Eine Eingabe gegen die Einführung einer Pferdesteuer fand 12.498 Unterstützerinnen und Unterstützer. Die Petition zur Aufhebung des Tanzverbots an gesetzlichen Feiertagen wurde von insgesamt 5.773 Unterzeichnern unterstützt.
Während die einzelne Petition in der Regel ein individuelles Problem zum Thema hat, greifen Massen- und Sammelpetitionen vorwiegend Themen auf, die bereits Gegenstand öffentlicher Diskussionen sind. Sammel- und Massenpetitionen können damit faktisch ein erhebliches Druckpotenzial entfalten, wie das beispielsweise bei der eben erwähnten Petition zum Fluglärm der Fall ist.
Auch bei den sogenannten Ausländerpetitionen wird die Möglichkeit, sich einer Petition zur Unterstützung eines Anliegens anzuschließen, verstärkt genutzt. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger fordern z. B. die Vergabe eines Aufenthaltstitels für einzelne Flüchtlinge oder Flüchtlingsfamilien, und zwar nicht nur aus der Nachbarschaft.
Insgesamt ist jedoch die Zahl der Ausländerpetitionen seit der 15. Wahlperiode deutlich zurückgegangen. Von April 1999 bis April 2000 machten sie 65 % aller Petitionen aus, im Jahr 2011 waren es nur noch knapp 20 % aller Petitionen. Zum einen gelangen sehr viel weniger Ausländerinnen und Ausländer nach Deutschland, die eine Petition einreichen könnten. Zum anderen ist der Rückgang auf die ab dem 1. Juli 2011 im Aufenthaltsgesetz geltende Bleiberechtsregelung des § 25a zurückzuführen, demzufolge unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung eines Aufenthaltes für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sowie der weiteren Familienmitglieder möglich ist. Diese begrüßenswerte Neuregelung im Aufenthaltsgesetz und im entsprechenden Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport betraf viele Familien, die von der Rückführung in ihr Heimatland bedroht waren und für die sich nunmehr eine Aufenthaltsregelung ergeben konnte.
Der Petitionsausschuss stellte im vergangenen Jahr fest, dass es eine zunehmende Zahl Petitionen ausländischer Staatsangehöriger gibt, die im Bundesgebiet um weiteren Aufenthalt nachsuchten, die allerdings unter das sogenannte Dublin-II-Abkommen fielen. Dabei handelt es sich um Personen, die bereits in einem anderen europäischen Land als Flüchtlinge registriert sind oder dort bereits ein Asylverfahren betrieben. In diesen Fällen musste der Ausschuss in der Regel seine Zuständigkeit verneinen, da diese nach höchst richterlicher Rechtsprechung sowohl im Hinblick auf die auslands- wie die inlandsbezogenen Abschiebungshindernisse beim Bundesamt für Migration für Flüchtlinge liegt.
Die Justiz ist, wie schon seit Jahren, insbesondere wegen der Beschwerden von Betroffenen wegen nicht nachvollziehbarer richterlicher Entscheidungen sowie die lange Verfahrensdauer bei Gerichten anzusprechen. Ein weiterer Schwerpunkt waren und sind Petitionen, die auf die UN-Behindertenrechtskonvention Bezug nehmen, die seit 2009 auch in Deutschland Gültigkeit besitzt.
Immer öfter wünschen sich Eltern, Erziehungsberechtigte und Kinder einen gemeinsamen Unterricht in den allgemeinen Schulen außerhalb der Förderschulen. Hier wird neben dem Hessischen Kultusministerium immer auch der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen um seine Einschätzung gebeten.
An dieser Stelle möchte ich folgende Anmerkung machen. Der Petitionsausschuss und das Petitionsreferat sind immer bemüht, den Schriftverkehr mit allen Petentinnen und Petenten empfängerorientiert und verständlich zu formulieren. Diese Bemühungen sollten im Hinblick auf die Anforderung der Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz in der nächsten Zukunft unbedingt verstärkt werden. Auch bei der Gestaltung des Internetsauftritts des Petitionsausschusses sind noch Verbesserungen möglich und nötig. Auch hier sind wir noch nicht zufrieden. Aber wir arbeiten daran.
