Protokoll der Sitzung vom 22.02.2006

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ehrenamtliches Engagement gab es – bei dem zugegebenen Engagement dieser Landesregierung – auch schon

vor 1999.Alles, was Sie hier tun, nicht zuletzt dieses Fehlplakat mit dem Roten Kreuz, zeigt doch, dass Sie verzweifelt versuchen

(Zurufe von der CDU: Oh! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das stimmt doch, unglaublich!)

wir wissen, das tut weh –, im Land den Eindruck zu erwecken, dass ehrenamtlich Engagierte per se CDU-Mitglieder sein müssen. Das ärgert die Menschen draußen im Land.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Horst Klee (CDU):Wunschdenken! – Boris Rhein (CDU): Mehr fällt euch dazu nicht ein!)

Damit komme ich zu einem zweiten Punkt. Sie können es nicht negieren, auch wenn Sie es nicht hören wollen.

(Horst Klee (CDU):Armselig!)

Mit dem Blick auf die leeren Kassen öffentlicher Kostenträger wird immer häufiger der Einsatz ehrenamtlicher Kräfte genutzt, um die Kosten für soziale Dienstleistungen zu reduzieren und aus Finanzgründen notwendigen Abbau hauptamtlicher Personalressourcen auszugleichen. Sie können nicht negieren, dass Sie in den letzten Jahren über 30 Millionen c im Sozialbereich des Landes Hessen gespart haben und dass vieles nur noch möglich ist, weil sich in den Spiel- und Lernstuben, in den Kindergärten und in anderen Bereichen überhaupt noch Ehrenamtliche engagieren. Das tut weh, doch auch das ist eine Wahrheit, die es heute zu sagen gilt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Horst Klee (CDU): Das tut weh!)

Ich will noch einmal betonen: Ehrenamtliches Engagement eignet sich nicht als Sparstrumpf. Das will ich für meine Fraktion unmissverständlich äußern.

(Horst Klee (CDU): Nichts verstanden!)

Es darf aufgrund des Erstarkens von ehrenamtlichem Engagement keinen Abbau regulärer Arbeitsplätze geben. Dieses Risiko muss heute bei aller Gemeinsamkeit auch einmal beschrieben werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Horst Klee (CDU):Wo leben Sie denn?)

Sie haben natürlich Recht, dass keiner ein Ehrenamt nur deshalb ausführt, weil er dafür eine Anerkennung bekommt, weil er billiger ins Schwimmbad kommt oder, oder, oder. Das ist richtig. Aber die Hessische Landesregierung hat sich da einen dicken Klops geleistet. Ich darf die heutige Presseerklärung des Hessischen Jugendrings zitieren, der wiederum sagt, dass die aktuelle Vergabepraxis der E-Card „zu einer Abwertung jugendlichen Engagements führt“, da die weit überwiegende Zahl der Vergaberichtlinien vor Ort zur E-Card deren Vergabe erst ab 23 Jahren zulässt. Da muss doch die Frage gestattet sein: Was für ein Bild haben Sie eigentlich? 34 % der ehrenamtlich engagierten Menschen sind zwischen 14 und 30 Jahren alt. Können Sie jemandem auf der Straße vernünftig erklären, warum in sage und schreibe elf Landkreisen und Kommunen die Ehrenamts-Card erst ab 23 Jahren zu erhalten ist? Ich kann Ihnen sagen, warum das so ist: weil Sie versäumt haben, in Ihren Vergaberichtlinien klare Vorgaben zu machen, dass sie mindestens ab 18 Jahren er

hältlich sein soll. Das ist doch ein Fehler der Landesregierung.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU) – Horst Klee (CDU): So ein Blödsinn!)

