Herr Minister, die Zahlen sind doch relativ überschaubar, auch wenn es erfreulich ist, dass sie an den meisten Hochschulen leicht angestiegen sind. Wie erklären Sie sich die sehr verhaltene Inanspruchnahme dieses Mittels, obwohl sehr für diese Zugangsmöglichkeit gestritten wurde, und könnte es im Zusammenhang damit stehen, dass bislang keine BAföG-Berechtigung für derartige Studierende besteht?
Man muss auch darauf hinweisen, dass die Studienbewerber eine Berufsqualifizierung haben und viele von ihnen zusätzlich die Fachoberschule besucht haben, sodass sie aus dieser Statistik herausfallen, weil sie das Fachabitur haben. Ich glaube nicht, dass der von Ihnen genannte Grund für die Zahlen verantwortlich ist. Ich bin sehr positiv eingestellt und glaube, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird und die Zahlen weiter steigen werden.
Es fällt auch auf, dass bestimmte Hochschulen besondere Angebote machen. Beispielsweise ist der Anstieg in Kassel überproportional hoch, während die Zahlen im Süden eher stagnieren.
Herr Minister, wir hatten vor Geltung dieses Gesetzes eine ähnliche Regelung.Was ist denn jetzt nach Ihrer Beobachtung der Unterschied – Sie sagen, es gebe nieman
den, der einen Meisterbrief habe, sondern berufsqualifizierende Abschlüsse – gegenüber der bisherigen Regelung, die kein Gesetz war?
Nein, die Statistik sieht vor, dass wir nicht differenzieren, sondern unter „beruflich qualifiziert“ auch die Meister subsumieren. Das heißt, unter denen, die ich eben aufgezählt habe, sind auch Meister. Das ist der große Unterschied: Diejenigen, die diesen Weg über die Gesellenprüfung und Meisterprüfung gewählt haben und sich irgendwann entscheiden,zur Hochschule zu gehen,müssen nicht mehr den Umweg über eine Fachoberschule machen.
Wie reagiert sie auf das Schreiben des bayerischen Staatministers Huber vom 18. Mai 2007 an Minister Dr. Rhiel, in dem Ersterer sich für die Durchführung eines (länderüber- greifenden) Raumordnungsverfahrens für den Neubau eines Kohlekraftwerks am Standort Staudinger einsetzt?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Frage, ob für die Erweiterung des Kraftwerks Staudinger in Großkrotzenburg im Main-Kinzig-Kreis ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden wird, war zunächst Gegenstand einer Regierungsanhörung in Hainburg am 6. Juli 2007. Zu dieser Anhörung waren auch bayerische Vertreter aus Politik und Verwaltung eingeladen. Selbstverständlich waren die hessischen Landtagsabgeordneten aus dieser Region auch anwesend.
Die Landesregierung hat die Ergebnisse dieser Anhörung sehr intensiv geprüft und beraten und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie wertvolle Impulse sowie neue gewichtige Erkenntnisse erbracht hat. Ministerpräsident Roland Koch hat anschließend ein Gespräch mit Vertretern der E.ON Kraftwerke GmbH geführt. Nach Abwägung der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse wurde entschieden, dass für die Erweiterung des Kraftwerks am Standort Staudinger eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden soll.
Es ist nett, dass bayerische Kollegen bei der Regierungsanhörung waren. Die Frage, ob ein länderübergreifendes
Raumordnungsverfahren – also unter Beteiligung bayerischer Behörden – stattfindet, haben Sie damit nicht beantwortet.
Es ist selbstverständlich,dass alle Betroffenen einbezogen werden. Das macht auch nicht vor Landesgrenzen halt.