Auch wegen der Nichtübernahme der Schülerbeförderungskosten wenden sich die betroffenen Eltern vielfach an den Petitionsausschuss. Ebenso tun Sie dies wegen Sorgerechtsstreitigkeiten und wegen Problemen mit den Jugendämtern.
Häufig liegen bereits gerichtliche Entscheidungen vor, die im Hinblick auf den verfassungsmäßig verbürgten Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit vom Petitionsaus
schuss nicht überprüft werden können. Allerdings konnte in einigen Fällen erreicht werden, dass die Beteiligten wieder ins Gespräch kamen. So konnten bestehende Probleme einer Lösung zugeführt werden.
Im Unterausschuss Justizvollzug, der sich mit Eingaben befasst, die ausschließlich den Justizvollzug betreffen, wurden 67 Petitionen abschließend behandelt.
Sich mithilfe der Ortstermine vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und zwischen den Petenten und den zuständigen Behörden zu vermitteln gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Petitionsausschusses. Das ist regelmäßig bei Bauvorhaben der Fall. Das war aber auch bei einer Petition der Fall, deren Anliegen es war, Waschbären im mitteleuropäischen Artengefüge auszurotten. Das Anliegen des Petenten konnte zwar nicht umfänglich erfüllt werden, aber es wurde eine gute Lösung gefunden, die auch im Interesse des Petenten lag. Hierzu hat der Ortstermin einen wichtigen Beitrag geleistet.
Wenn Sie Genaueres wissen wollen, schauen Sie bitte einfach im Petitionsbericht nach. Da ist das genauer ausgeführt. – Herr Döweling hat geklatscht, genau so war es.
Im Berichtszeitraum wurden wieder in regelmäßigen Abständen Bürgersprechstunden, in Wiesbaden und über Hessen verteilt, angeboten. Schwerpunkte waren hierbei Schulangelegenheiten, Probleme mit Bausachen, mit Sozialbehörden und Jugendämtern. Aber auch Beschwerden über Staatsanwaltschaften sowie aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten wurden den anwesenden Abgeordneten vorgetragen.
Angesichts der durchgehend positiven Resonanz wird der Ausschuss auch weiterhin die Öffentlichkeit und das persönliche Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern suchen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) sowie des Abg. Mario Döweling (FDP))
Erstmalig wurden zwei Bürgersprechstunden am Rande des Hessentags in Oberursel angeboten. Diese wurden jedoch nicht in dem gewohnten Ausmaß von den Bürgerinnen und Bürgern angenommen – was vermutlich an dem großen Angebot weiterer Veranstaltungen lag. Dennoch wird diese Gesprächsmöglichkeit auch anlässlich des diesjährigen Hessentags in Wetzlar wieder angeboten, verbunden mit der Hoffnung, dass diese Veranstaltung sich auch hier etablieren wird.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))
Auch beim letztjährigen Hessentag in Oberursel stand der Petitionsausschuss mit seinen Ausschussmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsbereichs der Landtagskanzlei den Bürgerinnen und Bürgern Rede und Antwort. Es wurden zahlreiche Gespräche geführt, in denen manche Kritik, aber auch viele überlegenswerte Anregungen vorgetragen wurden. In den Gesprächen spielten immer mehr Zukunftsängste eine Rolle.
Wir sind entschlossen, diese Bürgernähe weiterhin zu suchen und den Petitionsausschuss in der Öffentlichkeit als das zu präsentieren, was ihn letztlich ausmacht: ein verfassungsrechtliches Organ, das sich als Anwalt der Bürgerinnen und Bürger versteht.
(Beifall bei der LINKEN, bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Mario Döweling (FDP))
Auch die sehr rege Teilnahme an der Hessentagsumfrage zeigt durchaus mehr vorhandenes Interesse am Petitionsverfahren, als gemeinhin angenommen wird. Zu über 90 % äußerten die Befragten drei Wünsche: den Wunsch nach Bürgersprechstunden, nach Öffentlichkeit der Sitzungen bei Themen von öffentlichem Interesse und die Möglichkeit, Petitionen auch elektronisch einreichen zu können.
