Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Herr Kollege Bellino hat es angesprochen: Die Landesregierung hat es bei diesem Gesetz nicht geändert, dass wir in diesem Jahr einen großen Betrag an Mitteln – immerhin 6,32 Millionen c – für die außerschulische Jugendbildung zur Verfügung gestellt haben. Daran wurden 35 öffentliche und 29 dem Jugendverbandsbereich zugeordnete Träger sowie fünf ergänzende Träger beteiligt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicher kann man darüber streiten, wie diese Strukturen gewachsen sind: warum es fünf ergänzende Träger gibt, warum es einzelne Kommunen gibt, die eine besondere Förderung erlangt haben. Es geht überhaupt nicht um die Qualität der Arbeit dieser Kommunen, sondern darum, dass wir, wenn wir ein Gesetz erneuern und modernisieren, darauf achten, dass der Grundsatz der Subsidiarität dann auch auf Dauer richtig umgesetzt wird. Das heißt, freie Träger müssen ihre Chance haben, und auf der anderen Seite müssen die kommunalen Träger,die Jugendämter,entscheiden,ob sie es selbst machen oder ob sie Aufgaben an freie Träger übertragen. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg, denn das ist gelebte Subsidiarität.

Deswegen haben wir ganz bewusst in einem sehr transparenten Verfahren ganz klar angekündigt, worauf sich Träger einstellen können – dass sie jährlich schauen können, wie wir damit umgehen, dass sie sich in diesen Städten aufbauen können, dass sie beispielsweise mit dem Kreisjugendbildungswerk zusammenarbeiten können oder mit freien Trägern, um die Angebote fortzuführen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube schon, es gehört dann zur Ehrlichkeit dazu, dass wir Ihnen diese Verordnung wegen der Transparenz des Verfahrens bewusst von Anfang an zur Verfügung gestellt haben.Wir sagen aber auch, wir brauchen in der außerschulischen Jugendbildung Qualitätskriterien. 6 Millionen c sind kein Pappenstiel, und man kann nicht einfach sagen, die verteilen wir irgendwie. Deswegen haben wir sehr bewusst gesagt, wir müssen dort Qualitätskriterien anlegen.

Herr Kollege Rentsch,Sie haben einige Qualitätskriterien angesprochen. Mit denen stimmen wir – auch aufgrund der Anhörung, das habe ich im Ausschuss bereits gesagt – in vieler Hinsicht überein. Wir sagen, wir wollen die Kriterien, die wir bisher in die Verordnung aufgenommen hatten, durchaus an den Stellen, die in der Anhörung auch zum Tragen kamen, überdenken und entsprechend ändern. Aber es muss sich am Ende noch um ein Qualitätskriterium handeln und darf nicht – wie das der Herr Kollege Bocklet sagt – komplett heruntergesetzt werden. Es ist schon wichtig, dass wir in der außerschulischen Jugendbildung diese Kriterien anwenden.

Wir können jetzt darüber streiten, ob das in die Verordnung oder in das Gesetz gehört. Das ist ein ganz spannender Punkt. Herr Kollege Bocklet, Sie sagen hier, es gebe überhaupt keine Träger, die neu anerkannt werden wollen, und es würde sich gar nichts ändern.

(Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie haben auch gesagt, Sie hätten – wenn überhaupt – nur einen Träger, der möglicherweise anerkannt sein will.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau deswegen werden wir Anerkennungskriterien in die Verordnung schreiben und selbstverständlich – wie sich das ge

hört – überprüfen, ob die erfüllt werden können, wie damit umgegangen wird, ob sie die richtige Messlatte sind. Und falls wir eine falsche Messlatte auflegen, werden wir das im nächsten Verordnungsverfahren anpassen.

Aber wir gehen davon aus, dass die Anhörung sehr deutlich gemacht hat, dass neue Träger dazukommen können, wenn sie die Kriterien erfüllen. Das ist nun einmal eine Grundvoraussetzung dafür, dass Träger dort tatsächlich mitmachen können.