Das führt dazu – ich darf zitieren –, dass in den Jugendverbänden eine wachsende Kritik an der „Abwertung jugendlichen Engagements“ zu verzeichnen ist. Das ist ein völlig falsches Signal, das Sie dorthin senden. Es ist nicht nur ein Engagement „60 plus“. Viele Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, sind Jugendliche ab 14 Jahren. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, mit dem wir die Landesregierung auffordern, „gemeinsam mit dem Hessischen Jugendring und den Kommunen bzw. Landkreisen dafür zu sorgen, dass“ alle Jugendlichen ab 14 Jahren, die sich bürgerschaftlich engagieren, in den Genuss der ECard kommen. Es muss eine Lösung gefunden werden, damit Inhaberinnen und Inhaber der Jugendleiter-Card nicht von der Inanspruchnahme der E-Card ausgeschlossen werden. Der Ausschluss Jugendlicher und junger Menschen von den Bonus- und Anerkennungsregelungen der E-Card benachteiligt diese und führt die Idee,das bürgerschaftliche Engagement in allen Altersgruppen zu fördern,ad absurdum.Da hat sich die Landesregierung einen fetten Klops geleistet.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Horst Klee (CDU):Völliger Denkfehler!)

Sehr verehrte Damen und Herren, Sie beziehen sich alle auf die Große Anfrage. Aber auf die Kleine Anfrage der sozialdemokratischen Kollegin Eckhardt, wo es um die Konkurrenz zwischen Juleica und Ehrenamts-Card ging, haben Sie geantwortet, Herr Grüttner, Sie sähen dort keine Konkurrenz, im Übrigen gebe es noch Gespräche. Ich kann an dieser Stelle nur wiederholen: Sie sind schon vorher darauf hingewiesen worden, von den Jugendverbänden, aber auch von den GRÜNEN, dass es in den Vergaberichtlinien vor Ort Mängel gibt. Sie sind in dieser Frage absolut beratungsresistent, wenn Sie sagen, diese Benachteiligung gebe es nicht. Wir fordern Sie auf: Stoppen Sie die Ungleichbehandlung Jugendlicher beim ehrenamtlichen Engagement, dann wäre das Land Hessen schon einen Schritt weiter.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Bocklet. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.Wir sind damit am Ende der Aussprache in einer verbundenen Debatte der Tagesordnungspunkte 50, 32 und 48.

Ich stelle fest, dass die Große Anfrage der Fraktion der CDU betreffend Ehrenamt im Land Hessen besprochen wurde.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Ungleichbehandlung Jugendlicher bei der Ehrenamtskarte stoppen, Drucks. 16/5288, und der Antrag der Fraktion der CDU betreffend Unterstützung und Förderung des Ehrenamtes, Drucks. 16/5291, sollen an den Hauptausschuss, federführend, und den Sozialpolitischen Ausschuss, mitberatend, überwiesen werden. – Das ist Konsens, dann können wir so verfahren.

Dann darf ich noch Tagesordnungspunkt 3 aufrufen:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung in hessischen Kommunen – Drucks. 16/5212 –

Für die SPD-Fraktion bringt Herr Kollege Siebel den Gesetzentwurf ein. Redezeit: fünf Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach so vielen durchaus grundsätzlichen Diskussionen am heutigen Vormittag und am gestrigen Nachmittag bringen wir heute im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung in hessischen Kommunen ein. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir die Sicherheitssituation insbesondere der schwächeren Verkehrsteilnehmer verbessern.

(Beifall bei der SPD)

Insbesondere Kinder und ältere Menschen werden von verantwortungslosen Autofahrern gefährdet, die rote Ampeln überfahren.

(Michael Denzin (FDP): Na!)

Ja, Herr Denzin, das kommt vor. – Mit einem vertretbaren Personalaufwand ist eine Kontrolle dieser Rotlichtsünder nur durch das Aufstellen von Rotlichtüberwachungsanlagen möglich. Derer gibt es aber insbesondere an zahlreichen neuralgischen Verkehrspunkten bislang viel zu wenige. Es geht insbesondere um Ampeln, die an Schulwegen liegen, oder um solche Punkte, an denen es wegen des Überfahrens von roten Ampeln häufig zu Verkehrsunfällen kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in dem Zusammenhang will ich Ihnen ein Erlebnis aus meiner Heimatstadt Darmstadt schildern, wo mehrere rote Ampeln auf dem Schulweg – –

(Rafael Reißer (CDU): Es gibt nur rote Ampeln, Herr Kollege!)

Herr Reißer, wenn Sie diese Position zu roten Ampeln im Zusammenhang mit Schulwegen haben, dann will ich Ihre Einlassung einmal als einen danebengegangenen Zwischenruf bewerten. Es geht in der Tat um eine relativ ernste Angelegenheit.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Günter Ru- dolph (SPD): Dümmlich!)

