Protokoll der Sitzung vom 09.05.2012

In § 25 GOHLT – Herbeirufung von Mitgliedern der Landesregierung – heißt es:

Der Landtag und jeder seiner Ausschüsse können auch während einer laufenden Sitzung die Anwesenheit jedes Mitglieds der Landesregierung verlangen. Der Antrag kann nur namens einer Fraktion gestellt werden.

Das hat Herr Al-Wazir für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gemacht. Ich lasse jetzt darüber abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – gestellt durch Herrn Al-Wazir –, dass der Herr Ministerpräsident herbeigerufen wird, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen?

(Günter Rudolph (SPD): Wie peinlich! – Zurufe von der CDU)

Mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN ist dieser Antrag abgelehnt worden.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Gegenruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Da klatschen die auch noch!)

Ich stelle fest, dass der zuständige Fachminister im Saal ist und gleich seinen Platz einnehmen wird.

Wir fahren in der Rednerliste fort. Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie es der Zufall so will: Wir haben es gemeinsam nicht geschafft, den Herrn Ministerpräsidenten zu dieser wichtigen Sitzung herbeizurufen. Meine Herren von der CDU und der FDP, das sagt etwas über Sie und über Ihr Demokratieverständnis aus.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oh!)

Ja, das müssen Sie sich anhören. Sie müssen sich das auch gefallen lassen. Natürlich sagt das etwas über Ihr Demokratieverständnis aus und auch darüber, wie diese Regierung arbeitet und wie sie schon seit Wochen und Monaten mit dem Parlament umgeht. Das ist doch der Punkt.

(Beifall bei der LINKEN)

Offensichtlich sind Sie nicht dialogfähig. Das nehme ich zur Kenntnis. Das Abstimmungsergebnis hat das gezeigt.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass uns heute ein Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Einrichtung eines Regionalfonds vorgelegt wird, ist zweifellos das Ergebnis der Proteste der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau. Das ist grundsätzlich positiv.

(Ministerpräsident Bouffier betritt den Plenarsaal. – Zurufe von der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Herr Ministerpräsident, herzlich willkommen! Ich freue mich sehr, dass Sie doch noch zu uns gefunden haben.

Darüber hinaus gehört zur Entstehungsgeschichte der sogenannten Allianz für Fluglärmschutz, die Urheber dieser Regelung sein soll, dass sie in der Phase des heißen Wahlkampfs um das OB-Amt in Frankfurt gegründet wurde. Herrn Rhein hat es bekanntermaßen nichts genutzt.

Dass, wie es in dem Gesetzentwurf einleitend heißt, die Kommunen und die Privatpersonen aus der Region ihre subjektive Betroffenheit durch den Fluglärm erst nach der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest deutlich gemacht haben, ist eindeutig falsch. Die Proteste der Betroffenen sind alt und waren schon Jahre zuvor gut zu hören. Nur die Mitglieder der Landesregierung saßen offenbar auf ihren Ohren, oder sie waren nicht anwesend. So kann man es an dieser Stelle auch sagen.

In dem Gesetzentwurf werden Leistungen des passiven Schallschutzes geregelt. So wichtig der passive Schallschutz auch ist: Es muss allen Beteiligten klar sein, dass wir hierbei über einen nachsorgenden Gesundheits- und Umweltschutz reden. Das war noch nie der Königsweg. Wenn man Menschen mit passiven Maßnahmen vor einer Umweltbelastung schützen muss, hat man vorher beim aktiven Schallschutz offenbar einiges falsch gemacht.

Der Gesetzentwurf enthält unserer Auffassung nach mehrere Unverschämtheiten. Die erste Unverschämtheit ist, dass wir erst jetzt, ein halbes Jahr nach Inbetriebnahme der Landebahn, über ein solches Gesetz beraten. Nach den einschlägigen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts muss aber ein Lärmschutz zu dem Zeitpunkt vorhanden sein, zu dem die Einwirkungen auftreten, vor denen geschützt werden muss. Es darf ihn nicht erst ein Jahr später geben.

Die zweite Unverschämtheit ist, dass unter „Problem“ und auch in der Begründung steht, dass der Kreis der subjektiv betroffenen Kommunen und Privatpersonen größer sei als der nach dem Fluglärmgesetz und der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs Berechtigten.

(Allgemeine Unruhe – Glockenzeichen des Präsi- denten)

Durch die Verwendung des Begriffs „subjektive Betroffenheit“ wird die Distanz der Landesregierung zu den Lärmproblemen der betroffenen Menschen auffällig.