Herr Abgeordneter, sehr positiv. Die Elektronische Steuererklärung (ELSTER) wird in Hessen von immer mehr Steuerpflichtigen genutzt.Wir haben in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg verzeichnen können. 2000 waren es 0,9 %, die ELSTER und damit die Möglichkeit der elektronischen Abgabe in Anspruch genommen haben; 2002 waren es 2,8 %, 2004 9,4 % und im letzten Jahr 18,2 %. An einigen Finanzämtern wird die 20-%-Marke bereits deutlich überschritten. Ich gehe davon aus, dass sich dies jetzt eher beschleunigt fortsetzen wird, was, wie gesagt, eine sehr positive Entwicklung ist.
Gibt es bereits ein zwischen der Stadt Hadamar und dem Landeswohlfahrtsverband abgestimmtes Konzept für eine bauliche Erweiterung der Maßregelvollzugsanstalt, und wann wurde dieses vorgelegt?
Herr Kollege Peuser, für die geplante Erweiterung der forensischen Klinik in Hadamar gibt es eine Machbarkeitsstudie, die der Stadt am 18.02.2005 vorgestellt wurde. Die
Diskussion zwischen dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Stadt Hadamar über eine vertragliche Begrenzung der Plätze ist noch nicht endgültig abgeschlossen, da die Stadt im August 2004 eine Veränderungssperre für das Sondergebiet Krankenhaus erlassen hatte.
Die Stadtverordnetenversammlung Hadamar hat nunmehr am 29.06.2007 die Offenlegung des Bebauungsplanes beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass die Bauleitplanung im Herbst dieses Jahres abgeschlossen wird und das Vorhaben dann auch endlich umgesetzt werden kann.
Wichtig bei diesem Vorhaben ist vor allem aus Sicht der Stadt Hadamar das, was damals mit dem LWV abgestimmt wurde: die bessere Sicherheit für die Bürger und die Mitarbeiter, die Verbesserung der Betriebsabläufe durch eine Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, aber eben auch eine Verbesserung für die Patienten und deren Therapie.
Wir gehen davon aus, dass – wenn dies läuft – nun auch ganz schnell die endgültigen vertraglichen Regelungen zwischen dem LWV und der Stadt getroffen werden können.
Wann gedenkt sie meine Kleine Anfrage betreffend Bundesinvestitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ in Darmstadt vom 5. September 2005, Drucks. 16/4349, zu beantworten?
Herr Abg. Siebel, nach Eingang dieser Frage habe ich selbstverständlich sofort eine Prüfung über den Verbleib der Antwort veranlasst. Die Prüfung des Vorgangs kam zu dem Ergebnis, dass die Drucksache niemals in der Staatskanzlei angekommen ist. Im Hinblick auf die Tatsache, dass die Kleine Anfrage vor nunmehr zwei Jahren gestellt worden ist, bitte ich um Auskunft, ob jetzt noch eine Antwort gewünscht ist. Dann werde ich umgehend die Beantwortung veranlassen, wenn die Anfrage bei uns eingegangen ist.
Ja, ich bitte darum. Die Anfrage hat eine Drucksachennummer,von daher müsste sie irgendwo gegenwärtig sein. Jedenfalls ist sie aus der Fraktion herausgegangen und Ihnen damit auch zugegangen.
Allerdings hat die Überprüfung der Kontrollmechanismen, z. B. der Erinnerung an eine ausstehende Antwort, ergeben, dass bei uns nie nachgefragt worden ist.Wir können es uns nicht erklären. Diese Anfrage ist bei uns nicht eingegangen, sonst hätten wir selbstverständlich versucht, sie fristgerecht zu beantworten.
Aber wenn Sie jetzt, nachdem aufgefallen ist, dass die Kleine Anfrage von vor zwei Jahren nicht beantwortet worden ist, Wert darauf legen, werden wir sie umgehend beantworten.
Herr Staatsminister, liegen der Landesregierung denn Erkenntnisse vor, wo diese Kleine Anfrage verblieben sein könnte?
Herr Abg.Kaufmann,wenn wir das wüssten,hätten wir sie auch.Wir gehen davon aus, dass sie nach dem Ausgang im Landtag verschwunden ist, weil sie bei der Staatskanzlei nie ankam.