Wenn es dem Ganzen dient, diese Frist zu verlängern, dann sage ich Ihnen heute, dann wäre ich dafür, das auch zu tun. Aber ich meine, man muss erst genau prüfen, wie die Arbeitnehmer insgesamt betroffen sind.
Ich will einen zweiten Punkt ansprechen, den Antrag der GRÜNEN. Das hat der Kollege Spies auch gesagt: Wir müssen den Forschungsstandort Mittelhessen nicht aufbauen. Frau Kollegin Schulz-Asche, der ist wunderbar aufgebaut.
Dafür haben wir in den letzten Jahren gesorgt. Es wurde viel in Forschung investiert. Wir können stolz darauf sein, wie das Universitätsklinikum in der klinischen Forschung und der sonstigen Forschung dasteht.
Was man objektiv auch nicht bestreiten kann, ist, dass das Universitätsklinikum Gießen-Marburg auch hinsichtlich der Zahlen gut dasteht. Es ist eines der wirtschaftlichsten Universitätsklinika in Deutschland, mit schwarzen Zahlen, nicht mit roten Zahlen. Ebenso gibt es Steigerungszahlen bei den Patienten und spezielle Bereiche in der klinischen Forschung, die andere Universitätsklinika nicht haben.
Im Vergleich zu dem, was vorher war, hat sich eine Menge entwickelt. Wer heute in Mittelhessen in das Universitätsklinikum Gießen-Marburg geht, kann sicher sein, dass er eine wirklich sehr gute Krankenhausversorgung hat, und Forschung und Lehre auf ganz hohem Niveau fortgeführt werden. Auch darauf kann man stolz sein.
Jetzt will ich noch etwas über das jetzige Verfahren und die Optionen des Landes sagen – das habe ich im Ausschuss ausführlich dargestellt, Frau Kollegin SchulzAsche. Da wundere ich mich schon über die Fragen, die Sie gestellt haben. Sie müssen irgendwann entschieden werden. Ich habe aber auch sehr deutlich darauf hingewiesen, zu welchem Zeitpunkt diese Fragen überhaupt eine Rolle spielen und auch für das Land relevant sind. Ich habe den Eindruck, dass das nicht rübergekommen ist. Deswegen möchte ich das noch einmal deutlich machen.
In der jetzigen Lage, in der wir uns jetzt befinden, haben wir keinerlei Rechte, irgendeine Option zu ändern. Das wird Ihnen jeder bestätigen.
Jetzt hören Sie gut zu, ich erkläre es noch einmal, nachdem ich es im Ausschuss schon erklärt habe: Das Heimfallrecht kann nicht gezogen werden, weil die Voraussetzungen nicht vorliegen. Vor 2025 gibt es derzeit keine Möglichkeit für das Land, aus dem jetzigen System auszusteigen.
Wir haben im Moment keinerlei Option für eine dieser Möglichkeiten. Wann ergibt sich diese Möglichkeit? Sie ergibt sich auch nicht dadurch, dass die Aktien übernommen werden. Wenn die Aktien bei Fresenius im Vollzug sind, tritt eine Klausel ein. In diesem Verfahren befinden wir uns jetzt. Solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, haben wir keinerlei Möglichkeiten. Es handelt sich um ein Verfahren, das gesetzlich festgelegt ist. Erst im dritten Quartal dieses Jahres werden die Aktien vollzogen sein und zu Fresenius übergangen sein.
Mit dem Übergang und dem Vollzug gibt es eine sogenannte Change-of-Control-Klausel, die jeder auch im Konzernlagebericht von Rhön hätte nachlesen können. Diese Klausel eröffnet dann Möglichkeiten, aber nur dann, wenn auf dem Weg der Übernahme der Aktien etwas schief geht, was Fresenius jetzt erklärt hat, also 90 % der Übernahme nicht funktioniert, BaFin mit den Stellungnahmen Probleme hat oder die kartellrechtliche Genehmigung nicht erfolgt, dann bleibt es bei der Option des Landes im jetzigen Zustand. Erst wenn der Vollzug der Aktien erfolgt ist, ergeben sich Möglichkeiten für das Land.
Frau Kollegin Schulz-Asche, natürlich werden wir dann als starker Verhandlungspartner verhandeln. Dazu muss man aber mit allen Optionen rechnen. Dafür kann man jetzt keine Antworten geben, weil es jetzt um die Verhandlungen geht. Deswegen weise ich darauf hin und bin dem Kollegen Spies sehr dankbar, weil er in seinem Redebeitrag darauf eingegangen ist und darauf hingewiesen hat, dass es durchaus für das Land und insbesondere für den Standort Gießen und Marburg eine Phase gibt, in der uns die Hände ein bisschen gebunden sind. Vonseiten der Landesregierung haben wir erklärt, dass wir im Vorfeld mit Fresenius reden werden. Natürlich. Aber es können keine Entscheidungen getroffen werden, bis diese Übernahme nicht erfolgt ist.
