Protokoll der Sitzung vom 23.02.2006

Das sagt ein prominentes BUND-Mitglied. Erstens seien die Aussichten nicht vielversprechend. Was er da sagt, ist sehr realistisch. Zweitens sagt er, sie hätten schon viel erreicht, da das Land die FFH-Schutzgebiete ausgewiesen habe.

Damit sind wir beim Kern des Problems.Der Gesetzgeber muss sich die Frage stellen: Kann ein solches Blockieren nicht um der Sache, sondern um ideologischer Grundpositionen willen durchgesetzt und erlaubt werden?

Deswegen hat die Hessische Landesregierung zu Recht am 10. März im Bundesrat auf der Basis dessen, was Herr Posch und die Kommission erarbeitet haben, einen Antrag betreffend Planungsvereinfachung und Planungsbeschleunigung eingebracht. Der erste Fachausschuss hat gestern darüber beraten. Eine breite Mehrheit trägt diese Initiative.

Ich denke, mit der Vorlage zur Planungsbeschleunigung, die vor allem auf dem aufbaut, was in den neuen Bundesländern gegolten hat, wird die Bundesregierung dann zu einer Verbesserung dieses Vorschlags beitragen, ganz im

Sinne der Position Hessens, die hier eben in breiter Übereinstimmung formuliert worden ist.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Relativ breiter Übereinstimmung!)

Relativ breiter Übereinstimmung; wenn Sie sich unbedingt ausklammern wollen. – Aber ich habe immer von den Beteiligungsrechten der Betroffenen gesprochen. Insofern sind wir uns in dem Punkt einig. Es stellt sich nur die Frage nach dem Wie.

Ich sagte eben, dass die Transparenz wichtig ist. Deshalb darf ich feststellen, dass die hessische Straßenbauverwaltung, übrigens als einer der ersten Bereiche innerhalb der hessischen Landesverwaltung, bereits Ende der Neunzigerjahre begonnen hat, den Personalaufwand verursachergerecht zu erfassen. Dieser Aufwand unserer Verwaltung wurde den einzelnen Leistungsphasen der Projektabwicklung, also Vorentwurf, Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren, zugeordnet, um sowohl für eigene Leistungen als auch für Fremdleistungen, z. B. von Ingenieuren, erste verwertbare Kalkulationsansätze zu erhalten.

Dem Einführungsprozess der neuen Verwaltungssteuerung ist also die HSVV frühzeitig entgegengekommen. Wie ich bereits sagte, liegen den Kalkulationsansätzen zum einen die Kosten für verwaltungsinterne und externe Ingenieurleistungen zugrunde. Zum anderen werden die übrigen Kosten des Landes für die Aufgaben als Bauherr – wir machen das stellvertretend für den Bund – in den einzelnen Projektphasen erfasst.

Die Leistungsansätze werden dann auf der Basis der nachkalkulierten Maßnahmen regelmäßig überprüft und aktualisiert. Übrigens macht das die Privatwirtschaft genauso, um herauszufinden, ob sie kostendeckende Preise kalkuliert hat. Die Leistungsansätze werden also im Rahmen der Nachkalkulation regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Dadurch können, etwa bei künftigen Planungsschritten, geänderte Rahmenbedingungen Berücksichtigung finden. Dies sind z. B. neue rechtliche Vorgaben – also genau das, worüber diskutiert worden ist –: Rechtsfolgekosten für FFH-Untersuchungen, Untersuchungen zum Vogelschutz oder Sonderuntersuchungen, wenn eine Planung erneut gestartet werden muss oder zusätzliche Auflagen, beispielsweise durch Gerichtsentscheidungen, auf uns zukommen.Aber diese Nachkalkulation und -bewertung ist auch wichtig, um die Prozess- und Arbeitsabläufe in der Projektabwicklung ständig zu optimieren.

So kann man, wie in allen anderen Bereichen, gemäß der Grenznutzentheorie fragen: Was bedeutet eine zusätzliche Einheit Aufwand, in Kosten dargestellt, im Verhältnis zu dem Nutzen, den man natürlich nicht immer nur wertmäßig, sondern zum Teil auch ideell, als eine so genannte qualitative Nutzeneinheit, bewerten muss?

Im Rahmen der mittelfristigen Programmsteuerung weist die HSVV in einem Investitionsprogramm schon heute nicht nur die Baukosten, sondern auch die zur Projektumsetzung erforderlichen Kosten für Dienstleistungen aus.Hierbei handelt es sich vor allem um die Kosten interner und externer Leistungen, sowohl aus der Ingenieurphase als auch aus der allgemeinen Verwaltungsphase.

