Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das ist eine angemessene Besoldung für die Dienste in unserem Land. Wir von CDU und FDP stärken den öffentlichen Dienst. Das haben wir schon mit der sozial verträglichen Regelung im Beihilferecht und auch mit den beamtenfreundlichen Regelungen in der zweiten Dienstrechtsmodernisierung bewiesen.

Angesichts der Tatsache, dass rund 46 % des Landeshaushalts Personalkosten sind – eine Summe von weit über 8 Milliarden € –, können wir nicht alle berechtigten Wünsche und Erwartungen erfüllen. Die Einmalzahlung ist nicht darstellbar. Das wissen die Betroffenen; das ist eine schmerzhafte Lücke. Aber wenn man über die Landesgrenzen hinausblickt, erkennt man, dass man das wird verschmerzen können.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir machen keine Wahlgeschenke, aber unsere Beamtinnen und Beamten behandeln wir gut, gerade mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung. Wir behandeln sie viel besser, als es in Ländern der Fall ist, in denen Sie die Regierungsverantwortung tragen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank, Herr Bauer. – Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt Herr Schaus das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir nehmen zur Kenntnis, dass bereits eine Woche nach den Tarifverhandlungen und dem Tarifabschluss die Fraktionsvorsitzenden von CDU und FDP in einer großen Pressekonferenz angekündigt haben – was ich bisher noch nie erlebt habe –, dass sie den Tarifabschluss für die Beamtenbesoldung nahezu 1 : 1 übernehmen wollen.

(Günter Rudolph (SPD): Glatt gelogen!)

Sie haben in Ihrer Presseerklärung, aus der ich zitieren darf, Folgendes gesagt:

Die christlich-liberale Regierungskoalition hat beschlossen, die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst im Wesentlichen für die hessischen Beamten zu übernehmen.

Dann erklären Sie aber:

Angesichts der schwierigen Haushaltslage und der Entschlossenheit der Landesregierung, die Schuldenbremse konsequent umzusetzen, ist allerdings eine Einmalzahlung für die Beamten finanziell nicht darstellbar. Haushaltsdisziplin und Schuldenabbau wird die Regierungskoalition als eines ihrer wichtigsten Ziele weiterverfolgen.

So weit das Zitat. Es ist gut, wenn Sie das bestätigen; denn es belegt, dass Sie keine 1:1-Übernahme durchführen, wobei das verschleiert wird, indem es „im Wesentlichen“ heißt. Außerdem attestiert der Innenminister am selben Tag in seiner Presseerklärung das Gleiche, indem er davon spricht, dass die Übernahme der Einmalzahlung eine Zusatzbelastung von 83,3 Millionen € bedeutet.

(Alexander Noll (FDP): Wo ist die Sensation?)

Ich drehe das einmal herum: Fakt ist, dass Sie aufgrund der Schuldenbremse – das haben Sie selbst gesagt – nicht in der Lage und nicht bereit sind, das Tarifergebnis zu übernehmen. Das kostet die hessischen Beamtinnen und Beamten in dieser Tarifrunde 83,3 Millionen €. Diese ziehen Sie ihnen quasi indirekt aus der Tasche. Zwei Jahre vorher, nämlich bei der Übernahme des Tarifergebnisses von 2011 und 2012, war die Summe des Aderlasses der Beamtinnen und Beamten in Hessen insgesamt 150 Millionen €.

(Zurufe der Abg. Alexander Noll und Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Das sind alles Ihre eigenen Zahlen und ist ein Beleg dafür, dass bei den Beamtinnen und Beamten Schritt für Schritt und Jahr für Jahr immer wieder mit dem Argument der Schuldenbremse, mit dem Argument der Haushaltslage gekürzt wird. Das ist der eine Aspekt.

Meine Damen und Herren, der andere Aspekt ist Ihr Demokratieverständnis.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das sagt der Richtige!)