Deshalb bitte ich darum, das auch ernst zu nehmen. Am Ende muss man besprechen, welche Optionen die beste Möglichkeit sind. Zu diesen Optionen gehört auch das Rückkehrrecht zum Land. Das ist eine von mindestens drei oder vier Optionen, die man dann wählen kann.
Herr Kollege Spies, es kommt jetzt erst einmal darauf an, das Rückkehrrecht der Arbeitnehmer zu prüfen. Das ist ein ernst zu nehmendes Thema. In der Tat hat sich der Sachverhalt geändert, auch wenn das objektiv rechtlich kein Grund ist, die Frist zu verlängern. Die Übernahme von einem Aktionär zum anderen ist rechtlich kein Grund. Es ist aber faktisch ein Grund, weil das durchaus ein neuer Gesichtspunkt ist.
Wir haben aber auch zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht Fristen festgelegt hat. Man muss sehen, in welchem Rahmen es jetzt einen Spielraum gibt.
Wir wären gut beraten, wenn wir auf dem Weg dorthin, das sage ich für die Landesregierung zu, die Rechte der Arbeitnehmer ernst nehmen, auch in dem jetzigen Verfahren mit Gesellschafterversammlung und Informationsrechten. Wir werden dafür kämpfen, dass es im Vollzug so
läuft, wie wir uns das von Landesseite vorstellen, die Übernahme erfolgt und damit dem Land die Rechte aus der Change-of-Control-Klausel zufallen, die es vorher nicht hatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin gespannt auf die Ausführungen, die wir in der schriftlichen Anhörung bekommen werden. Danach werden wir eine Stellungnahme abgeben, welche Probleme gelöst werden müssen.
Ich bin zuversichtlich, dass wir in einem internen Gespräch zu einer Lösung für die Beschäftigten kommen können. Das sage ich jetzt zu. Das ist das Beste, was man in der jetzigen Phase machen kann.
Jeder, der im Vorfeld die Gefahr heraufbeschwört, Dinge zu regeln, die im Moment nicht zu regeln sind, der muss sich am Ende, wenn etwas schief geht, vorwerfen lassen, dass die Option des Landes deshalb nicht gezogen werden könnte. Das wäre das Schlechteste, was für den Standort Gießen-Marburg passieren könnte.
Frau Kollegin Schulz-Asche, Sie haben es bemerkt, ich habe versucht, Frau Ministerin auf Ihre Zwischenfrage hinzuweisen.
Damit sind wir am Ende der Beratungen der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte am Universitätsklinikum Gießen und Marburg sowie der Beratung zum Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Beide, sowohl der Gesetzentwurf als auch der Dringliche Antrag, werden an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst überwiesen. – Dem wird nicht widersprochen, dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Einrichtung eines Regionalfonds im Rahmen der Allianz für Fluglärmschutz „Gemeinsam für die Region“ (Regionalfondsge- setz – RegFondsG) – Drucks. 18/5592 –
Die Redezeit beträgt 7,5 Minuten. Zur Einbringung hat Herr Kollege Milde für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Namens der CDU-Fraktion und der FDPFraktion bringe ich den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Einrichtung eines Regionalfonds im Rahmen der Allianz für Fluglärmschutz „Gemeinsam für die Region“ – Regionalfondsgesetz – ein. Es ist sicherlich eines der wichtigsten Gesetze, das dieses Jahr in diesem Haus beraten wird.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Deswegen ist der Ministerpräsident auch nicht da!)
Die Debatte um den Ausbau des Frankfurter Flughafens haben wir in diesem Plenum schon mehrfach geführt, wir haben sie seit Monaten intensiv und strittig geführt.
Es ist ja nicht so, dass Politik nicht auf Menschen reagiert, wenn sie sich in einer besonderen Form von Betroffenheit an die Politik wenden. Deswegen sage ich eingangs auch ganz deutlich, dass dieses Gesetz ein Beispiel für aktives Handeln der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen ist, aber auch ein Beispiel dafür, dass der Dialog zwischen den Bürgerinnen und Bürgern in der Region und der Politik am Ende Früchte für alle Seiten tragen kann. Dafür ist dieses Gesetz ein sehr gutes Beispiel.
Ich brauche es nicht noch einmal zu wiederholen – bei manchen würde ich sowieso auf Granit stoßen, bei anderen würde ich Wasser in den Rhein tragen –, der Flughafen ist für diese Region das wirtschaftliche Herzstück. Wir kommen an dieser Entscheidung, die wir getroffen haben, als verantwortungsvolle Politiker nicht vorbei.
Verantwortung gilt in alle Richtungen. Wir nehmen die Verantwortung für diese Region, auch was den Lärmschutz angeht, sehr ernst, wissend, dass wir mit einem solchen Gesetz beileibe nicht alle Erwartungen in der Region erfüllen können.