Es geht dann darum, dass wir Qualität haben, dass freie Träger mit dabei sind und dass die Kommunen auch in Zukunft klar entscheiden sollen, was sie selbst machen oder was sie an die freien Träger übertragen. Ich wünsche mir, dass viele in diesem Bereich klar sagen: Der Grundsatz der Subsidiarität wird auch bei uns als Kommune groß geschrieben, und wir arbeiten in der außerschulischen Jugendbildung mit freien Trägern zusammen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz verfolgt hier einen richtigen Ansatz. Wir werden die Anerkennungsverfahren in der Verordnung so abändern, dass sowohl das Qualitätskriterium eine Rolle spielt wie selbstverständlich auch die Erreichbarkeit und die Möglichkeit, dass Jugendliche daran teilnehmen können. Es darf aber nicht so sein, dass es am Schluss nur einem kleinen Kreis möglich ist, außerschulische Jugendbildung anzubieten. Denn dies ist eine Aufgabe, die von Trägern auch landesweit erfüllt werden muss. Jugendlichen muss ein breites Angebot gemacht werden, und sie müssen in ausreichender Zahl erreicht werden. Das ist die Grundvoraussetzung, das hat die Anhörung auch bestätigt.

Deswegen gehen wir mit diesem Gesetz einen richtigen Weg.Wir modernisieren und schaffen in Zukunft auch Sicherheit für die Träger in der hessischen außerschulischen Jugendbildung, mit uns als Partner zusammenzuarbeiten.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Staatsministerin. – Herr Bocklet, Sie haben das Wort zu einer Kurzintervention.

Frau Ministerin, Ihr letzter Satz war – – Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Aloys Lenz (CDU): Andersherum: „Herr Präsident! Frau Ministerin!“)

So herum, genau so war es, deswegen.

Frau Ministerin, Sie sprechen von Sicherheit für die Träger. Die Träger der kommunalen Jugendbildungswerke und des Hessischen Jugendringes sind durch die neuen Qualitätskriterien ausgeschlossen. Es geht um die Frage der neuen, der sonstigen Träger. Diese Träger haben ein Budget von 316.000 c.Jeder neue Träger,der in diese Förderung hineinkommt, ohne dass das Budget anwächst, gefährdet die Existenz bestehender Träger.So viel muss man doch verstehen können.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Als GRÜNEN-Fraktion sagen wir Ihnen: Es ist völlig klar, wir wollen eine Öffnung auch für andere Träger, wir wollen auch Qualitätskriterien. Aber wenn man hier öff

net und Qualitätskriterien aufnimmt, dann müssen die auch so gefasst sein, dass neue Träger anerkannt werden können und diese nicht von vornherein sagen – wie in diesem einen Beispiel aufgeführt –: Diese Kriterien können wir nicht erfüllen, wir werden nach Ihrer Rechtsverordnung so keine Förderung von Ihnen bekommen.

Vor allen Dingen darf es nicht so sein, dass bestehende Träger wie pro familia

(Zuruf der Ministerin Silke Lautenschläger)

bitte? – nicht sagen: So, wie diese Verordnung auf dem Tisch liegt, werden wir schließen müssen. – So, wie diese Kriterien sind,wird pro familia schließen müssen.Sie können doch nicht davon reden, es gäbe eine Bestandssicherheit für die Träger. Die gibt es so nicht für die LAG „Soziale Brennpunkte“ und nicht für pro familia.

Sie sagen, die neuen Träger stünden in Masse Schlange. Das wünsche ich mir.Aber sagen Sie diesen Trägern doch, woher das Geld kommen soll – bei einem Ansatz von 300.000 c ist es momentan gar nicht vorhanden. Das, was Sie bei den vielen Sonderstatusstädten abspecken wollen – diese Gelder stehen erst 2010 zur Verfügung. Von 2006 bis 2010 sind es vier Jahre.So lange fragen wir uns,wie dieses Gesetz für neue Träger geöffnet werden soll, wenn nicht genügend Geld da ist. Oder aber man killt andere, bestehende. Das wollen wir GRÜNE nicht, und genau deshalb – Frau Lautenschläger – erfüllen Sie Ihre eigenen Ansprüche nicht. Das können Sie nur jemandem erzählen, der sich als Träger noch niemals dort informiert hat. – Danke.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Danke schön.