Genau, ich sage das, der Richtige. So ist es, Herr Irmer. Dann hören Sie einmal zu. – Denn eigentlich ist es Aufgabe der Landesregierung, diesen Gesetzentwurf einzubringen, und nicht Aufgabe der Fraktionen.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Günter Ru- dolph (SPD) – Zuruf des Abg Hartmut Honka (CDU))

In einem Schreiben an alle Abgeordneten – das haben Sie auch bekommen – des Deutschen Gewerkschaftsbundes wird darauf auch hingewiesen. Herr Präsident, ich darf auch hieraus zitieren. Da heißt es nämlich:

Einmal mehr müssen wir darauf hinweisen, dass durch diese Vorgehensweise die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften außer Kraft gesetzt werden.

Damit ist die Vorgehensweise gemeint, dass durch die Fraktionen ein Gesetzentwurf eingebracht wird und nicht durch die Regierung, was ihre Aufgabe ist.

Für die dienstrechtlichen Belange der Beamtinnen und Beamten finden ja gerade keine Tarifverhandlungen statt. Ersatzweise wird … das sogenannte Beteiligungsverfahren durchgeführt, bevor dem Landtag ein Gesetz zur Beratung und Verabschiedung vorgelegt wird. Wird nun der Gesetzentwurf nicht von der Regierung, sondern von den Regierungsfraktionen vorgelegt, wird genau dieses Beteiligungsverfahren umgangen. Wir halten diese Vorgehensweise für äußerst bedenklich. Die Landesregierung dokumentiert damit, dass sie von Mitbestimmung nicht viel hält.

So weit das Zitat. Genau das trifft hier auch zu.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Günter Ru- dolph (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Lassen Sie mich noch auf einen letzten Punkt hinweisen. Ich halte nichts davon, ständig auf andere Bundesländer zu schielen, wie Sie das immer machen, um dann die eigenen Nachteile als positiv zu verkaufen. Aber in dieser Aufstellung des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sie einmal berechnet, wie die Einkommen unter den Bedingungen einer 40-Stunden-Woche – das ist der Punkt; wir haben in Hessen eine 42-Stunden-Woche, die höchste Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten bundesweit – zu vergleichen wären. Das ist interessant.

Bei einer A-5-Besoldung, mittlerer Dienst, beträgt die Differenz zwischen der Bundesbesoldung – ich nehme noch nicht einmal die höchste Besoldung der Länder – und der Besoldung der Hessen im Jahr 1.200 €, also weniger in Hessen. Bei einer A-9-Besoldung sind es in Hessen 1.600 € weniger. Bei einer A-13-Besoldung sind es in Hessen 2.200 € weniger. Stellen Sie sich also bitte nicht hierhin und sagen: „Wir sind die Größten, Besten, Klügsten im Vergleich zu allen anderen Bundesländern.“

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Herr Irmer, wenn Sie es weggeschmissen haben, gebe ich Ihnen gern eine Kopie. Dann können Sie das alles noch einmal nachlesen, was der DGB berechnet hat.

Herr Kollege Schaus, Sie müssen zum Ende kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Wir sagen, die soziale Komponente muss als soziale Komponente erhalten bleiben. Wir fordern eine vollständige zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses.

(Beifall bei der LINKEN)

Schönen Dank, Herr Schaus. – Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Koch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz aller Zahlenspiele, trotz aller Vorhaltungen denke ich, es ist der richtige Weg, die Besoldungs- und Versorgungsempfänger strukturell an den Einkommensverbesserungen, wie sie im Tarifrecht vereinbart worden sind, zu beteiligen. Was in diesem Gesetzentwurf steht, das findet durchaus Anerkennung, und zwar bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesverwaltung, sicher nicht bei allen ungeteilt, aber wir sind im wirklichen Leben. Ich bin seit 30 Jahren im öffentlichen, im höheren Dienst beschäftigt und habe schon ein Ohr an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und weiß, wie sie entsprechende Dinge einordnen.

