schädigung für die Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst, die ihren privaten Pkw für Dienstfahrten – also nicht für Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte, sondern für Fahrten im Interesse des Arbeitgebers – nutzen.
Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, die Wegstreckenentschädigung für Strecken, die mit dem eigenen Pkw zurückgelegt werden, von 30 auf 40 Cent je Kilometer anzuheben. Die Entschädigung bei der Nutzung eines zweirädrigen Kraftfahrzeugs soll auf 18 Cent je Kilometer erhöht werden. Außerdem sieht der Gesetzentwurf eine Änderung für Dienstreisende, die ein Fahrrad benutzen, vor – derart, dass die Differenzierung zwischen den Strecken, die über die Gemeindegrenzen hinausführen, und solchen, die innerhalb einer Gemeinde zurückgelegt werden, aufgehoben werden soll. Die Einzelheiten sowie die Gründe werden wir in der zweiten Lesung zu beraten haben. – Herzlichen Dank.
Es ist vereinbart worden, diesen an den Innenausschuss, federführend, sowie an den Haushaltsausschuss, mitberatend, zu überweisen. – Dem wird nicht widersprochen, also wird derart verfahren.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften in den Geschäftsbereichen des Hessischen Sozialministeriums und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie zur Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Krankenhausgesetzes 2002 – Drucks. 17/641 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde es ganz kurz machen. Die Rechtsvorschriften, die aufgehoben werden sollen, haben sich im Rahmen der Normenprüfung als überflüssig erwiesen. Außerdem soll die Geltungsdauer des Hessischen Krankenhausgesetzes verlängert werden, da gleichzeitig auf Bundesebene noch über die Frage der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser diskutiert wird. Das soll insgesamt angepasst werden.Wir sind daher der Meinung, dass eine Verlängerung Sinn macht.
Für weitere Fragen und die Beratung weiterer Details stehe ich gerne im Ausschuss zur Verfügung. – Vielen Dank.
Er wird entsprechend den Vorabsprachen an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht Fall. Dann wird so verfahren.
Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Beratungen des heutigen Tages. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend bei den entsprechenden Veranstaltungen. Wir sehen uns morgen früh um 9 Uhr wieder. – Vielen herzlichen Dank.