Ich finde, hier wird ein sehr fairer Ausgleich vorgelegt zwischen der Tatsache, dass diese Region vom Flughafen lebt, und der Tatsache, dass die Menschen in dieser Region ohnedies mit sehr viel Lärm und anderen Belastungen leben müssen. Es war beispielhaft, wie Ministerpräsident Volker Bouffier und Wirtschaftsminister Dieter Posch alle mit diesen Fragen zu tun habenden Menschen der Region und die Verantwortlichen der Wirtschaft zusammengeholt haben, um zu überlegen, was man über die Maßnahmen hinaus tun kann, die bereits beschlossen wurden. Dabei sind Maßnahmen mit einem finanziellen Volumen von insgesamt immerhin 335 Millionen € herausgekommen.
In diesem Gesetzentwurf geht es um 265 Millionen €, die unmittelbar durch das Land und andere aufgebracht werden. Das ist eine wirklich große finanzielle Hilfe, die den Menschen in der Region unmittelbar und vor allen Dingen flexibel zugute kommen wird. Ich will die in der Frage der Beteiligung der Bürger ganz wesentliche Handschrift des Gesetzes betonen. Anders, als es sonst bei Gesetzen der Fall ist, sind wir bei der Vergabe der Mittel extrem flexibel.
Die Redezeit von siebeneinhalb Minuten reicht nicht aus, alle Maßnahmen zu nennen. Vielleicht kann Kollege Müller von der FDP-Fraktion nachher ein paar Maßnahmen ergänzen, denn es wäre schade, wenn vieles davon nicht in die Öffentlichkeit käme. Ich will Ihnen aber sagen, dass 260 Millionen € absolut flexibel eingesetzt werden können, dass es über die klare gesetzliche Festlegung hinaus die Möglichkeit gibt, zu helfen, ohne Grenzen, die mit dem Bleistift auf einer Landkarte gezogen wurden, beachten zu müssen.
Wenn all das nicht hilft, gibt es eine Härtefallkommission, die Grenzfälle regelt. Dort werden die Entscheidungen zwar nicht von den Bürgern getroffen, weil der Politik am Ende keiner die Verantwortung abnimmt, diese Fälle können aber noch einmal vorgetragen werden. Auch hier sehen Sie also ein deutliches Maß an Zugehen auf die Bevölkerung in dieser Region. Das ist die Handschrift dieses Gesetzentwurfs. Die Betroffenheit der Bürgerinnen und
Das Land bringt 100 Millionen € unmittelbar ein: in diesem Jahr ein Drittel und in den nächsten beiden Jahren jeweils ein weiteres Drittel. Wir brauchen den Gesetzentwurf auch deswegen – das sage ich als Haushälter –, weil diese Mittel bisher im Haushalt nicht vorgesehen sind. Wir werden sie Gott sei Dank deshalb finanzieren können, weil die Zinsen für die Landesschulden in diesem Jahr in geringerem Maß in Anspruch genommen werden, als es Anfang des bzw. Ende letzten Jahres befürchtet wurde.
Es kommen weitere 15 Millionen € von Fraport dazu. Fraport hat das Casa-Programm für den Aufkauf von Häusern noch einmal um 70 Millionen € aufgestockt. Hinzu kommen 150 Millionen € der WIBank als durch das Land Hessen verbürgtes Darlehen, sodass unter Mitsprache der Bürger eine große Zahl von Maßnahmen finanziert werden kann.
Das Dialogforum wird im Wesentlichen die Kriterien erarbeiten, die notwendig sind. Die 19 Punkte für den aktiven und passiven Schallschutz, die von der Landesregierung, von den sie tragenden Fraktionen und vor allen Dingen von den betroffenen Institutionen rund um den Flughafen erarbeitet wurden, sind eine deutliche Botschaft an die Region. Wir haben durchaus verstanden. Auch wenn wir nicht in allen Bereichen helfen können, wird es auf jeden Fall leiser werden. Das kann der Landtag mit großem Stolz den Bürgerinnen und Bürgern verkünden, wenn wir diesen Gesetzentwurf heute einbringen.
Ich möchte schon bei der Einbringung sagen, dass es in diesem Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel gibt, sodass sich auch andere Kommunen aus der Region daran beteiligen und die Summen noch aufzustocken können. Der Wahlkampf in Frankfurt ist jetzt vorbei; vielleicht können wir von dieser Stelle aus einen Appell an die Stadt Frankfurt richten, dass sich die Stadt an dem Fonds beteiligt. Der Regionalfonds betrifft nämlich die Kommunen in der Region in besonderer Weise. Ich finde, man kann am heutigen Tage schon sagen: Die Kommunen in der Region haben eine ebenso große Verantwortung wie wir, damit umzugehen. Gerade die Kommunen, die von dem Flughafen auch wirtschaftlich profitieren, sollten sich an dem Regionalfonds beteiligen. Das wäre gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern fair.