Aber jetzt will ich auf Ihr eigentliches Petitum zurückkommen. Sie sagen jetzt auf einmal, der Landtag beauftragt den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, sich in einer Anhörung mit den Einwänden der Wirtschaft zu beschäftigen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt läuft ein Planfeststellungsverfahren, in dem genau alle diese Aspekte geprüft werden. Es ist nicht die Aufgabe des Hessischen Landtags,anstelle eines Planfeststellungsverfahrens – dies ist ein Verwaltungsverfahren – parallel eine Anhörung durchzuführen.
Es geht Ihnen nur darum, eine zusätzliche Stelle zu schaffen, an der Sie polemisieren können. Hier findet gerade ein Verwaltungsverfahren statt, das mit einem Verwaltungsakt, einem Planfeststellungsbeschluss endet, und das gehört nicht in die Zuständigkeit des Parlaments.
Herr Dr.Jürgens,Sie sind immer einer derjenigen,die ihre juristischen Kenntnisse glänzen lassen. In diesem Fall wäre es sinnvoll gewesen, Herrn Wagner einmal darauf hinzuweisen, dass die Zuständigkeit des Hessischen Landtags für eine Anhörung nicht gegeben ist, wenn ein Planfeststellungsverfahren läuft.
Ich möchte einmal wissen, was für ein rechtsstaatliches Verständnis Sie haben. Hier geht es um exekutives Handeln. Im Rahmen dieses exekutiven Handelns ist genau dieser Abwägungsprozess vorzunehmen.
Sie wollen an die Stelle dieses exekutiven Handelns parlamentarischen Firlefanz stellen. Das ist Ihre Absicht, nichts anderes.
Ich sage das deswegen so deutlich, weil unsere Verfassung bestimmte Zuständigkeiten kennt. Ein Parlament muss sich auch einmal selbst beschränken, wenn es keine Zuständigkeit hat.
Es muss akzeptieren, dass in einem Planfeststellungsverfahren sämtliche Aspekte einer Abwägung zugeführt werden.
Wir werden uns nachher in anderem Zusammenhang mit der Frage des Genehmigungsrechts auseinander setzen. Ich bin der Auffassung, dass man parlamentarische Aktivitäten in solche Planungsprozesse einbinden muss. Aber hier geht es Ihnen um nichts anderes als darum, ein Spektakel zu machen und das abzulassen, wobei es Ihnen bislang nicht reicht, Ihre Pressemitteilungen zu diesem Thema zu veröffentlichen.
Deswegen ist es für mich eine grundsätzliche Frage, wenn Sie etwas verlangen, was mit unseren rechtsstaatlichen
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis auf den Antragsteller haben alle Fraktionen eben noch einmal mit allen möglichen Argumenten deutlich unterstrichen, dass die Entscheidung, den Flughafen Kassel-Calden auszubauen, die richtige Entscheidung ist.
Es ist die richtige Entscheidung für die Region und für die Wirtschaftsstruktur. Sie stärkt den Wettbewerb, auch den Wettbewerb zwischen den Regionalflughäfen. Im Masterplan, bei dem auch die Flughafengesellschaften mitgewirkt haben, wird für die Zukunft des Flugverkehrs in Deutschland noch einmal deutlich unterstrichen, dass gerade die regionalen Fluglinien eine zusätzliche Bedeutung bei der Erschließung des Marktes bekommen werden,insbesondere bei der mittelbaren Wirkung für die Ansiedlung von Infrastruktur.
Deswegen tut die Landesregierung gut daran, dem Flughafen Kassel-Calden entsprechende Möglichkeiten zu geben, damit er auch in Zukunft leben und die Rolle wahrnehmen kann, die man von einem Regionalflughafen erwarten muss. Deswegen ist diese Investition, die im Vergleich zu anderen Verkehrsinvestitionen relativ gering ist, gerechtfertigt, und sie wird ihre Früchte tragen.
Das andere, was die Landesregierung in diesem Zusammenhang zu verantworten hat, ist, dass wir das Planfeststellungsverfahren zügig vorantreiben, dass wir im Rahmen der Erörterungstermine der Anhörung alle Bedenken aufnehmen und dass wir auch die kritischen Stimmen nicht nur hören,sondern sie auch abwägen.Abwägen heißt aber, dass es auch positive Effekte gibt, die eingebracht werden.