Das heißt, für einzelne – ich betone: einzelne – Infrastrukturprojekte existieren realitätsnahe Kostenansätze, getrennt nach tatsächlichen Verwaltungskosten, einschließlich der internen und externen Ingenieurleistungen, und

reinen Baukosten. Ebenso können Aussagen über den künftigen Kostenverlauf der Projekte in den einzelnen Projektphasen getroffen werden.

Ich habe „realitätsnah“ gesagt.Das heißt,es geht nicht um die exakten Kosten; denn zu den anteiligen Kosten der einzelnen Projektphasen kann heute noch keine definitive Aussage gemacht werden. Auch in Zukunft wird das schwierig sein, weil eine allgemeine Aussage darüber, welchen Anteil die Planungskosten an den gesamten Projektkosten haben, sehr stark – das ist das Wesentliche – von dem Umfang einer Maßnahme abhängt. Betragen sie z. B. bei einer Maßnahme im Umfang von 20 Millionen c 7 %, so können die Kosten bei einer kleinen Maßnahme bereits einen Anteil von 32 % ausmachen. Deswegen dürfen wir nicht nur eine prozentuale Größe ermitteln, sondern wir müssen auch immer – Herr Posch, Sie haben es gesagt – von einer absoluten Größe ausgehen.

(Beifall des Abg. Michael Denzin (FDP))

Deswegen brauchen wir eine Konkretisierung.Damit sind wir bei dem Stichwort SAP. SAP hilft uns tatsächlich; denn bereits seit dem 1. Januar 2005 sind wir mit dem SAP-Modul Projektsystem (PS) – so heißt es genau – ein Stück weiter auf dem Weg, diese Präzisierung zu erreichen. Hiermit werden jetzt alle Bauprojekte ab 2005 erfasst. Es besteht Übereinstimmung darin, nicht rückwirkend zu handeln, sondern nach vorne zu schauen. Wie Frau Pfaff eben schon gesagt hat, nehmen wir alle größeren Projekte, nämlich ab 50.000 c, auf. Das ist auch sinnvoll.

Dabei ist nun eine genaue Differenzierung nach verschiedenen Kostenarten möglich. Ich nenne die wichtigsten Kostenarten: reine Baukosten, externe Ingenieurleistungen, andere Fremdleistungen, interne Leistungen – also die Arbeitszeit –, Gemeinkosten nach dem Umlageverfahren sowie die Kosten anderer Verwaltungen.

Wir sind also gemeinsam mit Ihnen auf dem Weg, den Wunsch, den Sie formuliert haben, umzusetzen. Mit diesem SAP-Modul können wir nämlich einen wesentlichen Schritt in Richtung Erhöhung der Kostentransparenz machen. Auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Infrastrukturbilanzierung nach der neuen Verwaltungssteuerung, die bis November 2006 vorliegen werden, werden diese Möglichkeit weiter verbessern.

(Beifall bei der CDU)

Herr Boddenberg hat applaudiert; dabei wollte ich nun die Kosten und den Umgang mit ihnen nennen: Kostenauswertung, Kostenplanung und Kostenreduzierung.

Was noch offen und nicht einfach ist und womit wir erst begonnen haben: Wir nehmen nicht nur die Verwaltungskosten und die Gemeinkosten aus der HSVV hinzu, sondern wir beziehen auch die Kosten ein, die in den Behörden verursacht werden.

(Gerhard Bökel (SPD): Im Parlament!)

Herr Posch, das bereitet uns einige Mühe. Das ist die größte Herausforderung. Beispielsweise geht es um die Kosten innerhalb eines Regierungspräsidiums und um die Umlage der Kosten eines Ministers als Gemeinkostenumlage für ein spezifisches Projekt. Auch das gehört dazu, wenn man präzise sein will.

(Gerhard Bökel (SPD): Deswegen dürfen Sie nicht so lange reden! Das wird alles eingerechnet!)

Genau, aber es ist ein wichtiges Thema, und im Zusammenhang mit einer Kosten-Nutzen-Rechnung ist es vielleicht ganz sinnvoll, darüber zu reden.

Wie Sie gewünscht haben, komme ich zum Fazit. Die bisherige, seit Ende der Neunzigerjahre realisierte Kostenerfassung wird durch den Einsatz moderner IT-Systeme weiter optimiert. Der Grundstein für realistische Prognosen der Bauherrenkosten – der unsrigen wie der des Bundes –, für effizientes Controlling während der Projektabwicklung und für die abschließende Nachkalkulation wird damit gelegt.

