Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

Vielen Dank. – Das Wort hat die Kultusministerin, Frau Staatsministerin Beer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich begrüße sehr, dass wir einen Schritt weiterkommen im Hinblick auf die Erprobung des Praxissemesters in Hessen, auch wenn wir noch einen Schritt über das Juni-Plenum machen.

Die Anhörung hat durchaus Aspekte hervorgebracht, die in der Diskussion schon bekannt waren und die dazu geführt haben, dass es sich jetzt erst um eine Erprobung und nicht um eine flächendeckende Ausrollung handelt. Gleichwohl hat alleine die Tatsache, dass es von vielen Universitäten, die in der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer tätig sind, das Interesse gab, selbst in die Erprobung einbezogen zu werden, es meiner Ansicht nach unterstrichen, dass wir nicht völlig falsch liegen können und dass insbesondere die richtige zeitliche Verortung möglicherweise erst mit der Erprobung, vor allem auch über die verschiedenen Lehrämter und in den unterschiedlichen Studiensituationen, ausgetüftelt werden kann. Ich will nicht in Abrede stellen, dass es dann vielleicht je nach Lehramt im Endergebnis so sein wird, dass der Zeitpunkt unterschiedlich ist.

Ich habe der Diskussion, gerade hier im Hause, entnommen, dass es Konsens war, möglichst früh einen stärkeren Praxisbezug hinzubekommen, sodass die Tendenz eher zum dritten als zum fünften Semester ging, um das festzumachen. Jetzt müssen wir schlicht schauen, wie wir diese Verbindung eines frühen Praxisbezugs und der frühen Möglichkeit des eigenen Überdenkens dieser anderen Rolle als Lehrer in Schulen im Gegensatz zur früheren Rolle als Schülerin oder Schüler in Schulen und damit eines Quercheckens, ob es der richtige Studienwunsch gewesen ist, entsprechend einführen.

Wir werden im Kern trotz allem eine fachwissenschaftliche Orientierung beibehalten. Wir werden aber meines Erachtens eine besondere Qualität vor allem dadurch bekommen, dass es zu einer engen Verzahnung von Universitäten, Ausbildungsschulen und Studienseminaren kommt.

Frau Habermann, Sie brauchen keine Angst zu haben. Die Studienseminare sind mit an Bord, weil sie die Ausbildung der Ausbilder gestalten, also der Mentorinnen und Mentoren, die im Verhältnis 1 : 1 die Studierenden in ihrem Praxissemester begleiten und die für diese Begleitung und insbesondere die Teilnahme an der Evaluation und die damit verbundenen zusätzlichen Tätigkeiten eine zusätzliche Entlohnung bekommen werden.

Von daher glaube ich: Es ist für den Erprobungsstart eine runde Sache. Die Hochschulen haben genug Zeit, ihre Studienordnungen jetzt darauf abzustellen. Wir werden nachher Ergebnisse für alle Lehrämter und auch für die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten haben und können dann gerne gemeinsam in der Form eines runden Tisches, wie heute vorgeschlagen wurde, darüber entscheiden, welche der Teile am Abschluss der Evaluationsphase in den Regelbetrieb übernommen werden und wo wir noch Umsteuerungen vornehmen müssen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aussprache beendet.

Es ist die dritte Lesung beantragt. Wir werden diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der dritten Lesung an den Fachausschuss überweisen. Gibt es Übereinstimmung? – Ich sehe, das ist einstimmig so beschlossen. Dann wird das so gemacht.

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 16 auf:

a) Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht – Drucks. 18/7338 zu Drucks. 18/7235 zu Drucks. 18/6256 –

b) Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtmodernisierungsgesetz – 2. DRModG) – Drucks. 18/7339 neu zu Drucks. 18/7236 zu Drucks. 18/6558 –

hierzu:

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucks. 18/7337 –

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP – Drucks. 18/7366 –

Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucks. 18/7417 –

Berichterstatter für die beiden Gesetze ist der Abg. Franz, der hiermit das Wort erhält, wenn er es will.

(Günter Rudolph (SPD): Er muss!)

Er muss auch wollen.

Ich will und muss. – Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im hessischen Landesrecht, Drucks. 18/7235 zu Drucks. 18/6256: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.

Beschlussempfehlung und zweiter Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Zweites Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen, Drucks. 18/7236 zu Drucks. 18/6558: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zur zweiten Lesung in dritter Lesung unverändert anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Herr Berichterstatter, lieber Kollege Franz, ich danke für die Berichterstattung und eröffne die Aussprache. – Der Kollege Rudolph hat das Wort.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Irmer, man muss nicht, man kann. Ich werde die Redezeit trotzdem nicht ausschöpfen. – Dritte Lesung des Fraktionsentwurfs von CDU und FDP – die Anhörung war relativ eindeutig. Sie war umfangreich. Sie war gut. Wir haben in unserem Änderungsantrag Punkte aus der Anhörung aufgegriffen.

