Herr Bauer, sind Sie bereit, dem Vater von Halit Yozgat gegenüberzutreten und ihm zu erklären, wie Sie die parlamentarische Kontrolle verstärken, um zukünftig
Sind Sie dazu bereit? – Meine zweite Frage ist: Sind Sie für den Fall bereit, dass sich herausstellt, dass der V-Mann Wohlleben die Mordwaffe beschafft hat, über grundlegende Änderungen beim Verfassungsschutz nachzudenken, oder sagen Sie: „Das geht mich nichts an, weil das möglicherweise nicht Hessen ist“?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Genau so etwas möchte ich vermeiden: dass man versucht, einen schrecklichen Terroranschlag, Menschenleben von hessischen Bürgerinnen und Bürgern parteipolitisch zu instrumentalisieren.
Wir haben den Angehörigen unser Mitgefühl ausgedrückt und haben uns für das Versagen der Behörden in unserem Land entschuldigt. Die Bundeskanzlerin hat dazu das Bedauern der Bundesrepublik zum Ausdruck gebracht, und auch der Hessische Landtag hat sich positioniert.
Ich habe überhaupt keinen Anlass, hinter diese Bekundung einen Millimeter zurückzutreten. Ich war auch in
Kassel zu einer Podiumsdiskussion, und ich bin auch zur Einweihung dieses Platzes eingeladen. Aber es kann doch nicht sein, dass Sie versuchen, ein Menschenleben zum Thema zu machen, so schrecklich diese Vorfälle sind. Ich will mich jetzt nicht hierzu positionieren, aber das ist schäbig, Herr Schaus, einfach schäbig.
Ich wiederhole noch einmal: Wir wollen diese Mordserie aufklären. Dazu ist es erforderlich, die Ergebnisse der Kommissionen, die in Berlin tagen, abzuwarten und dann die richtigen Schlüsse zu ziehen, wie wir uns in Hessen verbessern können. Man muss möglicherweise erst einmal abwarten, was dabei herauskommt und welche Empfehlungen dann gegeben werden.
Ich werde nicht müde, immer wieder zu sagen, dass wir in Hessen gut sind, dass wir aber bei der Art und Weise unserer parlamentarischen Kontrolle unseres Landesamtes für Verfassungsschutz noch besser werden können.
Es gibt doch jetzt schon ein Zutrittsrecht, Frau Faeser. Wir werden das mit dem Gesetzentwurf regeln, den wir eingebracht haben. Nach Zustimmung des Präsidenten können Sie jetzt schon in das Landesamt für Verfassungsschutz gehen. Ich sage ausdrücklich, dass wir das in unserem Gesetzentwurf noch aufgreifen werden.
Wir haben in unserem Gesetzentwurf ausdrücklich einen modernen Rechtsbegriff der Akte. Wir werden nicht nur die papierenen Akten in den Blick nehmen. Wir werden auch digitale Speichermedien in den Blick nehmen.
Ich habe auch darauf hingewiesen, dass wir natürlich hinter den ganzen Beschlüssen stehen, mit denen die Innenministerkonferenz unter Mitwirkung von Boris Rhein Empfehlungen abgegeben hat. Da wird ganz deutlich, dass es um wichtige Entscheidungen geht. Da geht es z. B. darum, dass die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessert werden muss. Das haben die Innenminister erkannt, und sie haben es empfohlen. Das wird zukünftig auch umgesetzt werden. Das wird an Hessen nicht spurlos vorbeigehen.
Es soll künftig eine Informationspflicht der Länder gegenüber dem Bund geben. Es ist auch wichtig, dass wir deutlich machen, dass nicht jeder für sich allein arbeitet. Wir wollen die entsprechenden Quellen besser schulen.
Der Herr Minister hat deutlich gemacht, dass die Kompetenzen der Länder nicht beschnitten werden sollen und dass wir sie regional besser nutzen können sollen.
