Helmut Peuser
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Ich frage die Landesregierung:
Gibt es bereits ein zwischen der Stadt Hadamar und dem Landeswohlfahrtsverband abgestimmtes Konzept für eine bauliche Erweiterung der Maßregelvollzugsanstalt, und wann wurde dieses vorgelegt?
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie die Aussage des Bürgermeisters von Waldbrunn, Lothar Blättel (SPD), der laut Pressebericht vom 3. August 2007 in der „Nassauischen Neuen Presse“ Folgendes ausgesagt hat: „Der freiwillige Polizeidienst in Hessen ist ein Erfolgsmodell. Schon in 95 Kommunen zeigen 680 Polizeihelferinnen und -helfer Präsenz vor Ort. Die Erfahrungen mit dem freiwilligen Polizeidienst in Hessen
sind nach nunmehr sechs Jahren äußerst positiv. Die Tätigkeit wird als wichtige Maßnahme zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger angesehen.“?
Herr Staatsminister, könnte es sein, dass SPD-Kommunalpolitiker vor Ort offenbar ein anderes Wahrnehmungsgefühl haben als SPD-Landespolitiker?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den gemeinsamen Gesetzentwurf der CDUund der FDP-Fraktion zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung ein. Ich hoffe, dass dieser Gesetzentwurf unstrittig ist und eine große Mehrheit finden wird.
In Art. 1 geht es um Nachwuchsprobleme bei den Feuerwehren. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, mit geringerem Lebensalter in die Feuerwehr einzutreten, und außerdem geht es um die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten bezüglich der Nebentätigkeit von Wahlbeamten.
Zur Feuerwehr. Der Gesetzentwurf der CDU und der FDP ist eine konsequente Fortsetzung unserer Politik seit 1999, die den Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Jugendverbänden tatkräftig zur Seite steht und sie, wo es nur geht, unterstützt.
Globalisierung und demografischer Faktor werden zukünftig erhebliche Auswirkungen haben. Darüber sind wir uns alle im Klaren. Es wird unter anderem auch einen verschärften Wettbewerb um Jugendliche geben, einen verschärften Wettbewerb unter Verbänden und Vereinen. Man muss um Jugend werben, sie kommt nicht von selbst. Es gibt heute schon genügend Vereine, die Probleme haben. Die Gründe sind: Es wird deutlich weniger Jugendliche geben. Es gibt weniger Bindung an Vereine, und es gibt mehr Individualisierung.
In Fußballvereinen und in Turnvereinen usw. kann man schon mit sechs Jahren Mitglied werden und in Jugendmannschaften mitspielen. Bei der Feuerwehr kann man bisher erst ab dem 10. Lebensjahr Mitglied werden.Wenn sich ein Jugendlicher in einem Verein gebunden hat, wird er möglicherweise dort bleiben. Für die Feuerwehr ist es schwierig, Zugang zu finden.
Es gibt hier und da schon Bambinifeuerwehren – wie ich höre, mit großem Erfolg. Außerdem soll für die Kindergruppen, die dann gebildet werden können, der Unfallschutz nach dem Sozialgesetzbuch einbezogen werden.
Dieser Gesetzentwurf dürfte unstrittig sein. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Es ist die Fortsetzung unserer Politik. Ich erinnere an die Ehrenamts-Card für Jugendliche, an die 1 Million c für die Jugendfeuerwehren aus Anlass des 40-jährigen Bestehens, die Stärkung des Ehrenamts auch bei Jugendlichen usw. usf. Darüber hinaus werden sich die Feuerwehren sicherlich etwas einfallen lassen müssen, um auch eine stärkere Einbindung von Mädchen und Migranten zu erreichen.
Art. 2: Gesetz zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. Mit der Gesetzesinitiative zur Ergänzung des § 125 HGO soll ein Problem gelöst werden, das insbesondere seit der Kommunalrechtsnovelle 1999 und der zwischenzeitlich ergangenen Rechtsprechung in den Blickpunkt des Interesses gerückt ist.