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Aussprache zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Jugendbildungsförderungsgesetz in zweiter Lesung.

Der Sozialpolitische Ausschusse empfiehlt dem Plenum, diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CDU.Wer ist dagegen? – Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Wer enthält sich? – Die Fraktion der FDP.

Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung angenommen und wird zum Gesetz.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 62 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Errichtung der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt (NW-FVA) – Drucks. 16/4953 zu Drucks. 16/4881 –

Berichterstatter ist Herr Grumbach. – Bitte schön, ich erteile Ihnen dann auch gleich das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der 86. Plenarsitzung am 13. Dezember 2005 überwiesen worden.

Der Ausschuss für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am gleichen Tag mit dem Gesetzentwurf befasst und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD die eben genannte Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.

So weit die Berichterstattung.

(Beifall des Abg. Reinhard Kahl (SPD))

Ich will meinen Redebeitrag auf zwei Sätze beschränken. Vor genau zwei Tagen habe ich hier erklärt, dass dieser Gesetzentwurf und der ihm zugrunde liegende Staatsvertrag einer geordneten, vernünftig funktionierenden modernen Verwaltung nicht entspricht. Deswegen wir die SPD-Fraktion ihn weiterhin ablehnen. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Häusling für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stimmen dem Staatsvertrag und der Fusion zur Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt zu.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der CDU: Ui!)

Es ist nicht so, dass wir uns nicht damit befasst hätten.Wir haben uns sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Wir hatten dazu auch einen Dringlichen Berichtsantrag. Wir haben diesen Prozess auch sehr kritisch begleitet, da es sehr wohl Bedenken gab, diese Fusion so zu machen – gerade vonseiten der Personalvertretung. Nachdem die Bedenken der Personalvertretung ausgeräumt sind und der Personalrat dieser Fusion zustimmt, sind auch unsere Bedenken im Wesentlichen ausgeräumt.

Es ist sicherlich sinnvoll, in Zukunft für diesen Bereich Synergieeffekte zu nutzen und die Kapazitäten in diesem Bereich zu bündeln, um der in Zukunft wachsenden Bedeutung dieses Bereiches Rechnung zu tragen und die Zukunftsfähigkeit dieser Einrichtungen zu sichern. Wir halten es sogar für einen Vorteil, dass hier drei Länder kooperieren und eine gemeinsame Versuchsanstalt gründen. Denn damit wird dieser Bereich dem alleinigen Zugriff der Landesregierung entzogen, und er kann somit letztendlich auch nicht der Kettensäge von Herrn Dietzel zum Opfer fallen. Insofern ist das eigentlich ein Schutz für diesen Bereich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Forstlichen Versuchsanstalten werden in Zukunft einen hohen Stellenwert haben und Aufgaben von steigender Bedeutung wahrnehmen. Ich habe das letzten Dienstag schon gesagt. Gerade im Bereich Waldschutz gibt es erheblichen Forschungsbedarf. Die Forschungen zu Folgen des Klimawandels erfordern in Zukunft einen erheblichen Aufwand. Die Aufgaben der Forschung im Zusammenhang mit immer häufiger auftretenden Käferkalamitäten erfordern ebenfalls einen hohen Aufwand. Wir hoffen, dass dadurch, dass dort die Kapazitäten gebündelt werden, dieser Bereich auch intensiv angegangen wird.

Wichtig ist, dass der Standort Hannoversch Münden erhalten bleibt und nicht den Sparbemühungen zum Opfer fällt, und dass dieser Bereich weiterhin unter der Leitung von Hessen Forst erhalten bleibt. Das war auch für uns letztlich entscheidend, dem Ganzen zuzustimmen.