In guter Tradition stellen CDU und FDP zusammen mit der Landesregierung und den Flugverkehrsakteuren – also gnädigerweise – den Betroffenen Geld in Aussicht, obwohl sie vom Bedarf selbst nicht überzeugt sind. Das ist schlicht eine Frechheit. Sie haben doch die Lärmschutzbereichsverordnung gemacht, die die Anzahl der Berechtigten festlegt. Es war von Anfang an klar – das haben wir im Parlament auch so dargelegt –, dass sich die Planung der Landesregierung nicht an den realen Belastungen der Menschen orientiert, die unter den Flugschneisen leben, sondern an der Kassenlage. Fraport musste für die Verlegung von Ticona über 500 Millionen € zahlen, braucht aber für den passiven Schallschutz nur 150 Millionen € auszugeben.

Kommen wir zu dem Finanzierungsvorschlag in dem vorliegenden Gesetzentwurf. Von den zusätzlichen 265 Millionen €, die ohnehin nicht ausreichen werden, soll der Verursacher, also die Fraport, nur 15 bis 20 Millionen € selbst übernehmen. Der Rest soll durch Einsparungen im Landeshaushalt – wir möchten gerne wissen, wo – und durch Kredite aufgebracht werden.

Wir kennen im Umweltrecht das Verursacherprinzip. Das Verursacherprinzip besagt, dass grundsätzlich derjenige, der die Umweltbeeinträchtigung verursacht, für die Beseitigung, Verringerung oder Kompensation in die Pflicht genommen werden soll. Nach Ihrem Modell würde der Verursacher, also die Fraport AG, lediglich 5 bis 9 % der zugebilligten Hilfen tragen. Das ist die nächste Unverschämtheit. Die Landesregierung verstößt hier in eklatanter Weise gegen Prinzipien des Umweltrechts und bürdet der Allgemeinheit die Kosten auf, die eigentlich Fraport komplett zu tragen hätte. Wir haben es hier also wieder mit versteckten Subventionen für die Luftverkehrsgesellschaften zu tun; das ist eindeutig.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch der Vorschlag, die Kommunen über die Abführung eines Teils der Gewerbesteuer an der Finanzierung des Fonds zu beteiligen, ist deshalb nicht von dieser Welt.

Zum Schluss möchte ich CDU und FDP und gerade Sie, Herr Milde, weil Sie von einer extrem flexiblen Regelung gesprochen haben, darauf aufmerksam machen, dass Ihr Gesetzentwurf erst dann im Ausschuss beratungsfähig ist, wenn Sie die Kriterien für die Verteilung der 265 Millionen € vorlegen werden.

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Denn wir können doch nicht ernsthaft über einen Gesetzentwurf beraten, sei er auch noch so schlecht, wenn völlig unklar ist, wer den Regionalfonds unter welchen Bedingungen in Anspruch nehmen kann. Das wäre nichts anderes als eine Nasenprämie. So jedenfalls können wir diesem Gesetzentwurf auf keinen Fall zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Kollege Schaus. – Für BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat jetzt Herr Abg. Kaufmann das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute Morgen schon einmal über die Problematik der Fluglärmbelastung diskutiert, und wir haben sehr eindeutig festgestellt: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier im Landtag und in ganz Hessen an allen Orten steht dafür, dass wir die Fluglärmbelastung der Menschen im Rhein-Main-Gebiet verringern wollen. Wir wollen also weniger Fluglärm. Dieser Gesetzentwurf schafft nicht weniger Fluglärm; denn, verehrter Herr Kollege Milde, Stille kann man nicht kaufen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Einzige, was man machen kann: Man kann sich Ohrenschützer im weiteren Sinne kaufen. Insoweit vertreibt der Gesetzentwurf nicht den Fluglärm, sondern er sorgt dafür, dass die Menschen sich abkapseln müssen. Aber der Mensch ist kein Guppy und möchte nicht im Aquarium leben müssen. Dennoch gibt der Gesetzentwurf Geld dafür aus, Prämien für die Vertreibung der Menschen aus ihrer angestammten Heimat zu zahlen. Aber die Menschen würden gern hier weiter leben und gut leben. Deshalb ist er keine Hilfe.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ordnet die Menschen nachrangig den Geschäftsinteressen von Fraport und der Luftverkehrswirtschaft insgesamt ein. Er soll damit zugleich die Fehler bei der Abwägung und die Fehlentscheidung für die Nordwestbahn versuchen zu verdecken. Denn das, was Sie immer so wunderbar vor sich hertragen – das sei jetzt alles vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt –, stimmt zwar, aber das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Verhandlung sehr deutlich gesagt: Das Gericht hat zu überprüfen, ob es Verfahrensfehler gegeben hat oder bei der Abwägung alle Aspekte berücksichtigt wurden. Es hat nicht zu entscheiden, ob diese Entscheidung inhaltlich richtig ist. – Das ist sie ganz eindeutig nicht; denn sonst hätten Sie es auch nicht nötig, mit einem solchen Gesetzentwurf wie dem jetzt auf die Schnelle gemachten, über die Fraktionen vorgelegten, damit es im Vorfeld keine Anhörung geben musste und in Ihrem Sinne keine Zeit verloren ging, nachzubessern, wenn es denn eine richtige Entscheidung gewesen wäre, was den Flughafenausbau anging.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, wenn man sich den Gesetzentwurf etwas genauer anschaut, kann einem gleich mal wieder der Begriff „Wortbruch“ in den Kopf kommen, weil Sie dort nämlich Dinge hineinschreiben, die gegen

