den Höchstbetrag von derzeit 1.044 c übersteigende Betrag von immerhin 500 c dem Abgeordneten z. B. als heimliche Erhöhung der Grundentschädigung verbleibt.