Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

Ich bin mir darin sicher. Ich teile da die Auffassung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende Ihrer Rede kommen.

Ich komme zum Ende meiner Rede. – Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hat auf seinem parlamentarischen Abend zum Ausdruck gebracht, dass dieser Gesetzentwurf ein sehr gutes und hervorragendes Gesetz werden wird. Das heißt nicht, dass der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sagt, dass alles, was in dem Gesetzentwurf steht, gut ist. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall. Er wird auch Kritikpunkte haben. Aber ich glaube, dass der Grundansatz und die Grundstruktur dieses Gesetzeswerkes genau in die richtige Richtung gehen. Deswegen freue ich mich auf die Beratung. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Herr Kollege Müller, schönen Dank. – Damit sind wir am Ende der Beratung angekommen. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu beschließen. – Das beschließen wir hiermit.

(Günter Rudolph (SPD): Herr Präsident, ich sehe Sie nicht!)

Die Sichtachse zu Herrn Rudolph ist wichtig.

(Günter Rudolph (SPD): Herr Präsident, sehr gut! So kann es werden!)

Die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr ist damit beschlossen.

Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 11:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften – Drucks. 18/5728 –

Hier ist vereinbart, den Gesetzentwurf nur einzubringen. Einbringen wird den Gesetzentwurf Herr Staatssekretär Koch.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf heute den Gesetzentwurf der Landesregierung einbringen, mit dem das Hessische Verwaltungsvollstreckungsgesetz an das Gesetz des Bundes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung angepasst werden soll. Das Bundesgesetz wird am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es wird Vorschriften der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung ändern, die auch im Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz enthalten sind.

Ich gebe zu: Das ist ein durch und durch juristisches Thema. Aber ich kann versprechen, dass es kein trockenes Thema ist. Denn es ist ein Thema, das für alle von enormer Bedeutung ist bzw. für alle von enormer Bedeutung sein kann.

Diese Reform ist erforderlich, weil das Vollstreckungsrecht nicht mehr zeitgemäß ist. Seit seinem Inkrafttreten vor über 100 Jahren ist das Zwangsvollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung in seiner Grundstruktur unverändert geblieben. Als die Vorschriften formuliert wurden, war das erste Vollstreckungsziel die Pfändung und Verwertung solcher Sachen, die der Gerichtsvollzieher bei einer Wohnungsdurchsuchung ohne Weiteres auffinden konnte.

Die Lebensverhältnisse haben sich seitdem grundlegend verändert. Heutzutage spielt diese Art der Vollstreckung kaum noch eine Rolle. Von viel größerem Interesse sind die Pfändung der Kontoguthaben und des Arbeitseinkommens sowie die Zwangsvollstreckung von Immobilien. Das sind also Dinge, die sich nicht in der Wohnung befinden. Diese Veränderungen werden bei der Gesetzesänderung berücksichtigt.

Ich will noch einige Stichpunkte nennen, was geändert werden soll. Die im Gesetz geregelte eidesstattliche Versicherung soll durch die Vermögensauskunft ersetzt werden. Die Vollstreckungsbehörde und die Vollziehungsbeamten sollen in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche und zügige Erledigung hinwirken.

Die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft wird künftig ohne vorausgehenden Vollstreckungsversuch möglich sein. Sie wird in jedem Verfahrensstadium ange

ordnet werden können, insbesondere zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens.

Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Vermögensauskunft wird stets an Eides statt versichert werden müssen. Das wird nicht, wie es bisher der Fall ist, nur auf Anordnung der Vollstreckungsbehörde geschehen.

In Zukunft wird der Schuldner mit einer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis rechnen müssen, wenn er der Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt.

Zur Verfahrensbeschleunigung soll für die Vollstreckungsbehörden geregelt werden, dass sie den Gerichtsvollzieher um Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen ersuchen können. Für die Vollstreckungsbehörden wird damit eine Möglichkeit zur Entlastung geschaffen. Auch in Zeiten hoher Arbeitsbelastung können damit die Vollstreckungsverfahren zügig durchgeführt werden.

Meine Damen und Herren, damit will ich es bewenden lassen. Die Einzelheiten werden wir im Innenausschuss beraten. Ich freue mich darauf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Staatssekretär. – Es ist Überweisung an den Innenausschuss vereinbart. – Dann beschließen wir das auch so und fahren in der Tagesordnung weiter.

Ich komme zu Tagesordnungspunkt 12:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz über den Einsatz von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Landes Hessen im Ausland – Drucks. 18/5716 zu Drucks. 18/4353 –

Das wird ins nächste Plenum überwiesen.

Dann haben wir Tagesordnungspunkt 60:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder – Drucks. 18/5740 zu Drucks. 18/5563 –

Berichterstatterin ist die Frau Enslin. – Frau Müller übernimmt.

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder, Drucks. 18/5563:

Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Schönen Dank, Frau Müller. – Dann lasse ich über diesen Beschlussvorschlag abstimmen. Wer diesem Beschlussvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist das gesamte Haus, einstimmig so beschlossen. Hiermit wird dieser Gesetzentwurf zum Gesetz erhoben.

Wir kommen zu den zu schiebenden Punkten. Ich gehe davon aus, die Herren Geschäftsführer wissen, um welche Tagesordnungspunkte es sich handelt, sodass ich sie nicht einzeln vorlesen muss.

(Günter Rudolph (SPD): Immer!)

Vortragen? Also gut, für das Protokoll: Tagesordnungspunkt 14:

Große Anfrage der Abg. Cárdenas, Schaus, Schott, van Ooyen, Dr. Wilken, Wissler (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Ausmaß der aktuellen und künftigen Altersarmut in Hessen und Position der Landesregierung dazu – Drucks. 18/5417 zu Drucks. 18/4710 –

Ins nächste Plenum.

(Günter Rudolph (SPD): Das brauchen wir nicht! Nur die Nummern!)

Tagesordnungspunkte 15, 16, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 30 und 31 gehen ins nächste Plenum.

Der Tagesordnungspunkt 32:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Voraussetzungen für den Fiskalpakt klären – Drucks. 18/5693 –

geht zur abschließenden Beratung an den Haushaltsausschuss.

Die Tagesordnungspunkte 33, 39, 65, 69, 71 sollen in das nächste Plenum.

(Wortmeldung des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Zur Geschäftsordnung, bitte schön, Herr Kollege Rudolph.

Wir bitten, den Tagesordnungspunkt 69 dem Unterausschuss Justizvollzug zur abschließenden Beratung zu überweisen.

Die Tagesordnungspunkte 33, 39, 65 ins nächste Plenum, Tagesordnungspunkt 69 in den Unterausschuss Justizvollzug zur abschließenden Beratung und Tagesordnungspunkt 71 wieder ins nächste Plenum. – Damit haben wir die Tagesordnung abgearbeitet.

Jetzt wollte ich noch den Kollegen Manfred Görig verabschieden.

(Günter Rudolph (SPD): Der ist schon weg!)