Damit wird bei jedem laufenden Projekt deutlich werden, welche Kosten durch welche Verfahrensschritte verursacht wurden und welche rechtlichen Normen im Verfahren für welchen Aufwand verantwortlich sind. Das wird die Transparenz verbessern und einen Beitrag zu jeder Entscheidungsfindung leisten. Aufgrund dieser Transparenz werden noch realistischere Entscheidungen getroffen werden können. Das zu erreichen ist unsere Aufgabe. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dieter Posch (FDP))

Herr Posch hat noch einmal für die Fraktion der FDP das Wort.

(Gerhard Bökel (SPD): Wir müssen die Debatten jetzt ein wenig beschleunigen! Das wird jetzt alles berechnet! Das geht alles vom Budget ab!)

Herr Kollege Bökel,hätten Sie dafür gesorgt,dass hier zur Sache gesprochen wird,hätte ich jetzt keine Veranlassung, das eine oder andere richtig zu stellen.

(Gerhard Bökel (SPD): Jetzt nicht mit Ausreden kommen!)

Es ist Karneval.

(Gerhard Bökel (SPD): Nein, das ist ernst!)

Im Karneval werden viele lustige Sachen gesagt.Aber das, was hier teilweise gesagt wurde, ist alles andere als lustig. Ich will deswegen noch einmal auf ein paar Punkte eingehen.

Herr Kollege Wagner, wir haben hier darüber diskutiert, wie man abschätzen kann, welche Folgen Gesetze haben. Im Vorhinein prüfen wir, welche Folgen eine gesetzliche Vorschrift haben wird.

Hier geht es aber um etwas Weitergehendes. Es geht nämlich darum, darüber nachzudenken und nachzufragen, welche Folgen ein Gesetz tatsächlich gehabt hat. Wenn sich zeigt, dass der verursachte bürokratische Aufwand unvertretbar ist, dann muss man im Nachgang zum Erlass dieses Gesetzes darüber nachdenken, ob man etwas verändern muss. Das ist der entscheidende Punkt.

Sie haben das aber zum Anlass genommen, in einer bestimmten Art und Weise über die Bürgerbeteiligung herzuziehen. Ich kann Ihnen nur raten, sich mit dem Thema zu befassen. Ich habe in dieser Diskussion zu dem Thema Rechte der Bürger, zu dem Thema Einwendungen und zu der Frage, ob da irgendein Recht zurückgeschnitten wird, nicht einen einzigen Satz gesagt.

(Beifall bei der Abgeordneten der FDP)

Ich habe gesagt: Wir wollen das untersuchen. – Wenn wir dann zu dem Ergebnis kommen, dass wir das Gesetz ändern wollen, dann ist es angebracht, darüber zu diskutieren, ob man die Bürgerrechte beschneidet oder nicht. Diese Diskussion ist aber nicht berechtigt, wenn man darüber spricht, ob man die Kosten ermitteln will.

(Beifall bei der Abgeordneten der FDP)

Sie haben sich mit dem Thema nicht befasst, nutzen es aber, um zu polemisieren.

(Norbert Schmitt (SPD): Na, na, na!)

Ich möchte jetzt auf die Aussagen der Frau Kollegin Pfaff zu sprechen kommen. Frau Pfaff, Sie wissen, dass ich Sie sehr schätze. Ich weiß, dass Sie sich in die Thematik sehr intensiv eingearbeitet haben. Aber das, was Sie zum Thema des Ausbaus der A 44 gesagt haben, kann ich Ihnen beim besten Willen so nicht durchgehen lassen.

(Beifall der Abg. Michael Denzin (FDP) und Gottfried Milde (Griesheim) (CDU) – Norbert Schmitt (SPD): Na, na, na!)

Sie sind mehrere Jahre lang mit dem Finger über die Landkarte gefahren und haben nach einer Trasse gesucht. Sie haben darüber diskutiert, ob dort eine Autobahn gebaut werden soll oder ob man das mit Ortsumgehungen machen kann. Dadurch haben wir Zeit verloren. Dadurch hat sich der lange Planungszeitraum ergeben,den wir jetzt gemeinsam beklagen. Sehr verehrte Frau Pfaff, seien Sie bitte ein bisschen redlicher.

(Petra Fuhrmann (SPD): Ihre Rede war sehr redlich!)

Sie haben mich auf das Thema Verbandsklage angesprochen. Habe ich heute etwas zur Verbandsklage gesagt?

(Hildegard Pfaff (SPD): Herr Kollege, heute haben Sie das nicht!)