Erster und wichtigster Punkt für uns: Wir wollen mit dem Änderungsantrag deutlich machen, für besonders belastete Personengruppen im Schicht- und Vollzugsdienst bei der Polizei, im Justizvollzug, bei der Berufsfeuerwehr wollen wir einen Einstieg in den Ausstieg aus der 42-StundenWoche. Das ist ein wichtiges Signal für eine besonders belastete Personengruppe,

(Beifall bei der SPD und des Abg. Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

denn wer im Schichtdienst das ganze Jahr über rund um die Uhr tätig ist, der hat besondere Belastungen. Deswegen sind die 42 Stunden Koch-Wochenarbeitszeit im Rahmen der „Aktion düstere Zukunft“ nicht verantwortbar. Deswegen wollen wir in einem Stufenverfahren damit beginnen, dass diese 42 Stunden endlich verschwinden. Es ist sachgerecht. Wir wollen deswegen dieses Signal senden.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. In unserem Änderungsantrag wollen wir regeln, dass die Dienstbefreiungstatbestände, wie sie für die Beamtinnen und Beamten gelten, auch für die Tarifbeschäftigten gelten sollen. Das regelt Ihr Gesetzentwurf nicht. Herr Heinz hat zwar erzählt: alles kein Problem. Wenn das alles kein Problem ist, brauchen Sie zu dem Thema eigentlich auch keinen eigenen Änderungsantrag vorzulegen. Aber Sie haben gemerkt, es kann zu Diskussionen führen, es führt zur Verwirrung. Es führt nämlich nicht zur Klarstellung, sondern zur Verunsicherung.

Deswegen sollen Tarifbeschäftigte, wenn es um Dienstbefreiungstatbestände geht – es geht um viele, die ehrenamtlich tätig sind, sei es im Sportverein, sei es in der Jugendarbeit, sei es als Kommunalpolitiker –, bei dem Thema Dienstbefreiung den Beamten gleichgestellt werden. Das muss ordentlich geregelt werden, und deswegen unser Änderungsantrag.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir wollen eine familienpolitische Komponente einführen, nämlich die Anrechnung von Erfahrungszeiten im Rahmen der erstmaligen Stufenfestsetzung sowie der Zeiten einer Kinderbetreuung und der tatsächlichen Pflege von nahen Angehörigen. Diese müssen ebenso angerechnet werden wie Kinder.

Der Kindererziehungszuschlag soll dynamisiert werden. Damit reden wir nicht nur über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und deren Förderung, sondern wir wollen es auch regeln – ganz praktische Dinge, die insbesondere Frauen zugutekommen. Deswegen wollen wir das geregelt haben. Wir greifen auch eine Konsequenz aus der Anhörung auf und setzen das um.

Es gibt einen weiteren Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Wir wollen, dass die Teilzeitbeschäftigung von hauptamtlichen Kommunalwahlbeamten möglich ist. Das ist erstens ein Punkt aus der Praxis – nicht nur in der Stadt Marburg, sondern auch in anderen Kommunen wird das diskutiert – und zweitens aus der Anhörung.

Wir haben am 29.04. den Innenminister angeschrieben. Er hat uns das großzügige Angebot gemacht: Ich helfe euch bei Formulierungen. – Die Materie ist rechtlich nicht ganz einfach zu regeln. Wir wollten einfach Amtshilfe. Interessant war, in der Sitzung des Innenausschusses hat der Innenminister ein bisschen flapsig gesagt – –

(René Rock (FDP): Nein! – Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Herr Rock, Sie waren gar nicht dabei; Sie sind ja für Frauen in der FDP zuständig, weil Sie keine Frauen haben.

(René Rock (FDP): Hallo!)

Meine Damen und Herren, der Innenminister hat gesagt: Ich bin gern zu Formulierungsvorschlägen bereit, wenn es mir – sinngemäß – politisch in den Kram passt. – Das ist dann schon bemerkenswert. Das kennen wir von den Abgeordnetenbriefen. Dann, wenn es genehm ist, wird Abgeordneten geholfen. Meine Damen und Herren, das bedauern wir. Also haben wir uns selbst drangemacht, haben einen Formulierungsvorschlag – –

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP))

Sie verwechseln Staat und Partei. Herr von Arnim hat bestätigt, Ihr Verhalten beim Abgeordnetenbrief ist eindeutig verfassungswidrig.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Holger Belli- no (CDU))

Meine Damen und Herren, wir haben deswegen selbst die Initiative ergriffen und legen den Änderungsvorschlag vor. Wir wollen, dass der Tatbestand geregelt wird, dass auch hauptamtliche Wahlbeamte teilzeitbeschäftigt sein können. Zukünftig wird das nachgefragt werden. Auch das ist ein Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Meine Damen und Herren, Sie haben eine weitere Schlappe mit dem Thema Altersgrenze nach der HGO erlitten. Vielleicht sollten Sie sich einmal solchen Themen zuwenden und konstruktive Lösungsvorschläge machen. Sie müssen es jetzt verantworten, weil der Innenminister nicht da ist. Auch da kann ein Innenminister einmal mit positiven Vorschlägen vorangehen. Sie haben es abgelehnt. Es gibt

einen Vorschlag. Die kommunale Familie, der Städtetag, begrüßt es.

Meine Damen und Herren, stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu. Sie sind sachgerecht. Sie betreffen nachweisbar ein Thema, das behandelt werden muss und gerade kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort auch hilft. Deswegen ist es im Rahmen der Änderung ein sinnvoller Vorschlag. Stimmen Sie zu. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Kollege Rudolph. Sie haben die Redezeit nicht ausgenutzt. Drei Sekunden sind übrig geblieben.

(Allgemeine Heiterkeit)