Anders als bei der Novellierung 1999 gewollt, neigt die Rechtsprechung durch verschiedene Urteile in unterschiedlichen Bundesländern dazu, den § 125 wörtlich zu verstehen und darin auch eine gesetzliche Festlegung des Amtsinhalts zu sehen. Jedenfalls wird es von den Gerichten anders interpretiert, als es ursprünglich Landtag und Kommunale Spitzenverbände gewollt haben.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Tätigkeit der kommunalen Beamten nach § 125 HGO ausdrücklich als Nebentä
tigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung ausgewiesen werden.Wir sind uns im Haus sicherlich einig, dass Wahlbeamte zusätzliche Aufgaben, ob kraft Amtes oder durch Zuwahl in ihren örtlichen Gremien oder auch darüber hinaus, übernehmen sollen und müssen. Vergleiche, die manchmal mit Aufsichtsräten von Banken und der freien Wirtschaft angestellt werden, verbieten sich schon aus finanziellen Gründen. Das sind ganz andere Zahlen, mit denen hier gehandelt wird. Diesen Vergleich anzustellen ist meiner Meinung nach unsinnig.
Es ist notwendig, dass kommunaler Sachverstand auch in die Gremien auf kommunaler Ebene, Eigenbetrieb und dergleichen, eingebracht wird und eingebracht werden kann. Zusätzliche Arbeit soll in begrenztem Umfang auch finanziell honoriert werden.Darum geht es im Grunde genommen.Nach der Rechtsprechung müsste alles zu 100 % abgeführt werden.Wir sind der Meinung, dass bis zu einer bestimmten Grenze die Möglichkeit bestehen sollte, diese zusätzliche Arbeit zu honorieren.
Aus der Praxis kenne ich einen Fall. Ein Bürgermeister hat sich festgelegt und führt sein gesamtes Geld ohnehin an Vereine und Verbände ab. Er kann es also nicht mehr an die Kommune abführen. Es geht also um finanzielle Leistungen in einem begrenzten Umfang.Die Zahlen sind aus dem Gesetzentwurf ersichtlich.
Wir werden im Ausschuss in die Detailberatungen gehen und können noch Einzelheiten beraten. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. – Danke schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Diesem Antrag ist es leider so ergangen, wie es manchen Anträgen in diesem Hause ergeht: Da die Tagesordnungen in den Plenarwochen immer mit Anträgen aller Fraktionen sehr überladen sind, ist er ein paar Mal verschoben worden.
Deswegen tagen wir heute so lange, richtig.
Der Anlass war das Schneechaos im November in Nordrhein-Westfalen – wir werden uns erinnern – und der damalige vorbildliche Einsatz der hessischen Feuerwehren.
Herr Al-Wazir, das ist kein Grund zum Lachen. Das war ein großartiger, vorbildlicher Einsatz.
Das sollte ein Dank sein an die Feuerwehren und auch ein Hinweis auf deren Leistungsfähigkeit und darauf, wie Feuerwehren gefördert werden müssen. Da gibt es auch Gegensätze und sehr große Unterschiede gegenüber RotGrün. Ich werde gleich darauf zurückkommen. Ich denke, ein solcher Antrag bleibt immer aktuell. Um auf den Anlass zurückzukommen: Damals vergingen – das ist unglaublich vorbildlich – drei Stunden zwischen der Alarmierung, der Sitzung im Innenministerium mit dem Krisenstab und dem Ausrücken von 700 Feuerwehrleuten. Dann waren die auf dem Weg ins Münsterland. Dort saßen Menschen, die weiß Gott Hilfe benötigt haben. Das ist unglaublich vorbildlich und verdient Dank und Anerkennung.