Erforderlich ist unserer Meinung nach ein starkes Bundesamt, aber auch starke Landesämter. Auch der Einsatz der Leute des Verfassungsschutzes und der Vertrauensleute und die Kontrolle ihres Einsatzes müssen klar und verbindlich bundesweit genauso geregelt werden wie die Aus- und Fortbildung dieser Personen.
Das sind alles Maßnahmen, die ich in meinem Redebeitrag nicht mehr ansprechen konnte. Das zeigt aber doch, dass wir uns in Hessen dieses Themas annehmen und die richtigen Schlüsse und die richtigen Weichenstellungen daraus ziehen wollen.
Deshalb sage ich ganz deutlich: Lassen Sie uns zu dem Gesetzentwurf eine Anhörung durchführen. Dann werden wir sehen, was die Experten dazu sagen, welche Kontrollmöglichkeiten sinnvoll sind und welchen Spagat wir zwischen der Notwendigkeit der Kontrolle und dem zwingen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Rudolph hat im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Kontrollkommission hineingerufen:
Viele andere Dinge wurden hier noch angesprochen. Es wurde gesagt, es seien Akten vorenthalten worden, sie seien auch dem Untersuchungsausschuss in Berlin nicht zur Verfügung gestellt worden. Ich muss Ihnen dazu wirklich sagen: Das sind Vorwürfe, die mittlerweile jedes Maß vermissen lassen.
Es gibt die Vorwürfe, es sei geschlampt worden, es sei vertuscht worden, oder es sei sogar gelogen worden. Das sind Vorwürfe, die wir so nicht akzeptieren können. Ich bin dankbar, dass der Ministerpräsident das klargestellt hat.
Sie sind in der Parlamentarischen Kontrollkommission immer gleich unterrichtet worden. Das, was Sie hier an Vorwürfen erhoben haben, trifft in keinem einzigen Punkt zu. Wenn Sie es hier generell zum Thema machen, dann belegen Sie es doch. Sie können es nicht belegen. Nennen Sie einen einzigen konkreten Fall.
Ich finde, das ist das, was einen wirklich ärgern muss. Meine Damen und Herren, hören Sie damit auf, durch die theatralischen Auftritte, die Sie hier haben,
ein Bild zu stellen, dass wir es hier nicht mit dem Verfassungsschutz zu tun hätten, sondern dass wir es mit einem abgrundtiefen Staat zu tun hätten, der böse und dunkle Sachen machen würde. Hören Sie damit auf. Denn Sie nutzen damit nur den Extremisten.
Sie nutzen damit ausschließlich den Extremisten und den Feinden dieses Staates, wenn Sie diesen Staat so kaputtreden, wie Sie das tun.
Zur Sache will ich selbstverständlich auch etwas sagen. Denn ich begrüße den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Ich begrüße ihn schon deshalb, weil wir ein neues Gesetz brauchen. Denn das bestehende Gesetz läuft am 31. Dezember 2012 aus.
Ich begrüße den Gesetzentwurf aber auch, weil eben nicht versucht wird, mit schnell aufgestellten Forderungen vermeintlich Sicherheit zu schaffen. Da kann man sich die Forderung der Linkspartei ansehen, die die Abschaffung des Verfassungsschutzes haben will. Darüber haben wir gestern Abend geredet.
Ich begrüße den Gesetzentwurf, weil er wohlabgewogen ist und weil er an einzelnen Punkten die richtigen Stellschrauben bewegen will. Ich begrüße ihn insbesondere auch, weil er als Gesetz natürlich die Parlamentarische Kontrollkommission und die parlamentarische Kontrolle stärken wird. Das kann hier niemand wegdiskutieren.
Der Gesetzentwurf ist klug und ausgewogen. Er wahrt im Übrigen die Balance zwischen Transparenz und notwendiger Geheimhaltung in einem solchen Gremium. Wir brauchen diesen Gesetzentwurf, um die parlamentarische Kontrolle fortzuentwickeln. Ich begrüße ihn ausdrücklich.