Ich war dabei, eine kleine Geschichte aus meiner Heimatstadt Darmstadt zu erzählen. Dort liegen Ampeln und Fußgängerüberwege an dem Schulweg von Kindern.Weil es zu gefährlichen Situationen gekommen ist, haben Eltern mit ihren naiven Mitteln eine kleine Verkehrszählung durchgeführt. Dabei haben sie festgestellt, dass es in den Morgenstunden zwischen 7.30 und 8.30 Uhr in acht Fällen zum Überfahren von roten Ampeln durch Verkehrsteilnehmer gekommen ist,und das an mehreren Tagen hintereinander. Ich habe den damaligen Darmstädter Oberbürgermeister gefragt, ob man nicht an diesen Ampeln eine Rotlichtüberwachungsanlage aufstellen könnte.

(Axel Wintermeyer (CDU): Die Roten muss man überwachen, ja!)

Er sagte, das würde er gern tun, aber die Situation sei momentan so, dass die Bußgelder bis auf 10 bis 16 % vom Land vereinnahmt werden, nur ein kleiner Teil bei der

Stadt bleibt und mit diesem nicht einmal die Erhaltung der Blitzgeräte finanziert werden kann.

(Günter Rudolph (SPD): Das geht natürlich nicht! – Nicola Beer (FDP): Gut, dass Herr Siebel das gemerkt hat!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Situation wollen wir mit dem Gesetzentwurf verändern. Verantwortlich für die Verfolgung und Ahndung solcher Rotlichtvergehen ist in Hessen das Regierungspräsidium Kassel. Dort werden im Wesentlichen die Bußgelder für die Rotlichtvergehen vereinnahmt. Es ist so, dass lediglich ein Anteil von 10 bis 16 % zur Deckung der Verwaltungskosten an die Kommunen zurückfließt.

Damit lassen sich insgesamt nicht einmal die Erhaltungskosten decken. Das hat in meiner Heimatstadt Darmstadt dazu geführt, dass der Verkehrsdezernent die Rotlichtüberwachungsanlagen abschalten musste. Das hat vielleicht Herrn Reißer erfreut, weil er dann nicht mehr darauf achten musste oder zumindest nicht mehr Gefahr lief, erwischt zu werden.

(Nicola Beer (FDP): Na, na, na!)

Aber insgesamt ist das eine unbefriedigende Situation. Die SPD will mit diesem Gesetzentwurf, dass die Bußgelder in voller Höhe bei den Kommunen verbleiben und damit Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit finanziert werden. Es müssen dort, wo die Gefahrenpunkte bestehen, neue Rotlichtüberwachungsanlagen aufgestellt werden – dies zum Wohl schwacher Verkehrsteilnehmer.

Im Übrigen ist es so, dass das Land Hessen mit einer solchen Einlassung nicht alleine stehen würde. Wir haben über die Bund-Länder-Kommission eine Abfrage gestartet. Es gibt eine Reihe von Bundesländern, die entsprechende Regelungen haben. Die Situation, die wir momentan haben, dass das Privileg lediglich bei der Stadt Frankfurt zu finden ist, die Einnahmen erzielen darf, ist natürlich insgesamt nicht haltbar.

Nach unserem Gesetzentwurf soll es bei der Zuständigkeit der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §§ 24 und 24a Straßenverkehrsgesetz durch das Regierungspräsidium Kassel bleiben.Allerdings weiß ich, dass es zurzeit schon Gespräche zwischen dem Innenministerium und den Spitzenverbänden gibt

(Günter Rudolph (SPD), zu Minister Bouffier gewandt: Das wissen wir alles!)

und gegeben hat, dass man sich dieses Problems durchaus annimmt. Insofern bin ich guter Dinge, dass wir im Rahmen einer Anhörung zu diesem Punkt eine einvernehmliche Lösung finden werden, eine Lösung der geschilderten Probleme mit der Verkehrssicherheit für die schwachen Verkehrsteilnehmer. Ich denke, wir können damit einen realen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten und uns nicht nur in nebulösen Diskussionen ergehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Ursula Ham- mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Danke sehr, Herr Siebel. – Herr Holler, ich darf Ihnen für die CDU-Fraktion das Wort erteilen.