Meine Damen und Herren, Feuerwehren werden immer und überall bei völlig unterschiedlichen Einsätzen gefragt und gefordert. Da gibt es jeden Tag die örtlichen Einsätze, die wir vor Ort kennen. Es gab inzwischen das Schneechaos in Bayern, meterhohe Schneeberge auf Gebäuden. Ich kann die Turnhalle in Bad Reichenhall in Erinnerung rufen. Da gab es in Posen, als eine große Halle während der großen Brieftaubenausstellung einstürzte, einen Einsatz der deutschen Feuerwehr. Es gab die Vogelgrippe mit dem Stichwort Insel Rügen, und, und. Feuerwehrleute werden überall gebraucht, um zu helfen und zu retten. Ich denke, ihnen gebührt der Dank des ganzen Hauses.
Das Gleiche gilt natürlich nicht nur den Feuerwehren, sondern auch den Hilfsorganisationen, die ebenso oft im Einsatz sind. Dank ist wichtig, notwendig und gut. Aber Dank allein genügt nicht. Die Feuerwehren wollen ernst genommen, finanziell gefördert und unterstützt werden. Ich glaube, die Feuerwehrleute spüren, ob nur Sonntagsreden gehalten werden oder ob tatsächliche Unterstützung da ist und ihre Arbeit anerkannt wird.
Da gab und gibt es Unterschiede zu Rot-Grün. Ich nenne ein paar Punkte. Bis 1999 sah die Bilanz von Rot-Grün wie folgt aus.
Der Herr Rudolph ist auch da. Das erste Mal, dass ich Sie im Plenum höre. Ich habe gedacht, Sie hätten den ganzen Tag im Schwalm-Eder-Kreis die Stimmen gezählt, die gefehlt haben.
Herr Rudolph, Sie können gleich reden. – Ich erinnere daran: 163 Millionen c Defizit, 319 Fahrzeuge und 150 Gerätehäuser standen auf der Warteliste, 25 Millionen c Kleinanträge wurden durch Städte, Gemeinden und Feuerwehren vorfinanziert, 15 Millionen c Rückstände für
die Feuerwehrschule in Kassel, Zweckentfremdung der Feuerwehrschutzsteuer für den Rettungsdienst,den Katastrophenschutz und andere Maßnahmen.
Es gab 1999 einen Regierungswechsel. CDU und FDP kamen an die Regierung – fortgesetzt mit der Alleinregierung der CDU im Jahre 2003 –, und von da an sieht die Bilanz wie folgt aus. Sie erinnern sich an das Programm „2000 plus“. Ich stelle fest, ein Großteil der Altanträge wurde abgebaut, zeitnahe Finanzierung der neuen Anträge, die Zweckentfremdung wurde größtenteils abgebaut – für den Rettungsdienst ganz, für den Katastrophenschutz bisher teilweise,der Rest wird in den nächsten Jahren noch folgen –, Fahrten für die Feuerwehrschulen wurden wieder bezahlt. Die Jugendfeuerwehren haben eine Sonderzuwendung von 1 Million c erhalten. Es wurde ein Prioritätenverfahren für die Kreise eingeführt. Es gilt Mitbestimmung statt Zentralismus. Ich könnte diese Liste fortsetzen. Ich weiß, dass das in fünf Minuten natürlich nicht möglich ist.
Für die vielen Zwischenrufe sei mir erlaubt, noch 30 Sekunden zu sprechen.
Meine Damen und Herren, ich denke, wenn Hessens Feuerwehren eine gute Ausrüstung und einen guten Ausbildungsstand haben und hoch motiviert sind, ist das vor allen Dingen ein Verdienst der Feuerwehren. Das alles hat allerdings auch etwas mit Politik zu tun. Bei der jetzigen Regierung, bei Innenminister Bouffier, bei der CDU finden die Feuerwehren die Anerkennung und Förderung, die notwendig ist.
Wir sind ehrliche Makler, und auf uns ist Verlass. Bei uns wird nicht nur geredet, sondern gehandelt. Das ist der Unterschied zu Rot-Grün, und die Feuerwehren spüren das.
Herr Dr. Lübcke, wie beurteilen Sie denn die Situation? Bei diesem nicht ganz unwichtigen Tagesordnungspunkt sind nur vier Genossen anwesend.