wärtig überhaupt nicht beurteilt werden können. Ein ganz gravierender Punkt ist z. B. die Entschädigung zum Thema Freiraumnutzung. Wenige in der Öffentlichkeit, aber die Fachleute wissen, dass die Dritte Ausführungsverordnung zum Fluglärmgesetz, die genau die Parameter der Freiraumnutzung definieren sollte, bis zum heutigen Tag nicht existiert. Insoweit kann man dafür überhaupt keine Bewertung finden.

(Stefan Müller (Heidenrod) (FDP): Wer ist dafür zuständig, Land oder Bund?)

Wenn Sie sagen: „Das macht nichts, wir geben jedem, der einen Garten hat, entsprechend Geld“, dann helfen Sie den Menschen aber nicht, denn leiser wird es dadurch nicht, sondern Sie helfen ausschließlich dem Betreiber des Flughafens, nämlich Fraport, der spätestens dann, wenn die Verordnung erlassen ist, dies genau regeln müsste. Übrigens: Warum fehlt die Verordnung? Weil SchwarzGelb in Berlin sie offensichtlich nicht hinkriegt, weil man auch dort lieber den Interessen der Luftverkehrswirtschaft folgen will als den Interessen der lärmgeplagten Bevölkerung rund um die Flughäfen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Aber dieser Gesetzentwurf, der durchaus auch Vertreibungsprämien vorsieht, hat auch geheime Mechanismen. Er führt z. B. dazu, dass der einst so hoch gelobte, famose Lärmindex dann so tut, als ob es leiser würde. Denn wenn ich die Menschen aus der Region vertreibe, ihnen Geld dafür gebe, dass sie wegziehen, dann habe ich anschließend eine kleinere Zahl von Betroffenen und damit einen Lärmindex, der suggeriert, es sei leiser geworden. Nur, das stimmt nicht.

Meine Damen und Herren, dass das nicht stimmt, sehen Sie jeden Montag in Terminal 1. Kommen Sie doch auch einmal dahin, dann sehen Sie, was die Leute tatsächlich bewegt. Dort wird immer wieder gefordert: „Die Bahn muss weg“, weil man so verzweifelt ist, weil man mit all den Pflästerchen, die Sie jetzt im Gesetzentwurf vorgesehen haben, genau das Problem nicht reguliert sieht. Vielleicht hatten Sie einmal einen Zuhörer oder Spion da; denn die skandierten Sprüche, die in der Demonstration immer wieder, auch unterstützt von Trommlern, gerufen werden, lauten nicht nur: „Die Bahn muss weg“, sondern gehen sehr schnell in den Spruch „Bouffier muss weg“ über. Dieser findet noch deutlich größere Unterstützung.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD)

Nur, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, wenn Sie glauben, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf die Forderung „Bouffier muss weg“ irgendwie wegbekommen, dann irren Sie sich gewaltig. Wenn wir über den Gesetzentwurf diskutieren, dann darf auch noch eine Frage gestellt werden. Sie ist schon vom Kollegen Schaus angesprochen worden.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Ich spreche jetzt wieder die Regierungskoalition an: Warum quälen Sie die Menschen in der Rhein-Main-Region schon seit mehr als einem halben Jahr mit dem Fluglärm und kommen jetzt plötzlich auf die Idee, dass ganz schnell etwas gemacht werden müsse? Warum haben Sie nicht anständigerweise im Vorfeld alle diese Regelungen getroffen – Sie hatten jahrelang Zeit –, sodass zumindest für diejenigen, die den zusätzlichen passiven Schallschutz haben

wollen, jetzt der Schutz tatsächlich wirksam werden könnte und es nicht noch lange Verfahren geben muss?

Meine Damen und Herren, es sieht so aus – Stichwort: erweitertes Casa-Programm, das auch im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf genannt worden ist und das bei dem famosen Fluglärmgipfel des Ministerpräsidenten hochgejubelt wurde –, als ob Sie alle miteinander gemerkt hätten, und das ist eigentlich eine richtige Erkenntnis, dass die Entscheidung für die Nordwestbahn in der Lage, in der sie ist, genau eine falsche war. Bei dieser Entscheidung haben Sie sich auf eine breite Mehrheit hier gestützt; bis auf wenige Ausnahmen hat die SPD dem auch zugestimmt. Insoweit verwundert es nicht, dass auch sie jetzt versucht, irgendwie die Kurve zu kriegen, wie ich vermuten kann, unter dem Aspekt, hier will man den Schaden mindern. Aber das wird nicht gelingen.