Herr Rudolph und Herr Frömmrich, ich sagte bereits, ich bin 30 Jahre dabei. Ich habe auch zu anderen Regierungszeiten Besoldungserhöhungen erlebt, oder dass es keine Erhöhungen gab. Darüber brauchen wir nicht zu reden. Aber es ist auch nicht alles so, wie Sie versuchen, es hier darzustellen. Ich möchte mich zu dem Thema Wahlkampf nicht äußern. Das ist nicht mein Gebiet.

(Günter Rudolph (SPD): Ich habe nicht behauptet, dass wir alles richtig gemacht haben!)

Was die Frage „Gesetzentwurf von Fraktionen oder von der Regierung“ anbelangt: Ich habe in den Neunzigerjahren auch Beiträge geleistet, zuzuliefern. Ich glaube, das gehört auch zu einer Arbeit der Verwaltung, von Regierung und Parlament. Denn Sie sind diejenigen, die uns kontrollieren. Wir haben Ihnen ein Stück weit zuzuarbeiten.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Herr Rudolph, das wollte ich doch einmal loswerden, weil ich es in den letzten Monaten so oft gehört habe und ich jetzt erst drei Jahre Staatssekretär bin und davor rein in der Verwaltung gearbeitet habe.

Meine Damen und Herren, mit dem Gesetzentwurf werden zunächst die linearen Einkommensverbesserungen der Tarifeinigung nachgezeichnet. Sie haben diese 0,2 % Abschlag angesprochen. Das ist keine Willkür, sondern das ist die gesetzliche Vorgabe aus der Versorgungsanpassung, die umzusetzen ist. Dazu muss man sagen, dass auch das den Beamten zugutekommt und es von daher nicht an anderer Stelle verwirtschaftet wird.

Summa summarum erhöhen sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge deshalb zum 1. Juli 2013 und zum 1. April 2014 faktisch um jeweils 2,6 %. Erinnern wir uns: Die letzte Besoldungs- und Versorgungsanpassung liegt erst ein Dreivierteljahr zurück. Die Erhöhung wurde zum 1. Oktober 2012 wirksam und belief sich ebenfalls auf 2,6 %. Das ist insbesondere auch vor dem Hintergrund einer angespannten Haushaltslage ein stattliches Ergebnis: dreimal 2,6 % Besoldungserhöhung in 18 Monaten.

Herr Frömmrich, ich glaube, Sie hatten gesagt, die Karre sei in den Dreck gefahren, und jetzt müssen wir es ausbaden. – Ich weiß nicht, ob das richtig ist. Ich habe dieser Tage die Zeitschrift „tacheles“ des dbb Beamtenbund und Ta

rifunion vom Mai 2013 in die Hände bekommen. Dort äußert sich Herr Kollege Willi Russ:

Und gerade als dbb müssen wir in unsere Bewertung positiv einfließen lassen, dass Hessen bei der Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich schnellere und vor allem bessere Zusagen gegeben hat als z. B.

ich zitiere –

das wortbrüchige Nordrhein-Westfalen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP) – Zurufe der Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Nancy Faeser (SPD))

Deswegen bitte ganz ruhig, mit ruhigem Blut. Das hilft nichts. – Es ist ein angemessenes Ergebnis auch für die öffentlichen Haushalte. Es gelingt der Spagat zwischen nachhaltiger Gehaltserhöhung – die liegt in strukturellen Verbesserungen – und der Finanzlage der öffentlichen Kassen. Die Einmalzahlung wäre für den Haushalt finanziell nicht darstellbar. Ich sage einmal: Was nützt es den Mitarbeitern, an der einen Stelle eine Einmalzahlung zu bekommen, wenn sie bei leeren Kassen Steuererhöhungen gegenüberstehen? Ich glaube, das wäre nicht der richtige Weg.

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))