Die längst überfällige Möglichkeit der elektronischen Einreichung einer Petition sollte unseres Erachtens – und da sind wir Obleute aller Fraktionen uns einig – unbedingt noch in diesem Jahr realisiert werden.
Das in Oberursel erstmals durchgeführte moderierte Podiumsgespräch mit den Obleuten der Fraktionen auf der Bühne der Landesausstellung fand ebenfalls reges Interesse und bot eine gute Plattform, sich über das Petitionsverfahren auszutauschen.
Für die kollegiale Zusammenarbeit im Petitionsausschuss bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen, den Obleuten und meinem Stellvertreter, Herrn Reuscher, ganz herzlich.
Mein Dank gilt auch allen anderen, die unsere Arbeit unterstützt und mitgetragen oder erst ermöglicht haben, in vorderster Linie natürlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Petitionsreferat unter der Leitung von Frau Bachmann und Herrn Beck,
aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien sowie last, but not least Frau Schnier vom Stenografischen Dienst. Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen.
Sie haben auch den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern des Petitionsreferates gedankt. Die nehmen hier als Zuhörer auf der Tribüne teil. Ich darf Sie in dieser Runde begrüßen und Ihnen ganz herzlich danken.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Bericht für die bisherige Tätigkeit des Petitionsausschusses in dieser Wahlperiode liegt Ihnen vor, und Sie haben ihn zur Kenntnis erhalten. Er bietet einen sehr guten, umfassenden Überblick über das breite Spektrum der Anliegen, mit dem man es im Petitionsausschuss zu tun hat. Das reicht tatsächlich vom eher harmlosen Nachbarschaftsstreit – das Thema Waschbären haben wir eben gehört – bis zu wirklich dramatischen menschlichen Schicksalen.
Bevor ich weiter darauf eingehe, möchte auch ich mich gerne und ausdrücklich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats bedanken. Sie kommen äußerst kompetent, engagiert und mit menschlicher Anteilnahme ihrer Aufgabe nach und unterstützen uns im Petitionsausschuss wirklich hervorragend. Das Gleiche gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien. Herzlichen Dank dafür. Es ist ein Vergnügen, mit Ihnen zusammenzuarbeiten.
Im Sinne der Bürgernähe und des möglichst niedrigschwelligen Hilfsangebotes, das wir jederzeit bieten wollen, wurden – jetzt und in der Vergangenheit – öffentliche Sprechstunden durchgeführt. Die Frau Vorsitzende Cárdenas hat das eben erwähnt.
Dieses Angebot wird in der Regel sehr gut angenommen und zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger wirklich ernst hafte Anliegen haben und auf Hilfe hoffen, wenn sie sich an dieses Gremium wenden.
Für meine Fraktion darf ich sagen: Wir sind außerordentlich froh darüber, dass in Zukunft auch die Möglichkeit der Onlinepetition geschaffen wird. In unseren Augen ist das ein entscheidender weiterer Schritt, um das Petitionswesen zu erleichtern und noch mehr Menschen Zugang dazu zu verschaffen.
Wir befürworten diese Form schon länger und haben im Mai darüber auch eine Anhörung durchgeführt. Sie hat uns in unserer Meinung bestätigt.
Wir unterstützen auch die Möglichkeit der öffentlichen Zeichnung von Onlinepetitionen. Wir sehen das als einen weiteren Schritt zur Bürgerbeteiligung an wichtigen und maßgeblichen Anliegen.
Meine Damen und Herren, im vorliegenden Bericht wird ein Rückgang der Ausländerpetitionen ausgewiesen. Auch das haben wir eben schon gehört. Möglicherweise ist das in dem Inkrafttreten von § 25a des Aufenthaltsgesetzes begründet. Nach diesem Paragrafen können gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Familienangehörige unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Die Bleiberechtsregelung gemäß § 25a des Aufenthaltsgesetzes ist grundsätzlich als Fortschritt anzusehen.