Dafür steht insbesondere die Aussage der regionalen Wirtschaft, sowohl der verfassten wie beispielsweise der IHK als auch der vielen Unternehmen in Nordhessen, die dringend auf dieses wichtige Zeichen zur Fortentwicklung der Infrastruktur warten. Es haben nur wenige daran geglaubt, dass der nordosthessische Logistikstandort sich so mit allen positiven Konsequenzen, gerade für den Arbeitsmarkt, entwickeln kann. Ich glaube, dass mit diesem Impuls für Kassel-Calden eine ähnliche Entwicklung eingeleitet werden kann. Bleiben wir also auf dem Weg. Führen wir das zielstrebig zu Ende. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will noch einmal auf ein paar Argumente, so es welche waren, die hier genannt wurden, eingehen. Herr Posch, Sie haben hier eine Philippika gehalten, der Hessische Landtag solle nicht in exekutives Handeln eingreifen. Sie übersehen aber eines, Herr Kollege Posch. Antragsteller und Eigentümer dieses Flughafens ist zu einem erheblichen Anteil das Land Hessen. Finanziert werden soll dieser Neubau des Flughafens aus Landesmitteln. Es ist das vornehmste Recht eines Parlaments, über den Haushalt zu beraten. Das ist keine Einmischung in exekutives Handeln, sondern die Wahrnehmung unserer grundlegenden Aufgabe in diesem Land, Herr Kollege Posch.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Clemens Reif und Michael Bod- denberg (CDU))
Wir müssen in diesem Landtag entscheiden, wofür wir Steuergelder ausgeben wollen oder nicht. Herr Kollege Posch, liebe Kollegen von der CDU, die Sie so schreien, ich finde es gut, wenn man solche Entscheidungen auf der Grundlage von Fakten trifft und nicht auf der Grundlage von Ideologie und Gesinnungsbeschlüssen, die besagen, dass Verkehrsinfrastruktur a priori Arbeitsplätze schafft.
Da wird dazwischengefragt, was „a priori“ heißt. A priori bedeutet „vor jeder Erkenntnis“. Genau das wollen Sie hier machen, wenn Sie noch nicht einmal eine Anhörung zu diesem Thema zulassen wollen.
Dann sagen Sie, man müsse die Kritik aus Paderborn und Erfurt einordnen. Ja, natürlich muss man die Kritik aus Paderborn und Erfurt einordnen. Das ist doch gar keine Frage. Natürlich haben die auch Angst vor einem Wettbewerber.Aber was wir uns doch fragen müssen,ist,ob in einem so engen Raum, wo im Umkreis von 70 bis 80 km so viele Flughäfen existieren, diese Flughäfen tatsächlich eine Existenzchance haben oder ob wir nicht ein dauerhaftes Subventions- und Zuschussgeschäft produzieren. Wenn wir zu dieser Erkenntnis kommen, dann sollten wir es lassen. Darum geht es doch bei dieser Abwägung.
Dann wird immer die Regio-Tram als Beispiel genannt.Ja, die Regio-Tram ist eine Infrastruktur. Das ist gar keine Frage. Das ist sie genauso, wie der Flughafen Kassel-Calden eine Infrastruktur ist. Aber die Analogie zu diesem Flughafen wäre doch folgende: Wir haben bestehende Flughäfen, und wir haben eine bestehende Regio-Tram. Was Sie beim Flughafen vorschlagen, würde – bezogen auf die Regio-Tram – bedeuten, dass man neben der bestehenden Regio-Tram-Trasse in 20 km Entfernung eine weitere Trasse bauen würde. Das wäre die richtige Analogie.
Herr Kollege Wagner, ich bin immer noch davon ausgegangen, dass man eine Anhörung dann beantragt, wenn die Anzuhörenden dazu beitragen können, dass man sich eine Meinung bildet. Nach dem, was Sie hier abgesondert haben, haben Sie eine Meinung. Dann brauchen Sie keine Anhörung.
Mir liegen also keine weiteren Wortmeldungen vor. Wie durch Vorgespräche geklärt, soll der Antrag, Drucks. 16/4071, dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Vormittagssitzung angelangt. Wir werden ab 14 Uhr weiter tagen. Wir werden dann Tagesordnungspunkt 61 in Verbindung mit Tagesordnungspunkt 66 beraten. – Guten Appetit.